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Psychiatrieplan des Kreises Pinneberg - Kreis Pinneberg

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<strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />

<strong>Psychiatrieplan</strong> 2005 – 2010<br />

Japanisches Piktogramm (Wang = Das Netz)<br />

Der Sinn dieses Piktogramms ist ein Netz.<br />

Die Entwicklung dieses Schriftzeichens geht auf eine Sage zurück, dass der König Táng<br />

eines Tages einen Vogelfänger beobachtete, der seine Netze auslegte und dabei rief,<br />

Vögel kommt von überall her in mein Netz. Der König glaubte, nun sei das Ende aller<br />

Vögel gekommen, erließ ein Gesetz, wonach alle Vogelfänger ihre Netze auf drei Seiten<br />

offen zu lassen hatten. Seither bedeutet das Netz auf drei Seiten offen zu lassen so viel wie<br />

Freiheit geben.<br />

Dieses Schriftzeichen trifft nach Auffassung der im Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />

zusammengefassten Einrichtungen und Institutionen auch auf das im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />

geknüpfte soziale Netzwerk für psychisch Kranke zu.<br />

Es dient dazu, die Betroffenen aufzufangen, um ihnen mit professioneller Unterstützung<br />

ihre persönlichen Freiheiten, die sie möglicherweise im Rahmen ihrer Erkrankung oder<br />

psychischen Behinderung verloren hatten, im Rahmen der gesellschaftlichen<br />

Eingliederung zurückzugeben.<br />

1


Vorwort<br />

Der vorliegende <strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> wurde unter Mitarbeit<br />

der an der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung beteiligten<br />

Kooperationspartner im stationären und außerstationären Bereich unter<br />

Federführung <strong>des</strong> Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellt.<br />

Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Psychiatriekonzept, die<br />

in regelmäßigen Treffen die Grundstruktur für das Versorgungskonzept <strong>des</strong><br />

<strong><strong>Kreis</strong>es</strong> erarbeitet haben.<br />

Die schon im Regionalteil <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>psychiatrieplanes aufgezeigte zukünftige<br />

Versorgungsstruktur ist in dem nunmehr vorliegenden <strong>Psychiatrieplan</strong> für den<br />

<strong>Kreis</strong> weitgehend umgesetzt. Bestehende Versorgungsdefizite im Bereich der<br />

ambulanten Betreuung wurden durch die Einführung der Fachleistungsstunde als<br />

Merkmal für den individuellen Hilfebedarf deutlich begrenzt. Die Folge werden<br />

mittelfristige spürbare Entlastungen im teilstationären und stationären Bereichen<br />

sein. Neben der qualitativen Verbesserung durch die personenzentrierte<br />

Betrachtungsweise hat es auch strukturelle Veränderungen gegeben. So hat sich<br />

im Rahmen der verbesserten Kooperation und Koordination der Hilfen im Mai<br />

2004 der Gemeindepsychiatrische Verbund <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> gegründet.<br />

In Form einer strukturierten Zusammenarbeit werden anhand konkreter Fälle<br />

einzelfallbezogene Versorgungsfragen geklärt und Rehabilitationsprozesse<br />

eingeleitet. Die Vertreter <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> und die Vertreter der freien<br />

Wohlfahrtsverbände, die sich in diesem Bündnis zusammengeschlossen haben,<br />

erwarten neben der quantitativen und qualitativen Verbesserung der<br />

Versorgungsstruktur infolge der strukturierten Kommunikation auch einen<br />

effizienteren Mitteleinsatz im Bezug zum Einzelfall.<br />

Das Ziel der Bildung eines Gemeindepsychiatrischen Verbun<strong>des</strong> wurde bereits<br />

im <strong>Psychiatrieplan</strong> 2000 formuliert. Dieses Ziel wurde erreicht. Der Ihnen<br />

vorliegende <strong>Psychiatrieplan</strong> wird die Grundlage einer erfolgreichen<br />

Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen im<br />

Gemeindepsychiatrischen Verbund bilden.<br />

Die Umsetzung der formulierten Ziele wird den Nutzerinnern und Nutzen <strong>des</strong><br />

Verbundsystems Zugang zu angemessenen und bedarfsgerechten Hilfen geben.<br />

R.W. Bartels<br />

für den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />

2


Psychiatriekonzept <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />

1.0. Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung<br />

1.1. Inhaltliche Grundsätze<br />

1.2.1. Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />

1.2.2. Gemeindepsychiatrischer Verbund<br />

2.0. Bausteine der gemeindepsychiatrischen Versorgung<br />

2.1. Kassenärztliche Versorgung<br />

2.2. Häusliche psychiatrische Krankenpflege<br />

2.3. Krisendienst<br />

2.4. Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

2.5. Betreuung am Übergang<br />

2.6. Offene Angebote<br />

2.7. Tagesstätten<br />

3.0. Hilfen im Bereich Wohnen<br />

3.1. Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum<br />

3.2. Therapeutische Wohngemeinschaften<br />

3.3. Wohnheime<br />

4. Teil- und vollstationäre psychiatrische Krankenhausversorgung<br />

5. Hilfen zur Arbeit<br />

6. Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie<br />

7. Gerontopsychiatrie<br />

8. Forensische Psychiatrie<br />

9. Mitwirkung Psychiatrieerfahrener sowie Angehöriger und Freunde psychisch Kranker<br />

und Behinderter.<br />

9.1 Psychiatrieerfahrene<br />

9.2. Verein der Angehörigen psychisch Kranker e.V.<br />

10. Beschwer<strong>des</strong>telle<br />

11. Qualitätssicherung/Dokumentation<br />

3


1. Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung<br />

1.1 Inhaltliche Grundsätze<br />

Der regionale <strong>Psychiatrieplan</strong> orientiert sich an dem Konzept der personenorientierten Hilfen,<br />

wie sie auch im <strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beschrieben werden. Hierbei gilt es insbesondere<br />

eine möglichst partnerschaftliche Form der Hilfeplanung zu entwickeln, im Einzelfall ggf.<br />

individuelle Behandlungsvereinbarungen zu erarbeiten. Als vorrangiges Ziel wird der Erhalt<br />

<strong>des</strong> Lebensweltbezuges der Betroffenen gesehen.<br />

Daraus ergibt sich die notwendigerweise:<br />

- ein Vorrang der ambulanten Hilfsangebote<br />

- eine dezentrale Struktur der Angebote<br />

- Anpassung der Maßnahmen an die Bedürfnisse und Erfordernisse der Einzelnen<br />

- Stärkung der Selbsthilfepotentiale sowie Einbeziehung der nichtpsychiatrischen<br />

Versorgungssysteme.<br />

Hierbei gilt es insgesamt folgende Grundsätze zu beachten:<br />

• Die Angebotsstruktur ist so umfassend und differenziert zu gestalten, dass sie dem<br />

Gesamtbedarf der erforderlichen Hilfen gerecht wird.<br />

• Bei der Betreuung sind die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit der Betroffenen<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Die Angebote sind nach dem Grundsatz der örtlichen und zeitlichen Erreichbarkeit zu<br />

organisieren.<br />

• Die Leistungserbringer mit ihrem ganzheitlichen Arbeitseinsatz können ihren Aufgaben<br />

nur durch eine multidisziplinäre Zusammenarbeit zahlreicher Berufsgruppen gerecht<br />

werden.<br />

• Alle an der Betreuung Beteiligten haben durch intensive Öffentlichkeitsarbeit um<br />

Verständnis für die Belange psychisch kranker Menschen zu werben.<br />

• Präventive Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung und in ausreichendem Umfang<br />

vorzuhalten.<br />

• Die Vertreter der Betroffenen (BPE) sowie der Angehörigen sind bei der Planung<br />

regionaler Hilfsangebote einzubeziehen.<br />

• Die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern sind<br />

bei allen Hilfen besonders zu berücksichtigen.<br />

• Die Verfügbarkeit der Angebote auch für Migrantinnen und Migranten muss durch<br />

geeignete Hilfen gewährleistet sein.<br />

• Damit sich auch Laien und insbesondere die Betroffenen und ihre Angehörigen leichter<br />

über geeignete Hilfsmöglichkeiten informieren können, sind die Versorgungsstruktur an<br />

sich und die Angebote überschaubar und transparent zu gestalten.<br />

• Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind als klassische Elemente in der<br />

Nachbarschaftshilfe und Bürgerbeteiligung in die Hilfe zu integrieren, dürfen jedoch nicht<br />

als Ersatz professioneller Helferinnen und Helfer missbraucht werden. Diese sind<br />

fachgerecht anzuleiten<br />

4


1.2. Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />

Um die angestrebten Ziele unter Einhaltung der inhaltlichen Grundsätze zu erreichen, ist die<br />

Notwendigkeit einer kommunalen Koordination und Planung unabdingbar. Eine besondere<br />

Bedeutung für die Koordination kommt dem Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie unter<br />

Geschäftsführung <strong>des</strong> Sozialpsychiatrischen Dienstes zu.<br />

Der Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie ist Ausgangspunkt <strong>des</strong> Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbun<strong>des</strong>, der verpflichtend Versorgungsaufgaben für den <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> übernimmt. Ihm<br />

gehören die an der psychiatrischen Versorgung <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> beteiligten Personen,<br />

Einrichtungen und Institutionen an. Der Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie hat sich eine<br />

Geschäftsordnung gegeben, die die Strukturen der verbindlichen Mitarbeit seiner Mitglieder<br />

beschreibt.<br />

Neben den offiziellen und abstimmungsberechtigten Mitgliedern sind ständige Gäste aus<br />

verschiedenen Institutionen und Verwaltungsbereichen anwesend. Weitere Sachkundige<br />

können bei besonderen Themen auf Beschluss <strong>des</strong> Arbeitskreises eingeladen werden.<br />

Der Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie hat aus seinen Mitgliedern Untergruppen<br />

gebildet, um die Schwerpunkte Gerontopsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

konzeptionell zu bearbeiten.<br />

Dem Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie ist der Fachbeirat Sucht beigeordnet. Die<br />

Mitglieder dieses Fachbeirats Sucht sind Vertreter von Einrichtungen und Institutionen, die in<br />

der Suchthilfe arbeiten und die weitgehend die Beratung und Versorgung Suchtkranker <strong>des</strong><br />

<strong><strong>Kreis</strong>es</strong> sicherstellen. Der Fachbeirat Sucht entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in<br />

den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie als ständiges und stimmberechtigtes Mitglied.<br />

1.3. Gemeindepsychiatrischer Verbund<br />

Im <strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird als wesentliches Ziel der Weiterentwicklung der<br />

psychiatrischen Versorgung die Bildung Gemeindepsychiatrischer Verbünde angestrebt. Der<br />

Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein freiwilliger, regionaler Zusammenschluss der an der<br />

psychiatrischen Versorgung einer Region beteiligten Einrichtungen unter Einbeziehung der<br />

Kostenträger. Die Beteiligten übernehmen damit verbindlich die gemeinsame Verantwortung<br />

für die Versorgung aller psychisch Kranken <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> mit der Verpflichtung,<br />

diese bedarfsgerecht gemeindenah zu erbringen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen nach<br />

Möglichkeit alle Anbieter, einschl. derer, die Hilfen für Suchtkranke erbringen, und<br />

Kostenträger Mitglieder dieses Verbun<strong>des</strong> werden. In ihrer Kooperationsvereinbarung<br />

beschreiben die bisher beteiligten freien Träger, die psychiatrische Klinik und die beteiligten<br />

Fachdienste <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> die Formen <strong>des</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbun<strong>des</strong> und seine Ziele.<br />

Hierzu zählen insbesondere die Weiterentwicklung und Umsetzung der Qualitätskriterien <strong>des</strong><br />

<strong>Psychiatrieplan</strong>es, die Weiterentwicklung und Koordination der Beteiligungsmöglichkeiten<br />

von Nutzerinnen und Nutzern und deren Angehörigen, die Intensivierung der Flexibilität und<br />

Variabilität der Hilfen durch Reduzierung der Schnittstellenproblematik zwischen den<br />

Trägern sowie die Weiterentwicklung der Angebote ambulanter Hilfen vor stationären<br />

Hilfsangeboten.<br />

Zur Durchführung ihrer Aufgaben dient u.a. die Gemeindepsychiatrische Konferenz, für die<br />

eine verbindliche Geschäftsordnung entwickelt worden ist. Ausgehend von Modellprojekten<br />

der Aktion psychisch Kranke bilden Gemeindepsychiatrische Konferenzen eine Schlüsselrolle<br />

zu einer zeitgerechten, fachlich anspruchsvollen und ressourcenorientierten Hilfeplanung im<br />

Rahmen der psychiatrischen Versorgungsleistungen. Kernpunkt ist die personenorientierte<br />

5


Hilfeplanung im Einzelfall durch das Zusammenwirken von Hilfeanbietern, koordinierenden<br />

Stellen und den Kostenträgern. Dieses Verfahren zielt auf einen optimierten Hilfeansatz unter<br />

Nutzung aller zur Verfügung stehenden Hilfeformen gemessen am individuellen Hilfebedarf.<br />

Hiermit sollen die im SGB IX beschriebenen Vorgaben bzgl. der Hilfeplanung umgesetzt<br />

werden. Effizienz und Transparenz <strong>des</strong> Verfahrens werden durch die Beteiligung aller in<br />

einem geregelten Verfahren sichergestellt, Hilfeangebote können durch die Abgleichung mit<br />

den Erfordernissen <strong>des</strong> Einzelfalls qualitativ weiter entwickelt werden.<br />

2. Bausteine der gemeindepsychiatrischen Versorgung<br />

2.1. Kassenärztliche Versorgung<br />

Die Versorgungsaufgaben der niedergelassenen Kassenärztinnen und -ärzte im Bereich<br />

Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie werden ergänzt durch die Aufgaben der zur<br />

kassenärztlichen Versorgung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutinnen und<br />

–therapeuten.<br />

Der Sicherstellungsauftrag umfasst die ambulante Behandlung der Bürgerinnen und Bürger<br />

im psychiatrisch/psychotherapeutischen Bereich. Der aktuelle Stand (Oktober 2003) der<br />

zugelassenen Kassenärztinnen und -ärzte ist für Ärztinnen und Ärzte für Neurologie und<br />

Psychiatrie 1, Ärztinnen und Ärzte für Neurologie 4, Ärztinnen und Ärzte für<br />

Nervenheilkunde 12, Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie 2, Ärztinnen und Ärzte für<br />

psychotherapeutische Medizin 5. Psychologische Psychotherapeutinnen und - therapeuten<br />

zugelassen sind zurzeit 29 Personen.<br />

Ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Kassenzulassung zurzeit 30 Personen.<br />

Die bereits im <strong>Psychiatrieplan</strong> 2000 erwähnten sozialpsychiatrischen Schwerpunktpraxen<br />

haben sich leider im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> nicht etablieren können. Aufgrund <strong>des</strong> unzureichenden<br />

Finanzierungssystems nach SGB V ist diese Komplexleistung nicht ausreichend mit den<br />

Kostenträgern verhandelbar. In Folge unzureichender Konkretisierung der zu erbringenden<br />

Leistung im sozialgesetzgeberischen Regelwerk sind entsprechende Zuordnungen zu den<br />

zuständigen Leistungsträgern ausgesprochen erschwert. Vor diesem Hintergrund hat sich in<br />

der freien Praxis ein multidisziplinäres Angebot nicht in dem gewünschten Ausmaß etabliert.<br />

Daneben bleibt jedoch der Anspruch bestehen, einen Schwerpunkt der Behandlung psychisch<br />

Kranker im ambulanten Bereich auszubauen und die Nervenarztpraxen zu ertüchtigen,<br />

wesentliche, bisher von anderen Einrichtungen erbrachte Leistungen der Versorgung an<br />

psychisch Kranken, über den bisherigen Rahmen hinaus, zu übernehmen.<br />

Im Rahmen einer gängigen nervenärztlichen Praxis ist die Möglichkeit dieses Aufgabenzuwachses<br />

nicht gegeben. Hinzu kommt, dass die Praxen der Nervenärztinnen und -ärzte<br />

regional ungleich verteilt sind.<br />

Unter dem Gesichtspunkt einer frauenspezifischen Angebotsstruktur ist zu bemerken, dass<br />

sich bisher nur eine nervenärztliche Kollegin niedergelassen hat.<br />

Aus Sicht einer gemeindepsychiatrischen orientierten Versorgungsstruktur ist zu bedauern,<br />

dass in der Regel durch die nervenärztlichen Kollegen und Kolleginnen keine Hausbesuche<br />

durchgeführt werden. Allerdings werden nach Absprachen mit den psychiatrischen<br />

Wohnheimen im <strong>Kreis</strong> durch einzelne Nervenärztinnen und -ärzte dort Sprechstunden für die<br />

Bewohnerinnen und Bewohner abgehalten.<br />

Das Ziel einer ausgewogenen gemeindepsychiatrischen Versorgung sollte sein, auch in den<br />

ländlichen, weniger dicht besiedelten Regionen der <strong>Kreis</strong>e einen unkomplizierten Zugang zu<br />

einer fachlicher Beratung und Behandlung zu eröffnen. Hier wäre ein aufsuchender Dienst mit<br />

Behandlungsermächtigung ein Weg, den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.<br />

6


2.2. Häusliche psychiatrische Krankenpflege<br />

Die häusliche Psychiatrische Krankenpflege hat die Aufgabe, das Ziel der ärztlichen<br />

Behandlung zu sichern beziehungsweise zur Vermeidung von Krankenhausbehandlung<br />

beizutragen (Sozialgesetzbuch V). Die häusliche psychiatrische Krankenpflege verfolgt das<br />

Ziel, psychisch kranken Menschen ein weitgehend selbständiges Leben in der eigenen<br />

Wohnung zu ermöglichen und bietet hierfür die notwendige pflegerische Unterstützung an.<br />

Schwerpunkte sind:<br />

• die Vermeidung (Prävention) oder Verkürzung (Nachsorge) von stationären Aufenthalten<br />

(§ 37 Abs. 1 SGB V)<br />

• die Sicherstellung <strong>des</strong> Ziels der ärztlichen Behandlung (37 Abs. 2, SGB V) oder<br />

• der Verbleib in der häuslichen Umgebung (SGB XI).<br />

Zielgruppe sind psychisch kranke Erwachsene, die einer aufsuchenden Pflege bedürfen. Diese<br />

auch psychisch kranken Menschen zustehende Krankenkassenleistung, die wie alle anderen<br />

Bereiche <strong>des</strong> Krankenbehandlung den besonderen Bedürfnissen psychisch kranker Menschen<br />

Rechnung zu tragen hat, ist ganzheitlich orientiert, berücksichtigt gleichermaßen somatische,<br />

psychische und soziale Faktoren.<br />

Um die Selbsthilfefähigkeit der Patientinnen und Patienten zu stärken, werden die<br />

Tätigkeiten, so weit möglich, nicht für sondern mit der Patientin / dem Patienten zusammen<br />

verrichtet.<br />

Inhalt und Umfang der Pflege wird im Einzelfall gemeinsam mit der Patientin / dem Patienten<br />

und der Pflegekraft unter Einbeziehung der behandelnden Ärztin / <strong>des</strong> behandelnden Arztes<br />

und der Angehörigen ermittelt und vereinbart.<br />

Diese Krankenkassenleistung konnte bisher im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> nur im Rahmen der<br />

häuslichen Krankenpflege in Ansätzen verwirklicht werden. Haupthindernis hierfür ist die<br />

geringe Bereitschaft der Krankenkassen, eine Vergütungsvereinbarung für die häusliche<br />

psychiatrische Krankenpflege mit den Wohlfahrtsverbänden zu vereinbaren, die die<br />

Besonderheiten der psychiatrischen Krankenpflege berücksichtigt.<br />

2.3. Krisendienst<br />

Bürgerinnen und Bürger mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörige und die teilweise<br />

sie betreuenden Institutionen finden bisher wochentags in der Zeit von 16.00 Uhr bis 8.00 Uhr<br />

und am Wochenende ab Freitag 12.00 Uhr keine geeigneten fachkundigen<br />

Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner und Koordinatorinnen / Koordinatoren für<br />

schwerwiegende psychiatrische Krisen- und Notfälle, wenn die Dringlichkeit durch eine<br />

krisenhafte Zuspitzung im Rahmen der psychischen Erkrankung besonders gegeben scheint.<br />

Bisher besteht lediglich eine Rufbereitschaft der Ärztinnen und Ärzte <strong>des</strong> Gesundheitsamtes<br />

zur Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen gem. Psych-KG.<br />

Hier trifft eine psychiatrische Notsituation auf ein fehlen<strong>des</strong> Hilfsangebot, da nicht nur der<br />

Sozialpsychiatrische Dienst mit seiner originären Aufgabe der Krisenintervention über die<br />

Geschäftszeiten hinaus nicht mehr zur Verfügung steht, sondern auch die übrigen<br />

Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung ihr Angebot nicht im vollen Umfang<br />

bereithalten. Um in Zukunft den Verbleib der chronisch psychisch Kranken, die bisher häufig<br />

auf stationäre oder teilstationäre Maßnahme angewiesen sind, im eigenen Wohnraum zu<br />

sichern, ist neben dem Ausbau und der Intensivierung der ambulanten Betreuung die<br />

Einrichtung eines Krisendienstes unverzichtbar.<br />

7


Der einzurichtende Krisendienst dient Bürgerinnen und Bürgern, die akut psychiatrischer<br />

Hilfe bedürfen. Hierunter fallen Personen mit akuten psychiatrischen Krankheitsbildern<br />

einschließlich akuter Suizidalität und in der Gemeinde lebende chronisch psychisch Kranke,<br />

bei denen schon leichte Stressbelastungen zur Verschlechterung <strong>des</strong> Krankheitsbil<strong>des</strong> führen<br />

und Konflikte auslösen können. Hier ist ein unmittelbarer Handlungszwang gegeben.<br />

Aufgabenstellung<br />

Der Krisendienst wird Koordinationsstelle und Interventionsdienst für psychiatrische Not-<br />

und Krisenfälle sein, der von jeder hilfesuchenden Bürgerin, jedem hilfesuchenden Bürger<br />

direkt erreicht werden kann. Sämtliches Handeln wird sich jedoch ausdrücklich auf die<br />

Bewältigung von psychiatrischen Not- und Krisenfällen beziehen, (psychiatrische Probleme<br />

und Hilfeersuchen, die keine sofortigen Maßnahmen erfordern, werden an den<br />

Sozialpsychiatrischen Dienst oder andere geeignete Hilfsdienste weitergeleitet). Vor diesem<br />

Hintergrund erfolgt unter primärer Einbeziehung vorhandener sozialer Netzwerke (Freunde,<br />

Verwandte, Bekannte etc.) die persönliche Kontaktaufnahme zur Betroffenen / zum<br />

Betroffenen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>des</strong> Krisendienstes. Zur Bewältigung<br />

der Krise, der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und der Stabilisierung der Patientin /<br />

<strong>des</strong> Patienten sollen hier die besondere Kenntnisse der tätigen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> Krisendienstes wirken, die das regionale psychiatrische Versorgungsangebot,<br />

aber auch das übrige psychosoziale Spektrum sehr gut kennen. Besondere Bedeutung fällt der<br />

Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Notdienst zu, der aufgrund seines<br />

Sicherstellungsauftrages die primären ärztlichen Maßnahmen durchführt.<br />

Insgesamt soll durch frühzeitiges und multiprofessionelles Zugehen eines Krisendienstes die<br />

Notwendigkeit einer Unterbringung nach Psych-KG nach Möglichkeit vermieden werden.<br />

2.4. Sozialpsychiatrischer Dienst (SpD)<br />

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) ist Teil <strong>des</strong> Fachdienstes Gesundheit <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong><br />

<strong>Pinneberg</strong>. Das Team besteht aus Ärztinnen / Ärzten für Psychiatrie, Sozialarbeiterinnen /<br />

Sozialarbeitern und Verwaltungsangestellten.<br />

Zielgruppe sind im Schwerpunkt chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte<br />

erwachsene Menschen, einschließlich der Suchtkranken, ab dem 16. Lebensjahr.<br />

Überwiegend handelt es sich bei den Erkrankungsformen um schizophrene Psychosen,<br />

affektive Störungen, schwere gerontopsychiatrische Erkrankungen, Alkohol- und<br />

Drogenabhängigkeit, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen.<br />

Selbstverständnis:<br />

• Die Tätigkeit begründet sich auf den gesetzlichen Grundlagen <strong>des</strong> Schleswig-<br />

Holsteinischen Psych-KG's<br />

• niedrigschwelliges Angebot (kurzfristige Termine möglich, auch aufsuchen<strong>des</strong> Angebot,<br />

kostenfrei, Schweigepflicht)<br />

• Ziel der Hilfen ist Ausmaß und Folgen von seelischer/psychischer Erkrankung zu<br />

begrenzen, für psychisch erkrankte Menschen notwendige Hilfen in deren gewohnten<br />

Lebensumfeld vorzuhalten<br />

• gemeindenaher, ganzheitlicher, multiprofessioneller Ansatz<br />

• Hilfe zur Selbsthilfe hat Vorrang vor Fremdhilfe und hoheitlichem Eingriff in die<br />

Selbstbestimmungsrechte<br />

8


Aufgaben:<br />

• Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Personen <strong>des</strong> sozialen Umfelds<br />

• Diagnostische Abklärung unter medizinischen und sozialen Gesichtspunkten, individuelle<br />

Maßnahmeplanung, Einleitung der Hilfen und Koordination<br />

• Vorhalten von stützenden und begleitenden Hilfen<br />

• Krisenintervention: der Sozialpsychiatrische Dienst hat keinen Behandlungsauftrag. Erste<br />

persönliche Kontaktaufnahme zur Betroffenen / zum Betroffenen zu Angehörigen und<br />

sonstigen Bezugspersonen oder anzeigenden Stellen. Vorrangig wird geklärt, ob<br />

vorhandene Hilfsangebote genutzt werden können, um diese Krise zu bewältigen.<br />

Abschätzen der krankheitsbedingten Art der Gefährdung. Einleiten der notwendigen<br />

Hilfen und weiteren Maßnahmen, ggfs. Weiterleiten an den zuständigen Leistungsträger<br />

• Zwangsmaßnahmen gemäß PsychKG: Ist ein psychisch kranker Mensch akut eigen- oder<br />

fremdgefährdend, kann eine geschlossene Unterbringung im Psychiatrischen Krankenhaus<br />

gegen den Willen der Betroffenen / <strong>des</strong> Betroffenen notwendig werden. Hierzu muß ein<br />

Attest einer in der Psychiatrie erfahrenen Ärztin / eines Arztes vorliegen sowie eine<br />

Anhörung – innerhalb von 24 Stunden – durch die Amtsrichterin / den Amtsrichter<br />

erfolgen. Während der Dienstzeiten wird der Sozialpsychiatrische Dienst direkt tätig, in<br />

den übrigen Zeiten besteht eine amtsärztliche Rufbereitschaft, die über die<br />

Rettungsleitstelle oder die Polizei hinzugezogen wird<br />

• Der SpD wird infolge seines Auftrages auch durch Dritte eingeschaltet, die einen<br />

Menschen als hilfebedürftig oder gefährdend aufgrund psychischer Erkrankung<br />

einschätzen<br />

• Stellungnahmen, fachärztliche Gutachten im Auftrag von Behörden (z.B. Sozialamt,<br />

Ausländeramt, Amtsgericht, u.a.)<br />

• Regelhafte Helfer/-innenkonferenzen im Rahmen der ambulanten Betreuung<br />

• Geschäftsführung <strong>des</strong> Arbeitskreises Gemeindenahe Psychiatrie<br />

• Umsetzung der regionalen einzelfallbezogenen Hilfen in der Gemeindepsychiatrischen<br />

Konferenz (Koordinatorentätigkeit)<br />

• Regionale <strong>Psychiatrieplan</strong>ung, methodische und konzeptionelle Überlegungen, Initiierung<br />

und Vernetzung von Hilfsangeboten, Gremienarbeit wie Arbeitskreis Gemeindenahe<br />

Psychiatrie, Fachbeirat Sucht, Gemeindepsychiatrische Konferenz. Befassen mit<br />

speziellen Themen wie frauenspezifische psychiatrische Versorgung, Gerontopsychiatrie,<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie, obdachlose psychisch kranke Menschen u.ä.<br />

• Suchtprävention: Beratung von Betroffenen und Angehörigen sowie Durchführung von<br />

Projekten an Schulen<br />

• Fortbildungsveranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit<br />

Aufgabenwandel <strong>des</strong> Sozialpsychiatrischen Dienstes vor dem Hintergrund veränderter<br />

Angebots- und Leistungsstrukturen:<br />

Die Sozialgesetzgebung war in den vergangenen Jahren einer beständigen Weiterentwicklung<br />

unterworfen. Neu hinzugefügte Teile, wie das SGB IX und das SGB XI/XII, erfordern die<br />

Entwicklung erweiterter Hilfeformen sowie die Weiterentwicklung der qualitativen<br />

Betrachtung <strong>des</strong> Hilfeumfanges für die betroffenen Bürger/-innen.<br />

In den Städten und Kommunen haben sich aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen für<br />

Hilfeleistungen entsprechende Angebotsstrukturen entwickelt, die sich im Bereich der<br />

psychisch Erkrankten vorwiegend in der Kostenträgerschaft <strong>des</strong> Sozialhilfeträgers befinden.<br />

9


Neben dem allgemeinen Auftrag der Beratung im Rahmen der Aufgaben nach PsychKG, die<br />

bereits eine Hilfestellung und Unterstützung für die psychisch kranken Menschen fordert, sind<br />

weiterführende Hilfsangebote zu Lasten der zuständigen Kostenträger zu vermitteln.<br />

Aufgrund der Differenziertheit dieser Hilfen benötigt der Sozialhilfeträger eine entsprechende<br />

fachlich begründete Beratungs- und Begutachtungstätigkeit durch eine nicht<br />

interessengeleitete Institution.<br />

Im Gegensatz zu den Krankenkassen, für die der Medizinische Dienst der<br />

Krankenversicherung beratende und begutachtende Instanz ist, hat der Sozialhilfeträger keine<br />

entsprechende Einrichtung an der Seite, die institutionell die grundsätzliche Beratung und<br />

Begutachtung in allen Fragen der Sozialgesetzgebung übernimmt. In Teilbereichen ist gem.<br />

BSHG/SGB XII das Gesundheitsamt als die begutachtete Stelle benannt, doch umfasst dieses<br />

nicht die Gesamtheit der möglichen Hilfen, die zu Lasten <strong>des</strong> Sozialhilfeträgers zu erbringen<br />

sind.<br />

Der Bedarf einer solchen Hilfestellung ist jedoch gemäß der Inanspruchnahme der zu<br />

erbringenden Leistung hoch. Die Kommunen benötigen ein geeignetes Instrument zur<br />

Steuerung und zur fachlichen Begutachtung, um eine ressourcenorientierte Verteilung ihrer<br />

Mittel vornehmen zu können.<br />

Mit Einführung <strong>des</strong> Psychiatriekrankengesetzes 2000 wurde den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien<br />

Städten die Aufgabe übertragen, sozialpsychiatrische Dienste einzurichten und diese mit der<br />

Geschäftsführung der einzurichtenden Arbeitskreise für gemeindenahe Psychiatrie zu<br />

beauftragen.<br />

Somit besteht für die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte die Möglichkeit, im Bereich der Hilfen für<br />

psychisch kranke Bürger/-innen diese Einrichtungen zu nutzen, um entsprechenden<br />

Steuerungs- und Begutachtungsfunktionen zu übertragen.<br />

Die Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste werden im Psychisch-Kranken-Gesetz 2000<br />

wie folgt beschrieben:<br />

Die Hilfen sind Leistungen, die psychisch kranke Menschen befähigen, menschenwürdig und<br />

selbstverantwortlich zu leben. Sie sollen eine zwangsweise Unterbringung erübrigen oder<br />

abkürzen und die Behandlung unterstützen. Sie sollen dazu beitragen, dass seelische<br />

Krankheiten oder Störungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden und psychisch kranke<br />

Menschen befähigen, im Zusammenwirken mit der Behandlung, Dienste geeigneter<br />

Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. ( § 3 Abs. 1, PsychKG )<br />

Insbesondere bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen und bei der Begutachtung der<br />

Anspruchsvoraussetzungen bedarf der Kostenträger der fachlichen Unterstützung durch den<br />

Sozialpsychiatrischen Dienst. Die als <strong>Kreis</strong>aufgabe der im PsychKG formulierten<br />

Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Hilfen sollte im Rahmen von Helferkonferenzen<br />

auf <strong>Kreis</strong>ebene erfolgen.<br />

Diese Helferkonferenzen sind ein geeignetes Instrument alle Beteiligten, einschließlich der/s<br />

Antragstellerin/-stellers, für diese Hilfen an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam -<br />

gemessen am Einzelfall - die geeignete Hilfe und den Hilfeumfang zu bestimmen.<br />

In jedem Falle wäre aber eine Vereinbarung zwischen Sozialhilfeträger und der<br />

begutachtenden Einrichtung zu treffen, in welcher Weise eine Zusammenarbeit auf dem<br />

Boden der vorgegebenen Aufgaben nach PsychKG zu gestalten ist.<br />

In vielen <strong>Kreis</strong>en Schleswig-Holsteins hat sich auf dem Boden einer<br />

Kooperationsvereinbarung zwischen Anbietern, Kostenträgern und <strong>Kreis</strong>- bzw. kreisfreier<br />

Stadt, eine Zusammenarbeit in der oben beschriebenen Art entwickelt. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />

strebt an eine solche Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeindepsychiatrischen Konferenz<br />

zu gestalten. Eine Geschäftsordnung wird die näheren Formen dieser Zusammenarbeit regeln.<br />

10


2.5. Betreuung am Übergang<br />

Die Betreuung am Übergang ist eine aufsuchende Hilfe, deren Ziel es ist, Betroffenen in der<br />

Zeit nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Krankenhausbehandlung zeitlich befristet<br />

die erforderliche Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Alltag zu bieten.<br />

Zielgruppe sind Betroffene, die Unterstützung bei der Entscheidung über und der Suche nach<br />

geeigneten Hilfsmöglichkeiten innerhalb oder unabhängig von Einrichtungen/Diensten benötigen,<br />

oder bei der Rückkehr in einen selbständig zu gestaltenden Lebensalltag einer<br />

stützenden Begleitung bedürfen.<br />

Art und Intensität der Betreuung richten sich nach den individuellen Bedürfnissen. Die<br />

Unterstützung kann sich auf alle Bereiche <strong>des</strong> täglichen Lebens beziehen (Kontaktgestaltung<br />

zu Ärztinnen / Ärzten, Behörden, Nachbarn, finanzielle Angelegenheiten, Haushalt, Hygiene,<br />

Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung, Umgang mit der Erkrankung, Krisenintervention)<br />

und besteht in:<br />

• der Übernahme von persönlichen Betreuungsfunktionen<br />

• der Übernahme von Case-Management-Funktionen zur Entwicklung eines tragfähigen<br />

Hilfesystems.<br />

Die Hilfe ist ein niedrigschwelliges Angebot (kein Antragsverfahren, keine Kosten für die<br />

Betroffenen), das in der Regel sehr kurzfristig genutzt werden kann und stellt mit ihrer<br />

zentralen Funktion eine wichtige Ergänzung insbesondere der Angebote <strong>des</strong><br />

Sozialpsychiatrischen Dienstes und <strong>des</strong> Krankenhaus-Sozialdienstes dar. Im <strong>Kreis</strong>gebiet ist<br />

eine Betreuerin / ein Betreuer am Übergang ( 25 Std.) tätig.<br />

2.6. Offene Angebote<br />

2.6.1. Angehörigengruppen<br />

Durch das Zusammenleben mit einem psychisch kranken Menschen entstehen für die<br />

unmittelbaren Angehörigen besondere Belastungen, ohne dass sie darauf vorbereitet sind.<br />

Infolge der zunehmend verkürzten Verweildauern bei stationärer Krankenhausbehandlung<br />

entstehen, besonders bei schwierigen Krankheitsverläufen, neue Belastungen für die<br />

Angehörigen.<br />

Mit Hilfe der Angehörigengruppen soll ein besseres Zusammenleben erreicht werden, dass<br />

wieder positive Einflüsse auf den Krankheitsverlauf bewirkt.<br />

Offene Angehörigengruppen bestehen in den Begegnungsstätten Elmshorn und <strong>Pinneberg</strong><br />

sowie in der Psychiatrischen Klinik.<br />

Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen fungieren als Moderatoren/-innen und Gruppenleiter/-innen.<br />

Im Vordergrund <strong>des</strong> Gruppengesprächs stehen die Belastungen, Gefühle und Probleme der<br />

Angehörigen. Die teilnehmenden Angehörigen lernen Unterschiede und Gemeinsamkeiten in<br />

Problemlagen und Verhaltensweisen kennen, schaffen Verbindungen und im Idealfall sogar<br />

eigene soziale Netzwerke.<br />

Erfahrungen und Einschätzungen der Angehörigen sind hilfreich zur Ergänzung der professionellen<br />

Perspektive, wie umgekehrt professionelle Sichtweise und Gesprächsleitung die<br />

Problematik <strong>des</strong> Einzelfalls und der individuellen Bewältigungsstrategien reflektieren hilft.<br />

11


Die Angehörigengruppe ist damit ein zentraler Bestandteil der Angehörigenarbeit. Hinzu<br />

kommen bei Bedarf thematische Einzelveranstaltungen und Einzelberatungen. Letztere<br />

können einer kurzfristigen Information und Orientierung dienen, gegebenenfalls aber auch<br />

einer intensiveren Klärung der persönlichen psychosozialen Situation.<br />

2.6.2. Begegnungsstätte/Psychosoziale Kontaktstelle<br />

Die Begegnungsstätten in Elmshorn und <strong>Pinneberg</strong> sind offener Treffpunkt und Initiator<br />

sozial integrativer Veranstaltungen verschiedenster Art. Weitere Aufgabe ist die Beratung<br />

psychisch kranker und behinderter Menschen sowie deren Angehöriger und Bezugspersonen.<br />

Mit ihrer Aufgabenvielfalt bei niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeit nehmen sie eine<br />

zentrale Funktion in der gemeindepsychiatrischen Versorgung wahr. Sie dienen als Anlauf-<br />

und Vernetzungspunkte, sie machen ergänzende und „Auffangangebote“ und ermöglichen die<br />

gezielte Auswahl spezieller und punktueller Hilfen der Betroffenen.<br />

Durch die Begegnungsstätten wird die Grundversorgung der Nahbereiche <strong>Pinneberg</strong> und<br />

Elmshorn sichergestellt. Die Versorgung im übrigen <strong>Kreis</strong>gebiet muß überprüft und ggf.<br />

ergänzt werden.<br />

2.6.3. Patientenclubs<br />

Unter Patientenclubs werden Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion verstanden, die nicht<br />

durchgängig geöffnet sind, sondern nur zu bestimmten Tagen und Zeiten. Die Patientenclubs<br />

ermöglichen wie die Begegnungsstätten einen besonders niedrigschwelligen Zugang zu einem<br />

offenen Treffpunkt. Auch hier ist die Zielsetzung die Aufhebung der sozialen Isolation, die<br />

Förderung der Kontaktfähigkeit und Selbständigkeit sowie Beratung, Gespräch, Freizeitgestaltung<br />

bis hin zur Angeboten zur Teilnahme am öffentlichen Leben.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> begrenzten Bewegungsradius von Menschen mit psychischen Erkrankungen<br />

und aufgrund der zusätzlich z. T. unzureichenden Struktur <strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs sind<br />

die Patientenclubs wichtige Anlaufstellen in den größeren Gemeinden <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong>.<br />

Patientenclubs werden in Elmshorn, Quickborn, <strong>Pinneberg</strong>, Halstenbek, Schenefeld, Wedel<br />

und Uetersen angeboten.<br />

2.7.Tagesstätten<br />

Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne <strong>des</strong> § 97 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII. Sie<br />

erbringen für die Besucher/-innen differenzierte Leistungen der sozialen Rehabilitation im<br />

Sinne <strong>des</strong> § 54 Abs 1 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX.<br />

Die Tagesstätten bieten ein differenziertes Betreuungsprogramm an 5 Tagen in der Woche<br />

(ausgenommen sind Wochenfeiertage) mit festgelegten Öffnungszeiten an. Der Besuch der<br />

Tagesstätte ist verbindlich. Tagesstätten bestehen in Elmshorn und <strong>Pinneberg</strong> mit jeweils<br />

12 Plätzen.<br />

12


3. Hilfen im Bereich Wohnen<br />

Das Wohnen ist ein elementarer Lebensbereich <strong>des</strong> Menschen. Deshalb kommt dem Wohnen,<br />

vorrangig dem Erhalt der eigenen Wohnung, in der psychiatrischen Arbeit eine zentrale<br />

Bedeutung zu. Dabei geht es nicht nur um das Dach über dem Kopf, sondern darum, sich<br />

sicher und zugehörig zu fühlen, sozial integriert zu sein.<br />

Psychisch kranke Menschen, die Probleme im sozialen Umfeld hatten, wurden lange Zeit in<br />

psychiatrische Großkrankenhäuser mit ihren Langzeitstationen eingewiesen und dort betreut,<br />

was zum weitgehenden Verlust der sozialen Bindungen führte. Seit der Psychiatrie - Enquete<br />

1975 vollzog sich ein Wandel der Strukturen mit der Schaffung wohnortnaher Angebote im<br />

ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Hierdurch ist es gelungen vielen<br />

Erkrankten ein Wohnen im <strong>Kreis</strong>gebiet zu sichern, viele Kontakte zu erhalten bzw. neue zu<br />

schaffen.<br />

Weiterhin müssen aber psychisch kranke Menschen häufig gegen ihren Wunsch auf ein<br />

eigenständiges Wohnen verzichten. Im stationären Bereich sind Verlegungen außerhalb <strong>des</strong><br />

<strong>Kreis</strong>gebietes notwendig.<br />

Weil wir anstreben, alle psychisch kranken Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich an<br />

ihrem Wohnort einzugliedern und zu unterstützen, müssen die Vorraussetzungen dafür<br />

geschaffen werden, von Seiten der Anbieter und der Kostenträger differenziert auf die<br />

Bedürfnisse <strong>des</strong> Einzelnen einzugehen. Die Institutionszentrierte Sichtweise ist hin zu einem<br />

personenzentrierten Ansatz zu entwickeln.<br />

Ziel ist es einerseits so weit wie möglich den Betroffenen die eigene Wohnung zu erhalten,<br />

andererseits auch schwer chronisch kranken Menschen ein entsprechen<strong>des</strong> stationäres<br />

Angebot anbieten zu können. Hierzu bedarf es einerseits eines konsequenten Ausbaus der<br />

ambulanten Betreuung, andererseits einer Weiterentwicklung der Wohnheimstrukturen<br />

(baulich, personell, konzeptionell ).<br />

3.1. Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum<br />

Im <strong>Kreis</strong>gebiet wurde der personenzentrierte Ansatz verwirklicht. Statt der bisherigen<br />

Begrenzung der Hilfsmöglichkeiten in Folge der pauschalierten Bezahlung mit vorgegebenen<br />

Platzzahlen wird nunmehr eine dem Bedürfnis <strong>des</strong> Einzelnen Rechnung tragende<br />

Betreuungsintensität durch die gestufte Vergütung nach Fachleistungsstunden ermöglicht,<br />

ohne das eine Platzzahlbegrenzung besteht. Es wurde eine Rahmenleistungsvereinbarung<br />

nach §93 BSHG zwischen Leistungserbringern und Kostenträger abgeschlossen. Die<br />

Berechnung <strong>des</strong> Hilfebedarfs erfolgt auf der Grundlage <strong>des</strong> personenzentrierten Ansatzes und<br />

ist im Bedarfsfall schnell neuen Entwicklungen anzupassen.<br />

Durch diese neue Konzeption können psychisch kranke Menschen weitestgehend in ihren<br />

Wohnungen verbleiben. Sie ermöglicht auch einem Teil der Betroffenen, die zurzeit auf<br />

Grund ihres umfangreichen Hilfebedarfs auf teil - oder stationäre Einrichtungen angewiesen<br />

sind, die Reintegration in eine eigene Wohnung.<br />

Um dieses zu erreichen, bedarf es der engen Vernetzung mit allen Angeboten der<br />

Wiedereingliederung und den nichtpsychiatrischen Hilfesystemen, um diese im Einzelfall<br />

sinnvoll nutzen zu können.<br />

13


3.2. Therapeutische Wohngemeinschaften<br />

Im <strong>Kreis</strong>gebiet gibt es 5 Wohngemeinschaften mit zusammen 38 Plätzen.<br />

Die Wohngemeinschaften dienen der Förderung einer möglichst selbständigen<br />

Lebensführung. Hierzu dienen einerseits Gesprächangebote (Einzel, Gruppe), anderseits<br />

tagesstrukturierende Angebote. Ziel ist die Einbindung der Bewohner und Bewohnerinnen aus<br />

der WG in andere Angebote, insbesondere im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, die<br />

nach Auszug auch aus dem eigenen Wohnraum hinaus genutzt werden können und zur<br />

weiteren Stabilisierung beizutragen.<br />

Grundsätzlich ist abzuwarten, ob die konsequente Umsetzung der Möglichkeiten der<br />

flexibilisierten ambulanten Betreuung dauerhaft Auswirkungen auf diese Wohnform haben<br />

könnte. In der Verbindung ambulanter Betreuungsintensität, Nutzung anderer<br />

tagesstrukturierender Angebote ggf. Bereitstellung benötigten Wohnraums lassen sich<br />

alternative, individuell zugeschnittene ambulante Lösungen denken.<br />

3.3. Übergangseinrichtungen - Wohnheime<br />

Viele psychisch kranke Bürgerinnen und Bürger konnten durch die Errichtung der<br />

Wohnheime im <strong>Kreis</strong>gebiet verbleiben, statt wie früher durch Umzug in andere Regionen<br />

entwurzelt zu werden. Beide Wohnheime dienen sowohl als Übergangseinrichtung mit<br />

Betonung der therapeutischen Angebote, als auch als Wohnheim mit Betonung begleitender<br />

und unterstützender Angebote. Bezüglich der vorhandenen Heime und Platzzahlen sei auf den<br />

<strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwiesen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> ist im Verhältnis zu seiner<br />

Einwohnerzahl mit weniger Wohnheimplätzen ausgestattet als andere <strong>Kreis</strong>e.<br />

In diesem Bereich sind weitere Verbesserungen notwendig. Allen Betroffenen, die nicht auf<br />

ein bestimmtes Spezialangebot angewiesen sind, soll unabhängig von der Schwere der<br />

Erkrankung ein angemessenes Angebot zur Verfügung stehen.<br />

In der Vergangenheit mussten immer wieder schwer seelisch behinderte Menschen außerhalb<br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> untergebracht werden. Gerade Patienten mit fehlender "Gruppenfähigkeit" bzw.<br />

„Doppeldiagnosen“ können zurzeit die bestehenden Einrichtungen überfordern. Für<br />

Betroffene höheren Lebensalters, die auch auf ergänzende pflegerische Maßnahmen<br />

angewiesen sind, fehlt ein entsprechen<strong>des</strong> Angebot. Von diesem Defizit ausgehend sind die<br />

Wohnheime aufgefordert, um Teile dieses Bedarfes abzudecken, sich entsprechend personell,<br />

konzeptionell und baulich anzupassen.<br />

Hierzu bedarf es auch der Unterstützung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Erster Schritt in diese Richtung wäre die<br />

Vereinbarung eines binnendifferenzierten, hilfebedarfabhängigen Pflegesatzes.<br />

Ergänzend zur anzustrebenden Binnendifferenzierung sind für diesen speziellen<br />

Personenkreis weitere Plätze im Wohnheimbereich zu schaffen. Die Einrichtung dieser Plätze<br />

ist mit einer regionalen Aufnahmeverpflichtung zu verbinden. Über die Aufnahme in diese<br />

Einrichtung entscheidet die Gemeindepsychiatrische Konferenz.<br />

Bisher können Angebote <strong>des</strong> Wohnheimes nur von deren Bewohner/-innen genutzt werden.<br />

Nutzen die Bewohner/-innen keine oder im Zuge der Verselbständigung andere, auch besser<br />

geeignete Angebote zur Tagesstrukturierung, sind die Ressourcen <strong>des</strong> Wohnheims ungenutzt.<br />

Der Wechsel der Wohnform bedingt den Abbruch der bestehenden Beziehungen mit der<br />

häufigen Folge der Dekompensation und der Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Die<br />

Schaffung eines Wohnverbun<strong>des</strong> mit modulhaft nutzbaren Angeboten könnte in dieser<br />

Richtung weiterführen. Mit der Öffnung der Wohnheimangebote können mehr Betroffene<br />

14


mehr Angebote erhalten, gleichzeitig Kontakte außerhalb der Wohnheime gefördert werden,<br />

Beziehungsabbrüche ließen sich vermeiden. Hierzu wird eine größere Flexibilität in der<br />

konzeptionellen Gestaltung notwendig werden, z.B. können Gruppenangebote Nutzern<br />

verschiedener Wohnformen zur Verfügung gestellt werden.<br />

4. Teil- und vollstationäre psychiatrische Krankenhausversorgung<br />

Psychiatrische Klinik am Klinikum Elmshorn<br />

Am Klinikum Elmshorn ist die psychiatrische Klinik mit 99 Betten auf fünf Stationen<br />

zuständig für die klinische Versorgung <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong>. Für die Bürgerinnen und<br />

Bürger <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> besteht eine Aufnahmeverpflichtung. Die Klinik ist gemäß<br />

Unterbringungsplan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zuständig für Aufnahmen, die im Rahmen <strong>des</strong> Psychisch<br />

Krankengesetzes zwangsweise erfolgen. Von den 99 stationären Behandlungsplätzen sind 20<br />

Plätze für psychosomatische Behandlungen ausgewiesen.<br />

Die fünf Stationen gliedern sich in Akutstation, Allgemeinpsychiatriestation, Suchtstation,<br />

Psychotherapiestation und Gerontopsychiatrische Station.<br />

Daneben besteht eine Tagesklinik auf dem Gelände mit 20 Behandlungsplätzen. Eine<br />

Institutsambulanz ist eingerichtet.<br />

Insgesamt stehen 119 Behandlungsplätze einschließlich Tagesklinik am Klinikum Elmshorn<br />

für psychiatrische Patientinnen und Patienten zur Verfügung.<br />

Besonders hervorgehoben werden muss, dass die Institutsambulanz ohne Fallzahlbegrenzung<br />

und Zuweisungsauflagen arbeiten kann. Sie wird genutzt für Akutfälle, die ohne Zuweisung<br />

die Klinik aufsuchen sowie für Beratung von Angehörigen und Betroffenen, zur Vorklärung<br />

im Rahmen einer stationären Aufnahme und zur Nachbehandlung ehemals stationärer<br />

Patienten/-innen. Dieser Bereich ist mit einer Planstelle Arzt/Ärztin ausschließlich für diesen<br />

Bereich vorgesehen.<br />

Die Patienten/-innen können auch direkt auf die entsprechenden Stationen aufgenommen<br />

werden,<br />

ohne dass die Aufnahmestation durchlaufen werden muss. Die Aufnahmestation ist je nach<br />

Bedarf fakultativ geschlossen geführt, d.h. das nach Möglichkeit die Eingangstür geöffnet<br />

bleibt und nur dann, wenn es sich zwingend ergibt, abgeschlossen wird, damit die Patienten/innen<br />

nicht entweichen können. Diese Notwendigkeit kann sich bei Patienten/-innen ergeben,<br />

die nach PsychKG untergebracht sind und die eine Gefährdung für sich oder andere in<br />

Akutphasen der Erkrankung darstellen können.<br />

Es besteht der Anspruch, dass ein gerontopsychiatrischer Schwerpunkt in der Beratung und in<br />

der Behandlung in Tagesklinik und Ambulanz gebildet wird. Hier ist die Kooperation mit der<br />

Alzheimergesellschaft <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> wichtig und wünschenswert.<br />

Planung:<br />

Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist von den zuständigen Gremien beschlossen und wird<br />

geplant, dass eine zweite Tagesklinik am Standort der Stadt <strong>Pinneberg</strong> errichtet wird. Diese<br />

Tagesklinik soll Versorgungsaufgaben im südlichen Teil <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>gebietes wahrnehmen,<br />

während die Tagesklinik am Standort Elmshorn das nördliche <strong>Kreis</strong>gebiet vorwiegend als<br />

Einzugsgebiet hat. Auch diese Tagesklinik soll mit einem gerontopsychiatrischen<br />

Schwerpunkt arbeiten.<br />

15


Vor dem Hintergrund der unzureichenden gerontopsychiatrischen Versorgung im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

(lediglich 48 Betten sind in einem Pflegeheim als gerontopsychiatrische Betten ausgewiesen)<br />

ist die qualitative Verbesserung der Betreuung insbesondere in geschlossenen Bereichen der<br />

Heime erforderlich. Hier ist zu überlegen, ob nicht durch eine Kooperation von klinischem<br />

Bereich und ausgesuchten Heimen, die die entsprechenden Voraussetzungen bieten, ein<br />

künftiges Versorgungskonzept für Patientinnen und Patienten mit Demenzen geschaffen<br />

werden kann. Hier muss auch in Hinsicht auf den vorliegenden Pflegebedarfsplan eine<br />

entsprechende Grundlagenplanung erfolgen.<br />

Bedarfsentwicklung:<br />

Die Entwicklung der Patientenzahlen in den unterschiedlichsten Bereichen der<br />

psychiatrischen Klinik deutet daraufhin, dass in der Tendenz Aufnahmen von Menschen mit<br />

Psychosen rückläufig sind, während mehr Patientinnen und Patienten mit erlebnisreaktiven<br />

Störungen im Psychosomatikbereich aufgenommen wurden.<br />

Diese Entwicklung deutet sich auch bei der tagesklinischen Behandlung an, wo inzwischen<br />

um die 50% neurotische Störungen behandelt werden.<br />

Durch die Direktaufnahmen dieser Patientinnen und Patienten wurde die Akutstation deutlich<br />

entlastet, sodass deren Auslastung effektiv unter 100% gesunken ist und wieder Aufnahmekapazitäten<br />

vorgehalten werden können.<br />

Die Ursache dieser Patientenbewegungen und die Entwicklung der Belegung bedarf noch<br />

weiterer Beobachtung.<br />

Die Bereiche Gerontopsychiatrie und Sucht bedürfen aus klinischer Sicht besonderer<br />

Beachtung. In diesen beiden Bereichen hat sich gezeigt, dass die Belegungsquote konstant<br />

über 100% liegt. Beide Bereiche sind mit je 18 Behandlungsplätzen eingerichtet.<br />

Besonders im Bereich Gerontopsychiatrie stellt sich aufgrund der fachlich unzureichenden<br />

Versorgung im außerklinischen Bereich die Notwendigkeit, die stationären Hilfen<br />

auszubauen, zum einen, um im Bereich der Kurzzeitintervention rasche Hilfen anbieten zu<br />

können, zum anderen, um auch im Bereich der Langzeitbehandlung schwerer Demenzen<br />

entsprechende Kapazitäten zu haben. In diesem Bereich ist zurzeit kein bzw. ein sehr<br />

unzureichen<strong>des</strong> Angebot im komplementären Bereich vorhanden. Die bisherige<br />

Behandlungskapazität von 18 Behandlungsplätzen sollte vor diesem Hintergrund erweitert<br />

werden.<br />

Im Suchtbereich stellt sich die Situation ähnlich dar. Hier sind 18 Behandlungsplätze<br />

vorgehalten für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong>. Schon die<br />

epidemiologische Betrachtung führt zu dem Schluss, dass die Kapazität unzureichend ist. Die<br />

Entwicklung der Belegung mit Auslastungen über 100% konstant über die Monate und Jahre<br />

spricht für einen Bedarf an weiterer Behandlungskapazität. An dieser Stelle wird auf den<br />

Suchthilfeplan <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> verwiesen, der die Thematik ausführlicher beschreibt und die<br />

Bedarfe konkretisiert. Auch hier wäre eine Erhöhung der Behandlungskapazität erforderlich.<br />

16


5. Hilfen zur Arbeit<br />

Die berufliche Rehabilitation psychisch erkrankter und behinderter Menschen stellt mit dem<br />

Ziel der Wiederherstellung bzw. der Stabilisierung der Gesundheit einen wichtigen Baustein<br />

in der Versorgungskette dar.<br />

Regionale Angebote<br />

Die Rehabilitationsabteilung <strong>des</strong> Arbeitsamtes und die Sozialversicherungsträger beraten<br />

Antragsteller/-innen in allen beruflichen Rehabilitationsfragen und gewähren Förder- und<br />

Umschulungsmaßnahmen.<br />

Der Fachdienst Arbeit (Zentrum für berufliche Rehabilitation und Arbeit) mit den<br />

Arbeitsschwerpunkten „Berufsbegleitende Unterstützung“ und „Vermittlung auf den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt“ bietet Menschen mit einer Behinderung und nicht nur<br />

kurzfristigen psychischen Beeinträchtigungen, Beratung und Begleitung mit dem<br />

hauptsächlichen Ziel <strong>des</strong> Erhaltes eines versicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder der<br />

(Wieder-)Eingliederung eines versicherungspflichtigen Arbeitsplatze oder der (Wieder-)<br />

Eingliederung in das Berufsleben.<br />

Der Freilauf ist ein Arbeitstrainingsprojekt mit dem Ziel, Menschen mit einer psychischen<br />

Erkrankung langsam wieder an Arbeit heranzuführen, ihnen ein realistisches Gefühl für ihr<br />

Leistungsvermögen zu geben und ihre Leistungsfähigkeit langsam zu steigern. Die<br />

Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit nach einer Orientierungsphase im Trainingsbereich<br />

unter fachlicher Anleitung Fahrräder zu pflegen, zu reparieren und Fahrradzubehör zu<br />

verkaufen. In der 2. Werkstatt ist die Montage von Spezialrädern und Herrichtung und<br />

Verkauf von Gebrauchträdern vorgesehen.<br />

In der Regel erhalten die Maßnahmeteilnehmer/-innen eine leistungsorientierte Anerkennung<br />

der Arbeit, können aber im Einzelfall auch auf beschützten und geförderten versicherungs-<br />

pflichtigen Arbeitsplätzen im Freilauf Arbeit und Verantwortung übernehmen. In Kooperation<br />

mit dem Fachdienst Arbeit, der Reha-Abteilung <strong>des</strong> Arbeitsamtes und anderen Einrichtungen<br />

der psychiatrischen Versorgung wird die Integration der Teilnehmer/-innen auf dem freien<br />

Arbeitsmarkt gefördert.<br />

Der Freilauf bietet zur Zeit 14 Arbeitstrainingsplätze.<br />

Die STARTHILFE Elmshorn ist eine Einrichtung <strong>des</strong> Arbeitstrainings sowie der<br />

beruflichen Bildung und Vorbereitung auf das Berufsleben. Vorrangiges Ziel ist es, die<br />

Erwerbsfähigkeit von psychisch erkrankten und behinderten Menschen zu erhalten, zu<br />

verbessern oder herzustellen mit der Absicht, diesem Personenkreis eine berufliche<br />

Perspektive zu entwickeln.<br />

In diesem Rahmen sollen berufliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erhalten und<br />

erweitert oder den beruflichen Anforderungen angepasst werden.<br />

Die Starthilfe Elmshorn hält folgende Arbeitstrainingsbereiche vor:<br />

Büro- und Industrieservice<br />

Haus- und Grundstückservice<br />

Hauswirtschaft (Küche, Caféteria )<br />

Wäscherei<br />

Malerei<br />

Montage<br />

17


Insgesamt werden zurzeit 60 Arbeitstrainingsplätze unterschiedlicher Anforderungs- und<br />

Leistungsprofile angeboten.<br />

Die STARTHILFE Elmshorn bildet in den Bereichen Malerei und Hauswirtschaft aus. Es<br />

bestehen enge Kooperationen mit dem Fachdienst Arbeit, Leistungsträgern von Reha-<br />

Maßnahmen (Arbeitsamt, LVA, BfA) und anderen Einrichtungen der psychiatrischen<br />

Versorgung.<br />

Das Studio M als Näherei- und Konfektionsbetrieb ist als gemeinnützige Gesellschaft mit der<br />

Erstellung von Damen-Oberbekleidung befasst. Es werden eigene Produkte hergestellt und<br />

vermarktet, aber auch Lohnarbeiten für andere Auftraggeber (Boutiquen etc.) ausgeführt. Das<br />

Studio M hat ca. 20 Arbeitsplätze, von denen 50% für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen<br />

vorgesehen sind. Ein Teil der behinderten Mitarbeiter/-innen leiden unter einer psychischen<br />

Grunderkrankung. Alle Mitarbeiter/-innen erhalten eine Tarifentlohnung und unterliegen den<br />

üblichen, allerdings teils beschützenden Arbeitsbedingungen.<br />

Der Betrieb STUDIO M ist ein Zweckbetrieb und refinanziert sich aus den Erlösen, ist aber<br />

aufgrund der Arbeitsplätze für behinderte Menschen mit einer geringeren Leistungsfähigkeit<br />

auf Zuschüsse und Lohnsubventionen angewiesen.<br />

Die Werkstatt für psychisch kranke und behinderte Menschen „Das Werkschiff“ in<br />

<strong>Pinneberg</strong> bietet 36 Arbeitsplätze. Die Werkstatt kooperiert eng mit der Werkstatt für geistig<br />

behinderte Menschen. Ziel der Werkstatt ist die soziale Eingliederung, berufliche Bildung,<br />

Beschäftigung in einem arbeitnehmerähnlichen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis<br />

und im Einzelfall die Weitervermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Als Arbeitsbereiche bietet die Werkstatt einen Büroservice ( EDV-Dienstleistungen,<br />

Druckerei, Nachfüllen von Druckerpatronen ) und eine Wäscherei an.<br />

Entwicklungsbedarfe<br />

Es zeigt sich, dass es auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> Bedarf für eine Rehabilitationseinrichtung<br />

für psychisch Kranke und Behinderte (RPK) gibt. Diese könnte in ambulanter Form und in<br />

enger Kooperation mit bestehenden Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung konzipiert<br />

werden. Einrichtungen dieser Form haben sich in Kiel und Lübeck bewährt. Die<br />

Kostenträgerschaft dieses Leistungstyps läge bei den Krankenkassen.<br />

Ferner zeigt sich ein stetiger Bedarf für ein Angebot der stundenweisen Arbeit und<br />

Beschäftigung insbesondere für Menschen mit chronischeren Krankheitsverläufen. Diesem<br />

Personenkreis würde ein tagesstrukturieren<strong>des</strong>, niedrigschwelliges Arbeitsangebot unterhalb<br />

der Anforderung einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder Arbeitsprojekt zur<br />

Stabilisierung und möglichen Weiterentwicklung der Gesundheit und beruflichen Fähigkeiten<br />

zusätzlich helfen.<br />

SPIN : Steinburger und <strong>Pinneberg</strong>er Integrationsnetzwerk<br />

Das mit Geldern aus dem europäischen Sozialfonds geförderte Modellprojekt EQUAL SPIN<br />

soll im Rahmen eines breit gefächerten Netzwerkes bis zum Jahr 2005 neue Wege zur<br />

(Wieder-) Eingliederung von jugendlichen und erwachsenen Menschen mit gesundheitlichen<br />

und schweren psychosozialen Beeinträchtigungen entwickeln. Mit dem Aufbau von<br />

innovativen Projekten und einer Vernetzung aller beteiligten Akteure entstehen Angebote und<br />

Modell-Lösungen, mit denen Lücken im Versorgungssystem geschlossen und<br />

Schnittstellenprobleme beseitigt werden. Mehr als 31 Organisationen aus dem Spektrum<br />

kleiner und mittelständischer Unternehmen , der öffentlichen Verwaltung , aller relevanten<br />

Kostenträger und einer Reihe freier Träger aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich haben<br />

sich unter dem Motto: „Gemeinsam mehr erreichen“, bereits vernetzt.<br />

18


Integrationsfirmen<br />

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation birgt der Markt für Integrationsfirmen<br />

große Risiken. Die Nachfrage nach Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen steigt<br />

kontinuierlich, zurzeit sind über 900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsamtsbezirk<br />

Elmshorn arbeitslos, das entspricht einem Anteil von 3,8 % innerhalb der Gruppe der<br />

Arbeitslosen. Hier gibt es einen großen Bedarf an neuen, geförderten Arbeitsmodellen.<br />

6. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie<br />

Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Elmshorn hat<br />

seit dem 01.09.1999 die stationäre Versorgung der <strong>Kreis</strong>e <strong>Pinneberg</strong> und Steinburg<br />

übernommen. Für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen der beiden <strong>Kreis</strong>e stehen<br />

dabei drei Stationen mit den neuen Behandlungsplätzen für eine vollstationäre Versorgung<br />

über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Die Stationen werden<br />

orientiert am Alter der Kinder und Jugendlichen belegt, dass heißt, eine Kinderstation für die<br />

ca. 5-11jährigen, eine Station für das mittlere Jugendlichenalter von 12-15 Jahren und eine<br />

Jugendlichenstation für die 16-18jährigen. Die Stationen können fakultativ geschlossen<br />

geführt werden, wenn bei entsprechender Selbst- oder Fremdgefährdung der Patienten eine<br />

richterliche Genehmigung gemäß § 1631b BGB vorliegt.<br />

Darüber hinaus steht eine tagesklinische Station mit 9 Behandlungsplätzen für 6-12jährige<br />

Kinder zur Verfügung.<br />

Die Klinik hat die Pflichtversorgung für die beiden <strong>Kreis</strong>e übernommen, dass heißt bei<br />

dringenden notwendigen stationären Aufnahmen ist sie der erste Ansprechpartner für die<br />

entsprechenden Kinder und Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten. Die freie Ärztinnen /<br />

Arzt bzw. Klinikwahl der Sorgeberechtigten ist dadurch nicht eingeschränkt.<br />

Trotz der gesetzlichen Genehmigung einer Institutsambulanz für vollversorgende Abteilungen<br />

oder Kliniken oder auch Allgemeinkrankenhäusern, konnte bisher bei den<br />

Vergütungsverhandlungen keine Einigung erzielt werden. Dennoch bietet die Klinik Eltern<br />

und Kindern bei Interesse die Möglichkeit, die Klinik und die infrage kommende Station in<br />

einem Vorgespräch kennen zu lernen, wenn eine stationäre Behandlung gewünscht wird oder<br />

notwendig ist.<br />

Fachlich selbstständig, jedoch in enger Kooperation mit der Klinik für Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie, befindet sich eine Klinikschule im Aufbau. Durch die geringe Anzahl und<br />

den relativ häufigen Wechsel der abgestellten Lehrkräfte ist jedoch nur ein eingeschränkter<br />

Unterricht möglich. Darüber hinaus findet der Unterricht unter völlig unzureichenden<br />

räumlichen Bedingungen statt.<br />

Im Bereich der ambulanten psychiatrisch psychotherapeutischen Versorgung sind zurzeit 5<br />

zugelassene Therapeutinnen und Therapeuten für Kinder und Jugendliche tätig, darunter ein<br />

Facharzt. Die Wartezeiten für eine therapeutische Behandlung beträgt zurzeit zwischen 6 und<br />

12 Monaten, für die Diagnostik 1-3 Monate, für die Erstvorstellung 2-3 Monate. Erschwerend<br />

ist, dass es keine eigenen Bedarfszahlen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen<br />

gibt. Die Bedarfszahlen der kassenärztlichen Vereinigung haben für den <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Pinneberg</strong> eine Zulassungssperre zur Folge.<br />

19


Bedarfsentwicklung:<br />

Von Beginn an war die Inanspruchnahme der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />

Psychotherapie so hoch, dass nahezu kontinuierlich für alle Stationen Wartelisten bestehen.<br />

Darüber hinaus wirkt sich die fehlende Institutsambulanz und die schlechte Versorgung <strong>des</strong><br />

Landkreises mit Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen stark behindernd auf die<br />

Klinik aus. Darüber hinaus bedingt die geografische Lage der Klinik weite Anfahrwege für<br />

Kinder aus dem südlichen <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong>.<br />

Für die lebensweltnahe Integration von Kindern und Jugendlichen, die in der Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie behandelt werden, ist über die im <strong>Psychiatrieplan</strong> dargestellten<br />

Maßnahmen hinaus eine enge Kooperation mit dem Jugendamt und insbesondere mit der<br />

Schule notwendig. Besonders der Bereich der schulischen Integration bedarf noch der<br />

weiteren Konzeptualisierung. Zum Jugendamt bestehen schon intensive, von beiden Seiten<br />

gepflegte Kontakte.<br />

7. Gerontopsychiatrie<br />

Der Bereich Gerontopsychiatrie umfasst die Behandlung und Betreuung psychisch erkrankter<br />

alter Menschen, bei denen die Symptome der psychischen Erkrankung im Vordergrund der<br />

Hilfen stehen.<br />

Statistischen Erhebungen zur Folge sind 25% der über 65-jährigen Menschen psychisch<br />

behindert und 15% psychiatrisch behandlungsbedürftig. Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> mit seinen<br />

ca. 40.000 über 65-Jährigen (Lan<strong>des</strong>plan Schleswig-Holstein) bedeutet dies ca. 6.000<br />

psychiatrisch behandlungsbedürftige alte Menschen insgesamt.<br />

Bei der Verteilung der Diagnosen spielen die Altersdepressionen mit ca. 50-60% die größte<br />

Rolle vor den Demenzerkrankungen mit ca. 35%. Andere Diagnosen (z.B. Psychosen aus dem<br />

schizophrenen Formenkreis) spielen einen von der Anzahl her untergeordnete Rolle.<br />

Die medizinische Behandlung wird durch die Gerontopsychiatrische Station am Klinikum<br />

Elmshorn, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (18 Betten) und die<br />

niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geleistet. Dabei werden viele Betroffene (insbesondere<br />

die Demenzerkrankten) von den Allgemeinärztinnen und -ärzten behandelt. Die medizinische<br />

Versorgung ist hierbei nicht immer bedarfsdeckend und bedarfsgerecht, da Allgemein-<br />

ärztinnen und -ärzte häufig nicht auf die speziellen Anforderungen der gerontopsychiatrischen<br />

Versorgung vorbereitet sind. Neben Ausbau stationärer Behandlungskapazitäten ist<br />

vor allem eine umfangreichere Qualifizierung der niedergelassenen Allgemeinärztinnen und<br />

–ärzte erforderlich, um aufgrund frühzeitig gesicherter Diagnosen auch frühzeitig<br />

angemessene Behandlungen einleiten zu können.<br />

Die ambulante Nachsorge und Betreuung/Beratung gerontopsychiatrisch Erkrankter wird im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> neben der Beratungsstelle für Pflege und Demenz der Alzheimergesellschaft<br />

auch durch private Pflegedienste geleistet. Nach Abbau der Sozialstationen ist eine Altenhilfe<br />

im weitesten Sinne im <strong>Kreis</strong>gebiet bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr existent. Die hierfür<br />

vorgesehenen, als zuständig erklärten Sozialämter sind in der Regel nicht in der Lage, diese<br />

Aufgabe zu übernehmen. In Einzelfällen wird der Sozialpsychiatrische Dienst <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong><br />

Angehörigenberatung und Weitervermittlung in Folge <strong>des</strong> Mangels übernehmen müssen.<br />

20


Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> existieren zum Stand 01.07.1999 insgesamt 58 ambulante Pflegedienste<br />

inklusive Zweigstellen. Die Inanspruchnahmeprognosen für das Jahr 2004 ergeben eine<br />

Steigerung gegenüber dem Basisjahr 1999 von 35,9% (Pflegebedarfsplan <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />

2001/2004). Das Ergebnis verdeutlicht, dass in den nächsten Jahren mit einem spürbaren<br />

Anstieg der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegeleistungen zu rechnen ist.<br />

An vollstationären Pflegeeinrichtungen existierten im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> zum Stand 01.07.1999<br />

insgesamt 49 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 3186 Plätzen (durchschnittliche<br />

Auslastungsquote von 82,24%). Die Inanspruchnahmeprognose für das Jahr 2004 ergibt eine<br />

Steigerung gegenüber dem Basisjahr 1999, eine Steigerung von 22,18%. Es ist somit in den<br />

nächsten Jahren mit einem kontinuierlichen Anstieg der Inanspruchnahme zu rechnen.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> existierten zum Stand 01.07.1999 zwei Tagespflegeeinrichtungen, die im<br />

teilstationären Bereich arbeiten. Insgesamt stehen hier in Wedel 22 Plätze und in Rellingen 12<br />

Plätze zur Verfügung.<br />

Vom <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> sind 49 Plätze im stationären Altenhilfebereich als gerontopsychiatrische<br />

Pflegeplätze anerkannt. In diesen stationären. Bereichen stehen sogenannte<br />

geschlossene Betten zur Verfügung. Im teilstationären und ambulanten Bereich sind keine<br />

gerontopsychiatrisch anerkannten Pflegesätze offiziell ausgewiesen, es werden jedoch in<br />

vielen Altenhilfeeinrichtungen sogenannte geschlossene Bereiche für gerontopsychiatrisch<br />

Erkrankte, in der Regel Demenzkranke, geführt.<br />

Bemerkenswert ist, dass es vor dem Hintergrund einer Zunahme von Demenzerkrankungen<br />

keine spezielle für diesen Bereich ausgewiesene Pflegeeinrichtung im <strong>Kreis</strong> existiert.<br />

Studien gehen davon aus, dass 4% bis 7% der über 65-Jährigen am demenziellen Syndrom<br />

leiden. Hiervon 60-70% an Alzheimererkrankung und 20-25% an vaskulären Erkrankungen,<br />

die zu demenziellen Auswirkungen führen. Die prognostizierte Entwicklung der<br />

<strong>Kreis</strong>bevölkerung weist einen deutlichen Anstieg in der Altersgruppe der über 65-Jährigen<br />

aus. Damit wird auch der Anteil der Frauen und Männer mit psychischer Beeinträchtigung<br />

steigen. Dieses führt zu einem ständigen Anstieg <strong>des</strong> Bedarfs für entsprechend medizinische<br />

Dienstleistungen.<br />

Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> bedeutet die beschriebene Situation, dass die gerontopsychiatrische<br />

Versorgung Defizite bzgl. Kapazität und Qualität aufweist.<br />

Die Pflegebedarfsplanung <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> aus dem Jahre 2001 weist deutlich auf diese<br />

Defizite hin. Die notwendige Weiterentwicklung im Bereich der stationären Pflege, in der<br />

ambulanten medizinischen Betreuung und in der Nachsorge wurden ausführlich dargestellt.<br />

Ausblick:<br />

Als Ergebnis der Ausführungen ist festzuhalten, dass in den nächsten Jahren der Bedarf an<br />

stationären Behandlungsplätzen für die gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen steigen<br />

wird.<br />

Hier wären insbesondere in Hinsicht auf die geriatrische stationäre Behandlung im <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Pinneberg</strong> an eine Tagesklinik mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt zu denken. Ein<br />

entsprechen<strong>des</strong> Votum <strong>des</strong> Arbeitskreises gemeindenahe Psychiatrie für eine solche<br />

Einrichtung in Trägerschaft <strong>des</strong> Klinikums Elmshorn besteht.<br />

Ein weiterer Anstieg ist sowohl in der ambulanten Pflege als auch in der stationären Pflege zu<br />

verzeichnen. Der gerontopsychiatrische Anteil unter diesen Personengruppen beträgt<br />

überschlägig 25%. Das bedeutet, dass sowohl von einem eigenen Bedarf<br />

21


gerontopsychiatrischer Pflegeplätze als auch von sogenannten geschlossenen (d.h.<br />

Unterbringungen mit Beschluss nach richterlicher Anordnung) Bettenstationen ausgegangen<br />

werden muss.<br />

Die im <strong>Kreis</strong>gebiet bestehenden stationären Pflegeeinrichtungen müssen befähigt werden,<br />

Menschen, die an einem demenziellen Syndrom leiden, einer entsprechenden qualifizierten<br />

Pflege zuzuführen. Hierfür ist eine Qualifizierung der sorgetragenden Personen in Zukunft<br />

verstärkt erforderlich und die Einrichtungsträger sind verstärkt daraufhin zu verpflichten,<br />

qualifiziertes Personal einzustellen.<br />

8. Forensische Psychiatrie<br />

Nach Aussage <strong>des</strong> <strong>Psychiatrieplan</strong>es 2000 wird an zwei Standorten in Schleswig Holstein<br />

( Neustadt / Schleswig ) die klinische Behandlung von psychisch kranken Straftäterinnen und<br />

Straftätern vorgehalten. In der Vergangenheit sind die Behandlungsmöglichkeiten an diesen<br />

zwei Standorten erheblich ausgebaut und verbessert worden.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> ist die überregionale Versorgungsmöglichkeit an zwei<br />

Standorten im Land ausreichend, um die Versorgung sicherzustellen. In Folge <strong>des</strong><br />

Spezialangebotes bedarf es keiner regionalen Einrichtung von Behandlungsplätzen.<br />

Gleichwohl ist im Anschluss an die klinische Behandlung für eine Nachbetreuungsmaßnahme<br />

in der Region Sorge zu tragen. Hier bieten sich insbesondere die Maßnahme <strong>des</strong> betreuten<br />

Wohnens für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter an.<br />

In <strong>Pinneberg</strong> ist die Integration in bestehende Einrichtungen, insbesondere der Drogenhilfe,<br />

für diesen Personenkreis gegeben. Die vorhandenen Wohngemeinschaften, Wohnheime und<br />

ambulanten Nachbetreuungsmöglichkeiten reichen aus, um diesen Personenkreis zu<br />

integrieren und bedarfsgerecht zu versorgen.<br />

Eine Nachfrage in den Bereichen Forensik der Kliniken Schleswig und Neustadt ergab<br />

übereinstimmend, dass bei es der Rückverlegung von <strong>Pinneberg</strong>er Patientinnen und Patienten<br />

keine besonderen Schwierigkeiten bisher gegeben hat. Ein besonderer Bedarf für diese<br />

Patientinnen und Patienten ergibt sich daher für die Region nicht.<br />

9. Mitwirkung Psychiatrie-Erfahrener sowie Angehöriger und Freunde psychisch<br />

Kranker und Behinderter<br />

9.1. Psychiatrieerfahrene<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> gibt es eine kleine, aber stabile <strong>Kreis</strong>gruppe <strong>des</strong> LPE, die sich etwa<br />

einmal monatlich in Elmshorn trifft. Die Mitglieder der <strong>Kreis</strong>gruppe sind im Arbeitskreis<br />

Gemeindenahe Psychiatrie und in der Besuchskommission vertreten.<br />

Inhalte der Arbeit sind außerdem:<br />

• Informationen über Rechte psychisch kranker Menschen und deren Durchsetzung.<br />

• Aufzeigen von Hilfsangeboten<br />

• Verbesserung psychiatrischer Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere Reduktion der<br />

Pharmakotherapie zugunsten vermehrten Einsatz psychotherapeutischer<br />

Behandlungsansätze<br />

22


• Erkennen der Bedeutung psychotischer und depressiver Phänomene<br />

• Gemeinsame Freizeitgestaltung<br />

• Pflegen gegenseitiger Kontakte<br />

• Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Wirtschaft uns Sozialversicherung, um<br />

verbesserte Rahmenbedingungen für familiäre und soziale Prävention und Rehabilitation<br />

zu schaffen<br />

• Schaffen von humaneren Lebensbedingungen<br />

9.2 Verein der Angehörigen psychisch Kranker e.V.<br />

Der gemeinnützige Verein versucht ehrenamtlich folgende Aufgaben wahrzunehmen:<br />

• Beratung der Mitglieder betreffend der Versorgung und Betreuung ihrer kranken<br />

Angehörigen<br />

• Beratung und Mitarbeit in Institutionen, primär auf regionaler aber auch auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

• Kontaktpflege mit Referenten der zuständigen Ministerien, insbesondere durch<br />

Informationen und Vorschläge zur Verbesserung der Betreuungseinrichtungen mit<br />

Augenmerk auf eine angemessene gemeindenahe Versorgung<br />

• Teilnahme an der Besuchskommission zur Gewährleistung einer optimalen Betreuung<br />

gegen ihren Willen untergebrachter psychisch Kranker in der psychiatrischen Klinik <strong>des</strong><br />

Klinikums Elmshorn<br />

• Teilnahme im Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />

10. Beschwer<strong>des</strong>telle<br />

In den letzten Jahren gab es deutliche Fortschritte in der Behandlung und Betreuung von<br />

Menschen mit einer seelischen Erkrankung. Dennoch erleben sich Betroffene und deren<br />

Angehörige häufig durch Behandler/-innen und Betreuer/-innen der betreffenden<br />

Einrichtungen als nicht in der Weise unterstützt, wie es für sie wünschenswert wäre, z.B.<br />

durch Einschränkungen in der persönlichen Freiheit, durch Anordnungen in Kliniken und<br />

Heimen, durch einen unfreundlichen Umgangston oder durch Situationen, in denen die<br />

Betroffenen nicht ernst genommen werden.<br />

Psychiatrieerfahrene, Angehörige und Mitarbeiter/-innen verschiedener psychiatrischer<br />

Einrichtungen haben sich daher in verschiedenen <strong>Kreis</strong>en zusammengefunden und eine<br />

Beschwer<strong>des</strong>telle eingerichtet. Die Beschwer<strong>des</strong>telle will als unabhängiges Gremium<br />

Psychiatrieerfahrene und Angehörige bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber<br />

Institutionen und Personen unterstützen.<br />

In Schleswig-Holstein hat sich der Dachverband Beschwer<strong>des</strong>tellen Schleswig-Holstein e.V.<br />

gegründet. Dieser Lan<strong>des</strong>verband ist ein gemeinnütziger rechtsfähiger Verein, bestehend aus<br />

Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen, engagierten Menschen, den rechtsfähigen Regionalvereinen<br />

der Beschwer<strong>des</strong>tellen, die als gemeinnützig anerkannt sind, den örtlichen und<br />

regionsübergreifenden Beschwer<strong>des</strong>tellen und Initiativen, dem Lan<strong>des</strong>verband Psychiatrieerfahrener,<br />

dem Lan<strong>des</strong>verband Schleswig-Holstein der Freunde psychisch Kranker und<br />

anderer Angehörigenverbände.<br />

Das Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> ist, psychisch kranke Menschen und Angehörige zu<br />

unterstützen, indem der Aufbau und die Weiterentwicklung der Beschwer<strong>des</strong>tellen in<br />

Schleswig-Holstein begleitet wird. Dabei werden Fortbildungsveranstaltungen organisiert,<br />

23


wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Beschwer<strong>des</strong>tellen gefördert sowie die Arbeit der<br />

Beschwer<strong>des</strong>tellen dokumentiert und evaluiert. Darüber hinaus setzt sich der Lan<strong>des</strong>verband<br />

für die Beschaffung finanzieller Mittel für die örtlichen und regionsübergreifende<br />

Beschwer<strong>des</strong>tellen ein und leistet Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> gibt es zur Zeit keine regionale Beschwer<strong>des</strong>telle. Es sind aber Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> als Ansprechpartner vor Ort. Die Gründung einer regionalen<br />

Beschwer<strong>des</strong>telle ist unmittelbares Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>.<br />

11. Qualitätssicherung / Dokumentation<br />

Die Ausführungen diesbzgl. <strong>des</strong> <strong>Psychiatrieplan</strong>es 2000 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sind auch für den<br />

regionalen <strong>Psychiatrieplan</strong> als gültig anzusehen.<br />

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