Psychiatrieplan des Kreises Pinneberg - Kreis Pinneberg
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<strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />
<strong>Psychiatrieplan</strong> 2005 – 2010<br />
Japanisches Piktogramm (Wang = Das Netz)<br />
Der Sinn dieses Piktogramms ist ein Netz.<br />
Die Entwicklung dieses Schriftzeichens geht auf eine Sage zurück, dass der König Táng<br />
eines Tages einen Vogelfänger beobachtete, der seine Netze auslegte und dabei rief,<br />
Vögel kommt von überall her in mein Netz. Der König glaubte, nun sei das Ende aller<br />
Vögel gekommen, erließ ein Gesetz, wonach alle Vogelfänger ihre Netze auf drei Seiten<br />
offen zu lassen hatten. Seither bedeutet das Netz auf drei Seiten offen zu lassen so viel wie<br />
Freiheit geben.<br />
Dieses Schriftzeichen trifft nach Auffassung der im Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />
zusammengefassten Einrichtungen und Institutionen auch auf das im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />
geknüpfte soziale Netzwerk für psychisch Kranke zu.<br />
Es dient dazu, die Betroffenen aufzufangen, um ihnen mit professioneller Unterstützung<br />
ihre persönlichen Freiheiten, die sie möglicherweise im Rahmen ihrer Erkrankung oder<br />
psychischen Behinderung verloren hatten, im Rahmen der gesellschaftlichen<br />
Eingliederung zurückzugeben.<br />
1
Vorwort<br />
Der vorliegende <strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> wurde unter Mitarbeit<br />
der an der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung beteiligten<br />
Kooperationspartner im stationären und außerstationären Bereich unter<br />
Federführung <strong>des</strong> Sozialpsychiatrischen Dienstes erstellt.<br />
Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Psychiatriekonzept, die<br />
in regelmäßigen Treffen die Grundstruktur für das Versorgungskonzept <strong>des</strong><br />
<strong><strong>Kreis</strong>es</strong> erarbeitet haben.<br />
Die schon im Regionalteil <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>psychiatrieplanes aufgezeigte zukünftige<br />
Versorgungsstruktur ist in dem nunmehr vorliegenden <strong>Psychiatrieplan</strong> für den<br />
<strong>Kreis</strong> weitgehend umgesetzt. Bestehende Versorgungsdefizite im Bereich der<br />
ambulanten Betreuung wurden durch die Einführung der Fachleistungsstunde als<br />
Merkmal für den individuellen Hilfebedarf deutlich begrenzt. Die Folge werden<br />
mittelfristige spürbare Entlastungen im teilstationären und stationären Bereichen<br />
sein. Neben der qualitativen Verbesserung durch die personenzentrierte<br />
Betrachtungsweise hat es auch strukturelle Veränderungen gegeben. So hat sich<br />
im Rahmen der verbesserten Kooperation und Koordination der Hilfen im Mai<br />
2004 der Gemeindepsychiatrische Verbund <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> gegründet.<br />
In Form einer strukturierten Zusammenarbeit werden anhand konkreter Fälle<br />
einzelfallbezogene Versorgungsfragen geklärt und Rehabilitationsprozesse<br />
eingeleitet. Die Vertreter <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> und die Vertreter der freien<br />
Wohlfahrtsverbände, die sich in diesem Bündnis zusammengeschlossen haben,<br />
erwarten neben der quantitativen und qualitativen Verbesserung der<br />
Versorgungsstruktur infolge der strukturierten Kommunikation auch einen<br />
effizienteren Mitteleinsatz im Bezug zum Einzelfall.<br />
Das Ziel der Bildung eines Gemeindepsychiatrischen Verbun<strong>des</strong> wurde bereits<br />
im <strong>Psychiatrieplan</strong> 2000 formuliert. Dieses Ziel wurde erreicht. Der Ihnen<br />
vorliegende <strong>Psychiatrieplan</strong> wird die Grundlage einer erfolgreichen<br />
Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Institutionen im<br />
Gemeindepsychiatrischen Verbund bilden.<br />
Die Umsetzung der formulierten Ziele wird den Nutzerinnern und Nutzen <strong>des</strong><br />
Verbundsystems Zugang zu angemessenen und bedarfsgerechten Hilfen geben.<br />
R.W. Bartels<br />
für den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />
2
Psychiatriekonzept <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />
1.0. Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung<br />
1.1. Inhaltliche Grundsätze<br />
1.2.1. Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />
1.2.2. Gemeindepsychiatrischer Verbund<br />
2.0. Bausteine der gemeindepsychiatrischen Versorgung<br />
2.1. Kassenärztliche Versorgung<br />
2.2. Häusliche psychiatrische Krankenpflege<br />
2.3. Krisendienst<br />
2.4. Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
2.5. Betreuung am Übergang<br />
2.6. Offene Angebote<br />
2.7. Tagesstätten<br />
3.0. Hilfen im Bereich Wohnen<br />
3.1. Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum<br />
3.2. Therapeutische Wohngemeinschaften<br />
3.3. Wohnheime<br />
4. Teil- und vollstationäre psychiatrische Krankenhausversorgung<br />
5. Hilfen zur Arbeit<br />
6. Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie<br />
7. Gerontopsychiatrie<br />
8. Forensische Psychiatrie<br />
9. Mitwirkung Psychiatrieerfahrener sowie Angehöriger und Freunde psychisch Kranker<br />
und Behinderter.<br />
9.1 Psychiatrieerfahrene<br />
9.2. Verein der Angehörigen psychisch Kranker e.V.<br />
10. Beschwer<strong>des</strong>telle<br />
11. Qualitätssicherung/Dokumentation<br />
3
1. Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung<br />
1.1 Inhaltliche Grundsätze<br />
Der regionale <strong>Psychiatrieplan</strong> orientiert sich an dem Konzept der personenorientierten Hilfen,<br />
wie sie auch im <strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beschrieben werden. Hierbei gilt es insbesondere<br />
eine möglichst partnerschaftliche Form der Hilfeplanung zu entwickeln, im Einzelfall ggf.<br />
individuelle Behandlungsvereinbarungen zu erarbeiten. Als vorrangiges Ziel wird der Erhalt<br />
<strong>des</strong> Lebensweltbezuges der Betroffenen gesehen.<br />
Daraus ergibt sich die notwendigerweise:<br />
- ein Vorrang der ambulanten Hilfsangebote<br />
- eine dezentrale Struktur der Angebote<br />
- Anpassung der Maßnahmen an die Bedürfnisse und Erfordernisse der Einzelnen<br />
- Stärkung der Selbsthilfepotentiale sowie Einbeziehung der nichtpsychiatrischen<br />
Versorgungssysteme.<br />
Hierbei gilt es insgesamt folgende Grundsätze zu beachten:<br />
• Die Angebotsstruktur ist so umfassend und differenziert zu gestalten, dass sie dem<br />
Gesamtbedarf der erforderlichen Hilfen gerecht wird.<br />
• Bei der Betreuung sind die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit der Betroffenen<br />
zu berücksichtigen.<br />
• Die Angebote sind nach dem Grundsatz der örtlichen und zeitlichen Erreichbarkeit zu<br />
organisieren.<br />
• Die Leistungserbringer mit ihrem ganzheitlichen Arbeitseinsatz können ihren Aufgaben<br />
nur durch eine multidisziplinäre Zusammenarbeit zahlreicher Berufsgruppen gerecht<br />
werden.<br />
• Alle an der Betreuung Beteiligten haben durch intensive Öffentlichkeitsarbeit um<br />
Verständnis für die Belange psychisch kranker Menschen zu werben.<br />
• Präventive Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung und in ausreichendem Umfang<br />
vorzuhalten.<br />
• Die Vertreter der Betroffenen (BPE) sowie der Angehörigen sind bei der Planung<br />
regionaler Hilfsangebote einzubeziehen.<br />
• Die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern sind<br />
bei allen Hilfen besonders zu berücksichtigen.<br />
• Die Verfügbarkeit der Angebote auch für Migrantinnen und Migranten muss durch<br />
geeignete Hilfen gewährleistet sein.<br />
• Damit sich auch Laien und insbesondere die Betroffenen und ihre Angehörigen leichter<br />
über geeignete Hilfsmöglichkeiten informieren können, sind die Versorgungsstruktur an<br />
sich und die Angebote überschaubar und transparent zu gestalten.<br />
• Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind als klassische Elemente in der<br />
Nachbarschaftshilfe und Bürgerbeteiligung in die Hilfe zu integrieren, dürfen jedoch nicht<br />
als Ersatz professioneller Helferinnen und Helfer missbraucht werden. Diese sind<br />
fachgerecht anzuleiten<br />
4
1.2. Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />
Um die angestrebten Ziele unter Einhaltung der inhaltlichen Grundsätze zu erreichen, ist die<br />
Notwendigkeit einer kommunalen Koordination und Planung unabdingbar. Eine besondere<br />
Bedeutung für die Koordination kommt dem Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie unter<br />
Geschäftsführung <strong>des</strong> Sozialpsychiatrischen Dienstes zu.<br />
Der Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie ist Ausgangspunkt <strong>des</strong> Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbun<strong>des</strong>, der verpflichtend Versorgungsaufgaben für den <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> übernimmt. Ihm<br />
gehören die an der psychiatrischen Versorgung <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> beteiligten Personen,<br />
Einrichtungen und Institutionen an. Der Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie hat sich eine<br />
Geschäftsordnung gegeben, die die Strukturen der verbindlichen Mitarbeit seiner Mitglieder<br />
beschreibt.<br />
Neben den offiziellen und abstimmungsberechtigten Mitgliedern sind ständige Gäste aus<br />
verschiedenen Institutionen und Verwaltungsbereichen anwesend. Weitere Sachkundige<br />
können bei besonderen Themen auf Beschluss <strong>des</strong> Arbeitskreises eingeladen werden.<br />
Der Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie hat aus seinen Mitgliedern Untergruppen<br />
gebildet, um die Schwerpunkte Gerontopsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
konzeptionell zu bearbeiten.<br />
Dem Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie ist der Fachbeirat Sucht beigeordnet. Die<br />
Mitglieder dieses Fachbeirats Sucht sind Vertreter von Einrichtungen und Institutionen, die in<br />
der Suchthilfe arbeiten und die weitgehend die Beratung und Versorgung Suchtkranker <strong>des</strong><br />
<strong><strong>Kreis</strong>es</strong> sicherstellen. Der Fachbeirat Sucht entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in<br />
den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie als ständiges und stimmberechtigtes Mitglied.<br />
1.3. Gemeindepsychiatrischer Verbund<br />
Im <strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird als wesentliches Ziel der Weiterentwicklung der<br />
psychiatrischen Versorgung die Bildung Gemeindepsychiatrischer Verbünde angestrebt. Der<br />
Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein freiwilliger, regionaler Zusammenschluss der an der<br />
psychiatrischen Versorgung einer Region beteiligten Einrichtungen unter Einbeziehung der<br />
Kostenträger. Die Beteiligten übernehmen damit verbindlich die gemeinsame Verantwortung<br />
für die Versorgung aller psychisch Kranken <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> mit der Verpflichtung,<br />
diese bedarfsgerecht gemeindenah zu erbringen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen nach<br />
Möglichkeit alle Anbieter, einschl. derer, die Hilfen für Suchtkranke erbringen, und<br />
Kostenträger Mitglieder dieses Verbun<strong>des</strong> werden. In ihrer Kooperationsvereinbarung<br />
beschreiben die bisher beteiligten freien Träger, die psychiatrische Klinik und die beteiligten<br />
Fachdienste <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> die Formen <strong>des</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbun<strong>des</strong> und seine Ziele.<br />
Hierzu zählen insbesondere die Weiterentwicklung und Umsetzung der Qualitätskriterien <strong>des</strong><br />
<strong>Psychiatrieplan</strong>es, die Weiterentwicklung und Koordination der Beteiligungsmöglichkeiten<br />
von Nutzerinnen und Nutzern und deren Angehörigen, die Intensivierung der Flexibilität und<br />
Variabilität der Hilfen durch Reduzierung der Schnittstellenproblematik zwischen den<br />
Trägern sowie die Weiterentwicklung der Angebote ambulanter Hilfen vor stationären<br />
Hilfsangeboten.<br />
Zur Durchführung ihrer Aufgaben dient u.a. die Gemeindepsychiatrische Konferenz, für die<br />
eine verbindliche Geschäftsordnung entwickelt worden ist. Ausgehend von Modellprojekten<br />
der Aktion psychisch Kranke bilden Gemeindepsychiatrische Konferenzen eine Schlüsselrolle<br />
zu einer zeitgerechten, fachlich anspruchsvollen und ressourcenorientierten Hilfeplanung im<br />
Rahmen der psychiatrischen Versorgungsleistungen. Kernpunkt ist die personenorientierte<br />
5
Hilfeplanung im Einzelfall durch das Zusammenwirken von Hilfeanbietern, koordinierenden<br />
Stellen und den Kostenträgern. Dieses Verfahren zielt auf einen optimierten Hilfeansatz unter<br />
Nutzung aller zur Verfügung stehenden Hilfeformen gemessen am individuellen Hilfebedarf.<br />
Hiermit sollen die im SGB IX beschriebenen Vorgaben bzgl. der Hilfeplanung umgesetzt<br />
werden. Effizienz und Transparenz <strong>des</strong> Verfahrens werden durch die Beteiligung aller in<br />
einem geregelten Verfahren sichergestellt, Hilfeangebote können durch die Abgleichung mit<br />
den Erfordernissen <strong>des</strong> Einzelfalls qualitativ weiter entwickelt werden.<br />
2. Bausteine der gemeindepsychiatrischen Versorgung<br />
2.1. Kassenärztliche Versorgung<br />
Die Versorgungsaufgaben der niedergelassenen Kassenärztinnen und -ärzte im Bereich<br />
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie werden ergänzt durch die Aufgaben der zur<br />
kassenärztlichen Versorgung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutinnen und<br />
–therapeuten.<br />
Der Sicherstellungsauftrag umfasst die ambulante Behandlung der Bürgerinnen und Bürger<br />
im psychiatrisch/psychotherapeutischen Bereich. Der aktuelle Stand (Oktober 2003) der<br />
zugelassenen Kassenärztinnen und -ärzte ist für Ärztinnen und Ärzte für Neurologie und<br />
Psychiatrie 1, Ärztinnen und Ärzte für Neurologie 4, Ärztinnen und Ärzte für<br />
Nervenheilkunde 12, Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie 2, Ärztinnen und Ärzte für<br />
psychotherapeutische Medizin 5. Psychologische Psychotherapeutinnen und - therapeuten<br />
zugelassen sind zurzeit 29 Personen.<br />
Ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Kassenzulassung zurzeit 30 Personen.<br />
Die bereits im <strong>Psychiatrieplan</strong> 2000 erwähnten sozialpsychiatrischen Schwerpunktpraxen<br />
haben sich leider im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> nicht etablieren können. Aufgrund <strong>des</strong> unzureichenden<br />
Finanzierungssystems nach SGB V ist diese Komplexleistung nicht ausreichend mit den<br />
Kostenträgern verhandelbar. In Folge unzureichender Konkretisierung der zu erbringenden<br />
Leistung im sozialgesetzgeberischen Regelwerk sind entsprechende Zuordnungen zu den<br />
zuständigen Leistungsträgern ausgesprochen erschwert. Vor diesem Hintergrund hat sich in<br />
der freien Praxis ein multidisziplinäres Angebot nicht in dem gewünschten Ausmaß etabliert.<br />
Daneben bleibt jedoch der Anspruch bestehen, einen Schwerpunkt der Behandlung psychisch<br />
Kranker im ambulanten Bereich auszubauen und die Nervenarztpraxen zu ertüchtigen,<br />
wesentliche, bisher von anderen Einrichtungen erbrachte Leistungen der Versorgung an<br />
psychisch Kranken, über den bisherigen Rahmen hinaus, zu übernehmen.<br />
Im Rahmen einer gängigen nervenärztlichen Praxis ist die Möglichkeit dieses Aufgabenzuwachses<br />
nicht gegeben. Hinzu kommt, dass die Praxen der Nervenärztinnen und -ärzte<br />
regional ungleich verteilt sind.<br />
Unter dem Gesichtspunkt einer frauenspezifischen Angebotsstruktur ist zu bemerken, dass<br />
sich bisher nur eine nervenärztliche Kollegin niedergelassen hat.<br />
Aus Sicht einer gemeindepsychiatrischen orientierten Versorgungsstruktur ist zu bedauern,<br />
dass in der Regel durch die nervenärztlichen Kollegen und Kolleginnen keine Hausbesuche<br />
durchgeführt werden. Allerdings werden nach Absprachen mit den psychiatrischen<br />
Wohnheimen im <strong>Kreis</strong> durch einzelne Nervenärztinnen und -ärzte dort Sprechstunden für die<br />
Bewohnerinnen und Bewohner abgehalten.<br />
Das Ziel einer ausgewogenen gemeindepsychiatrischen Versorgung sollte sein, auch in den<br />
ländlichen, weniger dicht besiedelten Regionen der <strong>Kreis</strong>e einen unkomplizierten Zugang zu<br />
einer fachlicher Beratung und Behandlung zu eröffnen. Hier wäre ein aufsuchender Dienst mit<br />
Behandlungsermächtigung ein Weg, den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.<br />
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2.2. Häusliche psychiatrische Krankenpflege<br />
Die häusliche Psychiatrische Krankenpflege hat die Aufgabe, das Ziel der ärztlichen<br />
Behandlung zu sichern beziehungsweise zur Vermeidung von Krankenhausbehandlung<br />
beizutragen (Sozialgesetzbuch V). Die häusliche psychiatrische Krankenpflege verfolgt das<br />
Ziel, psychisch kranken Menschen ein weitgehend selbständiges Leben in der eigenen<br />
Wohnung zu ermöglichen und bietet hierfür die notwendige pflegerische Unterstützung an.<br />
Schwerpunkte sind:<br />
• die Vermeidung (Prävention) oder Verkürzung (Nachsorge) von stationären Aufenthalten<br />
(§ 37 Abs. 1 SGB V)<br />
• die Sicherstellung <strong>des</strong> Ziels der ärztlichen Behandlung (37 Abs. 2, SGB V) oder<br />
• der Verbleib in der häuslichen Umgebung (SGB XI).<br />
Zielgruppe sind psychisch kranke Erwachsene, die einer aufsuchenden Pflege bedürfen. Diese<br />
auch psychisch kranken Menschen zustehende Krankenkassenleistung, die wie alle anderen<br />
Bereiche <strong>des</strong> Krankenbehandlung den besonderen Bedürfnissen psychisch kranker Menschen<br />
Rechnung zu tragen hat, ist ganzheitlich orientiert, berücksichtigt gleichermaßen somatische,<br />
psychische und soziale Faktoren.<br />
Um die Selbsthilfefähigkeit der Patientinnen und Patienten zu stärken, werden die<br />
Tätigkeiten, so weit möglich, nicht für sondern mit der Patientin / dem Patienten zusammen<br />
verrichtet.<br />
Inhalt und Umfang der Pflege wird im Einzelfall gemeinsam mit der Patientin / dem Patienten<br />
und der Pflegekraft unter Einbeziehung der behandelnden Ärztin / <strong>des</strong> behandelnden Arztes<br />
und der Angehörigen ermittelt und vereinbart.<br />
Diese Krankenkassenleistung konnte bisher im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> nur im Rahmen der<br />
häuslichen Krankenpflege in Ansätzen verwirklicht werden. Haupthindernis hierfür ist die<br />
geringe Bereitschaft der Krankenkassen, eine Vergütungsvereinbarung für die häusliche<br />
psychiatrische Krankenpflege mit den Wohlfahrtsverbänden zu vereinbaren, die die<br />
Besonderheiten der psychiatrischen Krankenpflege berücksichtigt.<br />
2.3. Krisendienst<br />
Bürgerinnen und Bürger mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörige und die teilweise<br />
sie betreuenden Institutionen finden bisher wochentags in der Zeit von 16.00 Uhr bis 8.00 Uhr<br />
und am Wochenende ab Freitag 12.00 Uhr keine geeigneten fachkundigen<br />
Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner und Koordinatorinnen / Koordinatoren für<br />
schwerwiegende psychiatrische Krisen- und Notfälle, wenn die Dringlichkeit durch eine<br />
krisenhafte Zuspitzung im Rahmen der psychischen Erkrankung besonders gegeben scheint.<br />
Bisher besteht lediglich eine Rufbereitschaft der Ärztinnen und Ärzte <strong>des</strong> Gesundheitsamtes<br />
zur Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen gem. Psych-KG.<br />
Hier trifft eine psychiatrische Notsituation auf ein fehlen<strong>des</strong> Hilfsangebot, da nicht nur der<br />
Sozialpsychiatrische Dienst mit seiner originären Aufgabe der Krisenintervention über die<br />
Geschäftszeiten hinaus nicht mehr zur Verfügung steht, sondern auch die übrigen<br />
Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung ihr Angebot nicht im vollen Umfang<br />
bereithalten. Um in Zukunft den Verbleib der chronisch psychisch Kranken, die bisher häufig<br />
auf stationäre oder teilstationäre Maßnahme angewiesen sind, im eigenen Wohnraum zu<br />
sichern, ist neben dem Ausbau und der Intensivierung der ambulanten Betreuung die<br />
Einrichtung eines Krisendienstes unverzichtbar.<br />
7
Der einzurichtende Krisendienst dient Bürgerinnen und Bürgern, die akut psychiatrischer<br />
Hilfe bedürfen. Hierunter fallen Personen mit akuten psychiatrischen Krankheitsbildern<br />
einschließlich akuter Suizidalität und in der Gemeinde lebende chronisch psychisch Kranke,<br />
bei denen schon leichte Stressbelastungen zur Verschlechterung <strong>des</strong> Krankheitsbil<strong>des</strong> führen<br />
und Konflikte auslösen können. Hier ist ein unmittelbarer Handlungszwang gegeben.<br />
Aufgabenstellung<br />
Der Krisendienst wird Koordinationsstelle und Interventionsdienst für psychiatrische Not-<br />
und Krisenfälle sein, der von jeder hilfesuchenden Bürgerin, jedem hilfesuchenden Bürger<br />
direkt erreicht werden kann. Sämtliches Handeln wird sich jedoch ausdrücklich auf die<br />
Bewältigung von psychiatrischen Not- und Krisenfällen beziehen, (psychiatrische Probleme<br />
und Hilfeersuchen, die keine sofortigen Maßnahmen erfordern, werden an den<br />
Sozialpsychiatrischen Dienst oder andere geeignete Hilfsdienste weitergeleitet). Vor diesem<br />
Hintergrund erfolgt unter primärer Einbeziehung vorhandener sozialer Netzwerke (Freunde,<br />
Verwandte, Bekannte etc.) die persönliche Kontaktaufnahme zur Betroffenen / zum<br />
Betroffenen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>des</strong> Krisendienstes. Zur Bewältigung<br />
der Krise, der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und der Stabilisierung der Patientin /<br />
<strong>des</strong> Patienten sollen hier die besondere Kenntnisse der tätigen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter <strong>des</strong> Krisendienstes wirken, die das regionale psychiatrische Versorgungsangebot,<br />
aber auch das übrige psychosoziale Spektrum sehr gut kennen. Besondere Bedeutung fällt der<br />
Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Notdienst zu, der aufgrund seines<br />
Sicherstellungsauftrages die primären ärztlichen Maßnahmen durchführt.<br />
Insgesamt soll durch frühzeitiges und multiprofessionelles Zugehen eines Krisendienstes die<br />
Notwendigkeit einer Unterbringung nach Psych-KG nach Möglichkeit vermieden werden.<br />
2.4. Sozialpsychiatrischer Dienst (SpD)<br />
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) ist Teil <strong>des</strong> Fachdienstes Gesundheit <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong><br />
<strong>Pinneberg</strong>. Das Team besteht aus Ärztinnen / Ärzten für Psychiatrie, Sozialarbeiterinnen /<br />
Sozialarbeitern und Verwaltungsangestellten.<br />
Zielgruppe sind im Schwerpunkt chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte<br />
erwachsene Menschen, einschließlich der Suchtkranken, ab dem 16. Lebensjahr.<br />
Überwiegend handelt es sich bei den Erkrankungsformen um schizophrene Psychosen,<br />
affektive Störungen, schwere gerontopsychiatrische Erkrankungen, Alkohol- und<br />
Drogenabhängigkeit, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen.<br />
Selbstverständnis:<br />
• Die Tätigkeit begründet sich auf den gesetzlichen Grundlagen <strong>des</strong> Schleswig-<br />
Holsteinischen Psych-KG's<br />
• niedrigschwelliges Angebot (kurzfristige Termine möglich, auch aufsuchen<strong>des</strong> Angebot,<br />
kostenfrei, Schweigepflicht)<br />
• Ziel der Hilfen ist Ausmaß und Folgen von seelischer/psychischer Erkrankung zu<br />
begrenzen, für psychisch erkrankte Menschen notwendige Hilfen in deren gewohnten<br />
Lebensumfeld vorzuhalten<br />
• gemeindenaher, ganzheitlicher, multiprofessioneller Ansatz<br />
• Hilfe zur Selbsthilfe hat Vorrang vor Fremdhilfe und hoheitlichem Eingriff in die<br />
Selbstbestimmungsrechte<br />
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Aufgaben:<br />
• Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Personen <strong>des</strong> sozialen Umfelds<br />
• Diagnostische Abklärung unter medizinischen und sozialen Gesichtspunkten, individuelle<br />
Maßnahmeplanung, Einleitung der Hilfen und Koordination<br />
• Vorhalten von stützenden und begleitenden Hilfen<br />
• Krisenintervention: der Sozialpsychiatrische Dienst hat keinen Behandlungsauftrag. Erste<br />
persönliche Kontaktaufnahme zur Betroffenen / zum Betroffenen zu Angehörigen und<br />
sonstigen Bezugspersonen oder anzeigenden Stellen. Vorrangig wird geklärt, ob<br />
vorhandene Hilfsangebote genutzt werden können, um diese Krise zu bewältigen.<br />
Abschätzen der krankheitsbedingten Art der Gefährdung. Einleiten der notwendigen<br />
Hilfen und weiteren Maßnahmen, ggfs. Weiterleiten an den zuständigen Leistungsträger<br />
• Zwangsmaßnahmen gemäß PsychKG: Ist ein psychisch kranker Mensch akut eigen- oder<br />
fremdgefährdend, kann eine geschlossene Unterbringung im Psychiatrischen Krankenhaus<br />
gegen den Willen der Betroffenen / <strong>des</strong> Betroffenen notwendig werden. Hierzu muß ein<br />
Attest einer in der Psychiatrie erfahrenen Ärztin / eines Arztes vorliegen sowie eine<br />
Anhörung – innerhalb von 24 Stunden – durch die Amtsrichterin / den Amtsrichter<br />
erfolgen. Während der Dienstzeiten wird der Sozialpsychiatrische Dienst direkt tätig, in<br />
den übrigen Zeiten besteht eine amtsärztliche Rufbereitschaft, die über die<br />
Rettungsleitstelle oder die Polizei hinzugezogen wird<br />
• Der SpD wird infolge seines Auftrages auch durch Dritte eingeschaltet, die einen<br />
Menschen als hilfebedürftig oder gefährdend aufgrund psychischer Erkrankung<br />
einschätzen<br />
• Stellungnahmen, fachärztliche Gutachten im Auftrag von Behörden (z.B. Sozialamt,<br />
Ausländeramt, Amtsgericht, u.a.)<br />
• Regelhafte Helfer/-innenkonferenzen im Rahmen der ambulanten Betreuung<br />
• Geschäftsführung <strong>des</strong> Arbeitskreises Gemeindenahe Psychiatrie<br />
• Umsetzung der regionalen einzelfallbezogenen Hilfen in der Gemeindepsychiatrischen<br />
Konferenz (Koordinatorentätigkeit)<br />
• Regionale <strong>Psychiatrieplan</strong>ung, methodische und konzeptionelle Überlegungen, Initiierung<br />
und Vernetzung von Hilfsangeboten, Gremienarbeit wie Arbeitskreis Gemeindenahe<br />
Psychiatrie, Fachbeirat Sucht, Gemeindepsychiatrische Konferenz. Befassen mit<br />
speziellen Themen wie frauenspezifische psychiatrische Versorgung, Gerontopsychiatrie,<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrie, obdachlose psychisch kranke Menschen u.ä.<br />
• Suchtprävention: Beratung von Betroffenen und Angehörigen sowie Durchführung von<br />
Projekten an Schulen<br />
• Fortbildungsveranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit<br />
Aufgabenwandel <strong>des</strong> Sozialpsychiatrischen Dienstes vor dem Hintergrund veränderter<br />
Angebots- und Leistungsstrukturen:<br />
Die Sozialgesetzgebung war in den vergangenen Jahren einer beständigen Weiterentwicklung<br />
unterworfen. Neu hinzugefügte Teile, wie das SGB IX und das SGB XI/XII, erfordern die<br />
Entwicklung erweiterter Hilfeformen sowie die Weiterentwicklung der qualitativen<br />
Betrachtung <strong>des</strong> Hilfeumfanges für die betroffenen Bürger/-innen.<br />
In den Städten und Kommunen haben sich aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen für<br />
Hilfeleistungen entsprechende Angebotsstrukturen entwickelt, die sich im Bereich der<br />
psychisch Erkrankten vorwiegend in der Kostenträgerschaft <strong>des</strong> Sozialhilfeträgers befinden.<br />
9
Neben dem allgemeinen Auftrag der Beratung im Rahmen der Aufgaben nach PsychKG, die<br />
bereits eine Hilfestellung und Unterstützung für die psychisch kranken Menschen fordert, sind<br />
weiterführende Hilfsangebote zu Lasten der zuständigen Kostenträger zu vermitteln.<br />
Aufgrund der Differenziertheit dieser Hilfen benötigt der Sozialhilfeträger eine entsprechende<br />
fachlich begründete Beratungs- und Begutachtungstätigkeit durch eine nicht<br />
interessengeleitete Institution.<br />
Im Gegensatz zu den Krankenkassen, für die der Medizinische Dienst der<br />
Krankenversicherung beratende und begutachtende Instanz ist, hat der Sozialhilfeträger keine<br />
entsprechende Einrichtung an der Seite, die institutionell die grundsätzliche Beratung und<br />
Begutachtung in allen Fragen der Sozialgesetzgebung übernimmt. In Teilbereichen ist gem.<br />
BSHG/SGB XII das Gesundheitsamt als die begutachtete Stelle benannt, doch umfasst dieses<br />
nicht die Gesamtheit der möglichen Hilfen, die zu Lasten <strong>des</strong> Sozialhilfeträgers zu erbringen<br />
sind.<br />
Der Bedarf einer solchen Hilfestellung ist jedoch gemäß der Inanspruchnahme der zu<br />
erbringenden Leistung hoch. Die Kommunen benötigen ein geeignetes Instrument zur<br />
Steuerung und zur fachlichen Begutachtung, um eine ressourcenorientierte Verteilung ihrer<br />
Mittel vornehmen zu können.<br />
Mit Einführung <strong>des</strong> Psychiatriekrankengesetzes 2000 wurde den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien<br />
Städten die Aufgabe übertragen, sozialpsychiatrische Dienste einzurichten und diese mit der<br />
Geschäftsführung der einzurichtenden Arbeitskreise für gemeindenahe Psychiatrie zu<br />
beauftragen.<br />
Somit besteht für die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte die Möglichkeit, im Bereich der Hilfen für<br />
psychisch kranke Bürger/-innen diese Einrichtungen zu nutzen, um entsprechenden<br />
Steuerungs- und Begutachtungsfunktionen zu übertragen.<br />
Die Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste werden im Psychisch-Kranken-Gesetz 2000<br />
wie folgt beschrieben:<br />
Die Hilfen sind Leistungen, die psychisch kranke Menschen befähigen, menschenwürdig und<br />
selbstverantwortlich zu leben. Sie sollen eine zwangsweise Unterbringung erübrigen oder<br />
abkürzen und die Behandlung unterstützen. Sie sollen dazu beitragen, dass seelische<br />
Krankheiten oder Störungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden und psychisch kranke<br />
Menschen befähigen, im Zusammenwirken mit der Behandlung, Dienste geeigneter<br />
Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. ( § 3 Abs. 1, PsychKG )<br />
Insbesondere bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen und bei der Begutachtung der<br />
Anspruchsvoraussetzungen bedarf der Kostenträger der fachlichen Unterstützung durch den<br />
Sozialpsychiatrischen Dienst. Die als <strong>Kreis</strong>aufgabe der im PsychKG formulierten<br />
Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Hilfen sollte im Rahmen von Helferkonferenzen<br />
auf <strong>Kreis</strong>ebene erfolgen.<br />
Diese Helferkonferenzen sind ein geeignetes Instrument alle Beteiligten, einschließlich der/s<br />
Antragstellerin/-stellers, für diese Hilfen an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam -<br />
gemessen am Einzelfall - die geeignete Hilfe und den Hilfeumfang zu bestimmen.<br />
In jedem Falle wäre aber eine Vereinbarung zwischen Sozialhilfeträger und der<br />
begutachtenden Einrichtung zu treffen, in welcher Weise eine Zusammenarbeit auf dem<br />
Boden der vorgegebenen Aufgaben nach PsychKG zu gestalten ist.<br />
In vielen <strong>Kreis</strong>en Schleswig-Holsteins hat sich auf dem Boden einer<br />
Kooperationsvereinbarung zwischen Anbietern, Kostenträgern und <strong>Kreis</strong>- bzw. kreisfreier<br />
Stadt, eine Zusammenarbeit in der oben beschriebenen Art entwickelt. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />
strebt an eine solche Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeindepsychiatrischen Konferenz<br />
zu gestalten. Eine Geschäftsordnung wird die näheren Formen dieser Zusammenarbeit regeln.<br />
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2.5. Betreuung am Übergang<br />
Die Betreuung am Übergang ist eine aufsuchende Hilfe, deren Ziel es ist, Betroffenen in der<br />
Zeit nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Krankenhausbehandlung zeitlich befristet<br />
die erforderliche Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Alltag zu bieten.<br />
Zielgruppe sind Betroffene, die Unterstützung bei der Entscheidung über und der Suche nach<br />
geeigneten Hilfsmöglichkeiten innerhalb oder unabhängig von Einrichtungen/Diensten benötigen,<br />
oder bei der Rückkehr in einen selbständig zu gestaltenden Lebensalltag einer<br />
stützenden Begleitung bedürfen.<br />
Art und Intensität der Betreuung richten sich nach den individuellen Bedürfnissen. Die<br />
Unterstützung kann sich auf alle Bereiche <strong>des</strong> täglichen Lebens beziehen (Kontaktgestaltung<br />
zu Ärztinnen / Ärzten, Behörden, Nachbarn, finanzielle Angelegenheiten, Haushalt, Hygiene,<br />
Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung, Umgang mit der Erkrankung, Krisenintervention)<br />
und besteht in:<br />
• der Übernahme von persönlichen Betreuungsfunktionen<br />
• der Übernahme von Case-Management-Funktionen zur Entwicklung eines tragfähigen<br />
Hilfesystems.<br />
Die Hilfe ist ein niedrigschwelliges Angebot (kein Antragsverfahren, keine Kosten für die<br />
Betroffenen), das in der Regel sehr kurzfristig genutzt werden kann und stellt mit ihrer<br />
zentralen Funktion eine wichtige Ergänzung insbesondere der Angebote <strong>des</strong><br />
Sozialpsychiatrischen Dienstes und <strong>des</strong> Krankenhaus-Sozialdienstes dar. Im <strong>Kreis</strong>gebiet ist<br />
eine Betreuerin / ein Betreuer am Übergang ( 25 Std.) tätig.<br />
2.6. Offene Angebote<br />
2.6.1. Angehörigengruppen<br />
Durch das Zusammenleben mit einem psychisch kranken Menschen entstehen für die<br />
unmittelbaren Angehörigen besondere Belastungen, ohne dass sie darauf vorbereitet sind.<br />
Infolge der zunehmend verkürzten Verweildauern bei stationärer Krankenhausbehandlung<br />
entstehen, besonders bei schwierigen Krankheitsverläufen, neue Belastungen für die<br />
Angehörigen.<br />
Mit Hilfe der Angehörigengruppen soll ein besseres Zusammenleben erreicht werden, dass<br />
wieder positive Einflüsse auf den Krankheitsverlauf bewirkt.<br />
Offene Angehörigengruppen bestehen in den Begegnungsstätten Elmshorn und <strong>Pinneberg</strong><br />
sowie in der Psychiatrischen Klinik.<br />
Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen fungieren als Moderatoren/-innen und Gruppenleiter/-innen.<br />
Im Vordergrund <strong>des</strong> Gruppengesprächs stehen die Belastungen, Gefühle und Probleme der<br />
Angehörigen. Die teilnehmenden Angehörigen lernen Unterschiede und Gemeinsamkeiten in<br />
Problemlagen und Verhaltensweisen kennen, schaffen Verbindungen und im Idealfall sogar<br />
eigene soziale Netzwerke.<br />
Erfahrungen und Einschätzungen der Angehörigen sind hilfreich zur Ergänzung der professionellen<br />
Perspektive, wie umgekehrt professionelle Sichtweise und Gesprächsleitung die<br />
Problematik <strong>des</strong> Einzelfalls und der individuellen Bewältigungsstrategien reflektieren hilft.<br />
11
Die Angehörigengruppe ist damit ein zentraler Bestandteil der Angehörigenarbeit. Hinzu<br />
kommen bei Bedarf thematische Einzelveranstaltungen und Einzelberatungen. Letztere<br />
können einer kurzfristigen Information und Orientierung dienen, gegebenenfalls aber auch<br />
einer intensiveren Klärung der persönlichen psychosozialen Situation.<br />
2.6.2. Begegnungsstätte/Psychosoziale Kontaktstelle<br />
Die Begegnungsstätten in Elmshorn und <strong>Pinneberg</strong> sind offener Treffpunkt und Initiator<br />
sozial integrativer Veranstaltungen verschiedenster Art. Weitere Aufgabe ist die Beratung<br />
psychisch kranker und behinderter Menschen sowie deren Angehöriger und Bezugspersonen.<br />
Mit ihrer Aufgabenvielfalt bei niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeit nehmen sie eine<br />
zentrale Funktion in der gemeindepsychiatrischen Versorgung wahr. Sie dienen als Anlauf-<br />
und Vernetzungspunkte, sie machen ergänzende und „Auffangangebote“ und ermöglichen die<br />
gezielte Auswahl spezieller und punktueller Hilfen der Betroffenen.<br />
Durch die Begegnungsstätten wird die Grundversorgung der Nahbereiche <strong>Pinneberg</strong> und<br />
Elmshorn sichergestellt. Die Versorgung im übrigen <strong>Kreis</strong>gebiet muß überprüft und ggf.<br />
ergänzt werden.<br />
2.6.3. Patientenclubs<br />
Unter Patientenclubs werden Einrichtungen mit Kontaktstellenfunktion verstanden, die nicht<br />
durchgängig geöffnet sind, sondern nur zu bestimmten Tagen und Zeiten. Die Patientenclubs<br />
ermöglichen wie die Begegnungsstätten einen besonders niedrigschwelligen Zugang zu einem<br />
offenen Treffpunkt. Auch hier ist die Zielsetzung die Aufhebung der sozialen Isolation, die<br />
Förderung der Kontaktfähigkeit und Selbständigkeit sowie Beratung, Gespräch, Freizeitgestaltung<br />
bis hin zur Angeboten zur Teilnahme am öffentlichen Leben.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> begrenzten Bewegungsradius von Menschen mit psychischen Erkrankungen<br />
und aufgrund der zusätzlich z. T. unzureichenden Struktur <strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs sind<br />
die Patientenclubs wichtige Anlaufstellen in den größeren Gemeinden <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong>.<br />
Patientenclubs werden in Elmshorn, Quickborn, <strong>Pinneberg</strong>, Halstenbek, Schenefeld, Wedel<br />
und Uetersen angeboten.<br />
2.7.Tagesstätten<br />
Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne <strong>des</strong> § 97 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII. Sie<br />
erbringen für die Besucher/-innen differenzierte Leistungen der sozialen Rehabilitation im<br />
Sinne <strong>des</strong> § 54 Abs 1 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX.<br />
Die Tagesstätten bieten ein differenziertes Betreuungsprogramm an 5 Tagen in der Woche<br />
(ausgenommen sind Wochenfeiertage) mit festgelegten Öffnungszeiten an. Der Besuch der<br />
Tagesstätte ist verbindlich. Tagesstätten bestehen in Elmshorn und <strong>Pinneberg</strong> mit jeweils<br />
12 Plätzen.<br />
12
3. Hilfen im Bereich Wohnen<br />
Das Wohnen ist ein elementarer Lebensbereich <strong>des</strong> Menschen. Deshalb kommt dem Wohnen,<br />
vorrangig dem Erhalt der eigenen Wohnung, in der psychiatrischen Arbeit eine zentrale<br />
Bedeutung zu. Dabei geht es nicht nur um das Dach über dem Kopf, sondern darum, sich<br />
sicher und zugehörig zu fühlen, sozial integriert zu sein.<br />
Psychisch kranke Menschen, die Probleme im sozialen Umfeld hatten, wurden lange Zeit in<br />
psychiatrische Großkrankenhäuser mit ihren Langzeitstationen eingewiesen und dort betreut,<br />
was zum weitgehenden Verlust der sozialen Bindungen führte. Seit der Psychiatrie - Enquete<br />
1975 vollzog sich ein Wandel der Strukturen mit der Schaffung wohnortnaher Angebote im<br />
ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Hierdurch ist es gelungen vielen<br />
Erkrankten ein Wohnen im <strong>Kreis</strong>gebiet zu sichern, viele Kontakte zu erhalten bzw. neue zu<br />
schaffen.<br />
Weiterhin müssen aber psychisch kranke Menschen häufig gegen ihren Wunsch auf ein<br />
eigenständiges Wohnen verzichten. Im stationären Bereich sind Verlegungen außerhalb <strong>des</strong><br />
<strong>Kreis</strong>gebietes notwendig.<br />
Weil wir anstreben, alle psychisch kranken Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich an<br />
ihrem Wohnort einzugliedern und zu unterstützen, müssen die Vorraussetzungen dafür<br />
geschaffen werden, von Seiten der Anbieter und der Kostenträger differenziert auf die<br />
Bedürfnisse <strong>des</strong> Einzelnen einzugehen. Die Institutionszentrierte Sichtweise ist hin zu einem<br />
personenzentrierten Ansatz zu entwickeln.<br />
Ziel ist es einerseits so weit wie möglich den Betroffenen die eigene Wohnung zu erhalten,<br />
andererseits auch schwer chronisch kranken Menschen ein entsprechen<strong>des</strong> stationäres<br />
Angebot anbieten zu können. Hierzu bedarf es einerseits eines konsequenten Ausbaus der<br />
ambulanten Betreuung, andererseits einer Weiterentwicklung der Wohnheimstrukturen<br />
(baulich, personell, konzeptionell ).<br />
3.1. Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum<br />
Im <strong>Kreis</strong>gebiet wurde der personenzentrierte Ansatz verwirklicht. Statt der bisherigen<br />
Begrenzung der Hilfsmöglichkeiten in Folge der pauschalierten Bezahlung mit vorgegebenen<br />
Platzzahlen wird nunmehr eine dem Bedürfnis <strong>des</strong> Einzelnen Rechnung tragende<br />
Betreuungsintensität durch die gestufte Vergütung nach Fachleistungsstunden ermöglicht,<br />
ohne das eine Platzzahlbegrenzung besteht. Es wurde eine Rahmenleistungsvereinbarung<br />
nach §93 BSHG zwischen Leistungserbringern und Kostenträger abgeschlossen. Die<br />
Berechnung <strong>des</strong> Hilfebedarfs erfolgt auf der Grundlage <strong>des</strong> personenzentrierten Ansatzes und<br />
ist im Bedarfsfall schnell neuen Entwicklungen anzupassen.<br />
Durch diese neue Konzeption können psychisch kranke Menschen weitestgehend in ihren<br />
Wohnungen verbleiben. Sie ermöglicht auch einem Teil der Betroffenen, die zurzeit auf<br />
Grund ihres umfangreichen Hilfebedarfs auf teil - oder stationäre Einrichtungen angewiesen<br />
sind, die Reintegration in eine eigene Wohnung.<br />
Um dieses zu erreichen, bedarf es der engen Vernetzung mit allen Angeboten der<br />
Wiedereingliederung und den nichtpsychiatrischen Hilfesystemen, um diese im Einzelfall<br />
sinnvoll nutzen zu können.<br />
13
3.2. Therapeutische Wohngemeinschaften<br />
Im <strong>Kreis</strong>gebiet gibt es 5 Wohngemeinschaften mit zusammen 38 Plätzen.<br />
Die Wohngemeinschaften dienen der Förderung einer möglichst selbständigen<br />
Lebensführung. Hierzu dienen einerseits Gesprächangebote (Einzel, Gruppe), anderseits<br />
tagesstrukturierende Angebote. Ziel ist die Einbindung der Bewohner und Bewohnerinnen aus<br />
der WG in andere Angebote, insbesondere im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, die<br />
nach Auszug auch aus dem eigenen Wohnraum hinaus genutzt werden können und zur<br />
weiteren Stabilisierung beizutragen.<br />
Grundsätzlich ist abzuwarten, ob die konsequente Umsetzung der Möglichkeiten der<br />
flexibilisierten ambulanten Betreuung dauerhaft Auswirkungen auf diese Wohnform haben<br />
könnte. In der Verbindung ambulanter Betreuungsintensität, Nutzung anderer<br />
tagesstrukturierender Angebote ggf. Bereitstellung benötigten Wohnraums lassen sich<br />
alternative, individuell zugeschnittene ambulante Lösungen denken.<br />
3.3. Übergangseinrichtungen - Wohnheime<br />
Viele psychisch kranke Bürgerinnen und Bürger konnten durch die Errichtung der<br />
Wohnheime im <strong>Kreis</strong>gebiet verbleiben, statt wie früher durch Umzug in andere Regionen<br />
entwurzelt zu werden. Beide Wohnheime dienen sowohl als Übergangseinrichtung mit<br />
Betonung der therapeutischen Angebote, als auch als Wohnheim mit Betonung begleitender<br />
und unterstützender Angebote. Bezüglich der vorhandenen Heime und Platzzahlen sei auf den<br />
<strong>Psychiatrieplan</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwiesen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> ist im Verhältnis zu seiner<br />
Einwohnerzahl mit weniger Wohnheimplätzen ausgestattet als andere <strong>Kreis</strong>e.<br />
In diesem Bereich sind weitere Verbesserungen notwendig. Allen Betroffenen, die nicht auf<br />
ein bestimmtes Spezialangebot angewiesen sind, soll unabhängig von der Schwere der<br />
Erkrankung ein angemessenes Angebot zur Verfügung stehen.<br />
In der Vergangenheit mussten immer wieder schwer seelisch behinderte Menschen außerhalb<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> untergebracht werden. Gerade Patienten mit fehlender "Gruppenfähigkeit" bzw.<br />
„Doppeldiagnosen“ können zurzeit die bestehenden Einrichtungen überfordern. Für<br />
Betroffene höheren Lebensalters, die auch auf ergänzende pflegerische Maßnahmen<br />
angewiesen sind, fehlt ein entsprechen<strong>des</strong> Angebot. Von diesem Defizit ausgehend sind die<br />
Wohnheime aufgefordert, um Teile dieses Bedarfes abzudecken, sich entsprechend personell,<br />
konzeptionell und baulich anzupassen.<br />
Hierzu bedarf es auch der Unterstützung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Erster Schritt in diese Richtung wäre die<br />
Vereinbarung eines binnendifferenzierten, hilfebedarfabhängigen Pflegesatzes.<br />
Ergänzend zur anzustrebenden Binnendifferenzierung sind für diesen speziellen<br />
Personenkreis weitere Plätze im Wohnheimbereich zu schaffen. Die Einrichtung dieser Plätze<br />
ist mit einer regionalen Aufnahmeverpflichtung zu verbinden. Über die Aufnahme in diese<br />
Einrichtung entscheidet die Gemeindepsychiatrische Konferenz.<br />
Bisher können Angebote <strong>des</strong> Wohnheimes nur von deren Bewohner/-innen genutzt werden.<br />
Nutzen die Bewohner/-innen keine oder im Zuge der Verselbständigung andere, auch besser<br />
geeignete Angebote zur Tagesstrukturierung, sind die Ressourcen <strong>des</strong> Wohnheims ungenutzt.<br />
Der Wechsel der Wohnform bedingt den Abbruch der bestehenden Beziehungen mit der<br />
häufigen Folge der Dekompensation und der Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Die<br />
Schaffung eines Wohnverbun<strong>des</strong> mit modulhaft nutzbaren Angeboten könnte in dieser<br />
Richtung weiterführen. Mit der Öffnung der Wohnheimangebote können mehr Betroffene<br />
14
mehr Angebote erhalten, gleichzeitig Kontakte außerhalb der Wohnheime gefördert werden,<br />
Beziehungsabbrüche ließen sich vermeiden. Hierzu wird eine größere Flexibilität in der<br />
konzeptionellen Gestaltung notwendig werden, z.B. können Gruppenangebote Nutzern<br />
verschiedener Wohnformen zur Verfügung gestellt werden.<br />
4. Teil- und vollstationäre psychiatrische Krankenhausversorgung<br />
Psychiatrische Klinik am Klinikum Elmshorn<br />
Am Klinikum Elmshorn ist die psychiatrische Klinik mit 99 Betten auf fünf Stationen<br />
zuständig für die klinische Versorgung <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong>. Für die Bürgerinnen und<br />
Bürger <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> besteht eine Aufnahmeverpflichtung. Die Klinik ist gemäß<br />
Unterbringungsplan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zuständig für Aufnahmen, die im Rahmen <strong>des</strong> Psychisch<br />
Krankengesetzes zwangsweise erfolgen. Von den 99 stationären Behandlungsplätzen sind 20<br />
Plätze für psychosomatische Behandlungen ausgewiesen.<br />
Die fünf Stationen gliedern sich in Akutstation, Allgemeinpsychiatriestation, Suchtstation,<br />
Psychotherapiestation und Gerontopsychiatrische Station.<br />
Daneben besteht eine Tagesklinik auf dem Gelände mit 20 Behandlungsplätzen. Eine<br />
Institutsambulanz ist eingerichtet.<br />
Insgesamt stehen 119 Behandlungsplätze einschließlich Tagesklinik am Klinikum Elmshorn<br />
für psychiatrische Patientinnen und Patienten zur Verfügung.<br />
Besonders hervorgehoben werden muss, dass die Institutsambulanz ohne Fallzahlbegrenzung<br />
und Zuweisungsauflagen arbeiten kann. Sie wird genutzt für Akutfälle, die ohne Zuweisung<br />
die Klinik aufsuchen sowie für Beratung von Angehörigen und Betroffenen, zur Vorklärung<br />
im Rahmen einer stationären Aufnahme und zur Nachbehandlung ehemals stationärer<br />
Patienten/-innen. Dieser Bereich ist mit einer Planstelle Arzt/Ärztin ausschließlich für diesen<br />
Bereich vorgesehen.<br />
Die Patienten/-innen können auch direkt auf die entsprechenden Stationen aufgenommen<br />
werden,<br />
ohne dass die Aufnahmestation durchlaufen werden muss. Die Aufnahmestation ist je nach<br />
Bedarf fakultativ geschlossen geführt, d.h. das nach Möglichkeit die Eingangstür geöffnet<br />
bleibt und nur dann, wenn es sich zwingend ergibt, abgeschlossen wird, damit die Patienten/innen<br />
nicht entweichen können. Diese Notwendigkeit kann sich bei Patienten/-innen ergeben,<br />
die nach PsychKG untergebracht sind und die eine Gefährdung für sich oder andere in<br />
Akutphasen der Erkrankung darstellen können.<br />
Es besteht der Anspruch, dass ein gerontopsychiatrischer Schwerpunkt in der Beratung und in<br />
der Behandlung in Tagesklinik und Ambulanz gebildet wird. Hier ist die Kooperation mit der<br />
Alzheimergesellschaft <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> wichtig und wünschenswert.<br />
Planung:<br />
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist von den zuständigen Gremien beschlossen und wird<br />
geplant, dass eine zweite Tagesklinik am Standort der Stadt <strong>Pinneberg</strong> errichtet wird. Diese<br />
Tagesklinik soll Versorgungsaufgaben im südlichen Teil <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>gebietes wahrnehmen,<br />
während die Tagesklinik am Standort Elmshorn das nördliche <strong>Kreis</strong>gebiet vorwiegend als<br />
Einzugsgebiet hat. Auch diese Tagesklinik soll mit einem gerontopsychiatrischen<br />
Schwerpunkt arbeiten.<br />
15
Vor dem Hintergrund der unzureichenden gerontopsychiatrischen Versorgung im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />
(lediglich 48 Betten sind in einem Pflegeheim als gerontopsychiatrische Betten ausgewiesen)<br />
ist die qualitative Verbesserung der Betreuung insbesondere in geschlossenen Bereichen der<br />
Heime erforderlich. Hier ist zu überlegen, ob nicht durch eine Kooperation von klinischem<br />
Bereich und ausgesuchten Heimen, die die entsprechenden Voraussetzungen bieten, ein<br />
künftiges Versorgungskonzept für Patientinnen und Patienten mit Demenzen geschaffen<br />
werden kann. Hier muss auch in Hinsicht auf den vorliegenden Pflegebedarfsplan eine<br />
entsprechende Grundlagenplanung erfolgen.<br />
Bedarfsentwicklung:<br />
Die Entwicklung der Patientenzahlen in den unterschiedlichsten Bereichen der<br />
psychiatrischen Klinik deutet daraufhin, dass in der Tendenz Aufnahmen von Menschen mit<br />
Psychosen rückläufig sind, während mehr Patientinnen und Patienten mit erlebnisreaktiven<br />
Störungen im Psychosomatikbereich aufgenommen wurden.<br />
Diese Entwicklung deutet sich auch bei der tagesklinischen Behandlung an, wo inzwischen<br />
um die 50% neurotische Störungen behandelt werden.<br />
Durch die Direktaufnahmen dieser Patientinnen und Patienten wurde die Akutstation deutlich<br />
entlastet, sodass deren Auslastung effektiv unter 100% gesunken ist und wieder Aufnahmekapazitäten<br />
vorgehalten werden können.<br />
Die Ursache dieser Patientenbewegungen und die Entwicklung der Belegung bedarf noch<br />
weiterer Beobachtung.<br />
Die Bereiche Gerontopsychiatrie und Sucht bedürfen aus klinischer Sicht besonderer<br />
Beachtung. In diesen beiden Bereichen hat sich gezeigt, dass die Belegungsquote konstant<br />
über 100% liegt. Beide Bereiche sind mit je 18 Behandlungsplätzen eingerichtet.<br />
Besonders im Bereich Gerontopsychiatrie stellt sich aufgrund der fachlich unzureichenden<br />
Versorgung im außerklinischen Bereich die Notwendigkeit, die stationären Hilfen<br />
auszubauen, zum einen, um im Bereich der Kurzzeitintervention rasche Hilfen anbieten zu<br />
können, zum anderen, um auch im Bereich der Langzeitbehandlung schwerer Demenzen<br />
entsprechende Kapazitäten zu haben. In diesem Bereich ist zurzeit kein bzw. ein sehr<br />
unzureichen<strong>des</strong> Angebot im komplementären Bereich vorhanden. Die bisherige<br />
Behandlungskapazität von 18 Behandlungsplätzen sollte vor diesem Hintergrund erweitert<br />
werden.<br />
Im Suchtbereich stellt sich die Situation ähnlich dar. Hier sind 18 Behandlungsplätze<br />
vorgehalten für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong>. Schon die<br />
epidemiologische Betrachtung führt zu dem Schluss, dass die Kapazität unzureichend ist. Die<br />
Entwicklung der Belegung mit Auslastungen über 100% konstant über die Monate und Jahre<br />
spricht für einen Bedarf an weiterer Behandlungskapazität. An dieser Stelle wird auf den<br />
Suchthilfeplan <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> verwiesen, der die Thematik ausführlicher beschreibt und die<br />
Bedarfe konkretisiert. Auch hier wäre eine Erhöhung der Behandlungskapazität erforderlich.<br />
16
5. Hilfen zur Arbeit<br />
Die berufliche Rehabilitation psychisch erkrankter und behinderter Menschen stellt mit dem<br />
Ziel der Wiederherstellung bzw. der Stabilisierung der Gesundheit einen wichtigen Baustein<br />
in der Versorgungskette dar.<br />
Regionale Angebote<br />
Die Rehabilitationsabteilung <strong>des</strong> Arbeitsamtes und die Sozialversicherungsträger beraten<br />
Antragsteller/-innen in allen beruflichen Rehabilitationsfragen und gewähren Förder- und<br />
Umschulungsmaßnahmen.<br />
Der Fachdienst Arbeit (Zentrum für berufliche Rehabilitation und Arbeit) mit den<br />
Arbeitsschwerpunkten „Berufsbegleitende Unterstützung“ und „Vermittlung auf den<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt“ bietet Menschen mit einer Behinderung und nicht nur<br />
kurzfristigen psychischen Beeinträchtigungen, Beratung und Begleitung mit dem<br />
hauptsächlichen Ziel <strong>des</strong> Erhaltes eines versicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder der<br />
(Wieder-)Eingliederung eines versicherungspflichtigen Arbeitsplatze oder der (Wieder-)<br />
Eingliederung in das Berufsleben.<br />
Der Freilauf ist ein Arbeitstrainingsprojekt mit dem Ziel, Menschen mit einer psychischen<br />
Erkrankung langsam wieder an Arbeit heranzuführen, ihnen ein realistisches Gefühl für ihr<br />
Leistungsvermögen zu geben und ihre Leistungsfähigkeit langsam zu steigern. Die<br />
Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit nach einer Orientierungsphase im Trainingsbereich<br />
unter fachlicher Anleitung Fahrräder zu pflegen, zu reparieren und Fahrradzubehör zu<br />
verkaufen. In der 2. Werkstatt ist die Montage von Spezialrädern und Herrichtung und<br />
Verkauf von Gebrauchträdern vorgesehen.<br />
In der Regel erhalten die Maßnahmeteilnehmer/-innen eine leistungsorientierte Anerkennung<br />
der Arbeit, können aber im Einzelfall auch auf beschützten und geförderten versicherungs-<br />
pflichtigen Arbeitsplätzen im Freilauf Arbeit und Verantwortung übernehmen. In Kooperation<br />
mit dem Fachdienst Arbeit, der Reha-Abteilung <strong>des</strong> Arbeitsamtes und anderen Einrichtungen<br />
der psychiatrischen Versorgung wird die Integration der Teilnehmer/-innen auf dem freien<br />
Arbeitsmarkt gefördert.<br />
Der Freilauf bietet zur Zeit 14 Arbeitstrainingsplätze.<br />
Die STARTHILFE Elmshorn ist eine Einrichtung <strong>des</strong> Arbeitstrainings sowie der<br />
beruflichen Bildung und Vorbereitung auf das Berufsleben. Vorrangiges Ziel ist es, die<br />
Erwerbsfähigkeit von psychisch erkrankten und behinderten Menschen zu erhalten, zu<br />
verbessern oder herzustellen mit der Absicht, diesem Personenkreis eine berufliche<br />
Perspektive zu entwickeln.<br />
In diesem Rahmen sollen berufliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erhalten und<br />
erweitert oder den beruflichen Anforderungen angepasst werden.<br />
Die Starthilfe Elmshorn hält folgende Arbeitstrainingsbereiche vor:<br />
Büro- und Industrieservice<br />
Haus- und Grundstückservice<br />
Hauswirtschaft (Küche, Caféteria )<br />
Wäscherei<br />
Malerei<br />
Montage<br />
17
Insgesamt werden zurzeit 60 Arbeitstrainingsplätze unterschiedlicher Anforderungs- und<br />
Leistungsprofile angeboten.<br />
Die STARTHILFE Elmshorn bildet in den Bereichen Malerei und Hauswirtschaft aus. Es<br />
bestehen enge Kooperationen mit dem Fachdienst Arbeit, Leistungsträgern von Reha-<br />
Maßnahmen (Arbeitsamt, LVA, BfA) und anderen Einrichtungen der psychiatrischen<br />
Versorgung.<br />
Das Studio M als Näherei- und Konfektionsbetrieb ist als gemeinnützige Gesellschaft mit der<br />
Erstellung von Damen-Oberbekleidung befasst. Es werden eigene Produkte hergestellt und<br />
vermarktet, aber auch Lohnarbeiten für andere Auftraggeber (Boutiquen etc.) ausgeführt. Das<br />
Studio M hat ca. 20 Arbeitsplätze, von denen 50% für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen<br />
vorgesehen sind. Ein Teil der behinderten Mitarbeiter/-innen leiden unter einer psychischen<br />
Grunderkrankung. Alle Mitarbeiter/-innen erhalten eine Tarifentlohnung und unterliegen den<br />
üblichen, allerdings teils beschützenden Arbeitsbedingungen.<br />
Der Betrieb STUDIO M ist ein Zweckbetrieb und refinanziert sich aus den Erlösen, ist aber<br />
aufgrund der Arbeitsplätze für behinderte Menschen mit einer geringeren Leistungsfähigkeit<br />
auf Zuschüsse und Lohnsubventionen angewiesen.<br />
Die Werkstatt für psychisch kranke und behinderte Menschen „Das Werkschiff“ in<br />
<strong>Pinneberg</strong> bietet 36 Arbeitsplätze. Die Werkstatt kooperiert eng mit der Werkstatt für geistig<br />
behinderte Menschen. Ziel der Werkstatt ist die soziale Eingliederung, berufliche Bildung,<br />
Beschäftigung in einem arbeitnehmerähnlichen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis<br />
und im Einzelfall die Weitervermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
Als Arbeitsbereiche bietet die Werkstatt einen Büroservice ( EDV-Dienstleistungen,<br />
Druckerei, Nachfüllen von Druckerpatronen ) und eine Wäscherei an.<br />
Entwicklungsbedarfe<br />
Es zeigt sich, dass es auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> Bedarf für eine Rehabilitationseinrichtung<br />
für psychisch Kranke und Behinderte (RPK) gibt. Diese könnte in ambulanter Form und in<br />
enger Kooperation mit bestehenden Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung konzipiert<br />
werden. Einrichtungen dieser Form haben sich in Kiel und Lübeck bewährt. Die<br />
Kostenträgerschaft dieses Leistungstyps läge bei den Krankenkassen.<br />
Ferner zeigt sich ein stetiger Bedarf für ein Angebot der stundenweisen Arbeit und<br />
Beschäftigung insbesondere für Menschen mit chronischeren Krankheitsverläufen. Diesem<br />
Personenkreis würde ein tagesstrukturieren<strong>des</strong>, niedrigschwelliges Arbeitsangebot unterhalb<br />
der Anforderung einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder Arbeitsprojekt zur<br />
Stabilisierung und möglichen Weiterentwicklung der Gesundheit und beruflichen Fähigkeiten<br />
zusätzlich helfen.<br />
SPIN : Steinburger und <strong>Pinneberg</strong>er Integrationsnetzwerk<br />
Das mit Geldern aus dem europäischen Sozialfonds geförderte Modellprojekt EQUAL SPIN<br />
soll im Rahmen eines breit gefächerten Netzwerkes bis zum Jahr 2005 neue Wege zur<br />
(Wieder-) Eingliederung von jugendlichen und erwachsenen Menschen mit gesundheitlichen<br />
und schweren psychosozialen Beeinträchtigungen entwickeln. Mit dem Aufbau von<br />
innovativen Projekten und einer Vernetzung aller beteiligten Akteure entstehen Angebote und<br />
Modell-Lösungen, mit denen Lücken im Versorgungssystem geschlossen und<br />
Schnittstellenprobleme beseitigt werden. Mehr als 31 Organisationen aus dem Spektrum<br />
kleiner und mittelständischer Unternehmen , der öffentlichen Verwaltung , aller relevanten<br />
Kostenträger und einer Reihe freier Träger aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich haben<br />
sich unter dem Motto: „Gemeinsam mehr erreichen“, bereits vernetzt.<br />
18
Integrationsfirmen<br />
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation birgt der Markt für Integrationsfirmen<br />
große Risiken. Die Nachfrage nach Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen steigt<br />
kontinuierlich, zurzeit sind über 900 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsamtsbezirk<br />
Elmshorn arbeitslos, das entspricht einem Anteil von 3,8 % innerhalb der Gruppe der<br />
Arbeitslosen. Hier gibt es einen großen Bedarf an neuen, geförderten Arbeitsmodellen.<br />
6. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie<br />
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Elmshorn hat<br />
seit dem 01.09.1999 die stationäre Versorgung der <strong>Kreis</strong>e <strong>Pinneberg</strong> und Steinburg<br />
übernommen. Für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen der beiden <strong>Kreis</strong>e stehen<br />
dabei drei Stationen mit den neuen Behandlungsplätzen für eine vollstationäre Versorgung<br />
über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Die Stationen werden<br />
orientiert am Alter der Kinder und Jugendlichen belegt, dass heißt, eine Kinderstation für die<br />
ca. 5-11jährigen, eine Station für das mittlere Jugendlichenalter von 12-15 Jahren und eine<br />
Jugendlichenstation für die 16-18jährigen. Die Stationen können fakultativ geschlossen<br />
geführt werden, wenn bei entsprechender Selbst- oder Fremdgefährdung der Patienten eine<br />
richterliche Genehmigung gemäß § 1631b BGB vorliegt.<br />
Darüber hinaus steht eine tagesklinische Station mit 9 Behandlungsplätzen für 6-12jährige<br />
Kinder zur Verfügung.<br />
Die Klinik hat die Pflichtversorgung für die beiden <strong>Kreis</strong>e übernommen, dass heißt bei<br />
dringenden notwendigen stationären Aufnahmen ist sie der erste Ansprechpartner für die<br />
entsprechenden Kinder und Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten. Die freie Ärztinnen /<br />
Arzt bzw. Klinikwahl der Sorgeberechtigten ist dadurch nicht eingeschränkt.<br />
Trotz der gesetzlichen Genehmigung einer Institutsambulanz für vollversorgende Abteilungen<br />
oder Kliniken oder auch Allgemeinkrankenhäusern, konnte bisher bei den<br />
Vergütungsverhandlungen keine Einigung erzielt werden. Dennoch bietet die Klinik Eltern<br />
und Kindern bei Interesse die Möglichkeit, die Klinik und die infrage kommende Station in<br />
einem Vorgespräch kennen zu lernen, wenn eine stationäre Behandlung gewünscht wird oder<br />
notwendig ist.<br />
Fachlich selbstständig, jedoch in enger Kooperation mit der Klinik für Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie, befindet sich eine Klinikschule im Aufbau. Durch die geringe Anzahl und<br />
den relativ häufigen Wechsel der abgestellten Lehrkräfte ist jedoch nur ein eingeschränkter<br />
Unterricht möglich. Darüber hinaus findet der Unterricht unter völlig unzureichenden<br />
räumlichen Bedingungen statt.<br />
Im Bereich der ambulanten psychiatrisch psychotherapeutischen Versorgung sind zurzeit 5<br />
zugelassene Therapeutinnen und Therapeuten für Kinder und Jugendliche tätig, darunter ein<br />
Facharzt. Die Wartezeiten für eine therapeutische Behandlung beträgt zurzeit zwischen 6 und<br />
12 Monaten, für die Diagnostik 1-3 Monate, für die Erstvorstellung 2-3 Monate. Erschwerend<br />
ist, dass es keine eigenen Bedarfszahlen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen<br />
gibt. Die Bedarfszahlen der kassenärztlichen Vereinigung haben für den <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Pinneberg</strong> eine Zulassungssperre zur Folge.<br />
19
Bedarfsentwicklung:<br />
Von Beginn an war die Inanspruchnahme der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />
Psychotherapie so hoch, dass nahezu kontinuierlich für alle Stationen Wartelisten bestehen.<br />
Darüber hinaus wirkt sich die fehlende Institutsambulanz und die schlechte Versorgung <strong>des</strong><br />
Landkreises mit Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen stark behindernd auf die<br />
Klinik aus. Darüber hinaus bedingt die geografische Lage der Klinik weite Anfahrwege für<br />
Kinder aus dem südlichen <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong>.<br />
Für die lebensweltnahe Integration von Kindern und Jugendlichen, die in der Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie behandelt werden, ist über die im <strong>Psychiatrieplan</strong> dargestellten<br />
Maßnahmen hinaus eine enge Kooperation mit dem Jugendamt und insbesondere mit der<br />
Schule notwendig. Besonders der Bereich der schulischen Integration bedarf noch der<br />
weiteren Konzeptualisierung. Zum Jugendamt bestehen schon intensive, von beiden Seiten<br />
gepflegte Kontakte.<br />
7. Gerontopsychiatrie<br />
Der Bereich Gerontopsychiatrie umfasst die Behandlung und Betreuung psychisch erkrankter<br />
alter Menschen, bei denen die Symptome der psychischen Erkrankung im Vordergrund der<br />
Hilfen stehen.<br />
Statistischen Erhebungen zur Folge sind 25% der über 65-jährigen Menschen psychisch<br />
behindert und 15% psychiatrisch behandlungsbedürftig. Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> mit seinen<br />
ca. 40.000 über 65-Jährigen (Lan<strong>des</strong>plan Schleswig-Holstein) bedeutet dies ca. 6.000<br />
psychiatrisch behandlungsbedürftige alte Menschen insgesamt.<br />
Bei der Verteilung der Diagnosen spielen die Altersdepressionen mit ca. 50-60% die größte<br />
Rolle vor den Demenzerkrankungen mit ca. 35%. Andere Diagnosen (z.B. Psychosen aus dem<br />
schizophrenen Formenkreis) spielen einen von der Anzahl her untergeordnete Rolle.<br />
Die medizinische Behandlung wird durch die Gerontopsychiatrische Station am Klinikum<br />
Elmshorn, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (18 Betten) und die<br />
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geleistet. Dabei werden viele Betroffene (insbesondere<br />
die Demenzerkrankten) von den Allgemeinärztinnen und -ärzten behandelt. Die medizinische<br />
Versorgung ist hierbei nicht immer bedarfsdeckend und bedarfsgerecht, da Allgemein-<br />
ärztinnen und -ärzte häufig nicht auf die speziellen Anforderungen der gerontopsychiatrischen<br />
Versorgung vorbereitet sind. Neben Ausbau stationärer Behandlungskapazitäten ist<br />
vor allem eine umfangreichere Qualifizierung der niedergelassenen Allgemeinärztinnen und<br />
–ärzte erforderlich, um aufgrund frühzeitig gesicherter Diagnosen auch frühzeitig<br />
angemessene Behandlungen einleiten zu können.<br />
Die ambulante Nachsorge und Betreuung/Beratung gerontopsychiatrisch Erkrankter wird im<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> neben der Beratungsstelle für Pflege und Demenz der Alzheimergesellschaft<br />
auch durch private Pflegedienste geleistet. Nach Abbau der Sozialstationen ist eine Altenhilfe<br />
im weitesten Sinne im <strong>Kreis</strong>gebiet bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr existent. Die hierfür<br />
vorgesehenen, als zuständig erklärten Sozialämter sind in der Regel nicht in der Lage, diese<br />
Aufgabe zu übernehmen. In Einzelfällen wird der Sozialpsychiatrische Dienst <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong><br />
Angehörigenberatung und Weitervermittlung in Folge <strong>des</strong> Mangels übernehmen müssen.<br />
20
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> existieren zum Stand 01.07.1999 insgesamt 58 ambulante Pflegedienste<br />
inklusive Zweigstellen. Die Inanspruchnahmeprognosen für das Jahr 2004 ergeben eine<br />
Steigerung gegenüber dem Basisjahr 1999 von 35,9% (Pflegebedarfsplan <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong><br />
2001/2004). Das Ergebnis verdeutlicht, dass in den nächsten Jahren mit einem spürbaren<br />
Anstieg der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegeleistungen zu rechnen ist.<br />
An vollstationären Pflegeeinrichtungen existierten im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> zum Stand 01.07.1999<br />
insgesamt 49 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 3186 Plätzen (durchschnittliche<br />
Auslastungsquote von 82,24%). Die Inanspruchnahmeprognose für das Jahr 2004 ergibt eine<br />
Steigerung gegenüber dem Basisjahr 1999, eine Steigerung von 22,18%. Es ist somit in den<br />
nächsten Jahren mit einem kontinuierlichen Anstieg der Inanspruchnahme zu rechnen.<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> existierten zum Stand 01.07.1999 zwei Tagespflegeeinrichtungen, die im<br />
teilstationären Bereich arbeiten. Insgesamt stehen hier in Wedel 22 Plätze und in Rellingen 12<br />
Plätze zur Verfügung.<br />
Vom <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> sind 49 Plätze im stationären Altenhilfebereich als gerontopsychiatrische<br />
Pflegeplätze anerkannt. In diesen stationären. Bereichen stehen sogenannte<br />
geschlossene Betten zur Verfügung. Im teilstationären und ambulanten Bereich sind keine<br />
gerontopsychiatrisch anerkannten Pflegesätze offiziell ausgewiesen, es werden jedoch in<br />
vielen Altenhilfeeinrichtungen sogenannte geschlossene Bereiche für gerontopsychiatrisch<br />
Erkrankte, in der Regel Demenzkranke, geführt.<br />
Bemerkenswert ist, dass es vor dem Hintergrund einer Zunahme von Demenzerkrankungen<br />
keine spezielle für diesen Bereich ausgewiesene Pflegeeinrichtung im <strong>Kreis</strong> existiert.<br />
Studien gehen davon aus, dass 4% bis 7% der über 65-Jährigen am demenziellen Syndrom<br />
leiden. Hiervon 60-70% an Alzheimererkrankung und 20-25% an vaskulären Erkrankungen,<br />
die zu demenziellen Auswirkungen führen. Die prognostizierte Entwicklung der<br />
<strong>Kreis</strong>bevölkerung weist einen deutlichen Anstieg in der Altersgruppe der über 65-Jährigen<br />
aus. Damit wird auch der Anteil der Frauen und Männer mit psychischer Beeinträchtigung<br />
steigen. Dieses führt zu einem ständigen Anstieg <strong>des</strong> Bedarfs für entsprechend medizinische<br />
Dienstleistungen.<br />
Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> bedeutet die beschriebene Situation, dass die gerontopsychiatrische<br />
Versorgung Defizite bzgl. Kapazität und Qualität aufweist.<br />
Die Pflegebedarfsplanung <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> aus dem Jahre 2001 weist deutlich auf diese<br />
Defizite hin. Die notwendige Weiterentwicklung im Bereich der stationären Pflege, in der<br />
ambulanten medizinischen Betreuung und in der Nachsorge wurden ausführlich dargestellt.<br />
Ausblick:<br />
Als Ergebnis der Ausführungen ist festzuhalten, dass in den nächsten Jahren der Bedarf an<br />
stationären Behandlungsplätzen für die gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen steigen<br />
wird.<br />
Hier wären insbesondere in Hinsicht auf die geriatrische stationäre Behandlung im <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Pinneberg</strong> an eine Tagesklinik mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt zu denken. Ein<br />
entsprechen<strong>des</strong> Votum <strong>des</strong> Arbeitskreises gemeindenahe Psychiatrie für eine solche<br />
Einrichtung in Trägerschaft <strong>des</strong> Klinikums Elmshorn besteht.<br />
Ein weiterer Anstieg ist sowohl in der ambulanten Pflege als auch in der stationären Pflege zu<br />
verzeichnen. Der gerontopsychiatrische Anteil unter diesen Personengruppen beträgt<br />
überschlägig 25%. Das bedeutet, dass sowohl von einem eigenen Bedarf<br />
21
gerontopsychiatrischer Pflegeplätze als auch von sogenannten geschlossenen (d.h.<br />
Unterbringungen mit Beschluss nach richterlicher Anordnung) Bettenstationen ausgegangen<br />
werden muss.<br />
Die im <strong>Kreis</strong>gebiet bestehenden stationären Pflegeeinrichtungen müssen befähigt werden,<br />
Menschen, die an einem demenziellen Syndrom leiden, einer entsprechenden qualifizierten<br />
Pflege zuzuführen. Hierfür ist eine Qualifizierung der sorgetragenden Personen in Zukunft<br />
verstärkt erforderlich und die Einrichtungsträger sind verstärkt daraufhin zu verpflichten,<br />
qualifiziertes Personal einzustellen.<br />
8. Forensische Psychiatrie<br />
Nach Aussage <strong>des</strong> <strong>Psychiatrieplan</strong>es 2000 wird an zwei Standorten in Schleswig Holstein<br />
( Neustadt / Schleswig ) die klinische Behandlung von psychisch kranken Straftäterinnen und<br />
Straftätern vorgehalten. In der Vergangenheit sind die Behandlungsmöglichkeiten an diesen<br />
zwei Standorten erheblich ausgebaut und verbessert worden.<br />
Aus Sicht <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Pinneberg</strong> ist die überregionale Versorgungsmöglichkeit an zwei<br />
Standorten im Land ausreichend, um die Versorgung sicherzustellen. In Folge <strong>des</strong><br />
Spezialangebotes bedarf es keiner regionalen Einrichtung von Behandlungsplätzen.<br />
Gleichwohl ist im Anschluss an die klinische Behandlung für eine Nachbetreuungsmaßnahme<br />
in der Region Sorge zu tragen. Hier bieten sich insbesondere die Maßnahme <strong>des</strong> betreuten<br />
Wohnens für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter an.<br />
In <strong>Pinneberg</strong> ist die Integration in bestehende Einrichtungen, insbesondere der Drogenhilfe,<br />
für diesen Personenkreis gegeben. Die vorhandenen Wohngemeinschaften, Wohnheime und<br />
ambulanten Nachbetreuungsmöglichkeiten reichen aus, um diesen Personenkreis zu<br />
integrieren und bedarfsgerecht zu versorgen.<br />
Eine Nachfrage in den Bereichen Forensik der Kliniken Schleswig und Neustadt ergab<br />
übereinstimmend, dass bei es der Rückverlegung von <strong>Pinneberg</strong>er Patientinnen und Patienten<br />
keine besonderen Schwierigkeiten bisher gegeben hat. Ein besonderer Bedarf für diese<br />
Patientinnen und Patienten ergibt sich daher für die Region nicht.<br />
9. Mitwirkung Psychiatrie-Erfahrener sowie Angehöriger und Freunde psychisch<br />
Kranker und Behinderter<br />
9.1. Psychiatrieerfahrene<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> gibt es eine kleine, aber stabile <strong>Kreis</strong>gruppe <strong>des</strong> LPE, die sich etwa<br />
einmal monatlich in Elmshorn trifft. Die Mitglieder der <strong>Kreis</strong>gruppe sind im Arbeitskreis<br />
Gemeindenahe Psychiatrie und in der Besuchskommission vertreten.<br />
Inhalte der Arbeit sind außerdem:<br />
• Informationen über Rechte psychisch kranker Menschen und deren Durchsetzung.<br />
• Aufzeigen von Hilfsangeboten<br />
• Verbesserung psychiatrischer Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere Reduktion der<br />
Pharmakotherapie zugunsten vermehrten Einsatz psychotherapeutischer<br />
Behandlungsansätze<br />
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• Erkennen der Bedeutung psychotischer und depressiver Phänomene<br />
• Gemeinsame Freizeitgestaltung<br />
• Pflegen gegenseitiger Kontakte<br />
• Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Wirtschaft uns Sozialversicherung, um<br />
verbesserte Rahmenbedingungen für familiäre und soziale Prävention und Rehabilitation<br />
zu schaffen<br />
• Schaffen von humaneren Lebensbedingungen<br />
9.2 Verein der Angehörigen psychisch Kranker e.V.<br />
Der gemeinnützige Verein versucht ehrenamtlich folgende Aufgaben wahrzunehmen:<br />
• Beratung der Mitglieder betreffend der Versorgung und Betreuung ihrer kranken<br />
Angehörigen<br />
• Beratung und Mitarbeit in Institutionen, primär auf regionaler aber auch auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />
• Kontaktpflege mit Referenten der zuständigen Ministerien, insbesondere durch<br />
Informationen und Vorschläge zur Verbesserung der Betreuungseinrichtungen mit<br />
Augenmerk auf eine angemessene gemeindenahe Versorgung<br />
• Teilnahme an der Besuchskommission zur Gewährleistung einer optimalen Betreuung<br />
gegen ihren Willen untergebrachter psychisch Kranker in der psychiatrischen Klinik <strong>des</strong><br />
Klinikums Elmshorn<br />
• Teilnahme im Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie<br />
10. Beschwer<strong>des</strong>telle<br />
In den letzten Jahren gab es deutliche Fortschritte in der Behandlung und Betreuung von<br />
Menschen mit einer seelischen Erkrankung. Dennoch erleben sich Betroffene und deren<br />
Angehörige häufig durch Behandler/-innen und Betreuer/-innen der betreffenden<br />
Einrichtungen als nicht in der Weise unterstützt, wie es für sie wünschenswert wäre, z.B.<br />
durch Einschränkungen in der persönlichen Freiheit, durch Anordnungen in Kliniken und<br />
Heimen, durch einen unfreundlichen Umgangston oder durch Situationen, in denen die<br />
Betroffenen nicht ernst genommen werden.<br />
Psychiatrieerfahrene, Angehörige und Mitarbeiter/-innen verschiedener psychiatrischer<br />
Einrichtungen haben sich daher in verschiedenen <strong>Kreis</strong>en zusammengefunden und eine<br />
Beschwer<strong>des</strong>telle eingerichtet. Die Beschwer<strong>des</strong>telle will als unabhängiges Gremium<br />
Psychiatrieerfahrene und Angehörige bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber<br />
Institutionen und Personen unterstützen.<br />
In Schleswig-Holstein hat sich der Dachverband Beschwer<strong>des</strong>tellen Schleswig-Holstein e.V.<br />
gegründet. Dieser Lan<strong>des</strong>verband ist ein gemeinnütziger rechtsfähiger Verein, bestehend aus<br />
Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen, engagierten Menschen, den rechtsfähigen Regionalvereinen<br />
der Beschwer<strong>des</strong>tellen, die als gemeinnützig anerkannt sind, den örtlichen und<br />
regionsübergreifenden Beschwer<strong>des</strong>tellen und Initiativen, dem Lan<strong>des</strong>verband Psychiatrieerfahrener,<br />
dem Lan<strong>des</strong>verband Schleswig-Holstein der Freunde psychisch Kranker und<br />
anderer Angehörigenverbände.<br />
Das Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> ist, psychisch kranke Menschen und Angehörige zu<br />
unterstützen, indem der Aufbau und die Weiterentwicklung der Beschwer<strong>des</strong>tellen in<br />
Schleswig-Holstein begleitet wird. Dabei werden Fortbildungsveranstaltungen organisiert,<br />
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wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Beschwer<strong>des</strong>tellen gefördert sowie die Arbeit der<br />
Beschwer<strong>des</strong>tellen dokumentiert und evaluiert. Darüber hinaus setzt sich der Lan<strong>des</strong>verband<br />
für die Beschaffung finanzieller Mittel für die örtlichen und regionsübergreifende<br />
Beschwer<strong>des</strong>tellen ein und leistet Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Pinneberg</strong> gibt es zur Zeit keine regionale Beschwer<strong>des</strong>telle. Es sind aber Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> als Ansprechpartner vor Ort. Die Gründung einer regionalen<br />
Beschwer<strong>des</strong>telle ist unmittelbares Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>.<br />
11. Qualitätssicherung / Dokumentation<br />
Die Ausführungen diesbzgl. <strong>des</strong> <strong>Psychiatrieplan</strong>es 2000 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sind auch für den<br />
regionalen <strong>Psychiatrieplan</strong> als gültig anzusehen.<br />
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