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Mitteilungsblatt Nr. 26, KW 51/52 - Gemeinde Grafenhausen

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Seite 6 Samstag, 22. Dezember 2012 GRAFENHAUSEN<br />

Fundbüro<br />

<strong>Nr</strong>. Fundgegenstand Fundort<br />

338 Handy, Nokia, schwarz-bronze Vortragsraum HdG<br />

340 Sonnenbrille, braun Volksbank<br />

341 Schlüsselmäppchen, beige, Hüsli-Parkplatz<br />

mit Toyota-Schlüssel<br />

343 Charivari Kurpark<br />

347 Schlüssel „Abus“ HdG (Pilateskurs)<br />

350 Regenschirm, blau-gelb Stiegele<br />

3<strong>51</strong> Schlüsselmäppchen, grün Kreuzung Grundschule<br />

3<strong>52</strong> Gehhilfen (Krücken) Talblickweg<br />

354 Schlafsack, türkis + Hülle Zeltplatzhütte<br />

355 gr. Brillenetui mit Lesebrille Balzhausen<br />

356 Winterjacke, schw. Gr.170 Bushaltestelle Ortsmitte<br />

357 Kapuze einer Jacke, grün HdG<br />

359 Handy Nokia 6310i Parkplatz Brauerei<br />

360 Adidas-Rucksack, schw. Ortsmitte Staufen<br />

361 Regenschirm, kariert, m. Hülle In der Briese<br />

363 Badge-Holder „FIFA“ mit Buggenrieder Straße<br />

2 Schlüsseln<br />

Schornsteinfegerwesen<br />

- Wichtige Änderungen ab 2013 -<br />

Das Schornsteinfegerwesen wird ab kommendem Jahr umgestellt. Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister<br />

sind verpflichtet, für jedes Haus in ihrem Kehrbezirk bis<br />

zum 31. Dezember 2012 einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid zu erlassen<br />

und diesen an den Eigentümer auszuhändigen. In diesem Feuerstättenbescheid sind<br />

alle Schornsteinfegerarbeiten aufgeführt, die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung<br />

(KÜO) an der Heizungsanlage im jeweiligen Gebäude durchzuführen sind. Dazu gehören<br />

Kehrungen, Messungen und Abgaswegüberprüfung. Außerdem ist angegeben, wann<br />

diese Arbeiten durchgeführt werden müssen. Hauseigentümer sollten den Feuerstättenbescheid<br />

daher auf jeden Fall aufbewahren.<br />

Bisher hat sich ausschließlich der Bezirksschornsteinfeger um die Arbeiten an der Feuerstätte<br />

gekümmert. Ab 2013 haben die Hauseigentümer dafür selbst die Verantwortung.<br />

Das bedeutet, sie müssen einen Schornsteinfeger mit der Durchführung dieser Arbeiten<br />

beauftragen. Erledigen kann dies künftig jeder Betrieb, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk<br />

in die Handwerksrolle eingetragen ist. Das Landratsamt empfiehlt, sich die<br />

Handwerkskarte zeigen und damit die Eintragungen nachweisen zu lassen.<br />

Ab 2013 ändert sich die Bezeichnung des bisherigen Bezirksschornsteinfegermeisters<br />

in „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“. Auch dieser kann mit der Ausführung der<br />

Arbeiten beauftragt werden. In diesen Fällen übernimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger<br />

auch weiterhin die Verantwortung für die fachgerechte und pünktliche<br />

Abwicklung.<br />

Wer diese Arbeiten nicht vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausführen lässt,<br />

ist verpflichtet, diesem die Arbeitsausführung über ein Formblatt nachzuweisen. Die Arbeiten<br />

müssen in dem im Feuerstättenbescheid genannten Zeitraum ausgeführt werden.<br />

Der Nachweis ist spätestens 14 Tage nach Ablauf der Frist beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger<br />

zu erbringen. Kommen Hauseigentümer dieser Pflicht nicht nach<br />

und beauftragen keinen Schornsteinfeger mit der fristgerechten Durchführung der Arbeiten,<br />

muss das Landratsamt dafür sorgen, dass die ausstehenden Arbeiten fachgerecht<br />

durchgeführt werden. Im äußersten Fall werden die Arbeiten dann zwangsweise,<br />

nötigenfalls auch mit Hilfe eines Schlüsseldienstes, ausgeführt (Ersatzvornahme). Die<br />

Kosten dafür können bis zu mehreren hundert Euro betragen und werden dem Hauseigentümer<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist ab 2013 Kraft Gesetz nur noch für die<br />

Bauabnahme, die Feuerstättenschau und die Ersatzvornahme zuständig. Diese Arbeiten<br />

können nicht durch einen anderen Betrieb ausgeführt werden. Alle anderen Arbeiten an<br />

den Feuerungsanlagen bedürfen eines konkreten Auftrags oder einer vertraglichen Vereinbarung.<br />

Weitere Infos auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-<br />

Württemberg, www.mfw-baden-wuerttemberg.de/schornsteinfegerwesen/63543.html<br />

Für Fragen steht das Baurechtsamt des Landratsamtes Waldshut, Tel. 077<strong>51</strong>/86-3107<br />

sowie die Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfügung.<br />

Narrentreffen Bonndorf<br />

am 19./20.01.0213<br />

Anlässlich des Narrentreffens der Vereinigung<br />

Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte<br />

in Bonndorf findet am<br />

Sonntag, 20.01.2013<br />

ein großer Fasnetumzug statt.<br />

Die Ortsdurchfahrt Bonndorf (B 315) ist<br />

daher an diesem Tag,<br />

von 12:00 bis 18:00 Uhr<br />

gesperrt. Auf die Vollsperrung wird<br />

weiträumig mit entsprechenden Hinweistafeln<br />

an den übergeordneten<br />

Zufahrtsstraßen in den Landkreisen<br />

Breis-gau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis<br />

und Landkreis Waldshut<br />

aufmerksam gemacht.<br />

Die Stadt Bonndorf bittet alle Verkehrsteilnehmer,<br />

die nicht den Festumzug<br />

besuchen, Bonndorf weiträumig zu umfahren.<br />

Bürgermeisteramt Bonndorf<br />

Veranstaltungskalender<br />

Dieser Ausgabe liegt der Veranstaltungskalender<br />

für das Jahr 2013 bei.<br />

Änderungen bleiben vorbehalten!<br />

Das Bürgermeisteramt<br />

Die Ware Weihnacht<br />

ist nicht die wahre<br />

Weihnacht.<br />

Kurt Marti

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