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Jahresbericht 2010 - bei der Paracelsus-Kliniken Deutschland ...

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2. Der Aufsichtsrat<br />

Für die <strong>Paracelsus</strong>-<strong>Kliniken</strong> <strong>Deutschland</strong> besteht ein Aufsichtsrat<br />

aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n. Sie werden von <strong>der</strong> Gesell schafter ver -<br />

sammlung bestellt bezieh ungsweise von den Ar<strong>bei</strong>t nehmern des<br />

Unternehmens gewählt.<br />

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind im<br />

Mitbestimmungs- und im Aktiengesetz geregelt.<br />

Für beson<strong>der</strong>e Aufgabenbereiche kann <strong>der</strong> Aufsichtsrat Ausschüs -<br />

se einsetzen. Sie sollen die Beratungen des Aufsichtsrats in ihren<br />

jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorbereiten und unterstützen,<br />

Informationen beschaffen und Entscheidungsvorschläge ausar<strong>bei</strong>ten.<br />

Der Aufsichtsrat <strong>der</strong> <strong>Paracelsus</strong>-<strong>Kliniken</strong> <strong>Deutschland</strong> hat <strong>der</strong> -<br />

zeit folgende Ausschüsse gebildet:<br />

Prüfungsausschuss<br />

Gesundheitsausschuss (Wissenschaftlicher Beirat)<br />

8 Anhang/Organe<br />

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