Jahresbericht 2010 - bei der Paracelsus-Kliniken Deutschland ...
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2. Der Aufsichtsrat<br />
Für die <strong>Paracelsus</strong>-<strong>Kliniken</strong> <strong>Deutschland</strong> besteht ein Aufsichtsrat<br />
aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n. Sie werden von <strong>der</strong> Gesell schafter ver -<br />
sammlung bestellt bezieh ungsweise von den Ar<strong>bei</strong>t nehmern des<br />
Unternehmens gewählt.<br />
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind im<br />
Mitbestimmungs- und im Aktiengesetz geregelt.<br />
Für beson<strong>der</strong>e Aufgabenbereiche kann <strong>der</strong> Aufsichtsrat Ausschüs -<br />
se einsetzen. Sie sollen die Beratungen des Aufsichtsrats in ihren<br />
jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorbereiten und unterstützen,<br />
Informationen beschaffen und Entscheidungsvorschläge ausar<strong>bei</strong>ten.<br />
Der Aufsichtsrat <strong>der</strong> <strong>Paracelsus</strong>-<strong>Kliniken</strong> <strong>Deutschland</strong> hat <strong>der</strong> -<br />
zeit folgende Ausschüsse gebildet:<br />
Prüfungsausschuss<br />
Gesundheitsausschuss (Wissenschaftlicher Beirat)<br />
8 Anhang/Organe<br />
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