IV. Olympische Winterspiele 1936 - LA84 Foundation
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Die Nennungen für alle Wettbewerbe werden<br />
von dem Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitee eines<br />
jeden Landes entgegengenommen und schließlich<br />
durch dieses dem Organisationskomitee übermittelt.<br />
Das Organisationskomitee hat den Empfang zu<br />
bestätigen. Falls in einem Lande kein nationales<br />
<strong>Olympische</strong>s Komitee besteht, muß ein solches<br />
gebildet werden, ehe die betreffende Nation zur<br />
Teilnahme an den <strong>Olympische</strong>n Spielen zugelassen<br />
werden kann. Die Anschrift ist sofort dem<br />
Vollzugsausschuß des I.O.K. sowie auch dem<br />
Organisationskomitee mitzuteilen.<br />
Ist ein nationales <strong>Olympische</strong>s Komitee der<br />
Ansicht, daß die Nennungen den geltenden <strong>Olympische</strong>n<br />
Bestimmungen oder den Vorschriften der<br />
internationalen Verbände nicht entsprechen, so<br />
leitet es sie ohne Gegenzeichnung weiter. Sechs<br />
Wochen vor Beginn der Spiele müssen die Listen<br />
der Sportarten und der Wettbewerbe, an denen<br />
eine Nation teilnimmt, in Händen des Organisationskomitees<br />
sein. Diese Angaben können<br />
auch telegraphisch übermittelt werden.<br />
Die Namen der Teilnehmer müssen dem Organisationskomitee<br />
mindestens 15 Tage vor Beginn<br />
des ersten Wettbewerbes in dem betreffenden<br />
Sport zugehen, und zwar ohne daß noch Änderungen<br />
vorgenommen werden können. Das Or-<br />
Die Höchstzahl der Nennungen eines jeden<br />
Landes für die einzelnen Wettbewerbe wird von<br />
den internationalen Verbänden festgesetzt.<br />
In jedem Falle dürfen diese Zahlen nicht überschreiten:<br />
a) für die Einzelwettbewerbe drei Teilnehmer für<br />
jedes Land (ohne Ersa”)<br />
b) für die Mannschaftswettkämpfe eine Mannschaft<br />
für jedes Land mit der von dem zu-<br />
9. Nennungen<br />
10. Zahl der Nennungen<br />
ganisationskomitee muß spätestens um Mitternacht<br />
des Tages, an dem die durch den gegenwärtigen<br />
Artikel festgesetzten Termine ablaufen,<br />
im Besitz der Nennungen sein. Alle Nennungen<br />
müssen auf einem besonderen Formular und in<br />
doppelter Ausfertigung eingereicht werden. Die<br />
Namen der Teilnehmer müssen entweder gedruckt<br />
oder mit der Schreibmaschine geschrieben<br />
werden.<br />
Um die Echtheit der telegraphischen Mitteilungen<br />
zu gewährleisten, sind alle Nationalen <strong>Olympische</strong>n<br />
Komitees, die sich dieses Verständigungsmittels<br />
bedienen, verpflichtet, mit dem Organisationskomitee<br />
vorher ein Kennwort oder<br />
einen Kennsatz zu vereinbaren, der in allen Telegrammen<br />
Anwendung findet.<br />
Die Nennungen sind nur dann gültig, wenn die<br />
obigen Vorschriften eingehalten worden sind.<br />
Um während der <strong>Olympische</strong>n Spiele turnerische<br />
Vorführungen, die den Wert der verschiedenen<br />
Erziehungssysteme zeigen, zu ermöglichen,<br />
nimmt das I.O.K. unmittelbar Meldungen<br />
der zur Teilnahme an diesen Vorführungen geeigneten<br />
Amateurmannschaften zwecks Prüfung<br />
und Weitergabe an das Organisationskomitee<br />
entgegen. Für die Nennungen darf keine Meldegebühr<br />
erhoben werden.<br />
ständigen internationalen Verbande festzuse”enden<br />
Zahl der Ersa”leute.<br />
Diese le”te Bestimmung findet keine Anwendung<br />
auf die Doppelspiele im Tennis und auf das<br />
Zweierfahren im Radsport.<br />
Falls für einen Sport kein internationaler Verband<br />
besteht, hat das Organisationskomitee für<br />
diesen Sport die Zahl der Teilnehmer unter Beachtung<br />
der angegebenen Bestimmungen festzuse”en.<br />
NB. Diese Höchstzahlen finden auf die <strong>Winterspiele</strong><br />
keine Anwendung.<br />
11. Zurückgewiesene Meldungen<br />
Das Organisationskomitee ist berechtigt, ohne wird der Grund dem beteiligten nationalen Ko-<br />
Angabe jede Meldung zurückzuweisen. Jedoch mitee vertraulich mitgeteilt.<br />
12. Sportliche Leitung der Spiele<br />
Das Organisationskomitee, dem die Durchfüh- Die technische Durchführung der Spiele erfolgt<br />
rung der Spiele übertragen wurde, hat allein ihre nach den auf den Kongressen in Paris (1914), in<br />
Leitung und die Verantwortung für sie. Die Lei- Lausanne (1921), in Prag (1925) und in Berlin (1930)<br />
tung ist nach den Bestimmungen und dem Proto- getroffenen Bestimmungen, die die Vorrechte der<br />
koll der <strong>Olympische</strong>n Spiele auszuüben. nationalen <strong>Olympische</strong>n Ausschüsse und der<br />
Das Organisationskomitee trifft alle für die internationalen Verbände unter der Leitung des<br />
Feier der <strong>Olympische</strong>n Spiele erforderlichen Maß- I.O.K. festlegten.<br />
nahmen unter Befolgung der auf den einzelnen Das Organisationskomitee hat im Verlauf der<br />
Kongressen und durch urkundlich festgelegte Be- Spiele über genaueste Einhaltung der technischen<br />
schlüsse des I.O.K. angenommenen allgemeinen Regeln der internationalen Verbände zu wachen.<br />
Bestimmungen. Diesen Verbänden steht für jeden Sport die Be-<br />
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