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IV. Olympische Winterspiele 1936 - LA84 Foundation

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Die Nennungen für alle Wettbewerbe werden<br />

von dem Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitee eines<br />

jeden Landes entgegengenommen und schließlich<br />

durch dieses dem Organisationskomitee übermittelt.<br />

Das Organisationskomitee hat den Empfang zu<br />

bestätigen. Falls in einem Lande kein nationales<br />

<strong>Olympische</strong>s Komitee besteht, muß ein solches<br />

gebildet werden, ehe die betreffende Nation zur<br />

Teilnahme an den <strong>Olympische</strong>n Spielen zugelassen<br />

werden kann. Die Anschrift ist sofort dem<br />

Vollzugsausschuß des I.O.K. sowie auch dem<br />

Organisationskomitee mitzuteilen.<br />

Ist ein nationales <strong>Olympische</strong>s Komitee der<br />

Ansicht, daß die Nennungen den geltenden <strong>Olympische</strong>n<br />

Bestimmungen oder den Vorschriften der<br />

internationalen Verbände nicht entsprechen, so<br />

leitet es sie ohne Gegenzeichnung weiter. Sechs<br />

Wochen vor Beginn der Spiele müssen die Listen<br />

der Sportarten und der Wettbewerbe, an denen<br />

eine Nation teilnimmt, in Händen des Organisationskomitees<br />

sein. Diese Angaben können<br />

auch telegraphisch übermittelt werden.<br />

Die Namen der Teilnehmer müssen dem Organisationskomitee<br />

mindestens 15 Tage vor Beginn<br />

des ersten Wettbewerbes in dem betreffenden<br />

Sport zugehen, und zwar ohne daß noch Änderungen<br />

vorgenommen werden können. Das Or-<br />

Die Höchstzahl der Nennungen eines jeden<br />

Landes für die einzelnen Wettbewerbe wird von<br />

den internationalen Verbänden festgesetzt.<br />

In jedem Falle dürfen diese Zahlen nicht überschreiten:<br />

a) für die Einzelwettbewerbe drei Teilnehmer für<br />

jedes Land (ohne Ersa”)<br />

b) für die Mannschaftswettkämpfe eine Mannschaft<br />

für jedes Land mit der von dem zu-<br />

9. Nennungen<br />

10. Zahl der Nennungen<br />

ganisationskomitee muß spätestens um Mitternacht<br />

des Tages, an dem die durch den gegenwärtigen<br />

Artikel festgesetzten Termine ablaufen,<br />

im Besitz der Nennungen sein. Alle Nennungen<br />

müssen auf einem besonderen Formular und in<br />

doppelter Ausfertigung eingereicht werden. Die<br />

Namen der Teilnehmer müssen entweder gedruckt<br />

oder mit der Schreibmaschine geschrieben<br />

werden.<br />

Um die Echtheit der telegraphischen Mitteilungen<br />

zu gewährleisten, sind alle Nationalen <strong>Olympische</strong>n<br />

Komitees, die sich dieses Verständigungsmittels<br />

bedienen, verpflichtet, mit dem Organisationskomitee<br />

vorher ein Kennwort oder<br />

einen Kennsatz zu vereinbaren, der in allen Telegrammen<br />

Anwendung findet.<br />

Die Nennungen sind nur dann gültig, wenn die<br />

obigen Vorschriften eingehalten worden sind.<br />

Um während der <strong>Olympische</strong>n Spiele turnerische<br />

Vorführungen, die den Wert der verschiedenen<br />

Erziehungssysteme zeigen, zu ermöglichen,<br />

nimmt das I.O.K. unmittelbar Meldungen<br />

der zur Teilnahme an diesen Vorführungen geeigneten<br />

Amateurmannschaften zwecks Prüfung<br />

und Weitergabe an das Organisationskomitee<br />

entgegen. Für die Nennungen darf keine Meldegebühr<br />

erhoben werden.<br />

ständigen internationalen Verbande festzuse”enden<br />

Zahl der Ersa”leute.<br />

Diese le”te Bestimmung findet keine Anwendung<br />

auf die Doppelspiele im Tennis und auf das<br />

Zweierfahren im Radsport.<br />

Falls für einen Sport kein internationaler Verband<br />

besteht, hat das Organisationskomitee für<br />

diesen Sport die Zahl der Teilnehmer unter Beachtung<br />

der angegebenen Bestimmungen festzuse”en.<br />

NB. Diese Höchstzahlen finden auf die <strong>Winterspiele</strong><br />

keine Anwendung.<br />

11. Zurückgewiesene Meldungen<br />

Das Organisationskomitee ist berechtigt, ohne wird der Grund dem beteiligten nationalen Ko-<br />

Angabe jede Meldung zurückzuweisen. Jedoch mitee vertraulich mitgeteilt.<br />

12. Sportliche Leitung der Spiele<br />

Das Organisationskomitee, dem die Durchfüh- Die technische Durchführung der Spiele erfolgt<br />

rung der Spiele übertragen wurde, hat allein ihre nach den auf den Kongressen in Paris (1914), in<br />

Leitung und die Verantwortung für sie. Die Lei- Lausanne (1921), in Prag (1925) und in Berlin (1930)<br />

tung ist nach den Bestimmungen und dem Proto- getroffenen Bestimmungen, die die Vorrechte der<br />

koll der <strong>Olympische</strong>n Spiele auszuüben. nationalen <strong>Olympische</strong>n Ausschüsse und der<br />

Das Organisationskomitee trifft alle für die internationalen Verbände unter der Leitung des<br />

Feier der <strong>Olympische</strong>n Spiele erforderlichen Maß- I.O.K. festlegten.<br />

nahmen unter Befolgung der auf den einzelnen Das Organisationskomitee hat im Verlauf der<br />

Kongressen und durch urkundlich festgelegte Be- Spiele über genaueste Einhaltung der technischen<br />

schlüsse des I.O.K. angenommenen allgemeinen Regeln der internationalen Verbände zu wachen.<br />

Bestimmungen. Diesen Verbänden steht für jeden Sport die Be-<br />

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