1 Marktgemeindeamt Micheldorf in Oberösterreich ...
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<strong>Marktgeme<strong>in</strong>deamt</strong> <strong>Micheldorf</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Oberösterreich</strong><br />
VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
aufgenommen im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Micheldorf</strong> am<br />
29.09.2011 anlässlich e<strong>in</strong>er Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates.<br />
Anwesende:<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger als Vorsitzender<br />
GR-E. Edith Richter für VB Karl Lungenschmid<br />
GR-E. Aloisia Götzendorfer für VB Roswitha Waas<br />
VB Alfred H<strong>in</strong>terwirth<br />
GV Horst Hufnagl<br />
GV Ing. Gerhard Rudolf Hüttner<br />
GR-E. Sieghart Schedlberger für GV Christian Hartwagner<br />
GR Re<strong>in</strong>hold B<strong>in</strong>der<br />
GR Franz Riedler<br />
GR Andreas Karl Friedrich Hubauer<br />
GR Claudia Rad<strong>in</strong>ger<br />
GR Manfred Gruber<br />
GR Werner Rad<strong>in</strong>ger<br />
GR Harald Strutzenberger<br />
GR Franz Berger<br />
GR-E. Helmut Hochhauser für GR Alois Wunsch<br />
GR Gertrude Krenner<br />
GR Alfons Mitter<br />
GR Brigitte Forst<strong>in</strong>ger<br />
GR-E. Robert Greunz für GR Peter Strutzenberger<br />
GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder für GR Marion H<strong>in</strong>terwirth<br />
GR Rudolf Grall<br />
GR Gottfried Edtbauer<br />
GR Friedrich Ganglbauer<br />
GR Susanne Buchmann<br />
GR Ra<strong>in</strong>er Lanz<br />
GR Erich Franz Hageneder<br />
Ing. DI (FH) Ralf Peter Gebeshuber<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner<br />
GR Petra Spiessberger<br />
GR Günter Hackl<br />
Schriftführer: AL Herbert Ehrenbrandner<br />
Gerda Eder B.A.<br />
Entschuldigt: VB Karl Lungenschmid<br />
VB Roswitha Waas<br />
GV Christian Hartwagner<br />
GR Alois Wunsch<br />
GR Peter Strutzenberger<br />
GR Marion H<strong>in</strong>terwirth<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> <strong>in</strong> Oö. zählt 31 Mitglieder, davon<br />
s<strong>in</strong>d alle anwesend bzw. durch Ersatzmitglied vertreten.<br />
1
Vor Eröffnung der Sitzung setzt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 8 lit. b<br />
(Flächenwidmungsplanänderung Nr. 52 – B<strong>in</strong>der) von der Tagesordnung ab. Er<br />
begründet die Absetzung damit, dass wenige Tage vor der Sitzung e<strong>in</strong>e<br />
umfangreiche schriftliche Stellungnahme des Anwaltes e<strong>in</strong>es Anra<strong>in</strong>ers e<strong>in</strong>gelangt<br />
ist, die vor der Beschlussfassung der Flächenwidmungsplanänderung im<br />
Geme<strong>in</strong>derat durch die Baurechtsabteilung des Landes Oö. noch geprüft werden<br />
soll.<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger begrüßt als Vorsitzender die Mitglieder bzw.<br />
Ersatzmitglieder des Geme<strong>in</strong>derates, stellt die ordnungsgemäße E<strong>in</strong>ladung und die<br />
Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung um 19:05 Uhr.<br />
Der Vorsitzende verliest e<strong>in</strong>en von GR Mag. Wolfgang Mühllechner e<strong>in</strong>gebrachten<br />
Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag betreffend die Aufnahme der folgenden Angelegenheit <strong>in</strong> die<br />
Tagesordnung der heutigen Sitzung: Fahrradmobilität; Beratung bzw. Klärung der<br />
Zuständigkeiten<br />
Der Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag wird damit begründet, dass Fahrradmobilität unter den<br />
Aspekten von Energiewende, E-GEM Prozess, Gesunde Geme<strong>in</strong>de, Klimabündnis<br />
usw. e<strong>in</strong>e immer wichtiger werdende Querschnittsmaterie darstellt. In verschiedenen<br />
Ausschüssen des <strong>Micheldorf</strong>er Geme<strong>in</strong>derates hat sich aber gezeigt, dass große<br />
Unsicherheit darüber besteht, welcher Ausschuss zuständig ist bzw. sich zuständig<br />
fühlt.<br />
Der Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig angenommen und<br />
die gegenständliche Angelegenheit als Punkt 10 <strong>in</strong> die Tagesordnung der heutigen<br />
Sitzung aufgenommen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Änderung der Wassergebührenordnung, Zl.: 179/11<br />
2. Änderung der Kanalgebührenordnung, Zl.: 180/11<br />
3. Genehmigung des F<strong>in</strong>anzierungsplanes für die Sportanlagensanierung,<br />
Zl.: 171/11<br />
4. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Kirchdorf betreffend den<br />
Voranschlag 2011<br />
5. Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses vom 29.06.2011<br />
6. Genehmigung der Vermessungsurkunde des BEV vom 12.04.2011,<br />
GZ: A 1126/11, betreffend Grenzänderungen bei der Heiligenkreuzer Straße<br />
7. Kremstaler Landtechnik GmbH., Bahnhofstr. 8; Ansuchen um<br />
Betriebsförderung, Zl.: 201/11<br />
8. Änderungen des Flächenwidmungsplanes nach Durchführung des Verfahrens:<br />
Änderung Nr. 30 – „Oberndorf<strong>in</strong>ger – Fe<strong>in</strong>“<br />
9. Erlassung des Bebauungsplanes „Hackl-Po<strong>in</strong>t Gründe 2“ nach Durchführung<br />
des Verfahrens<br />
2
10. Fahrradmobilität; Beratung bzw. Klärung der Zuständigkeiten<br />
11. Allfälliges<br />
Punkt 1<br />
Änderung der Wassergebührenordnung, Zl.: 179/11<br />
Der Vorsitzende <strong>in</strong>formiert die Geme<strong>in</strong>deratsmitglieder davon, dass nach den<br />
Vorgaben des Landes OÖ. die Wasserleitungsanschluss- und Wassergebühren<br />
erhöht werden müssen. Er verliest dazu e<strong>in</strong>e vorbereitete Verordnung.<br />
GR Susanne Buchmann äußert Verständnis für die schwierige f<strong>in</strong>anzielle Situation<br />
der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong>, hält aber e<strong>in</strong>e Gebührenerhöhung nicht für geeignet,<br />
diese Situation nachhaltig zu verbessern. Sie hält die Vorgaben des Landes Oö.<br />
betreffend Erhöhung der Gebühren für e<strong>in</strong>fallslos und kündigt an, dass die<br />
FPÖ-Fraktion dieser Erhöhung nicht zustimmen wird.<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger hält die Gebührenerhöhung für gerechtfertigt und verweist<br />
auf die hohen Aufwendungen, die notwendig s<strong>in</strong>d, um die Qualität der<br />
Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> sicher zu stellen.<br />
Am Schluss der Debatte wird über Antrag des Vorsitzenden gegen die Stimmen der<br />
fünf Mitglieder der FPÖ-Fraktion sowie von GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder mit 25:6 Stimmen<br />
beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen:<br />
Verordnung<br />
des Geme<strong>in</strong>derates der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> <strong>in</strong> O.Ö. vom 29. 09. 2011, mit der<br />
die Wassergebührenordnung vom 10. 12. 2009, zuletzt geändert mit Beschluss des<br />
Geme<strong>in</strong>derates vom 16. 09. 2010, geändert wird.<br />
§ 2 Absatz 1 hat zu lauten:<br />
„Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter<br />
der Bemessungsgrundlage Euro 12,00, m<strong>in</strong>destens aber Euro 1.800,00.“<br />
§ 2 Absatz 3 hat zu lauten:<br />
„Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bis zum<br />
Ausmaß von 1.500 m² Grundfläche Euro 1.300,00, für je angefangene weitere<br />
100 m² Euro 11,00.“<br />
§ 6 Absatz 1 hat zu lauten:<br />
„Die Eigentümer bzw. Bauwerkseigentümer der an die Wasserversorgungsanlage<br />
angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug e<strong>in</strong>e Wassergebühr zu<br />
I<br />
II<br />
3
entrichten. Diese beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern<br />
pro Kubikmeter<br />
Euro 1,60.“<br />
Punkt I dieser Verordnung tritt mit 01. Jänner 2012 <strong>in</strong> Kraft.<br />
Punkt II dieser Verordnung tritt mit 01. November 2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />
III<br />
Punkt 2<br />
Änderung der Kanalgebührenordnung, Zl.: 180/11<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger verweist auf die Diskussion zum Tagesordnungspunkt e<strong>in</strong>s<br />
der heutigen Sitzung und br<strong>in</strong>gt den Geme<strong>in</strong>deratsmitgliedern e<strong>in</strong>e vorbereitete<br />
Verordnung betreffend Erhöhung der Kanalanschlussgebühren und der<br />
Kanalbenützungsgebühren zur Kenntnis.<br />
Über se<strong>in</strong>en Antrag wird durch Erheben der Hand gegen die Stimmen der fünf<br />
Mitglieder der FPÖ-Fraktion sowie von GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder mit 25:6 Stimmen<br />
beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen:<br />
Verordnung<br />
des Geme<strong>in</strong>derates der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> <strong>in</strong> O.Ö. vom 29. 09. 2011, mit der<br />
die Kanalgebührenordnung vom 10. 12. 2009, zuletzt geändert mit Beschluss des<br />
Geme<strong>in</strong>derates vom 16. 09. 2010, geändert wird.<br />
§ 2 Abs. 1 hat zu lauten:<br />
„Die Kanal-Anschlußgebühr beträgt für die ersten 150 m² der Bemessungsgrundlage<br />
Euro 20,00 je m², für die nächsten 100 m² der Bemessungsgrundlage Euro 18,50,<br />
für die nächsten 100 m² der Bemessungsgrundlage Euro 17,00 je m² und für die<br />
restlichen m² der Bemessungsgrundlage Euro 15,50, m<strong>in</strong>destens aber<br />
Euro 3.000,00.“<br />
§ 6 Abs. 1 hat zu lauten:<br />
„Die Eigentümer bzw. Bauwerkseigentümer der angeschlossenen Grundstücke<br />
haben e<strong>in</strong>e Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt je Kubikmeter<br />
Wasserverbrauch<br />
I<br />
II<br />
Euro 3,60.“<br />
4
Punkt I dieser Verordnung tritt mit 01. Jänner 2012 <strong>in</strong> Kraft.<br />
Punkt II dieser Verordnung tritt mit 01. November 2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />
III<br />
Punkt 3<br />
Genehmigung des F<strong>in</strong>anzierungsplanes für die Sportanlagensanierung,<br />
Zl.: 171/11<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Direktion Inneres und Kommunales des<br />
Amtes der Oö. Landesregierung mit Erlass vom 02.08.2011 für die<br />
Sportanlagensanierung (Sportkegelanlage, Flutlicht Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsfeld und Laufbahn)<br />
folgende F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeit bekannt gegeben hat:<br />
Bezeichnung der<br />
F<strong>in</strong>anzierungsmittel<br />
bis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
Gesamt <strong>in</strong><br />
EURO<br />
Rücklagen 0<br />
Anteilsbetrag o.H. 0<br />
Eigenleistungen -<br />
Kegelvere<strong>in</strong><br />
8.700 8.700<br />
Vermögensveräußerung 0<br />
(Förderungs-)Darlehen 0<br />
(Bank-)Darlehen 0<br />
Eigenmittel - Sport- und<br />
Freizeitanlagen GesmbH<br />
45.800 45.800<br />
Bundeszuschuss 0<br />
Landeszuschuss - Sport 30.000 30.000<br />
Bedarfszuweisung 30.000 30.000<br />
Summe <strong>in</strong> EURO 84.500 30.000 0 0 0 0 0 114.500<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />
beschlossen den vorstehenden F<strong>in</strong>anzierungsplan zu genehmigen.<br />
Punkt 4<br />
Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Kirchdorf betreffend den Voranschlag 2011<br />
Der Vorsitzende br<strong>in</strong>gt den Geme<strong>in</strong>deratsmitgliedern die wesentlichen Inhalte des<br />
Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 04. Juli 2011 zum<br />
Voranschlag der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> 2011 zur Kenntnis. Die dar<strong>in</strong> enthaltenen<br />
Feststellungen werden von ihm erläutert.<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner wirft die Frage auf, wie verb<strong>in</strong>dlich die im<br />
Prüfungsbericht enthaltenen Vorgaben zu weiteren wesentlichen E<strong>in</strong>sparungen s<strong>in</strong>d.<br />
0<br />
5
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger antwortet darauf, dass diese Vorgaben im größtmöglichem<br />
Ausmaß e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner regt an, <strong>in</strong> Zukunft den Prüfungsbericht als<br />
Tischvorlage für alle Mitglieder des Geme<strong>in</strong>derates zur Verfügung zu stellen.<br />
Am Schluss der Debatte wird über Antrag des Vorsitzenden durch Erheben der<br />
Hand e<strong>in</strong>stimmig beschlossen, den gegenständlichen Prüfungsbericht zur Kenntnis<br />
zu nehmen.<br />
Punkt 5<br />
Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses vom 29.06.2011<br />
GR Friedrich Ganglbauer verliest als Obmann des Prüfungsausschusses den<br />
Prüfbericht vom 29. Juni 2011 betreffend den Vere<strong>in</strong> zur Erhaltung und Pflege der<br />
Kulturgüter der Sensenschmiede. Im Rahmen dieser Prüfung kam der<br />
Prüfungsausschuss zum Schluss, dass vor Auszahlung der Subvention an den<br />
Museumsvere<strong>in</strong> noch die Vorlage verschiedener Unterlagen notwendig ist. Diese<br />
Unterlagen wurden <strong>in</strong> den letzten Tagen geliefert und werden demnächst vom<br />
Prüfungsausschuss e<strong>in</strong>er genauen Prüfung unterzogen.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />
beschlossen, den gegenständlichen Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom<br />
29. Juni 2011 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Punkt 6<br />
Genehmigung der Vermessungsurkunde des BEV vom 12.04.2011,<br />
GZ: A 1126/11, betreffend Grenzänderungen bei der Heiligenkreuzer Straße<br />
Der Vorsitzende erläutert die vorliegende Vermessungsurkunde des Bundesamtes<br />
für Eich- und Vermessungswesen vom 12.04.2011 betreffend Verbücherung der<br />
Grenzänderung bei der Heiligenkreuzer Straße im Bereich der ehemaligen<br />
Schottergrube der Geme<strong>in</strong>de Inzersdorf. Im Rahmen dieser Grenzänderung werden<br />
<strong>in</strong>sgesamt 67 m² aus dem Privateigentum der Geme<strong>in</strong>de Inzersdorf an den<br />
öffentlichen Straßengrund abgetreten.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />
beschlossen, die vorliegende Vermessungsurkunde zu genehmigen.<br />
6
Punkt 7<br />
Kremstaler Landtechnik GmbH., Bahnhofstr. 8; Ansuchen um Betriebsförderung, Zl.:<br />
201/11<br />
Der Vorsitzende verliest e<strong>in</strong> Ansuchen der Kremstaler Landtechnik GmbH,<br />
Bahnhofstr. 8, vom 09.08.2011 betreffend Gewährung e<strong>in</strong>er Betriebsförderung. Er<br />
stellt dazu fest, dass es sich im gegenständlichen Fall um e<strong>in</strong>e echte<br />
Betriebsneugründung handelt, da der frühere Betrieb <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Schlierbach<br />
nach wie vor existiert.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Kremstaler Landtechnik GmbH, Bahnhofstr. 8,<br />
e<strong>in</strong>e Betriebsförderung <strong>in</strong> Höhe von 50 % der anfallenden Kommunalsteuer auf e<strong>in</strong>en<br />
Zeitraum von drei Jahren zu gewähren.<br />
Die über diesen Antrag durch Erheben der Hand durchgeführte Abtimmung ergibt<br />
Ablehnung von GR Mag. Wolfgang Mühllechner sowie GR Petra Spießberger und<br />
Zustimmung aller übrigen Mitglieder des Geme<strong>in</strong>derates. Der Antrag erreicht somit<br />
e<strong>in</strong>e Mehrheit von 29:2 Stimmen.<br />
Punkt 8<br />
Änderungen des Flächenwidmungsplanes nach Durchführung des Verfahrens:<br />
Änderung Nr. 30 – „Oberndorf<strong>in</strong>ger – Fe<strong>in</strong>“<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass für die gegenständliche<br />
Flächenwidmungsplanänderung das Vorverfahren gemäß den Bestimmungen des<br />
Öo. ROG 1994 ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Aus den e<strong>in</strong>gelangten<br />
Stellungnahmen geht hervor, dass ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände oder Bedenken gegen die<br />
geplante Flächenwidmungsplanänderung bestehen.<br />
Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />
Verständigung des Amtes der Oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />
Vorsitzenden den Geme<strong>in</strong>deratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Es geht daraus<br />
hervor, dass die gegenständlichen Grundstücke auf Grund ihrer Lage und<br />
Beschaffenheit als Wohngebiet geeignet s<strong>in</strong>d. Die <strong>in</strong>frastrukturellen<br />
Voraussetzungen s<strong>in</strong>d gegeben; die Schaffung von Bauparzellen <strong>in</strong> Zentrumsnähe<br />
liegt im Interesse der Geme<strong>in</strong>de.<br />
Die gegenständliche Änderung widerspricht nicht den Planungszielen der Geme<strong>in</strong>de<br />
und verletzt ke<strong>in</strong>e Interessen Dritter. Öffentliche Interessen sprechen für die<br />
gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />
beschlossen, den Flächenwidmungsplan Nr. 4 im S<strong>in</strong>ne des vorliegenden<br />
Änderungsplanes des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing Hans Aumayr, Hörsch<strong>in</strong>g, vom<br />
08.06.2011, GZ 05/01 751 mit der Bezeichnung Änderung Nr. 4.30 „Oberndorf<strong>in</strong>ger-<br />
Fe<strong>in</strong>“ abzuändern.<br />
7
Punkt 9<br />
Erlassung des Bebauungsplanes „Hackl-Po<strong>in</strong>t Gründe 2“ nach Durchführung des<br />
Verfahrens<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger berichtet, dass für den Bebauungsplan Nr. 83 „Hackl-<br />
Po<strong>in</strong>t-Gründe 2“ das Vorverfahren gemäß den Bestimmungen des Oö. ROG 1994<br />
durchgeführt wurde. Aus den e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen geht hervor, dass ke<strong>in</strong>e<br />
Bedenken oder E<strong>in</strong>wendungen gegen diesen Bebauungsplan bestehen. Das Amt der<br />
Oö. Landesregierung hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme vom 13.09.2011 mitgeteilt, dass<br />
überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden.<br />
Der vorliegende, von Dipl.-Ing. Kurt Vierthaler, Schlierbach, verfasste Bebauungsplan<br />
vom 10.02.2010 GZ. 3010-A, mit der Bezeichnung „Hackl-Po<strong>in</strong>t-Gründe 2“ wird vom<br />
Vorsitzenden erläutert. Über se<strong>in</strong>en Antrag wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />
beschlossen, diesen Bebauungsplan zu genehmigen.<br />
Punkt 10<br />
(Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag)<br />
Fahrradmobilität; Beratung bzw. Klärung der Zuständigkeiten<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger br<strong>in</strong>gt zum vorliegenden Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag zum<br />
Ausdruck, dass se<strong>in</strong>er Ansicht nach die Aufteilung des Themas Fahrradmobilität auf<br />
verschiedene Ausschüsse des Geme<strong>in</strong>derates ke<strong>in</strong> Problem darstellt. Jeder<br />
Ausschuss sollte im Rahmen se<strong>in</strong>es Aufgabengebietes Überlegungen anstellen, wie<br />
die Fahrradmobilität <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> unterstützt bzw. gefördert werden könnte.<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner ist der Ansicht, dass die derzeitige unklare<br />
Kompetenzverteilung dazu führt, dass viele gute Ideen nicht umgesetzt werden, da<br />
sich niemand dafür zuständig fühlt. Se<strong>in</strong>er Ansicht nach sollte der Ausbau des<br />
Radwegenetzes <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> stark forciert werden. Insbesondere bei Mounta<strong>in</strong>bike-<br />
Routen gibt es immer wieder Probleme mit e<strong>in</strong>zelnen Grundeigentümern. Er hält e<strong>in</strong>e<br />
eigene Steuerungsgruppe für s<strong>in</strong>nvoll bzw. notwendig.<br />
GR Franz Riedler bestätigt, dass mit e<strong>in</strong>zelnen Grundbesitzern <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> sehr<br />
schwer zu verhandeln ist. Se<strong>in</strong>er Ansicht nach sollte sich der Geme<strong>in</strong>devorstand<br />
dieses Themas annehmen.<br />
GR Franz Riedler br<strong>in</strong>gt am Schluss se<strong>in</strong>er Wortmeldung den Antrag e<strong>in</strong>, die<br />
gegenständliche Angelegenheit dem Geme<strong>in</strong>devorstand zur Beratung bzw.<br />
Beschlussfassung vorzulegen. Die über diesen Antrag durch Erheben der Hand<br />
durchgeführte Abstimmung ergibt Stimmenthaltung von GR Mag. Wolfgang<br />
Mühllechner und GR Petra Spiessberger sowie Zustimmung aller anderen Mitglieder<br />
des Geme<strong>in</strong>derates. Der Antrag erreicht somit e<strong>in</strong>e Mehrheit von 29:2 Stimmen.<br />
8
Allfälliges<br />
Punkt 11<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger berichtet, dass im Bereich der Pyhrnstraße die 30 km/h<br />
Zone um den Strangweg erweitert wird. Weiters gibt er bekannt, dass die Direktion<br />
Inneres und Kommunales die Darlehensaufnahme zur Ausf<strong>in</strong>anzierung des<br />
Bezirksalten- und Pflegeheimes <strong>Micheldorf</strong> nicht genehmigt hat.<br />
Mit Schreiben vom 5. September 2011 hat LH-Stv. Josef Ackerl mitgeteilt, dass der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> für die Aufbahrungshalle Heiligenkreuz e<strong>in</strong>e<br />
Bedarfszuweisung <strong>in</strong> Höhe von € 75.000,00 genehmigt wird.<br />
Der Bürgermeister <strong>in</strong>formiert weiters darüber, dass derzeit mit den ÖBB über die<br />
Umlegung oder Auflassung von e<strong>in</strong>zelnen Eisenbahnkreuzungen verhandelt wird.<br />
GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder möchte wissen, wie hoch die Erlöse aus der Holzschlägerung<br />
am Michelberg waren.<br />
Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger teilt dazu mit, dass die Holzerlöse ca. € 136.000,00<br />
betragen haben und somit deutlich höher waren als ursprünglich angenommen.<br />
Da die Tagesordnung behandelt ist und ke<strong>in</strong>e weiteren Anträge und Anfragen mehr<br />
vorliegen, dankt der Vorsitzende für die Teilnahme und die Mitarbeit an der Sitzung<br />
und schließt diese um 20:15 Uhr.<br />
Bürgermeister Schriftführer<br />
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