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1 Marktgemeindeamt Micheldorf in Oberösterreich ...

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<strong>Marktgeme<strong>in</strong>deamt</strong> <strong>Micheldorf</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Oberösterreich</strong><br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

aufgenommen im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Micheldorf</strong> am<br />

29.09.2011 anlässlich e<strong>in</strong>er Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates.<br />

Anwesende:<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger als Vorsitzender<br />

GR-E. Edith Richter für VB Karl Lungenschmid<br />

GR-E. Aloisia Götzendorfer für VB Roswitha Waas<br />

VB Alfred H<strong>in</strong>terwirth<br />

GV Horst Hufnagl<br />

GV Ing. Gerhard Rudolf Hüttner<br />

GR-E. Sieghart Schedlberger für GV Christian Hartwagner<br />

GR Re<strong>in</strong>hold B<strong>in</strong>der<br />

GR Franz Riedler<br />

GR Andreas Karl Friedrich Hubauer<br />

GR Claudia Rad<strong>in</strong>ger<br />

GR Manfred Gruber<br />

GR Werner Rad<strong>in</strong>ger<br />

GR Harald Strutzenberger<br />

GR Franz Berger<br />

GR-E. Helmut Hochhauser für GR Alois Wunsch<br />

GR Gertrude Krenner<br />

GR Alfons Mitter<br />

GR Brigitte Forst<strong>in</strong>ger<br />

GR-E. Robert Greunz für GR Peter Strutzenberger<br />

GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder für GR Marion H<strong>in</strong>terwirth<br />

GR Rudolf Grall<br />

GR Gottfried Edtbauer<br />

GR Friedrich Ganglbauer<br />

GR Susanne Buchmann<br />

GR Ra<strong>in</strong>er Lanz<br />

GR Erich Franz Hageneder<br />

Ing. DI (FH) Ralf Peter Gebeshuber<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner<br />

GR Petra Spiessberger<br />

GR Günter Hackl<br />

Schriftführer: AL Herbert Ehrenbrandner<br />

Gerda Eder B.A.<br />

Entschuldigt: VB Karl Lungenschmid<br />

VB Roswitha Waas<br />

GV Christian Hartwagner<br />

GR Alois Wunsch<br />

GR Peter Strutzenberger<br />

GR Marion H<strong>in</strong>terwirth<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> <strong>in</strong> Oö. zählt 31 Mitglieder, davon<br />

s<strong>in</strong>d alle anwesend bzw. durch Ersatzmitglied vertreten.<br />

1


Vor Eröffnung der Sitzung setzt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 8 lit. b<br />

(Flächenwidmungsplanänderung Nr. 52 – B<strong>in</strong>der) von der Tagesordnung ab. Er<br />

begründet die Absetzung damit, dass wenige Tage vor der Sitzung e<strong>in</strong>e<br />

umfangreiche schriftliche Stellungnahme des Anwaltes e<strong>in</strong>es Anra<strong>in</strong>ers e<strong>in</strong>gelangt<br />

ist, die vor der Beschlussfassung der Flächenwidmungsplanänderung im<br />

Geme<strong>in</strong>derat durch die Baurechtsabteilung des Landes Oö. noch geprüft werden<br />

soll.<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger begrüßt als Vorsitzender die Mitglieder bzw.<br />

Ersatzmitglieder des Geme<strong>in</strong>derates, stellt die ordnungsgemäße E<strong>in</strong>ladung und die<br />

Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung um 19:05 Uhr.<br />

Der Vorsitzende verliest e<strong>in</strong>en von GR Mag. Wolfgang Mühllechner e<strong>in</strong>gebrachten<br />

Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag betreffend die Aufnahme der folgenden Angelegenheit <strong>in</strong> die<br />

Tagesordnung der heutigen Sitzung: Fahrradmobilität; Beratung bzw. Klärung der<br />

Zuständigkeiten<br />

Der Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag wird damit begründet, dass Fahrradmobilität unter den<br />

Aspekten von Energiewende, E-GEM Prozess, Gesunde Geme<strong>in</strong>de, Klimabündnis<br />

usw. e<strong>in</strong>e immer wichtiger werdende Querschnittsmaterie darstellt. In verschiedenen<br />

Ausschüssen des <strong>Micheldorf</strong>er Geme<strong>in</strong>derates hat sich aber gezeigt, dass große<br />

Unsicherheit darüber besteht, welcher Ausschuss zuständig ist bzw. sich zuständig<br />

fühlt.<br />

Der Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig angenommen und<br />

die gegenständliche Angelegenheit als Punkt 10 <strong>in</strong> die Tagesordnung der heutigen<br />

Sitzung aufgenommen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Änderung der Wassergebührenordnung, Zl.: 179/11<br />

2. Änderung der Kanalgebührenordnung, Zl.: 180/11<br />

3. Genehmigung des F<strong>in</strong>anzierungsplanes für die Sportanlagensanierung,<br />

Zl.: 171/11<br />

4. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Kirchdorf betreffend den<br />

Voranschlag 2011<br />

5. Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses vom 29.06.2011<br />

6. Genehmigung der Vermessungsurkunde des BEV vom 12.04.2011,<br />

GZ: A 1126/11, betreffend Grenzänderungen bei der Heiligenkreuzer Straße<br />

7. Kremstaler Landtechnik GmbH., Bahnhofstr. 8; Ansuchen um<br />

Betriebsförderung, Zl.: 201/11<br />

8. Änderungen des Flächenwidmungsplanes nach Durchführung des Verfahrens:<br />

Änderung Nr. 30 – „Oberndorf<strong>in</strong>ger – Fe<strong>in</strong>“<br />

9. Erlassung des Bebauungsplanes „Hackl-Po<strong>in</strong>t Gründe 2“ nach Durchführung<br />

des Verfahrens<br />

2


10. Fahrradmobilität; Beratung bzw. Klärung der Zuständigkeiten<br />

11. Allfälliges<br />

Punkt 1<br />

Änderung der Wassergebührenordnung, Zl.: 179/11<br />

Der Vorsitzende <strong>in</strong>formiert die Geme<strong>in</strong>deratsmitglieder davon, dass nach den<br />

Vorgaben des Landes OÖ. die Wasserleitungsanschluss- und Wassergebühren<br />

erhöht werden müssen. Er verliest dazu e<strong>in</strong>e vorbereitete Verordnung.<br />

GR Susanne Buchmann äußert Verständnis für die schwierige f<strong>in</strong>anzielle Situation<br />

der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong>, hält aber e<strong>in</strong>e Gebührenerhöhung nicht für geeignet,<br />

diese Situation nachhaltig zu verbessern. Sie hält die Vorgaben des Landes Oö.<br />

betreffend Erhöhung der Gebühren für e<strong>in</strong>fallslos und kündigt an, dass die<br />

FPÖ-Fraktion dieser Erhöhung nicht zustimmen wird.<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger hält die Gebührenerhöhung für gerechtfertigt und verweist<br />

auf die hohen Aufwendungen, die notwendig s<strong>in</strong>d, um die Qualität der<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> sicher zu stellen.<br />

Am Schluss der Debatte wird über Antrag des Vorsitzenden gegen die Stimmen der<br />

fünf Mitglieder der FPÖ-Fraktion sowie von GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder mit 25:6 Stimmen<br />

beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen:<br />

Verordnung<br />

des Geme<strong>in</strong>derates der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> <strong>in</strong> O.Ö. vom 29. 09. 2011, mit der<br />

die Wassergebührenordnung vom 10. 12. 2009, zuletzt geändert mit Beschluss des<br />

Geme<strong>in</strong>derates vom 16. 09. 2010, geändert wird.<br />

§ 2 Absatz 1 hat zu lauten:<br />

„Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter<br />

der Bemessungsgrundlage Euro 12,00, m<strong>in</strong>destens aber Euro 1.800,00.“<br />

§ 2 Absatz 3 hat zu lauten:<br />

„Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bis zum<br />

Ausmaß von 1.500 m² Grundfläche Euro 1.300,00, für je angefangene weitere<br />

100 m² Euro 11,00.“<br />

§ 6 Absatz 1 hat zu lauten:<br />

„Die Eigentümer bzw. Bauwerkseigentümer der an die Wasserversorgungsanlage<br />

angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug e<strong>in</strong>e Wassergebühr zu<br />

I<br />

II<br />

3


entrichten. Diese beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern<br />

pro Kubikmeter<br />

Euro 1,60.“<br />

Punkt I dieser Verordnung tritt mit 01. Jänner 2012 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Punkt II dieser Verordnung tritt mit 01. November 2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />

III<br />

Punkt 2<br />

Änderung der Kanalgebührenordnung, Zl.: 180/11<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger verweist auf die Diskussion zum Tagesordnungspunkt e<strong>in</strong>s<br />

der heutigen Sitzung und br<strong>in</strong>gt den Geme<strong>in</strong>deratsmitgliedern e<strong>in</strong>e vorbereitete<br />

Verordnung betreffend Erhöhung der Kanalanschlussgebühren und der<br />

Kanalbenützungsgebühren zur Kenntnis.<br />

Über se<strong>in</strong>en Antrag wird durch Erheben der Hand gegen die Stimmen der fünf<br />

Mitglieder der FPÖ-Fraktion sowie von GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder mit 25:6 Stimmen<br />

beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen:<br />

Verordnung<br />

des Geme<strong>in</strong>derates der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> <strong>in</strong> O.Ö. vom 29. 09. 2011, mit der<br />

die Kanalgebührenordnung vom 10. 12. 2009, zuletzt geändert mit Beschluss des<br />

Geme<strong>in</strong>derates vom 16. 09. 2010, geändert wird.<br />

§ 2 Abs. 1 hat zu lauten:<br />

„Die Kanal-Anschlußgebühr beträgt für die ersten 150 m² der Bemessungsgrundlage<br />

Euro 20,00 je m², für die nächsten 100 m² der Bemessungsgrundlage Euro 18,50,<br />

für die nächsten 100 m² der Bemessungsgrundlage Euro 17,00 je m² und für die<br />

restlichen m² der Bemessungsgrundlage Euro 15,50, m<strong>in</strong>destens aber<br />

Euro 3.000,00.“<br />

§ 6 Abs. 1 hat zu lauten:<br />

„Die Eigentümer bzw. Bauwerkseigentümer der angeschlossenen Grundstücke<br />

haben e<strong>in</strong>e Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt je Kubikmeter<br />

Wasserverbrauch<br />

I<br />

II<br />

Euro 3,60.“<br />

4


Punkt I dieser Verordnung tritt mit 01. Jänner 2012 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Punkt II dieser Verordnung tritt mit 01. November 2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />

III<br />

Punkt 3<br />

Genehmigung des F<strong>in</strong>anzierungsplanes für die Sportanlagensanierung,<br />

Zl.: 171/11<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Direktion Inneres und Kommunales des<br />

Amtes der Oö. Landesregierung mit Erlass vom 02.08.2011 für die<br />

Sportanlagensanierung (Sportkegelanlage, Flutlicht Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsfeld und Laufbahn)<br />

folgende F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeit bekannt gegeben hat:<br />

Bezeichnung der<br />

F<strong>in</strong>anzierungsmittel<br />

bis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

Gesamt <strong>in</strong><br />

EURO<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag o.H. 0<br />

Eigenleistungen -<br />

Kegelvere<strong>in</strong><br />

8.700 8.700<br />

Vermögensveräußerung 0<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

(Bank-)Darlehen 0<br />

Eigenmittel - Sport- und<br />

Freizeitanlagen GesmbH<br />

45.800 45.800<br />

Bundeszuschuss 0<br />

Landeszuschuss - Sport 30.000 30.000<br />

Bedarfszuweisung 30.000 30.000<br />

Summe <strong>in</strong> EURO 84.500 30.000 0 0 0 0 0 114.500<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />

beschlossen den vorstehenden F<strong>in</strong>anzierungsplan zu genehmigen.<br />

Punkt 4<br />

Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Kirchdorf betreffend den Voranschlag 2011<br />

Der Vorsitzende br<strong>in</strong>gt den Geme<strong>in</strong>deratsmitgliedern die wesentlichen Inhalte des<br />

Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 04. Juli 2011 zum<br />

Voranschlag der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> 2011 zur Kenntnis. Die dar<strong>in</strong> enthaltenen<br />

Feststellungen werden von ihm erläutert.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner wirft die Frage auf, wie verb<strong>in</strong>dlich die im<br />

Prüfungsbericht enthaltenen Vorgaben zu weiteren wesentlichen E<strong>in</strong>sparungen s<strong>in</strong>d.<br />

0<br />

5


Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger antwortet darauf, dass diese Vorgaben im größtmöglichem<br />

Ausmaß e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner regt an, <strong>in</strong> Zukunft den Prüfungsbericht als<br />

Tischvorlage für alle Mitglieder des Geme<strong>in</strong>derates zur Verfügung zu stellen.<br />

Am Schluss der Debatte wird über Antrag des Vorsitzenden durch Erheben der<br />

Hand e<strong>in</strong>stimmig beschlossen, den gegenständlichen Prüfungsbericht zur Kenntnis<br />

zu nehmen.<br />

Punkt 5<br />

Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses vom 29.06.2011<br />

GR Friedrich Ganglbauer verliest als Obmann des Prüfungsausschusses den<br />

Prüfbericht vom 29. Juni 2011 betreffend den Vere<strong>in</strong> zur Erhaltung und Pflege der<br />

Kulturgüter der Sensenschmiede. Im Rahmen dieser Prüfung kam der<br />

Prüfungsausschuss zum Schluss, dass vor Auszahlung der Subvention an den<br />

Museumsvere<strong>in</strong> noch die Vorlage verschiedener Unterlagen notwendig ist. Diese<br />

Unterlagen wurden <strong>in</strong> den letzten Tagen geliefert und werden demnächst vom<br />

Prüfungsausschuss e<strong>in</strong>er genauen Prüfung unterzogen.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />

beschlossen, den gegenständlichen Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom<br />

29. Juni 2011 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Punkt 6<br />

Genehmigung der Vermessungsurkunde des BEV vom 12.04.2011,<br />

GZ: A 1126/11, betreffend Grenzänderungen bei der Heiligenkreuzer Straße<br />

Der Vorsitzende erläutert die vorliegende Vermessungsurkunde des Bundesamtes<br />

für Eich- und Vermessungswesen vom 12.04.2011 betreffend Verbücherung der<br />

Grenzänderung bei der Heiligenkreuzer Straße im Bereich der ehemaligen<br />

Schottergrube der Geme<strong>in</strong>de Inzersdorf. Im Rahmen dieser Grenzänderung werden<br />

<strong>in</strong>sgesamt 67 m² aus dem Privateigentum der Geme<strong>in</strong>de Inzersdorf an den<br />

öffentlichen Straßengrund abgetreten.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />

beschlossen, die vorliegende Vermessungsurkunde zu genehmigen.<br />

6


Punkt 7<br />

Kremstaler Landtechnik GmbH., Bahnhofstr. 8; Ansuchen um Betriebsförderung, Zl.:<br />

201/11<br />

Der Vorsitzende verliest e<strong>in</strong> Ansuchen der Kremstaler Landtechnik GmbH,<br />

Bahnhofstr. 8, vom 09.08.2011 betreffend Gewährung e<strong>in</strong>er Betriebsförderung. Er<br />

stellt dazu fest, dass es sich im gegenständlichen Fall um e<strong>in</strong>e echte<br />

Betriebsneugründung handelt, da der frühere Betrieb <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Schlierbach<br />

nach wie vor existiert.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Kremstaler Landtechnik GmbH, Bahnhofstr. 8,<br />

e<strong>in</strong>e Betriebsförderung <strong>in</strong> Höhe von 50 % der anfallenden Kommunalsteuer auf e<strong>in</strong>en<br />

Zeitraum von drei Jahren zu gewähren.<br />

Die über diesen Antrag durch Erheben der Hand durchgeführte Abtimmung ergibt<br />

Ablehnung von GR Mag. Wolfgang Mühllechner sowie GR Petra Spießberger und<br />

Zustimmung aller übrigen Mitglieder des Geme<strong>in</strong>derates. Der Antrag erreicht somit<br />

e<strong>in</strong>e Mehrheit von 29:2 Stimmen.<br />

Punkt 8<br />

Änderungen des Flächenwidmungsplanes nach Durchführung des Verfahrens:<br />

Änderung Nr. 30 – „Oberndorf<strong>in</strong>ger – Fe<strong>in</strong>“<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass für die gegenständliche<br />

Flächenwidmungsplanänderung das Vorverfahren gemäß den Bestimmungen des<br />

Öo. ROG 1994 ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Aus den e<strong>in</strong>gelangten<br />

Stellungnahmen geht hervor, dass ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände oder Bedenken gegen die<br />

geplante Flächenwidmungsplanänderung bestehen.<br />

Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />

Verständigung des Amtes der Oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />

Vorsitzenden den Geme<strong>in</strong>deratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Es geht daraus<br />

hervor, dass die gegenständlichen Grundstücke auf Grund ihrer Lage und<br />

Beschaffenheit als Wohngebiet geeignet s<strong>in</strong>d. Die <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

Voraussetzungen s<strong>in</strong>d gegeben; die Schaffung von Bauparzellen <strong>in</strong> Zentrumsnähe<br />

liegt im Interesse der Geme<strong>in</strong>de.<br />

Die gegenständliche Änderung widerspricht nicht den Planungszielen der Geme<strong>in</strong>de<br />

und verletzt ke<strong>in</strong>e Interessen Dritter. Öffentliche Interessen sprechen für die<br />

gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />

beschlossen, den Flächenwidmungsplan Nr. 4 im S<strong>in</strong>ne des vorliegenden<br />

Änderungsplanes des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing Hans Aumayr, Hörsch<strong>in</strong>g, vom<br />

08.06.2011, GZ 05/01 751 mit der Bezeichnung Änderung Nr. 4.30 „Oberndorf<strong>in</strong>ger-<br />

Fe<strong>in</strong>“ abzuändern.<br />

7


Punkt 9<br />

Erlassung des Bebauungsplanes „Hackl-Po<strong>in</strong>t Gründe 2“ nach Durchführung des<br />

Verfahrens<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger berichtet, dass für den Bebauungsplan Nr. 83 „Hackl-<br />

Po<strong>in</strong>t-Gründe 2“ das Vorverfahren gemäß den Bestimmungen des Oö. ROG 1994<br />

durchgeführt wurde. Aus den e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen geht hervor, dass ke<strong>in</strong>e<br />

Bedenken oder E<strong>in</strong>wendungen gegen diesen Bebauungsplan bestehen. Das Amt der<br />

Oö. Landesregierung hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme vom 13.09.2011 mitgeteilt, dass<br />

überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden.<br />

Der vorliegende, von Dipl.-Ing. Kurt Vierthaler, Schlierbach, verfasste Bebauungsplan<br />

vom 10.02.2010 GZ. 3010-A, mit der Bezeichnung „Hackl-Po<strong>in</strong>t-Gründe 2“ wird vom<br />

Vorsitzenden erläutert. Über se<strong>in</strong>en Antrag wird durch Erheben der Hand e<strong>in</strong>stimmig<br />

beschlossen, diesen Bebauungsplan zu genehmigen.<br />

Punkt 10<br />

(Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag)<br />

Fahrradmobilität; Beratung bzw. Klärung der Zuständigkeiten<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger br<strong>in</strong>gt zum vorliegenden Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag zum<br />

Ausdruck, dass se<strong>in</strong>er Ansicht nach die Aufteilung des Themas Fahrradmobilität auf<br />

verschiedene Ausschüsse des Geme<strong>in</strong>derates ke<strong>in</strong> Problem darstellt. Jeder<br />

Ausschuss sollte im Rahmen se<strong>in</strong>es Aufgabengebietes Überlegungen anstellen, wie<br />

die Fahrradmobilität <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> unterstützt bzw. gefördert werden könnte.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner ist der Ansicht, dass die derzeitige unklare<br />

Kompetenzverteilung dazu führt, dass viele gute Ideen nicht umgesetzt werden, da<br />

sich niemand dafür zuständig fühlt. Se<strong>in</strong>er Ansicht nach sollte der Ausbau des<br />

Radwegenetzes <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> stark forciert werden. Insbesondere bei Mounta<strong>in</strong>bike-<br />

Routen gibt es immer wieder Probleme mit e<strong>in</strong>zelnen Grundeigentümern. Er hält e<strong>in</strong>e<br />

eigene Steuerungsgruppe für s<strong>in</strong>nvoll bzw. notwendig.<br />

GR Franz Riedler bestätigt, dass mit e<strong>in</strong>zelnen Grundbesitzern <strong>in</strong> <strong>Micheldorf</strong> sehr<br />

schwer zu verhandeln ist. Se<strong>in</strong>er Ansicht nach sollte sich der Geme<strong>in</strong>devorstand<br />

dieses Themas annehmen.<br />

GR Franz Riedler br<strong>in</strong>gt am Schluss se<strong>in</strong>er Wortmeldung den Antrag e<strong>in</strong>, die<br />

gegenständliche Angelegenheit dem Geme<strong>in</strong>devorstand zur Beratung bzw.<br />

Beschlussfassung vorzulegen. Die über diesen Antrag durch Erheben der Hand<br />

durchgeführte Abstimmung ergibt Stimmenthaltung von GR Mag. Wolfgang<br />

Mühllechner und GR Petra Spiessberger sowie Zustimmung aller anderen Mitglieder<br />

des Geme<strong>in</strong>derates. Der Antrag erreicht somit e<strong>in</strong>e Mehrheit von 29:2 Stimmen.<br />

8


Allfälliges<br />

Punkt 11<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger berichtet, dass im Bereich der Pyhrnstraße die 30 km/h<br />

Zone um den Strangweg erweitert wird. Weiters gibt er bekannt, dass die Direktion<br />

Inneres und Kommunales die Darlehensaufnahme zur Ausf<strong>in</strong>anzierung des<br />

Bezirksalten- und Pflegeheimes <strong>Micheldorf</strong> nicht genehmigt hat.<br />

Mit Schreiben vom 5. September 2011 hat LH-Stv. Josef Ackerl mitgeteilt, dass der<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Micheldorf</strong> für die Aufbahrungshalle Heiligenkreuz e<strong>in</strong>e<br />

Bedarfszuweisung <strong>in</strong> Höhe von € 75.000,00 genehmigt wird.<br />

Der Bürgermeister <strong>in</strong>formiert weiters darüber, dass derzeit mit den ÖBB über die<br />

Umlegung oder Auflassung von e<strong>in</strong>zelnen Eisenbahnkreuzungen verhandelt wird.<br />

GR-E. Erw<strong>in</strong> Geiseder möchte wissen, wie hoch die Erlöse aus der Holzschlägerung<br />

am Michelberg waren.<br />

Bgm. BR Ewald L<strong>in</strong>d<strong>in</strong>ger teilt dazu mit, dass die Holzerlöse ca. € 136.000,00<br />

betragen haben und somit deutlich höher waren als ursprünglich angenommen.<br />

Da die Tagesordnung behandelt ist und ke<strong>in</strong>e weiteren Anträge und Anfragen mehr<br />

vorliegen, dankt der Vorsitzende für die Teilnahme und die Mitarbeit an der Sitzung<br />

und schließt diese um 20:15 Uhr.<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

9

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