Vereinbarung - Micheldorf
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Marktgemeindeamt <strong>Micheldorf</strong><br />
in Oberösterreich<br />
VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
aufgenommen im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes <strong>Micheldorf</strong> am<br />
28.03.2012 anlässlich einer Sitzung des Gemeinderates.<br />
Anwesende:<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger als Vorsitzender<br />
GR-E. Edith Richter für VB Karl Lungenschmid<br />
VB Roswitha Waas<br />
GR-E. Robert Greunz für VB Alfred Hinterwirth<br />
GR-E. Aloisia Götzendorfer für GV Horst Hufnagl<br />
GV Ing. Gerhard Rudolf Hüttner<br />
GR-E. Viktoria Hofer für GV Christian Hartwagner<br />
GR Reinhold Binder<br />
GR Franz Riedler<br />
GR Andreas Karl Friedrich Hubauer<br />
GR Claudia Radinger<br />
GR Manfred Gruber<br />
GR Werner Radinger<br />
GR Harald Strutzenberger<br />
GR Franz Berger<br />
GR-E. Helmut Hochhauser für GR Alois Wunsch<br />
GR-E. Walter Nagl für GR Gertrude Krenner<br />
GR Alfons Mitter<br />
GR Brigitte Forstinger<br />
GR Peter Strutzenberger<br />
GR-E. Erwin Geiseder für GR Marion Hinterwirth<br />
GR Rudolf Grall<br />
GR Gottfried Edtbauer<br />
GR Friedrich Ganglbauer<br />
GR Susanne Buchmann<br />
GR Rainer Lanz<br />
GR Erich Franz Hageneder<br />
GR Patrick Reiter<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner<br />
GR Petra Spiessberger<br />
GR Günter Hackl<br />
Schriftführer: AL Herbert Ehrenbrandner<br />
Gerda Eder, B.A.<br />
Entschuldigt: VB Karl Lungenschmid<br />
VB Alfred Hinterwirth<br />
GV Horst Hufnagl<br />
GV Christian Hartwagner<br />
GR Alois Wunsch<br />
GR Gertrude Krenner<br />
GR Marion Hinterwirth<br />
1
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ zählt 31 Mitglieder, davon<br />
sind alle anwesend bzw. durch Ersatzmitglied vertreten.<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger begrüßt als Vorsitzender die Mitglieder bzw.<br />
Ersatzmitglieder des Gemeinderates, stellt die ordnungsgemäße Einladung und die<br />
Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr.<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass für die heutige Sitzung folgende Tagesordnung gilt:<br />
1. Nachwahlen in den Prüfungsausschuss (Fraktionswahlen FPÖ)<br />
2. Behandlung des Gutachtens des oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011<br />
3. Behandlung des Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf<br />
vom 07.03.2012 betreffend den Voranschlag 2012<br />
4. Behandlung von Prüfberichten des Prüfungsausschusses:<br />
a) Prüfbericht vom 27.02. 2012<br />
b) Prüfbericht vom 14.03. 2012<br />
5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2011<br />
6. Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2011 der Verein zur Förderung der<br />
Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG gem. Punkt 11.2<br />
des Gesellschaftsvertrages<br />
7. Gewährung von finanziellen Unterstützungen an Vereine, Verbände und<br />
sonstige Organisationen<br />
8. Genehmigung des Finanzierungsplanes für die Sanierung des Hochbehälters<br />
Ottsdorf und der Quelle Hinterburg<br />
9. Abschluss eines Mietvertrages mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />
der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG betreffend die<br />
Aufbahrungshalle Heiligenkreuz<br />
10. Abschluss von <strong>Vereinbarung</strong>en betreffend Kostenersatz für die Herstellung<br />
von Verkehrsflächen<br />
a) Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2<br />
b) Dipl.-Ing. Margareta Fein, Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad-Hall<br />
11. Änderungen des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2000 nach Durchführung des<br />
Verfahrens lt. oö. ROG 1994:<br />
a) Änderung Nr. 53 „Rohrauer“<br />
b) Änderung Nr. 54 „Kefer I“<br />
c) Änderung Nr. 55 „Kefer II“<br />
d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />
12. Allfälliges<br />
2
Top 1<br />
Nachwahlen in den Prüfungsausschuss (Fraktionswahlen FPÖ)<br />
Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird über Antrag des Vorsitzenden<br />
durch Erheben der Hand einstimmig beschlossen, die Nachwahlen in den<br />
Prüfungsausschuss offen durch Erheben der Hand durchzuführen.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber mit<br />
Schreiben vom 13.03.2012 auf seine Funktion als Mitglied (Obmannstellvertreter) im<br />
Prüfungsausschuss verzichtet hat. Von der antragsbrechtigten FPÖ-Fraktion liegen<br />
zwei Wahlvorschläge vor, die ordnungsgemäß unterfertigt sind und auf folgende<br />
Namen lauten:<br />
1. GR Erich Franz Hageneder als Obmannstellvertreter<br />
2. GR-E. Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber als Ersatzmitglied<br />
Von den Mitgliedern der FPÖ-Fraktion werden die beiden auf den Wahlvorschlägen<br />
aufscheinenden Mandatare durch Erheben der Hand einstimmig in die jeweilige<br />
Funktion gewählt.<br />
Top 2<br />
Behandlung des Gutachtens des oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass am 19.12.2011 das Gutachten des<br />
oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011 über die Gebarung der Marktgemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in OÖ eingelangt ist. Die Kurzfassung dieses Gutachtens wird von ihm<br />
vollinhaltlich verlesen. Weiters bringt er einen ausführlichen Bericht zu den einzelnen<br />
Feststellungen des insgesamt 33 Punkte umfassenden Gutachtens.<br />
GR Erich Franz Hageneder schlägt vor, im Bereich der Gemeindeverwaltung das<br />
Benchmarking-Instrument stärker zu forcieren.<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner kritisiert die ausführlichen Erläuterungen des<br />
Bürgermeisters zum Rechnungshofgutachten und vertritt die Ansicht, dass dadurch<br />
eine lebendige Diskussion nicht möglich ist. Weiters wirft er die Frage auf, ob sich die<br />
Feststellung des Landesrechnungshofes, der Amtsleiter sei zu stark in die operativen<br />
Tätigkeiten eingebunden, auf die häufigen Abwesenheiten des Bürgermeisters<br />
bezieht.<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger verneint dies und führt dazu aus, dass damit gemeint ist,<br />
dass der Amtsleiter weniger operative Tätigkeiten selber ausführen sondern mehr an<br />
die zuständigen Fachabteilungen delegieren sollte.<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt fest, dass es im Vergleich zu 2005 diesmal<br />
relativ wenige Entgegnungen der Gemeinde gibt.<br />
3
Bgm. BR Ewald Lindinger führt dazu aus, dass vieles davon bereits vor Abfassung<br />
des Gutachtens mit den Prüfern des Landesrechungshofes besprochen und geklärt<br />
werden konnte. Weiters gibt er bekannt, dass die Straßenkehrung neu organisiert<br />
werden soll und dabei auch eine verstärkte Kooperation mit Nachbargemeinden<br />
angestrebt wird. Bereits jetzt gibt es eine <strong>Vereinbarung</strong> mit der Gemeinde<br />
Oberschlierbach, dass auch von <strong>Micheldorf</strong> der dort verhandene Kommunaltraktor<br />
samt Zusatzgeräten genutzt werden kann.<br />
GV Ing. Gerhard Hüttner hält ein Gesamtkonzept betreffend Gemeindekooperationen<br />
für notwendig.<br />
GR Erich Franz Hageneder wirft die Frage auf, warum im Bereich der Bücherei nicht<br />
mit der Pfarre <strong>Micheldorf</strong> kooperiert wird, die ebenfalls eine Bücherei betreibt.<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger führt dazu aus, dass eine Kooperation bereits vor einigen<br />
Jahren versucht wurde, diese allerdings aus organisatorischen Gründen nicht<br />
zustande gekommen ist.<br />
GV Ing. Gerhard Hüttner gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass eine<br />
Zusammenlegung der beiden Büchereien auf Grund der räumlichen Situation derzeit<br />
nicht möglich wäre.<br />
Am Schluss der Debatte wird über Antrag des Vorsitzenden durch Erheben der<br />
Hand einstimmig beschlossen, das vorliegende Gutachten des<br />
oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Top 3<br />
Behandlung des Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom<br />
07.03.2012 betreffend den Voranschlag 2012<br />
Der Vorsitzende bringt den Gemeinderatsmitgliedern den Inhalt des<br />
Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 07.03.2012 betreffend<br />
den Voranschlag 2012 zur Kenntnis. Er geht dabei auf die einzelnen Feststellungen<br />
des Prüfungsberichtes ein und vertritt die Ansicht, dass dieser leider nur relativ<br />
wenige umsetzbare Vorschläge enthält.<br />
GR Friedrich Ganglbauer ist der Ansicht, dass besonders der mittelfristige<br />
Finanzplan verbessert und anstelle von gewünschten Projekten nur solche Projekte<br />
aufgenommen werden sollten, deren Umsetzung im Planungszeitraum realistisch ist.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird am Schluss der Debatte durch Erheben der<br />
Hand einstimmig beschlossen den vorliegenden Prüfungsbericht der<br />
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 07.03.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
4
Top 4<br />
Behandlung von Prüfberichten des Prüfungsausschusses:<br />
a) Prüfbericht vom 27.02.2012<br />
b) Prüfbericht vom 14.03.2012<br />
a) Prüfbericht vom 27.02.2012<br />
GR Friedrich Ganglbauer berichtet, dass sich der Prüfungsausschuss in seiner<br />
Sitzung am 27.02.2012 ausführlich mit dem vorliegenden Gutachten des<br />
Landesrechnungshofes beschäftigt hat. Er hält es für notwendig, dass sich die<br />
Gemeinde in ihrer Stellungnahme speziell mit den Angelegenheiten des<br />
Personalmanagements, dem Prozess- und Veränderungsmanagement sowie der<br />
Gebarung des Alpenbades beschäftigt. Hinsichtlich der noch offenen<br />
Ausfinanzierung der Landesausstellung 2009 soll seiner Ansicht nach eine<br />
verbindliche Klärung mit dem Land OÖ herbeigeführt werden.<br />
GR Friedrich Ganglbauer erwähnt im positiven Sinne, dass die pro Kopf<br />
Verschuldung der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> deutlich unter dem Landesdurchschnitt<br />
liegt.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, den gegenständlichen Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom<br />
27.02.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
b) Prüfbericht vom 14.03 2012<br />
GR Friedrich Ganglbauer bringt den Gemeinderatsmitgliedern den Prüfbericht des<br />
Prüfungsausschusses vom 14.03.2012 betreffend den Rechnungsabschluss 2011<br />
zur Kenntnis. Es geht daraus hervor, dass die Finanzkraft der Marktgemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen hat.<br />
Der Prüfungsausschuss vertritt die Ansicht, dass in Zukunft eine ausgeglichene<br />
Erstellung des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes angestrebt werden<br />
sollte.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, den gegenständlichen Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom<br />
14.03.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Top 5<br />
Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2011<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass der Rechnungsabschluss für das<br />
Haushaltsjahr 2011 erstellt und durch zwei Wochen im Gemeindeamt während der<br />
Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wurde. Die öffentliche Auflegung<br />
wurde ordnungsgemäß kundgemacht. Schriftliche Erinnerungen sind während der<br />
Auflagefrist nicht eingelangt.<br />
5
Zum Inhalt des Rechnungsabschlusses 2011 bringt Bgm. BR Ewald Lindinger einen<br />
ausführlichen Bericht, aus dem Folgendes hervorgeht:<br />
ORDENTLICHER HAUSHALT<br />
Bei Einnahmen von € 10,797.421,44 und Ausgaben in Höhe von € 11,093.819,51<br />
ergibt sich ein Abgang in Höhe von € 296.397,74, wobei dieser Abgang den<br />
Fehlbetrag für das Finanzjahr 2010 in Höhe von € 731.640,74 enthält, welcher vom<br />
Land OÖ im Finanzjahr 2011 mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 473.000<br />
teilweise abgedeckt wurde.<br />
Die Finanzkraft (= eigene Steuern und Ertragsanteile, ohne<br />
Fremdenverkehrsabgaben und Aufschließungsbeiträge) beträgt € 6,147.339,21, das<br />
sind 56,93 % (2010: 58,20 %, 2009: 61,33 %, 2008: 61,57 %, 2007: 60,11 %) der<br />
Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushalts.<br />
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT<br />
Bei Gesamteinnahmen von € 977.365,15 und Gesamtausgaben von € 1,126.810,47<br />
ergibt sich ein Gesamtabgang in Höhe von € 149.445,32, der sich aus zwei<br />
Überschüssen, ausgeglichenen Ergebnissen und Fehlbeträgen bei folgenden<br />
Vorhaben zusammensetzt:<br />
Kindergarten <strong>Micheldorf</strong> – Betriebsausstattung - 2.281,75 €<br />
Kindergarten <strong>Micheldorf</strong> – Expositur Sense (Sollfehlbetr. 2009 Rest) - 26.400,00 €<br />
Kindergarten III „In der Krems“ -342.239,86 €<br />
Kindergarten III „In der Krems“ - Zwischenfinanzierung 350.000,00 €<br />
Hort – Personalraum -2.460,00 €<br />
Sanierung Sportanlagen Freizeitpark <strong>Micheldorf</strong> 0,00 €<br />
Landesausstellung 2009/Genusswelten (Sollfehlbetrag 2009) - 86.932,41 €<br />
Dorferneuerung (Sollfehlbetrag 2009 Rest) -10.200,00 €<br />
Straßen- u. Gehwegneubau, verkehrsberuhigende Maßnahmen 0,00 €<br />
Sonstige Straßenbaumaßnahmen (Sollfehlbetrag 2009) - 23.000,00 €<br />
Straßenbau Katastrophenschäden 0,00 €<br />
Straßenbau Kanal 0,00 €<br />
Wildbachverbauung Weinzierlerbach 0,00 €<br />
Wildbachverbauung Seebach+Erlgraben 0,00 €<br />
Citybushaltestellen (Sollfehlbetrag 2009 tw.) 0,00 €<br />
Grundankäufe TIZ-Kirchdorf 0,00 €<br />
Aufbahrungshalle Heiligenkreuz 0,00 €<br />
Wasserversorgung BA 06 Weinzierl und UVA Hinterburg 39.772,70 €<br />
Wasserversorgung BA 07 Ottsdorf -45.704,00 €<br />
Wasserleitungsausbau und –erneuerung 0,00 €<br />
Kanal BA 15 Verschiedene 0,00 €<br />
Kanal BA 16 Ottsdorf 0,00 €<br />
Gesamt -149.445,32 €<br />
Diese Fehlbeträge sind teilweise durch bereits schriftlich zugesagte Bundes- und<br />
Landesmittel (Landeszuschüsse und Bedarfszuweisungen) gedeckt.<br />
6
Beschreibung der a. o. Vorhaben:<br />
KINDERGARTEN MICHELDORF – BETRIEBSAUSSTATTUNG<br />
Austausch einer Doppelschaukel mit Kletterpyramide wegen gefährlicher<br />
Mängel, Kauf einer Nestschaukel dafür.<br />
Gesamtkosten € 2.271, 75 - Finanzierung durch Landesbeitrag BGD € 760 (im Jahr<br />
2012 bereits erhalten), Bedarfszuweisung IKD € 760 (Antragstellung 2012) und<br />
€ 751,75 Gemeindeanteil (Darlehensaufnahme/Spendenaufruf?).<br />
KINDERGARTEN MICHELDORF – ERWEITERUNG EXPOSITUR SENSE<br />
Durch die landesweite Einführung des Gratiskindergartens war die Einrichtung einer<br />
siebten Kindergartengruppe notwendig, die einstweilen als Expositur im<br />
Kommunikationszentrum der Generationen (ehem. Gasthaus zur Sense)<br />
untergebracht worden ist und gegen Ende 2011 im Kindergarten III (ehem.<br />
Kinderheim „In der Krems“) Platz finden soll.<br />
Die Gesamtkosten der Expositurlösung betragen (ohne Mietkosten) € 40.662,48.<br />
Der Fehlbetrag in Höhe von € 26.400 wird durch eine Bedarfszuweisung in Höhe von<br />
€ 13.600 und ein Darlehen in Höhe von € 12.800 auszufinanzieren sein.<br />
KINDERGARTEN III „IN DER KREMS“<br />
Kauf des ehemaligen Kinderheimes der Landeshauptstadt Linz „In der Krems“, um<br />
darin ab etwa 2014 (nach Auszug Polytechnische Schule Kirchdorf) einen dritten<br />
Kindergarten der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> (u. a. statt bisheriger Container- und<br />
Expositurlösung ) unterzubringen. Kaufpreis inkl. Nebenkosten, ohne lfw. Grund,<br />
rund € 524.000, Finanzierung 2/3 Land OÖ, 1/3 Gemeinde.<br />
Adaptierungskosten sowie Einrichtung, Außenanlagen und Spielgarten sodann<br />
später noch einmal ca. € 420.000 – 450.000.<br />
KINDERGARTEN III „IN DER KREMS“ - ZWISCHENFINANZIERUNG<br />
Vorfinanzierung eines Teiles erhoffter/noch nicht zugesagter Landesmittel in Höhe<br />
von 2/3 der Gesamtkosten Kauf und Sanierung.<br />
HORT - PERSONALRAUM<br />
Schaffung eines Personalraumes für den viergruppigen Hort – Einrichtungskosten<br />
€ 7.380.<br />
Finanzierung 1/3 Gemeinde (Holzverkaufserlöse), 1/3 Land/Dir. Bildung, 1/3 Land/BZ<br />
(im Jahr 2016!).<br />
SANIERUNG SPORTANLAGEN FREIZEITPARK MICHELDORF<br />
Sanierung der Sportkegelanlage, Flutlicht Trainingsfeld und Laufbahn –<br />
Gesamtkosten € 114.500. Weiterleitung eines Landesbeitrages 2010<br />
(Landessportförderung) in Höhe von € 30.000 und einer BZ 2011 in Höhe von<br />
€ 30.000 an die GesmbH.<br />
LANDESAUSSTELLUNG 2009 - GENUSSWELTEN<br />
Schriftliche Zusagen zwecks Übernahme dieser Kosten durch das Land OÖ<br />
(Direktion Kultur) liegen noch nicht vor, das Hauptproblem besteht darin, dass der<br />
Verein zur Pflege und Erhaltung der Kulturgüter der Sensenschmiede bis dato keinen<br />
Nachweis über die ihm vorschussweise von der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong><br />
überwiesenen erhofften Landesmittel in Höhe von € 86.832,41 beibringen konnte und<br />
7
die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> ihrerseits daher beim Land OÖ keinen Antrag auf<br />
Landeszuschuss stellen konnte.<br />
DORFERNEUERUNG<br />
Ausbau und Asphaltierung Kirchenplatz samt Zufahrt, Parkplätzen etc. in den Jahren<br />
2008 und 2009.<br />
Fehlbetrag € 22.000 aus 2009 konnte durch Zuführung Holzverkaufserlöse auf<br />
€ 10.200 gesenkt werden, dieser Rest soll 2012 durch Zuführung von Mitteln OH<br />
Verkehrsflächenbeiträge nach der BauO ausfinanziert werden.<br />
STRASSEN- UND GEHWEGNEUBAU, VERKERHSBERUHIGENDE<br />
MASSNAHMEN<br />
Aufschließung Aichwaldergünde Wienerweg (Nähe Tunneleinfahrt Kienbergtunnel<br />
A9) großteils durch Gemeindebauhof, Finanzierung durch Verkehrsflächenbeiträge<br />
nach der BauO und Aufschließungsbeiträge nach dem ROG 1994.<br />
SONSTIGE STRASSENBAUMASSNAHMEN<br />
Gehweg Steinwänd, Umfahrung Eisbach.<br />
Fehlbetrag € 23.000 aus 2009 ist im wesentlichen Sollfehlbetrag des Jahres 2007.<br />
Ausfinanzierung dieses Fehlbetrages geplant durch Verkehrsflächenbeiträge nach<br />
der BauO in den Jahren 2012 bis 2015.<br />
STRASSENBAU KANAL<br />
Restkosten nicht förderbarer Straßenbau im Zuge Kanalbau BA 15: Kornfeld –<br />
Kornexl, Im Rosengarten, Fein-Gründe, Sperrer-Gründe, Kollingerflur, Habinger-<br />
Gründe, Pater-Bonifaz-Straße, in den Jahren 2006 bis 2009 Teilfinanzierung durch<br />
Anteilsbeitrag OH – Verkehrsflächen-Aufschließungsbeiträge nach dem ROG.<br />
Bedeckung des Fehlbetrages 2009 in Höhe von € 59.000 teilweise durch<br />
Anteilsbeiträge OH Verkehrsflächenbeiträge; verbleibender Fehlbetrag sodann<br />
€ 40.794,04, wurde 2011 durch Rücklagenentnahme Kanalanschlussgebühren und<br />
Aufschließungsbeiträge nach dem ROG egalisiert.<br />
WILDBACHVERBAUUNG WEINZIERLERBACH<br />
Durchführung von flächenwirtschaftlichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des<br />
Weinzierlbaches sowie der Nebengerinne Fehringerbach und Neuhäuslbach, und<br />
zwar großflächige Aufforstungen, Entwässerungen und einige Sperrenbauwerke zur<br />
positiven Veränderung der Abflusswerte des Weinzierlbaches sowie zum<br />
Entgegenwirken gegen etwaige Rutschungen.<br />
Der zeitliche Projektsrahmen beträgt 30 Jahre, die vordringlichsten Maßnahmen<br />
sollten bis etwa 2005 durchgeführt werden und mit einem Kostenaufwand von etwa<br />
30 Mio. S verbunden gewesen sein, die Gesamtkosten des Integralprojektes<br />
Weinzierlbach belaufen sich auf 46 Mio. S und sollen nach folgendem<br />
Finanzierungsschlüssel aufgebracht werden:<br />
Bund 70 % - Land Oberösterreich 15 % - Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> 12 % -<br />
Bundesstraßenverwaltung 2 % -Landesstraßenverwaltung 1 %.<br />
Aus Mangel an Finanzierungsmitteln wurden jedoch bisher erst rund 12,6 Mio. S<br />
(€ 916.000) verbaut. 2008 kaum Arbeiten, detto 2009.<br />
Finanzierung Ausgaben 2011 durch Anteilsbeitrag OH Holzverkaufserlöse.<br />
8
WILDBACHVERBAUUNG SEEBACH+ERLGRABEN<br />
Herstellung von Sperren Erlgraben, Kostenerhöhung durch Sicherungsmaßnahmen<br />
wegen Rutschungen des rechts- und linksufrigen Hanges. Gesamtkosten ca. € 319.000,<br />
Kostenteilung zwischen Bund (83 %) sowie den Gemeinden Kirchdorf an der Krems<br />
(12 %) und <strong>Micheldorf</strong> (5 %). Finanzierung des <strong>Micheldorf</strong>er Anteils in Höhe von<br />
€ 15.920 durch Zuführung OH Holzverkaufserlöse.<br />
CITYBUSHALTESTELLEN<br />
Gesamtkosten 2008 und 2009 für Unterbau und Beschilderung inkl. Eigenleistungen<br />
Bauhof € 60.292,31, Fehlbetrag 2008 in Höhe von € 20.000 konnte nicht abgedeckt<br />
werden, da Landesbeitrag trotz schriftlicher Zusage aus Geldmangel bisher nicht<br />
flüssiggemacht wurde.<br />
Fehlbetrag (inkl. Fehlbetrag 2008) € 46.000 konnte durch Holzverkaufserlöse auf<br />
€ 20.000 verringert werden, welche im Jahr 2011 durch einen bereits früher schriftlich<br />
zugesicherten Landesbeitrag abgedeckt werden konnten.<br />
GRUNDANKÄUFE TIZ-KIRCHDORF<br />
Liegenschaftsankäufe für das TIZ-Kirchdorf, BZ Land OÖ € 90.000 an<br />
Standortgemeinde Schlierbach, Aufteilung im Verrechnungswege an die restlichen<br />
22 Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf an der Krems. Anteil <strong>Micheldorf</strong> € 6.975.<br />
AUFBAHRUNGSHALLE HEILIGENKREUZ<br />
Neubau einer Aufbahrungshalle in der Ortschaft Heiligenkreuz, Gesamtkosten ca.<br />
€ 247.000, Abwicklung über neugegründete Gemeinde-KG. Im Jahr 2009 erfolgte der<br />
Rückersatz von durch die Gemeinde entrichtete Planungskosten (Rechnungslegung<br />
neu an Gemeinde-KG). Im Jahr 2010 ergaben sich Bauhofleistungen (Arbeits- und<br />
Fuhrlöhne) zu diesem Projekt, detto 2011. Außerdem wurde im Jahr 2011 eine BZ<br />
des Landes OÖ in Höhe von € 75.000 an die Gemeinde-KG weitergeleitet.<br />
WASSERVERSORGUNG BA 06 – ERWEITERUNG WEINZIERL, SANIERUNG<br />
HOCHBEHÄLTER HINTERBURG U. A.<br />
Erweiterung der dortigen Wasserversorgung und Erneuerung bestehender<br />
Leitungen, UV-Anlage Hinterburg, Sanierung HB Hinterburg, Anpassung EMSR –<br />
(Elektronische Mess- und Signal-Regelung) an den Stand der Technik,<br />
Gesamtkosten € 600.000.<br />
Finanzierung zur Gänze durch Darlehensaufnahme. Überschuss 2011 aus<br />
Darlehensaufnahme wird 2012 zur Finanzierung von Restkosten verwendet werden.<br />
WASSERVERSORGUNG BA 07 OTTSDORF<br />
Netzerneuerung.<br />
Gesamtkosten € 280.000<br />
Finanzierung: Darlehen € 234.300<br />
Investitionszuschuss Bund € 45.700<br />
Gesamt € 280.000<br />
Die Gesamtkosten machen tatsächlich bisher schon mehr als € 351.000 aus, wovon<br />
gut € 17.000 im OH verbucht wurden (Arbeitslöhne 2009 und 2010 der<br />
Wasserwarte). Sollte der Bundeszuschuss mehr als die im AOH fehlenden<br />
€ 45.704 betragen, wird ein Überschuss wieder zur Rücklage „Wasserleitungs-<br />
Anschlussgebühren“ zugeführt, von wo zur bisherigen teilweisen Finanzierung Mittel<br />
entnommen wurden.<br />
9
WASSERLEITUNGS AUSBAU UND –ERNEUERUNG<br />
Ausbau Dietlgründe, Erneuerung Teil Pyhrnstraße, Durchführung großteils durch<br />
Gemeindebauhof.<br />
KANALBAU BA 15 VERSCHIEDENE<br />
Bereich Hörtenhuber, Sperrer-Gründe, Pater-Bonifaz-Straße, Postverteilerzentrum,<br />
WAG/Fein-Gründe, Gartenstraße, Kornexlgründe.<br />
Ausgaben 2011: technische Kollaudierung<br />
Gesamtkosten 2007 bis 2011 € 327.887,49<br />
Finanzierung: Darlehen € 227.000,00<br />
Anschlussgebühren € 80.148,54<br />
Aufschließungsbeiträge ROG € 20.733,28<br />
Rücklagenentnahme € 5,67<br />
Gesamt € 327.887,49<br />
ABWASSERBESEITIGUNG BA 16 – OTTSDORF<br />
Entsorgung Abwässer Ottsdorf, Am Ziehberg, etc. – 2.632 m SW-Kanal -<br />
Verschiebung Baubeginn auf das Jahr 2009, im Jahr 2008 nur Planungskosten,<br />
Fertigstellung im Jahr 2011 (2012 Restkosten Entschädigungszahlungen und<br />
Kollaudierung). Gesamtkosten bis inkl. 2011 tatsächlich schon € 650.319,05,<br />
Restkosten 2012 auch noch rd. € 40.000.<br />
Gesamtkosten lt. Finanzierungsplan € 570.000<br />
Finanzierung: Darlehen € 350.000<br />
Anschlussgebühren € 150.000<br />
Rücklagenentnahme € 70.000<br />
Gesamt € 570.000<br />
VERMÖGENS- UND SCHULDENRECHNUNG<br />
Das Vermögen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> betrug zu Beginn des Finanzjahres<br />
2011 € 15,223.170,82, es erfuhr durch Investitionen im außerordentlichen Haushalt<br />
(Wasserleitungs- und Kanalbau) und Abschreibungen Veränderungen und beträgt<br />
zum Ende des Finanzjahres 2011 somit € 15,504.536,71, es erhöhte sich somit per<br />
Saldo um € 281.365,89.<br />
Die Schulden (inkl. Verwaltungsschulden) am Ende des Finanzjahres 2011 betragen<br />
€ 8,576.878,72 gegenüber € 8,866.316,30 zu Beginn des Finanzjahres 2011, die<br />
Schulden sanken somit per Saldo um € 289.437,58.<br />
Statistische Daten je <strong>Micheldorf</strong>er Gemeindebürger (Hauptwohnsitz zum 31. Oktober<br />
2011) Ende 2011: 5.862 Einwohner<br />
Gemeindevermögen € 2.644,92<br />
Schulden insgesamt € 1.463,13<br />
Schulden ohne Gemeinde nicht belastende Darlehen € 1.275,57<br />
Einnahmen OH € 1.841,93<br />
Ausgaben OH € 1.892,50<br />
10
Einnahmen AOH € 166,73<br />
Ausgaben AOH € 192,22<br />
Ausgaben Müllbeseitigung € 65,21<br />
Ausgaben Wasserversorgung OH € 47,98<br />
Ausgaben Abwasserbeseitigung OH € 112,35<br />
Ausgaben Straßenwesen OH € 28,77<br />
Krankenanstaltenbeitrag € 194,04<br />
Sozialhilfeverbandsumlage € 250,24<br />
Personalaufwand (tw. auch in Vorpositionen durch Arbeits- und<br />
Fuhrlöhne enthalten) und Pensionen<br />
€ 457,22<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2011 zur<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Top 6<br />
Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2011 der Verein zur Förderung der<br />
Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG gem. Punkt 11.2 des<br />
Gesellschaftsvertrages<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet über den vorliegenden Rechnungsabschluss<br />
2011 der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ<br />
& Co KG. Dieser Rechnungsabschluss weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen<br />
und Ausgaben von je € 77.692,37 auf. Im außerordentlichen Haushalt ergibt sich bei<br />
Einnahmen von € 396.468,03 und Ausgaben von € 372.829,49 ein Überschuss von<br />
€ 23.638,54.<br />
Über Antrag von Bgm. BR Ewald Lindinger wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, dem Rechnungsabschluss 2011 der Verein zur Förderung der<br />
Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG gemäß Punkt 11.2 des<br />
Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.<br />
Top 7<br />
Gewährung von finanziellen Unterstützungen an Vereine, Verbände und sonstige<br />
Organisationen<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass im heurigen Jahr folgende Beiträge an Vereine,<br />
Verbände und sonstige Organisationen vorgesehen sind, für deren Gewährung der<br />
Gemeinderat zuständig ist:<br />
11
Sportverein Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong><br />
Gesamtförderung € 19.600,00<br />
vom SV zwingend wie folgt zu verwenden/aufzuteilen:<br />
SV Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong> € 12.000,00<br />
SV Grün-Weiß für Jugendförderung € 5.000,00<br />
SV Grün-Weiß Sektion Judo für Miete DOJO € 2.000,00<br />
SV Grün-Weiß für außerordentliche Angelegenheiten € 600,00<br />
Musikvereine<br />
Marktmusikkapelle <strong>Micheldorf</strong> € 3.000,00<br />
Musikverein Weinzierl-Altpernstein € 3.000,00<br />
Museumsvereine<br />
Verein zur Pflege und Erhaltung der Kulturgüter der<br />
Sensenschmiede zum Betrieb der Kulturschmiede<br />
(Klangwelten)<br />
Sonstige Vereine und Organisationen<br />
Nachfolgeorganisation für den Verein Tagesmütter Kremstal<br />
(58,14 € monatlich je <strong>Micheldorf</strong>er Kind) ca.<br />
€ 12.000,00<br />
€ 16.000,00<br />
Tourismusvereine und -verbände<br />
Tourismusverband <strong>Micheldorf</strong> (laufende Zuwendung) € 4.724,00<br />
Förderung landwirtschaftlicher Betriebe<br />
Ortsbauernschaft (Tierzucht und Wasser ) € 8.700,00<br />
GR Petra Spiessberger wirft die Frage auf, ob ein Beitritt <strong>Micheldorf</strong>s zur<br />
LeaderRegion „Traunviertler-Alpenvorland“ finanziell sichergestellt ist.<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger bejaht dies, wenn der Mitgliedsbeitrag erst im nächsten<br />
Jahr fällig wird.<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt die Frage, ob der Museumsverein die<br />
Forderungen des Prüfungsausschusses bereits erfüllt hat.<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger stellt dazu fest, dass es eine Kooperation mit dem<br />
Landestourismusverband gibt, der ein Konzept für das Sensenschmiedemuseum<br />
<strong>Micheldorf</strong> erarbeitet.<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger stellt den Antrag, die in der o.a. Liste enthaltenen Beiträge<br />
an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen zu gewähren. Voraussetzung für<br />
die Auszahlung der Subvention ist ein schriftliches Ansuchen um Gewährung einer<br />
Beihilfe und die Bekanntgabe der Vereinsgebarung mit dem vom Marktgemeindeamt<br />
aufgelegten Formblatt.<br />
12
GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt den Zusatzantrag, dass vor Auszahlung der<br />
Subvention an den Museumsverein ein detailliertes, schlüssiges, schriftliches<br />
Konzept vorliegen muss, in dem auf die Forderungen des Prüfungsausschusses<br />
eingegangen wird.<br />
Die durch Erheben der Hand durchgeführte Abstimmung über den Antrag von Bgm.<br />
BR Ewald Lindinger ergibt bei Ablehnung von GR Mag. Wolfgang Mühllechner und<br />
GR Petra Spiessberger sowie Zustimmung aller übrigen Mitglieder des<br />
Gemeinderates eine Mehrheit von 29:2 Stimmen.<br />
Die ebenfalls durch Erheben der Hand durchgeführte über den Zusatzantrag von<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner ergibt Zustimmung der fünf Mitglieder der FPÖ-<br />
Fraktion und der drei Mitglieder der GRÜNE-Fraktion sowie Ablehnung aller übrigen<br />
Mitglieder des Gemeinderates. Der Zusatzantrag erreicht somit mit einem<br />
Stimmenverhältnis von 8:23 keine Mehrheit.<br />
Top 8<br />
Genehmigung des Finanzierungsplanes für die Sanierung des Hochbehälters<br />
Ottsdorf und der Quelle Hinterburg<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass für die Sanierung des Hochbehälters Ottsdorf und<br />
der Quelle Hinterburg folgende Finanzierungsmöglichkeit besteht:<br />
Wasserversorgungsanlage <strong>Micheldorf</strong><br />
Sanierung Hochbehälter Ottsdorf und Quelle Hinterburg<br />
Finanzierungsplan:<br />
2012 2013 Gesamt<br />
Herstellungskosten: € 200.000 0 € 200.000<br />
Finanzierung:<br />
Bundesmittel (Umweltförderung) € 30.000 0 € 30.000<br />
Darlehen € 170.000 0 € 170.000<br />
G e s a m t € 200.000 0 € 200.000<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, den vorstehenden Finanzierungsplan zu genehmigen.<br />
13
Top 9<br />
Abschluss eines Mietvertrages mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. & Co KG betreffend die Aufbahrungshalle<br />
Heiligenkreuz<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass für die neugebaute Aufbahrungshalle<br />
Heiligenkreuz ein Mietvertrag mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG abgeschlossen werden muss.<br />
Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt vor und wird von ihm den<br />
Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Aus diesem Vertragsentwurf geht<br />
hervor, dass das Mietverhältnis am 01.03.2012 beginnt und auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen wird. Als monatlicher Mietzins wird ein Betrag von<br />
€ 134,40 (inkl. 20 % USt.) vereinbart.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, diesen Mietvertrag abzuschließen.<br />
Top 10<br />
Abschluss von <strong>Vereinbarung</strong>en betreffend Kostenersatz für die Herstellung von<br />
Verkehrsflächen<br />
a) Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2<br />
b) Dipl.-Ing. Margareta Fein, Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad-Hall<br />
a) Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger informiert die Gemeinderatsmitglieder davon, dass mit<br />
Herrn Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2, folgende <strong>Vereinbarung</strong> betreffend<br />
einen Kostenersatz für die Herstellung von Verkehrsflächen ausgehandelt wurde:<br />
<strong>Vereinbarung</strong><br />
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, Hammerweg 23,<br />
4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, und Herrn Ferdinand Kornexl, geb. 19. 6. 1951, Kaltenprunnerstraße<br />
3/2, 4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, wie folgt:<br />
1.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ verpflichtet sich, die im beiliegenden Lageplan<br />
(Auszug aus der Vermessungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Robert Zölss-<br />
Horcicka, Kirchdorf, vom 29. 11. 2011, GZ 18363) grün gekennzeichnete Verkehrsfläche<br />
im Ausmaß von 1.056 m² wie folgt zu errichten oder errichten zu lassen:<br />
a) Herstellung des Unterbaues und der Fahrbahn im geschotterten Zustand bis<br />
1. Juni 2012<br />
b) Herstellung des staubfreien Fahrbahnbelages bis 31. Dezember 2014<br />
14
2.<br />
Herr Ferdinand Kornexl verpflichtet sich, zu den der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ<br />
aus der unter Punkt 1 angeführten Baumaßnahme entstehenden Kosten folgende<br />
Beiträge zu leisten:<br />
a) € 40.000,-- (Euro vierzigtausend) bis spätestens 1. Juni 2012<br />
b) € 20.000,-- (Euro zwanzigtausend) spätestens 1. Juni 2013<br />
Die angeführten Beträge werden abzugsfrei auf das Konto der Marktgemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in OÖ Nr. 1023-1 bei der Raiffeisenbank <strong>Micheldorf</strong>, BLZ 34318,<br />
überwiesen.<br />
3.<br />
Beide Vertragspartner halten fest, dass die unter Punkt 2 angeführte Leistung einen<br />
freiwilligen Beitrag darstellt, der unabhängig von der Vorschreibung gesetzlich<br />
geregelter Aufschließungs-, Erhaltungs- und Verkehrsflächenbeiträge ist.<br />
Beide Vertragspartner halten weiters fest, dass der Gesamtbetrag von € 60.000,--<br />
dem auf Schätzungen und Erfahrungswerten beruhenden ungedeckten Anteil an den<br />
Kosten der Straßenherstellung entspricht. Herr Ferdinand Kornexl anerkennt diesen<br />
Gesamtbetrag und verzichtet auf jede Anfechtung wegen Irrtums.<br />
GR Susanne Buchmann stellt die Frage, ob sichergestellt ist, dass mit dem<br />
ausgehandelten Kostenbeitrag von € 60.000,00 die Herstellungskosten für die<br />
gegenständliche Straße abgedeckt sind und keine Gefahr besteht, dass Restkosten<br />
für die Gemeinde verbleiben.<br />
Der Bürgermeister antwortet darauf, dass die Kosten genau geschätzt wurden und<br />
mit dem vereinbarten Kostenbeitrag zur Gänze abgedeckt sein müssten.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, die gegenständliche <strong>Vereinbarung</strong> zu genehmigen.<br />
b) Dipl.-Ing. Margareta Fein, Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad-Hall<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Frau Dipl.–Ing. Margareta Fein,<br />
Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad Hall, folgende <strong>Vereinbarung</strong> betreffend den Kostenersatz<br />
für eine herzustellende öffentliche Verkehrsfläche ausgehandelt wurde:<br />
15
<strong>Vereinbarung</strong><br />
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, Hammerweg 23,<br />
4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, und Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein, geb. 10. 5. 1940, Moritz-<br />
Mitter-Gasse 4, 4540 Bad Hall, wie folgt:<br />
1.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ verpflichtet sich, die im beiliegenden Lageplan<br />
(Auszug aus der Vermessungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Robert Zölss-<br />
Horcicka, Kirchdorf, vom 6. 3. 2012, GZ 18307) grün gekennzeichnete Verkehrsfläche<br />
im Ausmaß von 960 m² wie folgt zu errichten oder errichten zu lassen:<br />
c) Herstellung des Unterbaues und der Fahrbahn im geschotterten Zustand bis<br />
1. Juni 2012<br />
d) Herstellung des staubfreien Fahrbahnbelages bis 31. Dezember 2014<br />
2.<br />
Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein verpflichtet sich, zu den der Marktgemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in OÖ aus der unter Punkt 1 angeführten Baumaßnahme entstehenden<br />
Kosten folgende Beiträge zu leisten:<br />
c) € 40.000,-- (Euro vierzigtausend) bis spätestens 1. Juni 2012<br />
d) € 20.000,-- (Euro zwanzigtausend) spätestens 1. Juni 2013<br />
Die angeführten Beträge werden abzugsfrei auf das Konto der Marktgemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in OÖ Nr. 1023-1 bei der Raiffeisenbank <strong>Micheldorf</strong>, BLZ 34318,<br />
überwiesen.<br />
3.<br />
Beide Vertragspartner halten fest, dass die unter Punkt 2 angeführte Leistung einen<br />
freiwilligen Beitrag darstellt, der unabhängig von der Vorschreibung gesetzlich<br />
geregelter Aufschließungs-, Erhaltungs- und Verkehrsflächenbeiträge ist.<br />
Beide Vertragspartner halten weiters fest, dass der Gesamtbetrag von € 60.000,--<br />
dem auf Schätzungen und Erfahrungswerten beruhenden ungedeckten Anteil an den<br />
Kosten der Straßenherstellung entspricht. Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein anerkennt<br />
diesen Gesamtbetrag und verzichtet auf jede Anfechtung wegen Irrtums.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erhebend der Hand einstimmig<br />
beschlossen, die gegenständliche <strong>Vereinbarung</strong> zu genehmigen.<br />
16
Top 11<br />
Änderungen des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2000 nach Durchführung des<br />
Verfahrens lt. Oö ROG 1994:<br />
a) Änderung Nr. 53 „Rohrauer“<br />
b) Änderung Nr. 54 „Kefer I“<br />
c) Änderung Nr. 55 „Kefer II“<br />
d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />
a) Änderung Nr. 53 „Rohrauer“<br />
Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass die Ehegatten Franz und Johanna<br />
Rohrauer, Welser Str. 38, mit Schreiben vom 07.09.2012 um Umwidmung der<br />
Parzelle 450/2 mit Baufläche .82/2, KG Obermicheldorf, von derzeit Grünland in<br />
Wohngebäude im Grünland +51a (Sternchensignatur) angesucht haben. Aus dem<br />
vorliegenden Änderungsplan des Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, ist<br />
ersichtlich, dass die Umwidmungsfläche im Ausmaß von 581 m² aus den<br />
Grundstücken 450/2, .82/2 sowie einem Teil des Grundstückes Nr. 450/1 besteht.<br />
Wie der Vorsitzende ausführt, handelt es sich beim gegenständlichen Objekt<br />
zweifelsfrei um ein Wohngebäude, das nie landwirtschaftlichen Zwecken diente und<br />
auch nie Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes war. Auf Grund seiner Größe und<br />
des äußeren Erscheinungsbildes würde sich das gegenständliche Objekt auch gar<br />
nicht als (Klein-) Landwirtschaft eignen. Vor der letzten generellen Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Jahr 2000 war die Liegenschaft als Wohngebiet<br />
ausgewiesen. Da das Objekt zum damaligen Zeitpunkt unbewohnt war, erfolgte eine<br />
Rückwidmung in Grünland; eine Sternchensignatur wurde versehentlich nicht<br />
eingetragen.<br />
Aus dem vorliegenden Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der<br />
oö. Landesregierung geht hervor, dass die beabsichtigte<br />
Flächenwidmungsplanänderung mit den Zielen und Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes übereinstimmt. Eine ÖEK-Änderung ist deshalb nicht<br />
notwendig. Die zur Umwidmung vorgesehene Fläche liegt an der öffentlichen<br />
Kremsursprung-Straße. Wasser- und Stromanschluss sind vorhanden. Die<br />
Abwasserbeseitigung erfolgt über eine vorhandene Senkgrube. Die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes sind gegeben, da<br />
öffentliche Interessen für den Weiterbestand eines bewohnten Objektes im<br />
gegenständlichen Bereich sprechen und dies den Planungszielen der Gemeinde<br />
nicht widerspricht. Interessen Dritter werden durch die Änderung nicht verletzt.<br />
Das im oö. ROG 1994 vorgesehene Verfahren zur Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes wurde durchgeführt. Die wesentlichen Inhalte der im<br />
Rahmen dieses Verfahrens eingelangten Stellungnahmen werden vom Vorsitzenden<br />
den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Die Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung erachtet die Bebaubarkeit grundsätzlich als gegeben und erhebt<br />
keine Einwände, wenn im Rahmen der Bauführung einige Grundsätze eingehalten<br />
werden. Seitens der Bezirksforstinspektion Kirchdorf wird die beabsichtigte<br />
Widmungsänderung zur Kenntnis genommen, jedoch auf zu erwartende künftige<br />
17
Probleme hinsichtlich eines entsprechenden Sicherheitsabstandes zum Wald<br />
hingewiesen. Alle übrigen Dienststellen haben keine Bedenken geäußert.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, den Flächenwidmungsplan im Sinne des vorliegenden<br />
Änderungsplanes Nr. 4.53 „Rohrauer“ abzuändern.<br />
b) Änderung Nr. 54 „Kefer I“<br />
GR-Ers. Victoria Hofer erklärt sich zu diesem Tagesordnung für befangen, da es sich<br />
beim Antragsteller um ihren Vater handelt. Sie nimmt in der Folge weder an der<br />
Beratung noch an der Beschlussfassung in gegenständlicher Angelegenheit teil.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Johann Kefer, Hauptstraße 23, um Umwidmung<br />
eines ca. 3.600 m² großen Teiles des Grundstückes Nr. 2706, KG Mittermicheldorf,<br />
von Grünland in Wohngebiet angesucht hat. Dazu ist eine Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes notwendig.<br />
Die genaue Situation ist aus den vorliegenden Änderungsplänen des Ortsplaners<br />
Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, ersichtlich.<br />
Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />
ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />
seitens der Eigentümer, gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />
Grundstücke, so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />
Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />
Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />
wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
eingeleitet.<br />
Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />
wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />
nicht eingelangt. Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde die Umwidmungsfläche<br />
auf die unmittelbar an das bestehende Siedlungsgebiet angrenzenden<br />
Grundstücksteile beschränkt.<br />
Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />
Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />
Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />
entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />
gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />
Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als Bauland geeignet.<br />
Öffentliche Interessen sind gegeben, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />
Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter liegt nicht vor.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />
Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, vom 30.11.2011 (korr. 21.03.2012) mit der<br />
Bezeichnung „Kefer I“ das örtliche Entwicklungskonzept sowie den<br />
18
Flächenwidmungsplan abzuändern (ÖEK Änderung Nr. 1.10 bzw.<br />
Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.54)<br />
c) Änderung Nr. 55 „Kefer II“<br />
GR-Ers. Victoria Hofer erklärt sich zu diesem Tagesordnung für befangen, da es sich<br />
beim Antragsteller um ihren Vater handelt. Sie nimmt in der Folge weder an der<br />
Beratung noch an der Beschlussfassung in gegenständlicher Angelegenheit teil.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Johann Kefer, Hauptstraße 23, um Änderung<br />
der Widmung eines ca. 4.100 m² großen Teiles des Grundstückes Nr. 742,<br />
KG Mittermicheldorf, von Grünland in Wohngebiet angesucht hat. Dazu ist eine<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
notwendig. Die genaue Situation ist aus den vorliegenden Änderungsplänen des<br />
Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, ersichtlich.<br />
Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />
ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />
seitens der Eigentümer gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />
Grundstücke so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />
Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />
Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />
wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
eingeleitet.<br />
Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />
wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />
nicht eingelangt. Im Hinblick auf die von der Abt. Umweltschutz des Amtes der<br />
oö. Landesregierung geäußerten Bedenken betreffend verkehrsbedingte<br />
Lärmemissionen wurde ein Auszug aus dem oö. Schienenverkehrslärmkataster für<br />
den Bahnabschnitt Linz – Selzthal eingeholt. Daraus geht hervor, dass die<br />
Umwidmungsfläche außerhalb der 55 dB-Grenze liegt.<br />
Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />
Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />
Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />
entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />
gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />
Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als Bauland geeignet.<br />
Öffentliche Interessen sind gegeben, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />
Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter liegt nicht vor.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />
Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, vom 30.11.2011 mit der Bezeichnung<br />
„Kefer II“ das örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungsplan<br />
abzuändern (ÖEK Änderung Nr. 1.11 bzw. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.55).<br />
19
d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Familie Hörtenhuber um Änderung der Widmung<br />
des Grundstückes Nr. 210/2, KG Mittermicheldorf, von Betriebsbaugebiet in<br />
gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen angesucht hat.<br />
Dazu ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes notwendig. Die genaue Situation ist aus den vorliegenden<br />
Änderungsplänen des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching,<br />
ersichtlich.<br />
Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />
ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />
seitens der Eigentümer gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />
Grundstücke so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />
Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />
Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />
wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
eingeleitet.<br />
Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />
wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />
nicht eingelangt.<br />
Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />
Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />
Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />
entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />
gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />
Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als eingeschränktes<br />
gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen geeignet.<br />
Öffentliche Interessen sind vorhanden, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />
Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter wurde nicht festgestellt.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />
Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, mit der Bezeichnung „Hörtenhuber“ das<br />
örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungsplan abzuändern (ÖEK<br />
Änderung Nr. 1.12 lt. Plan vom 21.03.2012 bzw. Flächenwidmungsplanänderung<br />
Nr. 4.56 lt. Plan vom 30.11.2011).<br />
Top 12<br />
Allfälliges<br />
Der Vorsitzende verliest einen Schriftsatz der FPÖ-Fraktion <strong>Micheldorf</strong> vom<br />
26.03.2012 mit dem die Bestellung von GR Franz Hageneder anstelle von<br />
GR-E. Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber als Fraktionsobmann-Stellvertreter<br />
angezeigt wurde.<br />
20
Herr HR Prim. i.R. Dr. Kurt Springer, Gartenstraße 28, hat anstelle von<br />
Herrn GR-E. Albert Ettenfellner die Leitung des Arbeitskreises „Gesunde Gemeinde“<br />
übernommen.<br />
Mit Erlass vom 06.02.2012 hat die Direktion Inneres und Kommunales beim Amt der<br />
oö. Landesregierung die Gemeinde über Maßnahmen zur Förderung von<br />
Gemeindekooperationen informiert.<br />
Der Vorsitzende berichtet weiters, dass am Sonntag, 29.04.2012, der Georgiritt in<br />
<strong>Micheldorf</strong> stattfindet.<br />
Der Klub der sozialistischen Landtagsabgeordneten sowie Herr LH-Stv. Franz Hiesl<br />
haben den Eingang der vom Gemeinderat beschlossenen Resolution zur Kürzung<br />
der Gehaltsanpassung für Landes- und Gemeindebedienstete im Rahmen des<br />
Dienstrechtsänderungsgesetzes 2011 bestätigt und dazu Stellung genommen.<br />
Der Vorsitzende gibt weiters bekannt, dass am 06.06.2012 in der Gemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in Kärnten ein Partnerfest stattfindet.<br />
GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt fest, dass seit kurzem die genehmigten<br />
Gemeinderatsprotokolle auf der Homepage der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong><br />
veröffentlicht werden.<br />
GV Ing. Gerhard Hüttner erinnert daran, dass am 04.05.2012 in der Bücherei das<br />
„Fest des Lesens“ stattfindet.<br />
Da die Tagesordnung behandelt ist und keine weiteren Anträge und Anfragen mehr<br />
vorliegen, dankt der Vorsitzende für die Teilnahme und die Mitarbeit an der Sitzung<br />
und schließt diese um 21:20 Uhr.<br />
Bürgermeister Schriftführer<br />
21