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Vereinbarung - Micheldorf

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Marktgemeindeamt <strong>Micheldorf</strong><br />

in Oberösterreich<br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

aufgenommen im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes <strong>Micheldorf</strong> am<br />

28.03.2012 anlässlich einer Sitzung des Gemeinderates.<br />

Anwesende:<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger als Vorsitzender<br />

GR-E. Edith Richter für VB Karl Lungenschmid<br />

VB Roswitha Waas<br />

GR-E. Robert Greunz für VB Alfred Hinterwirth<br />

GR-E. Aloisia Götzendorfer für GV Horst Hufnagl<br />

GV Ing. Gerhard Rudolf Hüttner<br />

GR-E. Viktoria Hofer für GV Christian Hartwagner<br />

GR Reinhold Binder<br />

GR Franz Riedler<br />

GR Andreas Karl Friedrich Hubauer<br />

GR Claudia Radinger<br />

GR Manfred Gruber<br />

GR Werner Radinger<br />

GR Harald Strutzenberger<br />

GR Franz Berger<br />

GR-E. Helmut Hochhauser für GR Alois Wunsch<br />

GR-E. Walter Nagl für GR Gertrude Krenner<br />

GR Alfons Mitter<br />

GR Brigitte Forstinger<br />

GR Peter Strutzenberger<br />

GR-E. Erwin Geiseder für GR Marion Hinterwirth<br />

GR Rudolf Grall<br />

GR Gottfried Edtbauer<br />

GR Friedrich Ganglbauer<br />

GR Susanne Buchmann<br />

GR Rainer Lanz<br />

GR Erich Franz Hageneder<br />

GR Patrick Reiter<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner<br />

GR Petra Spiessberger<br />

GR Günter Hackl<br />

Schriftführer: AL Herbert Ehrenbrandner<br />

Gerda Eder, B.A.<br />

Entschuldigt: VB Karl Lungenschmid<br />

VB Alfred Hinterwirth<br />

GV Horst Hufnagl<br />

GV Christian Hartwagner<br />

GR Alois Wunsch<br />

GR Gertrude Krenner<br />

GR Marion Hinterwirth<br />

1


Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ zählt 31 Mitglieder, davon<br />

sind alle anwesend bzw. durch Ersatzmitglied vertreten.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger begrüßt als Vorsitzender die Mitglieder bzw.<br />

Ersatzmitglieder des Gemeinderates, stellt die ordnungsgemäße Einladung und die<br />

Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass für die heutige Sitzung folgende Tagesordnung gilt:<br />

1. Nachwahlen in den Prüfungsausschuss (Fraktionswahlen FPÖ)<br />

2. Behandlung des Gutachtens des oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011<br />

3. Behandlung des Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf<br />

vom 07.03.2012 betreffend den Voranschlag 2012<br />

4. Behandlung von Prüfberichten des Prüfungsausschusses:<br />

a) Prüfbericht vom 27.02. 2012<br />

b) Prüfbericht vom 14.03. 2012<br />

5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2011<br />

6. Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2011 der Verein zur Förderung der<br />

Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG gem. Punkt 11.2<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

7. Gewährung von finanziellen Unterstützungen an Vereine, Verbände und<br />

sonstige Organisationen<br />

8. Genehmigung des Finanzierungsplanes für die Sanierung des Hochbehälters<br />

Ottsdorf und der Quelle Hinterburg<br />

9. Abschluss eines Mietvertrages mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG betreffend die<br />

Aufbahrungshalle Heiligenkreuz<br />

10. Abschluss von <strong>Vereinbarung</strong>en betreffend Kostenersatz für die Herstellung<br />

von Verkehrsflächen<br />

a) Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2<br />

b) Dipl.-Ing. Margareta Fein, Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad-Hall<br />

11. Änderungen des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2000 nach Durchführung des<br />

Verfahrens lt. oö. ROG 1994:<br />

a) Änderung Nr. 53 „Rohrauer“<br />

b) Änderung Nr. 54 „Kefer I“<br />

c) Änderung Nr. 55 „Kefer II“<br />

d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />

12. Allfälliges<br />

2


Top 1<br />

Nachwahlen in den Prüfungsausschuss (Fraktionswahlen FPÖ)<br />

Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird über Antrag des Vorsitzenden<br />

durch Erheben der Hand einstimmig beschlossen, die Nachwahlen in den<br />

Prüfungsausschuss offen durch Erheben der Hand durchzuführen.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber mit<br />

Schreiben vom 13.03.2012 auf seine Funktion als Mitglied (Obmannstellvertreter) im<br />

Prüfungsausschuss verzichtet hat. Von der antragsbrechtigten FPÖ-Fraktion liegen<br />

zwei Wahlvorschläge vor, die ordnungsgemäß unterfertigt sind und auf folgende<br />

Namen lauten:<br />

1. GR Erich Franz Hageneder als Obmannstellvertreter<br />

2. GR-E. Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber als Ersatzmitglied<br />

Von den Mitgliedern der FPÖ-Fraktion werden die beiden auf den Wahlvorschlägen<br />

aufscheinenden Mandatare durch Erheben der Hand einstimmig in die jeweilige<br />

Funktion gewählt.<br />

Top 2<br />

Behandlung des Gutachtens des oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass am 19.12.2011 das Gutachten des<br />

oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011 über die Gebarung der Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in OÖ eingelangt ist. Die Kurzfassung dieses Gutachtens wird von ihm<br />

vollinhaltlich verlesen. Weiters bringt er einen ausführlichen Bericht zu den einzelnen<br />

Feststellungen des insgesamt 33 Punkte umfassenden Gutachtens.<br />

GR Erich Franz Hageneder schlägt vor, im Bereich der Gemeindeverwaltung das<br />

Benchmarking-Instrument stärker zu forcieren.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner kritisiert die ausführlichen Erläuterungen des<br />

Bürgermeisters zum Rechnungshofgutachten und vertritt die Ansicht, dass dadurch<br />

eine lebendige Diskussion nicht möglich ist. Weiters wirft er die Frage auf, ob sich die<br />

Feststellung des Landesrechnungshofes, der Amtsleiter sei zu stark in die operativen<br />

Tätigkeiten eingebunden, auf die häufigen Abwesenheiten des Bürgermeisters<br />

bezieht.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger verneint dies und führt dazu aus, dass damit gemeint ist,<br />

dass der Amtsleiter weniger operative Tätigkeiten selber ausführen sondern mehr an<br />

die zuständigen Fachabteilungen delegieren sollte.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt fest, dass es im Vergleich zu 2005 diesmal<br />

relativ wenige Entgegnungen der Gemeinde gibt.<br />

3


Bgm. BR Ewald Lindinger führt dazu aus, dass vieles davon bereits vor Abfassung<br />

des Gutachtens mit den Prüfern des Landesrechungshofes besprochen und geklärt<br />

werden konnte. Weiters gibt er bekannt, dass die Straßenkehrung neu organisiert<br />

werden soll und dabei auch eine verstärkte Kooperation mit Nachbargemeinden<br />

angestrebt wird. Bereits jetzt gibt es eine <strong>Vereinbarung</strong> mit der Gemeinde<br />

Oberschlierbach, dass auch von <strong>Micheldorf</strong> der dort verhandene Kommunaltraktor<br />

samt Zusatzgeräten genutzt werden kann.<br />

GV Ing. Gerhard Hüttner hält ein Gesamtkonzept betreffend Gemeindekooperationen<br />

für notwendig.<br />

GR Erich Franz Hageneder wirft die Frage auf, warum im Bereich der Bücherei nicht<br />

mit der Pfarre <strong>Micheldorf</strong> kooperiert wird, die ebenfalls eine Bücherei betreibt.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger führt dazu aus, dass eine Kooperation bereits vor einigen<br />

Jahren versucht wurde, diese allerdings aus organisatorischen Gründen nicht<br />

zustande gekommen ist.<br />

GV Ing. Gerhard Hüttner gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass eine<br />

Zusammenlegung der beiden Büchereien auf Grund der räumlichen Situation derzeit<br />

nicht möglich wäre.<br />

Am Schluss der Debatte wird über Antrag des Vorsitzenden durch Erheben der<br />

Hand einstimmig beschlossen, das vorliegende Gutachten des<br />

oö. Landesrechnungshofes vom 25.11.2011 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Top 3<br />

Behandlung des Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom<br />

07.03.2012 betreffend den Voranschlag 2012<br />

Der Vorsitzende bringt den Gemeinderatsmitgliedern den Inhalt des<br />

Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 07.03.2012 betreffend<br />

den Voranschlag 2012 zur Kenntnis. Er geht dabei auf die einzelnen Feststellungen<br />

des Prüfungsberichtes ein und vertritt die Ansicht, dass dieser leider nur relativ<br />

wenige umsetzbare Vorschläge enthält.<br />

GR Friedrich Ganglbauer ist der Ansicht, dass besonders der mittelfristige<br />

Finanzplan verbessert und anstelle von gewünschten Projekten nur solche Projekte<br />

aufgenommen werden sollten, deren Umsetzung im Planungszeitraum realistisch ist.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird am Schluss der Debatte durch Erheben der<br />

Hand einstimmig beschlossen den vorliegenden Prüfungsbericht der<br />

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 07.03.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

4


Top 4<br />

Behandlung von Prüfberichten des Prüfungsausschusses:<br />

a) Prüfbericht vom 27.02.2012<br />

b) Prüfbericht vom 14.03.2012<br />

a) Prüfbericht vom 27.02.2012<br />

GR Friedrich Ganglbauer berichtet, dass sich der Prüfungsausschuss in seiner<br />

Sitzung am 27.02.2012 ausführlich mit dem vorliegenden Gutachten des<br />

Landesrechnungshofes beschäftigt hat. Er hält es für notwendig, dass sich die<br />

Gemeinde in ihrer Stellungnahme speziell mit den Angelegenheiten des<br />

Personalmanagements, dem Prozess- und Veränderungsmanagement sowie der<br />

Gebarung des Alpenbades beschäftigt. Hinsichtlich der noch offenen<br />

Ausfinanzierung der Landesausstellung 2009 soll seiner Ansicht nach eine<br />

verbindliche Klärung mit dem Land OÖ herbeigeführt werden.<br />

GR Friedrich Ganglbauer erwähnt im positiven Sinne, dass die pro Kopf<br />

Verschuldung der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> deutlich unter dem Landesdurchschnitt<br />

liegt.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, den gegenständlichen Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom<br />

27.02.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

b) Prüfbericht vom 14.03 2012<br />

GR Friedrich Ganglbauer bringt den Gemeinderatsmitgliedern den Prüfbericht des<br />

Prüfungsausschusses vom 14.03.2012 betreffend den Rechnungsabschluss 2011<br />

zur Kenntnis. Es geht daraus hervor, dass die Finanzkraft der Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen hat.<br />

Der Prüfungsausschuss vertritt die Ansicht, dass in Zukunft eine ausgeglichene<br />

Erstellung des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes angestrebt werden<br />

sollte.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, den gegenständlichen Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom<br />

14.03.2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Top 5<br />

Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2011<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass der Rechnungsabschluss für das<br />

Haushaltsjahr 2011 erstellt und durch zwei Wochen im Gemeindeamt während der<br />

Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wurde. Die öffentliche Auflegung<br />

wurde ordnungsgemäß kundgemacht. Schriftliche Erinnerungen sind während der<br />

Auflagefrist nicht eingelangt.<br />

5


Zum Inhalt des Rechnungsabschlusses 2011 bringt Bgm. BR Ewald Lindinger einen<br />

ausführlichen Bericht, aus dem Folgendes hervorgeht:<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT<br />

Bei Einnahmen von € 10,797.421,44 und Ausgaben in Höhe von € 11,093.819,51<br />

ergibt sich ein Abgang in Höhe von € 296.397,74, wobei dieser Abgang den<br />

Fehlbetrag für das Finanzjahr 2010 in Höhe von € 731.640,74 enthält, welcher vom<br />

Land OÖ im Finanzjahr 2011 mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 473.000<br />

teilweise abgedeckt wurde.<br />

Die Finanzkraft (= eigene Steuern und Ertragsanteile, ohne<br />

Fremdenverkehrsabgaben und Aufschließungsbeiträge) beträgt € 6,147.339,21, das<br />

sind 56,93 % (2010: 58,20 %, 2009: 61,33 %, 2008: 61,57 %, 2007: 60,11 %) der<br />

Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushalts.<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT<br />

Bei Gesamteinnahmen von € 977.365,15 und Gesamtausgaben von € 1,126.810,47<br />

ergibt sich ein Gesamtabgang in Höhe von € 149.445,32, der sich aus zwei<br />

Überschüssen, ausgeglichenen Ergebnissen und Fehlbeträgen bei folgenden<br />

Vorhaben zusammensetzt:<br />

Kindergarten <strong>Micheldorf</strong> – Betriebsausstattung - 2.281,75 €<br />

Kindergarten <strong>Micheldorf</strong> – Expositur Sense (Sollfehlbetr. 2009 Rest) - 26.400,00 €<br />

Kindergarten III „In der Krems“ -342.239,86 €<br />

Kindergarten III „In der Krems“ - Zwischenfinanzierung 350.000,00 €<br />

Hort – Personalraum -2.460,00 €<br />

Sanierung Sportanlagen Freizeitpark <strong>Micheldorf</strong> 0,00 €<br />

Landesausstellung 2009/Genusswelten (Sollfehlbetrag 2009) - 86.932,41 €<br />

Dorferneuerung (Sollfehlbetrag 2009 Rest) -10.200,00 €<br />

Straßen- u. Gehwegneubau, verkehrsberuhigende Maßnahmen 0,00 €<br />

Sonstige Straßenbaumaßnahmen (Sollfehlbetrag 2009) - 23.000,00 €<br />

Straßenbau Katastrophenschäden 0,00 €<br />

Straßenbau Kanal 0,00 €<br />

Wildbachverbauung Weinzierlerbach 0,00 €<br />

Wildbachverbauung Seebach+Erlgraben 0,00 €<br />

Citybushaltestellen (Sollfehlbetrag 2009 tw.) 0,00 €<br />

Grundankäufe TIZ-Kirchdorf 0,00 €<br />

Aufbahrungshalle Heiligenkreuz 0,00 €<br />

Wasserversorgung BA 06 Weinzierl und UVA Hinterburg 39.772,70 €<br />

Wasserversorgung BA 07 Ottsdorf -45.704,00 €<br />

Wasserleitungsausbau und –erneuerung 0,00 €<br />

Kanal BA 15 Verschiedene 0,00 €<br />

Kanal BA 16 Ottsdorf 0,00 €<br />

Gesamt -149.445,32 €<br />

Diese Fehlbeträge sind teilweise durch bereits schriftlich zugesagte Bundes- und<br />

Landesmittel (Landeszuschüsse und Bedarfszuweisungen) gedeckt.<br />

6


Beschreibung der a. o. Vorhaben:<br />

KINDERGARTEN MICHELDORF – BETRIEBSAUSSTATTUNG<br />

Austausch einer Doppelschaukel mit Kletterpyramide wegen gefährlicher<br />

Mängel, Kauf einer Nestschaukel dafür.<br />

Gesamtkosten € 2.271, 75 - Finanzierung durch Landesbeitrag BGD € 760 (im Jahr<br />

2012 bereits erhalten), Bedarfszuweisung IKD € 760 (Antragstellung 2012) und<br />

€ 751,75 Gemeindeanteil (Darlehensaufnahme/Spendenaufruf?).<br />

KINDERGARTEN MICHELDORF – ERWEITERUNG EXPOSITUR SENSE<br />

Durch die landesweite Einführung des Gratiskindergartens war die Einrichtung einer<br />

siebten Kindergartengruppe notwendig, die einstweilen als Expositur im<br />

Kommunikationszentrum der Generationen (ehem. Gasthaus zur Sense)<br />

untergebracht worden ist und gegen Ende 2011 im Kindergarten III (ehem.<br />

Kinderheim „In der Krems“) Platz finden soll.<br />

Die Gesamtkosten der Expositurlösung betragen (ohne Mietkosten) € 40.662,48.<br />

Der Fehlbetrag in Höhe von € 26.400 wird durch eine Bedarfszuweisung in Höhe von<br />

€ 13.600 und ein Darlehen in Höhe von € 12.800 auszufinanzieren sein.<br />

KINDERGARTEN III „IN DER KREMS“<br />

Kauf des ehemaligen Kinderheimes der Landeshauptstadt Linz „In der Krems“, um<br />

darin ab etwa 2014 (nach Auszug Polytechnische Schule Kirchdorf) einen dritten<br />

Kindergarten der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> (u. a. statt bisheriger Container- und<br />

Expositurlösung ) unterzubringen. Kaufpreis inkl. Nebenkosten, ohne lfw. Grund,<br />

rund € 524.000, Finanzierung 2/3 Land OÖ, 1/3 Gemeinde.<br />

Adaptierungskosten sowie Einrichtung, Außenanlagen und Spielgarten sodann<br />

später noch einmal ca. € 420.000 – 450.000.<br />

KINDERGARTEN III „IN DER KREMS“ - ZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Vorfinanzierung eines Teiles erhoffter/noch nicht zugesagter Landesmittel in Höhe<br />

von 2/3 der Gesamtkosten Kauf und Sanierung.<br />

HORT - PERSONALRAUM<br />

Schaffung eines Personalraumes für den viergruppigen Hort – Einrichtungskosten<br />

€ 7.380.<br />

Finanzierung 1/3 Gemeinde (Holzverkaufserlöse), 1/3 Land/Dir. Bildung, 1/3 Land/BZ<br />

(im Jahr 2016!).<br />

SANIERUNG SPORTANLAGEN FREIZEITPARK MICHELDORF<br />

Sanierung der Sportkegelanlage, Flutlicht Trainingsfeld und Laufbahn –<br />

Gesamtkosten € 114.500. Weiterleitung eines Landesbeitrages 2010<br />

(Landessportförderung) in Höhe von € 30.000 und einer BZ 2011 in Höhe von<br />

€ 30.000 an die GesmbH.<br />

LANDESAUSSTELLUNG 2009 - GENUSSWELTEN<br />

Schriftliche Zusagen zwecks Übernahme dieser Kosten durch das Land OÖ<br />

(Direktion Kultur) liegen noch nicht vor, das Hauptproblem besteht darin, dass der<br />

Verein zur Pflege und Erhaltung der Kulturgüter der Sensenschmiede bis dato keinen<br />

Nachweis über die ihm vorschussweise von der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong><br />

überwiesenen erhofften Landesmittel in Höhe von € 86.832,41 beibringen konnte und<br />

7


die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> ihrerseits daher beim Land OÖ keinen Antrag auf<br />

Landeszuschuss stellen konnte.<br />

DORFERNEUERUNG<br />

Ausbau und Asphaltierung Kirchenplatz samt Zufahrt, Parkplätzen etc. in den Jahren<br />

2008 und 2009.<br />

Fehlbetrag € 22.000 aus 2009 konnte durch Zuführung Holzverkaufserlöse auf<br />

€ 10.200 gesenkt werden, dieser Rest soll 2012 durch Zuführung von Mitteln OH<br />

Verkehrsflächenbeiträge nach der BauO ausfinanziert werden.<br />

STRASSEN- UND GEHWEGNEUBAU, VERKERHSBERUHIGENDE<br />

MASSNAHMEN<br />

Aufschließung Aichwaldergünde Wienerweg (Nähe Tunneleinfahrt Kienbergtunnel<br />

A9) großteils durch Gemeindebauhof, Finanzierung durch Verkehrsflächenbeiträge<br />

nach der BauO und Aufschließungsbeiträge nach dem ROG 1994.<br />

SONSTIGE STRASSENBAUMASSNAHMEN<br />

Gehweg Steinwänd, Umfahrung Eisbach.<br />

Fehlbetrag € 23.000 aus 2009 ist im wesentlichen Sollfehlbetrag des Jahres 2007.<br />

Ausfinanzierung dieses Fehlbetrages geplant durch Verkehrsflächenbeiträge nach<br />

der BauO in den Jahren 2012 bis 2015.<br />

STRASSENBAU KANAL<br />

Restkosten nicht förderbarer Straßenbau im Zuge Kanalbau BA 15: Kornfeld –<br />

Kornexl, Im Rosengarten, Fein-Gründe, Sperrer-Gründe, Kollingerflur, Habinger-<br />

Gründe, Pater-Bonifaz-Straße, in den Jahren 2006 bis 2009 Teilfinanzierung durch<br />

Anteilsbeitrag OH – Verkehrsflächen-Aufschließungsbeiträge nach dem ROG.<br />

Bedeckung des Fehlbetrages 2009 in Höhe von € 59.000 teilweise durch<br />

Anteilsbeiträge OH Verkehrsflächenbeiträge; verbleibender Fehlbetrag sodann<br />

€ 40.794,04, wurde 2011 durch Rücklagenentnahme Kanalanschlussgebühren und<br />

Aufschließungsbeiträge nach dem ROG egalisiert.<br />

WILDBACHVERBAUUNG WEINZIERLERBACH<br />

Durchführung von flächenwirtschaftlichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des<br />

Weinzierlbaches sowie der Nebengerinne Fehringerbach und Neuhäuslbach, und<br />

zwar großflächige Aufforstungen, Entwässerungen und einige Sperrenbauwerke zur<br />

positiven Veränderung der Abflusswerte des Weinzierlbaches sowie zum<br />

Entgegenwirken gegen etwaige Rutschungen.<br />

Der zeitliche Projektsrahmen beträgt 30 Jahre, die vordringlichsten Maßnahmen<br />

sollten bis etwa 2005 durchgeführt werden und mit einem Kostenaufwand von etwa<br />

30 Mio. S verbunden gewesen sein, die Gesamtkosten des Integralprojektes<br />

Weinzierlbach belaufen sich auf 46 Mio. S und sollen nach folgendem<br />

Finanzierungsschlüssel aufgebracht werden:<br />

Bund 70 % - Land Oberösterreich 15 % - Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> 12 % -<br />

Bundesstraßenverwaltung 2 % -Landesstraßenverwaltung 1 %.<br />

Aus Mangel an Finanzierungsmitteln wurden jedoch bisher erst rund 12,6 Mio. S<br />

(€ 916.000) verbaut. 2008 kaum Arbeiten, detto 2009.<br />

Finanzierung Ausgaben 2011 durch Anteilsbeitrag OH Holzverkaufserlöse.<br />

8


WILDBACHVERBAUUNG SEEBACH+ERLGRABEN<br />

Herstellung von Sperren Erlgraben, Kostenerhöhung durch Sicherungsmaßnahmen<br />

wegen Rutschungen des rechts- und linksufrigen Hanges. Gesamtkosten ca. € 319.000,<br />

Kostenteilung zwischen Bund (83 %) sowie den Gemeinden Kirchdorf an der Krems<br />

(12 %) und <strong>Micheldorf</strong> (5 %). Finanzierung des <strong>Micheldorf</strong>er Anteils in Höhe von<br />

€ 15.920 durch Zuführung OH Holzverkaufserlöse.<br />

CITYBUSHALTESTELLEN<br />

Gesamtkosten 2008 und 2009 für Unterbau und Beschilderung inkl. Eigenleistungen<br />

Bauhof € 60.292,31, Fehlbetrag 2008 in Höhe von € 20.000 konnte nicht abgedeckt<br />

werden, da Landesbeitrag trotz schriftlicher Zusage aus Geldmangel bisher nicht<br />

flüssiggemacht wurde.<br />

Fehlbetrag (inkl. Fehlbetrag 2008) € 46.000 konnte durch Holzverkaufserlöse auf<br />

€ 20.000 verringert werden, welche im Jahr 2011 durch einen bereits früher schriftlich<br />

zugesicherten Landesbeitrag abgedeckt werden konnten.<br />

GRUNDANKÄUFE TIZ-KIRCHDORF<br />

Liegenschaftsankäufe für das TIZ-Kirchdorf, BZ Land OÖ € 90.000 an<br />

Standortgemeinde Schlierbach, Aufteilung im Verrechnungswege an die restlichen<br />

22 Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf an der Krems. Anteil <strong>Micheldorf</strong> € 6.975.<br />

AUFBAHRUNGSHALLE HEILIGENKREUZ<br />

Neubau einer Aufbahrungshalle in der Ortschaft Heiligenkreuz, Gesamtkosten ca.<br />

€ 247.000, Abwicklung über neugegründete Gemeinde-KG. Im Jahr 2009 erfolgte der<br />

Rückersatz von durch die Gemeinde entrichtete Planungskosten (Rechnungslegung<br />

neu an Gemeinde-KG). Im Jahr 2010 ergaben sich Bauhofleistungen (Arbeits- und<br />

Fuhrlöhne) zu diesem Projekt, detto 2011. Außerdem wurde im Jahr 2011 eine BZ<br />

des Landes OÖ in Höhe von € 75.000 an die Gemeinde-KG weitergeleitet.<br />

WASSERVERSORGUNG BA 06 – ERWEITERUNG WEINZIERL, SANIERUNG<br />

HOCHBEHÄLTER HINTERBURG U. A.<br />

Erweiterung der dortigen Wasserversorgung und Erneuerung bestehender<br />

Leitungen, UV-Anlage Hinterburg, Sanierung HB Hinterburg, Anpassung EMSR –<br />

(Elektronische Mess- und Signal-Regelung) an den Stand der Technik,<br />

Gesamtkosten € 600.000.<br />

Finanzierung zur Gänze durch Darlehensaufnahme. Überschuss 2011 aus<br />

Darlehensaufnahme wird 2012 zur Finanzierung von Restkosten verwendet werden.<br />

WASSERVERSORGUNG BA 07 OTTSDORF<br />

Netzerneuerung.<br />

Gesamtkosten € 280.000<br />

Finanzierung: Darlehen € 234.300<br />

Investitionszuschuss Bund € 45.700<br />

Gesamt € 280.000<br />

Die Gesamtkosten machen tatsächlich bisher schon mehr als € 351.000 aus, wovon<br />

gut € 17.000 im OH verbucht wurden (Arbeitslöhne 2009 und 2010 der<br />

Wasserwarte). Sollte der Bundeszuschuss mehr als die im AOH fehlenden<br />

€ 45.704 betragen, wird ein Überschuss wieder zur Rücklage „Wasserleitungs-<br />

Anschlussgebühren“ zugeführt, von wo zur bisherigen teilweisen Finanzierung Mittel<br />

entnommen wurden.<br />

9


WASSERLEITUNGS AUSBAU UND –ERNEUERUNG<br />

Ausbau Dietlgründe, Erneuerung Teil Pyhrnstraße, Durchführung großteils durch<br />

Gemeindebauhof.<br />

KANALBAU BA 15 VERSCHIEDENE<br />

Bereich Hörtenhuber, Sperrer-Gründe, Pater-Bonifaz-Straße, Postverteilerzentrum,<br />

WAG/Fein-Gründe, Gartenstraße, Kornexlgründe.<br />

Ausgaben 2011: technische Kollaudierung<br />

Gesamtkosten 2007 bis 2011 € 327.887,49<br />

Finanzierung: Darlehen € 227.000,00<br />

Anschlussgebühren € 80.148,54<br />

Aufschließungsbeiträge ROG € 20.733,28<br />

Rücklagenentnahme € 5,67<br />

Gesamt € 327.887,49<br />

ABWASSERBESEITIGUNG BA 16 – OTTSDORF<br />

Entsorgung Abwässer Ottsdorf, Am Ziehberg, etc. – 2.632 m SW-Kanal -<br />

Verschiebung Baubeginn auf das Jahr 2009, im Jahr 2008 nur Planungskosten,<br />

Fertigstellung im Jahr 2011 (2012 Restkosten Entschädigungszahlungen und<br />

Kollaudierung). Gesamtkosten bis inkl. 2011 tatsächlich schon € 650.319,05,<br />

Restkosten 2012 auch noch rd. € 40.000.<br />

Gesamtkosten lt. Finanzierungsplan € 570.000<br />

Finanzierung: Darlehen € 350.000<br />

Anschlussgebühren € 150.000<br />

Rücklagenentnahme € 70.000<br />

Gesamt € 570.000<br />

VERMÖGENS- UND SCHULDENRECHNUNG<br />

Das Vermögen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> betrug zu Beginn des Finanzjahres<br />

2011 € 15,223.170,82, es erfuhr durch Investitionen im außerordentlichen Haushalt<br />

(Wasserleitungs- und Kanalbau) und Abschreibungen Veränderungen und beträgt<br />

zum Ende des Finanzjahres 2011 somit € 15,504.536,71, es erhöhte sich somit per<br />

Saldo um € 281.365,89.<br />

Die Schulden (inkl. Verwaltungsschulden) am Ende des Finanzjahres 2011 betragen<br />

€ 8,576.878,72 gegenüber € 8,866.316,30 zu Beginn des Finanzjahres 2011, die<br />

Schulden sanken somit per Saldo um € 289.437,58.<br />

Statistische Daten je <strong>Micheldorf</strong>er Gemeindebürger (Hauptwohnsitz zum 31. Oktober<br />

2011) Ende 2011: 5.862 Einwohner<br />

Gemeindevermögen € 2.644,92<br />

Schulden insgesamt € 1.463,13<br />

Schulden ohne Gemeinde nicht belastende Darlehen € 1.275,57<br />

Einnahmen OH € 1.841,93<br />

Ausgaben OH € 1.892,50<br />

10


Einnahmen AOH € 166,73<br />

Ausgaben AOH € 192,22<br />

Ausgaben Müllbeseitigung € 65,21<br />

Ausgaben Wasserversorgung OH € 47,98<br />

Ausgaben Abwasserbeseitigung OH € 112,35<br />

Ausgaben Straßenwesen OH € 28,77<br />

Krankenanstaltenbeitrag € 194,04<br />

Sozialhilfeverbandsumlage € 250,24<br />

Personalaufwand (tw. auch in Vorpositionen durch Arbeits- und<br />

Fuhrlöhne enthalten) und Pensionen<br />

€ 457,22<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2011 zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Top 6<br />

Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2011 der Verein zur Förderung der<br />

Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG gem. Punkt 11.2 des<br />

Gesellschaftsvertrages<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet über den vorliegenden Rechnungsabschluss<br />

2011 der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ<br />

& Co KG. Dieser Rechnungsabschluss weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen<br />

und Ausgaben von je € 77.692,37 auf. Im außerordentlichen Haushalt ergibt sich bei<br />

Einnahmen von € 396.468,03 und Ausgaben von € 372.829,49 ein Überschuss von<br />

€ 23.638,54.<br />

Über Antrag von Bgm. BR Ewald Lindinger wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, dem Rechnungsabschluss 2011 der Verein zur Förderung der<br />

Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG gemäß Punkt 11.2 des<br />

Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.<br />

Top 7<br />

Gewährung von finanziellen Unterstützungen an Vereine, Verbände und sonstige<br />

Organisationen<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass im heurigen Jahr folgende Beiträge an Vereine,<br />

Verbände und sonstige Organisationen vorgesehen sind, für deren Gewährung der<br />

Gemeinderat zuständig ist:<br />

11


Sportverein Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong><br />

Gesamtförderung € 19.600,00<br />

vom SV zwingend wie folgt zu verwenden/aufzuteilen:<br />

SV Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong> € 12.000,00<br />

SV Grün-Weiß für Jugendförderung € 5.000,00<br />

SV Grün-Weiß Sektion Judo für Miete DOJO € 2.000,00<br />

SV Grün-Weiß für außerordentliche Angelegenheiten € 600,00<br />

Musikvereine<br />

Marktmusikkapelle <strong>Micheldorf</strong> € 3.000,00<br />

Musikverein Weinzierl-Altpernstein € 3.000,00<br />

Museumsvereine<br />

Verein zur Pflege und Erhaltung der Kulturgüter der<br />

Sensenschmiede zum Betrieb der Kulturschmiede<br />

(Klangwelten)<br />

Sonstige Vereine und Organisationen<br />

Nachfolgeorganisation für den Verein Tagesmütter Kremstal<br />

(58,14 € monatlich je <strong>Micheldorf</strong>er Kind) ca.<br />

€ 12.000,00<br />

€ 16.000,00<br />

Tourismusvereine und -verbände<br />

Tourismusverband <strong>Micheldorf</strong> (laufende Zuwendung) € 4.724,00<br />

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

Ortsbauernschaft (Tierzucht und Wasser ) € 8.700,00<br />

GR Petra Spiessberger wirft die Frage auf, ob ein Beitritt <strong>Micheldorf</strong>s zur<br />

LeaderRegion „Traunviertler-Alpenvorland“ finanziell sichergestellt ist.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger bejaht dies, wenn der Mitgliedsbeitrag erst im nächsten<br />

Jahr fällig wird.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt die Frage, ob der Museumsverein die<br />

Forderungen des Prüfungsausschusses bereits erfüllt hat.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger stellt dazu fest, dass es eine Kooperation mit dem<br />

Landestourismusverband gibt, der ein Konzept für das Sensenschmiedemuseum<br />

<strong>Micheldorf</strong> erarbeitet.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger stellt den Antrag, die in der o.a. Liste enthaltenen Beiträge<br />

an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen zu gewähren. Voraussetzung für<br />

die Auszahlung der Subvention ist ein schriftliches Ansuchen um Gewährung einer<br />

Beihilfe und die Bekanntgabe der Vereinsgebarung mit dem vom Marktgemeindeamt<br />

aufgelegten Formblatt.<br />

12


GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt den Zusatzantrag, dass vor Auszahlung der<br />

Subvention an den Museumsverein ein detailliertes, schlüssiges, schriftliches<br />

Konzept vorliegen muss, in dem auf die Forderungen des Prüfungsausschusses<br />

eingegangen wird.<br />

Die durch Erheben der Hand durchgeführte Abstimmung über den Antrag von Bgm.<br />

BR Ewald Lindinger ergibt bei Ablehnung von GR Mag. Wolfgang Mühllechner und<br />

GR Petra Spiessberger sowie Zustimmung aller übrigen Mitglieder des<br />

Gemeinderates eine Mehrheit von 29:2 Stimmen.<br />

Die ebenfalls durch Erheben der Hand durchgeführte über den Zusatzantrag von<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner ergibt Zustimmung der fünf Mitglieder der FPÖ-<br />

Fraktion und der drei Mitglieder der GRÜNE-Fraktion sowie Ablehnung aller übrigen<br />

Mitglieder des Gemeinderates. Der Zusatzantrag erreicht somit mit einem<br />

Stimmenverhältnis von 8:23 keine Mehrheit.<br />

Top 8<br />

Genehmigung des Finanzierungsplanes für die Sanierung des Hochbehälters<br />

Ottsdorf und der Quelle Hinterburg<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass für die Sanierung des Hochbehälters Ottsdorf und<br />

der Quelle Hinterburg folgende Finanzierungsmöglichkeit besteht:<br />

Wasserversorgungsanlage <strong>Micheldorf</strong><br />

Sanierung Hochbehälter Ottsdorf und Quelle Hinterburg<br />

Finanzierungsplan:<br />

2012 2013 Gesamt<br />

Herstellungskosten: € 200.000 0 € 200.000<br />

Finanzierung:<br />

Bundesmittel (Umweltförderung) € 30.000 0 € 30.000<br />

Darlehen € 170.000 0 € 170.000<br />

G e s a m t € 200.000 0 € 200.000<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, den vorstehenden Finanzierungsplan zu genehmigen.<br />

13


Top 9<br />

Abschluss eines Mietvertrages mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. & Co KG betreffend die Aufbahrungshalle<br />

Heiligenkreuz<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass für die neugebaute Aufbahrungshalle<br />

Heiligenkreuz ein Mietvertrag mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ & Co KG abgeschlossen werden muss.<br />

Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt vor und wird von ihm den<br />

Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Aus diesem Vertragsentwurf geht<br />

hervor, dass das Mietverhältnis am 01.03.2012 beginnt und auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen wird. Als monatlicher Mietzins wird ein Betrag von<br />

€ 134,40 (inkl. 20 % USt.) vereinbart.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, diesen Mietvertrag abzuschließen.<br />

Top 10<br />

Abschluss von <strong>Vereinbarung</strong>en betreffend Kostenersatz für die Herstellung von<br />

Verkehrsflächen<br />

a) Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2<br />

b) Dipl.-Ing. Margareta Fein, Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad-Hall<br />

a) Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger informiert die Gemeinderatsmitglieder davon, dass mit<br />

Herrn Ferdinand Kornexl, Kaltenprunnerstraße 3/2, folgende <strong>Vereinbarung</strong> betreffend<br />

einen Kostenersatz für die Herstellung von Verkehrsflächen ausgehandelt wurde:<br />

<strong>Vereinbarung</strong><br />

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, Hammerweg 23,<br />

4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, und Herrn Ferdinand Kornexl, geb. 19. 6. 1951, Kaltenprunnerstraße<br />

3/2, 4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, wie folgt:<br />

1.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ verpflichtet sich, die im beiliegenden Lageplan<br />

(Auszug aus der Vermessungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Robert Zölss-<br />

Horcicka, Kirchdorf, vom 29. 11. 2011, GZ 18363) grün gekennzeichnete Verkehrsfläche<br />

im Ausmaß von 1.056 m² wie folgt zu errichten oder errichten zu lassen:<br />

a) Herstellung des Unterbaues und der Fahrbahn im geschotterten Zustand bis<br />

1. Juni 2012<br />

b) Herstellung des staubfreien Fahrbahnbelages bis 31. Dezember 2014<br />

14


2.<br />

Herr Ferdinand Kornexl verpflichtet sich, zu den der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ<br />

aus der unter Punkt 1 angeführten Baumaßnahme entstehenden Kosten folgende<br />

Beiträge zu leisten:<br />

a) € 40.000,-- (Euro vierzigtausend) bis spätestens 1. Juni 2012<br />

b) € 20.000,-- (Euro zwanzigtausend) spätestens 1. Juni 2013<br />

Die angeführten Beträge werden abzugsfrei auf das Konto der Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in OÖ Nr. 1023-1 bei der Raiffeisenbank <strong>Micheldorf</strong>, BLZ 34318,<br />

überwiesen.<br />

3.<br />

Beide Vertragspartner halten fest, dass die unter Punkt 2 angeführte Leistung einen<br />

freiwilligen Beitrag darstellt, der unabhängig von der Vorschreibung gesetzlich<br />

geregelter Aufschließungs-, Erhaltungs- und Verkehrsflächenbeiträge ist.<br />

Beide Vertragspartner halten weiters fest, dass der Gesamtbetrag von € 60.000,--<br />

dem auf Schätzungen und Erfahrungswerten beruhenden ungedeckten Anteil an den<br />

Kosten der Straßenherstellung entspricht. Herr Ferdinand Kornexl anerkennt diesen<br />

Gesamtbetrag und verzichtet auf jede Anfechtung wegen Irrtums.<br />

GR Susanne Buchmann stellt die Frage, ob sichergestellt ist, dass mit dem<br />

ausgehandelten Kostenbeitrag von € 60.000,00 die Herstellungskosten für die<br />

gegenständliche Straße abgedeckt sind und keine Gefahr besteht, dass Restkosten<br />

für die Gemeinde verbleiben.<br />

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass die Kosten genau geschätzt wurden und<br />

mit dem vereinbarten Kostenbeitrag zur Gänze abgedeckt sein müssten.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, die gegenständliche <strong>Vereinbarung</strong> zu genehmigen.<br />

b) Dipl.-Ing. Margareta Fein, Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad-Hall<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Frau Dipl.–Ing. Margareta Fein,<br />

Moritz-Mitter-Gasse 4, Bad Hall, folgende <strong>Vereinbarung</strong> betreffend den Kostenersatz<br />

für eine herzustellende öffentliche Verkehrsfläche ausgehandelt wurde:<br />

15


<strong>Vereinbarung</strong><br />

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, Hammerweg 23,<br />

4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, und Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein, geb. 10. 5. 1940, Moritz-<br />

Mitter-Gasse 4, 4540 Bad Hall, wie folgt:<br />

1.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ verpflichtet sich, die im beiliegenden Lageplan<br />

(Auszug aus der Vermessungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Robert Zölss-<br />

Horcicka, Kirchdorf, vom 6. 3. 2012, GZ 18307) grün gekennzeichnete Verkehrsfläche<br />

im Ausmaß von 960 m² wie folgt zu errichten oder errichten zu lassen:<br />

c) Herstellung des Unterbaues und der Fahrbahn im geschotterten Zustand bis<br />

1. Juni 2012<br />

d) Herstellung des staubfreien Fahrbahnbelages bis 31. Dezember 2014<br />

2.<br />

Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein verpflichtet sich, zu den der Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in OÖ aus der unter Punkt 1 angeführten Baumaßnahme entstehenden<br />

Kosten folgende Beiträge zu leisten:<br />

c) € 40.000,-- (Euro vierzigtausend) bis spätestens 1. Juni 2012<br />

d) € 20.000,-- (Euro zwanzigtausend) spätestens 1. Juni 2013<br />

Die angeführten Beträge werden abzugsfrei auf das Konto der Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in OÖ Nr. 1023-1 bei der Raiffeisenbank <strong>Micheldorf</strong>, BLZ 34318,<br />

überwiesen.<br />

3.<br />

Beide Vertragspartner halten fest, dass die unter Punkt 2 angeführte Leistung einen<br />

freiwilligen Beitrag darstellt, der unabhängig von der Vorschreibung gesetzlich<br />

geregelter Aufschließungs-, Erhaltungs- und Verkehrsflächenbeiträge ist.<br />

Beide Vertragspartner halten weiters fest, dass der Gesamtbetrag von € 60.000,--<br />

dem auf Schätzungen und Erfahrungswerten beruhenden ungedeckten Anteil an den<br />

Kosten der Straßenherstellung entspricht. Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein anerkennt<br />

diesen Gesamtbetrag und verzichtet auf jede Anfechtung wegen Irrtums.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erhebend der Hand einstimmig<br />

beschlossen, die gegenständliche <strong>Vereinbarung</strong> zu genehmigen.<br />

16


Top 11<br />

Änderungen des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2000 nach Durchführung des<br />

Verfahrens lt. Oö ROG 1994:<br />

a) Änderung Nr. 53 „Rohrauer“<br />

b) Änderung Nr. 54 „Kefer I“<br />

c) Änderung Nr. 55 „Kefer II“<br />

d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />

a) Änderung Nr. 53 „Rohrauer“<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger berichtet, dass die Ehegatten Franz und Johanna<br />

Rohrauer, Welser Str. 38, mit Schreiben vom 07.09.2012 um Umwidmung der<br />

Parzelle 450/2 mit Baufläche .82/2, KG Obermicheldorf, von derzeit Grünland in<br />

Wohngebäude im Grünland +51a (Sternchensignatur) angesucht haben. Aus dem<br />

vorliegenden Änderungsplan des Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, ist<br />

ersichtlich, dass die Umwidmungsfläche im Ausmaß von 581 m² aus den<br />

Grundstücken 450/2, .82/2 sowie einem Teil des Grundstückes Nr. 450/1 besteht.<br />

Wie der Vorsitzende ausführt, handelt es sich beim gegenständlichen Objekt<br />

zweifelsfrei um ein Wohngebäude, das nie landwirtschaftlichen Zwecken diente und<br />

auch nie Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes war. Auf Grund seiner Größe und<br />

des äußeren Erscheinungsbildes würde sich das gegenständliche Objekt auch gar<br />

nicht als (Klein-) Landwirtschaft eignen. Vor der letzten generellen Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes im Jahr 2000 war die Liegenschaft als Wohngebiet<br />

ausgewiesen. Da das Objekt zum damaligen Zeitpunkt unbewohnt war, erfolgte eine<br />

Rückwidmung in Grünland; eine Sternchensignatur wurde versehentlich nicht<br />

eingetragen.<br />

Aus dem vorliegenden Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der<br />

oö. Landesregierung geht hervor, dass die beabsichtigte<br />

Flächenwidmungsplanänderung mit den Zielen und Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes übereinstimmt. Eine ÖEK-Änderung ist deshalb nicht<br />

notwendig. Die zur Umwidmung vorgesehene Fläche liegt an der öffentlichen<br />

Kremsursprung-Straße. Wasser- und Stromanschluss sind vorhanden. Die<br />

Abwasserbeseitigung erfolgt über eine vorhandene Senkgrube. Die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes sind gegeben, da<br />

öffentliche Interessen für den Weiterbestand eines bewohnten Objektes im<br />

gegenständlichen Bereich sprechen und dies den Planungszielen der Gemeinde<br />

nicht widerspricht. Interessen Dritter werden durch die Änderung nicht verletzt.<br />

Das im oö. ROG 1994 vorgesehene Verfahren zur Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes wurde durchgeführt. Die wesentlichen Inhalte der im<br />

Rahmen dieses Verfahrens eingelangten Stellungnahmen werden vom Vorsitzenden<br />

den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Die Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung erachtet die Bebaubarkeit grundsätzlich als gegeben und erhebt<br />

keine Einwände, wenn im Rahmen der Bauführung einige Grundsätze eingehalten<br />

werden. Seitens der Bezirksforstinspektion Kirchdorf wird die beabsichtigte<br />

Widmungsänderung zur Kenntnis genommen, jedoch auf zu erwartende künftige<br />

17


Probleme hinsichtlich eines entsprechenden Sicherheitsabstandes zum Wald<br />

hingewiesen. Alle übrigen Dienststellen haben keine Bedenken geäußert.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, den Flächenwidmungsplan im Sinne des vorliegenden<br />

Änderungsplanes Nr. 4.53 „Rohrauer“ abzuändern.<br />

b) Änderung Nr. 54 „Kefer I“<br />

GR-Ers. Victoria Hofer erklärt sich zu diesem Tagesordnung für befangen, da es sich<br />

beim Antragsteller um ihren Vater handelt. Sie nimmt in der Folge weder an der<br />

Beratung noch an der Beschlussfassung in gegenständlicher Angelegenheit teil.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Johann Kefer, Hauptstraße 23, um Umwidmung<br />

eines ca. 3.600 m² großen Teiles des Grundstückes Nr. 2706, KG Mittermicheldorf,<br />

von Grünland in Wohngebiet angesucht hat. Dazu ist eine Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes notwendig.<br />

Die genaue Situation ist aus den vorliegenden Änderungsplänen des Ortsplaners<br />

Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, ersichtlich.<br />

Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />

ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />

seitens der Eigentümer, gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />

Grundstücke, so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />

Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />

Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />

wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

eingeleitet.<br />

Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />

wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />

nicht eingelangt. Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde die Umwidmungsfläche<br />

auf die unmittelbar an das bestehende Siedlungsgebiet angrenzenden<br />

Grundstücksteile beschränkt.<br />

Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />

Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />

Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />

entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />

gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />

Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als Bauland geeignet.<br />

Öffentliche Interessen sind gegeben, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />

Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter liegt nicht vor.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />

Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, vom 30.11.2011 (korr. 21.03.2012) mit der<br />

Bezeichnung „Kefer I“ das örtliche Entwicklungskonzept sowie den<br />

18


Flächenwidmungsplan abzuändern (ÖEK Änderung Nr. 1.10 bzw.<br />

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.54)<br />

c) Änderung Nr. 55 „Kefer II“<br />

GR-Ers. Victoria Hofer erklärt sich zu diesem Tagesordnung für befangen, da es sich<br />

beim Antragsteller um ihren Vater handelt. Sie nimmt in der Folge weder an der<br />

Beratung noch an der Beschlussfassung in gegenständlicher Angelegenheit teil.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Johann Kefer, Hauptstraße 23, um Änderung<br />

der Widmung eines ca. 4.100 m² großen Teiles des Grundstückes Nr. 742,<br />

KG Mittermicheldorf, von Grünland in Wohngebiet angesucht hat. Dazu ist eine<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

notwendig. Die genaue Situation ist aus den vorliegenden Änderungsplänen des<br />

Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, ersichtlich.<br />

Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />

ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />

seitens der Eigentümer gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />

Grundstücke so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />

Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />

Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />

wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

eingeleitet.<br />

Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />

wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />

nicht eingelangt. Im Hinblick auf die von der Abt. Umweltschutz des Amtes der<br />

oö. Landesregierung geäußerten Bedenken betreffend verkehrsbedingte<br />

Lärmemissionen wurde ein Auszug aus dem oö. Schienenverkehrslärmkataster für<br />

den Bahnabschnitt Linz – Selzthal eingeholt. Daraus geht hervor, dass die<br />

Umwidmungsfläche außerhalb der 55 dB-Grenze liegt.<br />

Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />

Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />

Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />

entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />

gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />

Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als Bauland geeignet.<br />

Öffentliche Interessen sind gegeben, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />

Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter liegt nicht vor.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />

Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, vom 30.11.2011 mit der Bezeichnung<br />

„Kefer II“ das örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungsplan<br />

abzuändern (ÖEK Änderung Nr. 1.11 bzw. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.55).<br />

19


d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Familie Hörtenhuber um Änderung der Widmung<br />

des Grundstückes Nr. 210/2, KG Mittermicheldorf, von Betriebsbaugebiet in<br />

gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen angesucht hat.<br />

Dazu ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes notwendig. Die genaue Situation ist aus den vorliegenden<br />

Änderungsplänen des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching,<br />

ersichtlich.<br />

Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />

ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />

seitens der Eigentümer gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />

Grundstücke so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />

Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />

Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />

wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

eingeleitet.<br />

Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />

wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />

nicht eingelangt.<br />

Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />

Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />

Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />

entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />

gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />

Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als eingeschränktes<br />

gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen geeignet.<br />

Öffentliche Interessen sind vorhanden, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />

Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter wurde nicht festgestellt.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />

Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, mit der Bezeichnung „Hörtenhuber“ das<br />

örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungsplan abzuändern (ÖEK<br />

Änderung Nr. 1.12 lt. Plan vom 21.03.2012 bzw. Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 4.56 lt. Plan vom 30.11.2011).<br />

Top 12<br />

Allfälliges<br />

Der Vorsitzende verliest einen Schriftsatz der FPÖ-Fraktion <strong>Micheldorf</strong> vom<br />

26.03.2012 mit dem die Bestellung von GR Franz Hageneder anstelle von<br />

GR-E. Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber als Fraktionsobmann-Stellvertreter<br />

angezeigt wurde.<br />

20


Herr HR Prim. i.R. Dr. Kurt Springer, Gartenstraße 28, hat anstelle von<br />

Herrn GR-E. Albert Ettenfellner die Leitung des Arbeitskreises „Gesunde Gemeinde“<br />

übernommen.<br />

Mit Erlass vom 06.02.2012 hat die Direktion Inneres und Kommunales beim Amt der<br />

oö. Landesregierung die Gemeinde über Maßnahmen zur Förderung von<br />

Gemeindekooperationen informiert.<br />

Der Vorsitzende berichtet weiters, dass am Sonntag, 29.04.2012, der Georgiritt in<br />

<strong>Micheldorf</strong> stattfindet.<br />

Der Klub der sozialistischen Landtagsabgeordneten sowie Herr LH-Stv. Franz Hiesl<br />

haben den Eingang der vom Gemeinderat beschlossenen Resolution zur Kürzung<br />

der Gehaltsanpassung für Landes- und Gemeindebedienstete im Rahmen des<br />

Dienstrechtsänderungsgesetzes 2011 bestätigt und dazu Stellung genommen.<br />

Der Vorsitzende gibt weiters bekannt, dass am 06.06.2012 in der Gemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in Kärnten ein Partnerfest stattfindet.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt fest, dass seit kurzem die genehmigten<br />

Gemeinderatsprotokolle auf der Homepage der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong><br />

veröffentlicht werden.<br />

GV Ing. Gerhard Hüttner erinnert daran, dass am 04.05.2012 in der Bücherei das<br />

„Fest des Lesens“ stattfindet.<br />

Da die Tagesordnung behandelt ist und keine weiteren Anträge und Anfragen mehr<br />

vorliegen, dankt der Vorsitzende für die Teilnahme und die Mitarbeit an der Sitzung<br />

und schließt diese um 21:20 Uhr.<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

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