Vereinbarung - Micheldorf
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d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Familie Hörtenhuber um Änderung der Widmung<br />
des Grundstückes Nr. 210/2, KG Mittermicheldorf, von Betriebsbaugebiet in<br />
gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen angesucht hat.<br />
Dazu ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes notwendig. Die genaue Situation ist aus den vorliegenden<br />
Änderungsplänen des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching,<br />
ersichtlich.<br />
Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />
ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />
seitens der Eigentümer gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />
Grundstücke so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />
Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />
Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />
wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
eingeleitet.<br />
Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />
wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />
nicht eingelangt.<br />
Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />
Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />
Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />
entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />
gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />
Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als eingeschränktes<br />
gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen geeignet.<br />
Öffentliche Interessen sind vorhanden, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />
Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter wurde nicht festgestellt.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />
beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />
Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, mit der Bezeichnung „Hörtenhuber“ das<br />
örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungsplan abzuändern (ÖEK<br />
Änderung Nr. 1.12 lt. Plan vom 21.03.2012 bzw. Flächenwidmungsplanänderung<br />
Nr. 4.56 lt. Plan vom 30.11.2011).<br />
Top 12<br />
Allfälliges<br />
Der Vorsitzende verliest einen Schriftsatz der FPÖ-Fraktion <strong>Micheldorf</strong> vom<br />
26.03.2012 mit dem die Bestellung von GR Franz Hageneder anstelle von<br />
GR-E. Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber als Fraktionsobmann-Stellvertreter<br />
angezeigt wurde.<br />
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