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Vereinbarung - Micheldorf

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d) Änderung Nr. 56 „Hörtenhuber“<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Familie Hörtenhuber um Änderung der Widmung<br />

des Grundstückes Nr. 210/2, KG Mittermicheldorf, von Betriebsbaugebiet in<br />

gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen angesucht hat.<br />

Dazu ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes notwendig. Die genaue Situation ist aus den vorliegenden<br />

Änderungsplänen des Ortsplaners Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching,<br />

ersichtlich.<br />

Wie der Vorsitzende ausführt, besteht auf Grund des dringenden Baulandbedarfes<br />

ein öffentliches Interesse an der Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> verfügt kaum mehr über verfügbares Bauland, da<br />

seitens der Eigentümer gewidmeter aber noch nicht der Bebauung zugeführter<br />

Grundstücke so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht.<br />

Der im § 18 oö. ROG 1994 enthaltene 10-jährige Planungshorizont ist in der<br />

Zwischenzeit abgelaufen. Der Auftrag zur Erstellung eines digitalen Datensatzes<br />

wurde bereits vergeben und die Arbeiten zur generellen Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

eingeleitet.<br />

Das im oö. ROG vorgesehene Verfahren über die gegenständlichen Planänderungen<br />

wurde durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind im Rahmen dieses Verfahrens<br />

nicht eingelangt.<br />

Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser und das Erhebungsblatt zur<br />

Verständigung des Amtes der oö. Landesregierung liegen vor und werden vom<br />

Vorsitzenden den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Daraus kann<br />

entnommen werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planänderungen<br />

gegeben sind. Die gegenständliche Grundfläche ist auf Grund ihrer Lage und<br />

Beschaffenheit sowie auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als eingeschränktes<br />

gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen geeignet.<br />

Öffentliche Interessen sind vorhanden, ein Widerspruch zu den Planungszielen der<br />

Gemeinde oder eine Verletzung Interessen Dritter wurde nicht festgestellt.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

beschlossen, im Sinne der vorliegenden Pläne des Ortsplaners<br />

Arch. Dipl.-Ing. Hans Aumayr, Hörsching, mit der Bezeichnung „Hörtenhuber“ das<br />

örtliche Entwicklungskonzept sowie den Flächenwidmungsplan abzuändern (ÖEK<br />

Änderung Nr. 1.12 lt. Plan vom 21.03.2012 bzw. Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 4.56 lt. Plan vom 30.11.2011).<br />

Top 12<br />

Allfälliges<br />

Der Vorsitzende verliest einen Schriftsatz der FPÖ-Fraktion <strong>Micheldorf</strong> vom<br />

26.03.2012 mit dem die Bestellung von GR Franz Hageneder anstelle von<br />

GR-E. Ing. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Peter Gebeshuber als Fraktionsobmann-Stellvertreter<br />

angezeigt wurde.<br />

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