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Vereinbarung - Micheldorf

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Sportverein Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong><br />

Gesamtförderung € 19.600,00<br />

vom SV zwingend wie folgt zu verwenden/aufzuteilen:<br />

SV Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong> € 12.000,00<br />

SV Grün-Weiß für Jugendförderung € 5.000,00<br />

SV Grün-Weiß Sektion Judo für Miete DOJO € 2.000,00<br />

SV Grün-Weiß für außerordentliche Angelegenheiten € 600,00<br />

Musikvereine<br />

Marktmusikkapelle <strong>Micheldorf</strong> € 3.000,00<br />

Musikverein Weinzierl-Altpernstein € 3.000,00<br />

Museumsvereine<br />

Verein zur Pflege und Erhaltung der Kulturgüter der<br />

Sensenschmiede zum Betrieb der Kulturschmiede<br />

(Klangwelten)<br />

Sonstige Vereine und Organisationen<br />

Nachfolgeorganisation für den Verein Tagesmütter Kremstal<br />

(58,14 € monatlich je <strong>Micheldorf</strong>er Kind) ca.<br />

€ 12.000,00<br />

€ 16.000,00<br />

Tourismusvereine und -verbände<br />

Tourismusverband <strong>Micheldorf</strong> (laufende Zuwendung) € 4.724,00<br />

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

Ortsbauernschaft (Tierzucht und Wasser ) € 8.700,00<br />

GR Petra Spiessberger wirft die Frage auf, ob ein Beitritt <strong>Micheldorf</strong>s zur<br />

LeaderRegion „Traunviertler-Alpenvorland“ finanziell sichergestellt ist.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger bejaht dies, wenn der Mitgliedsbeitrag erst im nächsten<br />

Jahr fällig wird.<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner stellt die Frage, ob der Museumsverein die<br />

Forderungen des Prüfungsausschusses bereits erfüllt hat.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger stellt dazu fest, dass es eine Kooperation mit dem<br />

Landestourismusverband gibt, der ein Konzept für das Sensenschmiedemuseum<br />

<strong>Micheldorf</strong> erarbeitet.<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger stellt den Antrag, die in der o.a. Liste enthaltenen Beiträge<br />

an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen zu gewähren. Voraussetzung für<br />

die Auszahlung der Subvention ist ein schriftliches Ansuchen um Gewährung einer<br />

Beihilfe und die Bekanntgabe der Vereinsgebarung mit dem vom Marktgemeindeamt<br />

aufgelegten Formblatt.<br />

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