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Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der ... - Micheldorf

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Marktgemeindeamt <strong>Micheldorf</strong><br />

in Oberösterreich<br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

aufgenommen im Schulungsraum <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Micheldorf</strong> am<br />

31. 3. 2011 anlässlich einer Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates.<br />

Anwesende:<br />

Bgm. BR Ewald Lindinger als Vorsitzen<strong>der</strong><br />

VB Karl Lungenschmid<br />

VB Roswitha Waas<br />

VB Alfred Hinterwirth<br />

GV Horst Hufnagl<br />

GV Ing. Gerhard Rudolf Hüttner<br />

GV Christian Hartwagner<br />

GR Reinhold Bin<strong>der</strong><br />

GR Franz Riedler<br />

GR-E Aloisia Götzendorfer <strong>für</strong> GR Andreas Karl Friedrich Hubauer<br />

GR Claudia Radinger<br />

GR Manfred Gruber<br />

GR Werner Radinger<br />

GR Harald Strutzenberger<br />

GR-E Walter Nagl <strong>für</strong> GR Franz Berger<br />

GR-E. Anna Lesjak <strong>für</strong> GR Alois Wunsch<br />

GR Gertrude Krenner<br />

GR Alfons Mitter<br />

GR Brigitte Forstinger<br />

GR Peter Strutzenberger<br />

GR Marion Hinterwirth<br />

GR Rudolf Grall<br />

GR Gottfried Edtbauer<br />

GR Friedrich Ganglbauer<br />

GR Susanne Buchmann<br />

GR Rainer Lanz<br />

GR Erich Franz Hagene<strong>der</strong><br />

Ing. DI (FH) Ralf Peter Gebeshuber<br />

GR Mag. Wolfgang Mühllechner<br />

GR Petra Spiessberger<br />

GR Günter Hackl<br />

Schriftführer: AL Herbert Ehrenbrandner<br />

Entschuldigt: GR Andreas Karl Friedrich Hubauer<br />

GR Franz Berger<br />

GR Alois Wunsch<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in Oö. zählt 31 Mitglie<strong>der</strong>, davon<br />

sind alle anwesend bzw. durch Ersatzmitglied vertreten.<br />

1


Bgm. BR Ewald Lindinger begrüßt als Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> bzw.<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates, stellt <strong>die</strong> ordnungsgemäße Einladung und <strong>die</strong><br />

Beschlussfähigkeit fest und eröffnet <strong>die</strong> Sitzung um 19:05 Uhr.<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass von <strong>der</strong> GRÜNE-Fraktion ein<br />

Dringlichkeitsantrag um Aufnahme <strong>der</strong> folgenden Angelegenheit in <strong>die</strong><br />

Tagesordnung <strong>der</strong> heutigen Sitzung eingereicht wurde:<br />

„Der Gemein<strong>der</strong>at möge beschließen, dass bis zur Klärung <strong>der</strong> vom<br />

Prüfungsausschuss aufgeworfenen Fragen (auch GR Beschluss vom 9. 12. 2010)<br />

keinerlei Subventionen o<strong>der</strong> sonstige Zahlungen an den Verein zur Pflege und<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Kulturgüter <strong>der</strong> Sensenschmiede erfolgen.“<br />

Zu <strong>die</strong>sem Dringlichkeitsantrag weist Bürgermeister BR Ewald Lindinger darauf hin,<br />

dass <strong>die</strong> Subvention an den Museumsverein unter Punkt 7 auf <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />

heutigen Sitzung steht. Er könnte sich vorstellen, <strong>die</strong> Flüssigmachung <strong>die</strong>ser<br />

Subvention an folgende Auflagen zu knüpfen:<br />

Die Auszahlung <strong>der</strong> finanziellen Unterstützung an den Verein zur Pflege und<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Kulturgüter <strong>der</strong> Sensenschmiede darf erst dann erfolgen, wenn<br />

folgende Auflagen vollständig erfüllt sind:<br />

• Offenlegung aller vertraglichen Verpflichtungen zwischen Hauseigentümer und<br />

Pächter, im beson<strong>der</strong>en den Sachverhalt, warum das Schmiedhaus und das<br />

Herrenhaus <strong>die</strong> Kostenstruktur des Vereines belasten und auf <strong>der</strong> Gegenseite<br />

keine Mieteinnahmen zu verzeichnen sind.<br />

• Vorlage eines verlässlichen Fortführungskonzeptes unter dem Gesichtspunkt<br />

<strong>der</strong> Sparsamkeit und <strong>der</strong> deutlichen Erhöhung <strong>der</strong> Besucherfrequenz.<br />

• Geplante finanzielle Entwicklung bis 2015 mit Darstellung <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

För<strong>der</strong>ungseinnahmen durch den Verein.<br />

• Vorlage eines detaillierten Bericht über <strong>die</strong> Vereinsgebarung<br />

GR Friedrich Ganglbauer gibt bekannt, dass <strong>der</strong> Obmann des Museumsvereines <strong>die</strong><br />

an ihn gestellten Fragen in <strong>der</strong> Zwischenzeit beantwortet hat, in vielen Fällen<br />

allerdings unzureichend. Allerdings hat <strong>die</strong>ser bereits zugestimmt, sich einem<br />

Hearing des Prüfungsausschusses zu stellen.<br />

GR Wolfgang Mühllechner ist <strong>der</strong> Ansicht, dass <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitige Situation des<br />

Museumsvereines öffentlich diskutiert werden sollte. Er plä<strong>die</strong>rt da<strong>für</strong>, in Zukunft<br />

mehr als 4 Gemein<strong>der</strong>atssitzungen pro Jahr abzuhalten, damit Gelegenheit besteht,<br />

offene Fragen ausführlich zu diskutieren. Er erklärt sich mit dem o.a. Vorschlag des<br />

Bürgermeisters <strong>für</strong> einverstanden und zieht den von ihm eingebrachten<br />

Dringlichkeitsantrag wie<strong>der</strong> zurück.<br />

Für <strong>die</strong> heutige Sitzung ergibt sich somit folgende Tagesordnung:<br />

1. Nachwahlen in Ausschüsse und Organe außerhalb <strong>der</strong> Gemeinde:<br />

a) in den Sozialausschuss (Fraktionswahl ÖVP)<br />

2


) in <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Sozialhilfeverbandes<br />

Kirchdorf (Fraktionswahl FPÖ)<br />

2. Behandlung des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses vom 15. 3. 2011<br />

3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2010<br />

4. Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2010 <strong>der</strong> Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. & Co KG gem. Punkt 11.2<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

5. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Investitionsdarlehen/Land und -/Bedarfszuweisungen zum Bau<br />

von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen; Kenntnisnahme<br />

des Run<strong>der</strong>lasses <strong>der</strong> IKD vom 18. 2. 2011<br />

6. Vergabe <strong>der</strong> Erd- und Baumeisterarbeiten sowie <strong>der</strong> Sanitärtechnik zur<br />

Herstellung des Bauabschnittes 06, Baulos 04 <strong>der</strong> Wasserversorgungsanlage<br />

(Projekt Weinzierl)<br />

7. Gewährung von finanziellen Unterstützungen an Vereine, Verbände und<br />

sonstige Organisationen<br />

8. Gewährung einer außerordentlichen finanziellen Unterstützung an <strong>die</strong> Pfarre<br />

Heiligenkreuz zur Kirchenrenovierung<br />

9. Gemeindeanteil zur Errichtung des Bezirksalten- und Pflegeheimes<br />

<strong>Micheldorf</strong>:<br />

a) Genehmigung des Finanzierungsplanes<br />

b) Aufnahme eines Darlehens<br />

10. Erlassung einer neuen <strong>Tarifordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen</strong>,<br />

Zl. 63/2011<br />

11. Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4, Än<strong>der</strong>ung Nr. 49 „Winter“<br />

12. Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 im Bereich des Gasthauses<br />

„Taverne in <strong>der</strong> Schön“ – Einleitung des Verfahrens<br />

13. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Taverne in <strong>der</strong> Schön“ – Einleitung<br />

des Verfahrens<br />

14. Genehmigung <strong>der</strong> Vermessungsurkunden Nr. 2050MM und 2050-2 <strong>der</strong><br />

Vermessung Sommer ZT GmbH, Mürzzuschlag, (Endvermessung A9 im<br />

Abschnitt Mittermicheldorf und im Bereich <strong>der</strong> Zufahrt zum Segelflugplatz)<br />

15. Erstellung eines Frauenför<strong>der</strong>programmes, Zl. 221/2009<br />

16. Allfälliges<br />

3


T a g e s o r d n u n g :<br />

Punkt 1<br />

Nachwahlen in Ausschüsse und Organe außerhalb <strong>der</strong> Gemeinde:<br />

a) in den Sozialausschuss (Fraktionswahl ÖVP)<br />

b) in <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Sozialhilfeverbandes<br />

Kirchdorf (Fraktionswahl FPÖ)<br />

Über Antrag des Bürgermeisters wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

beschlossen, <strong>die</strong> Wahlen zu <strong>die</strong>sem Tagesordnungspunkt offen durch Erheben <strong>der</strong><br />

Hand durchzuführen.<br />

a) in den Sozialausschuss (Fraktionswahl ÖVP)<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger berichtet, dass GR-E Stefan Ullner wegen<br />

Übersiedelung in eine an<strong>der</strong>e Gemeinde als Eratzmitglied des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

ausgeschieden ist, weshalb auch sein Mandat als Ersatzmitglied des<br />

Sozialausschusses endet.<br />

Die ÖVP-Fraktion hat <strong>für</strong> das freigewordene Mandat einen Wahlvorschlag<br />

eingereicht, <strong>der</strong> auf den Namen Ing. Robert Greunz lautet. Dieser Wahlvorschlag<br />

wird von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

angenommen und GR-E Ing. Robert Greunz zum Ersatzmitglied des<br />

Sozialausschusses gewählt.<br />

b) in <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Sozialhilfeverbandes<br />

GV Christian Hartwagner hat mit Erklärung vom 21. 3. 2011 auf sein Mandat als<br />

Mitglied <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Sozialhilfeverbandes Kirchdorf verzichtet.<br />

Die FPÖ-Fraktion hat <strong>für</strong> das freigewordene Mandat einen Wahlvorschlag<br />

eingereicht, <strong>der</strong> auf den Namen Susanne Buchmann lautet. Dieser Wahlvorschlag<br />

wird von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> FPÖ-Fraktion durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

angenommen und GR Susanne Buchmann als Mitglied in <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

des Sozialhilfeverbandes Kirchdorf entsandt.<br />

Punkt 2<br />

Behandlung des Prüfberichtes des Prüfungsausschusses vom 15. 3. 2011<br />

GR Friedrich Ganglbauer berichtet über <strong>die</strong> am 15. 3. 2011 durchgeführte Prüfung<br />

des Rechnungsabschlusses 2010 durch den Prüfungsausschuss. Seinen<br />

Ausführungen nach ist das Rechnungsergebnis im ordentlichen Haushalt weniger<br />

schlimm ausgefallen als bei Erstellung des Voranschlages be<strong>für</strong>chtet. Allerdings<br />

wurden auch etliche Ausgaben auf Folgejahre verschoben und einige größere<br />

Rechnungen, <strong>die</strong> das Jahr 2010 betreffen, sind nicht mehr rechtzeitig eingelangt.<br />

4


GR Wolfgang Mühllechner kritisiert den Abgang beim 900-Jahr-Jubiläumsfest im Juni<br />

vergangenen Jahres und erinnert sich daran, dass ursprünglich von einem<br />

ausgeglichen Veranstaltungsbudget <strong>die</strong> Rede war.<br />

GV Gerhard Hüttner wi<strong>der</strong>spricht dem und stellt fest, dass nie davon <strong>die</strong> Rede war,<br />

das Fest wäre kostendeckend. Er verweist darauf, dass <strong>der</strong> ursprüngliche<br />

Finanzierungsplan eingehalten wurde.<br />

Am Schluss <strong>der</strong> Debatte stellt <strong>der</strong> Vorsitzende den Antrag, den Prüfbericht des<br />

Prüfungsausschusses vom 15. 3. 2011 zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Antrag wird<br />

bei Stimmenthaltung von GR Wolfgang Mühllechner und GR Petra Spießberger mit<br />

29 : 2 Stimmen angenommen.<br />

Punkt 3<br />

Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2010<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger berichtet, dass <strong>der</strong> Rechnungsabschluss 2010<br />

fertiggestellt und zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wurde. Die Auflegung wurde<br />

ordnungsgemäß kundgemacht; schriftliche Erinnerungen sind nicht eingegangen.<br />

Die Übersicht des vorliegenden Rechnungsabschlusses sieht folgen<strong>der</strong>maßen aus:<br />

Soll-<br />

Ergebnis<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT -731.640,74<br />

darin enthalten Sollfehlbetrag 2009 in Höhe von 568.892,05<br />

tatsächlicher Sollfehlbetrag 2010 404.748,86<br />

(Berechnung: -731.640,91 + 568.892,05 - 242.000,00BZ tw. <strong>für</strong><br />

Abgang 2009 )<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT -276.430,19<br />

Kin<strong>der</strong>garten <strong>Micheldorf</strong> - Erweiterung Expositur Sense<br />

(Sollfehlbetrag 2009) -40.000,00<br />

Kin<strong>der</strong>garten III "In <strong>der</strong> Krems" 7.760,14<br />

Hort - Personalraum -4.920,00<br />

Sanierung Sportanlagen Freizeitpark <strong>Micheldorf</strong> 0,00<br />

Landesausstellung 2009 - Genusswelten (Sollfehlbetrag 2009) -87.000,00<br />

Straßenausbau und Asphaltierung 0,00<br />

Verkehrsanbindung Bundesschulzentrum 0,00<br />

Straßenprofilierungen 0,00<br />

Dorferneuerung (Sollfehlbetrag 2009) -22.000,00<br />

Sonstige Straßenbaumaßnahmen (Sollfehlbetrag 2009) -23.000,00<br />

Straßenbau Katastrophenschäden 0,00<br />

Straßenbau Kanal -40.794,04<br />

Citybushaltestellen (Sollfehlbetrag 2009 tw.) -20.000,00<br />

5


Güterweg Altpernstein - Instandsetzung (Sollfehlbetrag 2009) 0,00<br />

Güterweg Thanninger - Instandsetzung (Sollfehlbetrag 2009) 0,00<br />

ASZ <strong>Micheldorf</strong> - Grundkauf und Aufschließung 0,00<br />

Öffentliche Beleuchtung - Erweiterung (Sollfehlbetrag 2009) 0,00<br />

Grundkauf "In <strong>der</strong> Krems" 0,00<br />

Wasserversorgung BA 06 Erweiterung Weinzierl und UVA<br />

Hinterburg -776,29<br />

Wasserleitungsausbau und -erneuerung 0,00<br />

Wasserversorgung BA 07 Ottsdorf (durch Investitionszuschuß<br />

2011 gedeckt) -45.700,00<br />

Kanal BA 14 <strong>Micheldorf</strong>-Süd 0,00<br />

Kanal BA 15 Verschiedene 0,00<br />

Kanal Ba 16 Ottsdorf 0,00<br />

GESAMTHAUSHALT<br />

-<br />

1.008.070,93<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2010<br />

in <strong>der</strong> vorliegenden Form zu genehmigen. Dieser Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong><br />

Hand gegen <strong>die</strong> Stimme von GR Günter Hackl und bei Stimmenthaltung von<br />

GR Wolfgang Mühllechner und GR Petra Spießberger mit 28 : 3 Stimmen<br />

angenommen.<br />

Punkt 4<br />

Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2010 <strong>der</strong> Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. & Co KG gem. Punkt 11.2 des<br />

Gesellschaftsvertrages<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger berichtet, dass <strong>der</strong> Rechnungsabschluss 2010<br />

<strong>der</strong> Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in<br />

O.Ö. & Co KG im ordentlichen Haushalt bei Einnahmen und Ausgaben von je<br />

€ 65.286,52 ausgeglichen ist, während <strong>der</strong> außerordentliche Haushalt bei<br />

Einnahmen von € 119.890,47 und Ausgaben von € 145.097,23 einen Abgang von<br />

€ 25.206,76 aufweist.<br />

Über seinen Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand gegen <strong>die</strong> Stimme von<br />

GR Günter Hackl mit 30 : 1 Stimmen beschlossen, den vorliegenden<br />

Rechnungsabschluss 2010 <strong>der</strong> Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. & Co KG zu genehmigen.<br />

6


Punkt 5<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Investitionsdarlehen/Land und -/Bedarfszuweisungen zum Bau von<br />

Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen; Kenntnisnahme des<br />

Run<strong>der</strong>lasses <strong>der</strong> IKD vom 18. 2. 2011<br />

Mit Erlass vom 18. 2. 2011 hat <strong>die</strong> Direktion Inneres und Kommunales des Amtes <strong>der</strong><br />

o.ö. Landesregierung mitgeteilt, dass <strong>der</strong> zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener<br />

Investitionsdarlehen/Land und -/Bedarfszuweisungen, <strong>die</strong> zum Bau von<br />

Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden, bis zum<br />

31. Dezember 2013 verlängert wurde.<br />

Dieser Erlass wird von Bürgermeister BR Ewald Lindinger den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates zur Kenntnis gebracht. Über seinen Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong><br />

Hand einstimmig beschlossen, den Erlass zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Punkt 6<br />

Vergabe <strong>der</strong> Erd- und Baumeisterarbeiten sowie <strong>der</strong> Sanitärtechnik zur Herstellung<br />

des Bauabschnittes 06, Baulos 04 <strong>der</strong> Wasserversorgungsanlage (Projekt Weinzierl)<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger berichtet, dass <strong>die</strong> Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

sowie <strong>die</strong> Sanitärtechnik zur Herstellung des Bauabschnittes 06, Baulos 04 <strong>der</strong><br />

Wasserversorgungsanlage im nicht offenen Verfahren ausgeschrieben waren. An <strong>der</strong><br />

Ausschreibung haben sich alle 6 eingeladenen Firmen beteiligt. Bei <strong>der</strong><br />

Angebotseröffnung am 11. 3. 2011 wurde <strong>die</strong> Fa. Braumann Tiefbau GmbH.,<br />

Antiesenhofen, mit einer Netto-Angebotssumme von € 193.893,18 als Bestbieter<br />

festgestellt.<br />

Die Angebote wurden durch das Ziviltechnikerbüro DI Hitzfel<strong>der</strong> & DI Pillichshammer,<br />

Vöcklabruck, geprüft und dabei beim Bestbieter keine Fehler festgestellt.<br />

Über Antrag von Bürgermeister BR Ewald Lindinger wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand<br />

einstimmig beschlossen, den gegenständlichen Auftrag an <strong>die</strong> Fa. Braumann Tiefbau<br />

GmbH., Antiesenhofen, um den Nettopreis von € 193.893,18 zu vergeben.<br />

Punkt 7<br />

Gewährung von finanziellen Unterstützungen an Vereine, Verbände und sonstige<br />

Organisationen<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger bringt den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n eine Liste mit<br />

den im heurigen Jahr vorgesehenen Subventionen an Vereine, Verbände und<br />

sonstige Organisationen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong> Zuständigkeit des Gemein<strong>der</strong>ates fallen, zur<br />

Kenntnis.<br />

GV Christian Hartwagner kritisiert bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung an den Sportverein Grün-Weiss-<br />

<strong>Micheldorf</strong> das Fehlen einer Aufstellung über <strong>die</strong> Aufteilung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung.<br />

7


Bürgermeister BR Ewald Lindinger teilt mit, dass <strong>die</strong> letzte Bilanz des Sportvereines<br />

<strong>der</strong>zeit noch nicht fertig ist, da es eine Än<strong>der</strong>ung beim Wirtschaftsjahr gegeben hat.<br />

VB Karl Lungenschmid bestätigt, dass <strong>die</strong> Gesamtsubvention wie von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

vorgegeben aufgeteilt wird. Darüber wird bei den Jahreshauptversammlungen des<br />

Sportvereines regelmäßig berichtet.<br />

VB Roswitha Waas kann <strong>die</strong>s ebenfalls bestätigen und berichtet, dass es bei <strong>der</strong><br />

letzten Jahreshauptversammlung, <strong>die</strong> erst vor Kurzem stattgefunden hat, sehr<br />

detaillierte Berichte <strong>der</strong> einzelnen Sektionen gegeben hat.<br />

GR Wolfgang Mühllechner vertritt <strong>die</strong> Ansicht, dass <strong>die</strong> € 12.000,-- an den<br />

Sportverein Grün-Weiss-<strong>Micheldorf</strong> keinesfalls <strong>für</strong> Spieler-Ankäufe o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Zwecke verwendet werden dürfen.<br />

GR Werner Radinger ist Leiter <strong>der</strong> Sektion Fußball des Sportvereines und versichert,<br />

dass <strong>die</strong> Vereinssubvention auf alle Sektionen aufgeteilt wird.<br />

GR Franz Riedler ist Kassenprüfer des Sportvereines und kann <strong>die</strong>s ebenfalls<br />

bestätigen.<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger stellt den Antrag, im heurigen Jahr <strong>die</strong> in <strong>der</strong><br />

nachstehenden Liste angeführten Subventionen an Vereine, Verbände und sonstige<br />

Organisationen zu gewähren. Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auszahlung <strong>der</strong> Subvention ist<br />

ein schriftliches Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe, Bekanntgabe <strong>der</strong><br />

Vereinsgebarung (siehe Formblatt <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong>). Ausnahmen<br />

davon sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.<br />

Sportverein Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong><br />

Gesamtför<strong>der</strong>ung 19.600,00<br />

vom SV zwingend wie folgt zu verwenden/aufzuteilen:<br />

SV Grün-Weiß <strong>Micheldorf</strong> 12.000,00<br />

SV Grün-Weiß <strong>für</strong> Jugendför<strong>der</strong>ung 5.000,00<br />

SV Grün-Weiß Sektion Judo <strong>für</strong> Miete DOJO 2.000,00<br />

SV Grün-Weiß <strong>für</strong> außerordentliche Angelegenheiten 600,00<br />

Musikvereine<br />

Marktmusikkapelle <strong>Micheldorf</strong> 3.000,00<br />

Musikverein Weinzierl-Altpernstein 3.000,00<br />

Museumsvereine<br />

Verein zur Pflege und Erhaltung <strong>der</strong> Kulturgüter <strong>der</strong><br />

Sensenschmiede zum Betrieb <strong>der</strong> Kulturschmiede<br />

(Klangwelten)<br />

Sonstige Vereine und Organisationen<br />

Nachfolgeorganisation <strong>für</strong> den Verein Tagesmütter Kremstal<br />

(58,14 € monatlich je <strong>Micheldorf</strong>er Kind) ca.<br />

12.000,00<br />

16.000,00<br />

8


Tourismusvereine und -verbände<br />

Tourismusverband <strong>Micheldorf</strong> (laufende Zuwendung) 4.724,00<br />

För<strong>der</strong>ung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

Ortsbauernschaft (Tierzucht und Wasser ) 8.700,00<br />

Die Auszahlung <strong>der</strong> finanziellen Unterstützung an den Verein zur Pflege und<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Kulturgüter <strong>der</strong> Sensenschmiede darf erst dann erfolgen, wenn<br />

folgende Auflagen vollständig erfüllt sind:<br />

• Offenlegung aller vertraglichen Verpflichtungen zwischen Hauseigentümer und<br />

Pächter, im beson<strong>der</strong>en den Sachverhalt, warum das Schmiedhaus und das<br />

Herrenhaus <strong>die</strong> Kostenstruktur des Vereines belasten und auf <strong>der</strong> Gegenseite<br />

keine Mieteinnahmen zu verzeichnen sind.<br />

• Vorlage eines verlässlichen Fortführungskonzeptes unter dem Gesichtspunkt<br />

<strong>der</strong> Sparsamkeit und <strong>der</strong> deutlichen Erhöhung <strong>der</strong> Besucherfrequenz.<br />

• Geplante finanzielle Entwicklung bis 2015 mit Darstellung <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

För<strong>der</strong>ungseinnahmen durch den Verein.<br />

• Vorlage eines detaillierten Berichtes über <strong>die</strong> Vereinsgebarung<br />

Die durch Erheben <strong>der</strong> Hand durchgeführte Abstimmung über den Antrag des<br />

Bürgermeisters ergibt Stimmenthaltung von GV Christian Hartwagner und somit eine<br />

Mehrheit von 30 : 1 Stimmen.<br />

Punkt 8<br />

Gewährung einer außerordentlichen finanziellen Unterstützung an <strong>die</strong> Pfarre<br />

Heiligenkreuz zur Kirchenrenovierung<br />

Der Vorsitzende verliest ein Ansuchen des Pfarramtes Heiligenkreuz vom 2. 11. 2010<br />

um Gewährung einer finanziellen Unterstützung <strong>für</strong> <strong>die</strong> notwendige<br />

Kirchenrenovierung. Aus <strong>der</strong> dem Ansuchen beiliegenden Kostenschätzung <strong>der</strong><br />

Diözesanfinanzkammer geht hervor, dass <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Dach- und<br />

Außenrenovierung € 466.000,-- betragen werden.<br />

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 1. 3. 2011 eine außerordentliche<br />

Subvention in Höhe von € 5.000,-- vorgeschlagen. Bürgermeister BR Ewald<br />

Lindinger weist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang darauf hin, dass Herr Landeshauptmann-<br />

Stellvertreter Josef Ackerl bei <strong>der</strong> letzten Vorsprache zugesagt hat, dass eine Beihilfe<br />

in <strong>die</strong>ser Höhe nicht in den 15-Euro-Erlass eingerechnet wird.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

beschlossen, <strong>für</strong> den gegenständlichen Zweck eine einmalige außerordentliche<br />

Subvention in Höhe von € 5.000,-- zu gewähren.<br />

9


Punkt 9<br />

Gemeindeanteil zur Errichtung des Bezirksalten- und Pflegeheimes <strong>Micheldorf</strong>:<br />

a) Genehmigung des Finanzierungsplanes<br />

b) Aufnahme eines Darlehens<br />

a) Genehmigung des Finanzierungsplanes<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger stellt den Antrag, folgenden Finanzierungsplan<br />

<strong>für</strong> den Gemeindeanteil zur Errichtung des Bezirksalten- und Pflegeheimes<br />

<strong>Micheldorf</strong> zu genehmigen:<br />

1. Kosten:<br />

B a u a b s c h n i t t e<br />

I 2002 II 2003 III 2004 IV 2005 V 2010<br />

Gesamt<br />

1 Grun<strong>der</strong>werb 72.700 142.500 72.700 547.300 835.200<br />

2 Aufschließung (WA/KA/Verk) 4.400 157.700 162.100<br />

3 Baumeister- u. übrige<br />

Prof.-Arbeiten 0<br />

4 Einrichtung 0<br />

5 Außenanlagen 0<br />

6 Sonstige Kosten 0<br />

7 Summe: 72.700 146.900 72.700 0 705.000 997.300<br />

2. Finanzierungsvorschlag<br />

1 Rücklagen 74.300 74.300<br />

2 Anteilsbetrag o.H.<br />

3 Interessentenbeiträge<br />

4 Vermögensveräußerung<br />

5 Darlehen (För<strong>der</strong>ungsd.)<br />

6 Darlehen (Bank) 705.000 705.000<br />

7<br />

Sonstige Mittel<br />

............................<br />

8 Bundeszuschuss<br />

9 Landeszuschuss<br />

1 Beantragte bzw. gewährte<br />

0 Bedarfszuweisung<br />

1<br />

1<br />

1<br />

72.700 72.700 72.600 218.000<br />

2 Summe: 72.700 147.000 72.600 0 705.000 997.300<br />

Abgang = -/Überschuss = + 0 100 -100 0 0 0<br />

3. Genaue Beschreibung des Vorhabens:<br />

10


Gesamterrichtungskosten (inkl. Wasserleitungs- und Kanalanschlussgeb.,<br />

Verkehrsflächenbtg.) 9.972.774,19<br />

davon 10 % Gemeindeanteil (siehe auch GR-Sitzung vom 27.06.2000) 997.277,42<br />

bisherige Zahlungen (Überweisungen und Verrechnung)<br />

292.283,71<br />

Restanteil Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong><br />

704.993,71<br />

Restzahlung an SHV<br />

Verrechnung Wasserleitungs- und Kanalanschlussgebühren<br />

Gesamt-Rest<br />

547.291,76<br />

157.701,95<br />

704.993,71<br />

Der Antrag des Bürgermeisters wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

angenommen.<br />

b) Aufnahme eines Darlehens<br />

Der Finanzierungsplan <strong>für</strong> das gegenständliche außerordentliche Vorhaben enthält<br />

eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 705.000,--. Dieses Darlehen wurde im nicht<br />

offenen Verfahren ausgeschrieben. Von den 7 eingeladenen Kreditinstituten haben<br />

6 ein Angebot abgegeben. Bei <strong>der</strong> Angebotseröffnung am 24. 3. 2011 wurde <strong>die</strong><br />

BAWAG P.S.K. mit einem Aufschlag auf den 6-Monats-EURIBOR von 0,55 % und<br />

somit einem <strong>der</strong>zeitigen Zinssatz von 2,01 % als Bestbieter festgestellt.<br />

Bürgermeister BR Ewald Lindinger berichtet über <strong>die</strong> Ausschreibung und gibt<br />

bekannt, dass <strong>der</strong> von <strong>der</strong> BAWAG P.S.K. im Angebot angebrachte handschriftliche<br />

Zusatz „bzw. aktuelle Monatswerte o<strong>der</strong> Tageswerte“ nach Rücksprache mit <strong>der</strong><br />

Anbieterin lediglich als Alternative zu werten ist und selbstverständlich auch <strong>die</strong> in<br />

<strong>der</strong> Ausschreibung vorgegebene Zinsberechnung möglich ist. Der zweite<br />

handschriftliche Zusatz bei <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer des Angebotes „dzt. vorbehaltlich<br />

<strong>der</strong> internen Genehmigung“ ist in <strong>der</strong> Zwischenzeit gegenstandslos, da <strong>die</strong><br />

bankinterne Genehmigung vorliegt und ein von <strong>der</strong> BAWAG P.S.K. unterfertigter<br />

Darlehensvertrag vorgelegt wurde.<br />

Die wesentlichen Vertragsinhalte werden vom Vorsitzenden den<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n zur Kenntnis gebracht. Über seinen Antrag wird durch<br />

Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig beschlossen, das gegenständliche Darlehen bei <strong>der</strong><br />

BAWAG P.S.K. auf Grund des Angebotes vom 17. 3. 2011 aufzunehmen und den<br />

vorgelegten Darlehensvertrag abzuschließen.<br />

Punkt 10<br />

Erlassung einer neuen <strong>Tarifordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen</strong>, Zl.<br />

63/2011<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass nach den Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 bis spätestens 1. 9. 2011 eine <strong>Tarifordnung</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen</strong> zu erlassen ist. Folgende <strong>Tarifordnung</strong> liegt dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at vor:<br />

11


<strong>Tarifordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen</strong><br />

<strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö.<br />

(Kin<strong>der</strong>garten <strong>Micheldorf</strong>, Kin<strong>der</strong>garten Heiligenkreuz, Hort)<br />

entsprechend § 14 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011<br />

Präambel<br />

Der Besuch einer Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung ist <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong><br />

- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,<br />

- ab dem Schuleintritt,<br />

- <strong>die</strong> über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />

kostenpflichtig.<br />

§ 1<br />

Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern <strong>für</strong> Leistungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung zu erbringende<br />

Kostenbeitrag bemisst sich nach <strong>der</strong> Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das<br />

Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften <strong>der</strong> im selben Haushalt mit dem<br />

betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz<br />

und <strong>der</strong>en Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten<br />

o<strong>der</strong> eingetragenen Partnerinnen und Partnern und allfälligen Einkünften des<br />

Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen.<br />

(2) Für <strong>die</strong> Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 Oö. Elternbeitragsverordnung<br />

2011 ist das aktuelle Monatseinkommen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufnahme<br />

nachzuweisen.<br />

(3) Die gemäß § 2 <strong>der</strong> zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet <strong>die</strong><br />

Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechung des Elternbeitrages <strong>für</strong> das jeweilige Arbeitsjahr.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem<br />

Rechtsträger bekannt zu geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat<br />

Berücksichtigung.<br />

(4) Weisen <strong>die</strong> Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 15. September eines Jahres<br />

vollständig nach, ist <strong>der</strong> Höchstbeitrag zu leisten.<br />

(5) Eine Rückzahlung von Elternbeiträgen auf Grund <strong>der</strong> nachträglichen Vorlage von<br />

(geän<strong>der</strong>ten) Einkommensnachweisen findet nicht statt.<br />

§ 2<br />

Elternbeitrag<br />

(1) Eltern o<strong>der</strong> Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag<br />

(Elternbeitrag) <strong>für</strong> ihr Kind<br />

- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw.<br />

- ab dem Schuleintritt bzw.<br />

- das über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt,<br />

zu leisten.<br />

(2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung abgedeckt,<br />

ausgenommen<br />

12


- eine allenfalls verabreichte Verpflegung,<br />

- ein möglicher Kostenbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Begleitperson beim Transport zur bzw. von <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung und<br />

- angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) o<strong>der</strong> Veranstaltungsbeiträge gemäß<br />

§ 12 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011.<br />

(3) Für den verpflichtenden Kin<strong>der</strong>gartenbesuch gemäß § 3a Abs. 1 Oö. Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz<br />

wird kein Elternbeitrag eingehoben.<br />

(4) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug jeweils bis zum 20. eines jeden Monats <strong>für</strong><br />

jedes Monat eingehoben, in dem <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung geöffnet ist. Ist <strong>die</strong><br />

Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung in einem Monat mit Ausnahme <strong>der</strong> Weihnachts-, Oster- und<br />

Pfingstferien mindestens eine Woche lang geschlossen, wird <strong>der</strong> Elternbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Monat aliquot vorgeschrieben. Wird ein Kind während des Arbeitsjahres in eine<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung aufgenommen, wird <strong>der</strong> Elternbeitrag vom Eintrittsmonat an<br />

berechnet.<br />

(5) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung verhin<strong>der</strong>t, so wird <strong>der</strong> Elternbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Monat<br />

anteilsmäßig ermäßigt.<br />

(6) Der Mindest- und <strong>der</strong> Höchstbeitrag sind indexgesichert, <strong>die</strong> Indexanpassung gemäß<br />

§ 7 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres,<br />

erstmals zu Beginn des Arbeitsjahres 2012/2013.<br />

§ 3<br />

Mindestbeitrag<br />

(1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:<br />

1. <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> unter drei Jahren 45 Euro und<br />

2. <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> über drei Jahren 38 Euro.<br />

(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 4 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 kann auf Antrag aus<br />

beson<strong>der</strong>s berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten o<strong>der</strong> gänzlich<br />

nachgesehen werden, wobei auf <strong>die</strong> Vermögens-, Einkommens- und<br />

Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

§ 4<br />

Höchstbeitrag<br />

Der monatliche Höchstbeitrag <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> unter drei Jahren, <strong>der</strong> maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden maximal 160 Euro.<br />

Der monatliche Höchstbeitrag <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> über drei Jahren, <strong>der</strong> maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden bei Schulkin<strong>der</strong>n maximal 100 Euro.<br />

§ 5<br />

Geschwisterabschlag<br />

Besuchen mehrere Kin<strong>der</strong> einer Familie beitragspflichtig eine Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung,<br />

wird <strong>für</strong> das zweite Kind ein Abschlag von 40 % und <strong>für</strong> jedes weitere Kind in einer<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung ein Abschlag von 80 % festgesetzt.<br />

13


§ 6<br />

Berechnung des Elternbeitrages <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> unter 3 Jahren<br />

(1) Der monatliche Elternbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme einer Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung<br />

beträgt von <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> unter 3 Jahren<br />

1. 3,6 % <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, maximal 160 Euro<br />

o<strong>der</strong><br />

2. 4,8 % <strong>für</strong> darüber hinausgehende Inanspruchnahme, maximal 213 Euro.<br />

(2) Für den Besuch einer Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein<br />

Tarif <strong>für</strong> drei Tage festgesetzt, <strong>der</strong> 70 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und zwei Tage<br />

festgesetzt, <strong>der</strong> 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt.<br />

§ 7<br />

Berechnung des Elternbeitrages <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> über 3 Jahren<br />

(1) Der monatliche Elternbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme einer Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung<br />

beträgt von <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> über 3 Jahren<br />

1. 3 % <strong>für</strong> <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden bei Schulkin<strong>der</strong>n, maximal 100 Euro o<strong>der</strong><br />

2. mindestens 4 % <strong>für</strong> darüber hinausgehende Inanspruchnahme, maximal 133 Euro.<br />

(2) Für den Besuch einer Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung <strong>für</strong> Schulkin<strong>der</strong> an weniger als fünf<br />

Tagen pro Woche wird ein Tarif <strong>für</strong> drei Tage festgesetzt <strong>der</strong> 70 % vom Fünf-Tages-Tarif<br />

beträgt und zwei Tage festgesetzt, <strong>der</strong> 50 % vom Fünf-Tages-Tarif beträgt.<br />

§ 8<br />

Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />

(1) Erfolgt <strong>der</strong> beitragsfreie Besuch <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a Oö.<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend <strong>der</strong><br />

Anmeldung, wird ein Kostenbeitrag in <strong>der</strong> Höhe von 160 Euro <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> unter drei<br />

Jahren bzw. in <strong>der</strong> Höhe von 100 Euro <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> über drei Jahren eingehoben.<br />

(2) Der Besuch einer Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung ist jedenfalls dann nicht regelmäßig,<br />

wenn <strong>die</strong> vereinbarte monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein<br />

Rechtfertigungsgrund <strong>für</strong> eine Unterschreitung <strong>der</strong> monatlichen Besuchszeit liegt<br />

jedenfalls vor bei<br />

1. Erkrankung des Kindes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eltern,<br />

2. außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in <strong>der</strong> Familie)<br />

o<strong>der</strong><br />

3. urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens drei Wochen pro Arbeitsjahr.<br />

(3) Die Eltern haben <strong>die</strong> Leitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung von je<strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung<br />

unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

(4) Für den verpflichtenden Kin<strong>der</strong>gartenbesuch gemäß § 3 a Abs. 1 Oö. Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz<br />

darf kein Kostenbeitrag eingehoben werden.<br />

14


§ 9<br />

Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge<br />

(1) Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) in <strong>der</strong> Höhe von 60 Euro pro<br />

Arbeitsjahr einmal jährlich eingehoben.<br />

(2) Für den Besuch von Veranstaltungen werden angemessene Veranstaltungsbeiträge<br />

frühestens 60 Tage vor <strong>der</strong> geplanten Veranstaltung eingehoben, wenn das Kind zum<br />

Besuch <strong>der</strong> Veranstaltung angemeldet ist.<br />

(3) Der Nachweis über <strong>die</strong> widmungsgemäße Verwendung <strong>der</strong> Materialbeiträge<br />

(Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge kann spätestens am Ende des Arbeitsjahres<br />

von den Eltern in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung eingesehen werden.<br />

§ 10<br />

Sonstige Beiträge<br />

(1) Für <strong>die</strong> Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 Euro pro<br />

Essensportion verrechnet.<br />

(2) Für <strong>die</strong> Begleitpersonen beim Kin<strong>der</strong>gartentransport wird ein monatlicher Kostenbeitrag<br />

in Höhe von 8 Euro vorgeschrieben.<br />

§ 11<br />

Umsatzsteuer<br />

Alle in <strong>die</strong>ser <strong>Tarifordnung</strong> angeführten Beiträge verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Tarifordnung</strong> wurde vom Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. am<br />

31. 3. 2011 beschlossen und tritt mit 01. 09. 2011 in Kraft. Gleichzeitig treten <strong>die</strong> bisherigen<br />

<strong>Tarifordnung</strong>en <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen</strong> <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in<br />

O.Ö. außer Kraft.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

beschlossen, <strong>die</strong> vorstehende <strong>Tarifordnung</strong> zu erlassen und folgende Gastbeiträge<br />

festzusetzen:<br />

Gemäß § 13 <strong>der</strong> Oö Elternbeitragsverordnung 2011 werden <strong>für</strong> den Besuch von<br />

<strong>Micheldorf</strong>er <strong>Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen</strong> durch Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Hauptwohnsitz sich<br />

nicht in <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. befindet, von <strong>der</strong> Hauptwohnsitzgemeinde folgende<br />

Gastbeiträge pro Monat eingehoben:<br />

1. <strong>für</strong> ein Kind unter drei Jahren € 240,--<br />

2. <strong>für</strong> ein Kind über drei Jahren bis zum Schuleintritt € 100,--<br />

3. <strong>für</strong> ein Schulkind € 50,--<br />

Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. 3. 2011.<br />

15


Punkt 11<br />

Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4, Än<strong>der</strong>ung Nr. 49 „Winter“<br />

Der Vorsitzende erinnert daran, dass mit Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss vom 9. 12. 2010<br />

<strong>die</strong> Verfahrenseinleitung in gegenständlicher Angelegenheit beschlossen wurde. In<br />

<strong>der</strong> Zwischenzeit wurde das Vorverfahren gemäß den Bestimmungen des Oö ROG<br />

1994 durchgeführt. Negative Stellungnahmen sind dabei nicht eingelangt.<br />

Die fachliche Beurteilung durch den Planverfasser sowie das Erhebungsblatt zur<br />

Verständigung des Amtes <strong>der</strong> o.ö. Landesregierung liegen vor und werden den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates zur Kenntnis gebracht. Daraus geht hervor, dass<br />

Herr Roman Winter, Altpernstein 9, <strong>für</strong> einen Teil des Grundstückes Nr. .90, KG<br />

Untermicheldorf eine Son<strong>der</strong>ausweisung <strong>für</strong> bestehende land- und<br />

forstwirtschaftliche Gebäude, betriebliche Nutzung, B1 = Tischlerei, beantragt hat.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Än<strong>der</strong>ung sind gegeben. Die<br />

Übereinstimmung mit den Zielen und Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes ist gegeben. Öffentliche Interessen o<strong>der</strong> Interessen Dritter<br />

werden durch <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung nicht verletzt.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

beschlossen, den Flächenwidmungsplan Nr. 4 im Sinne des vorliegenden<br />

Än<strong>der</strong>ungsplanes Nr. 49 „Winter“ des Architekten Dipl.Ing. Hans Aumayr, Hörsching,<br />

vom 29. 11. 2010, GZ 10/11 1190, abzuän<strong>der</strong>n.<br />

Punkt 12<br />

Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 im Bereich des Gasthauses „Taverne in<br />

<strong>der</strong> Schön“ – Einleitung des Verfahrens<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass <strong>die</strong> Ehegatten Walter u. Monika Felbermayr als<br />

Besitzer des Gastbetriebes „Taverne in <strong>der</strong> Schön“ beabsichtigen, den bestehenden<br />

Parkplatz zu erweitern und ein Gästehaus zu errichten. Aus <strong>die</strong>sem Grund muss <strong>die</strong><br />

Flächenwidmung <strong>für</strong> Teile <strong>der</strong> Grundstücke Nr. 701/1, 703/4 und 703/5 sowie <strong>für</strong> das<br />

Grundstück Nr. 703/7, alle KG Obermicheldorf, von <strong>der</strong>zeit Wohngebiet in<br />

gemischtes Baugebiet geän<strong>der</strong>t werden. Die beabsichtigte Än<strong>der</strong>ung ist im<br />

Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 4.51 des Architekten Dipl.Ing. Hans Aumayr, Hörsching, vom<br />

14. 2. 2011, GZ 11/02 1209, dargestellt.<br />

An Hand <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen wie <strong>die</strong> fachliche Beurteilung durch den<br />

Planverfasser und das Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes <strong>der</strong> o.ö.<br />

Landesregierung wird festgestellt, dass <strong>die</strong> gesetzlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

beabsichtigte Än<strong>der</strong>ung gegeben sind. Über Antrag des Vorsitzenden wird daher<br />

durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig beschlossen, das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächenwidmungsplanes einzuleiten.<br />

16


Punkt 13<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Taverne in <strong>der</strong> Schön“ – Einleitung des<br />

Verfahrens<br />

Der Vorsitzende verweist auf <strong>die</strong> unter TOP 12 <strong>der</strong> heutigen Sitzung beschlossene<br />

Verfahrenseinleitung zur Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes und gibt bekannt,<br />

dass auch eine Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Taverne in <strong>der</strong> Schön“<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese ist im Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 2 des Architekten<br />

Dipl.Ing. Hans Aumayr, Hörsching, vom 14. 2. 2011, GZ 11/02 1210, dargestellt.<br />

Da <strong>die</strong> gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird über Antrag des<br />

Vorsitzenden durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig beschlossen, das<br />

Än<strong>der</strong>ungsverfahren einzuleiten.<br />

Punkt 14<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Vermessungsurkunden Nr. 2050MM und 2050-2 <strong>der</strong> Vermessung<br />

Sommer ZT GmbH, Mürzzuschlag, (Endvermessung A9 im Abschnitt<br />

Mittermicheldorf und im Bereich <strong>der</strong> Zufahrt zum Segelflugplatz)<br />

Der Vorsitzende bringt den Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>die</strong> vorliegenden<br />

Vermessungsurkunden Nr. 2050MM vom 7. 12. 2010 und 2050-2 vom 15. 2. 2011<br />

<strong>der</strong> Vermessung Sommer ZT GmbH, Mürzzuschlag, (Endvermessung A9 im<br />

Abschnitt Mittermicheldorf und im Bereich <strong>der</strong> Zufahrt zum Segelflugplatz) zur<br />

Kenntnis. Diese Vermessungen beinhalten auch Än<strong>der</strong>ungen im Bereich des<br />

öffentlichen Straßennetzes <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig<br />

beschlossen, <strong>die</strong> beiden Vermessungsurkunden zu genehmigen und den<br />

Durchführungen im Grundbuch zuzustimmen.<br />

Punkt 15<br />

Erstellung eines Frauenför<strong>der</strong>programmes, Zl. 221/2009<br />

Über Antrag von Bürgermeister BR Ewald Lindinger wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand<br />

einstimmig beschlossen, folgendes Frauenför<strong>der</strong>programm zu erlassen:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. erlässt auf Grund des § 34<br />

des oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes (Oö G-GBG), LGBl. Nr. 63/1999<br />

i.d.g.F., mit Beschluss vom 31. 3. 2011 nachstehendes<br />

Frauenför<strong>der</strong>programm<br />

§ 1 BEKENNTNIS ZUR FRAUENFÖRDERUNG<br />

17


Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. bekennt sich<br />

1. zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Gleichstellung von Frauen und<br />

Männern zu gewährleisten;<br />

2. zur Setzung von Maßnahmen zur Frauenför<strong>der</strong>ung unter Einbindung <strong>der</strong><br />

Koordinatorin in <strong>die</strong> Personalplanung und Personalentwicklung. Maßnahmen zur<br />

Frauenför<strong>der</strong>ung sind von allen Be<strong>die</strong>nsteten, insbeson<strong>der</strong>e den Führungskräften, zu<br />

unterstützen. Zur tatsächlichen Verwirklichung <strong>der</strong> Gleichstellung sollte eine ständige<br />

Dokumentation über <strong>die</strong> gesetzten Maßnahmen und <strong>der</strong> Einhaltung des<br />

Frauenför<strong>der</strong>ungsprogramms erfolgen.<br />

§ 2 ZIELE DES FRAUENFÖRDERUNGSPROGRAMMS<br />

1. Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte<br />

Partnerin in <strong>der</strong> Berufswelt sowie För<strong>der</strong>ung einer positiven Einstellung zur<br />

Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen. Es sind Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen, <strong>die</strong> den Frauen den Zugang zu allen Verwendungen und Funktionen<br />

ermöglichen.<br />

2. Die För<strong>der</strong>ung des Selbstbewusstseins von Frauen.<br />

3. Die För<strong>der</strong>ung des Konsenses über <strong>die</strong> Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Arbeit von Frauen und<br />

Männern. Insbeson<strong>der</strong>e dürfen Frauen bei gleicher Verwendung z.B. bei<br />

Überstundenpauschalen, außerordentlichen Vorrückungen, Beför<strong>der</strong>ungen,<br />

Überstellungen etc. auf Grund ihres Geschlechtes nicht benachteiligt werden.<br />

4. Die För<strong>der</strong>ung des beruflichen Aufstiegs, insbeson<strong>der</strong>e bei Beför<strong>der</strong>ungen und<br />

Zuweisungen in höher entlohnte Verwendungen (Funktionen).<br />

5. Die För<strong>der</strong>ung des Wie<strong>der</strong>einstiegs.<br />

6. Die Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Beruf und Familie <strong>für</strong> Frauen und Männer<br />

durch Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen, um Benachteiligungen<br />

aus Betreuungspflichten von vornherein auszuschließen.<br />

7. Die För<strong>der</strong>ung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen insbeson<strong>der</strong>e in höheren<br />

Verwendungen.<br />

§ 3 UMSETZUNG ZUR ZIELERREICHUNG<br />

Allgemeine Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Frauenför<strong>der</strong>ung<br />

als Teil <strong>der</strong> Personal- und Organisationsentwicklung<br />

• Maßnahmen zur Erreichung <strong>der</strong> Gleichbehandlung und Gleichstellung, Maßnahmen<br />

zur Erhöhung des Frauenanteils bei Unterrepräsentation in allen<br />

Verwendungsgruppen erfolgen bei <strong>der</strong> Personalpolitik, im Bereich <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

und durch Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen.<br />

• Gen<strong>der</strong> Mainstreaming: Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. überprüft <strong>die</strong><br />

gesetzten Handlungen regelmäßig auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen<br />

Auswirkungen, um jede Diskriminierung von Frauen zu vermeiden.<br />

18


• Ausgehend von <strong>der</strong> höchsten Führungsebene ist das Gleichbehandlungsgebot zu<br />

gewährleisten und zu verwirklichen.<br />

• Die Maßnahmen zur Frauenför<strong>der</strong>ung sind in das System <strong>der</strong> Personalplanung und<br />

Personalentwicklung zu integrieren.<br />

• Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen <strong>für</strong> Männer und Frauen<br />

sind durch personelle und organisatorische Maßnahmen zu beseitigen.<br />

• Die LeiterInnen <strong>der</strong> einzelnen Dienststellen und Abteilungen <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in O.Ö. haben <strong>die</strong> zu ergreifenden Maßnahmen mit zutragen, sie haben<br />

sich an <strong>der</strong> Erarbeitung zu beteiligen und so Vorbildfunktion zu übernehmen.<br />

Maßnahmen zum SCHUTZ <strong>der</strong> Würde am Arbeitsplatz<br />

• Vorgangsweisen und Äußerungen, welche <strong>die</strong> Würde von Frauen und Männern am<br />

Arbeitsplatz verletzen, insbeson<strong>der</strong>e herabwürdigende Aussagen und Handlungen,<br />

Mobbing, sexuelle Belästigungen, dürfen von Vorgesetzten nicht geduldet werden.<br />

Der Dienstgeber hat geeignete Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu treffen.<br />

• Die Mitarbeiterinnen sind über rechtliche und sonstige Möglichkeiten, sich bei<br />

Verletzungen ihrer Würde am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen, auch anlässlich eines<br />

Mitarbeiterinnengesprächs, zu informieren.<br />

AKTIVE Gleichstellung<br />

• Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Dienstpflichten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dienstnehmerinnen dürfen keine<br />

diskriminierenden, an Geschlechter orientierten Aufgabenzuweisungen erfolgen.<br />

Gleiches gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Arbeitsplätze.<br />

• Frauenför<strong>der</strong>ung darf nicht nur bei Führungspositionen ansetzen, son<strong>der</strong>n ist von den<br />

Vorgesetzten auf allen organisatorischen und hierarchischen Ebenen aktiv zu<br />

för<strong>der</strong>n.<br />

• Die Möglichkeit einer Familienphase soll in <strong>die</strong> Karriereplanung bei<strong>der</strong> Geschlechter<br />

einfließen und darf sich auf <strong>die</strong> Karrierechancen von Frauen und Männern nicht<br />

nachteilig auswirken.<br />

• Neben <strong>der</strong> Aufgaben- und Zielvereinbarung sollte in Mitarbeiterinnengesprächen<br />

auch <strong>die</strong> berufliche Weiterentwicklung <strong>der</strong> Be<strong>die</strong>nsteten besprochen werden.<br />

• Aufgabe <strong>der</strong> Vorgesetzten ist es, geeignete Mitarbeiterinnen zur Bewerbung <strong>für</strong><br />

Führungspositionen zu motivieren, und sie zur Teilnahme an speziellen<br />

Fortbildungsseminaren zu animieren. Dies insbeson<strong>der</strong>e in jenen Bereichen, in<br />

denen Frauen bei Funktionen unterrepräsentiert sind und sie durch Übertragung von<br />

Aufgaben in ihrer Eigenverantwortung zu för<strong>der</strong>n.<br />

• In Dienstbeschreibungen und Eignungsabwägungen dürfen keine<br />

Beurteilungskriterien einbezogen werden, aus denen sich ein Nachteil <strong>für</strong> das<br />

weibliche Geschlecht ergibt.<br />

19


• Kriterienkataloge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewerbungsgespräche sind so zu erstellen, dass kein<br />

Geschlecht we<strong>der</strong> direkt noch indirekt benachteiligt wird. Zur Beurteilung von<br />

Führungsqualitäten sind auch Kriterien wie z.B. soziale Kompetenz heranzuziehen.<br />

• Bewusste Gleichstellungspolitik und gezielte Frauenför<strong>der</strong>ung sind wichtige<br />

Instrumente <strong>der</strong> Personalentwicklung und somit unverzichtbare Bestandteile eines<br />

effizienten Personalmanagements.<br />

• Die Grundsätze <strong>der</strong> Gleichbehandlung und Frauenför<strong>der</strong>ung sind durch <strong>die</strong><br />

Personalführung umzusetzen.<br />

§ 4 AUSSCHREIBUNG FREIER PLANSTELLEN<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung von Anfor<strong>der</strong>ungsprofilen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sie sich<br />

nicht einseitig an traditionellen Rollenmustern <strong>für</strong> Frauen o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Männer orientieren.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausschreibung von Planstellen in Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- o<strong>der</strong><br />

Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auf <strong>die</strong> bevorzugte<br />

Aufnahme von Frauen bei einer gleichwertigen Qualifikation hinzuweisen.<br />

§ 5 AUFNAHMEGESPRÄCHE<br />

Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu<br />

unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung <strong>der</strong> Eignung von Bewerberinnen hat<br />

sich ausschließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine<br />

Bewertungskriterien herangezogen werden, <strong>die</strong> sich an einem diskriminierenden<br />

rollenspezifischen Verständnis <strong>der</strong> Geschlechter orientieren.<br />

§ 6 AUFNAHME IN DEN GEMEINDEDIENST UND BERUFLICHER AUFSTIEG<br />

Bei <strong>der</strong> Besetzung von Dienstposten in jenen Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- o<strong>der</strong><br />

Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind, hat bis zur<br />

Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen weiblichen und männlichen<br />

Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beför<strong>der</strong>ung von Frauen stattzufinden,<br />

soweit <strong>die</strong>se fachlich nicht geringer qualifiziert sind als <strong>der</strong> beste männliche Mitbewerber.<br />

Dies gilt nicht <strong>für</strong> jene Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung einer Tätigkeit darstellt.<br />

Für <strong>die</strong> Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen <strong>die</strong> beste Eignung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist ausschließlich auf <strong>die</strong> auf den rechtlichen<br />

Grundlagen, dem Ausschreibungstext und dem jeweiligen Anfor<strong>der</strong>ungsprofil des<br />

Arbeitsplatzes basierenden Erfor<strong>der</strong>nisse Bedacht zu nehmen.<br />

• Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben o<strong>der</strong> Aufgabenteile (neue Tätigkeiten,<br />

Vertretungsaufgaben usw.), aus denen höherwertige Verwendungen (Funktionen)<br />

Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des<br />

Frauenför<strong>der</strong>programms bei Unterrepräsentation und gleicher Qualifikation bevorzugt<br />

weiblichen Be<strong>die</strong>nsteten anzubieten.<br />

• Seitens <strong>der</strong> Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von<br />

Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch<br />

Übertragung von Aufgaben in Eigenverantwortung zu för<strong>der</strong>n.<br />

20


§ 7 DIENSTLICHE STELLUNG<br />

• Bei <strong>der</strong> Zuweisung <strong>der</strong> <strong>die</strong>nstlichen Aufgaben an <strong>die</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong>se auf <strong>der</strong> Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und<br />

jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat.<br />

• In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong><br />

einzelnen Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, aus denen sich unabhängig von<br />

sachlichen Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen <strong>für</strong> Frauen ergeben,<br />

unzulässig.<br />

§ 8 AUS- UND WEITERBILDUNG<br />

• Bildungsmaßnahmen <strong>die</strong>nen <strong>der</strong> Wissensvermittlung sowie <strong>der</strong> Entfaltung und dem<br />

Sichtbarmachen von beson<strong>der</strong>en Fähigkeiten <strong>der</strong> Be<strong>die</strong>nsteten und <strong>der</strong> Heranbildung<br />

von Nachwuchskräften. Dabei ist das Frauenför<strong>der</strong>gebot zu beachten.<br />

• Bei gleicher Eignung dürfen Frauen bei den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

nicht benachteiligt werden.<br />

§ 9 ARBEITSZEIT<br />

• Frei gewählte, vorübergehende Teilbeschäftigung trägt bei zur leichteren<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Rückkehr auf Vollbeschäftigung ist nach<br />

Möglichkeit zu gewährleisten.<br />

• Zur Wahrung von Chancengleichheit von Frauen und Männern soll Teilbeschäftigung<br />

zu einer geschlechts- und statusneutralen Arbeitsform werden. Teilzeitmöglichkeiten<br />

sind demzufolge so auszugestalten, dass sie <strong>für</strong> beide Geschlechter gleichermaßen<br />

attraktiv sind.<br />

• Grundsätzlich soll kein Bereich <strong>für</strong> eine Teilzeitbeschäftigung ausgeschlossen<br />

werden. Zu <strong>die</strong>sem Zweck sind insbeson<strong>der</strong>e Führungspositionen aller Ebenen auf<br />

ihre „Teilzeittauglichkeit“ sowie <strong>die</strong> da<strong>für</strong> notwendigen Rahmenbedingungen zu<br />

überprüfen.<br />

• Die Möglichkeiten familiengerechter Gestaltung <strong>der</strong> Arbeitszeit, z.B. Gleitzeit, Job-<br />

Sharing usw. sind weiterzuentwickeln.<br />

Telearbeit<br />

• Telearbeitsplätze ermöglichen mehr Flexibilität und damit ein Mehr an Zeit <strong>für</strong><br />

Familie und Kin<strong>der</strong>.<br />

• Insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> DienstnehmerInnen mit Betreuungsaufgaben sind <strong>die</strong>se<br />

Angebote auf Wunsch zu ermöglichen.<br />

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§ 10 INFORMATIONEN UND SCHULUNGSMAßNAHMEN VOR UND WÄHREND DES<br />

KARENZURLAUBES<br />

Sämtliche Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Elternschaft sind ausführlich zu erläutern. Insbeson<strong>der</strong>e sollten Männer umfassend über <strong>die</strong><br />

rechtlichen Möglichkeiten <strong>der</strong> Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bzw. Teilzeitkarenzurlaubes<br />

informiert werden.<br />

Die DienststellenleiterInnen sind verpflichtet, karenzierte MitarbeiterInnen über wesentliche<br />

Vorkommnisse <strong>der</strong> Dienststelle zu informieren. Hiervon erfasst sind<br />

Organisationsän<strong>der</strong>ungen, fachspezifische Unterlagen, interne Stellenausschreibungen etc..<br />

Die VertreterInnen des Dienstgebers haben <strong>die</strong> karenzierten MitarbeiterInnen über geplante<br />

interne Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zu informieren. Die Teilnahme an Fort- und<br />

Ausbildungsveranstaltungen, am Vorbereitungskurs <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dienstprüfung sowie <strong>die</strong><br />

Ablegung <strong>der</strong> Dienstprüfung, ist karenzierten MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis in <strong>der</strong><br />

Freizeit zu ermöglichen.<br />

Spätestens vier Wochen vor dem Wie<strong>der</strong>einstieg ist <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nstete von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Personalabteilung o<strong>der</strong> von den Vorgesetzten zu einem Gespräch über <strong>die</strong> künftige<br />

Verwendung einzuladen.<br />

Spezielle Schulungen<br />

• Die MitarbeiterInnen sind durch gezielte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fortbildung nach dem<br />

Wie<strong>der</strong>einstieg bei <strong>der</strong> raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.<br />

• Die Vorgesetzten sollen <strong>die</strong> Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar<br />

ermöglichen.<br />

• Wie<strong>der</strong>einsteigerInnen sollten bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen<br />

werden.<br />

§ 11 SPRACHLICHE GLEICHBEHANDLUNG<br />

Zur Sensibilisierung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Arbeit von Frauen und Männern und zur<br />

För<strong>der</strong>ung des Prinzips <strong>der</strong> Gleichbehandlung sind Personenbezeichnungen in allen<br />

Erlässen und in allen internen und externen Schriftstücken in weiblicher und männlicher bzw.<br />

geschlechtsspezifischer Form zu verwenden.<br />

§ 12 KOORDINATORIN UND GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTE<br />

Der mit den Agenden <strong>der</strong> Gleichbehandlung und Frauenför<strong>der</strong>ung befassten Koordinatorin<br />

ist bei <strong>der</strong> Ausübung <strong>die</strong>ser Tätigkeit <strong>die</strong> nötige Unterstützung und Kooperation zukommen<br />

zu lassen. Dazu zählt insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>die</strong> Ermöglichung <strong>der</strong> Teilnahme an<br />

Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich <strong>der</strong> Gleichbehandlung und Frauenför<strong>der</strong>ung<br />

sowie an Besprechungen mit <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragten.<br />

Weiters sind <strong>der</strong> Koordinatorin alle <strong>für</strong> Gleichbehandlungs- und Frauenför<strong>der</strong>ungsagenden<br />

relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich zu machen. Ihr kommt auch ein<br />

Recht zur Stellungnahme hinsichtlich von Personalfragen allgemeiner Natur, von denen<br />

weibliche Be<strong>die</strong>nstete betroffen sind, zu.<br />

22


Der Koordinatorin dürfen aus ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in<br />

beruflicher Hinsicht entstehen.<br />

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei <strong>der</strong> Lösung ihrer Aufgaben, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />

Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch <strong>die</strong> Koordinatorin zu<br />

unterstützen.<br />

§ 13 INFORMATIONSPFLICHT<br />

Die Dienstgeberin hat <strong>für</strong> eine Information <strong>der</strong> Be<strong>die</strong>nsteten hinsichtlich <strong>der</strong> durch das<br />

Frauenför<strong>der</strong>programm verfolgten Ziele und <strong>der</strong> zu ihrer Erreichung zu setzenden<br />

Maßnahmen zu sorgen. Zu <strong>die</strong>sem Zweck ist das jeweils aktuelle Frauenför<strong>der</strong>programm in<br />

<strong>der</strong> Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese Informationspflicht gilt auch bei <strong>der</strong><br />

Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel <strong>die</strong>ser Information ist <strong>die</strong> Erhöhung des<br />

beruflichen Selbstbewusstseins <strong>der</strong> MitarbeiterInnen.<br />

§ 14 BERICHTSPFLICHT<br />

Die Koordinatorin berichtet <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragten im Abstand von drei Jahren<br />

über <strong>die</strong> erfolgten Maßnahmen. Der Bericht enthält sowohl quantitative Darstellungen als<br />

auch qualitative Feststellungen über den Fortschritt <strong>der</strong> vorgegebenen Ziele.<br />

Der Frauenanteil an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Voll- und Teilbeschäftigten <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Verwendungs-/Entlohnungsgruppen und Funktionen, einschließlich <strong>der</strong> Teilnahme an<br />

Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung ist <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragten zur<br />

Kenntnis zu bringen.<br />

§ 15 INKRAFTTRETEN<br />

Dieses Programm tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Allfälliges<br />

Punkt 16<br />

Der Vorsitzende bringt den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n Folgendes zur Kenntnis:<br />

• Der Seniorenbeirat ersucht <strong>die</strong> Gemeinde mit Resolution vom 13. 12. 2010,<br />

einer Öffnung des Gradenteiches – wie von <strong>der</strong> FPÖ-Fraktion gewünscht –<br />

nicht zuzustimmen.<br />

• Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hat mit Schreiben vom 20. 12. 2010<br />

mitgeteilt, dass <strong>der</strong> Gemeinde <strong>für</strong> <strong>die</strong> am 5. 11. 2010 durchgeführte<br />

Gesundheitsstraße eine finanzielle Beihilfe von € 120,-- gewährt wird.<br />

• Landesrat Dr. Hermann Kepplinger hat mit Schreiben vom 20. 12. 2010<br />

mitgeteilt, dass <strong>für</strong> <strong>die</strong> in den Jahren 2007 bis 2009 getätigten Haltestellen-<br />

Attraktivierungen eine För<strong>der</strong>ung in Höhe von bis zu € 23.485,-- gewährt wird.<br />

• Den Geschäftsbericht 2010 des Wegeerhaltungsverbandes Eisenwurzen.<br />

• Den Entwurf <strong>der</strong> Verordnung über <strong>die</strong> Errichtung des Tourismusverbandes<br />

Inzersdorf.<br />

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• Das Amt <strong>der</strong> o.ö. Landesregierung hat mit Schreiben vom 27. 1. 2011<br />

mitgeteilt, dass <strong>für</strong> <strong>die</strong> Führung des Jugendtaxis im 2. Halbjahr 2010 eine<br />

50 %ige För<strong>der</strong>ung von Höhe von € 12.428,-- gewährt wird.<br />

• Die Aufstellung über <strong>die</strong> Auslastungen <strong>der</strong> Turnsäle in <strong>der</strong> Volks- und <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>schule durch <strong>die</strong> ortsansässigen Vereine.<br />

• Die GRÜNE-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. 3. 2011 mitgeteilt, dass<br />

GR Günter Hackl aus <strong>der</strong> Fraktion ausscheidet.<br />

• Am 14. Und 15. Mai ist in <strong>Micheldorf</strong> in Kärnten eine Jubiläumsfeier <strong>der</strong><br />

Kulturgemeinde, an <strong>der</strong> u.a. auch <strong>die</strong> Volkstanzgruppe <strong>Micheldorf</strong> in O.Ö.<br />

teilnimmt.<br />

• Ab 30. April wird es beim Gasthaus „Schwarzer Graf“ E-Bikes zum Ausborgen<br />

geben.<br />

GV Gerhard Hüttner berichtet, dass das Konzept <strong>der</strong> Gemeindebücherei geän<strong>der</strong>t<br />

wurde und lädt <strong>die</strong> Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> ein, vom neuen Angebot Gebrauch zu<br />

machen.<br />

GV Christian Hartwagner weist darauf hin, dass <strong>Micheldorf</strong> insgesamt vier<br />

unterschiedliche Postleitzahlen hat. Er regt an, <strong>die</strong>se auf eine einzige Postleitzahl zu<br />

reduzieren und könnte sich vorstellen, dass <strong>die</strong> generelle Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächenwidmungsplanes da<strong>für</strong> zum Anlass genommen wird.<br />

Da <strong>die</strong> Tagesordnung behandelt ist und keine weiteren Anträge und Anfragen mehr<br />

vorliegen, dankt <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme und <strong>die</strong> Mitarbeit an <strong>der</strong> Sitzung<br />

und schließt <strong>die</strong>se um 20:30 Uhr.<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

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