Vereinbarung - Micheldorf
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<strong>Vereinbarung</strong><br />
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, Hammerweg 23,<br />
4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, und Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein, geb. 10. 5. 1940, Moritz-<br />
Mitter-Gasse 4, 4540 Bad Hall, wie folgt:<br />
1.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ verpflichtet sich, die im beiliegenden Lageplan<br />
(Auszug aus der Vermessungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Robert Zölss-<br />
Horcicka, Kirchdorf, vom 6. 3. 2012, GZ 18307) grün gekennzeichnete Verkehrsfläche<br />
im Ausmaß von 960 m² wie folgt zu errichten oder errichten zu lassen:<br />
c) Herstellung des Unterbaues und der Fahrbahn im geschotterten Zustand bis<br />
1. Juni 2012<br />
d) Herstellung des staubfreien Fahrbahnbelages bis 31. Dezember 2014<br />
2.<br />
Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein verpflichtet sich, zu den der Marktgemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in OÖ aus der unter Punkt 1 angeführten Baumaßnahme entstehenden<br />
Kosten folgende Beiträge zu leisten:<br />
c) € 40.000,-- (Euro vierzigtausend) bis spätestens 1. Juni 2012<br />
d) € 20.000,-- (Euro zwanzigtausend) spätestens 1. Juni 2013<br />
Die angeführten Beträge werden abzugsfrei auf das Konto der Marktgemeinde<br />
<strong>Micheldorf</strong> in OÖ Nr. 1023-1 bei der Raiffeisenbank <strong>Micheldorf</strong>, BLZ 34318,<br />
überwiesen.<br />
3.<br />
Beide Vertragspartner halten fest, dass die unter Punkt 2 angeführte Leistung einen<br />
freiwilligen Beitrag darstellt, der unabhängig von der Vorschreibung gesetzlich<br />
geregelter Aufschließungs-, Erhaltungs- und Verkehrsflächenbeiträge ist.<br />
Beide Vertragspartner halten weiters fest, dass der Gesamtbetrag von € 60.000,--<br />
dem auf Schätzungen und Erfahrungswerten beruhenden ungedeckten Anteil an den<br />
Kosten der Straßenherstellung entspricht. Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein anerkennt<br />
diesen Gesamtbetrag und verzichtet auf jede Anfechtung wegen Irrtums.<br />
Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erhebend der Hand einstimmig<br />
beschlossen, die gegenständliche <strong>Vereinbarung</strong> zu genehmigen.<br />
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