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Vereinbarung - Micheldorf

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<strong>Vereinbarung</strong><br />

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, Hammerweg 23,<br />

4563 <strong>Micheldorf</strong> in OÖ, und Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein, geb. 10. 5. 1940, Moritz-<br />

Mitter-Gasse 4, 4540 Bad Hall, wie folgt:<br />

1.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Micheldorf</strong> in OÖ verpflichtet sich, die im beiliegenden Lageplan<br />

(Auszug aus der Vermessungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Robert Zölss-<br />

Horcicka, Kirchdorf, vom 6. 3. 2012, GZ 18307) grün gekennzeichnete Verkehrsfläche<br />

im Ausmaß von 960 m² wie folgt zu errichten oder errichten zu lassen:<br />

c) Herstellung des Unterbaues und der Fahrbahn im geschotterten Zustand bis<br />

1. Juni 2012<br />

d) Herstellung des staubfreien Fahrbahnbelages bis 31. Dezember 2014<br />

2.<br />

Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein verpflichtet sich, zu den der Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in OÖ aus der unter Punkt 1 angeführten Baumaßnahme entstehenden<br />

Kosten folgende Beiträge zu leisten:<br />

c) € 40.000,-- (Euro vierzigtausend) bis spätestens 1. Juni 2012<br />

d) € 20.000,-- (Euro zwanzigtausend) spätestens 1. Juni 2013<br />

Die angeführten Beträge werden abzugsfrei auf das Konto der Marktgemeinde<br />

<strong>Micheldorf</strong> in OÖ Nr. 1023-1 bei der Raiffeisenbank <strong>Micheldorf</strong>, BLZ 34318,<br />

überwiesen.<br />

3.<br />

Beide Vertragspartner halten fest, dass die unter Punkt 2 angeführte Leistung einen<br />

freiwilligen Beitrag darstellt, der unabhängig von der Vorschreibung gesetzlich<br />

geregelter Aufschließungs-, Erhaltungs- und Verkehrsflächenbeiträge ist.<br />

Beide Vertragspartner halten weiters fest, dass der Gesamtbetrag von € 60.000,--<br />

dem auf Schätzungen und Erfahrungswerten beruhenden ungedeckten Anteil an den<br />

Kosten der Straßenherstellung entspricht. Frau Dipl.-Ing. Margareta Fein anerkennt<br />

diesen Gesamtbetrag und verzichtet auf jede Anfechtung wegen Irrtums.<br />

Über Antrag des Vorsitzenden wird durch Erhebend der Hand einstimmig<br />

beschlossen, die gegenständliche <strong>Vereinbarung</strong> zu genehmigen.<br />

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