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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! - in Grosspösna

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Kämmerei<br />

Information für alle Steuerzahler<br />

Zum <strong>Jahr</strong>esbeg<strong>in</strong>n 2011 werden k<strong>e<strong>in</strong></strong>e Steuerbescheide für Gr<strong>und</strong>-<br />

,Gewerbe- <strong>und</strong> H<strong>und</strong>esteuern versandt. Die Ihnen vorliegenden Bescheide von 2006 haben<br />

Gültigkeit bis <strong>e<strong>in</strong></strong>e Änderung <strong>e<strong>in</strong></strong>tritt <strong>und</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong> neuer Bescheid erlassen wird.<br />

Ich bitte Sie, folgende Zahlungsfristen zu beachten:<br />

H<strong>und</strong>esteuer am 01.03.2011<br />

Gr<strong>und</strong>-/Gewerbesteuer für Quartalszahler am 15.02./15.05./15.08./15.11.2011<br />

für <strong>Jahr</strong>eszahler am 01.07.2011<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 034297 - 71815 zur<br />

Verfügung. Elisabeth Garbaa<br />

SB Steuern<br />

Informationen zur Ortsumgehung Störmthal der S 242<br />

Bauamt<br />

Zum Stand der Bearbeitung des Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung<br />

Störmthal der S 242 erhielt die Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de folgende aktuelle Information des<br />

Straßenbauamtes Leipzig. Detlef Richter<br />

Bauamtsleiter<br />

Straßenbauamt Leipzig, Abt. Planung, Ref. 21 14.10.2010<br />

S 242, OU Störmthal- Information zum Sachstand<br />

Das Verfahren zur Erlangung des Baurechts wird <strong>in</strong> der Landesdirektion Leipzig geführt.<br />

Die entsprechenden Antragsunterlagen des Straßenbauamtes Leipzig zur Planfeststellung<br />

haben <strong>in</strong> der Zeit vom 19.07. bis 18.08.2010 öffentlich ausgelegen. Die Frist für die E<strong>in</strong>wendungen<br />

endete am 01.09.2010. Auf Antrag wurde für zwei E<strong>in</strong>wender die Frist verlängert, so<br />

dass die letzte Stellungnahme am 23.09.2010 <strong>in</strong> der Landesdirektion <strong>e<strong>in</strong></strong>g<strong>in</strong>g.<br />

Das Ziel des Straßenbauamtes Leipzig besteht dar<strong>in</strong>, alle E<strong>in</strong>wendungen <strong>in</strong>nerhalb der Fachabteilungen<br />

bis Ende Oktober abzustimmen <strong>und</strong> die entsprechenden Antworten <strong>in</strong> der ersten<br />

Hälfte des Monates November der Landesdirektion Leipzig zu kommen zu lassen.<br />

Als Schwerpunkte der E<strong>in</strong>wendungen kann man die Aus<strong>e<strong>in</strong></strong>andersetzung mit den Belangen<br />

des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes, aber auch mit den Nutzern landwirtschaftlicher Flächen<br />

benennen. Des Weiteren stimmen <strong>e<strong>in</strong></strong>ige private Eigentümer <strong>e<strong>in</strong></strong>er Inanspruchnahme<br />

von Flächen nicht zu, wobei es sich <strong>in</strong> der Regel um Flächen handelt, die für Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen geplant s<strong>in</strong>d.<br />

In Abhängigkeit des weiteren Fortganges könnte der Term<strong>in</strong> aus unserer Sicht für die Erörterung<br />

zum Vorhaben frühestens im I. Quartal 2011 liegen.<br />

Daraufh<strong>in</strong> ist <strong>e<strong>in</strong></strong> Beschluss zum Vorhaben im günstigen Fall für das IV. Quartal 2011 zu<br />

erwarten, was wiederum <strong>e<strong>in</strong></strong>en Baubeg<strong>in</strong>n nicht vor dem III. Quartal 2012 realistisch ersch<strong>e<strong>in</strong></strong>en<br />

lässt. Krist<strong>in</strong>a Wagner<br />

Sachbearbeiter<strong>in</strong><br />

Ref. Neu-, Um-, Ausbau- <strong>und</strong> Erhaltungsplanung<br />

Änderung <strong>und</strong> Ver<strong>e<strong>in</strong></strong>fachung des Sächsischen Naturschutzrechts<br />

Seit dem 19.10.2010 ist das Gesetz zur Ver<strong>e<strong>in</strong></strong>fachung des Landesumweltrechts - <strong>und</strong> damit<br />

auch die Regelungen im Naturschutzgesetz - rechtskräftig. Über die wichtigsten Änderungspunkte<br />

im Naturschutzrecht habe ich bereits <strong>in</strong> der vorherigen Ausgabe <strong>in</strong>formiert. Die<br />

Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>deverwaltung prüft nun, <strong>in</strong>wieweit die Gehölzschutzsatzung der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna<br />

an die neue Gesetzesregelung anzupassen ist. Lutz Wenzel<br />

SB Tiefbau<br />

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