Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! - in Grosspösna
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Kämmerei<br />
Information für alle Steuerzahler<br />
Zum <strong>Jahr</strong>esbeg<strong>in</strong>n 2011 werden k<strong>e<strong>in</strong></strong>e Steuerbescheide für Gr<strong>und</strong>-<br />
,Gewerbe- <strong>und</strong> H<strong>und</strong>esteuern versandt. Die Ihnen vorliegenden Bescheide von 2006 haben<br />
Gültigkeit bis <strong>e<strong>in</strong></strong>e Änderung <strong>e<strong>in</strong></strong>tritt <strong>und</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong> neuer Bescheid erlassen wird.<br />
Ich bitte Sie, folgende Zahlungsfristen zu beachten:<br />
H<strong>und</strong>esteuer am 01.03.2011<br />
Gr<strong>und</strong>-/Gewerbesteuer für Quartalszahler am 15.02./15.05./15.08./15.11.2011<br />
für <strong>Jahr</strong>eszahler am 01.07.2011<br />
Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 034297 - 71815 zur<br />
Verfügung. Elisabeth Garbaa<br />
SB Steuern<br />
Informationen zur Ortsumgehung Störmthal der S 242<br />
Bauamt<br />
Zum Stand der Bearbeitung des Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung<br />
Störmthal der S 242 erhielt die Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de folgende aktuelle Information des<br />
Straßenbauamtes Leipzig. Detlef Richter<br />
Bauamtsleiter<br />
Straßenbauamt Leipzig, Abt. Planung, Ref. 21 14.10.2010<br />
S 242, OU Störmthal- Information zum Sachstand<br />
Das Verfahren zur Erlangung des Baurechts wird <strong>in</strong> der Landesdirektion Leipzig geführt.<br />
Die entsprechenden Antragsunterlagen des Straßenbauamtes Leipzig zur Planfeststellung<br />
haben <strong>in</strong> der Zeit vom 19.07. bis 18.08.2010 öffentlich ausgelegen. Die Frist für die E<strong>in</strong>wendungen<br />
endete am 01.09.2010. Auf Antrag wurde für zwei E<strong>in</strong>wender die Frist verlängert, so<br />
dass die letzte Stellungnahme am 23.09.2010 <strong>in</strong> der Landesdirektion <strong>e<strong>in</strong></strong>g<strong>in</strong>g.<br />
Das Ziel des Straßenbauamtes Leipzig besteht dar<strong>in</strong>, alle E<strong>in</strong>wendungen <strong>in</strong>nerhalb der Fachabteilungen<br />
bis Ende Oktober abzustimmen <strong>und</strong> die entsprechenden Antworten <strong>in</strong> der ersten<br />
Hälfte des Monates November der Landesdirektion Leipzig zu kommen zu lassen.<br />
Als Schwerpunkte der E<strong>in</strong>wendungen kann man die Aus<strong>e<strong>in</strong></strong>andersetzung mit den Belangen<br />
des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes, aber auch mit den Nutzern landwirtschaftlicher Flächen<br />
benennen. Des Weiteren stimmen <strong>e<strong>in</strong></strong>ige private Eigentümer <strong>e<strong>in</strong></strong>er Inanspruchnahme<br />
von Flächen nicht zu, wobei es sich <strong>in</strong> der Regel um Flächen handelt, die für Ausgleichs- <strong>und</strong><br />
Ersatzmaßnahmen geplant s<strong>in</strong>d.<br />
In Abhängigkeit des weiteren Fortganges könnte der Term<strong>in</strong> aus unserer Sicht für die Erörterung<br />
zum Vorhaben frühestens im I. Quartal 2011 liegen.<br />
Daraufh<strong>in</strong> ist <strong>e<strong>in</strong></strong> Beschluss zum Vorhaben im günstigen Fall für das IV. Quartal 2011 zu<br />
erwarten, was wiederum <strong>e<strong>in</strong></strong>en Baubeg<strong>in</strong>n nicht vor dem III. Quartal 2012 realistisch ersch<strong>e<strong>in</strong></strong>en<br />
lässt. Krist<strong>in</strong>a Wagner<br />
Sachbearbeiter<strong>in</strong><br />
Ref. Neu-, Um-, Ausbau- <strong>und</strong> Erhaltungsplanung<br />
Änderung <strong>und</strong> Ver<strong>e<strong>in</strong></strong>fachung des Sächsischen Naturschutzrechts<br />
Seit dem 19.10.2010 ist das Gesetz zur Ver<strong>e<strong>in</strong></strong>fachung des Landesumweltrechts - <strong>und</strong> damit<br />
auch die Regelungen im Naturschutzgesetz - rechtskräftig. Über die wichtigsten Änderungspunkte<br />
im Naturschutzrecht habe ich bereits <strong>in</strong> der vorherigen Ausgabe <strong>in</strong>formiert. Die<br />
Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>deverwaltung prüft nun, <strong>in</strong>wieweit die Gehölzschutzsatzung der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna<br />
an die neue Gesetzesregelung anzupassen ist. Lutz Wenzel<br />
SB Tiefbau<br />
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