Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! - in Grosspösna
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voll: die Flurstücke 229/10, 229/11<br />
der Gemarkung Großpösna<br />
teilweise: 229/4 der Gemarkung<br />
Großpösna<br />
der Bebauungsplan erhält den Namen<br />
„Waldstraße”.<br />
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird<br />
das Ingenieurbüro Yvonne Dreizehner aus<br />
Großpösna beauftragt.<br />
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen<br />
der Planung aufgezeigt werden können, wird<br />
die Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna Ziele <strong>und</strong> Zwecke<br />
der Planung öffentlich darlegen <strong>und</strong> Gelegenheit<br />
zur Äußerung <strong>und</strong> Erörterung geben. Nach<br />
Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf<br />
samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf<br />
wird durch Bekanntmachung h<strong>in</strong>gewiesen<br />
werden.<br />
Dr. Gabriela Lantzsch<br />
Bürgermeister<strong>in</strong><br />
B-PLan „Waldstraße“<br />
Bekanntmachung<br />
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Mühlweg“, <strong>in</strong> der Gemarkung Großpösna der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de<br />
Großpösna, nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)<br />
Der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>derat der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna hat am 01.11.2010 den Planentwurf, <strong>e<strong>in</strong></strong>schließlich<br />
Begründung/Textteil, <strong>in</strong> der Fassung vom 22.09.2010 mit<br />
der Auflage der Ausweisung von fünf Stellplätzen je Baugr<strong>und</strong>stück gebilligt<br />
sowie die öffentliche Auslegung <strong>und</strong> die Beteiligung der Träger<br />
öffentlicher Belange <strong>und</strong> Nachbargem<strong>e<strong>in</strong></strong>den beschlossen.<br />
Der mit der oben benannten Auflage gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes, <strong>e<strong>in</strong></strong>schließlich Begründung <strong>und</strong> Textteil,<br />
liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB <strong>in</strong> der Zeit<br />
vom 03.01.2011 bis zum 04.02.2011 öffentlich für jedermann zur E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
<strong>in</strong> der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>deverwaltung Großpösna, im Rittergut 1, im<br />
Raum 110 (Auslegungsraum), während folgender Zeiten<br />
Montag 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken <strong>und</strong> Anregungen zum Entwurf<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksich-<br />
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