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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! - in Grosspösna

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voll: die Flurstücke 229/10, 229/11<br />

der Gemarkung Großpösna<br />

teilweise: 229/4 der Gemarkung<br />

Großpösna<br />

der Bebauungsplan erhält den Namen<br />

„Waldstraße”.<br />

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wird<br />

das Ingenieurbüro Yvonne Dreizehner aus<br />

Großpösna beauftragt.<br />

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen<br />

der Planung aufgezeigt werden können, wird<br />

die Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna Ziele <strong>und</strong> Zwecke<br />

der Planung öffentlich darlegen <strong>und</strong> Gelegenheit<br />

zur Äußerung <strong>und</strong> Erörterung geben. Nach<br />

Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf<br />

samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf<br />

wird durch Bekanntmachung h<strong>in</strong>gewiesen<br />

werden.<br />

Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

B-PLan „Waldstraße“<br />

Bekanntmachung<br />

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Mühlweg“, <strong>in</strong> der Gemarkung Großpösna der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de<br />

Großpösna, nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)<br />

Der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>derat der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna hat am 01.11.2010 den Planentwurf, <strong>e<strong>in</strong></strong>schließlich<br />

Begründung/Textteil, <strong>in</strong> der Fassung vom 22.09.2010 mit<br />

der Auflage der Ausweisung von fünf Stellplätzen je Baugr<strong>und</strong>stück gebilligt<br />

sowie die öffentliche Auslegung <strong>und</strong> die Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange <strong>und</strong> Nachbargem<strong>e<strong>in</strong></strong>den beschlossen.<br />

Der mit der oben benannten Auflage gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes, <strong>e<strong>in</strong></strong>schließlich Begründung <strong>und</strong> Textteil,<br />

liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB <strong>in</strong> der Zeit<br />

vom 03.01.2011 bis zum 04.02.2011 öffentlich für jedermann zur E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

<strong>in</strong> der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>deverwaltung Großpösna, im Rittergut 1, im<br />

Raum 110 (Auslegungsraum), während folgender Zeiten<br />

Montag 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken <strong>und</strong> Anregungen zum Entwurf<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksich-<br />

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