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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! - in Grosspösna

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Sonstige Angaben: Das Flurstück bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Privatbesitz.<br />

Die Widmung tritt am 04.12.2010 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Begründung: Die oben näher bezeichnete Nebenfläche ist vorhanden. Auf dieser Fläche<br />

s<strong>in</strong>d Straßenrandbegrünung sowie Überfahrten für die östlich anliegenden Flurstücke 128/<br />

3, 128/4, 128/5 <strong>und</strong> 128/40 Gemarkung Störmthal angelegt. Das Flurstück sichert die<br />

öffentliche Erschließung der anliegenden Wohn- bzw. Gartengr<strong>und</strong>stücke.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Widmung der oben aufgeführten Straße kann <strong>in</strong>nerhalb <strong>e<strong>in</strong></strong>es Monats nach<br />

ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder<br />

durch Erklärung zur Niederschrift beim Bauamt der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>deverwaltung Großpösna, Im<br />

Rittergut 1, 04463 Großpösna, 2. Etage, <strong>e<strong>in</strong></strong>gelegt werden, wo auch <strong>e<strong>in</strong></strong> Plan über die Lage<br />

der zu widmenden Straße <strong>in</strong> der Zeit<br />

dienstags 09.00 - 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 - 15.00 Uhr<br />

mittwochs 13.00 - 15.30 Uhr<br />

donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 - 16.00 Uhr<br />

freitags 09.00 - 12.00 Uhr zur E<strong>in</strong>sichtnahme offen liegt.<br />

gez. Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Nachtragssatzung der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 77 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 74 SächsGemO hat der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>derat am 01. November<br />

2010 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:<br />

Beschlussnummer: 25-129-IV-10<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

Es erhöhen sich die E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

des Verwaltungshaushalts um 299.300 EUR<br />

auf 6.287.800 EUR<br />

Es verm<strong>in</strong>dern sich die E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

des Vermögenshaushalts um 2.630.790 EUR<br />

auf 3.321.020 EUR<br />

Großpösna, den 02.11.2010 Dr. Gabriela Lantzsch<br />

Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Mit Bescheid vom 16.11.2010 des Landratsamtes Landkreis Leipzig wurde die Gesetzmäßigkeit<br />

des Beschlusses zur Nachtragshaushaltssatzung 2010 bestätigt.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Nachtragssatzung der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna wird hiermit, gemäß der<br />

Satzung über die öffentliche Bekanntmachung der Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>de Großpösna <strong>in</strong> der derzeit<br />

gültigen Fassung, öffentlich bekanntgemacht.<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens<strong>und</strong><br />

Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen s<strong>in</strong>d, <strong>e<strong>in</strong></strong> <strong>Jahr</strong> nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

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