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Textteil: 107 Seiten, PDF - Naturpark Bayerischer Wald

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künftig weitestgehend ausgeschlossen werden. Bestehende, z.T. massive Beeinträchtigungen sollen<br />

nach Möglichkeit minimiert werden, um die Durchgängigkeit und Lebensqualität für Organismen<br />

der Fließgewässer, Ufer und Auen zu verbessern (u.a. Fischotter, Flussuferläufer, Wasseramsel,<br />

Flussperlmuschel, Fischarten, Wasserinsekten etc.) und im gesamten Verlauf ausreichende<br />

Wassermengen für die charakteristischen Lebensgemeinschaften zur Verfügung zu haben. Ziel sind<br />

in sich vernetzte Gewässersysteme mit typischen Arten oligosaprober Mittelgebirgsbäche und -<br />

flüsse mit einer Gewässergüte im Bereich “gering belastet”.<br />

Die vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Randbereiche sollen derartig genutzt werden, dass sie<br />

die weitgehend kleindimensionierten, historisch gewachsenen kulturlandschaftlichen Strukturen mit<br />

natürlichen und naturnahen Lebensräumen bewahren können. Feuchtgebiete, Heckengebiete,<br />

Ranken, Raine und Extensivwiesen sollen innerhalb eines Biotopverbundsystems eng miteinander<br />

vernetzt sein. Dazu ist die Fortsetzung einer nachhaltigen und naturverträglichen Landwirtschaft<br />

notwendig, die den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, v.a. auch die Reinhaltung<br />

der Fließgewässer gewährleistet.<br />

Vorderer <strong>Bayerischer</strong> <strong>Wald</strong>:<br />

Der unzerschnittene Raum mit vielen Wäldern und eingestreuten, äußerst arten- und strukturreichen<br />

Rodungsinseln muss erhalten bzw. entwickelt werden.<br />

Zur Sicherung der Standort- und Nischenvielfalt sind differenzierte Nutzungs-, Schutz- und<br />

Pflegekonzepte erforderlich, die die große Zahl naturschutzfachlich hochwertiger Artenvorkommen<br />

erhalten und die Funktion der offenen und halboffenen Landschaften als Teillebensräume von<br />

Tierarten mit großem Arealanspruch verbessern können. Besonderes Augenmerk ist auf den Erhalt<br />

und die Optimierung von Wiesentälern, Feuchtwiesen, Moor- und Quellgebieten, der<br />

Streuwiesenbereiche, der montanen Borstgrasrasen und der großflächigen Heckengebiete und<br />

Bergwiesen zu richten. Nutzungsänderungen und Eingriffe, die zur Zerstörung oder<br />

Beeinträchtigung dieser naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräume, zur Nivellierung des<br />

Standortmosaiks oder zur Isolation von Teillebensräumen führen bzw. führten, sind zu vermeiden<br />

bzw. - soweit möglich - rückgängig zu machen oder in ihren Auswirkungen weitestgehend zu<br />

minimieren. Zur Erreichung einer großen Standortvielfalt ist es notwendig, neben den gedüngten<br />

landwirtschaftlichen Flächen Bereiche mit möglichst geringer Nährstoffversorgung und auf diesen<br />

ein Mosaik unterschiedlicher Nutzungen zu erhalten.<br />

Der größte Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den Hanglagen ist stark erosionsgefährdet,<br />

weshalb eine möglichst extensive Grünlandnutzung in den meisten Bereichen anzustreben ist.<br />

Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung fallen und nicht durch Pflegemaßnahmen in<br />

einem für den Naturschutz wertvollen Zustand erhalten oder dorthin entwickelt werden können,<br />

sollen der natürlichen Sukzession überlassen, keinesfalls aber mit nichtstandortheimischen<br />

Gehölzen aufgeforstet werden.<br />

In den Wäldern, die teilweise noch großflächig und unzerschnitten sind, soll die Verjüngung oft<br />

fichtendominierter Bestände auf naturnähere, vielschichtige Mischwälder konsequent fortgesetzt<br />

werden. Weitere Erschließungen und Durchschneidungen geschlossener <strong>Wald</strong>gebiete durch<br />

Verkehrswege (abgesehen von forstlichen Erschließungsmaßnahmen) müssen unterbleiben.<br />

Die Bachtäler sollen in ihrer Funktion als Ausbreitungskorridore und Lebensräume gefährdeter<br />

Arten (z.B. Flussperlmuschel, Wasseramsel, Eisvogel) gestärkt werden. Durch Verbesserung der<br />

Klärung häuslicher Abwässer und gewässer- und bodenschonende Landwirtschaft in den<br />

Einzugsgebieten soll durchgängig mindestens Gewässergüte II erreicht werden. Nicht nur in den

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