31.01.2013 Aufrufe

A 2-6 FB 2 - Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Haren ...

A 2-6 FB 2 - Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Haren ...

A 2-6 FB 2 - Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Haren ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 2 -<br />

tragung von Funktionen bei den <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehr</strong>en im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen abberufen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>brandmeisterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>brandmeister ist über die beabsichtigten Maßnahmen<br />

rechtzeitig zu unterrichten. Die Führungskräfte <strong>der</strong> taktischen Einheiten sind im Dienst<br />

Vorgesetzte <strong>der</strong> Angehörigen ihrer jeweiligen taktischen Einheit.<br />

§ 5 <strong>Stadt</strong>kommando<br />

(1) Das <strong>Stadt</strong>kommando unterstützt die <strong>Stadt</strong>brandmeisterin o<strong>der</strong> den <strong>Stadt</strong>brandmeister. Dabei<br />

obliegen dem <strong>Stadt</strong>kommando insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

a) Vorbereitung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zum Einsatz <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehr</strong> innerhalb<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haren</strong> (Ems) und zur Leistung von Nachbarschaftshilfe,<br />

b) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Feststellung des Bedarfs an Geräten und technischen Einrichtungen für<br />

die Brandbekämpfung und die Durchführung von Hilfeleistungen,<br />

c) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erstellung des Haushaltsvoranschlages <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haren</strong> (Ems) (Abschnitt:<br />

Freiwillige <strong>Feuerwehr</strong>),<br />

d) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Aufstellung von örtlichen Alarm- und Einsatzplänen und Plänen für<br />

Löschwasserversorgung sowie <strong>der</strong>en laufende Ergänzung,<br />

e) Überwachung <strong>der</strong> laufenden Schulung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehr</strong> sowie<br />

Beratung bei <strong>der</strong>en Entsendung zu Lehrgängen,<br />

f) Mitwirkung bei <strong>der</strong> Planung und Durchführung von Übungen,<br />

g) Überwachung <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften und sonstiger Sicherheitsbestimmungen.<br />

(2) Das <strong>Stadt</strong>kommando besteht aus<br />

a) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>brandmeisterin o<strong>der</strong> dem <strong>Stadt</strong>brandmeister als Leiterin o<strong>der</strong> Leiter,<br />

b) den Stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeisterinnen o<strong>der</strong> den Stellvertretenden <strong>Stadt</strong>brandmeistern,<br />

den Ortsbrandmeisterinnen und den Ortsbrandmeistern und dem <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart<br />

als Beisitzerinnen o<strong>der</strong> Beisitzer kraft Amtes,<br />

c) dem Schriftwart und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>sicherheitsbeauftragten o<strong>der</strong> dem <strong>Stadt</strong>sicherheitsbeauftragten<br />

als bestellte Beisitzerinnen und Beisitzer.<br />

Die Beisitzerinnen und Beisitzer gemäß Satz 1 Buchst. c werden auf Vorschlag <strong>der</strong> in Satz 1<br />

Buchst. a und b genannten <strong>Stadt</strong>kommandomitglie<strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>brandmeisterin o<strong>der</strong> dem<br />

<strong>Stadt</strong>brandmeister aus den aktiven Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehr</strong> für die Dauer von drei<br />

Jahren bestellt. Die Trägerinnen und Träger an<strong>der</strong>er Funktionen können als weitere stimmberechtigte<br />

Beisitzerinnen und Beisitzer für die Dauer von drei Jahren bzw. für die Dauer ihrer<br />

Amtszeit in das <strong>Stadt</strong>kommando aufgenommen werden. Für das Bestellungsverfahren gilt<br />

Satz 2.<br />

(3) Das <strong>Stadt</strong>kommando wird von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>brandmeisterin o<strong>der</strong> dem <strong>Stadt</strong>brandmeister bei Bedarf,<br />

mindestens jedoch zweimal im Jahr, mit zweiwöchiger Ladungsfrist unter Angabe <strong>der</strong><br />

Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen angemessen verkürzt<br />

werden. Das <strong>Stadt</strong>kommando ist einzuberufen, wenn <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>direktor/Bürgermeister, <strong>der</strong><br />

- 3 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!