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Ausgabe 3/2001 - aseptica

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Fachmagazin für Krankenhaus- und Praxishygiene • Jahrgang 7 • <strong>Ausgabe</strong> November <strong>2001</strong><br />

<strong>aseptica</strong><br />

SCHWERPUNKT<br />

Jetzt neu:<br />

www.<strong>aseptica</strong>.com<br />

www.<strong>aseptica</strong>.com<br />

RKI-Richtlinie<br />

Instrumenten-Aufbereitung


Liebe Leserinnen,<br />

liebe Leser,<br />

2<br />

Editorial<br />

medizinisches Instrumentarium ist nach Anwendung am Patienten als potentiell kontaminiert<br />

anzusehen und kann daher die Quelle von Infektionen beim Menschen sein.<br />

Daher sind an die Aufbereitung der Instrumente definierte Anforderungen zu stellen.<br />

Diese ergeben sich u.a. aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben wie dem Sozialgesetzbuch,<br />

dem Seuchenrechtsneuordnungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem<br />

Medizinproduktegesetz (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)<br />

usw.<br />

Das RKI und das BfArM haben die Empfehlungen zu »Anforderungen an die Hygiene<br />

bei der Aufbereitung von Medizinprodukten« aktualisiert. Dieser Text ersetzt die entsprechende<br />

Anlage zu Ziffer 7 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.<br />

Der Begriff »Empfehlungen« täuscht allerdings über den Stellenwert dieser<br />

Veröffentlichung hinweg. Aufgrund des gesetzlichen Auftrages an das RKI durch das<br />

Infektionsschutzgesetz kann es an der rechtlichen Verbindlichkeit dieser Empfehlungen<br />

keinen Zweifel geben.<br />

Klinik, Betreiber und Anwender erhalten durch die Empfehlungen detaillierte Hinweise<br />

zur Verantwortung, Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten, zur<br />

Validierung der Verfahren und Qualitätssicherung der Prozesse und auch zur praktischen<br />

Durchführung der Aufbereitung. Die konsequente praktische Umsetzung dieser<br />

Empfehlungen, die den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik wiedergeben,<br />

muss das Ziel im Sinne der Risikominimierung für Patienten sein, deren Heilung und<br />

Wohlergehen im Vordergrund stehen.<br />

Einhergehen muss dieses mit einer Stellenwertanpassung analog der notwendigen<br />

hochqualifizierten Abläufe in der Instrumentenaufbereitung. Klar ist aber eines: Wie<br />

alles im Leben wird aber auch eine allen Anforderungen genügende, qualitätsorientierte<br />

Aufbereitung nicht zum Nulltarif zu haben sein.<br />

Bei Investitionen in z.B. Ausstattung der ZSVA, Ausbildung oder Weiterbildung des<br />

ZSVA Personals sparen zu wollen, dürfte sich zukünftig als gravierender Fehler erweisen,<br />

nicht nur aus straf- und zivilrechtlicher Sicht, sondern auch wegen drohender<br />

rückwirkender Entgeltkürzungen nach dem kommenden Krankenhausentgeltgesetz<br />

(KHEntgG).<br />

Neben dem Schwerpunkt dieser <strong>Ausgabe</strong>, der Instrumentenaufbereitung, wünsche<br />

Ihnen auch bei all den anderen Themen z.B. Milzbrand: Erreger und Empfehlungen<br />

zur Infektionsprävention, eine interessante Lektüre.<br />

Ihr<br />

Klaus-Peter Becker<br />

PS: Ab sofort können Sie die <strong>aseptica</strong> auch im Internet besuchen. Schauen Sie doch<br />

einmal herein und sagen Sie uns Ihre Meinung. Wir sind gespannt!<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

Inhalt<br />

Titelthema<br />

»Validierung« – den modernen<br />

Terminus hinterfragt S. 3<br />

»Anforderungen an die Hygiene bei der<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten« –<br />

eine Empfehlung aus rechtlicher<br />

Sicht und mehr ... S. 4<br />

RKI-Richtlinie »Anforderungen an die Hygiene<br />

bei der Aufbereitung von Medizinprodukten« –<br />

eine Hilfe für die ZSVA? S. 6<br />

Aktuell<br />

25 Jahre AKI –<br />

Arbeitskreis Instrumenten-Aufbereitung S. 9<br />

Empfehlungen bei Gefährdung durch Milzbranderreger<br />

bei kriminellen Handlungen S. 14<br />

Klinik + Hygiene<br />

Aufbereitung von starren Endoskopen<br />

und Zubehör S. 10<br />

Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />

Instrumenten S. 18<br />

Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen<br />

von mit dem Trockenaggregat »Endo Dry«<br />

getrockneten Aggregaten S. 20<br />

Infektiologie<br />

Milzbrand: Erreger und Empfehlungen<br />

zur Infektionsprävention S. 12<br />

Lebensmittelinfektionen (-intoxikationen)<br />

durch Clostridium perfringens S. 16<br />

Tagung<br />

Forum 2002: Programm S. 23<br />

Service<br />

Bestellcoupon S. 22<br />

Impressum S. 23


W. Michels<br />

Titelthema<br />

»Validierung« –<br />

den modernen Terminus hinterfragt<br />

Nun ist auch in der neuen RKI-Richtlinie<br />

der Begriff »Validierung« wieder an allen<br />

Stellen zu finden. Es geht darum, dass nur<br />

Medizinprodukte zur Anwendung kommen<br />

dürfen, die nach validierten und dokumentierten<br />

Verfahren aufbereitet wurden. Es geht<br />

also um Qualitätssicherung. Diese ergibt<br />

nicht zwangsläufig eine hohe Qualität, die<br />

Verfahren sind damit nicht auf hohem<br />

Niveau standardisiert. Meist geht es nur darum<br />

abzusichern, dass das, was verfahrenstechnisch<br />

gemacht wird, nachweislich gleichmäßig<br />

reproduziert zu haben. Es kann also<br />

der »letzte Mist« validiert und gleichmäßig<br />

produziert werden.<br />

Nach DIN EN 285 ist Validierung ein<br />

dokumentiertes Verfahren zum Erbringen,<br />

Aufzeichnen und Interpretieren von Daten,<br />

die benötigt werden, um zu zeigen, dass ein<br />

Prozess folgerichtig mit den vorgegebenen<br />

Spezifikationen übereinstimmt. Dabei sind<br />

die Spezifikationen nach der RKI-Richtlinie<br />

für den Aufbereitungserfolg und die Wiederanwendung<br />

des Medizinproduktes, der Ausschluss<br />

einer Gefahr von Gesundheitsschäden<br />

im Sinne von Infektionen, pyrogenen<br />

Reaktionen, allergischen Reaktionen, toxischen<br />

Reaktionen oder aufgrund veränderter<br />

technisch-funktioneller Eigenschaften des<br />

Medizinproduktes. Die Reinigung hat in der<br />

Richtlinie eine besondere Bedeutung, für die<br />

in 1.3 das Prädikat »rückstandsfrei« gefordert<br />

wird. Leider wird keine Methode benannt,<br />

die das nachweisen kann, denn alle Methoden<br />

haben ihre Grenzen bezüglich Selektivität,<br />

Spezifität, Nachweis- und Bestimmungsgrenze,<br />

Messunsicherheit usw. Welche<br />

Methoden sind vor Ort anwendbar, um Reinigung<br />

zu validieren. Da gibt es wenig nachweislich<br />

Taugliches. Auch in der prEN<br />

15883-1 ist unter 6.10.2.1 die Praxisorientierung<br />

der Prüfmethode gefordert, ohne Verwendung<br />

von Prüfkörpern, sondern am verwendeten<br />

Instrumentarium. Vieles wird dem<br />

nicht gerecht und es fehlt absolut die Methodenvalidierung.<br />

Denn es muss überhaupt erst<br />

einmal nachgewiesen sein,<br />

dass die zur Verfahrensvalidierung<br />

herangezogene<br />

Methode die Spezifikation<br />

über den möglichen Reinigungserfolg<br />

in der Praxis<br />

hinreichend und sicher<br />

Auskunft geben zu können,<br />

erfüllt. Nicht nur dass statistisch<br />

präzise Aussagen<br />

resultieren, sondern sie sollen<br />

auch richtig sein. Häufig<br />

wird Präzision so dargestellt,<br />

als wenn damit auch<br />

die Richtigkeit bestätigt ist.<br />

Sicher ist die gewünschte<br />

Aussage, die mit<br />

der Anwendung einer<br />

Methode zur Verfahrensvalidierung<br />

erzielt werden<br />

soll, »richtig« und »präzise«.<br />

Die Frage stellt sich zu<br />

Recht: Wie oft werden<br />

»falsche« aber »präzise«<br />

Ergebnisse oder sogar<br />

»falsche« und »unpräzise«<br />

Ergebnisse auf Grund nicht<br />

durchgeführter, unzureichender<br />

oder falscher Methodenvalidierung<br />

erzielt. Die möglichen Resultate einer<br />

Methodenanwendung sind als Zielscheibenmodell<br />

nach G. Tölg, ISAS, Dortmund, dargestellt.<br />

Wir sollten uns nicht nur an der Definition<br />

für die »Validierung«, wie in der DIN<br />

EN 285 orientieren, sondern auch andere<br />

zusätzlich berücksichtigen, wie<br />

• Chapmann, 1985: »Validierung heißt<br />

nichts anderes als gesunder Menschenverstand<br />

– gut organisiert und gut dokumentiert.«<br />

• Dertinger, Gänshirt, Steinigen in »GAP«,<br />

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart<br />

1984: »Validierung ist der Nachweis<br />

und die Dokumentation der Zuverlässigkeit<br />

einer Methode«.<br />

• ICH, 1995: »Das Ziel bei der Validierung<br />

einer analytischen Methode ist zu zeigen,<br />

dass sie für den beabsichtigten Zweck<br />

geeignet ist«<br />

Mehr zum Thema gibt es in: Stavros Kromidas:<br />

Validierung in der Analytik. Wiley-<br />

VCH, Weinheim 1999. ■<br />

Autor<br />

Dr. rer. nat. Winfried Michels<br />

Miele PROFESSIONAL<br />

Carl-Miele-Straße 29<br />

33332 Gütersloh<br />

Tel.: 0 52 41/89-14 67<br />

Fax: 0 52 41/89-14 50<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 3


4<br />

Titelthema<br />

»Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung<br />

von Medizinprodukten« – eine Empfehlung<br />

aus rechtlicher Sicht und mehr ...<br />

H.-W. Röhlig<br />

Die aktualisierte Empfehlung der Kommission<br />

für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention beim Robert-<br />

Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes<br />

für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) ersetzt und aktualisiert<br />

die entsprechende Anlage zu<br />

Ziffer 7 der Richtlinie für Krankenhaushygiene<br />

und Infektionsprävention aus<br />

der Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt<br />

12/92.<br />

Aufgabe dieser Betrachtung soll nicht die<br />

Vermittlung des Inhalts hygienischer Vorgaben<br />

sein, die den Verantwortlichen in der<br />

Praxis hinlänglich bekannt sein dürften oder<br />

zumindest sein müssten. Doch erscheint es<br />

schon erstaunlich, dass noch Anfang Oktober<br />

nach einer zwar nicht repräsentativ, sondern<br />

nach dem Zufallsprinzip ausgestalteten<br />

Umfrage bei ZSVA-Leitungen die Kenntnisquote<br />

dieser Empfehlung bei nur einem<br />

Wert von ca. 50 % lag. Dabei ist der Text<br />

längst bei der heute umfassenden Internetanbindung<br />

der Krankenhäuser einfach von<br />

der Homepage des RKI (http://www.rki.de)<br />

herunterzuladen.<br />

Im einzelnen soll hier die rechtliche Wertigkeit<br />

dieser Empfehlung einschließlich der<br />

Umsetzung im Rahmen eines verpflichtenden<br />

Qualitätsmanagements erörtert werden.<br />

Rechtliche Grundlagen: Sozialgesetzbuch,<br />

Teil V (SGB V), Seuchenrechtsneuordnungsgesetz,<br />

Infektionsschutzgesetz (IfSG), Medizinproduktegesetz<br />

(MPG), Medizinprodukte-<br />

Betreiberverordnung (MPBetreibV) etc.<br />

Autor<br />

Hans-Werner Röhlig<br />

Richter<br />

Seilerstr. 106<br />

46047 Oberhausen<br />

Nach der Neufassung in § 135 a SGB V sind<br />

die Gesundheitseinrichtungen »... zur Sicherung<br />

und Weiterentwicklung der Qualität<br />

der von ihnen erbrachten Leistungen<br />

verpflichtet. Die Leistungen müssen dem<br />

jeweiligen Stand der wissenschaftlichen<br />

Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich<br />

gebotenen Qualität erbracht werden.« Darüber<br />

hinaus sind nach Abs. 2 der Vorschrift<br />

»... Krankenhäuser verpflichtet, einrichtungsintern<br />

ein Qualitätsmanagement einzurichten<br />

und weiterzuentwickeln.«<br />

Das im Rahmen des Seuchenrechtsneuregelungsgesetzes<br />

zum 01.01.<strong>2001</strong> in Kraft<br />

getretene Infektionsschutzgesetz weist dem<br />

RKI in § 4 Abs.2 die Aufgabe zu, »... im<br />

Benehmen mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden<br />

für Fachkreise als Maßnahme<br />

des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />

Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und<br />

sonstige Informationen zur Vorbeugung,<br />

Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung<br />

übertragbarer Krankheiten zu erstellen«.<br />

Weitergehend regelt das IfSG in §§ 23,<br />

36 u.a. die normativ vorgegebene Erstellung<br />

eines Hygieneplans für die entsprechenden<br />

Gefährdungsbereiche einschließlich der Maßnahmen<br />

zur Absicherung des Einhalts der<br />

Vorgaben inclusiv der Dokumentation des<br />

effektiven Hygieneschutzes unter Zuweisung<br />

einer Prüfkompetenz des Gesundheitsamtes.<br />

Dieser gesetzliche Maßnahmenkatalog<br />

geht konform mit dem weiteren strafrechtlich<br />

sanktionierten Gebot des Gesetzgebers<br />

für den Fall des Zuwiderhandelns, gemäß §§<br />

4 MPG, MPBetreibVO nur Medizinprodukte<br />

und damit allumfassend Instrumentarium<br />

zum Einsatz und zur Anwendung kommen<br />

zu lassen, das nachweislich die Patientensicherheit<br />

garantiert und Schadensfälle materialtechnisch<br />

und hygienisch entsprechend<br />

den Anforderungen von Gesetzgeber und<br />

Rechtsprechung auf das unvermeidbare<br />

Restrisiko in Anwendung höchst möglicher<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

Sorgfalt reduziert. Im Klartext mit den Worten<br />

des Gesetzgebers und der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung zur Aufbereitung: »es<br />

dürfen nur Medizinprodukte zur Anwendung<br />

kommen, die nach validierten und<br />

dokumentierten Verfahren aufbereitet wurden.«<br />

Qualitätsmanagement<br />

Wie schon der Gesetzgeber im SGB V vorgibt,<br />

fordert die Empfehlung des RKI den<br />

Einhalt eines nachweislichen Qualitätsmanagements<br />

bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.<br />

Qualitätssicherung mit dem Ziel<br />

einer angemessenen Ergebnisqualität kann<br />

nur erreicht werden, wenn die erforderlichen<br />

Parameter einer abgesicherten Struktur- und<br />

Prozessqualität prüfbar und transparent aufgezeichnet<br />

sind. Hierzu wird inhaltlich auf<br />

die in der RKI-Empfehlung aufgeführten<br />

Prozessparameter verwiesen. Kernpunkte<br />

eines QM mit der in § 4 MPBetreibV normierten<br />

Pflicht eines validierten Aufbereitungsverfahrens<br />

sind u.a.:<br />

• die Voraussetzungen einer technisch-hygienisch<br />

funktionsfähigen ZSVA,<br />

• eine Risikobewertung und Einstufung der<br />

aufzubereitenden Medizinprodukte (möglichst<br />

schon beim Einkauf),<br />

• der Nachweis der praktischen Durchführung<br />

durch geschultes und regelmäßig<br />

fortgebildetes Personal.<br />

Die einzelnen in der Empfehlung aufgeführten<br />

Prozessparameter sollen hier nicht aufgeführt<br />

werden. Insoweit wird inhaltlich auf<br />

die Fassung der RKI-Empfehlung verwiesen.<br />

Aus rechtlicher Sicht ist dabei festzustellen,<br />

dass das in der Empfehlung angeratene und<br />

vorgestellte Qualitätsmanagement umfassend<br />

erscheint und dem Anwender bei Einhalt die<br />

faktische und rechtliche Gewähr einer abgesicherten<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

gewährleistet.


Verbindlichkeit der RKI-Empfehlung zu<br />

den »Anforderungen an die Hygiene bei<br />

der Aufbereitung von Medizinprodukten«<br />

Diskussionen über die Wertigkeit einer RKI-<br />

Empfehlung erscheinen heute angesichts des<br />

gesetzlichen Auftrags des RKI durch das<br />

IfSG und aufgrund der Bewertung durch die<br />

höchstrichterliche Rechtsprechung obsolet.<br />

Richtlinien und Empfehlungen oberster<br />

Bundesbehörden gelten als antizipierte Sachverständigengutachten<br />

zum aktuellen Stand<br />

von Wissenschaft und Technik.<br />

Der Bundesgerichtshof hat in ständiger<br />

Rechtsprechung ein Abweichen von DIN-<br />

Normen ebenso wie von Richtlinien und<br />

Empfehlungen oberster Bundesbehörden als<br />

haftungsbegründend im Schadensfall bewertet,<br />

wenn der Verantwortliche nicht nachzuweisen<br />

vermag, dass der Schaden auch bei<br />

Beachtung dieser Vorschrift eingetreten wäre<br />

(so: Bundesgerichtshof-Entscheidungen in<br />

Zivilsachen, 114, S. 273, 276). Damit<br />

kommt der RKI-Empfehlung der Status<br />

eines stets einzuhaltenden Mindeststandards<br />

zu, der nicht unterschritten werden darf. Bei<br />

einem Schadensfall droht bei Nichteinhaltung<br />

neben den schadensunabhängigen strafrechtlichen<br />

Sanktionen nach der in MPG<br />

und MP-BetreibV normierten Gefährdungshaftung<br />

die gefürchtete zivilrechtliche<br />

Beweislastumkehr mit erheblichem Haftungspotenzial<br />

in Bezug auf Schadenersatz<br />

und Schmerzensgeld für einen z.B. an einer<br />

postoperativen Infektion leidenden Patienten.<br />

So hat der Bundesgerichtshof bereits in<br />

einem heute fortgeltenden Grundsatzurteil<br />

im Jahre 1991 zur Frage der Instrumentenaufbereitung<br />

postuliert: »Die Klinik hat für<br />

die Folgen einer Infektion aus einem beherrschbaren<br />

Bereich sowohl vertraglich als<br />

auch deliktisch einzustehen, sofern sie sich<br />

nicht dahingehend zu entlasten vermag, dass<br />

alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen<br />

gegen vermeidbare Keimübertragungen<br />

getroffen waren.« Weiter heißt es in<br />

den Leitsätzen im Urteil des BGH vom<br />

08.01.1991: »... dass es ansonsten unbillig<br />

wäre, den Patienten einer praktisch nicht<br />

beherrschbaren Beweisnot auszusetzen, wenn<br />

sich ein Infektionsrisiko verwirklicht habe,<br />

das durch den Krankenhausbetrieb gesetzt sei<br />

und vom Träger und seinem Personal<br />

beherrscht werden könne.« Diese Fälle aus<br />

der Risikosphäre des Krankenhauses seien<br />

Titelthema<br />

einer Beweislastumkehr zugängig, das nachweislich<br />

dafür zu sorgen habe, dass vermeidbare<br />

Keimübertragungen unterblieben (BGH<br />

Versicherungsrecht 1991, S. 467 ff..) Diese<br />

Entscheidung geht konform mit einer vorherigen<br />

Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />

Zweibrücken, bereits aus dem Jahre 1982, in<br />

der es heißt: »Ist Sterilität des aufbereiteten<br />

Materials nicht nach einem validierten und<br />

dokumentarisch erfaßten Verfahren nachzuweisen,<br />

müssen ›Einmalwaren‹ eingesetzt<br />

werden« (OLG Zweibrücken, Urteil vom<br />

19.10.1982, MedR (Medizinrecht) 1984,<br />

S. 27 f.). Nach Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

verkörpert die RKI-Empfehlung den<br />

aktuellen Standard der Aufbereitung. Sie ist<br />

damit von höchster Verbindlichkeit. Dies<br />

drückt sich neben den zitierten Quellen in<br />

einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />

mit entsprechendem Warnhinweis<br />

des höchsten Gerichts in der Zivilgerichtsbarkeit<br />

wie folgt aus: »Wer grundlos von<br />

Standardmethoden zur Bekämpfung möglicher<br />

bekannter Risiken abweicht, muss Schadenersatzansprüche<br />

und die Folgen einer<br />

Beweislastumkehr im Schadensfall fürchten«<br />

(BGH NJW 1983, S. 2080, 2081; vgl. insbesondere<br />

zur Rspr. des Reichsgerichts die an<br />

anderer Stelle zitierte Entscheidung RGZ<br />

165, S. 336: »Wer die Gefahr einer Infektion<br />

setzt, den trifft das ganze Instrumentarium<br />

der Beweisverschärfungen.«)<br />

Am Rande vermerkt:<br />

Die aktualisierte Empfehlung des RKI bietet<br />

schon eine komplexe Anwenderanleitung mit<br />

höchster Schutzwirkung für Patienten, Personal<br />

und Einrichtung – sowohl faktisch aus<br />

medizinisch-technischer wie hygienischer als<br />

auch rechtlicher Sicht.<br />

Dabei ist im Hinblick auf ein vermehrt<br />

festzustellendes Outsourcen der Aufbereitung<br />

darauf hinzuweisen, dass eine Klinik und<br />

sonstige Gesundheitseinrichtung trotz und<br />

bei eigener Verantwortung des Fremdbetreibers<br />

einer ZSVA entsprechend der gesetzlichen<br />

Regelung im MPG und in der MPBetreibV<br />

in der Betreiberverantwortung im<br />

Hinblick auf Organisation und Prüfverantwortlichkeit<br />

verbleibt. Insofern ist Gesundheitseinrichtungen<br />

mit Fremdvergabe einer<br />

ZSVA gemäß der RKI-Empfehlung dringend<br />

anzuraten, bestehende Verträge zu überprüfen.<br />

Im Rahmen der Eigenverantwortung<br />

sollte die Pflicht des Fremdbetreibers zur turnusmäßigen<br />

Vorlage entsprechender Prüfnachweise<br />

und Zertifikate einschließlich weiterer<br />

Prüfmöglichkeiten wie einer jährlichen<br />

Begehung im Regelfall bei weiterer Überprüfung<br />

vor Ort bei Anhaltspunkten einer<br />

Bedenklichkeit vertraglich fixiert sein.<br />

Eine Praxisempfehlung kann – im Übrigen<br />

ebenso wie ein Gesetz und jedwede<br />

andere Regelung – nicht alle in Betracht<br />

kommenden Einzelfälle voll inhaltlich und<br />

lückenlos abdecken. Betreiber, Verantwortliche<br />

bis hin zum Anwender sind daher gehalten,<br />

in entsprechender Umsetzung der Vorgaben<br />

auch spezielle praxisrelevante Konstellationen<br />

sicher im Sinne eines mit Qualitätsmanagement<br />

verbundenen Patientenschutzes<br />

zu regeln. In diesem Sinne ist bei<br />

nicht ausdrücklich getroffenen Vorgaben in<br />

der RKI-Empfehlung auf den Sinn und<br />

Zweck der Empfehlung abzustellen und ihr<br />

Inhalt sinngemäß auf Sonderfälle umzusetzen.<br />

Hierbei ist insbesondere an die Frage<br />

der Wiederaufbereitung von herstellerseits als<br />

Einmalprodukt deklarierten Medizinprodukten<br />

zu denken. Ausdrücklich gibt die RKI-<br />

Empfehlung hierzu keine Stellungnahme ab.<br />

Die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit<br />

einer Wiederaufbereitung von Einmalprodukten<br />

hat dabei neue Bedeutung durch eine<br />

Stellungnahme der EU-Kommission vom<br />

12.03.<strong>2001</strong> erhalten, der jedenfalls eine<br />

wenn ja, dann jedoch äußerst beschränkte<br />

Möglichkeit und Zulässigkeit der Wiederaufbereitung<br />

von Einmalartikeln nach dem<br />

aktuellen Stand zu entnehmen ist. Ohne an<br />

dieser Stelle diesen Punkt weiter zu diskutieren,<br />

bleibt jedoch klarzustellen, dass bei dieser<br />

Alternative der Aufbereitung zumindest<br />

die Vorgaben einzuhalten sind, die die RKI-<br />

Empfehlung bei Medizinprodukten der<br />

Gruppe »Kritisch C« mit vom Hersteller<br />

angegebener limitierter Anzahl der Aufbereitungen<br />

vorgibt. Entsprechend der Empfehlung<br />

darf schließlich – und das gilt für alle<br />

aufbereiteten Medizinprodukte – »... eine<br />

Freigabe nur erfolgen, wenn die produktspezifischen<br />

Anforderungen erfüllt wurden.«<br />

Ergänzend wird hierzu und zu einer weiteren<br />

Besonderheit auf die Vorgabe der RKI-<br />

Empfehlung verwiesen, in der es in Ziffer<br />

1.2.1. zur Risikobewertung und Einstufung<br />

von Medizinprodukten vor der Aufbereitung<br />

heißt: »Aufgrund der besonders hohen<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 5


Anforderungen ... unterliegt die Aufbereitung<br />

von kritischen Medizinprodukten mit<br />

besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung<br />

(»Kritisch C«, s. Tabelle 1) einer<br />

externen Qualitätskontrolle. Diese ist durch<br />

eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems<br />

zur jederzeitigen Gewährleistung<br />

der Erfüllung dieser Anforderungen<br />

nachzuweisen (s. auch 1.4 und Tabelle 1;<br />

Kat. IB; QM).«<br />

In Analyse der RKI-Empfehlung ist<br />

dabei festzustellen, dass diese Vorgabe dem<br />

Betreiber und Anwender rechtlich, organisatorisch<br />

und fachlich nach dem aktuellen<br />

Stand von Wissenschaft und Technik Wege<br />

einer sicheren Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

bis zur Anwendung am Patienten mit<br />

fachlicher und rechtlicher Absicherung aufzeigt.<br />

Dabei bietet die Empfehlung mehr als<br />

die Überschrift verspricht: So sind zu Recht<br />

materialtechnische Belange in der Empfehlung<br />

geregelt wie auch für die Patientensicherheit<br />

wichtige Punkte wie Verpackung,<br />

Transport und Lagerung mit einbezogen.<br />

Weiter hervorzuheben ist, dass (hoffentlich)<br />

dieser RKI-Empfehlung nicht das<br />

Schicksal der Veralterung droht wie es bei<br />

manchen Altwerken des Bundesgesundheitsamtes<br />

festzustellen war. Im Prolog der Empfehlung<br />

zeigt sich das RKI ebenso dynamisch<br />

wie Gesellschaft und Rechtsprechung. So<br />

behält sich die Kommission vor, neben Verweisung<br />

auf konkretisierende Anlagen der<br />

Richtlinie für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention nach Prüfung die Empfehlung<br />

anderer Fachgesellschaften einzube-<br />

6<br />

Autoren<br />

Helmut Pahlke,<br />

Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas W. Fengler<br />

Chirurgie-Instrumenten-Arbeitsgruppe<br />

(CIA), Krankenhaus Moabit, Berlin<br />

Turmstraße 21, 10559 Berlin<br />

Titelthema<br />

ziehen. Dieses Instrument der erforderlichen<br />

fortlaufenden Überprüfung vorgegebener<br />

Standards hat sich in einem Falle schon<br />

bewährt: So hat das RKI bereits in einer<br />

ersten Überarbeitung im Hinblick auf die<br />

Problematik einer Creutzfeldt-Jacob-Erkrankung<br />

im Abschnitt 1.2.1. »Risikobewertung«<br />

eine zusätzliche Passage unter inhaltlichem<br />

Verweis auf die Richtlinie E 4 »Maßnahmen<br />

bei CJK« eingefügt.<br />

Klinik, Betreiber und Anwender schulden<br />

dem Patienten sorgfältiges Bemühen um<br />

Hilfe und Heilung; nicht mehr, aber auch<br />

nicht weniger. Die Umsetzung der RKI-<br />

Empfehlung in die Praxis ist wohl der einzig<br />

richtige Weg, um die gesetzlich eingeforderte<br />

Minimierung des Patientenrisikos bei Einsatz<br />

aufbereiteter Medizinprodukte nachweislich<br />

transparent zu gewährleisten.<br />

Zugleich werden damit Haftungsrisiken<br />

sowohl zivilrechtlich im Schadensfalle wie<br />

auch straf- und ordnungsrechtlich bei Überprüfungen<br />

nach dem IfSG, MPG und der<br />

MPBetreibV sicher ausgeschlossen. Dabei<br />

sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben,<br />

dass Vorgaben wie DIN EN, ISO,<br />

CEN sowie Richtlinien und Empfehlungen<br />

oberster Bundesbehörden wie die auf gesetzlichem<br />

Auftrag durch das IfSG basierende<br />

Empfehlung des RKI aus rechtlicher Sicht<br />

den stets einzuhaltenden Mindeststandard<br />

einer sicheren Handhabung ausweisen. Eine<br />

erhöhte Absicherung der Aufbereitung mag<br />

dabei sogar im Einzelfall erforderlich sein,<br />

insbesondere wenn neue Gefahrenspektren<br />

in der Praxis Bedeutung erlangen. Ein<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

Unterschreiten des Levels der RKI-Empfehlung<br />

ist dabei jedoch in jedem Falle nicht<br />

nur rechtlich bedenklich, sondern in der<br />

Regel nach Medizinprodukterecht sanktioniert.<br />

Dabei wird nicht allein auf die zivilrechtliche<br />

Problematik (Beweislastumkehr<br />

im Infektionsfall) und die strafrechtlichen<br />

Sanktionen nach MPG und MPBetreibV bei<br />

fehlendem Nachweis eines validierten Aufbereitungsverfahrens<br />

hingewiesen. Das kürzlich<br />

verabschiedete Fallpauschalengesetz zur Einführung<br />

der DRG’s sieht unter anderem vor,<br />

dass ein Mangel im Rahmen des der behördlichen<br />

Prüfung unterliegenden Qualitätsmanagements<br />

– und hierzu zählen selbstverständlich<br />

auch die Prozessparameter der Aufbereitung<br />

von Medizinprodukten – die pauschale<br />

rückwirkende Kürzung der vereinbarten<br />

Entgelte zur Folge hat (§ 8 Abs. 4 Krankenhausentgeltgesetz<br />

– das KHEntgG ersetzt<br />

zum 01.01.2003 die Bundespflegesatzverordnung<br />

bei den Krankenhäusern, die dem neuen<br />

DRG-Vergütungssystem nach § 17 b<br />

KHG unterliegen).<br />

Im Übrigen: Übergangsfristen für die<br />

Umsetzung der RKI-Empfehlung in die Praxis<br />

sind weder vorgesehen noch fachlich und<br />

rechtlich zu dulden. Die Empfehlung gibt im<br />

Wesentlichen das wieder, was den fortgebildeten<br />

Experten im Krankenhaus, sonstigen<br />

Gesundheitseinrichtungen und externen<br />

Betreibern einer ZSVA gemäß dem Stand<br />

der Wissenschaft und Technik unter Auswertung<br />

der bekannten Veröffentlichungen in<br />

anerkannten Fachzeitschriften seit geraumer<br />

Zeit hinlänglich bekannt sein müsste. ■<br />

Die neue RKI-Richtlinie »Anforderungen an die<br />

Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten«<br />

– eine Hilfe für die ZSVA?<br />

H. Pahlke, Th. W. Fengler<br />

Grundsätzliches<br />

Seit dem In-Kraft-Treten des V. Sozialgesetzbuch<br />

1989 gibt es inzwischen<br />

eine ganze Reihe von Gesetzen, Normen<br />

und Empfehlungen, in die sich die<br />

neue RKI-Richtlinie (Empfehlung) einreiht:<br />

Das MPG erteilt die Vorgaben,<br />

die MPBetreibV konkretisiert, die Normen<br />

geben den Stand der medizini-<br />

schen Technik und Wissenschaft wieder<br />

und das RKI definiert Ziele und<br />

Ablauf.<br />

Was macht das Krankenhaus?<br />

Wie sieht es mit der Umsetzung aus?<br />

Welche Unterstützung hat der Anwender<br />

vor Ort?<br />

Wer soll das bezahlen?


Sicher ist jede ZSVA bemüht, mit den<br />

ihr zur Verfügung stehenden Mitteln,<br />

eine korrekte Aufbereitung der Medizinprodukte<br />

mit dem Ziel der funktionellen<br />

und sterilen Bereitstellung<br />

durchzuführen. Das aber ist meist<br />

nicht durch ein QM gewährleistet, sondern<br />

im Höchstfall durch eine Weitergabe<br />

von gesammelten Erfahrungen<br />

von einem Mitarbeiter zum anderen.<br />

Unbewusst werden die Einzelschritte<br />

dabei umgesetzt – allerdings nicht<br />

immer vollständig. Wenn jetzt noch<br />

der Ausschluss einer pyrogenbedingten<br />

Reaktion verlangt wird, ist die<br />

Grenze des Machbaren überschritten.<br />

Wie sollte diese Prüfung unter klinischen<br />

Bedingungen aussehen? Eine<br />

geeignete und praktikable validierte<br />

Methode ist nirgendwo beschrieben.<br />

Im Folgenden soll auf einige Punkte<br />

der RKI-Richtlinie eingegangen werden.<br />

Verantwortung<br />

Was nützen die besten Vorgaben, wenn in<br />

vielen ZSVAs der Stand von 1970 noch<br />

nicht verlassen wurde? Was nützen Bußgeldund<br />

Strafandrohungen, wenn selbst städtische<br />

Krankenhäuser das Vorhandensein dieser<br />

Gesetze, Richtlinien, Empfehlungen und<br />

Normen weiter ignorieren oder versuchen,<br />

sich durch Auslagerung an Dienstleister der<br />

Verantwortung zu entziehen. Diese Auslagerung<br />

muss dann selbstverständlich kostengünstiger<br />

und gesetzeskonform sein ... Der<br />

Stellenwert einer ZSVA im Krankenhaus<br />

wird auch weiterhin erst durch seinen Ausfall<br />

ersichtlich.<br />

Der Ausbildungsstandard der Mitarbeiter<br />

wird oftmals weiterhin über die Einsatzfähigkeit<br />

in anderen Bereichen geregelt (als Versetzung<br />

in die ZSVA – »Kellerkinder«). Für<br />

interne Fortbildungen (als »training on the<br />

job«) und regelmäßige Unterweisungen ist<br />

keine Zeit vorhanden. Diese Zeit sich zu<br />

nehmen bedeutet für viele ein mutiges<br />

Unterfangen (»Haben wir nicht Wichtigeres<br />

zu tun?«). Für externe Aus- und Weiterbildung<br />

fehlen die finanziellen Mittel oder die<br />

ZSVA ist personell unterbesetzt, so dass Mitarbeiter<br />

nicht zusätzlich über längere Zeit an<br />

derartigen Aus- und Weiterbildungen teilnehmen<br />

können.<br />

Titelthema<br />

Voraussetzungen für die Aufbereitung<br />

In der täglichen Praxis sind die Voraussetzungen<br />

für die Aufbereitung klar geregelt.<br />

Der Anwender gibt sein Medizinprodukt zur<br />

Aufbereitung in der ZSVA ab und die hat es<br />

aufzubereiten. Die Eignung der Verfahren<br />

und die Wirksamkeit werden nicht durch<br />

kritische Bewertungen geprüft. Bei der<br />

Beschaffung von Medizinprodukten (MP) ist<br />

die ZSVA nicht selten außen vor.<br />

Risikobewertung und Einstufung von<br />

MP vor der Aufbereitung<br />

Eine Risikobewertung findet selten oder gar<br />

nicht statt. Im günstigsten Fall wird eine<br />

Herstellerangabe gesucht, die ein Sterilisationsverfahren<br />

vorgibt. Das Eingehen auf<br />

Materialien und konstruktive Merkmale,<br />

sowie die Art der vorangegangenen und<br />

der nachfolgenden Anwendung überfordert<br />

die Mitarbeiter einer ZSVA, da es in<br />

Deutschland noch immer keine Berufsausbildung<br />

für diesen Bereich im Krankenhaus<br />

gibt. Die Durchführung der Fachkunde I bis<br />

III gemäß DGSV ist der erste Schritt, aber<br />

leider wird dieser nicht von allen Krankenhäusern<br />

getan. Bei Fremdvergabe wird diese<br />

Fachkunde wie selbstverständlich für die<br />

betreffenden Mitarbeiter gefordert, was sich<br />

aber wiederum nicht auf die Kosten auswirken<br />

darf.<br />

Wer also soll die Einstufung der Instrumente<br />

hinsichtlich der Risikoanalyse<br />

(europäisches Recht!) vor Ort durchführen?<br />

Der Hersteller wird sicher nicht der richtige<br />

Ansprechpartner sein, da er oft eine andere<br />

Einschätzung seines Produktes angibt als die<br />

»Experten« der Aufbereitung. Die in der<br />

Tabelle 1 genannte semikritische Einstufung<br />

ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung<br />

z.B. eines Spekulum, ist eine typische<br />

Einschätzung, die der Mitarbeiter einer<br />

ZSVA auf Grund seiner Erfahrungen nicht<br />

ganz teilt. Gerade die Reinigung eines Spekulum<br />

erweist sich auf Grund seiner »Mischkontamination«<br />

mit Blut, Schleim und Antiseptica<br />

oftmals als schwierig (deshalb Klammer<br />

in der Spalte Vorreinigung weglassen).<br />

Warum sollte ein Spekulum nicht immer sterilisiert<br />

werden, um Risiken zu minimieren?<br />

Angaben des Herstellers<br />

Auf Angaben des Herstellers, die der ZSVA<br />

Klarheit verschaffen, ist zu hoffen! Hierzu<br />

müsste aber definiert sein, was z.B.<br />

»trocken«, was »rückstandsfrei«, was eine<br />

»sachgerechte« Lagerung ist – alles nicht definierte<br />

Begriffe, mit denen validiert werden<br />

soll. Für die Aufbereitung ist zu befürchten,<br />

dass immer mehr MP manuell aufbereitet<br />

werden oder aber ein ganzer Gerätepark<br />

unterschiedlichster Typen zur Verfügung stehen<br />

muss.<br />

Die Aufbereitung diverser MP ist erst<br />

nach dem Studium ganzer »Begleitbücher«<br />

des Herstellers möglich, deren Umfang das<br />

Haftungsbewusstsein repräsentiert. Einer<br />

Abweichung von den Vorgaben steht außer<br />

durch Haftungsübernahme seitens des<br />

Anwenders nichts im Wege.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 7


Validierung der Aufbereitungsverfahren<br />

Hierzu geben das MPG und die MPBetreibV<br />

deutlich vor, was damit gemeint ist –<br />

es müsste ja nur befolgt werden! Dazu fehlen<br />

aber, wie schon gesagt, oftmals die Voraussetzungen.<br />

Es entsteht jedoch der Eindruck,<br />

dass eine validierte Aufbereitung nur für<br />

Dienstleister vorgesehen ist, da von seiten<br />

der Behörde immer wieder darauf hingewiesen<br />

wird, diese »validierte« Aufbereitung vertraglich<br />

abzusichern, um die Qualität der<br />

Aufbereitung im Krankenhaus zu sichern.<br />

Bei so mancher ZSVA stellt sich aber auch<br />

die Frage, welche Qualität gemeint ist, da<br />

doch ein »Bestandsschutz« für die ZSVA seit<br />

mehreren Jahrzehnten vorhanden ist. Eine<br />

überfällige Modernisierung des Geräteparks<br />

verbietet nicht selten die finanzielle Lage des<br />

Krankenhauses.<br />

Sicherung der Qualität der zur Anwendung<br />

kommenden Aufbereitungsprozesse<br />

Mit der RKI-Richtlinie hat der Anwender<br />

ein Werkzeug in die Hand bekommen, das<br />

hilfreich für sein Qualitätsmanagement sein<br />

könnte. Auch hier ist aber an die vielen<br />

8<br />

Titelthema<br />

Krankenhäuser zu denken, die ihre ZSVA<br />

noch auf dem Stand der 70er und 80er Jahre<br />

des vorigen Jahrhunderts betreiben.<br />

Wenn der Aufbereiter von Medizinprodukten<br />

auf besonders hohem Anforderungsniveau<br />

zertifiziert sein muss, so gilt<br />

das m.E. schon für die Krankenhäuser mit<br />

Orthopädie und Traumatologie. Wer<br />

hat denn schon einmal einen Markraumbohrer<br />

einer Risikobewertung<br />

unterzogen? Was aber bringt uns<br />

wirklich die Zertifizierung außer<br />

zusätzlichen Kosten? Die Anforderungen<br />

an die Aufbereitung sind<br />

bekannt und die Pflicht zur Einhaltung<br />

besteht. Wird das MP in einer<br />

ZSVA mit Zertifizierung sicherer aufbereitet<br />

als in einer ZSVA, die »nur«<br />

alle Leistungsvorgaben praktisch<br />

umgesetzt hat?<br />

Durchführung der Aufbereitung<br />

Hier hat das RKI dem Anwender eine Beschreibung<br />

der Aufbereitung geliefert, die<br />

man so detailliert vom Hersteller nur selten<br />

bekommt (trotz dicker Gebrauchsanweisungen<br />

in diversen Sprachen). Deshalb ist dieser<br />

Leitfaden für alle ZSVAs hilfreich und beinhaltet<br />

gleichzeitig die für die Ausbildung der<br />

Mitarbeiter erforderlichen Themen. Wer sich<br />

an den einzelnen Punkten der RKI-Richtlinie<br />

orientiert, wird mit Sicherheit potentielle<br />

Gefahren (»Restrisiko«) für den Patienten<br />

verringern können.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

Diese Auseinandersetzung des RKI<br />

mit Inhalt und Ablauf der Aufbereitung<br />

zeigt, dass sich auch das RKI der<br />

Zustände in den Krankenhäusern<br />

bewusst ist und Möglichkeiten sucht,<br />

hier Abhilfe zu schaffen. Leider ist<br />

damit die Frage der Finanzierung notwendiger<br />

Investitionsmaßnahmen<br />

nicht geklärt. Und dass die Umsetzung<br />

für die Krankenhäuser kostenneutral<br />

sei, wird niemand behaupten wollen.<br />

Zusammenfassung<br />

Meines Erachtens ist diese RKI-Richtlinie<br />

alles in allem positiv zu bewerten. Der<br />

Anwender in der ZSVA hat einen Leitfaden<br />

für eine validierte Aufbereitung von MP in<br />

der Hand. Leider sind ihm aber weiterhin<br />

die Hände gebunden, wenn die Umsetzung<br />

in der ZSVA eine finanzielle Mehrbelastung<br />

für das Krankenhaus bedeutet. Allein die<br />

Fachkunde I für die Mitarbeiter wird oftmals<br />

schon auf Grund der finanziellen Belastung<br />

und des Ausfalls der Arbeitskraft einer<br />

ohnehin schon unterbesetzten ZSVA abgelehnt.<br />

Inwieweit die Zertifizierung eine Verbesserung<br />

der Aufbereitung bringt, bleibt<br />

unklar. Eine bessere Motivation der Mitarbeiter<br />

und die Anerkennung ihrer verantwortungsvollen<br />

Tätigkeit (auch finanziell)<br />

erscheinen mir hier wesentlich effektiver. ■


Der AKI feiert in diesem Jahr sein 25jähriges<br />

Jubiläum. Gegründet wurde er<br />

von einer Gruppe von Fachleuten –<br />

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der<br />

chemischen und medizintechnischen<br />

Industrie –, um interdisziplinär und<br />

branchenübergreifend Informationen<br />

über die richtige Aufbereitung und<br />

Behandlung von chirurgischen Instrumenten<br />

zusammenzutragen.<br />

Viele Anwender und Fachleute kennen<br />

daher die »symbolischen« Markenzeichen<br />

des AKI. Es sind drei Broschüren, in denen<br />

der Arbeitskreis seine Empfehlungen zusammengefasst<br />

hat:<br />

• Die »Rote Broschüre« – Instrumenten-<br />

Aufbereitung richtig gemacht – gibt eine<br />

detaillierte Anleitung zum richtigen<br />

Umgang mit Instrumenten und erschien<br />

erstmals 1979. Sie liegt aktuell in der 7.<br />

Auflage vor.<br />

• Die »Gelbe Broschüre« befasst sich mit der<br />

Instrumenten-Aufbereitung in der Zahnarztpraxis,<br />

da die zahnärztliche Arbeitssituation<br />

mit einer Reihe von spezifischen<br />

Risikofaktoren verbunden ist.<br />

• Die »Graue Broschüre« enthält diverse Veröffentlichungen,<br />

die dem Praktiker in der<br />

Zentralen Sterilgutversorgung Hilfen an<br />

die Hand geben, um den gestiegenen<br />

Anforderungen an die Aufbereitung der<br />

zum Teil sehr komplexen Instrumente<br />

gerecht zu werden.<br />

Diese drei AKI-Broschüren und aktuelle<br />

Artikel zu weiteren Fachthemen können seit<br />

diesem Jahr kostenlos online auf der zweisprachigen<br />

Internetseite des AKI bestellt<br />

werden. Da die Aussagen des AKI schon seit<br />

vielen Jahren auch internationale Beachtung<br />

finden, stellt der AKI auf seiner Homepage<br />

Aktuell<br />

25 Jahre AKI –<br />

Arbeitskreis Instrumenten-Aufbereitung<br />

Ein Teil der Mitglieder des AKI. Das Bild zeigt von links: Sigrid Krüger, Robert Eibl, Claudia<br />

Schwieger, Roland Maichel, Rolf H. Uthmann, Ursel Oelrich, Rudolf Glasmacher, Helmi Henn,<br />

Hans Jörg Drouin, Dr. Jürgen Staffeldt, Dr. Holger Biering, Wolfgang Fuchs, Dr. Winfried<br />

Michels. Nicht auf dem Bild zu sehen sind: Prof. Dr. Med. Marianne Borneff-Lipp, Carsten<br />

Dogs.<br />

über den Link »Forum« eine Kommunikationsplattform<br />

zur Verfügung. Hier werden<br />

Fragen rund um das Thema Instrumenten-<br />

Aufbereitung von den Experten des AKI<br />

beantwortet und bei entsprechender Relevanz<br />

auf der Webseite veröffentlicht<br />

(www.a-k-i.org / info@a-k-i.org).<br />

Der Arbeitskreis besitzt eine ihm eigene<br />

Dynamik, die ihn immer wieder dazu<br />

antreibt, neue Entwicklungen auf dem<br />

Instrumentensektor und evtl. dadurch<br />

bedingte neue Anforderungen an die Aufbereitung<br />

aufzugreifen. Mittlerweile hat ein<br />

Generationenwechsel stattgefunden. Einige<br />

der frühen Mitglieder haben den Arbeits-<br />

kreis aus Altersgründen verlassen. Dafür<br />

konnten neue AKI-Mitglieder, unter anderem<br />

aus dem Bereich Krankenhaushygiene,<br />

dazugewonnen werden. ■<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 9


H. Henn<br />

Durch eine sachgerechte Aufbereitung<br />

soll das Risiko einer Übertragung von<br />

pathogenen oder fakultativ pathogenen<br />

Mikroorganismen weitgehendst ausgeschlossen<br />

werden. Einschlägige Richtlinien<br />

bzw. Verordnungen wie die MPBetreibV<br />

weisen darauf hin: »Reinigung,<br />

Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten<br />

sind unter Beachtung der<br />

Angaben des Herstellers mit geeigneten<br />

validierten Verfahren so durchzuführen,<br />

dass der Erfolg nachvollziehbar<br />

gewährleistet ist und die Sicherheit und<br />

Gesundheit von Patienten, Anwendern<br />

und Dritten nicht gefährdet wird.«<br />

Dazu ist es erforderlich, dass für die<br />

Aufbereitung validierte, standardisierte<br />

Abläufe und Verfahren eingesetzt werden.<br />

Der Faktor Mensch muss dabei in<br />

angemessener Weise berücksichtigt<br />

und entsprechend geschultes Personal<br />

eingesetzt werden.<br />

Sowohl die Überwachung und Kontrolle<br />

der Wirksamkeit der eingesetzten<br />

Verfahren, als auch die regelmäßige Weiterbildung<br />

des Personals durch entsprechende<br />

Schulungsbedarfspläne, hat eine<br />

hohe Bedeutung.<br />

Wichtige und für die Wirksamkeit<br />

und Sicherheit des Aufbereitungsverfahrens<br />

ausschlaggebende Tätigkeiten,<br />

Prozessschritte und Überwachungsmaßnahmen,<br />

sind durch verständliche Festlegungen<br />

in Form geeigneter Prozess-<br />

Verfahrensbeschreibungen und Arbeitsanweisungen<br />

niederzulegen.<br />

Richard Wolf GmbH<br />

Helmi W. Henn<br />

Pforzheimer Str. 32<br />

75438 Knittlingen<br />

Tel.: 0 70 43/3 54 58<br />

E-Mail: helmi.henn@web.de<br />

10<br />

Autorin<br />

Klinik + Hygiene<br />

Aufbereitung von starren<br />

Endoskopen und Zubehör<br />

Dabei bestehen keine Unterschiede zwischen<br />

großen zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen,<br />

Abteilungen mit<br />

dezentraler Aufbereitung oder Praxen,<br />

in denen ambulant operiert wird.<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Ablauf-Aufbereitung<br />

Nassentsorgung/<br />

Desinfektion<br />

Demontage<br />

Manuelle<br />

Reinigung<br />

Kontrolle<br />

Desinfektion<br />

Montage<br />

Kontrolle<br />

Aufbewahrung<br />

OP<br />

Instrumenten-Set<br />

AUFBEREITUNG<br />

STERILISATION<br />

OP-VORBEREITUNG<br />

OP<br />

1.1 Vorbereitung<br />

Die Effizienz der Reinigung kann durch folgende<br />

Umstände erschwert werden:<br />

• Zu langes Antrocknen von Rückständen,<br />

z.B. Blut, Schleim.<br />

• Koagulation von Eiweiß, z.B. in Blut,<br />

durch Kontakt mit Hautdesinfektionsmitteln<br />

auf Basis von Jod, quaternären Verbindungen<br />

oder Alkohol.<br />

• Polymerisation von Eiweiß bei Kontakt mit<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

aldehydischen Desinfektionsmitteln ohne<br />

ausreichende Reinigungswirkung.<br />

• Denaturierung von Eiweiß durch Hitze,<br />

z.B. durch Elektrokoagulation.<br />

Um ein Antrocknen von Operationsrückständen,<br />

z.B. Blut, Gewebe, Medikamenten<br />

etc., zu verhindern, empfiehlt es sich, bereits<br />

während des Eingriffs<br />

oder unmittelbar<br />

danach –<br />

noch am Instrumententisch<br />

– enge<br />

Kanäle von Instru-<br />

Trockenentsorgung<br />

Transport<br />

Vorbereitung<br />

Maschinelle<br />

Aufbereitung<br />

Montage<br />

Kontrolle<br />

Transport<br />

menten mit steriler<br />

Spüllösung durchzuspülen.<br />

Dazu darf<br />

keine physiologischeKochsalzlösung<br />

verwendet<br />

werden, da sonst<br />

Korrosionsgefahr<br />

besteht. Koagulationsflächen<br />

von HF-<br />

Instrumenten sind<br />

am besten mit einer<br />

Kompresse abzuwischen<br />

und Verkrustungen<br />

mit einer<br />

3%igen Wasserstoffperoxid-Lösung<br />

(H 2O 2) anzulösen,<br />

dann abzuwischen<br />

und mit sterilem<br />

Wasser zu spülen.<br />

Schlauchsysteme<br />

sind sofort nach<br />

Benutzung zu zerlegen und durchzuspülen.<br />

Grundsätzlich sollten benutzte Instrumente<br />

unmittelbar nach dem Einsatz einem<br />

Aufbereitungsverfahren zugeführt werden.<br />

Für die manuelle Aufbereitung von<br />

Endoskopen und Instrumenten wird eine<br />

Nassentsorgung empfohlen. Hierbei muss bei<br />

aldehydhaltigen Desinfektionsmitteln ein<br />

kompatibler Reinigungsverstärker eingesetzt<br />

werden, um einer Denaturierung von Eiweiß


entgegenzuwirken. Alle vorbereitenden Maßnahmen<br />

wie Demontage, Öffnen der Maulteile<br />

bei Gelenkinstrumenten, Hähne auf<br />

Durchgang stellen usw. sind bereits bei der<br />

Ablage (Nassentsorgungslösung) der Instrumente<br />

durchzuführen, da sonst eine sichere<br />

Desinfektion nicht gewährleistet werden<br />

kann.<br />

Es empfiehlt sich, für die Entsorgung<br />

spezielle Boxen und Aufbereitungskörbe,<br />

welche von den Instrumentenhersteller angeboten<br />

werden, zu verwenden.<br />

Bei anschließender maschineller Aufbereitung<br />

sollte auf jeden Fall trocken entsorgt<br />

werden.<br />

2. Reinigung und Desinfektion<br />

Eine effektive Reinigung, d.h. eine Entfernung<br />

aller Rückstände von inneren und äußeren<br />

Oberflächen, gekoppelt mit einer<br />

gleichzeitigen oder anschließenden Desinfektion<br />

zur Reduktion von Mikroorganismen,<br />

ist die Voraussetzung für eine sichere<br />

Sterilisation.<br />

2.1 Manuelle Reinigung und Desinfektion<br />

Für die Reinigung müssen die Instrumente<br />

grundsätzlich nach Herstellerangaben zerlegt,<br />

ggf. Hähne und Gummikappen entfernt,<br />

Innenräume entlüftet und Gelenke geöffnet<br />

werden. Bei besonders dünnen Instrumenten<br />

mit engen Kanälen, Hähnen und Ventilen ist<br />

ein vorheriges Durchspülen (z. B. mit Reinigungspistole)<br />

unumgänglich. Dies sollte aber<br />

nur unter Beachtung aller erforderlichen<br />

Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Gesichtsschutz,<br />

Spritzschutz, Schutzkleidung) erfolgen.<br />

Nach der Reinigung und Desinfektion<br />

sind die Instrumente gründlich mit Trinkwasser<br />

abzuspülen und zu trocknen. Hierfür<br />

können Tücher, Tupfer und Druckluft verwendet<br />

werden. Zur Unterstützung der<br />

Trocknung von engen Hohlräumen kann<br />

70%iger Alkohol eingesetzt werden. Anschließend<br />

sind die Instrumente auf Sauberkeit,<br />

Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit<br />

sowie eventuelle Korrosionen oder Beschädigungen<br />

zu prüfen, freizugeben oder ggf. auszusortieren.<br />

Verläuft die Kontrolle ohne<br />

Beanstandung, kann die Verpackung entsprechend<br />

dem Sterilisationsverfahren erfolgen.<br />

Klinik + Hygiene<br />

2.1.1 Ultraschall<br />

Instrumente müssen vom Hersteller für die<br />

Ultraschallbehandlung freigegeben sein.<br />

Endoskope (Optiken), Kameras und Lichtleitkabel<br />

dürfen auf keinen Fall einer Ultraschallbehandlung<br />

ausgesetzt werden, da sonst<br />

bei diesen Produkten eine Schädigung nicht<br />

zu vermeiden ist. Besonders empfohlen wird<br />

die Ultraschallbehandlung für Gelenkinstrumente,<br />

wie Zangen, Scheren und Stanzen<br />

usw., da durch Ultraschall der Reinigungseffekt<br />

verbessert wird.<br />

Um das Reinigungsergebnis sicherzustellen,<br />

müssen nachfolgende Punkte unbedingt<br />

berücksichtigt werden:<br />

• Das Bad muss bis zur Markierung gefüllt<br />

sein.<br />

• Das eingesetzte Behandlungsmittel (Reinigungs-<br />

bzw. Desinfektionsmittel mit Reinigungseffekt)<br />

muss kompatibel zur Ultraschallbehandlung<br />

sein.<br />

• Temperaturen über 50°C können zu Blutinkrustierungen<br />

führen<br />

• Eine hohe Schmutzbelastung im Ultraschallbad<br />

beeinträchtigt den Reinigungseffekt<br />

und fördert die Korrosionsgefahr. Je<br />

nach Benutzungshäufigkeit ist die Lösung<br />

regelmäßig, mindestens aber täglich, zu<br />

wechseln.<br />

• Die Beschallungszeiten für die Reinigung<br />

sollen 3–5 min, eine Frequenz von 35–40<br />

kHz und Temperaturen<br />

von<br />

45°C nicht<br />

überschreiten.<br />

• Instrumente<br />

dürfen nur in<br />

geeigneten Einsatzkörben<br />

–<br />

ggf. in speziellen<br />

Einsätzen – ins<br />

Ultraschallbad<br />

eingebracht werden.<br />

• Hohlkörper müssen<br />

so eingebracht<br />

werden,<br />

dass eine Benetzung<br />

des Innenlumensgewährleistet<br />

ist – evtl.<br />

spezielle Aufnahmevorrichtungen<br />

einsetzen.<br />

Bestückter Beladungsträger.<br />

• Schallschatten müssen vermieden werden.<br />

• Maulteile von Gelenken müssen geöffnet sein.<br />

• Um eine Beschädigung von Schneideflächen<br />

zu vermeiden, müssen diese Instrumente<br />

im Ultraschallbad berührungsfrei<br />

fixiert werden.<br />

• Nach der Ultraschallbehandlung sind die<br />

Instrumente ausreichend mit Leitungswasser<br />

zu spülen.<br />

Werden Instrumente vor der maschinellen<br />

Aufbereitung einer Vorbehandlung im Ultraschallbad<br />

unterzogen, so muss weiterhin folgendes<br />

beachtet werden:<br />

Um einer Schaumbildung bei der<br />

anschließenden maschinellen Aufbereitung<br />

entgegenzuwirken, sollte das eingesetzte<br />

Behandlungsmittel schaumarm sein. Auf<br />

jeden Fall müssen die Instrumente, nach<br />

Entnahme aus dem Ultraschall-Bad, sorgfältig<br />

abgespült werden.<br />

Weiterhin muss geprüft werden, ob das<br />

Behandlungsmittel mit den eingesetzten<br />

Produkten im Reinigungs- und Desinfektionsgerät<br />

kompatibel ist, da sonst mit Wechselwirkungen,<br />

Wirkungsverlust oder Materialschäden<br />

gerechnet werden muss.<br />

2.2 Maschinelle Reinigung und Desinfektion<br />

Für thermolabile Instrumente ist ein chemothermisches<br />

oder chemisches Verfahren einzusetzen.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 11


Trotz standardisierter Programmabläufe hängt<br />

das Reinigungsergebnis bei Endoskopen und<br />

Instrumenten im Wesentlichen von der Beladungstechnik<br />

ab.<br />

Nicht angeschlossene Innenlumen werden<br />

vom Aufbereitungsmedium nicht erreicht und<br />

somit auch nicht gereinigt und nicht desinfiziert.<br />

Verschmutzungen können bei den<br />

hohen Temperaturen regelrecht einbrennen,<br />

welche dann nur noch schwer entfernbar sind.<br />

Dazu kommt, dass Hohlkörper bei der Routine-Kontrolle<br />

schlecht überprüfbar sind.<br />

Vorraussetzungen für ein effektives Reinigungsergebnis<br />

sind:<br />

• Kenntnisse der Instrumente – dabei müssen<br />

unbedingt die Gebrauchsanweisungen<br />

beachtet werden, ggf. zusätzliche Einweisung.<br />

• Die Instrumente müssen, soweit wie in den<br />

Gebrauchsanweisungen beschrieben,<br />

demontiert und ggf. in geeigneten Vorrichtungen<br />

fixiert werden.<br />

• Endoskope (Optiken) sind durch entsprechende<br />

Körbe zu schützen. Diese Körbe<br />

werden auch für die anschließende Sterilisation<br />

eingesetzt. Bei Endoskopen mit<br />

12<br />

Autor<br />

Priv. Doz. Dr. Dr. F. v. Rheinbaben<br />

Henkel-Ecolab GmbH<br />

Postfach 13 04 06<br />

D-40554 Düsseldorf<br />

Klinik + Hygiene<br />

Arbeitskanälen muss zusätzlich für<br />

Anschlussmöglichkeiten gesorgt sein.<br />

• Bei Instrumenten mit Innenlumen muss eine<br />

Durchspülung sichergestellt werden, z.B.<br />

durch Anschließen an den Beladungsträger,<br />

Aufstecken auf spezielle Düsen usw.<br />

• Schläuche sind mit Hilfe entsprechender<br />

Vorrichtungen zu sichern und an den Beladungsträger<br />

anzuschließen.<br />

• Bei Gelenkinstrumenten muss durch geeignete<br />

Vorrichtungen (z.B. Spreitzer im Handgriff)<br />

dafür gesorgt sein, dass die Maulteile<br />

während des Aufbereitungsprogramms geöffnet<br />

sind.<br />

• Gelenkinstrumente mit Spülanschluss müssen<br />

an den Beladungsträger angeschlossen<br />

werden.<br />

Infektiologie<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

Bei der Wahl des Reinigers sind die Herstellerempfehlungen<br />

zu beachten.<br />

Die Wasserqualität spielt für Materialverträglichkeit,<br />

gerade bei der thermischen Methode,<br />

eine große Rolle. So ist beispielsweise<br />

bei einem Chloridgehalt ab 120 mg/l die<br />

Wahrscheinlichkeit von Lochfraßkorrosion<br />

relativ hoch.<br />

Für die Schlussspülung (Desinfektion)<br />

wird voll entsalztes Wasser empfohlen (z.B.<br />

erzeugt über Ionenaustauscher), um Ausfällungen<br />

von Härtebildnern, Fleckenbildung<br />

und Korrosionen zu vermeiden.<br />

3. Qualitätssicherung<br />

Für einzelne Instrumente beziehungsweise<br />

Instrumentengruppen sind die Aufbereitungsschritte<br />

und Kontrollen in Arbeitsanweisungen<br />

festzulegen. Diese sind bei Bedarf<br />

zu aktualisieren, so dass neue Instrumente<br />

oder Änderungen der Verfahren umgehend<br />

aktualisiert werden. Diese Unterlagen sollten<br />

auch für Schulungs- und Einweisungszwecke<br />

eingesetzt werden. Diese können auch als<br />

Nachweis der qualitätssichernden Maßnahmen<br />

herangezogen werden. ■<br />

Milzbrand: Erreger und Empfehlungen zur<br />

Infektionsprävention<br />

F. von Rheinbaben<br />

Milzbrand ist eine uralte Seuche. Sie<br />

wird schon im Alten Testament erwähnt.<br />

Die »fünfte ägyptische Plage«,<br />

die Gott der Herr dem Pharao schickte,<br />

war höchstwahrscheinlich Milzbrand.<br />

Milzbrand steht auch am Anfang der<br />

Geschichte der modernen Mikrobiologie<br />

und ist verbunden mit Namen wie dem<br />

von Louis Pasteur, der schon 1881 Versuchstiere<br />

mit attenuierten Stämmen<br />

immunisierte. Der Erreger, Bacillus<br />

anthracis, gehört zur Gruppe der sporenbildenden<br />

aeroben Mikroorganismen.<br />

Es besteht aus kettenartig angeordneten<br />

stäbchenförmigen Bakterien, die<br />

aber auch in der Lage sind, sehr<br />

umwelt- und chemikalienresistente<br />

Endosporen zu bilden (Abb. 1). In der<br />

Natur kommt der Erreger bei Nutztieren<br />

vor. Der Mensch wird bei Kontakt mit<br />

erkrankten Tieren oder Tierkadavern<br />

und vorzugsweise durch die Aufnahme<br />

von Sporen infiziert. Normale vegetative<br />

Zellen spielen bei der Infektion des<br />

Menschen keine besondere Rolle.<br />

Milzbrand ist eine Erkrankung des Weideviehs.<br />

Die Infektion führt in der Regel nach<br />

einer Inkubationszeit von 2 bis 3 Tagen zu<br />

einer stürmisch verlaufenden Sepsis, die nach<br />

1 bis 3 Tagen mit dem Tod endet. Kot und<br />

Harn des erkrankten Tieres sind blutig. Die<br />

Milz ist infolge ihrer Blutfülle schwarzrot<br />

geschwollen und erscheint brandig. Diesem<br />

Erscheinungsbild, das aber bei Infektionen des<br />

Menschen weniger in Erscheinung tritt, verdankt<br />

die Krankheit ihren Namen. Die Spo-


enbildung erfolgt außerhalb des infizierten<br />

Tieres oder Menschen im Erdreich. In den<br />

Körperflüssigkeiten oder in ungeöffneten Leichen/Tierkadavern<br />

findet keine Sporenbildung<br />

statt. Durch das Abhäuten und Zerlegen<br />

von Milzbrand-Tierkörpern und das Trocknen<br />

der Felle kommt es jedoch zu einer massenhaften<br />

Sporenbildung während des Trocknungsprozesses.<br />

Da vor allem die Sporen bei<br />

der Infektion des Menschen eine zentrale Rolle<br />

spielen, ist die Gefährdung, die von einem<br />

infizierten Menschen ausgeht, als beherrschbar<br />

einzustufen. Infektionen von Mensch zu<br />

Mensch finden nur äußerst selten statt.<br />

Krankheitsbild beim Menschen<br />

Für den Menschen ist die Infektion mit dem<br />

Erreger aber äußerst gefährlich. Man unterscheidet<br />

hier 4 Formen:<br />

1. Beim Hautmilzbrand handelt es sich<br />

um die häufigste Manifestation, die in ca.<br />

95 % aller aufgetretenen Milzbrandfälle beobachtet<br />

wird und unbehandelt bei jedem fünften<br />

Infizierten zum Tode führt.<br />

2. Weit gefährlicher ist der Lungenmilzbrand<br />

nach Einatmen von erregerhaltigem<br />

Material (Staub, Aerosole) oder der<br />

3. Darmmilzbrand nach Verschlucken des<br />

Erregers. Lungen- wie Darmmilzbrand verlaufen<br />

unbehandelt oder zu spät behandelt<br />

immer tödlich.<br />

4. Alle drei bisher genannten Formen<br />

können in die gleichfalls tödliche Milzbrandsepsis<br />

übergehen.<br />

Bei Hautmilzbrand bildet sich nach einer<br />

Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen an der<br />

Infektionsstelle innerhalb von 24 bis 48 Stunden<br />

eine schmerzlose Papel mit stark ödematösem<br />

Randsaum, deren Zentrum schwarznekrotisch<br />

zerfällt, während am Rand weitere<br />

seröse Bläschen entstehen. Lungenmilzbrand<br />

beginnt mit grippeähnlichen Symptomen, die<br />

sich in wenigen Stunden zu einer Pneumonie<br />

mit hohem Fieber, Atemnot und massiven<br />

Ödemen im Nacken, Thorax- und Mediastinalbereich<br />

entwickeln. Darmmilzbrand<br />

äußert sich als schwere Enteritis mit blutigserösen<br />

Ausscheidungen und Aszitesbildung.<br />

Wie viele andere bakterielle Erreger wird<br />

auch Bacillus anthracis erst durch die Bildung<br />

von Toxinen zu einem hochgradig pathogenen<br />

Mikroorganismus: Das Anthrax-Toxin besteht<br />

aus zwei enzymatisch aktiven Teilen, dem<br />

Ödem-Faktor und dem Letal-Faktor, mit<br />

Infektiologie<br />

Abb. 1: Bildung von hitze- und<br />

chemikalienresistenten<br />

Endosporen bei vegetativen<br />

Bakterien der Gattung Bacillus<br />

und Clostridium.<br />

einer katalytischen Aktivität für<br />

Makromoleküle im Zellinneren.<br />

Der dritte Faktor wird als<br />

protektives Antigen bezeichnet.<br />

Es bindet an Rezeptormoleküle<br />

auf Zelloberflächen und vermittelt<br />

die Aufnahme der beiden<br />

zuvor genannten Faktoren<br />

in die Zelle.<br />

Prävention<br />

Impfstoffe für Risikogruppen<br />

wie zum Beispiel Abdecker,<br />

Landwirte, Fleischverarbeiter<br />

oder Tierärzte sind in den meisten<br />

Ländern wegen ihrer<br />

schlechten Verträglichkeit zur<br />

Zeit nicht zugelassen. Milzbrandpatienten<br />

müssen daher<br />

unverzüglich mit wirksamen<br />

Antibiotika behandelt werden.<br />

Ebenso nehmen Expositionsprophylaxe<br />

und Desinfektionsmaßnahmen<br />

bei der<br />

Prävention eine zentrale Rolle<br />

ein. Hier ist grundsätzlich zu<br />

unterscheiden, ob man es mit<br />

dem vegetativen Erreger im<br />

Körper oder Körperflüssigkeiten<br />

eines erkrankten Individuums<br />

(Tieres oder Menschen) zu<br />

tun hat oder mit Milzbrandsporen,<br />

die sich außerhalb des<br />

Körpers haben bilden können.<br />

Resistenz des vegetativen<br />

Erregers<br />

Die vegetativen Zellen von<br />

Bacillus anthracis werden als<br />

empfindlich eingestuft und<br />

sind laut Empfehlungen des<br />

RKI (Robert Koch Institut)<br />

daher durch jedes RKI-gelistete<br />

Desinfektionsverfahren mit<br />

Wirkungsbereich A abzutöten.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 13


Desinfektionsmaßnahmen sollten bei Kontamination<br />

des Umfeldes mit erregerhaltigem<br />

Material sofort durchgeführt werden, um<br />

einer Sporenbildung zuvorzukommen.<br />

Stabilität von Milzbrandsporen<br />

Als eigentliche Gefahrenquelle sind dagegen<br />

Sporen einzustufen. Im Erdreich halten sich<br />

diese über viele Jahrzehnte, sie werden jedoch<br />

bei direkter Sonnenbestrahlung in ca. 4 Tagen<br />

abgetötet. In trockener Hitze von 120-140°C<br />

gehen sie nach 3 Minuten, in strömendem<br />

Dampf von 100°C nach 5 Minuten zu Grunde.<br />

Abgesehen von der guten Stabilität im<br />

Erdboden sind Bacillus-anthracis-Sporen aber<br />

nicht als stabiler einzustufen als die zur<br />

Testung der sporiziden Wirksamkeit verwendeten<br />

Arten Bacillus cereus und Bacillus subtilis.<br />

Zur Desinfektion von Milzbrandsporen<br />

kommen damit alle geprüften und gegen solche<br />

aeroben Sporenbildner wirksamen Mittel<br />

in Frage.<br />

Umgang mit Milzbrandpatienten<br />

Beim Umgang mit Milzbrandpatienten, die<br />

keine Sporen ausscheiden, sind nach den<br />

Richtlinien des RKI Mittel und Verfahren aus<br />

der RKI-Liste mit dem Wirkungsbereich A<br />

zur Desinfektion ausreichend. Zur Behandlung<br />

von Flächen werden sogar Mittel aus der<br />

DGHM-Liste mit deren 1 h-Wert empfohlen,<br />

sofern diese gleichzeitig RKI-gelistet sind und<br />

keine massive Kontamination mit erregerhaltigem<br />

Material vorliegt. Für die Behandlung<br />

von Instrumentarium werden thermische Verfahren<br />

empfohlen. Die Desinfektion von<br />

Wäsche und Textilien soll innerhalb des Isolierungsbereiches<br />

des Patienten durchgeführt<br />

14<br />

Infektiologie<br />

werden. Die Schlussdesinfektion des Raumes<br />

hat durch Verdampfen oder Vernebeln mit<br />

Formaldehyd zu erfolgen. Danach ist eine<br />

Scheuerdesinfektion mit Mitteln und Verfahren<br />

der RKI-Liste durchzuführen. RKI-gelistete<br />

Mittel sind auch zur Desinfektion von<br />

Matratzen, Kissen und Decken zu verwenden.<br />

Handelt es sich dagegen um Sporen-kontaminiertes<br />

Material aus der Umwelt, so sind<br />

sporizide Produkte bzw. Verfahren zu verwenden.<br />

Umgang mit Milzbrandsporen<br />

Sporenhaltiges oder sporenverdächtiges Material<br />

kann nur durch Sterilisationsverfahren<br />

und / oder mit sporiziden Mitteln dekontaminiert<br />

werden. Dies sind im wesentlichen Mittel<br />

auf der Basis von Aldehyden (Formaldehyd,<br />

Glutardialdehyd), von Aktivsauerstoffabspaltenden<br />

Verbindungen (Perborate, Peressigsäure)<br />

oder Halogenverbindungen (Natriumhypochlorit).<br />

Hautkontakt, Einatmen oder<br />

Verschlucken sporenhaltigen Materials ist<br />

unbedingt zu vermeiden. Sollte es zu einem<br />

solchen Kontakt gekommen sein, so wird eine<br />

prophylaktische Behandlung mit wirksamen<br />

Antibiotika durch einen Arzt notwendig.<br />

Die Prüfung von Desinfektionsmitteln auf<br />

Wirksamkeit gegenüber Bacillus anthracis<br />

wird aus Sicherheitsgründen in Deutschland<br />

nicht durchgeführt. Deshalb ist auch in der<br />

RKI-Liste kein entsprechendes Produkt mit<br />

Wirkungsbereich C (wirksam gegen Sporen<br />

von Bacillus anthracis) gelistet. Aussagen zur<br />

sporiziden Wirksamkeit können daher nur auf<br />

Desinfektionsmittelprüfungen mit anderen<br />

aeroben Sporenbildnern beruhen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die so ermittelten Konzen-<br />

Aktuell<br />

Vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium<br />

wurden im Rahmen möglicher Milzbrandgefährdungen<br />

Hinweise für den Gesundheitsschutz<br />

erarbeitet, die an die Gesundheitsämter<br />

des Bundeslandes weitergegeben und darüber<br />

hinaus auch den Polizei- und Feuerwehrdienststellen<br />

in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

trationen und Einwirkungszeiten auch gegen<br />

Milzbrandsporen wirksam sind. Bei der<br />

Behandlung von Oberflächen ist sicherzustellen,<br />

dass eine vollständige Benetzung stattfindet.<br />

Reinigungsmaßnahmen sind erst nach<br />

der Desinfektion durchzuführen. Schließlich<br />

sind beim Einsatz unbedingt auch die Sicherheitshinweise<br />

der Mittel zu beachten.<br />

Weitere Hinweise und Empfehlungen<br />

sind auch auf der Internetseite des Robert-<br />

Koch-Instituts (www.rki.de) zu finden. ■<br />

Empfehlungen bei Gefährdung durch Milzbranderreger<br />

bei kriminellen Handlungen<br />

Hinweise des Ministeriums für Arbeit,<br />

Soziales, Familie und Gesundheit des<br />

Landes Rheinland-Pfalz für den<br />

Gesundheitsschutz beim Umgang mit<br />

Material und Patienten, bei dem ein<br />

Milzbrandkontakt möglich ist.<br />

(Stand 19.10.<strong>2001</strong>)<br />

Literatur<br />

Bundesgesundheitsamt/Robert Koch Institut:<br />

Anforderungen der Hygiene an die<br />

Infektionsprävention bei übertragbaren<br />

Krankheiten. Bundesgesundhbl. 37, Sonderheft<br />

A1999E vom Mai 1994<br />

Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten: Richtlinie des Bundesministeriums<br />

für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten über die Mittel und<br />

Verfahren für die Durchführung der Desinfektion<br />

bei anzeigepflichtigen Tierseuchen.<br />

322-3602-19/1, Mai 1993<br />

Hahn, Falke, Kaufmann, Ullmann: Medizinische<br />

Mikrobiologie und Infektiologie.<br />

Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New<br />

York (1999)<br />

Rolle, Mayr: Medizinische Mikrobiologie<br />

Infektions- und Seuchenlehre. Verlag F.<br />

Enke, 6. Aufl. 1993<br />

gebracht worden sind. Nachfolgend geben wir<br />

den Text dieser Empfehlungen wieder. Den Landesbehörden<br />

wurden zusätzlich Auflistungen von<br />

Antibiotika und Adressen von Untersuchungslaboratorien<br />

und Herstellern sowie die aktuelle<br />

Empfehlung des Robert-Koch-Institutes in einem<br />

Anhang zur Verfügung gestellt.


Allgemeine Hinweise<br />

Der Milzbrand ist eine akute Infektionskrankheit,<br />

die durch Bacillus anthracis hervorgerufen<br />

wird mit unterschiedlichem klinischen Bild<br />

je nach Eintrittspforte (Haut, Lunge, Darm).<br />

Der natürliche Milzbrand ist eine Zoonose.<br />

Der Mensch ist nur fallweise Glied in der<br />

Infektionskette. Die Erregerübertragung findet<br />

dabei auf natürlichem Weg von tierischem<br />

Material ausgehend statt. Die Übertragung<br />

von Mensch zu Mensch ist sehr selten.<br />

Bei bioterroristischen Anschlägen spielt<br />

die Aufnahme der Sporen des Erregers über<br />

die Atemluft die wichtigste Rolle. Diese bilden<br />

sich als Dauerform von Bacillus anthracis<br />

in der Umwelt oder bei der Kultivierung des<br />

Bakteriums im Laboratorium. Bei Aufnahme<br />

größerer Mengen dieser Sporen kann es zum<br />

Lungenmilzbrand kommen. Da sie mit<br />

bloßem Auge nicht sichtbar sind und das<br />

Gefährdungspotential demzufolge nicht abgeschätzt<br />

werden kann, muss im Verdachtsfall<br />

die Inhalation der Sporen unbedingt vermieden<br />

werden. Sollte es dennoch zu einer Aufnahme<br />

gekommen sein, ist die prophylaktische<br />

Aufnahme von Antibiotika notwendig.<br />

Folgende Hinweise sollten aus Gründen des<br />

Gesundheitsschutzes beim Umgang mit Material<br />

und Patienten beachtet werden.<br />

1. Aufnahme von verdächtigem Material:<br />

Personen, die mit der Aufnahme verdächtigen<br />

Materials beauftragt sind, sollten Einmalschutzkleidung,<br />

Einmalschutzhandschuhe<br />

und sporendichte Atemschutzmasken dicht<br />

sitzend anlegen. Folgende Masken erfüllen<br />

diese Anforderung: High efficiency particulate<br />

air (HEPA)-Filter, FFP3-Maske.<br />

Bei der Materialaufnahme sind intensive<br />

Luftbewegungen zu vermeiden. Das Material<br />

ist in ein verschließbares Behältnis zu überführen.<br />

Nach Beendigung des Vorganges sind<br />

Kleidung, Handschuhe und Maske in ein<br />

verschließbares Behältnis zu entsorgen und<br />

dieses der thermischen Entsorgung zuzuführen.<br />

Anschließend müssen die Hände mit<br />

Seifenlösung gründlich gewaschen werden.<br />

Sollte es zu einem Kontakt mit verdächtigem<br />

Material gekommen sein, muss ein<br />

Arzt/eine Ärztin hinzugezogen werden,<br />

der/die die weiteren Maßnahmen der Überwachung<br />

und gegebenenfalls eine Therapieeinleitung<br />

festlegt.<br />

Aktuell<br />

2. Laboratoriumsuntersuchung verdächtigen<br />

Materials:<br />

Aufgenommenes Material muss in einem<br />

Sicherheitslaboratorium der Stufe 3 untersucht<br />

werden. Mit diesem muss zur Klärung des<br />

weiteren Verfahrensablaufes bereits vor Aufnahme<br />

des Materials Kontakt aufgenommen<br />

werden. Das Material für die mikrobiologische<br />

Untersuchung ist entsprechend den gültigen<br />

Verpackungsvorschriften für Diagnostische<br />

Proben zu transportieren. Das Transportsystem<br />

muss gekennzeichnet werden.<br />

3. Dekontamination der Umgebung:<br />

Sollte es möglicherweise zu einem Austrag<br />

von Sporen gekommen sein, sollte folgendermaßen<br />

verfahren werden:<br />

• Hat der Austrag in einem Raum stattgefunden,<br />

ist dieser nach Aufnahme des Materials<br />

sicher zu verschließen. Die Türen sind<br />

von außen zu verkleben. Eine Desinfektion<br />

mit Formaldehyd ist dann zu veranlassen,<br />

wenn in den Laboratoriumsuntersuchungen<br />

Bacillus anthracis nachgewiesen wurde.<br />

War das Untersuchungsergebnis negativ,<br />

kann der Raum wieder ohne Einschränkung<br />

genutzt werden.<br />

• Hat der Austrag im Freien stattgefunden,<br />

sollte der Bereich weiträumig abgesperrt<br />

werden und eine Behandlung der Oberflächen<br />

mit Formaldehyd 10%ig für 2<br />

Stunden oder Peressigsäure 1%ig für 30<br />

Minuten erfolgen.<br />

4. Krankenhaushygienische Maßnahmen<br />

bei der Behandlung:<br />

Bei Krankheitsverdacht muss die entsprechende<br />

Person stationär behandelt bzw.<br />

beobachtet werden. Für die Hygiene ist dabei<br />

folgendes zu beachten: Chemische Inaktivierungsverfahren<br />

bieten gegenüber den Sporen<br />

derzeit keine garantierte Sicherheit. Bei den<br />

hier erwähnten Mitteln bestehen Anhaltspunkte<br />

für Ihre Wirksamkeit gegenüber vegetativen<br />

Formen, deren Austrag beim Patienten<br />

am ehesten zu vermuten ist. Thermische<br />

Verfahren bieten demgegenüber eine hohe<br />

Sicherheit und sind deshalb nach Möglichkeit<br />

zu bevorzugen: Eine Mensch-zu-Mensch-<br />

Übertragung des Milzbrandes gibt es nur in<br />

seltenen Ausnahmefällen. Daher sind gängige<br />

Isolierungsmaßnahmen, wie auch bei multiresistenten<br />

Erregern üblich, ausreichend:<br />

• Der Patient ist im Einzelzimmer zu isolie-<br />

ren. Er darf das Zimmer nicht verlassen.<br />

Das Personal für die Behandlung ist auf das<br />

erforderliche Maß zu beschränken. Bei allen<br />

Verrichtungen am Patienten sind Mund-<br />

Nasen-Schutz, Schutzkittel, Handschuhe<br />

und Bereichsschuhe zu tragen.<br />

• Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis sind<br />

gegen die Sporen von Bacillus anthracis<br />

nicht wirksam. Deshalb ist zusätzlich eine<br />

Händewaschung mit Seife durchzuführen.<br />

• Für die laufende Flächendesinfektion ist Formaldehyd<br />

0,5% mit einer Einwirkzeit von 1<br />

Stunde zu verwenden. Nach Beendigung der<br />

Behandlung ist bei positivem Erregernachweis<br />

eine Raumdesinfektion mit Formaldehyd<br />

zu veranlassen.<br />

• Es ist ausschließlich Einmalgeschirr zu verwenden.<br />

• Instrumente sind im geschlossenen Behälter<br />

zur thermischen Desinfektion in die Zentralsterilisation<br />

des Krankenhauses zu transportieren.<br />

Anmeldung und Kennzeichnung der<br />

Behältnisse sind erforderlich.<br />

• Mit erregerhaltigem Material kontaminierte<br />

Textilien sind im Zimmer in Formaldehyd<br />

3% mit einer Einwirkzeit von 12 Stunden<br />

einzulegen und anschließend in die Zentralwäscherei<br />

des Krankenhauses zu transportieren.<br />

Anmeldung und Kennzeichnung der<br />

Behältnisse sind erforderlich.<br />

• Erregerhaltiges Material vom Patienten<br />

(Sekrete von Infektionsherden) und kontaminierte<br />

Abfälle sind im Zimmer zu sammeln<br />

und als Abfall der Gruppe C zu entsorgen.<br />

Bei Darmmilzbrand muss der Stuhl<br />

des Patienten mit Phenol desinfiziert werden.<br />

• Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod<br />

sind dem Gesundheitsamt zu melden. ■<br />

Weitere Informationen können über die Homepage des<br />

Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit<br />

des Landes Rheinland-Pfalz abgerufen werden.<br />

Autoren<br />

Erarbeitet von Dr. Heribert Bußmann,<br />

Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und<br />

Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz in<br />

Mainz, Dr. Wolfgang Hell, Landesuntersuchungsamt<br />

Rheinland-Pfalz in Koblenz,<br />

und Priv.-Doz. Dr. Michael Pietsch, Abteilung<br />

für Hygiene und Umweltmedizin der<br />

Universität Mainz.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 15


Fallbericht: Ein Gesundheitsamt aus<br />

Nordwürttemberg meldete eine größere<br />

Anzahl Personen (zunächst 33), die<br />

nach einem Kantinenessen an Bauchkrämpfen<br />

und Durchfall akut erkrankt<br />

waren. Fieber und Erbrechen als typische<br />

Symptome traten nicht auf. Als<br />

Inkubationszeit wurden von den Betroffenen<br />

6-18 Stunden angegeben. Bei<br />

genauerer Untersuchung zeigte sich,<br />

dass es sich bei den Erkrankten um<br />

Personen handelte, die von einer lokalen<br />

Metzgerei regelmäßig Mittagessen<br />

beziehen. Erkrankt waren nur solche<br />

Personen, die von den drei angebotenen<br />

Essen (Fleischküchle, Siedfleisch<br />

und Lasagne) das Siedfleisch verzehrt<br />

hatten. Durch einen Aufruf an alle<br />

betroffenen Personen konnten daraufhin<br />

Daten von 65 Personen erhoben<br />

werden. Hiervon aßen 59 Siedfleisch<br />

und 45 erkrankten. Sechs Personen<br />

meldeten sich, die ein anderes Menü<br />

verzehrten. Hiervon erkrankte niemand.<br />

Eine Rückfrage bei der Metzgerei<br />

ergab, dass 120-150 Portionen<br />

Siedfleisch an verschiedene Stellen<br />

geliefert bzw. verkauft worden waren.<br />

Hierbei wurde das Siedfleisch am Vortag<br />

gekocht, aufgeschnitten und bis<br />

zum darauf folgenden Tag kühl<br />

gestellt. Dann wurde es wieder erhitzt<br />

und in Warmhaltebehältern den verschiedenen<br />

Kunden geliefert.<br />

S. Brockmann, G. Klittich, R. Oehme,<br />

D. Waschko<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg<br />

Wiederholdstr. 15<br />

70174 Stuttgart<br />

E-Mail: waschko@lga.bwl.de<br />

16<br />

Autoren<br />

Infektiologie<br />

Lebensmittelinfektionen (-intoxikationen)<br />

durch Clostridium perfringens<br />

S. Brockmann, G. Klittich, R. Oehme, D. Waschko<br />

Die Untersuchung von verschiedenen Rückstellproben<br />

des entsprechenden Tages ergab<br />

für das verdächtige Siedfleisch einen Nachweis<br />

von 10 6 KBE/g Clostridium perfringens.<br />

Die anderen untersuchten Proben erbrachten<br />

keinen Nachweis von pathogenen Keimen.<br />

In vier der daraufhin eingesandten Stuhlproben<br />

erkrankter Personen konnte Clostridium<br />

perfringens (C. perfringens) nachgewiesen<br />

werden. Da ein Nachweis des Keimes in<br />

Stuhlproben bei entsprechender Epidemiologie<br />

und dem Nachweis im Lebensmittel<br />

(>10 5 KBE/g) zwar als wahrscheinlich, aber<br />

nicht als beweisend anzusehen ist, wurden<br />

die gefundenen Stämme mittels Pulseld-Gelelektrophorese<br />

(PFGE) verglichen. Hierbei<br />

konnte eine klonale Identität der aus dem<br />

Lebensmittel und den Stühlen isolierten<br />

Stämme gezeigt werden (siehe Schaubild 1).<br />

Bei bakteriellen Erregern von Lebensmittelinfektionen<br />

denkt man zunächst an Salmonellen<br />

oder Campylobacter, weniger an<br />

Clostridium perfringens, der eher als Erreger<br />

von Gasbrand bekannt ist. Jedoch werden<br />

immerhin 5–10 % aller Lebensmittelinfektionen/-intoxikationen<br />

durch C. perfringens<br />

verursacht. 4,5 Untersuchungen mehrerer Ausbrüche<br />

mit zum Teil bis zu mehr als 1.000<br />

Erkrankten in einem Großkrankenhaus sind<br />

in der Literatur beschrieben. Eine jahreszeitliche<br />

Häufung, wie sie für Salmonellen oder<br />

Campylobacter üblich ist, gibt es nicht.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

C. perfringens ist ein anaerobes gram-positives<br />

sporenbildendes Stäbchenbakterium, welches<br />

ubiqitär vorkommt und auch im Darm<br />

von gesunden Tieren und beim Menschen<br />

gefunden wird. Sein Wachstumsoptimum<br />

liegt bei 43–47°C, eine Hemmung des<br />

Wachstums tritt bei Temperaturen unter 20°C<br />

auf. Cl. perfringens produzieren eine Vielzahl<br />

von hochaktiven Enzymen wie Kollagenase,<br />

Protease, Hyaluronidase, Desoxyribonuklease<br />

und Hämolysin. An Toxinen werden gebildet:<br />

letal wirkende, nekrotisierende, hämolysierende<br />

und enterotoxische. Es werden fünf<br />

C. perfringens Alpha Beta Epsilon Jota<br />

Typ<br />

A + – – –<br />

B + + + –<br />

C + + – –<br />

D + – + –<br />

E + – – +<br />

Tabelle 1 (3): Klassifikation von C. perfringens nach Toxinen<br />

Schaubild 1: Ergebnisse der Pulsfelgelelektrophorese<br />

(PFGE); M: Molekulargewichtmarker;<br />

1-4: Isolate aus Stuhlproben der<br />

Personen welche Siedfleisch verzehrten<br />

hatten; 5-7 und 10-13: Isolate anderer Herkunft<br />

8+9: Isolate aus dem betroffenen<br />

Siedfleisch.


verschiedene Typen von Cl. perfringens A–E<br />

unterschieden. Diese Einteilung erfolgt nach<br />

den vier so genannten »major lethal toxins«,<br />

die in unterschiedlicher Zusammensetzung<br />

in den einzelnen Typen vorkommen (Alpha,<br />

Beta, Epsilon, Jota). Als Gasbranderreger<br />

kommen vor allem die Typen A, C und D<br />

vor, als Lebensmittelvergifter vor allem der<br />

Typ A und weniger oft der Typ C. Die<br />

Typen B, D und E kommen hauptsächlich<br />

bei Tieren vor und verursachen die Enterotoxämie<br />

bei Schafen (Typ B) und die Toxämie<br />

bei Kälbern (Typ E). (Tabelle 1)<br />

Bei den Clostridien werden hitzeresistente<br />

und hitzelabile Stämme unterschieden.<br />

Die hitzeresistenten Stämme überleben Temperaturen<br />

von 100°C für 20–40 Minuten.<br />

Die hitzelabilen Stämme werden bei 100°C<br />

in wenigen Minuten abgetötet, können<br />

jedoch Temperaturen von 80°C für 10<br />

Minuten oder 70°C für 20 Minuten überleben.<br />

Durch subletale Hitzeeinwirkung wird<br />

die Sporulation angeregt und die Enterotoxinbildung<br />

aktiviert. »TSAI« (1974) untersuchte<br />

Proben mit Colstridium-perfringens-<br />

Stämme, die nach einer Hitzeeinwirkung von<br />

75°C über 20 Minuten eine 100 bis<br />

10.000fache Anzahl von Sporen aufwiesen<br />

verglichen mit Stämmen, die ohne Hitzeeinwirkung<br />

geblieben waren. 1<br />

Die häufigste mit C. perfringens assoziierte<br />

Darminfektion ist eine Diarrhoe mit<br />

Bauchkrämpfen, wobei Erbrechen und Fieber<br />

seltene Begleiterscheinungen sind. Die<br />

Inkubationsdauer beträgt 6–24 Stunden und<br />

die Krankheit dauert in der Regel nicht länger<br />

als einen Tag. Diese Art der Erkrankung<br />

wird durch das vom Typ A produzierte Enterotoxin<br />

hervorgerufen, welches bei der<br />

Sporulierung im Darm vom Erreger freigesetzt<br />

wird. Hierdurch wird der Glukosetransport<br />

gehemmt und es treten eine Schädigung<br />

des intestinalen Epithels mit Proteinverlust<br />

ins Darmlumen und eine Diarrhoe auf.<br />

Eine seltene durch C. perfringens Typ C<br />

hervorgerufene Erkrankung, die durch das<br />

Beta-Toxin hervorgerufen wird, ist eine akute<br />

nekrotisierende Erkrankung des Dünndarms<br />

(»Pig-bel« oder Darmbrand). Sie ist gekennzeichnet<br />

durch Unterleibsschmerzen, blutige<br />

Infektiologie<br />

Diarrhoe und besitzt eine Mortalität von bis<br />

zu 50% durch intestinale Perforation. Diese<br />

Form kann bei Personen auftreten, die aufgrund<br />

von proteinarmer Ernährung wenig<br />

Trypsin produzieren und mit C. perfringens<br />

Typ C kontaminierte Nahrungsmittel verzehren.<br />

So werden Krankheitsfälle unter<br />

anderem auch bei Eingeborenen von Neuguinea<br />

berichtet, nachdem sie ihre traditionellen<br />

ekzessiven Schweinefeste feierten oder<br />

bei unterernährten Personen nach Kriegsgefangenschaft.<br />

Solche Personengruppen sezernieren<br />

zu wenig Trypsin in den Dünndarm,<br />

um das Toxin, welches hier von den Keimen<br />

gebildet wird, zerstören zu können. Das Gift<br />

kann dann seine Wirkung im Dünndarm<br />

ungehindert entfalten. 6<br />

Lebensmittelinfektionen durch C. perfringens<br />

können nur durch lebende Keime<br />

verursacht werden, wenn sie in großer Menge<br />

(üblicherweise > 1-9 *100.000 KBE/g)<br />

aufgenommen werden. Die Keime vom Typ<br />

C produzieren im Darm das Beta-Toxin die<br />

Keime vom Typ A vermehren sich im Darm<br />

und sporulieren. Bei der Lysis der Sporen<br />

werden die Toxine freigesetzt und verursachen<br />

die Beschwerden.<br />

Verantwortlich für die Lebensmittelinfektionen<br />

ist vor allem kontaminiertes<br />

Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel). Untersuchungen<br />

konnten zeigen, dass bis zu 58%<br />

der Proben aus rohem Fleisch positiv waren.<br />

Auch aus roher Milch konnte der Keim –<br />

allerdings nur in geringer Menge – isoliert<br />

werden. 2<br />

Beim Braten oder durch das Kochen von<br />

Speisen werden zwar die vegetativen Zellen<br />

von C. perfringens abgetötet, aber nicht<br />

unbedingt alle Sporen. Werden dann nach<br />

dem Kochen die Speisen bei mittleren Temperaturen,<br />

z.B. Zimmertemperatur, gelagert,<br />

können die Sporen auskeimen und sich massiv<br />

vermehren. Findet danach nur ein kurzes<br />

Erhitzen oder ein zu geringes Wiedererwärmen<br />

statt, werden nicht alle vegetativen Zellen<br />

abgetötet. Beim Verzehr solcher Speisen<br />

kann es dann bei ausreichender Keimzahl zu<br />

einer Lebensmittelinfektion mit den oben<br />

dargestellten Symptomen kommen.<br />

Vergleicht man die in der Literatur beschriebenen<br />

Lebensmittelinfektionen durch C.<br />

perfringens miteinander, so trifft man immer<br />

wieder auf folgendes Vorgehen beim Zubereiten<br />

von Speisen: Vorkochen, Lagerung bei<br />

Zimmertemperatur, Verzehr kalt oder nicht<br />

ausreichend wieder erhitzt.<br />

Aus infektionsprophylaktischer Sicht ist<br />

daher folgendes Vorgehen einzuhalten:<br />

• Möglichst nicht vorkochen, sondern die<br />

Speisen am selben Tag zubereiten<br />

• Beim Kühlen den Temperaturbereich von<br />

40°C über 25°C zu 10°C möglichst schnell<br />

erreichen, um ein Auskeimen der eventuell<br />

vorhandenen Sporen zu verhinden (»kleine<br />

Portionen«)<br />

• Ausreichend lange und genügend hoch<br />

Wiedererhitzen (70°C, 10 Min) ■<br />

Literatur<br />

(1) in Hrsg.: G. Seidel und J. Kiesewalter:<br />

Bakterielle Lebensmittelinfektionen und<br />

–intoxikationen, Akademie-Verlag 1992,<br />

S. 330<br />

(2) in Hrsg.: G. Seidel und J. Kiesewalter:<br />

Bakterielle Lebensmittelinfektionen und<br />

–intoxikationen, Akademie-Verlag 1992,<br />

S. 328<br />

(3) S. Brockmann, K. Botzenhardt.: Clostridium<br />

perfringens als Indikator für fäkale<br />

Verunreinigungen des Trinkwassers in: gwf<br />

Wasser/Abwasser 141(2000)Nr.1, S. 22-33<br />

(4) B. Lorber: Gas Gangrene and other<br />

Clostridium associated diseases. In: Mandell,<br />

Douglas, Benetts: „Principles and<br />

Practice of Infectious Diseases. 5th edition.<br />

Gl. Mandell; J.E. Benett; R. Dolin; (eds),<br />

1999<br />

(5) H.E. Larson: Botulismus, Gasbrand<br />

und gastrointestinale Infektionen durch<br />

Clostridien. In: Infektionskrankheiten,<br />

Warrell, D.A. (ed), VCH Verlagsgesellschaft,<br />

1990<br />

(6) C.A. Mims; J.H. Playfair; I.M. Roitt;<br />

D. Wakelin; R. Williams: »Medizinische<br />

Mikrobiologie«, Ullstein Mosby 1996,<br />

S. 322ff<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 17


Die Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />

Instrumenten, insbesondere aus<br />

dem Bereich der Augenchirurgie, stellt<br />

ganz besondere Anforderungen an die<br />

Reinigung und Desinfektion. Zum<br />

einen müssen für die filigranen und<br />

leichten Instrumente spezielle Halterungen<br />

in Reinigungs- und Desinfektionsautomaten<br />

vorhanden sein, zum<br />

anderen erfordern die wertvollen<br />

Instrumente ein schonendes Reinigungsverfahren.<br />

Außerdem müssen<br />

Vorrichtungen verfügbar sein, um auch<br />

die zum Teil englumigen Kanülen und<br />

Spülhandgriffe sicher zu durchspülen.<br />

Zentrale versus manuelle, dezentrale<br />

Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />

Instrumenten<br />

Vielfach erfolgt die Aufbereitung von augenchirurgischen<br />

Instrumenten aus Sorge um<br />

die empfindlichen Instrumente dezentral.<br />

Dadurch werden längere Transportwege vermieden<br />

und es soll sichergestellt sein, dass<br />

die Instrumente besonders schonend unter<br />

Beachtung des Werterhalts aufbereitet werden.<br />

Eine dezentrale Aufbereitung verursacht<br />

aber auch, aufgrund der benötigten<br />

Geräte, z.B. einen Reinigungs- und Desinfektionsautomat<br />

oder eine Ultraschallanlage,<br />

sowie zusätzlichen Personalbedarf, höhere<br />

Kosten.<br />

18<br />

Autoren<br />

Kreiskrankenhaus Leer<br />

Hans Squar<br />

Annenstraße 9<br />

26789 Leer<br />

Dr. rer. nat. Andreas Brömmelhaus<br />

Miele PROFESSIONAL<br />

Carl-Miele-Str. 29<br />

33332 Gütersloh<br />

Tel.: 0 52 41/89-14 58<br />

Fax: 0 52 41/89-14 50<br />

Klinik + Hygiene<br />

Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />

Instrumenten<br />

H. Squar, A. Brömmelhaus<br />

Abb. 1: Konfigurieren<br />

einer DIN-Siebschale<br />

für mikrochirurgischeInstrumente.<br />

Das Kreiskrankenhaus Leer ist ein mittleres<br />

Krankenhaus (250 Betten) mit einer augenchirurgischen<br />

Hauptabteilung, in der im<br />

Durchschnitt zirca acht Operationen pro Tag<br />

durchgeführt werden. Bei der Planung einer<br />

neuen Zentralsterilisation wurden auch die<br />

Instrumente aus der augenchirurgischen<br />

Abteilung berücksichtigt, die vorher dezentral<br />

aufbereitet wurden. Dadurch sollen eine<br />

möglichst große Auslastung der Geräte<br />

erreicht, die dort vorhandenen Erfahrungen<br />

bei der Instrumentenaufbereitung genutzt<br />

und eine hygienisch einwandfreie Aufbereitung<br />

der empfindlichen Instrumente sichergestellt<br />

werden. Der Umbau der Zentralsterilisation<br />

erfolgte vor ca. anderthalb Jahren<br />

und seit dieser Zeit geschieht die Aufbereitung<br />

auch der mikrochirurgischen Augeninstrumente<br />

in der ZSVA. Es liegen dabei seitdem<br />

sehr positive Erfahrungen vor.<br />

Aufbereitung der Instrumente in der<br />

ZSVA<br />

Die Reinigung und Desinfektion des gesamten<br />

anfallenden Instrumentarium, einschließlich<br />

der augenchirurgischen Instrumente mit<br />

Ausnahme der Lupen, erfolgt in zwei Reinigungs-<br />

u. Desinfektionsautomaten G 7826<br />

der Firma Miele. Die Dekontamination der<br />

Mikroinstrumente erfolgte anfänglich in<br />

Siebschalen, die mit speziellen, starren Halte-<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

rungen ausgestattet sind. Um ein »Herausfliegen«<br />

der Instrumente aus den Körben<br />

durch den starken Sprühstahl des unteren<br />

Sprüharmes zu verhindern, wurden die<br />

unterschiedlichen Ebenen der Einsätze mit<br />

einem speziellem »Lochblech« versehen, welches<br />

die Kraft des unteren Sprühstrahl reduziert<br />

und so ein Herausfliegen der Instrumente<br />

aus den Sieben verhindert. Die Reinigung<br />

erfolgt dann vornehmlich von oben.<br />

Spülschläuche und Saughandgriffe können<br />

an Spülvorrichtungen angeschlossen werden,<br />

die an den Einsätzen vorhanden sind. Keinesfalls<br />

als günstig erwiesen hat es sich,<br />

Einsätze zu verwenden, die mit einem Noppenband<br />

aus Silikon zur Lagerung der<br />

Instrumente ausgestattet sind. Die Reinigung<br />

ist dabei aufgrund von Spülschatten eingeschränkt<br />

und eine Trocknung der Instrumente<br />

nicht möglich.<br />

Neue Silikonhalterungen<br />

Seit einiger Zeit werden in dem Krankenhaus<br />

Leer neu entwickelte Silikonhalterungen<br />

getestet. Diese Silikonhalterungen sind<br />

so konstruiert, dass sie in DIN-Siebschalen<br />

geklemmt werden können (Abb. 1) und es<br />

dadurch ermöglicht wird, für das spezielle,<br />

im jeweiligem Haus verwendete Instrumentarium,<br />

optimal bestückte Siebschalen zu<br />

konfigurieren. Das gesamte Instrumentarium


eines Augen-OP-Sets ist dann während der<br />

Reinigung sicher gelagert und kann somit<br />

schonend aufbereitet werden (Abb. 2). Die<br />

Aufnahmen sind so weich gearbeitet, dass<br />

keine Beschädigungen am Instrumentarium<br />

auftreten können. Von der Form her sind sie<br />

so gestaltet, dass die Instrumente bei minimalen<br />

Berührungsflächen gut gehalten werden<br />

und nach dem Reinigungsprozess das<br />

Wasser ablaufen und somit die Trocknung in<br />

kurzer Zeit erfolgen kann. Außer den eigentlichen<br />

Halterungen sind auch »Stopper«<br />

erhältlich, die verhindern, dass »gerade«<br />

Instrumente, wie zum Beispiel kleine<br />

Häkchen, beim Reinigungsprozess aus den<br />

Haltern rutschen. Gegenüber den bisherigen<br />

Siebschalen mit starren Halterungen sind die<br />

Instrumente in den Silikonhalterungen besser<br />

gelagert und die große Flexibilität ermöglicht<br />

optimale Siebgestaltungen.<br />

Das gesamte Instrumentarium eines<br />

Augen-OP-Sets kann dann zum Beispiel<br />

platzsparend in einer halben DIN-Siebschale<br />

sicher untergebracht werden. Im Krankenhaus<br />

Leer hat es sich allerdings als zweckmäßig<br />

erwiesen, ganze DIN-Siebschalen zu<br />

nehmen und wie abgebildet zu konfigurieren<br />

(Abb. 3). Durch die Aufteilung der Siebschalen<br />

mittels »der Stopper« wurde in den Siebschalen<br />

ein Bereich abgetrennt, in dem anderes<br />

Zubehör wie Schüsseln, Nierenschalen<br />

aber auch Kabel und Schläuche aufbereitet<br />

werden kann.<br />

Die Beladung der Siebschalen erfolgt im<br />

Krankenhaus Leer schon direkt im Augen-<br />

OP. Somit sind die Instrumente schon auf<br />

dem Transport vom OP zur Zentralsterilisation<br />

sicher in den Siebschalen gelagert und vor<br />

Transportschäden geschützt. In der Zentralsterilisation<br />

werden die Siebschalen nur noch<br />

Klinik + Hygiene<br />

Abb. 2: Bestücken<br />

einer DIN-Siebschale<br />

mit augenchirurgischenInstrumenten.<br />

in Aufnahmewagen gegeben. Je nach Instrumentenanfall<br />

können die Einsätze z. B. auch<br />

mit Siebschalen anderer Disziplinen oder<br />

Containern komplettiert werden. Unwirt-<br />

Abb. 3: Komplett bestücktes Augen-Sieb.<br />

schaftlich wäre es zu warten, bis genügend<br />

augenchirurgische Instrumente anfallen, um<br />

damit eine komplette Charge zu spülen.<br />

Durch diese Arbeitsweise werden die Kapazitäten<br />

der vorhandenen Geräte optimal ausgenutzt<br />

und die Instrumente in kurzer Zeit<br />

dekontaminiert, wodurch lange Antrockenzeiten<br />

verhindert werden. Die Aufbereitung<br />

erfolgt mit einem materialschonendem<br />

VARIO-Programm mit einem mildalkalischem<br />

Reinigungsmittel. Zur Nachspülung<br />

wird vollentsalztes Wasser verwendet.<br />

Dadurch werden sehr gute Reinigungsergeb-<br />

nisse bei optimaler Materialschonung erzielt.<br />

Nach Ende des Reinigungsprogramms werden<br />

die Instrumente auf Sauberkeit und<br />

Funktionsfähigkeit kontrolliert, in Sterilisiersiebschalen<br />

verpackt und sterilisiert.<br />

Weitere Anwendungen<br />

Die Silikonaufnahmen eignen sich sicherlich<br />

zur Fixierung von kleinen, empfindlichen<br />

Instrumenten anderer OP-Sets bei der<br />

maschinellen Reinigung und Desinfektion.<br />

So können auch die feinen Instrumente aus<br />

dem Bereich HNO sicher positioniert werden.<br />

Oder auch die sichere Lagerung von<br />

dünnen Optiken, zum Beispiel aus dem<br />

Bereich der Urologie, ist denkbar. Die Silikonhalterungen<br />

stellen daher geeignete<br />

Lösungen zur Aufnahme von filigranen<br />

Instrumenten aus verschiedenen Bereichen<br />

dar und ermöglichen es, in jeder Zentralsterilisation<br />

für die speziellen Bedingungen<br />

optimale Korbzusammenstellungen zu konfigurieren<br />

und die filigranen Instrumente<br />

sicher und wirtschaftlich aufzubereiten. ■<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 19


Produktbeschreibung<br />

Der OLYMPUS mini ETD ist ein vollautomatischer,<br />

thermo-chemischer Reinigungsund<br />

Desinfektionsautomat für ein flexibles<br />

Endoskop, bei dem vom Dichtigkeitstest bis<br />

zum Nachspülen alles durch die Maschine<br />

ausgeführt wird. Ausgestattet ist der OLYM-<br />

PUS mini ETD mit zwei Endoskopaufbereitungsprogrammen.<br />

1. ECO-Plus Programm besteht aus:<br />

• 90 Sek. Dichtigkeitstest<br />

• Vorreinigung mit kaltem Wasser ohne Chemie<br />

• Reinigung mit C-ETD und 5 Min. Desinfektion<br />

bei 60°C mit D-ETD in einer Flotte<br />

• Das 1. Nachspülen erfolgt mit Kaltwasser<br />

• Beim 2. Nachspülen wird das Wasser auf<br />

60°C aufgeheizt<br />

• ca. 30 min. Aufbereitung bei Einlauftemperatur<br />

35°C und 400V-Stromanschluss<br />

Der OLYMPUS mini ETD ist mit einer<br />

rechnergestützten Programmsteuerung ausgestattet.<br />

Die Aufbereitung des Nachspülwassers<br />

erfolgt über eine in den mini ETD eingebaute<br />

UV-Anlage sowie thermisch bei 60°C. Für<br />

die Trocknung des Endoskopes nach der Aufbereitung<br />

ist das separates Trockenaggregat<br />

EndoDry vorhanden. Dieses wird auf den<br />

Aufbereitungskorb aufgesetzt und separat<br />

gestartet (Programmablauf beträgt maximal<br />

30 Min.). Nach Ende des Programms erfolgt<br />

ein akustischer Hinweiss. Im Trockenaggregat<br />

ist ein Sterilfilter der Klasse S eingebaut mit<br />

einer Standzeit von 300 Arbeitsstunden. Die-<br />

20<br />

Autorin<br />

Dr. Barbara Wilbrandt<br />

Krankenhaus Lichtenberg<br />

Fanninger Str. 32<br />

10365 Berlin<br />

Tel.: 0 30/55 18-24 37<br />

Fax: 0 30/55 18-27 30<br />

Klinik + Hygiene<br />

Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen<br />

von mit dem Trockenaggregat »Endo<br />

Dry« getrockneten Koloskopen<br />

Dr. B.Wilbrandt, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin/ Krankenhaushygienikerin<br />

se Standzeit wird durch die Steuerung elektronisch<br />

überwacht. Nach Ablauf der Standzeit<br />

erfolgt eine Meldung.<br />

Hygienekontrolle<br />

Insgesamt wurden zehn Koloskope an fünf<br />

verschiedenen Tagen (jeweils Montag- nach<br />

Lagerung über das Wochenende und Mittwoch-<br />

unter Praxisbedingungen) vor Arbeitsbeginn<br />

untersucht. Alle Koloskope wurden<br />

maschinell (OLYMPUS mini ETD) aufbereitet.<br />

Fünf wurden durch das Aufsetzen des<br />

speziellen Trockenaggregates »Endo Dry«<br />

getrocknet und die übrigen fünf wurden wie<br />

üblich mit Druckluft getrocknet. Die optimale<br />

Trocknung mit dem Trockenaggregat<br />

»Endo Dry« als entscheidende Maßnahme<br />

zur Vermeidung der Rekontamination aufbereiteter<br />

Endoskope durch Wasserkeime, wie<br />

z.B. Pseudomonas aeruginosa war Schwerpunkt<br />

dieser Untersuchung. Zur Beurteilung<br />

des Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungserfolges<br />

wurden je Koloskop drei<br />

Kanäle gespült, drei Tupferabstriche und eine<br />

Abklatschprobe zur Beurteilung der äußeren<br />

Koloskopanteile entnommen.<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />

Material und Methoden:<br />

Ergebnisse sind<br />

positiv: Der OLYM-<br />

PUS mini ETD ist für<br />

die Aufbereitung von<br />

Koloskopen gut<br />

geeignet.<br />

Kanalspülungen<br />

Der Absaug- und der Biopsiekanal der aufbereiteten<br />

und getrockneten Koloskope wurde<br />

vor dem Einsatz am Patienten mit 20 ml steriler<br />

physiologischer Kochsalzlösung gespült<br />

und die Spülflüssigkeit an den Kanalausgängen<br />

in je einem sterilen Gefäß aufgefangen.<br />

Der Luft-Wasser-Kanal wurde nach dem<br />

Anschließen des Endoskopes an den Endoskopieturm<br />

untersucht. Dazu wurde zunächst<br />

eine aufbereitete Wasserflasche mit<br />

steriler physiologischer Kochsalzlösung gefüllt,<br />

am Turm platziert und am Endoskop<br />

angeschlossen. Durch Betätigung des entsprechenden<br />

Ventils wurden 20 ml dieser<br />

Flüssigkeit durch den Luft-Wasser-Kanal<br />

geleitet und in einem sterilen Gefäß aufgefangen.<br />

Die Keimzahlbestimmung erfolgte mittels<br />

Agar-Oberflächenkultur durch das Ausspateln<br />

von 0,1 und 1,0 ml Spülflüssigkeit<br />

auf Columbia-Agar.<br />

10 ml Spülflüssigkeit wurden filtriert<br />

(Membranfilter-Porengröße 0,2 mm) und


anschließend das Filter ebenfalls auf eine<br />

Columbiaplatte aufgelegt.<br />

Die Inkubation der Platten erfolgte über 48<br />

Stunden bei 37°C.<br />

Die Keimzahlbestimmung erfolgte durch<br />

Auszählung der koloniebildenden Einheiten<br />

(KBE) und die Differenzierung nach standardisierten<br />

Labormethoden.<br />

Zusätzlich wurde zum Nachweis von Desinfektionsmittelrückständen<br />

ein Hemmstofftest<br />

durchgeführt (auf eine mit Bacillus subtilis<br />

beimpften Müller-Hinton-Agarplatte ein<br />

unbeschicktes Testplättchen legen und 20 ml<br />

Spülflüssigkeit auftropfen).<br />

Abklatschproben<br />

Die mikrobiologische Untersuchung des<br />

Außenmantels des jeweiligen Koloskopes<br />

erfolgte mittels RODAC-Platten mit CS-<br />

Agar (Casein- Sojabohnenmehlpepton) vom<br />

Distalende des Einführungsteiles. Sie wurden<br />

über 48 Stunden bei 37°C inkubiert.<br />

Anzeige<br />

Klinik + Hygiene<br />

Die Keimzahlbestimmung erfolgte durch<br />

Auszählung der koloniebildenden Einheiten<br />

(KBE) und die Differenzierung nach standardisierten<br />

Labormethoden.<br />

Tupferabstrichproben<br />

Drei Tupferabstriche wurden an schwer<br />

zugänglichen Bereichen (Eingang Biopsie-<br />

Kanal, Eingang Absaugkanal und Distalende)<br />

des Koloskops genommen. Sie wurden<br />

fraktioniert auf Columbia- und Mac-Conkey-Agar<br />

ausgestrichen und diese für 48<br />

Stunden bei 37°C bebrütet. Die Differenzierung<br />

erfolgte nach standardisierten Labormethoden.<br />

Ergebnisse:<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden,<br />

dass weder bei den Kanalspülwasserproben,<br />

den Tupferabstrichen und den Abklatschproben<br />

Keimwachstum festgestellt werden<br />

konnte.<br />

Beurteilung:<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten hygienisch-mikrobiologischen<br />

Untersuchungen<br />

der mit der Mini ETD der Firma OLYM-<br />

PUS aufbereiteten Koloskope belegen die<br />

sehr gute Qualität der Aufbereitung. Das<br />

eingesetzte Trockenaggregat »Endo Dry«, das<br />

nach Abschluß des Aufbereitungsprogrammes<br />

angeschlossen wurde, optimiert den<br />

Trocknungsprozess und kann das Risiko<br />

eventueller Restfeuchte innerhalb der Kanäle<br />

reduzieren. Selbst eine längere Lagerung von<br />

bis zu drei Tagen (Wochenendsituation), die<br />

ein potentielles Risiko darstellt, zeigte, dass<br />

die durchgeführte Trocknung mit dem<br />

Trockenaggregat »Endo Dry« optimal war<br />

und bei den untersuchten Koloskopen keine<br />

Rekontamination feststellt wurde. Somit ist<br />

aus krankenhaushygienischer Sicht ein Einsatz<br />

des Trockenaggregats »Endo Dry« zu<br />

befürworten. ■<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 1 21


22<br />

<strong>aseptica</strong><br />

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Forschung stehen dabei im Vordergrund. Berichte, Interviews und<br />

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meiner 2. Unterschrift. Es gilt das Datum des Poststempels.<br />

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Krankenhaus/Praxis<br />

Abteilung<br />

Name<br />

Vorname<br />

Tätigkeit<br />

Straße, Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

Telefonnummer<br />


Wo: Charité Berlin<br />

Hörsaal 1 des Virchow-Klinikums<br />

(U-Bahnhof Amrumer Straße)<br />

Wann: 8. Februar 2002<br />

9:30-9:40 Begrüßung<br />

9:40-10:00<br />

H. Pahlke, Fachberatung Zentrale<br />

Sterilgutversorgung (ZSVA) Berlin<br />

Leistungsparameter und deren Verifizierung<br />

in der Sterilisiergut-Aufbereitung<br />

10:00-10:20<br />

H. Weiss, Fa. Karl Storz<br />

Vorgaben des Herstellers zur validierten<br />

Aufbereitung moderner Instrumente<br />

10:20-10:40<br />

K. Roth, Fa. SMP, Tübingen<br />

Verifizierung des Reinigungsergebnisses<br />

durch Parameter-Kontrolle<br />

10:40-10:50<br />

Th.W. Fengler, Chirurgie-Instrumenten-<br />

Arbeitsgruppe (CIA) Berlin<br />

Instrumentenverfügbarkeit – wie viele<br />

Instrumente braucht eine OP wirklich?<br />

10:50-11:00 Kaffeepause<br />

11:00-11:45<br />

H. Hussel, Precision Data Systems<br />

Dokumentation, Qualitätskontrolle und<br />

Leistungsparameter-Verifizierung für die<br />

Sterilgut-Aufbereitung<br />

11:45-12:30<br />

L. Jatzwauk, Universitätsklinikum<br />

Carl Gustav Carus, Dresden<br />

Wirksamkeitsprüfung bei Reinigungs-/<br />

Desinfektionsautomaten<br />

12:30-13:30 Mittagspause<br />

Kontakt<br />

Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas W. Fengler<br />

Tel.: 01 72/7 38 24 39<br />

E-Mail:<br />

md.fengler@gmx.de<br />

md.fengler.cia-berlin@t-online.de<br />

fengler@cleanical.de<br />

Tagung<br />

Forum 2002<br />

Tagung/Impressum<br />

13:30-13:50<br />

R. Fischer-Bieniek, T. Neumann,<br />

J. Bohnen, wfk – Forschungsinstitut<br />

für Reinigungstechnologie e.V.<br />

Konzeptionelle Vorstellungen zur<br />

Instrumenten-Reinigung<br />

13:50-14:10<br />

A. Brömmelhaus, Fa. Miele, Gütersloh<br />

Überprüfung von RDT-Automaten und<br />

Prozess-Dokumentation<br />

14:10-14:30<br />

M. Mohr, Fa. Schülke & Mayr, Hamburg<br />

Reinigungschemie im Zusammenspiel mit<br />

Automaten (RDTA) und Instrumenten<br />

14:30-14:50<br />

W. Linxweiler, Fa. Merck, Darmstadt<br />

Schnelltests zum Hygiene-Monitoring<br />

14:50-15:30<br />

Round Table–Gespräch zum Thema<br />

Reinigungskontrolle<br />

15:30-15:50 Kaffeepause<br />

15:50-16:10<br />

R. Reichl, NMI Reutlingen<br />

Validierung der Reinigung mit Hilfe<br />

oberflächenanalytischer Verfahren<br />

16:10-16:30<br />

H. Frister, W. Michels,<br />

FH Hannover Bioverfahrenstechnik,<br />

Fa. Miele<br />

Probengewinnung und analytische Verfahren<br />

zur Reinigungskontrolle bei zu sterilisierenden<br />

Medizinprodukten<br />

16:30-17:15<br />

H. W. Röhlig, Richter, Oberhausen<br />

Neue Rechtsvorschriften – zur Zweckbestimmung<br />

des Medizinproduktes<br />

17:15-17:30<br />

Resumée und Verabschiedung<br />

Programmänderungen vorbehalten<br />

Teilnahmegebühr Euro 10,00 (schließt Referateband<br />

ein).<br />

7. Jahrgang, 3/01<br />

Wissenschaftlicher Beirat:<br />

C. Binkhoff, Peißenberg<br />

U. Junghannß, Köthen<br />

H. Pahlke, Berlin<br />

M. Pietsch, Mainz<br />

H.-W. Röhlig, Oberhausen<br />

D. Waschko, Lauffen<br />

Herausgeber:<br />

P&P GmbH<br />

Postfach 26 53<br />

33256 Gütersloh<br />

Telefon: 0 52 41/2 34 80-60<br />

Fax: 0 52 41/2 34 80-61<br />

ISDN: 0 52 41/2 34 80-64<br />

E-Mail: <strong>aseptica</strong>@gmx.de<br />

In Zusammenarbeit mit<br />

Henkel-Ecolab GmbH & Co. OHG<br />

Postfach 13 04 06<br />

40554 Düsseldorf;<br />

Miele & Cie.<br />

Postfach<br />

33325 Gütersloh;<br />

OLYMPUS OPTICAL CO. (Europa) GmbH<br />

Postfach 10 49 08<br />

20034 Hamburg<br />

Verantwortlich für den Inhalt:<br />

Reinhild Portmann<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Miele & Cie.<br />

Carl-Miele-Straße 29<br />

33332 Gütersloh<br />

Telefon: 0 52 41/89 19 52<br />

Fax: 0 52 41/89 19 50<br />

Redaktion:<br />

Klaus-Peter Becker, Henkel-Ecolab;<br />

Dr. Klaus-Peter Bansemir, Henkel-Ecolab;<br />

Dr. Winfried Michels, Miele;<br />

Thomas Brümmer, Olympus<br />

Realisation und Layout:<br />

P&P GmbH, Gütersloh<br />

Guido Klinker, Britta Wefers<br />

Druck:<br />

Top Publishing GmbH<br />

Carl-Bertelsmann-Str. 33<br />

33332 Gütersloh<br />

Auflage: 7.500<br />

Impressum<br />

Erscheinungsweise:<br />

dreimal jährlich<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier<br />

Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion.<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge können von<br />

der Meinung der Redaktion abweichen. Für unverlangt<br />

eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine<br />

Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich<br />

vor, Leserbriefe zu kürzen.<br />

ISSN 1439-9016<br />

<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 23


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Bei der Aufbereitung medizinischer Instrumente ist die gründliche Reinigung<br />

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