Ausgabe 3/2001 - aseptica
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Fachmagazin für Krankenhaus- und Praxishygiene • Jahrgang 7 • <strong>Ausgabe</strong> November <strong>2001</strong><br />
<strong>aseptica</strong><br />
SCHWERPUNKT<br />
Jetzt neu:<br />
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www.<strong>aseptica</strong>.com<br />
RKI-Richtlinie<br />
Instrumenten-Aufbereitung
Liebe Leserinnen,<br />
liebe Leser,<br />
2<br />
Editorial<br />
medizinisches Instrumentarium ist nach Anwendung am Patienten als potentiell kontaminiert<br />
anzusehen und kann daher die Quelle von Infektionen beim Menschen sein.<br />
Daher sind an die Aufbereitung der Instrumente definierte Anforderungen zu stellen.<br />
Diese ergeben sich u.a. aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben wie dem Sozialgesetzbuch,<br />
dem Seuchenrechtsneuordnungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem<br />
Medizinproduktegesetz (MPG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)<br />
usw.<br />
Das RKI und das BfArM haben die Empfehlungen zu »Anforderungen an die Hygiene<br />
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten« aktualisiert. Dieser Text ersetzt die entsprechende<br />
Anlage zu Ziffer 7 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.<br />
Der Begriff »Empfehlungen« täuscht allerdings über den Stellenwert dieser<br />
Veröffentlichung hinweg. Aufgrund des gesetzlichen Auftrages an das RKI durch das<br />
Infektionsschutzgesetz kann es an der rechtlichen Verbindlichkeit dieser Empfehlungen<br />
keinen Zweifel geben.<br />
Klinik, Betreiber und Anwender erhalten durch die Empfehlungen detaillierte Hinweise<br />
zur Verantwortung, Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten, zur<br />
Validierung der Verfahren und Qualitätssicherung der Prozesse und auch zur praktischen<br />
Durchführung der Aufbereitung. Die konsequente praktische Umsetzung dieser<br />
Empfehlungen, die den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik wiedergeben,<br />
muss das Ziel im Sinne der Risikominimierung für Patienten sein, deren Heilung und<br />
Wohlergehen im Vordergrund stehen.<br />
Einhergehen muss dieses mit einer Stellenwertanpassung analog der notwendigen<br />
hochqualifizierten Abläufe in der Instrumentenaufbereitung. Klar ist aber eines: Wie<br />
alles im Leben wird aber auch eine allen Anforderungen genügende, qualitätsorientierte<br />
Aufbereitung nicht zum Nulltarif zu haben sein.<br />
Bei Investitionen in z.B. Ausstattung der ZSVA, Ausbildung oder Weiterbildung des<br />
ZSVA Personals sparen zu wollen, dürfte sich zukünftig als gravierender Fehler erweisen,<br />
nicht nur aus straf- und zivilrechtlicher Sicht, sondern auch wegen drohender<br />
rückwirkender Entgeltkürzungen nach dem kommenden Krankenhausentgeltgesetz<br />
(KHEntgG).<br />
Neben dem Schwerpunkt dieser <strong>Ausgabe</strong>, der Instrumentenaufbereitung, wünsche<br />
Ihnen auch bei all den anderen Themen z.B. Milzbrand: Erreger und Empfehlungen<br />
zur Infektionsprävention, eine interessante Lektüre.<br />
Ihr<br />
Klaus-Peter Becker<br />
PS: Ab sofort können Sie die <strong>aseptica</strong> auch im Internet besuchen. Schauen Sie doch<br />
einmal herein und sagen Sie uns Ihre Meinung. Wir sind gespannt!<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
Inhalt<br />
Titelthema<br />
»Validierung« – den modernen<br />
Terminus hinterfragt S. 3<br />
»Anforderungen an die Hygiene bei der<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten« –<br />
eine Empfehlung aus rechtlicher<br />
Sicht und mehr ... S. 4<br />
RKI-Richtlinie »Anforderungen an die Hygiene<br />
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten« –<br />
eine Hilfe für die ZSVA? S. 6<br />
Aktuell<br />
25 Jahre AKI –<br />
Arbeitskreis Instrumenten-Aufbereitung S. 9<br />
Empfehlungen bei Gefährdung durch Milzbranderreger<br />
bei kriminellen Handlungen S. 14<br />
Klinik + Hygiene<br />
Aufbereitung von starren Endoskopen<br />
und Zubehör S. 10<br />
Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />
Instrumenten S. 18<br />
Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen<br />
von mit dem Trockenaggregat »Endo Dry«<br />
getrockneten Aggregaten S. 20<br />
Infektiologie<br />
Milzbrand: Erreger und Empfehlungen<br />
zur Infektionsprävention S. 12<br />
Lebensmittelinfektionen (-intoxikationen)<br />
durch Clostridium perfringens S. 16<br />
Tagung<br />
Forum 2002: Programm S. 23<br />
Service<br />
Bestellcoupon S. 22<br />
Impressum S. 23
W. Michels<br />
Titelthema<br />
»Validierung« –<br />
den modernen Terminus hinterfragt<br />
Nun ist auch in der neuen RKI-Richtlinie<br />
der Begriff »Validierung« wieder an allen<br />
Stellen zu finden. Es geht darum, dass nur<br />
Medizinprodukte zur Anwendung kommen<br />
dürfen, die nach validierten und dokumentierten<br />
Verfahren aufbereitet wurden. Es geht<br />
also um Qualitätssicherung. Diese ergibt<br />
nicht zwangsläufig eine hohe Qualität, die<br />
Verfahren sind damit nicht auf hohem<br />
Niveau standardisiert. Meist geht es nur darum<br />
abzusichern, dass das, was verfahrenstechnisch<br />
gemacht wird, nachweislich gleichmäßig<br />
reproduziert zu haben. Es kann also<br />
der »letzte Mist« validiert und gleichmäßig<br />
produziert werden.<br />
Nach DIN EN 285 ist Validierung ein<br />
dokumentiertes Verfahren zum Erbringen,<br />
Aufzeichnen und Interpretieren von Daten,<br />
die benötigt werden, um zu zeigen, dass ein<br />
Prozess folgerichtig mit den vorgegebenen<br />
Spezifikationen übereinstimmt. Dabei sind<br />
die Spezifikationen nach der RKI-Richtlinie<br />
für den Aufbereitungserfolg und die Wiederanwendung<br />
des Medizinproduktes, der Ausschluss<br />
einer Gefahr von Gesundheitsschäden<br />
im Sinne von Infektionen, pyrogenen<br />
Reaktionen, allergischen Reaktionen, toxischen<br />
Reaktionen oder aufgrund veränderter<br />
technisch-funktioneller Eigenschaften des<br />
Medizinproduktes. Die Reinigung hat in der<br />
Richtlinie eine besondere Bedeutung, für die<br />
in 1.3 das Prädikat »rückstandsfrei« gefordert<br />
wird. Leider wird keine Methode benannt,<br />
die das nachweisen kann, denn alle Methoden<br />
haben ihre Grenzen bezüglich Selektivität,<br />
Spezifität, Nachweis- und Bestimmungsgrenze,<br />
Messunsicherheit usw. Welche<br />
Methoden sind vor Ort anwendbar, um Reinigung<br />
zu validieren. Da gibt es wenig nachweislich<br />
Taugliches. Auch in der prEN<br />
15883-1 ist unter 6.10.2.1 die Praxisorientierung<br />
der Prüfmethode gefordert, ohne Verwendung<br />
von Prüfkörpern, sondern am verwendeten<br />
Instrumentarium. Vieles wird dem<br />
nicht gerecht und es fehlt absolut die Methodenvalidierung.<br />
Denn es muss überhaupt erst<br />
einmal nachgewiesen sein,<br />
dass die zur Verfahrensvalidierung<br />
herangezogene<br />
Methode die Spezifikation<br />
über den möglichen Reinigungserfolg<br />
in der Praxis<br />
hinreichend und sicher<br />
Auskunft geben zu können,<br />
erfüllt. Nicht nur dass statistisch<br />
präzise Aussagen<br />
resultieren, sondern sie sollen<br />
auch richtig sein. Häufig<br />
wird Präzision so dargestellt,<br />
als wenn damit auch<br />
die Richtigkeit bestätigt ist.<br />
Sicher ist die gewünschte<br />
Aussage, die mit<br />
der Anwendung einer<br />
Methode zur Verfahrensvalidierung<br />
erzielt werden<br />
soll, »richtig« und »präzise«.<br />
Die Frage stellt sich zu<br />
Recht: Wie oft werden<br />
»falsche« aber »präzise«<br />
Ergebnisse oder sogar<br />
»falsche« und »unpräzise«<br />
Ergebnisse auf Grund nicht<br />
durchgeführter, unzureichender<br />
oder falscher Methodenvalidierung<br />
erzielt. Die möglichen Resultate einer<br />
Methodenanwendung sind als Zielscheibenmodell<br />
nach G. Tölg, ISAS, Dortmund, dargestellt.<br />
Wir sollten uns nicht nur an der Definition<br />
für die »Validierung«, wie in der DIN<br />
EN 285 orientieren, sondern auch andere<br />
zusätzlich berücksichtigen, wie<br />
• Chapmann, 1985: »Validierung heißt<br />
nichts anderes als gesunder Menschenverstand<br />
– gut organisiert und gut dokumentiert.«<br />
• Dertinger, Gänshirt, Steinigen in »GAP«,<br />
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart<br />
1984: »Validierung ist der Nachweis<br />
und die Dokumentation der Zuverlässigkeit<br />
einer Methode«.<br />
• ICH, 1995: »Das Ziel bei der Validierung<br />
einer analytischen Methode ist zu zeigen,<br />
dass sie für den beabsichtigten Zweck<br />
geeignet ist«<br />
Mehr zum Thema gibt es in: Stavros Kromidas:<br />
Validierung in der Analytik. Wiley-<br />
VCH, Weinheim 1999. ■<br />
Autor<br />
Dr. rer. nat. Winfried Michels<br />
Miele PROFESSIONAL<br />
Carl-Miele-Straße 29<br />
33332 Gütersloh<br />
Tel.: 0 52 41/89-14 67<br />
Fax: 0 52 41/89-14 50<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 3
4<br />
Titelthema<br />
»Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung<br />
von Medizinprodukten« – eine Empfehlung<br />
aus rechtlicher Sicht und mehr ...<br />
H.-W. Röhlig<br />
Die aktualisierte Empfehlung der Kommission<br />
für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention beim Robert-<br />
Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes<br />
für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) ersetzt und aktualisiert<br />
die entsprechende Anlage zu<br />
Ziffer 7 der Richtlinie für Krankenhaushygiene<br />
und Infektionsprävention aus<br />
der Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt<br />
12/92.<br />
Aufgabe dieser Betrachtung soll nicht die<br />
Vermittlung des Inhalts hygienischer Vorgaben<br />
sein, die den Verantwortlichen in der<br />
Praxis hinlänglich bekannt sein dürften oder<br />
zumindest sein müssten. Doch erscheint es<br />
schon erstaunlich, dass noch Anfang Oktober<br />
nach einer zwar nicht repräsentativ, sondern<br />
nach dem Zufallsprinzip ausgestalteten<br />
Umfrage bei ZSVA-Leitungen die Kenntnisquote<br />
dieser Empfehlung bei nur einem<br />
Wert von ca. 50 % lag. Dabei ist der Text<br />
längst bei der heute umfassenden Internetanbindung<br />
der Krankenhäuser einfach von<br />
der Homepage des RKI (http://www.rki.de)<br />
herunterzuladen.<br />
Im einzelnen soll hier die rechtliche Wertigkeit<br />
dieser Empfehlung einschließlich der<br />
Umsetzung im Rahmen eines verpflichtenden<br />
Qualitätsmanagements erörtert werden.<br />
Rechtliche Grundlagen: Sozialgesetzbuch,<br />
Teil V (SGB V), Seuchenrechtsneuordnungsgesetz,<br />
Infektionsschutzgesetz (IfSG), Medizinproduktegesetz<br />
(MPG), Medizinprodukte-<br />
Betreiberverordnung (MPBetreibV) etc.<br />
Autor<br />
Hans-Werner Röhlig<br />
Richter<br />
Seilerstr. 106<br />
46047 Oberhausen<br />
Nach der Neufassung in § 135 a SGB V sind<br />
die Gesundheitseinrichtungen »... zur Sicherung<br />
und Weiterentwicklung der Qualität<br />
der von ihnen erbrachten Leistungen<br />
verpflichtet. Die Leistungen müssen dem<br />
jeweiligen Stand der wissenschaftlichen<br />
Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich<br />
gebotenen Qualität erbracht werden.« Darüber<br />
hinaus sind nach Abs. 2 der Vorschrift<br />
»... Krankenhäuser verpflichtet, einrichtungsintern<br />
ein Qualitätsmanagement einzurichten<br />
und weiterzuentwickeln.«<br />
Das im Rahmen des Seuchenrechtsneuregelungsgesetzes<br />
zum 01.01.<strong>2001</strong> in Kraft<br />
getretene Infektionsschutzgesetz weist dem<br />
RKI in § 4 Abs.2 die Aufgabe zu, »... im<br />
Benehmen mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden<br />
für Fachkreise als Maßnahme<br />
des vorbeugenden Gesundheitsschutzes<br />
Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und<br />
sonstige Informationen zur Vorbeugung,<br />
Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung<br />
übertragbarer Krankheiten zu erstellen«.<br />
Weitergehend regelt das IfSG in §§ 23,<br />
36 u.a. die normativ vorgegebene Erstellung<br />
eines Hygieneplans für die entsprechenden<br />
Gefährdungsbereiche einschließlich der Maßnahmen<br />
zur Absicherung des Einhalts der<br />
Vorgaben inclusiv der Dokumentation des<br />
effektiven Hygieneschutzes unter Zuweisung<br />
einer Prüfkompetenz des Gesundheitsamtes.<br />
Dieser gesetzliche Maßnahmenkatalog<br />
geht konform mit dem weiteren strafrechtlich<br />
sanktionierten Gebot des Gesetzgebers<br />
für den Fall des Zuwiderhandelns, gemäß §§<br />
4 MPG, MPBetreibVO nur Medizinprodukte<br />
und damit allumfassend Instrumentarium<br />
zum Einsatz und zur Anwendung kommen<br />
zu lassen, das nachweislich die Patientensicherheit<br />
garantiert und Schadensfälle materialtechnisch<br />
und hygienisch entsprechend<br />
den Anforderungen von Gesetzgeber und<br />
Rechtsprechung auf das unvermeidbare<br />
Restrisiko in Anwendung höchst möglicher<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
Sorgfalt reduziert. Im Klartext mit den Worten<br />
des Gesetzgebers und der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung zur Aufbereitung: »es<br />
dürfen nur Medizinprodukte zur Anwendung<br />
kommen, die nach validierten und<br />
dokumentierten Verfahren aufbereitet wurden.«<br />
Qualitätsmanagement<br />
Wie schon der Gesetzgeber im SGB V vorgibt,<br />
fordert die Empfehlung des RKI den<br />
Einhalt eines nachweislichen Qualitätsmanagements<br />
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.<br />
Qualitätssicherung mit dem Ziel<br />
einer angemessenen Ergebnisqualität kann<br />
nur erreicht werden, wenn die erforderlichen<br />
Parameter einer abgesicherten Struktur- und<br />
Prozessqualität prüfbar und transparent aufgezeichnet<br />
sind. Hierzu wird inhaltlich auf<br />
die in der RKI-Empfehlung aufgeführten<br />
Prozessparameter verwiesen. Kernpunkte<br />
eines QM mit der in § 4 MPBetreibV normierten<br />
Pflicht eines validierten Aufbereitungsverfahrens<br />
sind u.a.:<br />
• die Voraussetzungen einer technisch-hygienisch<br />
funktionsfähigen ZSVA,<br />
• eine Risikobewertung und Einstufung der<br />
aufzubereitenden Medizinprodukte (möglichst<br />
schon beim Einkauf),<br />
• der Nachweis der praktischen Durchführung<br />
durch geschultes und regelmäßig<br />
fortgebildetes Personal.<br />
Die einzelnen in der Empfehlung aufgeführten<br />
Prozessparameter sollen hier nicht aufgeführt<br />
werden. Insoweit wird inhaltlich auf<br />
die Fassung der RKI-Empfehlung verwiesen.<br />
Aus rechtlicher Sicht ist dabei festzustellen,<br />
dass das in der Empfehlung angeratene und<br />
vorgestellte Qualitätsmanagement umfassend<br />
erscheint und dem Anwender bei Einhalt die<br />
faktische und rechtliche Gewähr einer abgesicherten<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
gewährleistet.
Verbindlichkeit der RKI-Empfehlung zu<br />
den »Anforderungen an die Hygiene bei<br />
der Aufbereitung von Medizinprodukten«<br />
Diskussionen über die Wertigkeit einer RKI-<br />
Empfehlung erscheinen heute angesichts des<br />
gesetzlichen Auftrags des RKI durch das<br />
IfSG und aufgrund der Bewertung durch die<br />
höchstrichterliche Rechtsprechung obsolet.<br />
Richtlinien und Empfehlungen oberster<br />
Bundesbehörden gelten als antizipierte Sachverständigengutachten<br />
zum aktuellen Stand<br />
von Wissenschaft und Technik.<br />
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger<br />
Rechtsprechung ein Abweichen von DIN-<br />
Normen ebenso wie von Richtlinien und<br />
Empfehlungen oberster Bundesbehörden als<br />
haftungsbegründend im Schadensfall bewertet,<br />
wenn der Verantwortliche nicht nachzuweisen<br />
vermag, dass der Schaden auch bei<br />
Beachtung dieser Vorschrift eingetreten wäre<br />
(so: Bundesgerichtshof-Entscheidungen in<br />
Zivilsachen, 114, S. 273, 276). Damit<br />
kommt der RKI-Empfehlung der Status<br />
eines stets einzuhaltenden Mindeststandards<br />
zu, der nicht unterschritten werden darf. Bei<br />
einem Schadensfall droht bei Nichteinhaltung<br />
neben den schadensunabhängigen strafrechtlichen<br />
Sanktionen nach der in MPG<br />
und MP-BetreibV normierten Gefährdungshaftung<br />
die gefürchtete zivilrechtliche<br />
Beweislastumkehr mit erheblichem Haftungspotenzial<br />
in Bezug auf Schadenersatz<br />
und Schmerzensgeld für einen z.B. an einer<br />
postoperativen Infektion leidenden Patienten.<br />
So hat der Bundesgerichtshof bereits in<br />
einem heute fortgeltenden Grundsatzurteil<br />
im Jahre 1991 zur Frage der Instrumentenaufbereitung<br />
postuliert: »Die Klinik hat für<br />
die Folgen einer Infektion aus einem beherrschbaren<br />
Bereich sowohl vertraglich als<br />
auch deliktisch einzustehen, sofern sie sich<br />
nicht dahingehend zu entlasten vermag, dass<br />
alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen<br />
gegen vermeidbare Keimübertragungen<br />
getroffen waren.« Weiter heißt es in<br />
den Leitsätzen im Urteil des BGH vom<br />
08.01.1991: »... dass es ansonsten unbillig<br />
wäre, den Patienten einer praktisch nicht<br />
beherrschbaren Beweisnot auszusetzen, wenn<br />
sich ein Infektionsrisiko verwirklicht habe,<br />
das durch den Krankenhausbetrieb gesetzt sei<br />
und vom Träger und seinem Personal<br />
beherrscht werden könne.« Diese Fälle aus<br />
der Risikosphäre des Krankenhauses seien<br />
Titelthema<br />
einer Beweislastumkehr zugängig, das nachweislich<br />
dafür zu sorgen habe, dass vermeidbare<br />
Keimübertragungen unterblieben (BGH<br />
Versicherungsrecht 1991, S. 467 ff..) Diese<br />
Entscheidung geht konform mit einer vorherigen<br />
Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />
Zweibrücken, bereits aus dem Jahre 1982, in<br />
der es heißt: »Ist Sterilität des aufbereiteten<br />
Materials nicht nach einem validierten und<br />
dokumentarisch erfaßten Verfahren nachzuweisen,<br />
müssen ›Einmalwaren‹ eingesetzt<br />
werden« (OLG Zweibrücken, Urteil vom<br />
19.10.1982, MedR (Medizinrecht) 1984,<br />
S. 27 f.). Nach Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />
verkörpert die RKI-Empfehlung den<br />
aktuellen Standard der Aufbereitung. Sie ist<br />
damit von höchster Verbindlichkeit. Dies<br />
drückt sich neben den zitierten Quellen in<br />
einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />
mit entsprechendem Warnhinweis<br />
des höchsten Gerichts in der Zivilgerichtsbarkeit<br />
wie folgt aus: »Wer grundlos von<br />
Standardmethoden zur Bekämpfung möglicher<br />
bekannter Risiken abweicht, muss Schadenersatzansprüche<br />
und die Folgen einer<br />
Beweislastumkehr im Schadensfall fürchten«<br />
(BGH NJW 1983, S. 2080, 2081; vgl. insbesondere<br />
zur Rspr. des Reichsgerichts die an<br />
anderer Stelle zitierte Entscheidung RGZ<br />
165, S. 336: »Wer die Gefahr einer Infektion<br />
setzt, den trifft das ganze Instrumentarium<br />
der Beweisverschärfungen.«)<br />
Am Rande vermerkt:<br />
Die aktualisierte Empfehlung des RKI bietet<br />
schon eine komplexe Anwenderanleitung mit<br />
höchster Schutzwirkung für Patienten, Personal<br />
und Einrichtung – sowohl faktisch aus<br />
medizinisch-technischer wie hygienischer als<br />
auch rechtlicher Sicht.<br />
Dabei ist im Hinblick auf ein vermehrt<br />
festzustellendes Outsourcen der Aufbereitung<br />
darauf hinzuweisen, dass eine Klinik und<br />
sonstige Gesundheitseinrichtung trotz und<br />
bei eigener Verantwortung des Fremdbetreibers<br />
einer ZSVA entsprechend der gesetzlichen<br />
Regelung im MPG und in der MPBetreibV<br />
in der Betreiberverantwortung im<br />
Hinblick auf Organisation und Prüfverantwortlichkeit<br />
verbleibt. Insofern ist Gesundheitseinrichtungen<br />
mit Fremdvergabe einer<br />
ZSVA gemäß der RKI-Empfehlung dringend<br />
anzuraten, bestehende Verträge zu überprüfen.<br />
Im Rahmen der Eigenverantwortung<br />
sollte die Pflicht des Fremdbetreibers zur turnusmäßigen<br />
Vorlage entsprechender Prüfnachweise<br />
und Zertifikate einschließlich weiterer<br />
Prüfmöglichkeiten wie einer jährlichen<br />
Begehung im Regelfall bei weiterer Überprüfung<br />
vor Ort bei Anhaltspunkten einer<br />
Bedenklichkeit vertraglich fixiert sein.<br />
Eine Praxisempfehlung kann – im Übrigen<br />
ebenso wie ein Gesetz und jedwede<br />
andere Regelung – nicht alle in Betracht<br />
kommenden Einzelfälle voll inhaltlich und<br />
lückenlos abdecken. Betreiber, Verantwortliche<br />
bis hin zum Anwender sind daher gehalten,<br />
in entsprechender Umsetzung der Vorgaben<br />
auch spezielle praxisrelevante Konstellationen<br />
sicher im Sinne eines mit Qualitätsmanagement<br />
verbundenen Patientenschutzes<br />
zu regeln. In diesem Sinne ist bei<br />
nicht ausdrücklich getroffenen Vorgaben in<br />
der RKI-Empfehlung auf den Sinn und<br />
Zweck der Empfehlung abzustellen und ihr<br />
Inhalt sinngemäß auf Sonderfälle umzusetzen.<br />
Hierbei ist insbesondere an die Frage<br />
der Wiederaufbereitung von herstellerseits als<br />
Einmalprodukt deklarierten Medizinprodukten<br />
zu denken. Ausdrücklich gibt die RKI-<br />
Empfehlung hierzu keine Stellungnahme ab.<br />
Die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit<br />
einer Wiederaufbereitung von Einmalprodukten<br />
hat dabei neue Bedeutung durch eine<br />
Stellungnahme der EU-Kommission vom<br />
12.03.<strong>2001</strong> erhalten, der jedenfalls eine<br />
wenn ja, dann jedoch äußerst beschränkte<br />
Möglichkeit und Zulässigkeit der Wiederaufbereitung<br />
von Einmalartikeln nach dem<br />
aktuellen Stand zu entnehmen ist. Ohne an<br />
dieser Stelle diesen Punkt weiter zu diskutieren,<br />
bleibt jedoch klarzustellen, dass bei dieser<br />
Alternative der Aufbereitung zumindest<br />
die Vorgaben einzuhalten sind, die die RKI-<br />
Empfehlung bei Medizinprodukten der<br />
Gruppe »Kritisch C« mit vom Hersteller<br />
angegebener limitierter Anzahl der Aufbereitungen<br />
vorgibt. Entsprechend der Empfehlung<br />
darf schließlich – und das gilt für alle<br />
aufbereiteten Medizinprodukte – »... eine<br />
Freigabe nur erfolgen, wenn die produktspezifischen<br />
Anforderungen erfüllt wurden.«<br />
Ergänzend wird hierzu und zu einer weiteren<br />
Besonderheit auf die Vorgabe der RKI-<br />
Empfehlung verwiesen, in der es in Ziffer<br />
1.2.1. zur Risikobewertung und Einstufung<br />
von Medizinprodukten vor der Aufbereitung<br />
heißt: »Aufgrund der besonders hohen<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 5
Anforderungen ... unterliegt die Aufbereitung<br />
von kritischen Medizinprodukten mit<br />
besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung<br />
(»Kritisch C«, s. Tabelle 1) einer<br />
externen Qualitätskontrolle. Diese ist durch<br />
eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems<br />
zur jederzeitigen Gewährleistung<br />
der Erfüllung dieser Anforderungen<br />
nachzuweisen (s. auch 1.4 und Tabelle 1;<br />
Kat. IB; QM).«<br />
In Analyse der RKI-Empfehlung ist<br />
dabei festzustellen, dass diese Vorgabe dem<br />
Betreiber und Anwender rechtlich, organisatorisch<br />
und fachlich nach dem aktuellen<br />
Stand von Wissenschaft und Technik Wege<br />
einer sicheren Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
bis zur Anwendung am Patienten mit<br />
fachlicher und rechtlicher Absicherung aufzeigt.<br />
Dabei bietet die Empfehlung mehr als<br />
die Überschrift verspricht: So sind zu Recht<br />
materialtechnische Belange in der Empfehlung<br />
geregelt wie auch für die Patientensicherheit<br />
wichtige Punkte wie Verpackung,<br />
Transport und Lagerung mit einbezogen.<br />
Weiter hervorzuheben ist, dass (hoffentlich)<br />
dieser RKI-Empfehlung nicht das<br />
Schicksal der Veralterung droht wie es bei<br />
manchen Altwerken des Bundesgesundheitsamtes<br />
festzustellen war. Im Prolog der Empfehlung<br />
zeigt sich das RKI ebenso dynamisch<br />
wie Gesellschaft und Rechtsprechung. So<br />
behält sich die Kommission vor, neben Verweisung<br />
auf konkretisierende Anlagen der<br />
Richtlinie für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention nach Prüfung die Empfehlung<br />
anderer Fachgesellschaften einzube-<br />
6<br />
Autoren<br />
Helmut Pahlke,<br />
Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas W. Fengler<br />
Chirurgie-Instrumenten-Arbeitsgruppe<br />
(CIA), Krankenhaus Moabit, Berlin<br />
Turmstraße 21, 10559 Berlin<br />
Titelthema<br />
ziehen. Dieses Instrument der erforderlichen<br />
fortlaufenden Überprüfung vorgegebener<br />
Standards hat sich in einem Falle schon<br />
bewährt: So hat das RKI bereits in einer<br />
ersten Überarbeitung im Hinblick auf die<br />
Problematik einer Creutzfeldt-Jacob-Erkrankung<br />
im Abschnitt 1.2.1. »Risikobewertung«<br />
eine zusätzliche Passage unter inhaltlichem<br />
Verweis auf die Richtlinie E 4 »Maßnahmen<br />
bei CJK« eingefügt.<br />
Klinik, Betreiber und Anwender schulden<br />
dem Patienten sorgfältiges Bemühen um<br />
Hilfe und Heilung; nicht mehr, aber auch<br />
nicht weniger. Die Umsetzung der RKI-<br />
Empfehlung in die Praxis ist wohl der einzig<br />
richtige Weg, um die gesetzlich eingeforderte<br />
Minimierung des Patientenrisikos bei Einsatz<br />
aufbereiteter Medizinprodukte nachweislich<br />
transparent zu gewährleisten.<br />
Zugleich werden damit Haftungsrisiken<br />
sowohl zivilrechtlich im Schadensfalle wie<br />
auch straf- und ordnungsrechtlich bei Überprüfungen<br />
nach dem IfSG, MPG und der<br />
MPBetreibV sicher ausgeschlossen. Dabei<br />
sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben,<br />
dass Vorgaben wie DIN EN, ISO,<br />
CEN sowie Richtlinien und Empfehlungen<br />
oberster Bundesbehörden wie die auf gesetzlichem<br />
Auftrag durch das IfSG basierende<br />
Empfehlung des RKI aus rechtlicher Sicht<br />
den stets einzuhaltenden Mindeststandard<br />
einer sicheren Handhabung ausweisen. Eine<br />
erhöhte Absicherung der Aufbereitung mag<br />
dabei sogar im Einzelfall erforderlich sein,<br />
insbesondere wenn neue Gefahrenspektren<br />
in der Praxis Bedeutung erlangen. Ein<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
Unterschreiten des Levels der RKI-Empfehlung<br />
ist dabei jedoch in jedem Falle nicht<br />
nur rechtlich bedenklich, sondern in der<br />
Regel nach Medizinprodukterecht sanktioniert.<br />
Dabei wird nicht allein auf die zivilrechtliche<br />
Problematik (Beweislastumkehr<br />
im Infektionsfall) und die strafrechtlichen<br />
Sanktionen nach MPG und MPBetreibV bei<br />
fehlendem Nachweis eines validierten Aufbereitungsverfahrens<br />
hingewiesen. Das kürzlich<br />
verabschiedete Fallpauschalengesetz zur Einführung<br />
der DRG’s sieht unter anderem vor,<br />
dass ein Mangel im Rahmen des der behördlichen<br />
Prüfung unterliegenden Qualitätsmanagements<br />
– und hierzu zählen selbstverständlich<br />
auch die Prozessparameter der Aufbereitung<br />
von Medizinprodukten – die pauschale<br />
rückwirkende Kürzung der vereinbarten<br />
Entgelte zur Folge hat (§ 8 Abs. 4 Krankenhausentgeltgesetz<br />
– das KHEntgG ersetzt<br />
zum 01.01.2003 die Bundespflegesatzverordnung<br />
bei den Krankenhäusern, die dem neuen<br />
DRG-Vergütungssystem nach § 17 b<br />
KHG unterliegen).<br />
Im Übrigen: Übergangsfristen für die<br />
Umsetzung der RKI-Empfehlung in die Praxis<br />
sind weder vorgesehen noch fachlich und<br />
rechtlich zu dulden. Die Empfehlung gibt im<br />
Wesentlichen das wieder, was den fortgebildeten<br />
Experten im Krankenhaus, sonstigen<br />
Gesundheitseinrichtungen und externen<br />
Betreibern einer ZSVA gemäß dem Stand<br />
der Wissenschaft und Technik unter Auswertung<br />
der bekannten Veröffentlichungen in<br />
anerkannten Fachzeitschriften seit geraumer<br />
Zeit hinlänglich bekannt sein müsste. ■<br />
Die neue RKI-Richtlinie »Anforderungen an die<br />
Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten«<br />
– eine Hilfe für die ZSVA?<br />
H. Pahlke, Th. W. Fengler<br />
Grundsätzliches<br />
Seit dem In-Kraft-Treten des V. Sozialgesetzbuch<br />
1989 gibt es inzwischen<br />
eine ganze Reihe von Gesetzen, Normen<br />
und Empfehlungen, in die sich die<br />
neue RKI-Richtlinie (Empfehlung) einreiht:<br />
Das MPG erteilt die Vorgaben,<br />
die MPBetreibV konkretisiert, die Normen<br />
geben den Stand der medizini-<br />
schen Technik und Wissenschaft wieder<br />
und das RKI definiert Ziele und<br />
Ablauf.<br />
Was macht das Krankenhaus?<br />
Wie sieht es mit der Umsetzung aus?<br />
Welche Unterstützung hat der Anwender<br />
vor Ort?<br />
Wer soll das bezahlen?
Sicher ist jede ZSVA bemüht, mit den<br />
ihr zur Verfügung stehenden Mitteln,<br />
eine korrekte Aufbereitung der Medizinprodukte<br />
mit dem Ziel der funktionellen<br />
und sterilen Bereitstellung<br />
durchzuführen. Das aber ist meist<br />
nicht durch ein QM gewährleistet, sondern<br />
im Höchstfall durch eine Weitergabe<br />
von gesammelten Erfahrungen<br />
von einem Mitarbeiter zum anderen.<br />
Unbewusst werden die Einzelschritte<br />
dabei umgesetzt – allerdings nicht<br />
immer vollständig. Wenn jetzt noch<br />
der Ausschluss einer pyrogenbedingten<br />
Reaktion verlangt wird, ist die<br />
Grenze des Machbaren überschritten.<br />
Wie sollte diese Prüfung unter klinischen<br />
Bedingungen aussehen? Eine<br />
geeignete und praktikable validierte<br />
Methode ist nirgendwo beschrieben.<br />
Im Folgenden soll auf einige Punkte<br />
der RKI-Richtlinie eingegangen werden.<br />
Verantwortung<br />
Was nützen die besten Vorgaben, wenn in<br />
vielen ZSVAs der Stand von 1970 noch<br />
nicht verlassen wurde? Was nützen Bußgeldund<br />
Strafandrohungen, wenn selbst städtische<br />
Krankenhäuser das Vorhandensein dieser<br />
Gesetze, Richtlinien, Empfehlungen und<br />
Normen weiter ignorieren oder versuchen,<br />
sich durch Auslagerung an Dienstleister der<br />
Verantwortung zu entziehen. Diese Auslagerung<br />
muss dann selbstverständlich kostengünstiger<br />
und gesetzeskonform sein ... Der<br />
Stellenwert einer ZSVA im Krankenhaus<br />
wird auch weiterhin erst durch seinen Ausfall<br />
ersichtlich.<br />
Der Ausbildungsstandard der Mitarbeiter<br />
wird oftmals weiterhin über die Einsatzfähigkeit<br />
in anderen Bereichen geregelt (als Versetzung<br />
in die ZSVA – »Kellerkinder«). Für<br />
interne Fortbildungen (als »training on the<br />
job«) und regelmäßige Unterweisungen ist<br />
keine Zeit vorhanden. Diese Zeit sich zu<br />
nehmen bedeutet für viele ein mutiges<br />
Unterfangen (»Haben wir nicht Wichtigeres<br />
zu tun?«). Für externe Aus- und Weiterbildung<br />
fehlen die finanziellen Mittel oder die<br />
ZSVA ist personell unterbesetzt, so dass Mitarbeiter<br />
nicht zusätzlich über längere Zeit an<br />
derartigen Aus- und Weiterbildungen teilnehmen<br />
können.<br />
Titelthema<br />
Voraussetzungen für die Aufbereitung<br />
In der täglichen Praxis sind die Voraussetzungen<br />
für die Aufbereitung klar geregelt.<br />
Der Anwender gibt sein Medizinprodukt zur<br />
Aufbereitung in der ZSVA ab und die hat es<br />
aufzubereiten. Die Eignung der Verfahren<br />
und die Wirksamkeit werden nicht durch<br />
kritische Bewertungen geprüft. Bei der<br />
Beschaffung von Medizinprodukten (MP) ist<br />
die ZSVA nicht selten außen vor.<br />
Risikobewertung und Einstufung von<br />
MP vor der Aufbereitung<br />
Eine Risikobewertung findet selten oder gar<br />
nicht statt. Im günstigsten Fall wird eine<br />
Herstellerangabe gesucht, die ein Sterilisationsverfahren<br />
vorgibt. Das Eingehen auf<br />
Materialien und konstruktive Merkmale,<br />
sowie die Art der vorangegangenen und<br />
der nachfolgenden Anwendung überfordert<br />
die Mitarbeiter einer ZSVA, da es in<br />
Deutschland noch immer keine Berufsausbildung<br />
für diesen Bereich im Krankenhaus<br />
gibt. Die Durchführung der Fachkunde I bis<br />
III gemäß DGSV ist der erste Schritt, aber<br />
leider wird dieser nicht von allen Krankenhäusern<br />
getan. Bei Fremdvergabe wird diese<br />
Fachkunde wie selbstverständlich für die<br />
betreffenden Mitarbeiter gefordert, was sich<br />
aber wiederum nicht auf die Kosten auswirken<br />
darf.<br />
Wer also soll die Einstufung der Instrumente<br />
hinsichtlich der Risikoanalyse<br />
(europäisches Recht!) vor Ort durchführen?<br />
Der Hersteller wird sicher nicht der richtige<br />
Ansprechpartner sein, da er oft eine andere<br />
Einschätzung seines Produktes angibt als die<br />
»Experten« der Aufbereitung. Die in der<br />
Tabelle 1 genannte semikritische Einstufung<br />
ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung<br />
z.B. eines Spekulum, ist eine typische<br />
Einschätzung, die der Mitarbeiter einer<br />
ZSVA auf Grund seiner Erfahrungen nicht<br />
ganz teilt. Gerade die Reinigung eines Spekulum<br />
erweist sich auf Grund seiner »Mischkontamination«<br />
mit Blut, Schleim und Antiseptica<br />
oftmals als schwierig (deshalb Klammer<br />
in der Spalte Vorreinigung weglassen).<br />
Warum sollte ein Spekulum nicht immer sterilisiert<br />
werden, um Risiken zu minimieren?<br />
Angaben des Herstellers<br />
Auf Angaben des Herstellers, die der ZSVA<br />
Klarheit verschaffen, ist zu hoffen! Hierzu<br />
müsste aber definiert sein, was z.B.<br />
»trocken«, was »rückstandsfrei«, was eine<br />
»sachgerechte« Lagerung ist – alles nicht definierte<br />
Begriffe, mit denen validiert werden<br />
soll. Für die Aufbereitung ist zu befürchten,<br />
dass immer mehr MP manuell aufbereitet<br />
werden oder aber ein ganzer Gerätepark<br />
unterschiedlichster Typen zur Verfügung stehen<br />
muss.<br />
Die Aufbereitung diverser MP ist erst<br />
nach dem Studium ganzer »Begleitbücher«<br />
des Herstellers möglich, deren Umfang das<br />
Haftungsbewusstsein repräsentiert. Einer<br />
Abweichung von den Vorgaben steht außer<br />
durch Haftungsübernahme seitens des<br />
Anwenders nichts im Wege.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 7
Validierung der Aufbereitungsverfahren<br />
Hierzu geben das MPG und die MPBetreibV<br />
deutlich vor, was damit gemeint ist –<br />
es müsste ja nur befolgt werden! Dazu fehlen<br />
aber, wie schon gesagt, oftmals die Voraussetzungen.<br />
Es entsteht jedoch der Eindruck,<br />
dass eine validierte Aufbereitung nur für<br />
Dienstleister vorgesehen ist, da von seiten<br />
der Behörde immer wieder darauf hingewiesen<br />
wird, diese »validierte« Aufbereitung vertraglich<br />
abzusichern, um die Qualität der<br />
Aufbereitung im Krankenhaus zu sichern.<br />
Bei so mancher ZSVA stellt sich aber auch<br />
die Frage, welche Qualität gemeint ist, da<br />
doch ein »Bestandsschutz« für die ZSVA seit<br />
mehreren Jahrzehnten vorhanden ist. Eine<br />
überfällige Modernisierung des Geräteparks<br />
verbietet nicht selten die finanzielle Lage des<br />
Krankenhauses.<br />
Sicherung der Qualität der zur Anwendung<br />
kommenden Aufbereitungsprozesse<br />
Mit der RKI-Richtlinie hat der Anwender<br />
ein Werkzeug in die Hand bekommen, das<br />
hilfreich für sein Qualitätsmanagement sein<br />
könnte. Auch hier ist aber an die vielen<br />
8<br />
Titelthema<br />
Krankenhäuser zu denken, die ihre ZSVA<br />
noch auf dem Stand der 70er und 80er Jahre<br />
des vorigen Jahrhunderts betreiben.<br />
Wenn der Aufbereiter von Medizinprodukten<br />
auf besonders hohem Anforderungsniveau<br />
zertifiziert sein muss, so gilt<br />
das m.E. schon für die Krankenhäuser mit<br />
Orthopädie und Traumatologie. Wer<br />
hat denn schon einmal einen Markraumbohrer<br />
einer Risikobewertung<br />
unterzogen? Was aber bringt uns<br />
wirklich die Zertifizierung außer<br />
zusätzlichen Kosten? Die Anforderungen<br />
an die Aufbereitung sind<br />
bekannt und die Pflicht zur Einhaltung<br />
besteht. Wird das MP in einer<br />
ZSVA mit Zertifizierung sicherer aufbereitet<br />
als in einer ZSVA, die »nur«<br />
alle Leistungsvorgaben praktisch<br />
umgesetzt hat?<br />
Durchführung der Aufbereitung<br />
Hier hat das RKI dem Anwender eine Beschreibung<br />
der Aufbereitung geliefert, die<br />
man so detailliert vom Hersteller nur selten<br />
bekommt (trotz dicker Gebrauchsanweisungen<br />
in diversen Sprachen). Deshalb ist dieser<br />
Leitfaden für alle ZSVAs hilfreich und beinhaltet<br />
gleichzeitig die für die Ausbildung der<br />
Mitarbeiter erforderlichen Themen. Wer sich<br />
an den einzelnen Punkten der RKI-Richtlinie<br />
orientiert, wird mit Sicherheit potentielle<br />
Gefahren (»Restrisiko«) für den Patienten<br />
verringern können.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
Diese Auseinandersetzung des RKI<br />
mit Inhalt und Ablauf der Aufbereitung<br />
zeigt, dass sich auch das RKI der<br />
Zustände in den Krankenhäusern<br />
bewusst ist und Möglichkeiten sucht,<br />
hier Abhilfe zu schaffen. Leider ist<br />
damit die Frage der Finanzierung notwendiger<br />
Investitionsmaßnahmen<br />
nicht geklärt. Und dass die Umsetzung<br />
für die Krankenhäuser kostenneutral<br />
sei, wird niemand behaupten wollen.<br />
Zusammenfassung<br />
Meines Erachtens ist diese RKI-Richtlinie<br />
alles in allem positiv zu bewerten. Der<br />
Anwender in der ZSVA hat einen Leitfaden<br />
für eine validierte Aufbereitung von MP in<br />
der Hand. Leider sind ihm aber weiterhin<br />
die Hände gebunden, wenn die Umsetzung<br />
in der ZSVA eine finanzielle Mehrbelastung<br />
für das Krankenhaus bedeutet. Allein die<br />
Fachkunde I für die Mitarbeiter wird oftmals<br />
schon auf Grund der finanziellen Belastung<br />
und des Ausfalls der Arbeitskraft einer<br />
ohnehin schon unterbesetzten ZSVA abgelehnt.<br />
Inwieweit die Zertifizierung eine Verbesserung<br />
der Aufbereitung bringt, bleibt<br />
unklar. Eine bessere Motivation der Mitarbeiter<br />
und die Anerkennung ihrer verantwortungsvollen<br />
Tätigkeit (auch finanziell)<br />
erscheinen mir hier wesentlich effektiver. ■
Der AKI feiert in diesem Jahr sein 25jähriges<br />
Jubiläum. Gegründet wurde er<br />
von einer Gruppe von Fachleuten –<br />
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der<br />
chemischen und medizintechnischen<br />
Industrie –, um interdisziplinär und<br />
branchenübergreifend Informationen<br />
über die richtige Aufbereitung und<br />
Behandlung von chirurgischen Instrumenten<br />
zusammenzutragen.<br />
Viele Anwender und Fachleute kennen<br />
daher die »symbolischen« Markenzeichen<br />
des AKI. Es sind drei Broschüren, in denen<br />
der Arbeitskreis seine Empfehlungen zusammengefasst<br />
hat:<br />
• Die »Rote Broschüre« – Instrumenten-<br />
Aufbereitung richtig gemacht – gibt eine<br />
detaillierte Anleitung zum richtigen<br />
Umgang mit Instrumenten und erschien<br />
erstmals 1979. Sie liegt aktuell in der 7.<br />
Auflage vor.<br />
• Die »Gelbe Broschüre« befasst sich mit der<br />
Instrumenten-Aufbereitung in der Zahnarztpraxis,<br />
da die zahnärztliche Arbeitssituation<br />
mit einer Reihe von spezifischen<br />
Risikofaktoren verbunden ist.<br />
• Die »Graue Broschüre« enthält diverse Veröffentlichungen,<br />
die dem Praktiker in der<br />
Zentralen Sterilgutversorgung Hilfen an<br />
die Hand geben, um den gestiegenen<br />
Anforderungen an die Aufbereitung der<br />
zum Teil sehr komplexen Instrumente<br />
gerecht zu werden.<br />
Diese drei AKI-Broschüren und aktuelle<br />
Artikel zu weiteren Fachthemen können seit<br />
diesem Jahr kostenlos online auf der zweisprachigen<br />
Internetseite des AKI bestellt<br />
werden. Da die Aussagen des AKI schon seit<br />
vielen Jahren auch internationale Beachtung<br />
finden, stellt der AKI auf seiner Homepage<br />
Aktuell<br />
25 Jahre AKI –<br />
Arbeitskreis Instrumenten-Aufbereitung<br />
Ein Teil der Mitglieder des AKI. Das Bild zeigt von links: Sigrid Krüger, Robert Eibl, Claudia<br />
Schwieger, Roland Maichel, Rolf H. Uthmann, Ursel Oelrich, Rudolf Glasmacher, Helmi Henn,<br />
Hans Jörg Drouin, Dr. Jürgen Staffeldt, Dr. Holger Biering, Wolfgang Fuchs, Dr. Winfried<br />
Michels. Nicht auf dem Bild zu sehen sind: Prof. Dr. Med. Marianne Borneff-Lipp, Carsten<br />
Dogs.<br />
über den Link »Forum« eine Kommunikationsplattform<br />
zur Verfügung. Hier werden<br />
Fragen rund um das Thema Instrumenten-<br />
Aufbereitung von den Experten des AKI<br />
beantwortet und bei entsprechender Relevanz<br />
auf der Webseite veröffentlicht<br />
(www.a-k-i.org / info@a-k-i.org).<br />
Der Arbeitskreis besitzt eine ihm eigene<br />
Dynamik, die ihn immer wieder dazu<br />
antreibt, neue Entwicklungen auf dem<br />
Instrumentensektor und evtl. dadurch<br />
bedingte neue Anforderungen an die Aufbereitung<br />
aufzugreifen. Mittlerweile hat ein<br />
Generationenwechsel stattgefunden. Einige<br />
der frühen Mitglieder haben den Arbeits-<br />
kreis aus Altersgründen verlassen. Dafür<br />
konnten neue AKI-Mitglieder, unter anderem<br />
aus dem Bereich Krankenhaushygiene,<br />
dazugewonnen werden. ■<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 9
H. Henn<br />
Durch eine sachgerechte Aufbereitung<br />
soll das Risiko einer Übertragung von<br />
pathogenen oder fakultativ pathogenen<br />
Mikroorganismen weitgehendst ausgeschlossen<br />
werden. Einschlägige Richtlinien<br />
bzw. Verordnungen wie die MPBetreibV<br />
weisen darauf hin: »Reinigung,<br />
Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten<br />
sind unter Beachtung der<br />
Angaben des Herstellers mit geeigneten<br />
validierten Verfahren so durchzuführen,<br />
dass der Erfolg nachvollziehbar<br />
gewährleistet ist und die Sicherheit und<br />
Gesundheit von Patienten, Anwendern<br />
und Dritten nicht gefährdet wird.«<br />
Dazu ist es erforderlich, dass für die<br />
Aufbereitung validierte, standardisierte<br />
Abläufe und Verfahren eingesetzt werden.<br />
Der Faktor Mensch muss dabei in<br />
angemessener Weise berücksichtigt<br />
und entsprechend geschultes Personal<br />
eingesetzt werden.<br />
Sowohl die Überwachung und Kontrolle<br />
der Wirksamkeit der eingesetzten<br />
Verfahren, als auch die regelmäßige Weiterbildung<br />
des Personals durch entsprechende<br />
Schulungsbedarfspläne, hat eine<br />
hohe Bedeutung.<br />
Wichtige und für die Wirksamkeit<br />
und Sicherheit des Aufbereitungsverfahrens<br />
ausschlaggebende Tätigkeiten,<br />
Prozessschritte und Überwachungsmaßnahmen,<br />
sind durch verständliche Festlegungen<br />
in Form geeigneter Prozess-<br />
Verfahrensbeschreibungen und Arbeitsanweisungen<br />
niederzulegen.<br />
Richard Wolf GmbH<br />
Helmi W. Henn<br />
Pforzheimer Str. 32<br />
75438 Knittlingen<br />
Tel.: 0 70 43/3 54 58<br />
E-Mail: helmi.henn@web.de<br />
10<br />
Autorin<br />
Klinik + Hygiene<br />
Aufbereitung von starren<br />
Endoskopen und Zubehör<br />
Dabei bestehen keine Unterschiede zwischen<br />
großen zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen,<br />
Abteilungen mit<br />
dezentraler Aufbereitung oder Praxen,<br />
in denen ambulant operiert wird.<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Ablauf-Aufbereitung<br />
Nassentsorgung/<br />
Desinfektion<br />
Demontage<br />
Manuelle<br />
Reinigung<br />
Kontrolle<br />
Desinfektion<br />
Montage<br />
Kontrolle<br />
Aufbewahrung<br />
OP<br />
Instrumenten-Set<br />
AUFBEREITUNG<br />
STERILISATION<br />
OP-VORBEREITUNG<br />
OP<br />
1.1 Vorbereitung<br />
Die Effizienz der Reinigung kann durch folgende<br />
Umstände erschwert werden:<br />
• Zu langes Antrocknen von Rückständen,<br />
z.B. Blut, Schleim.<br />
• Koagulation von Eiweiß, z.B. in Blut,<br />
durch Kontakt mit Hautdesinfektionsmitteln<br />
auf Basis von Jod, quaternären Verbindungen<br />
oder Alkohol.<br />
• Polymerisation von Eiweiß bei Kontakt mit<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
aldehydischen Desinfektionsmitteln ohne<br />
ausreichende Reinigungswirkung.<br />
• Denaturierung von Eiweiß durch Hitze,<br />
z.B. durch Elektrokoagulation.<br />
Um ein Antrocknen von Operationsrückständen,<br />
z.B. Blut, Gewebe, Medikamenten<br />
etc., zu verhindern, empfiehlt es sich, bereits<br />
während des Eingriffs<br />
oder unmittelbar<br />
danach –<br />
noch am Instrumententisch<br />
– enge<br />
Kanäle von Instru-<br />
Trockenentsorgung<br />
Transport<br />
Vorbereitung<br />
Maschinelle<br />
Aufbereitung<br />
Montage<br />
Kontrolle<br />
Transport<br />
menten mit steriler<br />
Spüllösung durchzuspülen.<br />
Dazu darf<br />
keine physiologischeKochsalzlösung<br />
verwendet<br />
werden, da sonst<br />
Korrosionsgefahr<br />
besteht. Koagulationsflächen<br />
von HF-<br />
Instrumenten sind<br />
am besten mit einer<br />
Kompresse abzuwischen<br />
und Verkrustungen<br />
mit einer<br />
3%igen Wasserstoffperoxid-Lösung<br />
(H 2O 2) anzulösen,<br />
dann abzuwischen<br />
und mit sterilem<br />
Wasser zu spülen.<br />
Schlauchsysteme<br />
sind sofort nach<br />
Benutzung zu zerlegen und durchzuspülen.<br />
Grundsätzlich sollten benutzte Instrumente<br />
unmittelbar nach dem Einsatz einem<br />
Aufbereitungsverfahren zugeführt werden.<br />
Für die manuelle Aufbereitung von<br />
Endoskopen und Instrumenten wird eine<br />
Nassentsorgung empfohlen. Hierbei muss bei<br />
aldehydhaltigen Desinfektionsmitteln ein<br />
kompatibler Reinigungsverstärker eingesetzt<br />
werden, um einer Denaturierung von Eiweiß
entgegenzuwirken. Alle vorbereitenden Maßnahmen<br />
wie Demontage, Öffnen der Maulteile<br />
bei Gelenkinstrumenten, Hähne auf<br />
Durchgang stellen usw. sind bereits bei der<br />
Ablage (Nassentsorgungslösung) der Instrumente<br />
durchzuführen, da sonst eine sichere<br />
Desinfektion nicht gewährleistet werden<br />
kann.<br />
Es empfiehlt sich, für die Entsorgung<br />
spezielle Boxen und Aufbereitungskörbe,<br />
welche von den Instrumentenhersteller angeboten<br />
werden, zu verwenden.<br />
Bei anschließender maschineller Aufbereitung<br />
sollte auf jeden Fall trocken entsorgt<br />
werden.<br />
2. Reinigung und Desinfektion<br />
Eine effektive Reinigung, d.h. eine Entfernung<br />
aller Rückstände von inneren und äußeren<br />
Oberflächen, gekoppelt mit einer<br />
gleichzeitigen oder anschließenden Desinfektion<br />
zur Reduktion von Mikroorganismen,<br />
ist die Voraussetzung für eine sichere<br />
Sterilisation.<br />
2.1 Manuelle Reinigung und Desinfektion<br />
Für die Reinigung müssen die Instrumente<br />
grundsätzlich nach Herstellerangaben zerlegt,<br />
ggf. Hähne und Gummikappen entfernt,<br />
Innenräume entlüftet und Gelenke geöffnet<br />
werden. Bei besonders dünnen Instrumenten<br />
mit engen Kanälen, Hähnen und Ventilen ist<br />
ein vorheriges Durchspülen (z. B. mit Reinigungspistole)<br />
unumgänglich. Dies sollte aber<br />
nur unter Beachtung aller erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Gesichtsschutz,<br />
Spritzschutz, Schutzkleidung) erfolgen.<br />
Nach der Reinigung und Desinfektion<br />
sind die Instrumente gründlich mit Trinkwasser<br />
abzuspülen und zu trocknen. Hierfür<br />
können Tücher, Tupfer und Druckluft verwendet<br />
werden. Zur Unterstützung der<br />
Trocknung von engen Hohlräumen kann<br />
70%iger Alkohol eingesetzt werden. Anschließend<br />
sind die Instrumente auf Sauberkeit,<br />
Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit<br />
sowie eventuelle Korrosionen oder Beschädigungen<br />
zu prüfen, freizugeben oder ggf. auszusortieren.<br />
Verläuft die Kontrolle ohne<br />
Beanstandung, kann die Verpackung entsprechend<br />
dem Sterilisationsverfahren erfolgen.<br />
Klinik + Hygiene<br />
2.1.1 Ultraschall<br />
Instrumente müssen vom Hersteller für die<br />
Ultraschallbehandlung freigegeben sein.<br />
Endoskope (Optiken), Kameras und Lichtleitkabel<br />
dürfen auf keinen Fall einer Ultraschallbehandlung<br />
ausgesetzt werden, da sonst<br />
bei diesen Produkten eine Schädigung nicht<br />
zu vermeiden ist. Besonders empfohlen wird<br />
die Ultraschallbehandlung für Gelenkinstrumente,<br />
wie Zangen, Scheren und Stanzen<br />
usw., da durch Ultraschall der Reinigungseffekt<br />
verbessert wird.<br />
Um das Reinigungsergebnis sicherzustellen,<br />
müssen nachfolgende Punkte unbedingt<br />
berücksichtigt werden:<br />
• Das Bad muss bis zur Markierung gefüllt<br />
sein.<br />
• Das eingesetzte Behandlungsmittel (Reinigungs-<br />
bzw. Desinfektionsmittel mit Reinigungseffekt)<br />
muss kompatibel zur Ultraschallbehandlung<br />
sein.<br />
• Temperaturen über 50°C können zu Blutinkrustierungen<br />
führen<br />
• Eine hohe Schmutzbelastung im Ultraschallbad<br />
beeinträchtigt den Reinigungseffekt<br />
und fördert die Korrosionsgefahr. Je<br />
nach Benutzungshäufigkeit ist die Lösung<br />
regelmäßig, mindestens aber täglich, zu<br />
wechseln.<br />
• Die Beschallungszeiten für die Reinigung<br />
sollen 3–5 min, eine Frequenz von 35–40<br />
kHz und Temperaturen<br />
von<br />
45°C nicht<br />
überschreiten.<br />
• Instrumente<br />
dürfen nur in<br />
geeigneten Einsatzkörben<br />
–<br />
ggf. in speziellen<br />
Einsätzen – ins<br />
Ultraschallbad<br />
eingebracht werden.<br />
• Hohlkörper müssen<br />
so eingebracht<br />
werden,<br />
dass eine Benetzung<br />
des Innenlumensgewährleistet<br />
ist – evtl.<br />
spezielle Aufnahmevorrichtungen<br />
einsetzen.<br />
Bestückter Beladungsträger.<br />
• Schallschatten müssen vermieden werden.<br />
• Maulteile von Gelenken müssen geöffnet sein.<br />
• Um eine Beschädigung von Schneideflächen<br />
zu vermeiden, müssen diese Instrumente<br />
im Ultraschallbad berührungsfrei<br />
fixiert werden.<br />
• Nach der Ultraschallbehandlung sind die<br />
Instrumente ausreichend mit Leitungswasser<br />
zu spülen.<br />
Werden Instrumente vor der maschinellen<br />
Aufbereitung einer Vorbehandlung im Ultraschallbad<br />
unterzogen, so muss weiterhin folgendes<br />
beachtet werden:<br />
Um einer Schaumbildung bei der<br />
anschließenden maschinellen Aufbereitung<br />
entgegenzuwirken, sollte das eingesetzte<br />
Behandlungsmittel schaumarm sein. Auf<br />
jeden Fall müssen die Instrumente, nach<br />
Entnahme aus dem Ultraschall-Bad, sorgfältig<br />
abgespült werden.<br />
Weiterhin muss geprüft werden, ob das<br />
Behandlungsmittel mit den eingesetzten<br />
Produkten im Reinigungs- und Desinfektionsgerät<br />
kompatibel ist, da sonst mit Wechselwirkungen,<br />
Wirkungsverlust oder Materialschäden<br />
gerechnet werden muss.<br />
2.2 Maschinelle Reinigung und Desinfektion<br />
Für thermolabile Instrumente ist ein chemothermisches<br />
oder chemisches Verfahren einzusetzen.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 11
Trotz standardisierter Programmabläufe hängt<br />
das Reinigungsergebnis bei Endoskopen und<br />
Instrumenten im Wesentlichen von der Beladungstechnik<br />
ab.<br />
Nicht angeschlossene Innenlumen werden<br />
vom Aufbereitungsmedium nicht erreicht und<br />
somit auch nicht gereinigt und nicht desinfiziert.<br />
Verschmutzungen können bei den<br />
hohen Temperaturen regelrecht einbrennen,<br />
welche dann nur noch schwer entfernbar sind.<br />
Dazu kommt, dass Hohlkörper bei der Routine-Kontrolle<br />
schlecht überprüfbar sind.<br />
Vorraussetzungen für ein effektives Reinigungsergebnis<br />
sind:<br />
• Kenntnisse der Instrumente – dabei müssen<br />
unbedingt die Gebrauchsanweisungen<br />
beachtet werden, ggf. zusätzliche Einweisung.<br />
• Die Instrumente müssen, soweit wie in den<br />
Gebrauchsanweisungen beschrieben,<br />
demontiert und ggf. in geeigneten Vorrichtungen<br />
fixiert werden.<br />
• Endoskope (Optiken) sind durch entsprechende<br />
Körbe zu schützen. Diese Körbe<br />
werden auch für die anschließende Sterilisation<br />
eingesetzt. Bei Endoskopen mit<br />
12<br />
Autor<br />
Priv. Doz. Dr. Dr. F. v. Rheinbaben<br />
Henkel-Ecolab GmbH<br />
Postfach 13 04 06<br />
D-40554 Düsseldorf<br />
Klinik + Hygiene<br />
Arbeitskanälen muss zusätzlich für<br />
Anschlussmöglichkeiten gesorgt sein.<br />
• Bei Instrumenten mit Innenlumen muss eine<br />
Durchspülung sichergestellt werden, z.B.<br />
durch Anschließen an den Beladungsträger,<br />
Aufstecken auf spezielle Düsen usw.<br />
• Schläuche sind mit Hilfe entsprechender<br />
Vorrichtungen zu sichern und an den Beladungsträger<br />
anzuschließen.<br />
• Bei Gelenkinstrumenten muss durch geeignete<br />
Vorrichtungen (z.B. Spreitzer im Handgriff)<br />
dafür gesorgt sein, dass die Maulteile<br />
während des Aufbereitungsprogramms geöffnet<br />
sind.<br />
• Gelenkinstrumente mit Spülanschluss müssen<br />
an den Beladungsträger angeschlossen<br />
werden.<br />
Infektiologie<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
Bei der Wahl des Reinigers sind die Herstellerempfehlungen<br />
zu beachten.<br />
Die Wasserqualität spielt für Materialverträglichkeit,<br />
gerade bei der thermischen Methode,<br />
eine große Rolle. So ist beispielsweise<br />
bei einem Chloridgehalt ab 120 mg/l die<br />
Wahrscheinlichkeit von Lochfraßkorrosion<br />
relativ hoch.<br />
Für die Schlussspülung (Desinfektion)<br />
wird voll entsalztes Wasser empfohlen (z.B.<br />
erzeugt über Ionenaustauscher), um Ausfällungen<br />
von Härtebildnern, Fleckenbildung<br />
und Korrosionen zu vermeiden.<br />
3. Qualitätssicherung<br />
Für einzelne Instrumente beziehungsweise<br />
Instrumentengruppen sind die Aufbereitungsschritte<br />
und Kontrollen in Arbeitsanweisungen<br />
festzulegen. Diese sind bei Bedarf<br />
zu aktualisieren, so dass neue Instrumente<br />
oder Änderungen der Verfahren umgehend<br />
aktualisiert werden. Diese Unterlagen sollten<br />
auch für Schulungs- und Einweisungszwecke<br />
eingesetzt werden. Diese können auch als<br />
Nachweis der qualitätssichernden Maßnahmen<br />
herangezogen werden. ■<br />
Milzbrand: Erreger und Empfehlungen zur<br />
Infektionsprävention<br />
F. von Rheinbaben<br />
Milzbrand ist eine uralte Seuche. Sie<br />
wird schon im Alten Testament erwähnt.<br />
Die »fünfte ägyptische Plage«,<br />
die Gott der Herr dem Pharao schickte,<br />
war höchstwahrscheinlich Milzbrand.<br />
Milzbrand steht auch am Anfang der<br />
Geschichte der modernen Mikrobiologie<br />
und ist verbunden mit Namen wie dem<br />
von Louis Pasteur, der schon 1881 Versuchstiere<br />
mit attenuierten Stämmen<br />
immunisierte. Der Erreger, Bacillus<br />
anthracis, gehört zur Gruppe der sporenbildenden<br />
aeroben Mikroorganismen.<br />
Es besteht aus kettenartig angeordneten<br />
stäbchenförmigen Bakterien, die<br />
aber auch in der Lage sind, sehr<br />
umwelt- und chemikalienresistente<br />
Endosporen zu bilden (Abb. 1). In der<br />
Natur kommt der Erreger bei Nutztieren<br />
vor. Der Mensch wird bei Kontakt mit<br />
erkrankten Tieren oder Tierkadavern<br />
und vorzugsweise durch die Aufnahme<br />
von Sporen infiziert. Normale vegetative<br />
Zellen spielen bei der Infektion des<br />
Menschen keine besondere Rolle.<br />
Milzbrand ist eine Erkrankung des Weideviehs.<br />
Die Infektion führt in der Regel nach<br />
einer Inkubationszeit von 2 bis 3 Tagen zu<br />
einer stürmisch verlaufenden Sepsis, die nach<br />
1 bis 3 Tagen mit dem Tod endet. Kot und<br />
Harn des erkrankten Tieres sind blutig. Die<br />
Milz ist infolge ihrer Blutfülle schwarzrot<br />
geschwollen und erscheint brandig. Diesem<br />
Erscheinungsbild, das aber bei Infektionen des<br />
Menschen weniger in Erscheinung tritt, verdankt<br />
die Krankheit ihren Namen. Die Spo-
enbildung erfolgt außerhalb des infizierten<br />
Tieres oder Menschen im Erdreich. In den<br />
Körperflüssigkeiten oder in ungeöffneten Leichen/Tierkadavern<br />
findet keine Sporenbildung<br />
statt. Durch das Abhäuten und Zerlegen<br />
von Milzbrand-Tierkörpern und das Trocknen<br />
der Felle kommt es jedoch zu einer massenhaften<br />
Sporenbildung während des Trocknungsprozesses.<br />
Da vor allem die Sporen bei<br />
der Infektion des Menschen eine zentrale Rolle<br />
spielen, ist die Gefährdung, die von einem<br />
infizierten Menschen ausgeht, als beherrschbar<br />
einzustufen. Infektionen von Mensch zu<br />
Mensch finden nur äußerst selten statt.<br />
Krankheitsbild beim Menschen<br />
Für den Menschen ist die Infektion mit dem<br />
Erreger aber äußerst gefährlich. Man unterscheidet<br />
hier 4 Formen:<br />
1. Beim Hautmilzbrand handelt es sich<br />
um die häufigste Manifestation, die in ca.<br />
95 % aller aufgetretenen Milzbrandfälle beobachtet<br />
wird und unbehandelt bei jedem fünften<br />
Infizierten zum Tode führt.<br />
2. Weit gefährlicher ist der Lungenmilzbrand<br />
nach Einatmen von erregerhaltigem<br />
Material (Staub, Aerosole) oder der<br />
3. Darmmilzbrand nach Verschlucken des<br />
Erregers. Lungen- wie Darmmilzbrand verlaufen<br />
unbehandelt oder zu spät behandelt<br />
immer tödlich.<br />
4. Alle drei bisher genannten Formen<br />
können in die gleichfalls tödliche Milzbrandsepsis<br />
übergehen.<br />
Bei Hautmilzbrand bildet sich nach einer<br />
Inkubationszeit von 2 bis 5 Tagen an der<br />
Infektionsstelle innerhalb von 24 bis 48 Stunden<br />
eine schmerzlose Papel mit stark ödematösem<br />
Randsaum, deren Zentrum schwarznekrotisch<br />
zerfällt, während am Rand weitere<br />
seröse Bläschen entstehen. Lungenmilzbrand<br />
beginnt mit grippeähnlichen Symptomen, die<br />
sich in wenigen Stunden zu einer Pneumonie<br />
mit hohem Fieber, Atemnot und massiven<br />
Ödemen im Nacken, Thorax- und Mediastinalbereich<br />
entwickeln. Darmmilzbrand<br />
äußert sich als schwere Enteritis mit blutigserösen<br />
Ausscheidungen und Aszitesbildung.<br />
Wie viele andere bakterielle Erreger wird<br />
auch Bacillus anthracis erst durch die Bildung<br />
von Toxinen zu einem hochgradig pathogenen<br />
Mikroorganismus: Das Anthrax-Toxin besteht<br />
aus zwei enzymatisch aktiven Teilen, dem<br />
Ödem-Faktor und dem Letal-Faktor, mit<br />
Infektiologie<br />
Abb. 1: Bildung von hitze- und<br />
chemikalienresistenten<br />
Endosporen bei vegetativen<br />
Bakterien der Gattung Bacillus<br />
und Clostridium.<br />
einer katalytischen Aktivität für<br />
Makromoleküle im Zellinneren.<br />
Der dritte Faktor wird als<br />
protektives Antigen bezeichnet.<br />
Es bindet an Rezeptormoleküle<br />
auf Zelloberflächen und vermittelt<br />
die Aufnahme der beiden<br />
zuvor genannten Faktoren<br />
in die Zelle.<br />
Prävention<br />
Impfstoffe für Risikogruppen<br />
wie zum Beispiel Abdecker,<br />
Landwirte, Fleischverarbeiter<br />
oder Tierärzte sind in den meisten<br />
Ländern wegen ihrer<br />
schlechten Verträglichkeit zur<br />
Zeit nicht zugelassen. Milzbrandpatienten<br />
müssen daher<br />
unverzüglich mit wirksamen<br />
Antibiotika behandelt werden.<br />
Ebenso nehmen Expositionsprophylaxe<br />
und Desinfektionsmaßnahmen<br />
bei der<br />
Prävention eine zentrale Rolle<br />
ein. Hier ist grundsätzlich zu<br />
unterscheiden, ob man es mit<br />
dem vegetativen Erreger im<br />
Körper oder Körperflüssigkeiten<br />
eines erkrankten Individuums<br />
(Tieres oder Menschen) zu<br />
tun hat oder mit Milzbrandsporen,<br />
die sich außerhalb des<br />
Körpers haben bilden können.<br />
Resistenz des vegetativen<br />
Erregers<br />
Die vegetativen Zellen von<br />
Bacillus anthracis werden als<br />
empfindlich eingestuft und<br />
sind laut Empfehlungen des<br />
RKI (Robert Koch Institut)<br />
daher durch jedes RKI-gelistete<br />
Desinfektionsverfahren mit<br />
Wirkungsbereich A abzutöten.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 13
Desinfektionsmaßnahmen sollten bei Kontamination<br />
des Umfeldes mit erregerhaltigem<br />
Material sofort durchgeführt werden, um<br />
einer Sporenbildung zuvorzukommen.<br />
Stabilität von Milzbrandsporen<br />
Als eigentliche Gefahrenquelle sind dagegen<br />
Sporen einzustufen. Im Erdreich halten sich<br />
diese über viele Jahrzehnte, sie werden jedoch<br />
bei direkter Sonnenbestrahlung in ca. 4 Tagen<br />
abgetötet. In trockener Hitze von 120-140°C<br />
gehen sie nach 3 Minuten, in strömendem<br />
Dampf von 100°C nach 5 Minuten zu Grunde.<br />
Abgesehen von der guten Stabilität im<br />
Erdboden sind Bacillus-anthracis-Sporen aber<br />
nicht als stabiler einzustufen als die zur<br />
Testung der sporiziden Wirksamkeit verwendeten<br />
Arten Bacillus cereus und Bacillus subtilis.<br />
Zur Desinfektion von Milzbrandsporen<br />
kommen damit alle geprüften und gegen solche<br />
aeroben Sporenbildner wirksamen Mittel<br />
in Frage.<br />
Umgang mit Milzbrandpatienten<br />
Beim Umgang mit Milzbrandpatienten, die<br />
keine Sporen ausscheiden, sind nach den<br />
Richtlinien des RKI Mittel und Verfahren aus<br />
der RKI-Liste mit dem Wirkungsbereich A<br />
zur Desinfektion ausreichend. Zur Behandlung<br />
von Flächen werden sogar Mittel aus der<br />
DGHM-Liste mit deren 1 h-Wert empfohlen,<br />
sofern diese gleichzeitig RKI-gelistet sind und<br />
keine massive Kontamination mit erregerhaltigem<br />
Material vorliegt. Für die Behandlung<br />
von Instrumentarium werden thermische Verfahren<br />
empfohlen. Die Desinfektion von<br />
Wäsche und Textilien soll innerhalb des Isolierungsbereiches<br />
des Patienten durchgeführt<br />
14<br />
Infektiologie<br />
werden. Die Schlussdesinfektion des Raumes<br />
hat durch Verdampfen oder Vernebeln mit<br />
Formaldehyd zu erfolgen. Danach ist eine<br />
Scheuerdesinfektion mit Mitteln und Verfahren<br />
der RKI-Liste durchzuführen. RKI-gelistete<br />
Mittel sind auch zur Desinfektion von<br />
Matratzen, Kissen und Decken zu verwenden.<br />
Handelt es sich dagegen um Sporen-kontaminiertes<br />
Material aus der Umwelt, so sind<br />
sporizide Produkte bzw. Verfahren zu verwenden.<br />
Umgang mit Milzbrandsporen<br />
Sporenhaltiges oder sporenverdächtiges Material<br />
kann nur durch Sterilisationsverfahren<br />
und / oder mit sporiziden Mitteln dekontaminiert<br />
werden. Dies sind im wesentlichen Mittel<br />
auf der Basis von Aldehyden (Formaldehyd,<br />
Glutardialdehyd), von Aktivsauerstoffabspaltenden<br />
Verbindungen (Perborate, Peressigsäure)<br />
oder Halogenverbindungen (Natriumhypochlorit).<br />
Hautkontakt, Einatmen oder<br />
Verschlucken sporenhaltigen Materials ist<br />
unbedingt zu vermeiden. Sollte es zu einem<br />
solchen Kontakt gekommen sein, so wird eine<br />
prophylaktische Behandlung mit wirksamen<br />
Antibiotika durch einen Arzt notwendig.<br />
Die Prüfung von Desinfektionsmitteln auf<br />
Wirksamkeit gegenüber Bacillus anthracis<br />
wird aus Sicherheitsgründen in Deutschland<br />
nicht durchgeführt. Deshalb ist auch in der<br />
RKI-Liste kein entsprechendes Produkt mit<br />
Wirkungsbereich C (wirksam gegen Sporen<br />
von Bacillus anthracis) gelistet. Aussagen zur<br />
sporiziden Wirksamkeit können daher nur auf<br />
Desinfektionsmittelprüfungen mit anderen<br />
aeroben Sporenbildnern beruhen. Es ist davon<br />
auszugehen, dass die so ermittelten Konzen-<br />
Aktuell<br />
Vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium<br />
wurden im Rahmen möglicher Milzbrandgefährdungen<br />
Hinweise für den Gesundheitsschutz<br />
erarbeitet, die an die Gesundheitsämter<br />
des Bundeslandes weitergegeben und darüber<br />
hinaus auch den Polizei- und Feuerwehrdienststellen<br />
in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
trationen und Einwirkungszeiten auch gegen<br />
Milzbrandsporen wirksam sind. Bei der<br />
Behandlung von Oberflächen ist sicherzustellen,<br />
dass eine vollständige Benetzung stattfindet.<br />
Reinigungsmaßnahmen sind erst nach<br />
der Desinfektion durchzuführen. Schließlich<br />
sind beim Einsatz unbedingt auch die Sicherheitshinweise<br />
der Mittel zu beachten.<br />
Weitere Hinweise und Empfehlungen<br />
sind auch auf der Internetseite des Robert-<br />
Koch-Instituts (www.rki.de) zu finden. ■<br />
Empfehlungen bei Gefährdung durch Milzbranderreger<br />
bei kriminellen Handlungen<br />
Hinweise des Ministeriums für Arbeit,<br />
Soziales, Familie und Gesundheit des<br />
Landes Rheinland-Pfalz für den<br />
Gesundheitsschutz beim Umgang mit<br />
Material und Patienten, bei dem ein<br />
Milzbrandkontakt möglich ist.<br />
(Stand 19.10.<strong>2001</strong>)<br />
Literatur<br />
Bundesgesundheitsamt/Robert Koch Institut:<br />
Anforderungen der Hygiene an die<br />
Infektionsprävention bei übertragbaren<br />
Krankheiten. Bundesgesundhbl. 37, Sonderheft<br />
A1999E vom Mai 1994<br />
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten: Richtlinie des Bundesministeriums<br />
für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten über die Mittel und<br />
Verfahren für die Durchführung der Desinfektion<br />
bei anzeigepflichtigen Tierseuchen.<br />
322-3602-19/1, Mai 1993<br />
Hahn, Falke, Kaufmann, Ullmann: Medizinische<br />
Mikrobiologie und Infektiologie.<br />
Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New<br />
York (1999)<br />
Rolle, Mayr: Medizinische Mikrobiologie<br />
Infektions- und Seuchenlehre. Verlag F.<br />
Enke, 6. Aufl. 1993<br />
gebracht worden sind. Nachfolgend geben wir<br />
den Text dieser Empfehlungen wieder. Den Landesbehörden<br />
wurden zusätzlich Auflistungen von<br />
Antibiotika und Adressen von Untersuchungslaboratorien<br />
und Herstellern sowie die aktuelle<br />
Empfehlung des Robert-Koch-Institutes in einem<br />
Anhang zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Hinweise<br />
Der Milzbrand ist eine akute Infektionskrankheit,<br />
die durch Bacillus anthracis hervorgerufen<br />
wird mit unterschiedlichem klinischen Bild<br />
je nach Eintrittspforte (Haut, Lunge, Darm).<br />
Der natürliche Milzbrand ist eine Zoonose.<br />
Der Mensch ist nur fallweise Glied in der<br />
Infektionskette. Die Erregerübertragung findet<br />
dabei auf natürlichem Weg von tierischem<br />
Material ausgehend statt. Die Übertragung<br />
von Mensch zu Mensch ist sehr selten.<br />
Bei bioterroristischen Anschlägen spielt<br />
die Aufnahme der Sporen des Erregers über<br />
die Atemluft die wichtigste Rolle. Diese bilden<br />
sich als Dauerform von Bacillus anthracis<br />
in der Umwelt oder bei der Kultivierung des<br />
Bakteriums im Laboratorium. Bei Aufnahme<br />
größerer Mengen dieser Sporen kann es zum<br />
Lungenmilzbrand kommen. Da sie mit<br />
bloßem Auge nicht sichtbar sind und das<br />
Gefährdungspotential demzufolge nicht abgeschätzt<br />
werden kann, muss im Verdachtsfall<br />
die Inhalation der Sporen unbedingt vermieden<br />
werden. Sollte es dennoch zu einer Aufnahme<br />
gekommen sein, ist die prophylaktische<br />
Aufnahme von Antibiotika notwendig.<br />
Folgende Hinweise sollten aus Gründen des<br />
Gesundheitsschutzes beim Umgang mit Material<br />
und Patienten beachtet werden.<br />
1. Aufnahme von verdächtigem Material:<br />
Personen, die mit der Aufnahme verdächtigen<br />
Materials beauftragt sind, sollten Einmalschutzkleidung,<br />
Einmalschutzhandschuhe<br />
und sporendichte Atemschutzmasken dicht<br />
sitzend anlegen. Folgende Masken erfüllen<br />
diese Anforderung: High efficiency particulate<br />
air (HEPA)-Filter, FFP3-Maske.<br />
Bei der Materialaufnahme sind intensive<br />
Luftbewegungen zu vermeiden. Das Material<br />
ist in ein verschließbares Behältnis zu überführen.<br />
Nach Beendigung des Vorganges sind<br />
Kleidung, Handschuhe und Maske in ein<br />
verschließbares Behältnis zu entsorgen und<br />
dieses der thermischen Entsorgung zuzuführen.<br />
Anschließend müssen die Hände mit<br />
Seifenlösung gründlich gewaschen werden.<br />
Sollte es zu einem Kontakt mit verdächtigem<br />
Material gekommen sein, muss ein<br />
Arzt/eine Ärztin hinzugezogen werden,<br />
der/die die weiteren Maßnahmen der Überwachung<br />
und gegebenenfalls eine Therapieeinleitung<br />
festlegt.<br />
Aktuell<br />
2. Laboratoriumsuntersuchung verdächtigen<br />
Materials:<br />
Aufgenommenes Material muss in einem<br />
Sicherheitslaboratorium der Stufe 3 untersucht<br />
werden. Mit diesem muss zur Klärung des<br />
weiteren Verfahrensablaufes bereits vor Aufnahme<br />
des Materials Kontakt aufgenommen<br />
werden. Das Material für die mikrobiologische<br />
Untersuchung ist entsprechend den gültigen<br />
Verpackungsvorschriften für Diagnostische<br />
Proben zu transportieren. Das Transportsystem<br />
muss gekennzeichnet werden.<br />
3. Dekontamination der Umgebung:<br />
Sollte es möglicherweise zu einem Austrag<br />
von Sporen gekommen sein, sollte folgendermaßen<br />
verfahren werden:<br />
• Hat der Austrag in einem Raum stattgefunden,<br />
ist dieser nach Aufnahme des Materials<br />
sicher zu verschließen. Die Türen sind<br />
von außen zu verkleben. Eine Desinfektion<br />
mit Formaldehyd ist dann zu veranlassen,<br />
wenn in den Laboratoriumsuntersuchungen<br />
Bacillus anthracis nachgewiesen wurde.<br />
War das Untersuchungsergebnis negativ,<br />
kann der Raum wieder ohne Einschränkung<br />
genutzt werden.<br />
• Hat der Austrag im Freien stattgefunden,<br />
sollte der Bereich weiträumig abgesperrt<br />
werden und eine Behandlung der Oberflächen<br />
mit Formaldehyd 10%ig für 2<br />
Stunden oder Peressigsäure 1%ig für 30<br />
Minuten erfolgen.<br />
4. Krankenhaushygienische Maßnahmen<br />
bei der Behandlung:<br />
Bei Krankheitsverdacht muss die entsprechende<br />
Person stationär behandelt bzw.<br />
beobachtet werden. Für die Hygiene ist dabei<br />
folgendes zu beachten: Chemische Inaktivierungsverfahren<br />
bieten gegenüber den Sporen<br />
derzeit keine garantierte Sicherheit. Bei den<br />
hier erwähnten Mitteln bestehen Anhaltspunkte<br />
für Ihre Wirksamkeit gegenüber vegetativen<br />
Formen, deren Austrag beim Patienten<br />
am ehesten zu vermuten ist. Thermische<br />
Verfahren bieten demgegenüber eine hohe<br />
Sicherheit und sind deshalb nach Möglichkeit<br />
zu bevorzugen: Eine Mensch-zu-Mensch-<br />
Übertragung des Milzbrandes gibt es nur in<br />
seltenen Ausnahmefällen. Daher sind gängige<br />
Isolierungsmaßnahmen, wie auch bei multiresistenten<br />
Erregern üblich, ausreichend:<br />
• Der Patient ist im Einzelzimmer zu isolie-<br />
ren. Er darf das Zimmer nicht verlassen.<br />
Das Personal für die Behandlung ist auf das<br />
erforderliche Maß zu beschränken. Bei allen<br />
Verrichtungen am Patienten sind Mund-<br />
Nasen-Schutz, Schutzkittel, Handschuhe<br />
und Bereichsschuhe zu tragen.<br />
• Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis sind<br />
gegen die Sporen von Bacillus anthracis<br />
nicht wirksam. Deshalb ist zusätzlich eine<br />
Händewaschung mit Seife durchzuführen.<br />
• Für die laufende Flächendesinfektion ist Formaldehyd<br />
0,5% mit einer Einwirkzeit von 1<br />
Stunde zu verwenden. Nach Beendigung der<br />
Behandlung ist bei positivem Erregernachweis<br />
eine Raumdesinfektion mit Formaldehyd<br />
zu veranlassen.<br />
• Es ist ausschließlich Einmalgeschirr zu verwenden.<br />
• Instrumente sind im geschlossenen Behälter<br />
zur thermischen Desinfektion in die Zentralsterilisation<br />
des Krankenhauses zu transportieren.<br />
Anmeldung und Kennzeichnung der<br />
Behältnisse sind erforderlich.<br />
• Mit erregerhaltigem Material kontaminierte<br />
Textilien sind im Zimmer in Formaldehyd<br />
3% mit einer Einwirkzeit von 12 Stunden<br />
einzulegen und anschließend in die Zentralwäscherei<br />
des Krankenhauses zu transportieren.<br />
Anmeldung und Kennzeichnung der<br />
Behältnisse sind erforderlich.<br />
• Erregerhaltiges Material vom Patienten<br />
(Sekrete von Infektionsherden) und kontaminierte<br />
Abfälle sind im Zimmer zu sammeln<br />
und als Abfall der Gruppe C zu entsorgen.<br />
Bei Darmmilzbrand muss der Stuhl<br />
des Patienten mit Phenol desinfiziert werden.<br />
• Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod<br />
sind dem Gesundheitsamt zu melden. ■<br />
Weitere Informationen können über die Homepage des<br />
Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit<br />
des Landes Rheinland-Pfalz abgerufen werden.<br />
Autoren<br />
Erarbeitet von Dr. Heribert Bußmann,<br />
Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und<br />
Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz in<br />
Mainz, Dr. Wolfgang Hell, Landesuntersuchungsamt<br />
Rheinland-Pfalz in Koblenz,<br />
und Priv.-Doz. Dr. Michael Pietsch, Abteilung<br />
für Hygiene und Umweltmedizin der<br />
Universität Mainz.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 15
Fallbericht: Ein Gesundheitsamt aus<br />
Nordwürttemberg meldete eine größere<br />
Anzahl Personen (zunächst 33), die<br />
nach einem Kantinenessen an Bauchkrämpfen<br />
und Durchfall akut erkrankt<br />
waren. Fieber und Erbrechen als typische<br />
Symptome traten nicht auf. Als<br />
Inkubationszeit wurden von den Betroffenen<br />
6-18 Stunden angegeben. Bei<br />
genauerer Untersuchung zeigte sich,<br />
dass es sich bei den Erkrankten um<br />
Personen handelte, die von einer lokalen<br />
Metzgerei regelmäßig Mittagessen<br />
beziehen. Erkrankt waren nur solche<br />
Personen, die von den drei angebotenen<br />
Essen (Fleischküchle, Siedfleisch<br />
und Lasagne) das Siedfleisch verzehrt<br />
hatten. Durch einen Aufruf an alle<br />
betroffenen Personen konnten daraufhin<br />
Daten von 65 Personen erhoben<br />
werden. Hiervon aßen 59 Siedfleisch<br />
und 45 erkrankten. Sechs Personen<br />
meldeten sich, die ein anderes Menü<br />
verzehrten. Hiervon erkrankte niemand.<br />
Eine Rückfrage bei der Metzgerei<br />
ergab, dass 120-150 Portionen<br />
Siedfleisch an verschiedene Stellen<br />
geliefert bzw. verkauft worden waren.<br />
Hierbei wurde das Siedfleisch am Vortag<br />
gekocht, aufgeschnitten und bis<br />
zum darauf folgenden Tag kühl<br />
gestellt. Dann wurde es wieder erhitzt<br />
und in Warmhaltebehältern den verschiedenen<br />
Kunden geliefert.<br />
S. Brockmann, G. Klittich, R. Oehme,<br />
D. Waschko<br />
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg<br />
Wiederholdstr. 15<br />
70174 Stuttgart<br />
E-Mail: waschko@lga.bwl.de<br />
16<br />
Autoren<br />
Infektiologie<br />
Lebensmittelinfektionen (-intoxikationen)<br />
durch Clostridium perfringens<br />
S. Brockmann, G. Klittich, R. Oehme, D. Waschko<br />
Die Untersuchung von verschiedenen Rückstellproben<br />
des entsprechenden Tages ergab<br />
für das verdächtige Siedfleisch einen Nachweis<br />
von 10 6 KBE/g Clostridium perfringens.<br />
Die anderen untersuchten Proben erbrachten<br />
keinen Nachweis von pathogenen Keimen.<br />
In vier der daraufhin eingesandten Stuhlproben<br />
erkrankter Personen konnte Clostridium<br />
perfringens (C. perfringens) nachgewiesen<br />
werden. Da ein Nachweis des Keimes in<br />
Stuhlproben bei entsprechender Epidemiologie<br />
und dem Nachweis im Lebensmittel<br />
(>10 5 KBE/g) zwar als wahrscheinlich, aber<br />
nicht als beweisend anzusehen ist, wurden<br />
die gefundenen Stämme mittels Pulseld-Gelelektrophorese<br />
(PFGE) verglichen. Hierbei<br />
konnte eine klonale Identität der aus dem<br />
Lebensmittel und den Stühlen isolierten<br />
Stämme gezeigt werden (siehe Schaubild 1).<br />
Bei bakteriellen Erregern von Lebensmittelinfektionen<br />
denkt man zunächst an Salmonellen<br />
oder Campylobacter, weniger an<br />
Clostridium perfringens, der eher als Erreger<br />
von Gasbrand bekannt ist. Jedoch werden<br />
immerhin 5–10 % aller Lebensmittelinfektionen/-intoxikationen<br />
durch C. perfringens<br />
verursacht. 4,5 Untersuchungen mehrerer Ausbrüche<br />
mit zum Teil bis zu mehr als 1.000<br />
Erkrankten in einem Großkrankenhaus sind<br />
in der Literatur beschrieben. Eine jahreszeitliche<br />
Häufung, wie sie für Salmonellen oder<br />
Campylobacter üblich ist, gibt es nicht.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
C. perfringens ist ein anaerobes gram-positives<br />
sporenbildendes Stäbchenbakterium, welches<br />
ubiqitär vorkommt und auch im Darm<br />
von gesunden Tieren und beim Menschen<br />
gefunden wird. Sein Wachstumsoptimum<br />
liegt bei 43–47°C, eine Hemmung des<br />
Wachstums tritt bei Temperaturen unter 20°C<br />
auf. Cl. perfringens produzieren eine Vielzahl<br />
von hochaktiven Enzymen wie Kollagenase,<br />
Protease, Hyaluronidase, Desoxyribonuklease<br />
und Hämolysin. An Toxinen werden gebildet:<br />
letal wirkende, nekrotisierende, hämolysierende<br />
und enterotoxische. Es werden fünf<br />
C. perfringens Alpha Beta Epsilon Jota<br />
Typ<br />
A + – – –<br />
B + + + –<br />
C + + – –<br />
D + – + –<br />
E + – – +<br />
Tabelle 1 (3): Klassifikation von C. perfringens nach Toxinen<br />
Schaubild 1: Ergebnisse der Pulsfelgelelektrophorese<br />
(PFGE); M: Molekulargewichtmarker;<br />
1-4: Isolate aus Stuhlproben der<br />
Personen welche Siedfleisch verzehrten<br />
hatten; 5-7 und 10-13: Isolate anderer Herkunft<br />
8+9: Isolate aus dem betroffenen<br />
Siedfleisch.
verschiedene Typen von Cl. perfringens A–E<br />
unterschieden. Diese Einteilung erfolgt nach<br />
den vier so genannten »major lethal toxins«,<br />
die in unterschiedlicher Zusammensetzung<br />
in den einzelnen Typen vorkommen (Alpha,<br />
Beta, Epsilon, Jota). Als Gasbranderreger<br />
kommen vor allem die Typen A, C und D<br />
vor, als Lebensmittelvergifter vor allem der<br />
Typ A und weniger oft der Typ C. Die<br />
Typen B, D und E kommen hauptsächlich<br />
bei Tieren vor und verursachen die Enterotoxämie<br />
bei Schafen (Typ B) und die Toxämie<br />
bei Kälbern (Typ E). (Tabelle 1)<br />
Bei den Clostridien werden hitzeresistente<br />
und hitzelabile Stämme unterschieden.<br />
Die hitzeresistenten Stämme überleben Temperaturen<br />
von 100°C für 20–40 Minuten.<br />
Die hitzelabilen Stämme werden bei 100°C<br />
in wenigen Minuten abgetötet, können<br />
jedoch Temperaturen von 80°C für 10<br />
Minuten oder 70°C für 20 Minuten überleben.<br />
Durch subletale Hitzeeinwirkung wird<br />
die Sporulation angeregt und die Enterotoxinbildung<br />
aktiviert. »TSAI« (1974) untersuchte<br />
Proben mit Colstridium-perfringens-<br />
Stämme, die nach einer Hitzeeinwirkung von<br />
75°C über 20 Minuten eine 100 bis<br />
10.000fache Anzahl von Sporen aufwiesen<br />
verglichen mit Stämmen, die ohne Hitzeeinwirkung<br />
geblieben waren. 1<br />
Die häufigste mit C. perfringens assoziierte<br />
Darminfektion ist eine Diarrhoe mit<br />
Bauchkrämpfen, wobei Erbrechen und Fieber<br />
seltene Begleiterscheinungen sind. Die<br />
Inkubationsdauer beträgt 6–24 Stunden und<br />
die Krankheit dauert in der Regel nicht länger<br />
als einen Tag. Diese Art der Erkrankung<br />
wird durch das vom Typ A produzierte Enterotoxin<br />
hervorgerufen, welches bei der<br />
Sporulierung im Darm vom Erreger freigesetzt<br />
wird. Hierdurch wird der Glukosetransport<br />
gehemmt und es treten eine Schädigung<br />
des intestinalen Epithels mit Proteinverlust<br />
ins Darmlumen und eine Diarrhoe auf.<br />
Eine seltene durch C. perfringens Typ C<br />
hervorgerufene Erkrankung, die durch das<br />
Beta-Toxin hervorgerufen wird, ist eine akute<br />
nekrotisierende Erkrankung des Dünndarms<br />
(»Pig-bel« oder Darmbrand). Sie ist gekennzeichnet<br />
durch Unterleibsschmerzen, blutige<br />
Infektiologie<br />
Diarrhoe und besitzt eine Mortalität von bis<br />
zu 50% durch intestinale Perforation. Diese<br />
Form kann bei Personen auftreten, die aufgrund<br />
von proteinarmer Ernährung wenig<br />
Trypsin produzieren und mit C. perfringens<br />
Typ C kontaminierte Nahrungsmittel verzehren.<br />
So werden Krankheitsfälle unter<br />
anderem auch bei Eingeborenen von Neuguinea<br />
berichtet, nachdem sie ihre traditionellen<br />
ekzessiven Schweinefeste feierten oder<br />
bei unterernährten Personen nach Kriegsgefangenschaft.<br />
Solche Personengruppen sezernieren<br />
zu wenig Trypsin in den Dünndarm,<br />
um das Toxin, welches hier von den Keimen<br />
gebildet wird, zerstören zu können. Das Gift<br />
kann dann seine Wirkung im Dünndarm<br />
ungehindert entfalten. 6<br />
Lebensmittelinfektionen durch C. perfringens<br />
können nur durch lebende Keime<br />
verursacht werden, wenn sie in großer Menge<br />
(üblicherweise > 1-9 *100.000 KBE/g)<br />
aufgenommen werden. Die Keime vom Typ<br />
C produzieren im Darm das Beta-Toxin die<br />
Keime vom Typ A vermehren sich im Darm<br />
und sporulieren. Bei der Lysis der Sporen<br />
werden die Toxine freigesetzt und verursachen<br />
die Beschwerden.<br />
Verantwortlich für die Lebensmittelinfektionen<br />
ist vor allem kontaminiertes<br />
Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel). Untersuchungen<br />
konnten zeigen, dass bis zu 58%<br />
der Proben aus rohem Fleisch positiv waren.<br />
Auch aus roher Milch konnte der Keim –<br />
allerdings nur in geringer Menge – isoliert<br />
werden. 2<br />
Beim Braten oder durch das Kochen von<br />
Speisen werden zwar die vegetativen Zellen<br />
von C. perfringens abgetötet, aber nicht<br />
unbedingt alle Sporen. Werden dann nach<br />
dem Kochen die Speisen bei mittleren Temperaturen,<br />
z.B. Zimmertemperatur, gelagert,<br />
können die Sporen auskeimen und sich massiv<br />
vermehren. Findet danach nur ein kurzes<br />
Erhitzen oder ein zu geringes Wiedererwärmen<br />
statt, werden nicht alle vegetativen Zellen<br />
abgetötet. Beim Verzehr solcher Speisen<br />
kann es dann bei ausreichender Keimzahl zu<br />
einer Lebensmittelinfektion mit den oben<br />
dargestellten Symptomen kommen.<br />
Vergleicht man die in der Literatur beschriebenen<br />
Lebensmittelinfektionen durch C.<br />
perfringens miteinander, so trifft man immer<br />
wieder auf folgendes Vorgehen beim Zubereiten<br />
von Speisen: Vorkochen, Lagerung bei<br />
Zimmertemperatur, Verzehr kalt oder nicht<br />
ausreichend wieder erhitzt.<br />
Aus infektionsprophylaktischer Sicht ist<br />
daher folgendes Vorgehen einzuhalten:<br />
• Möglichst nicht vorkochen, sondern die<br />
Speisen am selben Tag zubereiten<br />
• Beim Kühlen den Temperaturbereich von<br />
40°C über 25°C zu 10°C möglichst schnell<br />
erreichen, um ein Auskeimen der eventuell<br />
vorhandenen Sporen zu verhinden (»kleine<br />
Portionen«)<br />
• Ausreichend lange und genügend hoch<br />
Wiedererhitzen (70°C, 10 Min) ■<br />
Literatur<br />
(1) in Hrsg.: G. Seidel und J. Kiesewalter:<br />
Bakterielle Lebensmittelinfektionen und<br />
–intoxikationen, Akademie-Verlag 1992,<br />
S. 330<br />
(2) in Hrsg.: G. Seidel und J. Kiesewalter:<br />
Bakterielle Lebensmittelinfektionen und<br />
–intoxikationen, Akademie-Verlag 1992,<br />
S. 328<br />
(3) S. Brockmann, K. Botzenhardt.: Clostridium<br />
perfringens als Indikator für fäkale<br />
Verunreinigungen des Trinkwassers in: gwf<br />
Wasser/Abwasser 141(2000)Nr.1, S. 22-33<br />
(4) B. Lorber: Gas Gangrene and other<br />
Clostridium associated diseases. In: Mandell,<br />
Douglas, Benetts: „Principles and<br />
Practice of Infectious Diseases. 5th edition.<br />
Gl. Mandell; J.E. Benett; R. Dolin; (eds),<br />
1999<br />
(5) H.E. Larson: Botulismus, Gasbrand<br />
und gastrointestinale Infektionen durch<br />
Clostridien. In: Infektionskrankheiten,<br />
Warrell, D.A. (ed), VCH Verlagsgesellschaft,<br />
1990<br />
(6) C.A. Mims; J.H. Playfair; I.M. Roitt;<br />
D. Wakelin; R. Williams: »Medizinische<br />
Mikrobiologie«, Ullstein Mosby 1996,<br />
S. 322ff<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 17
Die Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />
Instrumenten, insbesondere aus<br />
dem Bereich der Augenchirurgie, stellt<br />
ganz besondere Anforderungen an die<br />
Reinigung und Desinfektion. Zum<br />
einen müssen für die filigranen und<br />
leichten Instrumente spezielle Halterungen<br />
in Reinigungs- und Desinfektionsautomaten<br />
vorhanden sein, zum<br />
anderen erfordern die wertvollen<br />
Instrumente ein schonendes Reinigungsverfahren.<br />
Außerdem müssen<br />
Vorrichtungen verfügbar sein, um auch<br />
die zum Teil englumigen Kanülen und<br />
Spülhandgriffe sicher zu durchspülen.<br />
Zentrale versus manuelle, dezentrale<br />
Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />
Instrumenten<br />
Vielfach erfolgt die Aufbereitung von augenchirurgischen<br />
Instrumenten aus Sorge um<br />
die empfindlichen Instrumente dezentral.<br />
Dadurch werden längere Transportwege vermieden<br />
und es soll sichergestellt sein, dass<br />
die Instrumente besonders schonend unter<br />
Beachtung des Werterhalts aufbereitet werden.<br />
Eine dezentrale Aufbereitung verursacht<br />
aber auch, aufgrund der benötigten<br />
Geräte, z.B. einen Reinigungs- und Desinfektionsautomat<br />
oder eine Ultraschallanlage,<br />
sowie zusätzlichen Personalbedarf, höhere<br />
Kosten.<br />
18<br />
Autoren<br />
Kreiskrankenhaus Leer<br />
Hans Squar<br />
Annenstraße 9<br />
26789 Leer<br />
Dr. rer. nat. Andreas Brömmelhaus<br />
Miele PROFESSIONAL<br />
Carl-Miele-Str. 29<br />
33332 Gütersloh<br />
Tel.: 0 52 41/89-14 58<br />
Fax: 0 52 41/89-14 50<br />
Klinik + Hygiene<br />
Aufbereitung von mikrochirurgischen<br />
Instrumenten<br />
H. Squar, A. Brömmelhaus<br />
Abb. 1: Konfigurieren<br />
einer DIN-Siebschale<br />
für mikrochirurgischeInstrumente.<br />
Das Kreiskrankenhaus Leer ist ein mittleres<br />
Krankenhaus (250 Betten) mit einer augenchirurgischen<br />
Hauptabteilung, in der im<br />
Durchschnitt zirca acht Operationen pro Tag<br />
durchgeführt werden. Bei der Planung einer<br />
neuen Zentralsterilisation wurden auch die<br />
Instrumente aus der augenchirurgischen<br />
Abteilung berücksichtigt, die vorher dezentral<br />
aufbereitet wurden. Dadurch sollen eine<br />
möglichst große Auslastung der Geräte<br />
erreicht, die dort vorhandenen Erfahrungen<br />
bei der Instrumentenaufbereitung genutzt<br />
und eine hygienisch einwandfreie Aufbereitung<br />
der empfindlichen Instrumente sichergestellt<br />
werden. Der Umbau der Zentralsterilisation<br />
erfolgte vor ca. anderthalb Jahren<br />
und seit dieser Zeit geschieht die Aufbereitung<br />
auch der mikrochirurgischen Augeninstrumente<br />
in der ZSVA. Es liegen dabei seitdem<br />
sehr positive Erfahrungen vor.<br />
Aufbereitung der Instrumente in der<br />
ZSVA<br />
Die Reinigung und Desinfektion des gesamten<br />
anfallenden Instrumentarium, einschließlich<br />
der augenchirurgischen Instrumente mit<br />
Ausnahme der Lupen, erfolgt in zwei Reinigungs-<br />
u. Desinfektionsautomaten G 7826<br />
der Firma Miele. Die Dekontamination der<br />
Mikroinstrumente erfolgte anfänglich in<br />
Siebschalen, die mit speziellen, starren Halte-<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
rungen ausgestattet sind. Um ein »Herausfliegen«<br />
der Instrumente aus den Körben<br />
durch den starken Sprühstahl des unteren<br />
Sprüharmes zu verhindern, wurden die<br />
unterschiedlichen Ebenen der Einsätze mit<br />
einem speziellem »Lochblech« versehen, welches<br />
die Kraft des unteren Sprühstrahl reduziert<br />
und so ein Herausfliegen der Instrumente<br />
aus den Sieben verhindert. Die Reinigung<br />
erfolgt dann vornehmlich von oben.<br />
Spülschläuche und Saughandgriffe können<br />
an Spülvorrichtungen angeschlossen werden,<br />
die an den Einsätzen vorhanden sind. Keinesfalls<br />
als günstig erwiesen hat es sich,<br />
Einsätze zu verwenden, die mit einem Noppenband<br />
aus Silikon zur Lagerung der<br />
Instrumente ausgestattet sind. Die Reinigung<br />
ist dabei aufgrund von Spülschatten eingeschränkt<br />
und eine Trocknung der Instrumente<br />
nicht möglich.<br />
Neue Silikonhalterungen<br />
Seit einiger Zeit werden in dem Krankenhaus<br />
Leer neu entwickelte Silikonhalterungen<br />
getestet. Diese Silikonhalterungen sind<br />
so konstruiert, dass sie in DIN-Siebschalen<br />
geklemmt werden können (Abb. 1) und es<br />
dadurch ermöglicht wird, für das spezielle,<br />
im jeweiligem Haus verwendete Instrumentarium,<br />
optimal bestückte Siebschalen zu<br />
konfigurieren. Das gesamte Instrumentarium
eines Augen-OP-Sets ist dann während der<br />
Reinigung sicher gelagert und kann somit<br />
schonend aufbereitet werden (Abb. 2). Die<br />
Aufnahmen sind so weich gearbeitet, dass<br />
keine Beschädigungen am Instrumentarium<br />
auftreten können. Von der Form her sind sie<br />
so gestaltet, dass die Instrumente bei minimalen<br />
Berührungsflächen gut gehalten werden<br />
und nach dem Reinigungsprozess das<br />
Wasser ablaufen und somit die Trocknung in<br />
kurzer Zeit erfolgen kann. Außer den eigentlichen<br />
Halterungen sind auch »Stopper«<br />
erhältlich, die verhindern, dass »gerade«<br />
Instrumente, wie zum Beispiel kleine<br />
Häkchen, beim Reinigungsprozess aus den<br />
Haltern rutschen. Gegenüber den bisherigen<br />
Siebschalen mit starren Halterungen sind die<br />
Instrumente in den Silikonhalterungen besser<br />
gelagert und die große Flexibilität ermöglicht<br />
optimale Siebgestaltungen.<br />
Das gesamte Instrumentarium eines<br />
Augen-OP-Sets kann dann zum Beispiel<br />
platzsparend in einer halben DIN-Siebschale<br />
sicher untergebracht werden. Im Krankenhaus<br />
Leer hat es sich allerdings als zweckmäßig<br />
erwiesen, ganze DIN-Siebschalen zu<br />
nehmen und wie abgebildet zu konfigurieren<br />
(Abb. 3). Durch die Aufteilung der Siebschalen<br />
mittels »der Stopper« wurde in den Siebschalen<br />
ein Bereich abgetrennt, in dem anderes<br />
Zubehör wie Schüsseln, Nierenschalen<br />
aber auch Kabel und Schläuche aufbereitet<br />
werden kann.<br />
Die Beladung der Siebschalen erfolgt im<br />
Krankenhaus Leer schon direkt im Augen-<br />
OP. Somit sind die Instrumente schon auf<br />
dem Transport vom OP zur Zentralsterilisation<br />
sicher in den Siebschalen gelagert und vor<br />
Transportschäden geschützt. In der Zentralsterilisation<br />
werden die Siebschalen nur noch<br />
Klinik + Hygiene<br />
Abb. 2: Bestücken<br />
einer DIN-Siebschale<br />
mit augenchirurgischenInstrumenten.<br />
in Aufnahmewagen gegeben. Je nach Instrumentenanfall<br />
können die Einsätze z. B. auch<br />
mit Siebschalen anderer Disziplinen oder<br />
Containern komplettiert werden. Unwirt-<br />
Abb. 3: Komplett bestücktes Augen-Sieb.<br />
schaftlich wäre es zu warten, bis genügend<br />
augenchirurgische Instrumente anfallen, um<br />
damit eine komplette Charge zu spülen.<br />
Durch diese Arbeitsweise werden die Kapazitäten<br />
der vorhandenen Geräte optimal ausgenutzt<br />
und die Instrumente in kurzer Zeit<br />
dekontaminiert, wodurch lange Antrockenzeiten<br />
verhindert werden. Die Aufbereitung<br />
erfolgt mit einem materialschonendem<br />
VARIO-Programm mit einem mildalkalischem<br />
Reinigungsmittel. Zur Nachspülung<br />
wird vollentsalztes Wasser verwendet.<br />
Dadurch werden sehr gute Reinigungsergeb-<br />
nisse bei optimaler Materialschonung erzielt.<br />
Nach Ende des Reinigungsprogramms werden<br />
die Instrumente auf Sauberkeit und<br />
Funktionsfähigkeit kontrolliert, in Sterilisiersiebschalen<br />
verpackt und sterilisiert.<br />
Weitere Anwendungen<br />
Die Silikonaufnahmen eignen sich sicherlich<br />
zur Fixierung von kleinen, empfindlichen<br />
Instrumenten anderer OP-Sets bei der<br />
maschinellen Reinigung und Desinfektion.<br />
So können auch die feinen Instrumente aus<br />
dem Bereich HNO sicher positioniert werden.<br />
Oder auch die sichere Lagerung von<br />
dünnen Optiken, zum Beispiel aus dem<br />
Bereich der Urologie, ist denkbar. Die Silikonhalterungen<br />
stellen daher geeignete<br />
Lösungen zur Aufnahme von filigranen<br />
Instrumenten aus verschiedenen Bereichen<br />
dar und ermöglichen es, in jeder Zentralsterilisation<br />
für die speziellen Bedingungen<br />
optimale Korbzusammenstellungen zu konfigurieren<br />
und die filigranen Instrumente<br />
sicher und wirtschaftlich aufzubereiten. ■<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 19
Produktbeschreibung<br />
Der OLYMPUS mini ETD ist ein vollautomatischer,<br />
thermo-chemischer Reinigungsund<br />
Desinfektionsautomat für ein flexibles<br />
Endoskop, bei dem vom Dichtigkeitstest bis<br />
zum Nachspülen alles durch die Maschine<br />
ausgeführt wird. Ausgestattet ist der OLYM-<br />
PUS mini ETD mit zwei Endoskopaufbereitungsprogrammen.<br />
1. ECO-Plus Programm besteht aus:<br />
• 90 Sek. Dichtigkeitstest<br />
• Vorreinigung mit kaltem Wasser ohne Chemie<br />
• Reinigung mit C-ETD und 5 Min. Desinfektion<br />
bei 60°C mit D-ETD in einer Flotte<br />
• Das 1. Nachspülen erfolgt mit Kaltwasser<br />
• Beim 2. Nachspülen wird das Wasser auf<br />
60°C aufgeheizt<br />
• ca. 30 min. Aufbereitung bei Einlauftemperatur<br />
35°C und 400V-Stromanschluss<br />
Der OLYMPUS mini ETD ist mit einer<br />
rechnergestützten Programmsteuerung ausgestattet.<br />
Die Aufbereitung des Nachspülwassers<br />
erfolgt über eine in den mini ETD eingebaute<br />
UV-Anlage sowie thermisch bei 60°C. Für<br />
die Trocknung des Endoskopes nach der Aufbereitung<br />
ist das separates Trockenaggregat<br />
EndoDry vorhanden. Dieses wird auf den<br />
Aufbereitungskorb aufgesetzt und separat<br />
gestartet (Programmablauf beträgt maximal<br />
30 Min.). Nach Ende des Programms erfolgt<br />
ein akustischer Hinweiss. Im Trockenaggregat<br />
ist ein Sterilfilter der Klasse S eingebaut mit<br />
einer Standzeit von 300 Arbeitsstunden. Die-<br />
20<br />
Autorin<br />
Dr. Barbara Wilbrandt<br />
Krankenhaus Lichtenberg<br />
Fanninger Str. 32<br />
10365 Berlin<br />
Tel.: 0 30/55 18-24 37<br />
Fax: 0 30/55 18-27 30<br />
Klinik + Hygiene<br />
Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen<br />
von mit dem Trockenaggregat »Endo<br />
Dry« getrockneten Koloskopen<br />
Dr. B.Wilbrandt, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin/ Krankenhaushygienikerin<br />
se Standzeit wird durch die Steuerung elektronisch<br />
überwacht. Nach Ablauf der Standzeit<br />
erfolgt eine Meldung.<br />
Hygienekontrolle<br />
Insgesamt wurden zehn Koloskope an fünf<br />
verschiedenen Tagen (jeweils Montag- nach<br />
Lagerung über das Wochenende und Mittwoch-<br />
unter Praxisbedingungen) vor Arbeitsbeginn<br />
untersucht. Alle Koloskope wurden<br />
maschinell (OLYMPUS mini ETD) aufbereitet.<br />
Fünf wurden durch das Aufsetzen des<br />
speziellen Trockenaggregates »Endo Dry«<br />
getrocknet und die übrigen fünf wurden wie<br />
üblich mit Druckluft getrocknet. Die optimale<br />
Trocknung mit dem Trockenaggregat<br />
»Endo Dry« als entscheidende Maßnahme<br />
zur Vermeidung der Rekontamination aufbereiteter<br />
Endoskope durch Wasserkeime, wie<br />
z.B. Pseudomonas aeruginosa war Schwerpunkt<br />
dieser Untersuchung. Zur Beurteilung<br />
des Reinigungs-, Desinfektions- und Trocknungserfolges<br />
wurden je Koloskop drei<br />
Kanäle gespült, drei Tupferabstriche und eine<br />
Abklatschprobe zur Beurteilung der äußeren<br />
Koloskopanteile entnommen.<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
Material und Methoden:<br />
Ergebnisse sind<br />
positiv: Der OLYM-<br />
PUS mini ETD ist für<br />
die Aufbereitung von<br />
Koloskopen gut<br />
geeignet.<br />
Kanalspülungen<br />
Der Absaug- und der Biopsiekanal der aufbereiteten<br />
und getrockneten Koloskope wurde<br />
vor dem Einsatz am Patienten mit 20 ml steriler<br />
physiologischer Kochsalzlösung gespült<br />
und die Spülflüssigkeit an den Kanalausgängen<br />
in je einem sterilen Gefäß aufgefangen.<br />
Der Luft-Wasser-Kanal wurde nach dem<br />
Anschließen des Endoskopes an den Endoskopieturm<br />
untersucht. Dazu wurde zunächst<br />
eine aufbereitete Wasserflasche mit<br />
steriler physiologischer Kochsalzlösung gefüllt,<br />
am Turm platziert und am Endoskop<br />
angeschlossen. Durch Betätigung des entsprechenden<br />
Ventils wurden 20 ml dieser<br />
Flüssigkeit durch den Luft-Wasser-Kanal<br />
geleitet und in einem sterilen Gefäß aufgefangen.<br />
Die Keimzahlbestimmung erfolgte mittels<br />
Agar-Oberflächenkultur durch das Ausspateln<br />
von 0,1 und 1,0 ml Spülflüssigkeit<br />
auf Columbia-Agar.<br />
10 ml Spülflüssigkeit wurden filtriert<br />
(Membranfilter-Porengröße 0,2 mm) und
anschließend das Filter ebenfalls auf eine<br />
Columbiaplatte aufgelegt.<br />
Die Inkubation der Platten erfolgte über 48<br />
Stunden bei 37°C.<br />
Die Keimzahlbestimmung erfolgte durch<br />
Auszählung der koloniebildenden Einheiten<br />
(KBE) und die Differenzierung nach standardisierten<br />
Labormethoden.<br />
Zusätzlich wurde zum Nachweis von Desinfektionsmittelrückständen<br />
ein Hemmstofftest<br />
durchgeführt (auf eine mit Bacillus subtilis<br />
beimpften Müller-Hinton-Agarplatte ein<br />
unbeschicktes Testplättchen legen und 20 ml<br />
Spülflüssigkeit auftropfen).<br />
Abklatschproben<br />
Die mikrobiologische Untersuchung des<br />
Außenmantels des jeweiligen Koloskopes<br />
erfolgte mittels RODAC-Platten mit CS-<br />
Agar (Casein- Sojabohnenmehlpepton) vom<br />
Distalende des Einführungsteiles. Sie wurden<br />
über 48 Stunden bei 37°C inkubiert.<br />
Anzeige<br />
Klinik + Hygiene<br />
Die Keimzahlbestimmung erfolgte durch<br />
Auszählung der koloniebildenden Einheiten<br />
(KBE) und die Differenzierung nach standardisierten<br />
Labormethoden.<br />
Tupferabstrichproben<br />
Drei Tupferabstriche wurden an schwer<br />
zugänglichen Bereichen (Eingang Biopsie-<br />
Kanal, Eingang Absaugkanal und Distalende)<br />
des Koloskops genommen. Sie wurden<br />
fraktioniert auf Columbia- und Mac-Conkey-Agar<br />
ausgestrichen und diese für 48<br />
Stunden bei 37°C bebrütet. Die Differenzierung<br />
erfolgte nach standardisierten Labormethoden.<br />
Ergebnisse:<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden,<br />
dass weder bei den Kanalspülwasserproben,<br />
den Tupferabstrichen und den Abklatschproben<br />
Keimwachstum festgestellt werden<br />
konnte.<br />
Beurteilung:<br />
Die Ergebnisse der durchgeführten hygienisch-mikrobiologischen<br />
Untersuchungen<br />
der mit der Mini ETD der Firma OLYM-<br />
PUS aufbereiteten Koloskope belegen die<br />
sehr gute Qualität der Aufbereitung. Das<br />
eingesetzte Trockenaggregat »Endo Dry«, das<br />
nach Abschluß des Aufbereitungsprogrammes<br />
angeschlossen wurde, optimiert den<br />
Trocknungsprozess und kann das Risiko<br />
eventueller Restfeuchte innerhalb der Kanäle<br />
reduzieren. Selbst eine längere Lagerung von<br />
bis zu drei Tagen (Wochenendsituation), die<br />
ein potentielles Risiko darstellt, zeigte, dass<br />
die durchgeführte Trocknung mit dem<br />
Trockenaggregat »Endo Dry« optimal war<br />
und bei den untersuchten Koloskopen keine<br />
Rekontamination feststellt wurde. Somit ist<br />
aus krankenhaushygienischer Sicht ein Einsatz<br />
des Trockenaggregats »Endo Dry« zu<br />
befürworten. ■<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 1 21
22<br />
<strong>aseptica</strong><br />
<strong>aseptica</strong><br />
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Desinfektion und Hygiene tätig sind. Schwerpunktthemen werden<br />
aufgegriffen und klar aufbereitet. Informationen aus der Praxis und<br />
Forschung stehen dabei im Vordergrund. Berichte, Interviews und<br />
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<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3<br />
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Krankenhaus/Praxis<br />
Abteilung<br />
Name<br />
Vorname<br />
Tätigkeit<br />
Straße, Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
Telefonnummer<br />
✂
Wo: Charité Berlin<br />
Hörsaal 1 des Virchow-Klinikums<br />
(U-Bahnhof Amrumer Straße)<br />
Wann: 8. Februar 2002<br />
9:30-9:40 Begrüßung<br />
9:40-10:00<br />
H. Pahlke, Fachberatung Zentrale<br />
Sterilgutversorgung (ZSVA) Berlin<br />
Leistungsparameter und deren Verifizierung<br />
in der Sterilisiergut-Aufbereitung<br />
10:00-10:20<br />
H. Weiss, Fa. Karl Storz<br />
Vorgaben des Herstellers zur validierten<br />
Aufbereitung moderner Instrumente<br />
10:20-10:40<br />
K. Roth, Fa. SMP, Tübingen<br />
Verifizierung des Reinigungsergebnisses<br />
durch Parameter-Kontrolle<br />
10:40-10:50<br />
Th.W. Fengler, Chirurgie-Instrumenten-<br />
Arbeitsgruppe (CIA) Berlin<br />
Instrumentenverfügbarkeit – wie viele<br />
Instrumente braucht eine OP wirklich?<br />
10:50-11:00 Kaffeepause<br />
11:00-11:45<br />
H. Hussel, Precision Data Systems<br />
Dokumentation, Qualitätskontrolle und<br />
Leistungsparameter-Verifizierung für die<br />
Sterilgut-Aufbereitung<br />
11:45-12:30<br />
L. Jatzwauk, Universitätsklinikum<br />
Carl Gustav Carus, Dresden<br />
Wirksamkeitsprüfung bei Reinigungs-/<br />
Desinfektionsautomaten<br />
12:30-13:30 Mittagspause<br />
Kontakt<br />
Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas W. Fengler<br />
Tel.: 01 72/7 38 24 39<br />
E-Mail:<br />
md.fengler@gmx.de<br />
md.fengler.cia-berlin@t-online.de<br />
fengler@cleanical.de<br />
Tagung<br />
Forum 2002<br />
Tagung/Impressum<br />
13:30-13:50<br />
R. Fischer-Bieniek, T. Neumann,<br />
J. Bohnen, wfk – Forschungsinstitut<br />
für Reinigungstechnologie e.V.<br />
Konzeptionelle Vorstellungen zur<br />
Instrumenten-Reinigung<br />
13:50-14:10<br />
A. Brömmelhaus, Fa. Miele, Gütersloh<br />
Überprüfung von RDT-Automaten und<br />
Prozess-Dokumentation<br />
14:10-14:30<br />
M. Mohr, Fa. Schülke & Mayr, Hamburg<br />
Reinigungschemie im Zusammenspiel mit<br />
Automaten (RDTA) und Instrumenten<br />
14:30-14:50<br />
W. Linxweiler, Fa. Merck, Darmstadt<br />
Schnelltests zum Hygiene-Monitoring<br />
14:50-15:30<br />
Round Table–Gespräch zum Thema<br />
Reinigungskontrolle<br />
15:30-15:50 Kaffeepause<br />
15:50-16:10<br />
R. Reichl, NMI Reutlingen<br />
Validierung der Reinigung mit Hilfe<br />
oberflächenanalytischer Verfahren<br />
16:10-16:30<br />
H. Frister, W. Michels,<br />
FH Hannover Bioverfahrenstechnik,<br />
Fa. Miele<br />
Probengewinnung und analytische Verfahren<br />
zur Reinigungskontrolle bei zu sterilisierenden<br />
Medizinprodukten<br />
16:30-17:15<br />
H. W. Röhlig, Richter, Oberhausen<br />
Neue Rechtsvorschriften – zur Zweckbestimmung<br />
des Medizinproduktes<br />
17:15-17:30<br />
Resumée und Verabschiedung<br />
Programmänderungen vorbehalten<br />
Teilnahmegebühr Euro 10,00 (schließt Referateband<br />
ein).<br />
7. Jahrgang, 3/01<br />
Wissenschaftlicher Beirat:<br />
C. Binkhoff, Peißenberg<br />
U. Junghannß, Köthen<br />
H. Pahlke, Berlin<br />
M. Pietsch, Mainz<br />
H.-W. Röhlig, Oberhausen<br />
D. Waschko, Lauffen<br />
Herausgeber:<br />
P&P GmbH<br />
Postfach 26 53<br />
33256 Gütersloh<br />
Telefon: 0 52 41/2 34 80-60<br />
Fax: 0 52 41/2 34 80-61<br />
ISDN: 0 52 41/2 34 80-64<br />
E-Mail: <strong>aseptica</strong>@gmx.de<br />
In Zusammenarbeit mit<br />
Henkel-Ecolab GmbH & Co. OHG<br />
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40554 Düsseldorf;<br />
Miele & Cie.<br />
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33325 Gütersloh;<br />
OLYMPUS OPTICAL CO. (Europa) GmbH<br />
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20034 Hamburg<br />
Verantwortlich für den Inhalt:<br />
Reinhild Portmann<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Miele & Cie.<br />
Carl-Miele-Straße 29<br />
33332 Gütersloh<br />
Telefon: 0 52 41/89 19 52<br />
Fax: 0 52 41/89 19 50<br />
Redaktion:<br />
Klaus-Peter Becker, Henkel-Ecolab;<br />
Dr. Klaus-Peter Bansemir, Henkel-Ecolab;<br />
Dr. Winfried Michels, Miele;<br />
Thomas Brümmer, Olympus<br />
Realisation und Layout:<br />
P&P GmbH, Gütersloh<br />
Guido Klinker, Britta Wefers<br />
Druck:<br />
Top Publishing GmbH<br />
Carl-Bertelsmann-Str. 33<br />
33332 Gütersloh<br />
Auflage: 7.500<br />
Impressum<br />
Erscheinungsweise:<br />
dreimal jährlich<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier<br />
Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion.<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge können von<br />
der Meinung der Redaktion abweichen. Für unverlangt<br />
eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine<br />
Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich<br />
vor, Leserbriefe zu kürzen.<br />
ISSN 1439-9016<br />
<strong>aseptica</strong> 7. Jahrgang <strong>2001</strong> - Heft 3 23
Neu :<br />
Weitere Informationen:<br />
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faxen an 05241/8966539 oder anrufen 0180 220 21 21*<br />
*3 0,06 / DM 0,12 / Minute<br />
Die neue Norm. Der neue Anspruch. Typisch Miele.<br />
Bei der Aufbereitung medizinischer Instrumente ist die gründliche Reinigung<br />
die wesentliche Voraussetzung für eine sichere Desinfektion und Sterilisation.<br />
Schon jetzt setzt Miele als führender innovativer Hersteller durch die Erfüllung<br />
der zukünftigen europäischen Norm prEN 15 883 einen neuen Standard für<br />
Reinigungs- und Desinfektionsautomaten. Die Gerätegeneration G 78 ist der<br />
neue Anspruch für die Instrumentenaufbereitung in Klinik, Praxis und Labor.<br />
Stempel / Absender s<br />
Reinigungs- und<br />
Desinfektionsautomaten<br />
für Klinik, Praxis und Labor<br />
AS