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<strong>insight</strong> corporate Governance Germany politik<br />

>>ANALYSE<br />

besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Dritten als Aktionär<br />

eintragen zu lassen. Hierauf verwies bereits der<br />

Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins<br />

in seiner Kritik zum Referentenentwurf.<br />

Es wäre auch denkbar gewesen, mehr Transparenz zum<br />

Beispiel durch Absenkung beziehungswweise Ausweitung<br />

der aktienrechtlichen Meldeschwellen zu erreichen.<br />

Bestandsschutz<br />

§ 26f Abs. 1 S. 2 EGAktG-E gewährt einen weit reichenden<br />

Bestandsschutz. Für Gesellschaften, die bis<br />

zum Tag des Kabinettsbeschlusses (20. Dezember<br />

2011) gegründet wurden und Inhaberaktien ausgegeben<br />

haben, findet die Neuregelung des § 10 Abs. 1<br />

AktG-E keine Anwendung. Eine Übergangsfrist, nach<br />

deren Ablauf die Aktien umgestellt werden müssen, ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

Für den Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft<br />

kommt es gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 AktG auf die notarielle<br />

Beurkundung der Satzung an.<br />

Fazit<br />

Der über einjährige Zeitraum zwischen dem Erscheinen<br />

des Referentenentwurfs am 2. November 2010<br />

und dem verabschiedeten Regierungsentwurf am 20.<br />

Dezember 2011 spiegelt die kontroverse Diskussion<br />

über den Inhalt der Aktienrechtsnovelle wider. Auch<br />

weiterhin bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber,<br />

wie die angestrebten Ziele am besten umgesetzt<br />

werden können. Es bleibt abzuwarten, ob es der Aktienrechtsnovelle<br />

2012 gelingt, die vorgegebenen Ziele<br />

umfänglich zu erreichen. Insbesondere in Bezug auf die<br />

Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche<br />

erscheint dies zweifelhaft.<br />

Das eingeführte (teilweise) Wahlrecht der Aktienart für<br />

nicht börsennotierte Unternehmen ist jedoch zu begrüßen.<br />

*Von Reinhard Eyring, Partner und Dr. Philip Cavaillès, Rechtsanwalt<br />

und Solicitor (England & Wales) Ashurst LLP.<br />

Manche Informationen sind nur<br />

für den Aufsichtsrat bestimmt.<br />

Und nicht für die falschen Hände.<br />

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issue 02/2012 12<br />

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