Vorbereitung, Beschlusskompetenzen - Verband der ...
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Lösung Beispiel 6a/b<br />
a) Zunächst ist <strong>der</strong> Beschluss wirksam. Die fehlende<br />
Ordnungsmäßigkeit führt nur zu seiner Anfechtbarkeit.<br />
Wird nicht binnen Monatsfrist angefochten, erlangt <strong>der</strong><br />
Beschluss Bestandskraft.<br />
b) Es fehlt dem Beschluss an Beschlusskompetenz.<br />
§ 16 Abs. 4 WEG legitimiert nur die Kostenverteilung<br />
im Einzelfall. Der Beschluss ist nichtig (BGH v.<br />
1.4.2011 - V ZR 162/10).<br />
Beschlüsse in <strong>der</strong> Eigentümerversammlung fassen<br />
Bad Homburg, 13. Juni 2012<br />
Folie 24