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Vorbereitung, Beschlusskompetenzen - Verband der ...

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BGH v. 28.10.2011 – V ZR 253/10<br />

Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in <strong>der</strong> ab<br />

dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung stellt es keine<br />

unzulässige Beschränkung <strong>der</strong> Bestellung o<strong>der</strong><br />

Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip<br />

durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- o<strong>der</strong> des<br />

Wertprinzips abbedungen worden ist.<br />

[Es wird hier nicht vom durch § 26 Abs. 1 WEG<br />

geschützten Mehrheitsprinzip abgewichen, son<strong>der</strong>n<br />

vom dispositiven Stimmkraftsprinzip des § 25 Abs. 2<br />

WEG.]<br />

Beschlüsse in <strong>der</strong> Eigentümerversammlung fassen<br />

Bad Homburg, 13. Juni 2012<br />

Folie 50

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