Vorbereitung, Beschlusskompetenzen - Verband der ...
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BGH v. 28.10.2011 – V ZR 253/10<br />
Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in <strong>der</strong> ab<br />
dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung stellt es keine<br />
unzulässige Beschränkung <strong>der</strong> Bestellung o<strong>der</strong><br />
Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip<br />
durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- o<strong>der</strong> des<br />
Wertprinzips abbedungen worden ist.<br />
[Es wird hier nicht vom durch § 26 Abs. 1 WEG<br />
geschützten Mehrheitsprinzip abgewichen, son<strong>der</strong>n<br />
vom dispositiven Stimmkraftsprinzip des § 25 Abs. 2<br />
WEG.]<br />
Beschlüsse in <strong>der</strong> Eigentümerversammlung fassen<br />
Bad Homburg, 13. Juni 2012<br />
Folie 50