Vorbereitung, Beschlusskompetenzen - Verband der ...
Vorbereitung, Beschlusskompetenzen - Verband der ...
Vorbereitung, Beschlusskompetenzen - Verband der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 26 Abs. 1 WEG<br />
• Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen<br />
die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit.<br />
• Die Bestellung darf auf höchstens fünf Jahre vorgenommen<br />
werden, im Falle <strong>der</strong> ersten Bestellung nach <strong>der</strong> Begründung von<br />
Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre.<br />
• Die Abberufung des Verwalters kann auf das Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes beschränkt werden.<br />
• Ein wichtiger Grund liegt regelmäßig vor, wenn <strong>der</strong> Verwalter die<br />
Beschluss-Sammlung nicht ordnungsmäßig führt.<br />
• An<strong>der</strong>e Beschränkungen <strong>der</strong> Bestellung o<strong>der</strong> Abberufung<br />
des Verwalters sind nicht zulässig.<br />
Beschlüsse in <strong>der</strong> Eigentümerversammlung fassen<br />
Bad Homburg, 13. Juni 2012<br />
Folie 49