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Gemeinde Boniswil Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

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Ausrichtung der<br />

Wohnung<br />

Raumhöhe<br />

Fensterfläche<br />

§ 24<br />

Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse<br />

(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen.<br />

Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind<br />

nicht gestattet.<br />

§ 25<br />

1 Vollgeschosse mit Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräumen müssen bei<br />

Neubauten eine Raumhöhe von mind. 2.30 m aufweisen.<br />

2 Die Fensterfläche von Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräumen muss<br />

bei Neubauten mind. 1/10 der Bodenfläche betragen.<br />

Ausrichtung<br />

der Wohnung<br />

Raummasse<br />

Fenstergrössen,<br />

Nebenräume für<br />

Neubauten<br />

Anordnung der Garagen<br />

<strong>und</strong> Abstellplätze<br />

5.3 Wohnhygiene<br />

<strong>BNO</strong> <strong>Boniswil</strong> vom 5. Juni 1998 <strong>BNO</strong> <strong>Boniswil</strong>, Stand 13. Juli 2011 19<br />

§ 32<br />

Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse<br />

(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen.<br />

Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind<br />

nicht gestattet.<br />

§ 33<br />

Für Neubauten gelten nachstehende Masse:<br />

Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräume<br />

� Raumhöhe<br />

- Vollgeschoss mind. 2.30 m<br />

- Dachgeschoss mind. 2.30 m auf mind. 5 m 2<br />

� Fensterfläche mind. 1/10 der Bodenfläche (die Fenster müssen<br />

geöffnet werden können <strong>und</strong> ins Freie oder in eine gut belüftbare<br />

Vorzone führen).<br />

5.4 Ausstattung<br />

§ 34<br />

1 Parkplätze sind nach Möglichkeit zusammenzufassen, damit eine<br />

gute Freiraumqualität mit minimaler Beeinträchtigung der Wohnbereiche<br />

<strong>und</strong> ausreichende Grünflächen resultieren.<br />

2 Die Abstellflächen sind in der Regel wasserdurchlässig auszuführen<br />

oder das Oberflächenwasser ist mittels Versickerung abzuleiten.<br />

3 Bei der Mehrfamilienhäusern kann der <strong>Gemeinde</strong>rat aus Gründen<br />

der Verkehrssicherheit, des Immissionsschutzes oder der Freiraumgestaltung<br />

verlangen, dass bis zwei Drittel der erforderlichen<br />

Abstellplätze unterirdisch oder überdeckt anzuordnen sind.

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