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Full paper (pdf) - CDC

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4.1.1 Key Recovery für Strafverfolgungsbehörden<br />

Gegen ein umfassendes und verbindliches Key-Recovery-System, wie es noch<br />

vor wenigen Jahren intensiv diskutiert wurde, sind zahlreiche grundsätzliche<br />

und technische Bedenken geäußert worden. Vor allem durch die explosive Entwicklung<br />

des E-Commerce, der sich in seiner wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung<br />

stark auf kryptographische Methoden stützt, haben sich seither die<br />

Befürworter einer unreglementierten Kryptographie durchsetzen können. Dies<br />

muß jedoch nicht für alle Zeiten so bleiben und deshalb wollen wir ihre bekanntesten<br />

Argumente skizzieren.<br />

grundsätzliche Einwände Ein sehr fundamentaler Einwand bezieht sich<br />

auf eventuelle Verletzungen bürgerlicher Grundrechte durch ein Key-Recovery-<br />

System. Insbesondere wird mit dem Recht auf Privatsphäre, inklusive dem<br />

Recht auf vertrauliche Kommunikation, und dem Recht auf freie Meinungsäußerung<br />

argumentiert.<br />

Desweiteren wird darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit zum Key-Recovery<br />

mißbraucht und beispielsweise nicht nur im Kampf gegen das organisierte Verbrechen<br />

sondern auch gegen politische Gegner eingesetzt werden könnte. Nicht<br />

jeder vertraut seiner Regierung so weit, daß er ihr weitere Mittel zur Kontrolle<br />

der Bürger zur Verfügung stellen möchte. Eine nicht-staatliche oder gar private<br />

Organisation wird man mit der Aufgabe ebensowenig betrauen wollen.<br />

In der letzten Zeit haben es die Regierungen aufgegeben, die Kontrolle über<br />

kryptographische Algorithmen behalten zu wollen. Gerade das Aufkommen frei<br />

verfügbarer Kryptosoftware macht jede Art von Reglementierung schwierig. Eine<br />

Umkehr hierbei müßte gegen den erbitterten Widerstand der Wirtschaft und<br />

der radikalen Verfechter freier Software, die jede Art von Zensur, Exportbeschränkung<br />

oder auch nur Patentierung ablehnen, durchgeführt werden, zudem<br />

auch noch auf internationaler Ebene. Und selbst wenn es gelänge, alle am Markt<br />

erhältlichen Kryptoprodukte zu reglementieren, darf man vermuten, daß gerade<br />

Kriminelle sich nicht an die Vorschriften bezüglich legaler Kryptographie halten<br />

und statt dessen illegale Produkte einsetzen, mit denen kein Key-Recovery<br />

möglich ist.<br />

technische Einwände Es gibt auch eine Reihe Einwände technischer Natur,<br />

die gegen Key-Escrow-Systeme vorgebracht wurden. In einer gemeinsamen<br />

Erklärung [AAB + 97] zu Key-Escrow zur Unterstützung der Arbeit von Strafverfolgungsbehörden<br />

haben Harold Abelson, Ross Anderson, Steven Bellovin,<br />

Josh Benaloh, Matt Blaze, Whitfield Diffie, John Gilmore, Peter Neumann,<br />

Ronald Rivest, Jeffrey Schiller und Bruce Schneier 1997 den technisch orientierten<br />

Teil der Diskussion zusammengefaßt. Wir wollen hier ihre wesentlichen<br />

Argumente wiedergeben.<br />

• durch Möglichkeiten des Key Recovery werden zusätzliche Schwachstellen<br />

und Risiken in das Kryptosystem eingebracht. Die beiden größten<br />

Problem sind der Verlust der Garantie, daß es keinen anderen Zugang<br />

zu Klartexten gibt als den Benutzerschlüssel und die Tatsache, daß die<br />

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