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Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich

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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />

• Die durch die Maßnahmen bewirkten quantitativen Auswirkungen wurden modellhaft<br />

errechnet und sind im konkreten Fall entsprechend nachzuvollziehen<br />

• Die Auswirkung des Gesamtpaketes auf die Qualität <strong>der</strong> Leistungserbringung kann von<br />

einem Kommissionsmitglied nicht beurteilt werden<br />

Mit den Beschlüssen in den Kommissionssitzungen und <strong>der</strong> Klausurtagung wurde die<br />

<strong>Experten</strong>arbeit inhaltlich abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Beschlüsse werden in einem<br />

Gesamtbericht im Laufe des Aprils 2011 dargestellt und dem politischen Lenkungsausschuss<br />

übergeben.<br />

2.3. Modell <strong>der</strong> Kostenverän<strong>der</strong>ungsrechnung<br />

Für die Modellrechnung <strong>der</strong> Kostenverän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Leistungsplanung wurden zwölf Regeln<br />

definiert, welche die Maßnahmen (siehe Anhang 1 Maßnahmenplan_AG1) durch folgende<br />

Themenbereiche abbilden:<br />

• Schließungen von Organisationseinheiten, z.B. Abteilungen<br />

• Kürzungen und Erweiterungen<br />

• Reorganisation von Abteilungen; z.B. standortübergreifende Abteilungen, Umwandlung<br />

von Abteilungen in nie<strong>der</strong>schwelligere Organisationsformen<br />

• Verbünde<br />

Die Berechnungen wurden je Maßnahme durchgeführt, wobei die Regeln folgende Grundsätze<br />

erfüllen:<br />

• Berechnung auf Basis fach- und hausbezogener Kosten: Bruttodarstellung von Effekten<br />

auf Ebene des Standortes, individuelle Berechnungen bei einzelnen Maßnahmen über<br />

mehrere Krankenanstalten (insbeson<strong>der</strong>e bei Referenzzentren).<br />

• Gegen Rechnung von Verschiebungen in den spitalsambulanten Bereich bzw. in den<br />

Pflege- und Sozialbereich<br />

Schließung<br />

• Regel 1: Schließung einer Abteilung (bf) und<br />

• Regel 2: Schließung einer Ambulanz (nbf)<br />

Kostenentfall: 70 - 80 % <strong>der</strong> Endkosten <strong>der</strong> jeweiligen Abteilung bzw. Ambulanz,<br />

individuell je Fachbereich und Haus; getrennt nach bf und nbf Kostenstellen<br />

Gegenrechnung von zusätzlichen Kosten: Fachspezifische Pauschale für zusätzliche<br />

ambulante Patientenfrequenzen „aufnehmen<strong>der</strong> Häuser<br />

Dieser Kostendämpfung liegen folgende Annahmen zugrunde:<br />

• Bei Schließung entfallen alle die primären Kostenartengruppen 01 bis 05<br />

(Personalkosten, med. Ge- und Verbrauchsgüter, nicht med. Ge- und<br />

Verbrauchsgüter, medizinische und nicht medizinische Fremdleistungen) <strong>zur</strong><br />

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