Bericht der Experten zur Spitalsreform II - Land Oberösterreich
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<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> oö. <strong>Spitalsreform</strong>kommission<br />
• Die durch die Maßnahmen bewirkten quantitativen Auswirkungen wurden modellhaft<br />
errechnet und sind im konkreten Fall entsprechend nachzuvollziehen<br />
• Die Auswirkung des Gesamtpaketes auf die Qualität <strong>der</strong> Leistungserbringung kann von<br />
einem Kommissionsmitglied nicht beurteilt werden<br />
Mit den Beschlüssen in den Kommissionssitzungen und <strong>der</strong> Klausurtagung wurde die<br />
<strong>Experten</strong>arbeit inhaltlich abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Beschlüsse werden in einem<br />
Gesamtbericht im Laufe des Aprils 2011 dargestellt und dem politischen Lenkungsausschuss<br />
übergeben.<br />
2.3. Modell <strong>der</strong> Kostenverän<strong>der</strong>ungsrechnung<br />
Für die Modellrechnung <strong>der</strong> Kostenverän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Leistungsplanung wurden zwölf Regeln<br />
definiert, welche die Maßnahmen (siehe Anhang 1 Maßnahmenplan_AG1) durch folgende<br />
Themenbereiche abbilden:<br />
• Schließungen von Organisationseinheiten, z.B. Abteilungen<br />
• Kürzungen und Erweiterungen<br />
• Reorganisation von Abteilungen; z.B. standortübergreifende Abteilungen, Umwandlung<br />
von Abteilungen in nie<strong>der</strong>schwelligere Organisationsformen<br />
• Verbünde<br />
Die Berechnungen wurden je Maßnahme durchgeführt, wobei die Regeln folgende Grundsätze<br />
erfüllen:<br />
• Berechnung auf Basis fach- und hausbezogener Kosten: Bruttodarstellung von Effekten<br />
auf Ebene des Standortes, individuelle Berechnungen bei einzelnen Maßnahmen über<br />
mehrere Krankenanstalten (insbeson<strong>der</strong>e bei Referenzzentren).<br />
• Gegen Rechnung von Verschiebungen in den spitalsambulanten Bereich bzw. in den<br />
Pflege- und Sozialbereich<br />
Schließung<br />
• Regel 1: Schließung einer Abteilung (bf) und<br />
• Regel 2: Schließung einer Ambulanz (nbf)<br />
Kostenentfall: 70 - 80 % <strong>der</strong> Endkosten <strong>der</strong> jeweiligen Abteilung bzw. Ambulanz,<br />
individuell je Fachbereich und Haus; getrennt nach bf und nbf Kostenstellen<br />
Gegenrechnung von zusätzlichen Kosten: Fachspezifische Pauschale für zusätzliche<br />
ambulante Patientenfrequenzen „aufnehmen<strong>der</strong> Häuser<br />
Dieser Kostendämpfung liegen folgende Annahmen zugrunde:<br />
• Bei Schließung entfallen alle die primären Kostenartengruppen 01 bis 05<br />
(Personalkosten, med. Ge- und Verbrauchsgüter, nicht med. Ge- und<br />
Verbrauchsgüter, medizinische und nicht medizinische Fremdleistungen) <strong>zur</strong><br />
Gänze