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(LAZ) mit Garantie - Service-Seite - R+V Versicherung

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Rechtliches Umfeld<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Verwendung von Arbeitslohn für Langzeitkonten führt nicht zu einem Zufluss<br />

beim Arbeitnehmer, wenn die Vereinbarung vor Fälligkeit des Arbeitslohns<br />

erfolgte (BMF 05.08.2002).<br />

Die Besteuerung erfolgt entsprechend der Auszahlung des Guthabens.<br />

Bei einmaliger Auszahlung des Wertguthabens („Störfall“), erfolgt die<br />

Besteuerung unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts des § 34<br />

Abs. 1 EStG.<br />

Der Arbeitgeber hat für das Wertguthaben (einschließlich Arbeitgeberanteil<br />

zur Sozialversicherung) Rückstellungen in Höhe des abgezinsten<br />

Nominalbetrages zu bilden.<br />

<strong>LAZ</strong> <strong>mit</strong> <strong>Garantie</strong> 65<br />

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