(LAZ) mit Garantie - Service-Seite - R+V Versicherung
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Rechtliches Umfeld<br />
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung<br />
In Zeiten der tatsächlichen Arbeitsleistung ist nur das ausgezahlte<br />
Arbeitsentgelt für die Sozialversicherung maßgebend.<br />
Bei der Auszahlung des Wertguthabens in der Freistellungszeit ist das<br />
ausgezahlte Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen BBG SV-pflichtig.<br />
Soweit das Wertguthaben nicht für eine Freistellung verwendet wird („Störfall“)<br />
erfolgt grundsätzlich ein gesondertes Beitragsberechnungsverfahren.<br />
Der Arbeitgeber hat die hierfür notwendigen, umfangreichen Aufzeichnungen<br />
(„SV-Luft“) zu führen (erfolgt durch <strong>R+V</strong>).<br />
Soweit das Langzeitkonto auf max. 250 Stunden angelegt ist,<br />
erfolgt im Störfall die Beitragsberechnung als Einmalzahlung;<br />
der Arbeitgeber hat keine gesonderte Aufzeichnung zu führen.<br />
<strong>LAZ</strong> <strong>mit</strong> <strong>Garantie</strong> 66<br />
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im Maklermarkt