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(LAZ) mit Garantie - Service-Seite - R+V Versicherung

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Rechtliches Umfeld<br />

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung<br />

In Zeiten der tatsächlichen Arbeitsleistung ist nur das ausgezahlte<br />

Arbeitsentgelt für die Sozialversicherung maßgebend.<br />

Bei der Auszahlung des Wertguthabens in der Freistellungszeit ist das<br />

ausgezahlte Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen BBG SV-pflichtig.<br />

Soweit das Wertguthaben nicht für eine Freistellung verwendet wird („Störfall“)<br />

erfolgt grundsätzlich ein gesondertes Beitragsberechnungsverfahren.<br />

Der Arbeitgeber hat die hierfür notwendigen, umfangreichen Aufzeichnungen<br />

(„SV-Luft“) zu führen (erfolgt durch <strong>R+V</strong>).<br />

Soweit das Langzeitkonto auf max. 250 Stunden angelegt ist,<br />

erfolgt im Störfall die Beitragsberechnung als Einmalzahlung;<br />

der Arbeitgeber hat keine gesonderte Aufzeichnung zu führen.<br />

<strong>LAZ</strong> <strong>mit</strong> <strong>Garantie</strong> 66<br />

Ihr Partner<br />

im Maklermarkt

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