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25. November 2011 - Gemeinde Auenstein

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Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom <strong>25.</strong> <strong>November</strong> <strong>2011</strong>, 20.00 Uhr,<br />

in der Turnhalle<br />

Vorsitzender: Christoph Wasser-Hirschka, <strong>Gemeinde</strong>ammann<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte: Peter Anderau, Vizeammann<br />

Chantal Grossenbacher-Kreis<br />

Edith Lisibach-Schefer<br />

Reto Porta-Campbell<br />

Protokoll: Jürg Lanz-Isenring, <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />

Finanzverwalterin: Ursula Voney<br />

Stimmenzähler: Doris Furter-Richner<br />

Charlotte Schnider-Gloor<br />

Präsenz<br />

Stimmberechtigte laut Stimmregister: 1159<br />

Beschlussquorum gem. <strong>Gemeinde</strong>gesetz<br />

(1/5 der Gesamtaktivbürgerschaft): 232<br />

Anwesend sind: 108<br />

Absolutes Mehr: 55<br />

Alle Beschlüsse - mit Ausnahme von Traktandum 5 - unterliegen somit dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 10 % der<br />

Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung der Beschlüsse ergriffen werden.


1. Protokoll<br />

2. Genehmigung des Voranschlages 2012 mit einem Steuerfuss von 92 %<br />

3. Kreditabrechnung „Erschliessung Panoramastrasse<br />

2. Etappe bis Chilenacherweg“<br />

4. Schenkung Aktien der Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG<br />

5. Einbürgerungen: Keller-Sornig Peter und Sornig Simona, sowie die Kinder Sornig Konstantin und Sornig Johanna -<br />

deutsche Staatsangehörige<br />

6. Verschiedenes und Umfrage<br />

Verhandlungen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ammann Wasser begrüsst im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates alle Versammlungsteilnehmer, Mitglieder von Behörden und<br />

Kommissionen, die Grossräte Beat Flach und Samuel Richner und ehemalige Mitglieder von <strong>Gemeinde</strong>behörden recht herzlich zur<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung. Anwesend ist auch die Familie Keller-Sornig, über deren Einbürgerungsgesuch heute befunden wird.<br />

� Im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung findet zu Ehren von neu Nationalrat Beat Flach (GLP) eine Wahlfeier<br />

statt. Zu dieser werden noch weitere Gäste erwartet.<br />

� <strong>Gemeinde</strong>rat Reto Porta muss die Versammlung nach Traktandum 2 verlassen, da er als Fachspezialist an einer anderen<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung auftreten muss.<br />

� <strong>Gemeinde</strong>rat und Versammlung gratulieren <strong>Gemeinde</strong>rätin Chantal Grossenbacher zur Geburt der Zwillinge Hannah und Ruben,<br />

geboren am 10. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>.<br />

Der Vorsitzende hält fest, dass die Versammlung ordnungsgemäss einberufen worden ist. Einwendungen zur Traktandenliste werden<br />

keine gemacht. Die Akten lagen vom 11. - 24. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> öffentlich auf.


Traktandum 1<br />

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni <strong>2011</strong><br />

Bericht und Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates: Referent: Vizeammann Anderau<br />

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni <strong>2011</strong> liegt schriftlich vor und konnte während der Auflagefrist vom<br />

11. bis 24. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei eingesehen werden. Die Protokolle wurden auf Wunsch zugestellt oder konnten<br />

auf der Kanzlei abgeholt werden.<br />

Antrag: Die Einwohnergemeindeversammlung wolle das Protokoll vom 17. Juni <strong>2011</strong> genehmigen.<br />

Diskussion: Das Wort wird nicht verlangt.<br />

Abstimmung: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.<br />

Traktandum 2<br />

Genehmigung des Voranschlages 2012 mit einem Steuerfuss von 92%<br />

Bericht und Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates: Referent: <strong>Gemeinde</strong>rat Porta (mit PowerPoint Präsentation)<br />

Mit der Einladung zur heutigen Versammlung haben die Stimmbürger erhalten:<br />

� Kommentar des <strong>Gemeinde</strong>rates zum Voranschlag 2012<br />

� Auszug aus dem Voranschlag 2012 mit Erläuterungen zur laufenden Rechnung und zur Investitionsrechnung<br />

� Informativ: Auszug aus Investitionsprogramm 2012 - 2016 (Finanzplan)


Das vollständige Budget hat angefordert oder auf der Kanzlei bezogen werden können.<br />

Der Referent verweist auf die Ausführungen in der gemeinderätlichen Vorlage, auf die er in seinem Referat nicht näher eingeht. Er<br />

teilt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung anhand einer Präsentation mehr Hintergrundinformationen mit.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich folgende Zielvorgaben gesetzt:<br />

� Aufwandüberschuss maximal 350'000 Franken<br />

� Erhalt von Eigenkapital von minimal 700'000 Franken per 1.1.2013; um noch höhere Abschreibungen zu verhindern<br />

� Möglichst keine weitere Steuerfusserhöhung<br />

und somit<br />

� für Steuerzahler attraktive <strong>Gemeinde</strong> bleiben<br />

� Infrastruktur auf gutem Niveau halten<br />

� attraktives Leistungsangebot zu Gunsten Bevölkerung und Vereine erhalten<br />

Der Trend, dass sich die SolIsteIlungen des Steuerertrages weiter rückläufig entwickelt, hält an:<br />

� 2008: 4.15 Mio.<br />

� 2009: 3.53 Mio.<br />

� 2010: 3.31 Mio.<br />

� <strong>2011</strong>: 3.86 Mio. (Stand Oktober <strong>2011</strong>)<br />

Nachdem Einbruch 2009 zeichnet sich eine leichte Erholung ab. Diese ist der Erhöhung des Steuerfusses zuzuschreiben. Der Referent<br />

dokumentiert die Entwicklung des Steuerfusses sowie des entsprechenden Steuerertrages anhand von Folien.<br />

Steigen werden im kommenden Jahr die gebunden Ausgaben, vor allem in den Bereichen<br />

� Spitalfinanzierung<br />

� Finanz- und Lastenausgleich, der auf unserer Steuerkraft basiert


(Folien dazu)<br />

� Musikschule<br />

� Schulgelder und Besoldungsanteile an Kanton und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

� Abschreibungen<br />

� 800 Jahre <strong>Auenstein</strong>, inkl. Jugendfest<br />

Ein Rückgang bei den gebunden Ausgaben sind beim regionalen Zivilstandsamt, bei der Amtsvormundschaft sowie bei den Restkosten<br />

für Sonderschulen, Heime und Werkstätten budgetiert. Diese Einsparungen vermögen aber die Mehraufwändungen bei den gebundenen<br />

Kosten bei Weitem nicht zu kompensieren.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mit einem Aufwandüberschuss von über 600'000 Franken in die Budgetarbeiten 2012 gestartet. Die Massnahmen<br />

zur Erreichung der Zielvorgaben betrafen<br />

� Reduktion des Budgets um über 300'000 durch Streichungen, Reduktion von Reservepositionen<br />

� Streichung oder Verschiebung von Investitionsvorhaben im Finanzplan<br />

� nur werterhaltende Massnahmen und keine wertvermehrende Massnahmen<br />

� Verschiebung 2. Etappe Ausbau Alte Fahrstrasse ins Jahr 2013<br />

Für die Bestimmung des Steuerfusses 2012 galten folgende Vorgaben:<br />

� für ein ausgeglichenes Budget müsste der Steuerfuss auf 98% erhöht werden<br />

� gemeinderätliche Einschätzung der Entwicklung: + 3.0% (Kanton 2.5%)<br />

� Beurteilung von Finanzpolster: Eigenkapital<br />

� Beurteilung Entwicklungspotential<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich für einen Steuerfuss von 92% wie im laufenden Jahr und damit verbunden einem Aufwandüberschuss von<br />

370'100 Franken entschieden. Ein Steuerfuss von 92% ist im Vergleich immer noch sehr attraktiv.<br />

(Folien dazu)


1. Der Eigenwirtschaftsbetrieb "Wasser" rechnet mit einem Ertragsüberschuss bzw. einer zusätzlichen Vorschussabtragung von<br />

51'100 Franken ab. Damit ein Schuldenabbau weiter möglich ist, werden die Benützungsgebühren nicht gesenkt. Die Anschlussgebühren<br />

sind der jährlichen Teuerung anzupassen. Die Infrastrukturanlagen der WV, mit Ausnahme von zwei alten Leitungen,<br />

sind auf einem sehr guten Niveau,<br />

2. Der Eigenwirtschaftsbetrieb "Abwasser" rechnet mit einem Aufwandüberschuss von 48'200 Franken. Diese beruht primär auf Beitragsleistungen<br />

an die Sanierung der ARA Wildegg. Diese muss in den nächsten Jahren in verschiedenen Phasen saniert werden.<br />

Für die Mitfinanzierung von Investitionen werden in diesem Betrieb Mittel aus dem Erneuerungsfonds bezogen. Die Benützungsgebühren<br />

bleiben unverändert, die Anschlussgebühren werden gemäss Reglement der jährlichen Teuerung angepasst.<br />

3. Der Eigenwirtschaftsbetrieb "Abfall" rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 40'600 Franken. Über diesen Betrieb werden<br />

neu auch die Papiersammlungen abgerechnet. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird 2012 die Gebührenansätze überprüfen.<br />

Investitionsvorhaben 2012:<br />

Der Handlungsbedarf im Tiefbau ist gering, ebenso bei den Hochbauten, wo kein akuter Bedarf ausgewiesen ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

will sich auf die werterhaltenden Massnahmen konzentrieren. Angelaufen ist das Projekt "Raum", für das die Versammlung im Sommer<br />

<strong>2011</strong> einen Projektierungskredit über 235'000 Franken bewilligt hat und für das im Herbst 2012 der Baukredit beantragt werden<br />

soll.<br />

Antrag: Die Einwohnergemeindeversammlung wolle den Voranschlag <strong>2011</strong> mit einem Steuerfuss von neu 92 %<br />

genehmigen.<br />

Diskussion: Das Wort wird nicht verlangt.<br />

Abstimmung: Der Voranschlag 2012 wird gemäss gemeinderätlicher Vorlage mit grosser Mehrheit gegen 1 Gegenstimme<br />

genehmigt.


Traktandum 3<br />

Kreditabrechnung "Erschliessung Panoramastrasse 2. Etappe bis Chilenacherweg"<br />

Bericht und Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates: Referent: <strong>Gemeinde</strong>rätin Lisibach<br />

Der Versammlung wird nachfolgende Kreditabrechnung unterbreitet. Die Details sind in der Vorlage zur <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

abgedruckt. Die Referentin erläutert die Abrechnung.<br />

Beschluss Kredit Nettoinvst. Vergleich<br />

23.06.2006 850'000.00 886'622.10 + 36'622.10<br />

Die Kreditabrechnung ist in 5 Abrechnungen unterteilt:<br />

� Ausbau Treppenweg<br />

� Ausbau Panoramastrasse 2. Teil<br />

� Ausbau Wasserversorgung<br />

� Ausbau Kanalisation<br />

� Ausbau Meteorwasser<br />

Der Kredit wird bei Bruttoanlagekosten von 886'622.10 um 36'622.10 Franken (4,3%) überschritten. Das betroffene Grundeigentum<br />

(Beitragsplan nach Perimeter) hatte Baubeiträge von insgesamt 646'871.09 Franken zu leisten. Alle Betreffnisse sind bezahlt<br />

worden.<br />

Die Kreditüberschreitung wird wie folgt begründet:<br />

� Die einzelnen Bauobjekte schliessen nach Budget oder günstiger ab. Einzig die Meteorleitung verzeichnet eine markante<br />

Budgetüberschreitung (+ 61 % oder rund 65'000 Franken). Begründet ist dies mit einem Planungsfehler. Es wurde ein<br />

Leitungsabschnitt, der zwangsläufig erstellt werden musste, weder geplant noch budgetiert.<br />

Antrag: Die Einwohnergemeindeversammlung wolle die Kreditabrechnung genehmigen.


Diskussionen: Das Wort wird nicht verlangt.<br />

Die Finanzkommission, vertreten durch Präsident Kurt Stierli, beantragt der Versammlung die Genehmigung der<br />

Kreditabrechnung.<br />

Abstimmung: Die vorliegende Kreditabrechnung wird einstimmig genehmigt.<br />

Traktandum 4<br />

Schenkung Aktien der Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG<br />

Bericht und Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates: Referentin: <strong>Gemeinde</strong>rätin Grossenbacher (mit PowerPoint Präsentation)<br />

Im Jahr 1969 wurde das Alters- und Pflegeheim Länzerthus gegründet, im Jahr 1974 lagen die 1. Statuten vor und im Jahr 1976<br />

wurde es eingeweiht. Während das Heim anfänglich ein reines Altersheim mit unbedeutendem Pflegeanteil war, hat es sich im Laufe<br />

der Jahre zu einem regionalen Alters- und Pflegezentrum entwickelt. Mit heute rund 100 Angestellten sowie einem Umsatz von<br />

gegen 8 Millionen Franken ist das Alters- und Pflegeheim Länzerthus einer der grössten Arbeitgeber in Rupperswil. Finanziert wurden<br />

die Bauten des Alters- und Pflegeheimes Länzerthus durch private Spenden und Zuwendungen sowie zu einem wesentlichen Anteil<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong>n des Einzugsgebietes und den Kanton Aargau. Der Betrieb war in den letzten Jahren immer mindestens kostendeckend,<br />

womit die Finanzierung von Reparaturen und Renovationen gewährleistet war.<br />

Das Alters- und Pflegeheim Länzerthus ist sehr gut positioniert, das Angebot entspricht den heutigen Erfordernissen. Das Verhältnis<br />

zwischen Kosten und Erträgen zeigt im Vergleich mit anderen Heimen ähnlicher Struktur ein günstiges Verhältnis. Das Alters- und<br />

Pflegeheim Länzerthus verfügt über eine solide finanzielle Basis.<br />

Nicht mehr der Grösse der Unternehmung angepasst sind die rechtlichen Grundlagen. Der Altersheimverein hat an der ordentlichen<br />

Generalversammlung vom 11. Mai <strong>2011</strong> beschlossen, den Betrieb des Alters- und Pflegeheimes in eine Aktiengesellschaft zu überführen.<br />

Der Verein bleibt bestehen und wird sich neue Aufgaben geben.<br />

Der Gesetzgeber hat die Rechtsform der Aktiengesellschaft für Unternehmungen in der Grösse des Alters- und Pflegeheimes<br />

Länzerthus geschaffen und für einen flexiblen und effizienten Geschäftsablauf umfassend ausgestaltet. Die Aktiengesellschaft


ewährt sich zunehmend auch in vielen anderen Bereichen der öffentlichen Hand. Die Statuten der Alters- und Pflegeheim Länzerthus<br />

AG und der erforderliche Aktionärbindungsvertrag wurden durch Fachleute in enger Zusammenarbeit mit den <strong>Gemeinde</strong>vertretern<br />

erarbeitet. Gemäss Handelsregistereintrag wurde die Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG am 12. September <strong>2011</strong><br />

gegründet.<br />

Im neuen Pflegegesetz wird die Verantwortung für die Bereitstellung von ausreichenden Plätzen für die stationäre Langzeitpflege den<br />

<strong>Gemeinde</strong>n übertragen. Der Kanton leistet in Zukunft keine Baubeiträge an neue Alters- und Pflegeheime mehr. Er beteiligt sich<br />

jedoch im Rahmen der Ergänzungsleistungen an den Kosten der stationären Langzeitpflege der Bewohner. Für die Finanzierung der<br />

stationären Alterspflege gilt neu der Grundsatz von vollkostendeckenden Tarifen. Damit soll sichergestellt werden, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n in Zukunft keine Betriebs- oder Investitionsbeiträge zu leisten haben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n sind in der Pflicht, die Einhaltung des Grundsatzes in regelmässigen Abständen zu überprüfen, weil sie schlussendlich<br />

finanziell haftbar bleiben. Werden die Grundsätze verletzt, müssen die <strong>Gemeinde</strong>n über Handlungsmöglichkeiten verfügen,<br />

um korrigierend eingreifen zu können. Mit der Generalversammlung des heutigen Altersheimvereins verfügen die <strong>Gemeinde</strong>n über<br />

eine im Verhältnis zur finanziellen Verantwortung nicht ausreichende Möglichkeit der Einflussnahme.<br />

Die Übernahme sämtlicher Aktien der Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG durch die Vertragsgemeinden verbessert die<br />

Möglichkeiten der Einflussnahme durch die <strong>Gemeinde</strong>n wesentlich.<br />

Sofern alle Vertragsgemeinden geschlossen eine Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG annehmen und<br />

der Aktionärbindungsvertrag von allen <strong>Gemeinde</strong>n unterzeichnet ist, kann der Altersheimverein Rupperswil und Umgebung gemäss<br />

Beschluss der Generalversammlung vom 11. Mai <strong>2011</strong> den <strong>Gemeinde</strong>n umgehend sämtliche Aktien übertragen.<br />

Zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen den künftigen Aktionären wurde der Aktienverteilschlüssel bereits festgelegt. Jede<br />

<strong>Gemeinde</strong> erhält einen Aktienanteil im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Aktionäre sind die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Auenstein</strong>, Hunzenschwil,<br />

Rupperswil und Schafisheim.<br />

Im Aktionärbindungsvertrag sind wichtige Zusammenarbeitsgrundsätze unter den <strong>Gemeinde</strong>n festgeschrieben. Geregelt werden im<br />

Wesentlichen die Vertragsdauer, die Kündigungsmodalitäten und -fristen, der gemeinsame Abschluss einer Leistungsvereinbarung,<br />

die Bedingungen für die Aufnahme neuer Aktionäre. Der Verwaltungsrat kann aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammengesetzt sein.<br />

Je ein Mitglied wird durch den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Auenstein</strong>, Hunzenschwil, Rupperswil und Schafisheim gewählt. Auf Vorschlag des<br />

Verwaltungsrates können bis zu drei weitere Mitglieder durch die Mehrheit der Aktionäre gewählt werden. Diese Regelung eröffnet<br />

die Möglichkeit, Sachexperten in den Verwaltungsrat zu wählen. Der Schlüssel für Investitionszuschüsse wird im Vertrag analog dem<br />

Aktienverteilschlüssel gehandhabt. Für verschiedene Generalversammlungsentscheide gelten neben dem Kapitalquorum zusätzlich<br />

und zur Stärkung der Minderheitsrechte auch "Kopf-quoren", das heisst nach Anzahl <strong>Gemeinde</strong>n.


Mit der Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG an die <strong>Gemeinde</strong>n im Verhältnis zu deren finanzieller<br />

Verantwortung (<strong>Auenstein</strong> erhält von den 2'000 Aktien deren 257) wird eine deutlich bessere und damit auch ausreichende Einflussmöglichkeit<br />

geschaffen.<br />

Antrag: Die Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG durch den Altersheimverein<br />

Rupperswil und Umgebung sei anzunehmen, dem Aktionärbindungsvertrag sei zuzustimmen und der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat sei zur Vertragsunterzeichnung zu ermächtigen.<br />

Diskussion: Das Wort wird nicht verlangt.<br />

Abstimmung: Der Voranschlag 2012 wird gemäss gemeinderätlicher Vorlage mit grosser Mehrheit gegen 1 Gegenstimme<br />

genehmigt.<br />

Traktandum 5<br />

Einbürgerungen<br />

Keller-Sornig Peter und Sornig Simona, sowie die Kinder Sornig Konstantin und Sornig Johanna - deutsche<br />

Staatsangehörige<br />

Bericht und Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates: Referent: <strong>Gemeinde</strong>ammann Wasser<br />

I:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat unterbreitet der Einwohnergemeindeversammlung folgende Einbürgerungsgesuche zur Beschlussfassung:<br />

a)<br />

Sornig Simona, 1965, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft im Guggebüel 10, verheiratet mit Keller-Sornig Peter. Sie lebt seit 1996<br />

in der Schweiz und seit 2003 in <strong>Auenstein</strong>. Sie ist Instrumentallehrerin / Lehrerin für Musikgrundschule in <strong>Auenstein</strong>


� Keller-Sornig Peter, 1964, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft im Guggebüel 10, verheiratet mit Sornig Simona. Er lebt auch<br />

seit 1996 in der Schweiz und seit 2003 in <strong>Auenstein</strong>. Beruflich ist der Gesuchsteller als Entwicklungsingenieur tätig.<br />

b)<br />

Die Kinder<br />

- Sornig Konstantin, 1998, Schüler an der Bezirksschule in Schinznach-Dorf<br />

- Sornig, Johanna, 2000, Schülerin an der Primarschule <strong>Auenstein</strong><br />

beide deutsche Staatsangehörige, wohnhaft im Guggebüel 10. Die Kinder leben seit Geburt in der Schweiz.<br />

II:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mit den Eltern ein sehr gutes Gespräch geführt und zHd. der Einbürgerungsakten darüber einen Bericht<br />

verfasst. Die Bewerber haben sich gut in unsere schweizerischen Verhältnisse eingelebt, sind mit den hiesigen Lebensgewohnheiten,<br />

Sitten und Gebräuchen vertraut. Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht, das<br />

Bürgerrecht des Kantons Aargau und das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht von <strong>Auenstein</strong>.<br />

III:<br />

Verfahren:<br />

Gemäss § 11 Abs. 2 des Gesetzes über das Kantons- und <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht (KBüG) muss die <strong>Gemeinde</strong>versammlung die<br />

Zusicherung über das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht abgeben und die Höhe der Abgabe an die <strong>Gemeinde</strong> festlegen. Die Gebührenbemessung<br />

erfolgt gemäss § 6 ff. der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen. Sie beträgt Fr. 1'000.00 pro<br />

Person für die Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts. Die Gebühren betragen die Hälfte für unmündige Kinder, die in das Gesuch<br />

der Eltern einbezogen werden.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt, einer Einbürgerung stehen keine Gründe entgegen.<br />

Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen<br />

Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>versammlung über die Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts ausgeschlossen. Auf <strong>Gemeinde</strong>ebene<br />

kommt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung im Verfahren auf Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern deshalb die endgültige<br />

Entscheidungsbefugnis zu.


Im Ausstand der Antragssteller<br />

Antrag: Die Einwohnergemeindeversammlung wolle das <strong>Gemeinde</strong>bürgerrecht von <strong>Auenstein</strong> mit einer Gebühr<br />

von insgesamt Fr. 3'000.00 zusichern an:<br />

� Sornig Simona, 1965, mit einer Einbürgerungsabgabe von Fr. 1'000.--<br />

� Keller-Sornig Peter, 1964, mit einer Einbürgerungsabgabe von Fr. 1'000.--<br />

� Sornig Konstantin, 1998, mit einer Einbürgerungsabgabe von Fr. 500.--<br />

� Sornig Johanna, 2000, mit einer Einbürgerungsabgabe von Fr. 500.--<br />

unter Vorbehalt der Beschlüsse der Bundes- und Kantonsbehörden.<br />

Diskussion: Das Wort wird nicht verlangt.<br />

Abstimmung: Der gemeinderätliche Antrag wird mit grosser Mehrheit zum Beschluss erhoben.<br />

Die Familienmitglieder Keller-Sornig werden bei ihrer Rückkehr in das Versammlungslokal mit einem warmen Applaus empfangen<br />

und erhalten einen Blumenstrauss. Sie bedanken sich bei der Versammlung persönlich für die Zusicherung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts.<br />

Traktandum 6<br />

Verschiedenes und Umfrage<br />

1) Mitteilungen zum geplanten Abbaugebiet "Bäumer":<br />

Bericht: Referent: Vizeammann Anderau<br />

Vizeammann Anderau zeigt noch einmal die bisherigen Schritte bis zum heute hängigen Verfahren vor Verwaltungsgericht auf:


18. Januar <strong>2011</strong> erste Informationsveranstaltung für die Behörden;<br />

3. Februar <strong>2011</strong> Antrag der JC auf Anpassung des Richtplanes;<br />

6. April <strong>2011</strong> Gemeinsame Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Auenstein</strong>, Oberflachs und Veltheim; diese nehmen eine<br />

neutrale Haltung ein und verlangen, dass das Gebiet Bäumer unter den vier (Homberg in Effingen und Unterbözberg,<br />

Hard in Thalheim, Grund in Schinznach-Dorf und Bäumer in <strong>Auenstein</strong>, Oberflachs und Veltheim)<br />

zur Diskussion stehenden Abbaustandorte als letztes Untersuchungsgebiet definiert wird;<br />

4. Mai <strong>2011</strong> Die Vororientierung Bäumer wird vom Regierungsrat als Fortschreibung im Richtplan aufgeführt;<br />

15. Juni <strong>2011</strong> Die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Auenstein</strong> und Veltheim erheben beim Verwaltungsgericht gegen den regierungsrätlichen<br />

Beschluss Beschwerde;<br />

20. September <strong>2011</strong> Der Grosse Rat beschliesst über die Gesamtrevision Richtplan und nimmt die Vororientierung Bäumer in<br />

den kantonalen Richtplan auf;<br />

21. September <strong>2011</strong> Beschwerdeantwort des Regierungsrates zur Eingabe der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Auenstein</strong> und Veltheim vom Juni<br />

<strong>2011</strong> zHd. des Verwaltungsgerichts. Darin schreibt der Regierungsrat, eine Vororientierung falle in die<br />

Kompetenz des Regierungsrates, entfalte keine Rechtswirkung und sei somit nicht anfechtbar;<br />

4. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Aufgrund dieser Ausgangslage haben <strong>Auenstein</strong> und Veltheim beantragt, die Beschwerde sei infolge Gegenstandslosigkeit<br />

abzuschreiben.<br />

Die Vororientierungen enthalten keine Rechtswirkung. Bei allfälligen Untersuchungen werden alle <strong>Gemeinde</strong>n gleich behandelt, nach<br />

gleichen Kriterien. Es gibt keine Rangfolge bei Probebohrungen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat zieht eine Informationsveranstaltung im Zeitraum<br />

März 2012 in Erwägung. Im Moment sind von seiner Seite aber keine weiteren Schritte geplant sind, weil keine solchen möglich sind.<br />

Der Richtplan ist abgesegnet und muss akzeptiert werden.<br />

2) Mitteilungen zum Jubiläum 800 Jahre <strong>Auenstein</strong>:<br />

Bericht: Referent: OK-Vizepräsident Heinz Alber<br />

Heinz Alber informiert die Versammlung über die geplanten Aktivitäten.<br />

Das Fest beginnt mit einem Neujahrs-Apéro für die gesamte Bevölkerung am 1. Januar 2012, 12.12 Uhr. Die weiteren Höhepunkte<br />

sind:<br />

� 12./13. Mai Grenzumgang


� 29. Juni bis 1. Juli Jugendfest<br />

� 14. bis 16. September Dorffest<br />

� 1. Januar 2013 Festabschluss<br />

� Auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei werden die offiziellen Festpässe verkauft. Zwar werden bei allen Anlässen keine Eintrittspreise verlangt,<br />

mit dem Pass, der 15 Franken kostet, bekunden die Festbesucher aber ihr Interesse am Jubiläum. Mit der Festpass-Nummer<br />

nehmen die Gäste auch an einer Verlosung von attraktiven Preisen teil, z.B. einem Festbänkli auf der Gislifluh. Die Verlosung findet<br />

am Sonntag, 16. September 2012 statt. Er dankt Sabine Galindo für den einheitlichen, ausgezeichneten Auftritt (Applaus).<br />

� Er erläutert weiter die Festbänkli-Aktion. Zum Preis von 2012 Franken können von den ursprünglich 20 Bänkli noch deren 4 gekauft<br />

werden.<br />

� Das Jubiläumsmagazin wird am 1. Januar 2012 druckfrisch präsentiert. Die ungekürzten Artikel sind auf der Homepage der <strong>Gemeinde</strong><br />

aufgeschaltet. Im Sommer findet zudem eine Fotoausstellung statt. Ort und Zeit werden in der A-POST bekannt gegeben.<br />

� Für das Jubiläumsjahr wurde aus der <strong>Auenstein</strong>er Ernte 2010 ein Festwein produziert. Gekeltert werden ein Pinot Noir, ein Riesling<br />

x Sylvaner und eine Premium - Assambelage rouge.<br />

� Der Referent nennt die Sponsoren und verdankt deren Engagement für die Jubiläumsfeierlichkeiten. Zu den Sponsern gehören<br />

aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Fest in verschiedener Weise unterstützten.<br />

3) Mitteilungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Waldumgang: Der Waldumgang 2012 findet wegen der Jubiläumsfeierlichkeiten nicht statt. Der nächste Umgang ist im Jahr 2014<br />

geplant.<br />

Weihnachtsbaumverkauf: 17. Dezember <strong>2011</strong>


4) Voten aus der Versammlung<br />

� keine<br />

Einwände gegen die Versammlungsführung, insbesondere gegen die durchgeführten Abstimmungen werden nicht erhoben. Der Vorsitzende<br />

kann die Versammlung offiziell um 21.30 Uhr schliessen.<br />

*************************************************<br />

Bevor der Vorsitzende die Versammlung entlässt, lässt er durch die Stimmenzählerinnen die oder den Gewinner/in eines Blumenstrausses<br />

ermitteln. Der Gewinner heisst diesmal Hansueli Hochstrasser-Schefer.<br />

Voranzeigen: Nächste Einwohnergemeindeversammlung 15. Juni <strong>2011</strong>, 20.00 Uhr, in der Turnhalle<br />

Der Vorsitzende freut sich ausserordentlich zum anschliessenden Apéro, verbunden mit einer Wahlfeier für den neuen <strong>Auenstein</strong>er<br />

Nationalrat Beat Flach, einladen zu dürfen.<br />

*************************************************<br />

Für getreues Protokoll<br />

NAMENS DES GEMEINDERATES<br />

<strong>Gemeinde</strong>ammann <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />

sig. Christoph Wasser sig. J. Lanz


Rechtskraftbescheinigung<br />

Es wird festgestellt, dass alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom <strong>25.</strong> <strong>November</strong> <strong>2011</strong>, welche dem fakultativen<br />

Referendum unterlagen, nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 4. Januar 2012 rechtsgültig geworden sind.<br />

NAMENS DES GEMEINDERATES<br />

<strong>Gemeinde</strong>ammann <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />

sig. Christoph Wasser sig. J. Lanz

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