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Mit den besten Wünschen für ein angenehmes ... - Amt Dömitz-Malliß

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20 <strong>Amt</strong>skurier Woche 01 / 04.01.2007<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Aufforderung der Wehrpflichtigen<br />

des Geburtsjahrganges 1990<br />

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die<br />

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und Ihren ständigen Aufenthalt<br />

in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten<br />

18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die<br />

Erfassung kann bereits <strong>ein</strong> Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong> (§ 15 Abs. 6 WPflG).<br />

Alle Personen des Geburtsjahrganges 1990, die wehrpflichtig sind<br />

und <strong>den</strong>en bislang k<strong>ein</strong> Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende<br />

Erfassung zugegangen ist, wer<strong>den</strong> nach § 15 Abs. 1<br />

WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der<br />

nachstehen<strong>den</strong> Erfassungsbehörde zur Erfassung zu mel<strong>den</strong>:<br />

Erfassungsbehörde:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

Einwohnermeldeamt<br />

Goethestraße 21<br />

19303 <strong>Dömitz</strong><br />

Sprechzeiten:<br />

Di.: 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr<br />

Do.: 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.30 Uhr<br />

Diese Aufforderung wendet sich insbesondere an Personen ohne festen<br />

Wohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.<br />

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass<br />

mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige Feststellung der Wehrpflicht<br />

dienen<strong>den</strong> Unterlagen mitzubringen.<br />

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsschutzgesetz<br />

zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch<br />

die Erfassung entstehen<strong>den</strong> Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde<br />

auf Antrag erstattet. Dies gilt auch <strong>für</strong> die entstehen<strong>den</strong> notwendigen<br />

Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.<br />

<strong>Dömitz</strong>, 12.12.2007<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

Einwohnermeldeamt<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

über die öffentliche Zustellung der <strong>Mit</strong>teilung<br />

des Grenztermins<br />

Das Grundstück, in der Gemarkung <strong>Dömitz</strong>,<br />

Flur 10:<br />

An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstücke 15/1, 105<br />

Flur 14:<br />

An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstück 125<br />

wird vermessen und die Grenzen abgemarkt.<br />

Eine Zustellung der <strong>Mit</strong>teilung des Grenztermins über die Abmarkung<br />

an die Eigentümer der Fluren 3 und 4 und dieses(r) Flurstück(e)s ist<br />

nicht möglich, da der Aufenthaltsort dieser Personen nicht bekannt ist.<br />

Eine Zustellung der <strong>Mit</strong>teilung des Grenztermins an die Rechtsnachfolger<br />

ist nicht möglich, da solche unbekannt sind.<br />

Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen<br />

Bekanntmachung zugestellt.<br />

Neu Kaliß, 06.12.2007<br />

Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Alter Postweg 32<br />

19294 Neu Kaliß<br />

Tel.: 038758/26575<br />

Bekanntmachung<br />

über die öffentliche Zustellung der Bekanntgabe des Ergebnisses<br />

der Grenzermittlung und der Abmarkung von<br />

Grundstücksgrenzen<br />

Die Grundstücke, in der Gemarkung <strong>Dömitz</strong>,<br />

Flur 10:<br />

An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstücke 15/1, 105<br />

Flur, 14:<br />

An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstück 125<br />

sind (tlw.) vermessen und die Grenzen abgemarkt wor<strong>den</strong>.<br />

Eine Zustellung der Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung<br />

und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen ist nicht möglich,<br />

da der Aufenthaltsort der(s) Eigentümer(s) dieser(s) Flurstück(e)s<br />

nicht bekannt ist. Eine Zustellung vorgenannter Bekanntgabe an die<br />

Rechtsnachfolger ist nicht möglich, da diese mit ihren Aufenthaltsorten<br />

ebenso unbekannt sind.<br />

Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung<br />

von Grundstücksgrenzen wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen<br />

Bekanntmachung zugestellt und kann in der Geschäftsstelle<br />

des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Hans-<br />

Gerd Jansen, Alter Postweg 32, 19294 Neu Kaliß in der Zeit vom<br />

21.01.08 bis zum 21.02.08 <strong>ein</strong>gesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Neu Kaliß, 06.12.2007<br />

Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Alter Postweg 32<br />

19294 Neu Kaliß<br />

Tel.: 038758/26575<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Grenzfeststellung - und die Abmarkung - kann innerhalb <strong>ein</strong>es<br />

Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer<strong>den</strong>. Der Widerspruch<br />

ist bei mir schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Hinweis:<br />

Die Entscheidung über <strong>den</strong> Widerspruch ist kostenpflichtig, wenn sich<br />

die Grenzfeststellung - und die Abmarkung - als richtig bestätigt.<br />

Behörde <strong>für</strong> Geoinformation,<br />

Lan<strong>den</strong>twicklung und Liegenschaften<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Lan<strong>den</strong>twicklung Lüneburg<br />

Dienstgebäude:<br />

Bei der Ratsmühle 17, 21335 Lüneburg<br />

Postanschrift:<br />

Adolph-Kolping-Straße 12, 21337 Lüneburg<br />

4/07 H.A. Bd. V - 3.2 - III -<br />

Flurber<strong>ein</strong>igung Stiepelse, Landkreis Lünburg;<br />

Vf.-Nr. 3 06 1960<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Schlussfeststellung<br />

Lüneburg, <strong>den</strong> 01.11.2007<br />

In dem Ver<strong>ein</strong>fachten Flurber<strong>ein</strong>igungsverfahren Stiepelse, Landkreis<br />

Lüneburg, wird aufgrund des § 149 Abs. 1 des Flurber<strong>ein</strong>igungsgesetzes<br />

(FlurbG) festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurber<strong>ein</strong>igungsplan<br />

und s<strong>ein</strong>en Nachträgen bewirkt sind und dass <strong>den</strong> Beteiligten<br />

k<strong>ein</strong>e Ansprüche mehr zustehen, die im Flurber<strong>ein</strong>igungsverfahren<br />

hätten berücksichtigt wer<strong>den</strong> müssen. Ferner wird festgestellt, dass die<br />

Aufgaben der Teilnehmergem<strong>ein</strong>schaft Stiepelse abgeschlossen sind.<br />

Die Schlussfeststellung des Verfahrens wird hiermit erlassen.

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