Mit den besten Wünschen für ein angenehmes ... - Amt Dömitz-Malliß
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20 <strong>Amt</strong>skurier Woche 01 / 04.01.2007<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Aufforderung der Wehrpflichtigen<br />
des Geburtsjahrganges 1990<br />
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die<br />
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und Ihren ständigen Aufenthalt<br />
in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten<br />
18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die<br />
Erfassung kann bereits <strong>ein</strong> Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
durchgeführt wer<strong>den</strong> (§ 15 Abs. 6 WPflG).<br />
Alle Personen des Geburtsjahrganges 1990, die wehrpflichtig sind<br />
und <strong>den</strong>en bislang k<strong>ein</strong> Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende<br />
Erfassung zugegangen ist, wer<strong>den</strong> nach § 15 Abs. 1<br />
WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der<br />
nachstehen<strong>den</strong> Erfassungsbehörde zur Erfassung zu mel<strong>den</strong>:<br />
Erfassungsbehörde:<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
Einwohnermeldeamt<br />
Goethestraße 21<br />
19303 <strong>Dömitz</strong><br />
Sprechzeiten:<br />
Di.: 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr<br />
Do.: 09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.30 Uhr<br />
Diese Aufforderung wendet sich insbesondere an Personen ohne festen<br />
Wohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.<br />
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass<br />
mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige Feststellung der Wehrpflicht<br />
dienen<strong>den</strong> Unterlagen mitzubringen.<br />
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsschutzgesetz<br />
zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch<br />
die Erfassung entstehen<strong>den</strong> Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde<br />
auf Antrag erstattet. Dies gilt auch <strong>für</strong> die entstehen<strong>den</strong> notwendigen<br />
Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.<br />
<strong>Dömitz</strong>, 12.12.2007<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
Einwohnermeldeamt<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Zustellung der <strong>Mit</strong>teilung<br />
des Grenztermins<br />
Das Grundstück, in der Gemarkung <strong>Dömitz</strong>,<br />
Flur 10:<br />
An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstücke 15/1, 105<br />
Flur 14:<br />
An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstück 125<br />
wird vermessen und die Grenzen abgemarkt.<br />
Eine Zustellung der <strong>Mit</strong>teilung des Grenztermins über die Abmarkung<br />
an die Eigentümer der Fluren 3 und 4 und dieses(r) Flurstück(e)s ist<br />
nicht möglich, da der Aufenthaltsort dieser Personen nicht bekannt ist.<br />
Eine Zustellung der <strong>Mit</strong>teilung des Grenztermins an die Rechtsnachfolger<br />
ist nicht möglich, da solche unbekannt sind.<br />
Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen<br />
Bekanntmachung zugestellt.<br />
Neu Kaliß, 06.12.2007<br />
Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Alter Postweg 32<br />
19294 Neu Kaliß<br />
Tel.: 038758/26575<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Zustellung der Bekanntgabe des Ergebnisses<br />
der Grenzermittlung und der Abmarkung von<br />
Grundstücksgrenzen<br />
Die Grundstücke, in der Gemarkung <strong>Dömitz</strong>,<br />
Flur 10:<br />
An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstücke 15/1, 105<br />
Flur, 14:<br />
An der ehem. Eisenbahn <strong>Dömitz</strong> - Ludwigslust, Flurstück 125<br />
sind (tlw.) vermessen und die Grenzen abgemarkt wor<strong>den</strong>.<br />
Eine Zustellung der Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung<br />
und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen ist nicht möglich,<br />
da der Aufenthaltsort der(s) Eigentümer(s) dieser(s) Flurstück(e)s<br />
nicht bekannt ist. Eine Zustellung vorgenannter Bekanntgabe an die<br />
Rechtsnachfolger ist nicht möglich, da diese mit ihren Aufenthaltsorten<br />
ebenso unbekannt sind.<br />
Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung<br />
von Grundstücksgrenzen wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen<br />
Bekanntmachung zugestellt und kann in der Geschäftsstelle<br />
des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Hans-<br />
Gerd Jansen, Alter Postweg 32, 19294 Neu Kaliß in der Zeit vom<br />
21.01.08 bis zum 21.02.08 <strong>ein</strong>gesehen wer<strong>den</strong>.<br />
Neu Kaliß, 06.12.2007<br />
Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Alter Postweg 32<br />
19294 Neu Kaliß<br />
Tel.: 038758/26575<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Grenzfeststellung - und die Abmarkung - kann innerhalb <strong>ein</strong>es<br />
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer<strong>den</strong>. Der Widerspruch<br />
ist bei mir schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />
Hinweis:<br />
Die Entscheidung über <strong>den</strong> Widerspruch ist kostenpflichtig, wenn sich<br />
die Grenzfeststellung - und die Abmarkung - als richtig bestätigt.<br />
Behörde <strong>für</strong> Geoinformation,<br />
Lan<strong>den</strong>twicklung und Liegenschaften<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Lan<strong>den</strong>twicklung Lüneburg<br />
Dienstgebäude:<br />
Bei der Ratsmühle 17, 21335 Lüneburg<br />
Postanschrift:<br />
Adolph-Kolping-Straße 12, 21337 Lüneburg<br />
4/07 H.A. Bd. V - 3.2 - III -<br />
Flurber<strong>ein</strong>igung Stiepelse, Landkreis Lünburg;<br />
Vf.-Nr. 3 06 1960<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Schlussfeststellung<br />
Lüneburg, <strong>den</strong> 01.11.2007<br />
In dem Ver<strong>ein</strong>fachten Flurber<strong>ein</strong>igungsverfahren Stiepelse, Landkreis<br />
Lüneburg, wird aufgrund des § 149 Abs. 1 des Flurber<strong>ein</strong>igungsgesetzes<br />
(FlurbG) festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurber<strong>ein</strong>igungsplan<br />
und s<strong>ein</strong>en Nachträgen bewirkt sind und dass <strong>den</strong> Beteiligten<br />
k<strong>ein</strong>e Ansprüche mehr zustehen, die im Flurber<strong>ein</strong>igungsverfahren<br />
hätten berücksichtigt wer<strong>den</strong> müssen. Ferner wird festgestellt, dass die<br />
Aufgaben der Teilnehmergem<strong>ein</strong>schaft Stiepelse abgeschlossen sind.<br />
Die Schlussfeststellung des Verfahrens wird hiermit erlassen.