Mit den besten Wünschen für ein angenehmes ... - Amt Dömitz-Malliß
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Woche 01 / 04.01.2007 <strong>Amt</strong>skurier 7<br />
Verkauf von Baugrundstücken<br />
in Karenz<br />
Die Gem<strong>ein</strong>de Karenz bietet 3 Baugrundstücke in Karenz zum Verkauf<br />
an:<br />
Lage: 19294 Karenz, Bergstraße<br />
Grundstücksgrößen: 762 qm, 783 qm, 1.015 qm<br />
Mindestgebot: 5,- €/qm.<br />
Die Grundstücke liegen in Dorfrandlage. Die angrenzende und umgebende<br />
Bebauung im Straßenzug ist charakterisiert durch <strong>ein</strong>e 1-geschossige<br />
Wohnbebauung.<br />
Die Grundstücke weisen nach der Lage und Form <strong>ein</strong>en regelmäßigen<br />
Zuschnitt auf (rechteckige Grundstücksform).<br />
Die Straßenfrontbreite beträgt je Bauplatz ca. 28 m. Die mittlere<br />
Grundstückstiefe beträgt ca. 29 m. Der Bauplatz mit <strong>ein</strong>er Größe von<br />
1.015 qm ist <strong>ein</strong> Eckgrundstück.<br />
Vor <strong>den</strong> Grundstücken verlaufen <strong>ein</strong>e mit Betonst<strong>ein</strong>en gepflasterte<br />
Straße sowie Bürgersteig. Im öffentlichen Bereich liegen die Versorgungsleitungen<br />
<strong>für</strong> Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom.<br />
Erdgas ist im öffentlichen Bereich nicht vorhan<strong>den</strong>.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Anschlüsse an die Versorgungsleitungen sind im<br />
Kaufpreis nicht enthalten. Die Bauplätze sind innerhalb von zwei Jahren<br />
nach Kauf zu bebauen.<br />
Kaufinteressenten mel<strong>den</strong> sich bitte im <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße<br />
21, 19303 <strong>Dömitz</strong>, bei Frau Harnack, Telefon 038758/31628,<br />
Zimmer 28.<br />
Foto: S. Harnack<br />
Verkauf <strong>ein</strong>es Wohngrundstückes<br />
in <strong>Dömitz</strong><br />
Die Stadt <strong>Dömitz</strong> bietet folgendes Wohngrundstück in <strong>Dömitz</strong> zum<br />
Verkauf an:<br />
Lage: 19303 <strong>Dömitz</strong>, Wallstraße 16<br />
Grundstücksgröße: 724 qm<br />
Mindestgebot: 32.000 €<br />
Das Verkaufsobjekt liegt im Sanierungsgebiet der Stadt <strong>Dömitz</strong>. Das<br />
Grundstück ist unregelmäßig zugeschnitten, dabei ca. 75 m tief, an der<br />
Straßenfront ca. 16 m breit und am Grundstücksende ca. 6 m breit.<br />
Die Bebauung besteht aus <strong>ein</strong>em Wohngebäude (Vorderhaus, 3 Wohnungen),<br />
<strong>ein</strong>em Hofgebäude (1 Wohnung), <strong>ein</strong>em Stallgebäude, <strong>ein</strong>er<br />
Pkw-Garage und <strong>ein</strong>em ehemaligen Werkstattgebäude.<br />
Die Grundstückszufahrt führt durch das Vorderhaus.<br />
Das Wohngebäude (Vorderhaus) ist teilunterkellert und wurde ebenso<br />
wie das Hofgebäude um ca. 1900 errichtet.<br />
Die Wohnungen im Vorderhaus sind mit Einzelöfen ausgestattet, im<br />
Hofgebäude ist <strong>ein</strong>e Schwerkraftheizungsanlage <strong>ein</strong>gebaut.<br />
Die Gebäude sind seit 2005 komplett leergezogen.<br />
Die Wohnungen sind aufgrund des baulichen Zustandes nicht vermietbar.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie im <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße<br />
21, 19303 <strong>Dömitz</strong>, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon<br />
038758/31628, Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte<br />
die Kaufgebote.<br />
Foto: S. Harnack<br />
Neuer Energiepass kommt <strong>Mit</strong>te 2008<br />
Nach jahrelangem Streit ist es endlich so weit. Ab dem 1. Juli 2008 wird<br />
der Energieausweis kommen. Allerdings nicht sofort <strong>für</strong> alle Gebäude<br />
und auch nicht mit <strong>ein</strong>er <strong>ein</strong>heitlichen Berechnungsmethode. Für Immobilien-Eigentümer<br />
bedeutet der Energieausweis <strong>ein</strong>en zusätzlichen Aufwand<br />
aber auch <strong>ein</strong>e Chance, Schließlich sind die Heizkosten zunehmend<br />
<strong>ein</strong> Argument <strong>für</strong> Mieter und Käufer. Für alle öffentlichen<br />
Gebäude ist der neue Energieausweis pflichtgemäß ab dem 01.07.2009<br />
auszuhängen.<br />
Seit Jahren streiten Verbraucherorganisationen, Architekten und Ingenieursverbände<br />
und die großen Wohnungsbaugesellschaften um die Regeln<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Energiepass, der jetzt offiziell Energieausweis heißt. Bei<br />
rund 39 Millionen Haushalten in Deutschland geht es um Kosten in Milliar<strong>den</strong>höhe,<br />
da wurde gefeilscht, was das Zeug hält. Es ging vor allem<br />
um die Frage, welche Daten dem Energiepass zugrunde liegen sollen:<br />
<strong>ein</strong>e detaillierte und damit teure Untersuchung durch <strong>ein</strong>en Experten<br />
(bedarfsorientierter Ausweis) oder der anhand von Heizkostenabrechnungen<br />
<strong>ein</strong>fach zu ermittelnde Verbrauch der aktuellen Nutzer (verbrauchsorientierter<br />
Ausweis). Herausgekommen ist <strong>ein</strong>e reichlich bürokratische<br />
und schwer verständliche Regelung, von der viel<br />
beschworenen Transparenz <strong>für</strong> Eigentümer, Mieter und Käufer von Immobilien<br />
kann k<strong>ein</strong>e Rede s<strong>ein</strong>. Die Kosten <strong>für</strong> <strong>den</strong> verbrauchsorientierten<br />
Energieausweis belaufen sich auf ca. 100,00 - 200,00 € und <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
bedarfsorientierten Energieausweis müssen Sie ca. 200,00 - 300,00 €<br />
plus Mehrwertsteuer bezahlen.<br />
Käufer und Mieter erfahren mit dem Pass, wie hoch die Kosten <strong>für</strong> Heizung<br />
und Warmwasser in etwa s<strong>ein</strong> wer<strong>den</strong>, und bekommen Basisinformationen<br />
über Dämmung und Heizanlage. Besitzer erhalten <strong>ein</strong>e erste<br />
Information über <strong>den</strong> energetischen Zustand ihres Hauses sowie in<br />
Kurzform Empfehlungen <strong>für</strong> Sanierungen und Modernisierungen, die<br />
<strong>den</strong> Energieverbrauch senken. Sind weder Verkauf noch Neuvermietung<br />
geplant, braucht der Eigentümer auch künftig k<strong>ein</strong>en Energiepass.<br />
Wer also im Eigenheim wohnt und daran nichts ändern will, muss<br />
nichts unternehmen.<br />
Für <strong>den</strong> Verkauf oder die Vermietung von Immobilien oder die Ausreichung<br />
von Fördermitteln <strong>für</strong> Baumaßnahmen wird zukünftig die Vorlage<br />
des Energieausweises Voraussetzung s<strong>ein</strong>.<br />
Die Ausweise haben <strong>ein</strong>e Gültigkeit von 10 Jahren.<br />
Wann benötigen welche Gebäude welchen Energieausweis:<br />
Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort<br />
Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle<br />
wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen<br />
<strong>Mit</strong>teln: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort<br />
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wur<strong>den</strong>:<br />
bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Juli 2008<br />
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet<br />
wur<strong>den</strong>: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Januar 2009<br />
Häuser, die nach 1978 errichtet wur<strong>den</strong> oder die mehr als vier<br />
Wohnungen haben:<br />
Generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem<br />
Energieausweis<br />
Diese Regeln gelten nur bei <strong>ein</strong>er Neuvermietung, Neuverpachtung,<br />
Leasing und Verkauf.