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Mit den besten Wünschen für ein angenehmes ... - Amt Dömitz-Malliß

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Woche 01 / 04.01.2007 <strong>Amt</strong>skurier 7<br />

Verkauf von Baugrundstücken<br />

in Karenz<br />

Die Gem<strong>ein</strong>de Karenz bietet 3 Baugrundstücke in Karenz zum Verkauf<br />

an:<br />

Lage: 19294 Karenz, Bergstraße<br />

Grundstücksgrößen: 762 qm, 783 qm, 1.015 qm<br />

Mindestgebot: 5,- €/qm.<br />

Die Grundstücke liegen in Dorfrandlage. Die angrenzende und umgebende<br />

Bebauung im Straßenzug ist charakterisiert durch <strong>ein</strong>e 1-geschossige<br />

Wohnbebauung.<br />

Die Grundstücke weisen nach der Lage und Form <strong>ein</strong>en regelmäßigen<br />

Zuschnitt auf (rechteckige Grundstücksform).<br />

Die Straßenfrontbreite beträgt je Bauplatz ca. 28 m. Die mittlere<br />

Grundstückstiefe beträgt ca. 29 m. Der Bauplatz mit <strong>ein</strong>er Größe von<br />

1.015 qm ist <strong>ein</strong> Eckgrundstück.<br />

Vor <strong>den</strong> Grundstücken verlaufen <strong>ein</strong>e mit Betonst<strong>ein</strong>en gepflasterte<br />

Straße sowie Bürgersteig. Im öffentlichen Bereich liegen die Versorgungsleitungen<br />

<strong>für</strong> Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom.<br />

Erdgas ist im öffentlichen Bereich nicht vorhan<strong>den</strong>.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Anschlüsse an die Versorgungsleitungen sind im<br />

Kaufpreis nicht enthalten. Die Bauplätze sind innerhalb von zwei Jahren<br />

nach Kauf zu bebauen.<br />

Kaufinteressenten mel<strong>den</strong> sich bitte im <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße<br />

21, 19303 <strong>Dömitz</strong>, bei Frau Harnack, Telefon 038758/31628,<br />

Zimmer 28.<br />

Foto: S. Harnack<br />

Verkauf <strong>ein</strong>es Wohngrundstückes<br />

in <strong>Dömitz</strong><br />

Die Stadt <strong>Dömitz</strong> bietet folgendes Wohngrundstück in <strong>Dömitz</strong> zum<br />

Verkauf an:<br />

Lage: 19303 <strong>Dömitz</strong>, Wallstraße 16<br />

Grundstücksgröße: 724 qm<br />

Mindestgebot: 32.000 €<br />

Das Verkaufsobjekt liegt im Sanierungsgebiet der Stadt <strong>Dömitz</strong>. Das<br />

Grundstück ist unregelmäßig zugeschnitten, dabei ca. 75 m tief, an der<br />

Straßenfront ca. 16 m breit und am Grundstücksende ca. 6 m breit.<br />

Die Bebauung besteht aus <strong>ein</strong>em Wohngebäude (Vorderhaus, 3 Wohnungen),<br />

<strong>ein</strong>em Hofgebäude (1 Wohnung), <strong>ein</strong>em Stallgebäude, <strong>ein</strong>er<br />

Pkw-Garage und <strong>ein</strong>em ehemaligen Werkstattgebäude.<br />

Die Grundstückszufahrt führt durch das Vorderhaus.<br />

Das Wohngebäude (Vorderhaus) ist teilunterkellert und wurde ebenso<br />

wie das Hofgebäude um ca. 1900 errichtet.<br />

Die Wohnungen im Vorderhaus sind mit Einzelöfen ausgestattet, im<br />

Hofgebäude ist <strong>ein</strong>e Schwerkraftheizungsanlage <strong>ein</strong>gebaut.<br />

Die Gebäude sind seit 2005 komplett leergezogen.<br />

Die Wohnungen sind aufgrund des baulichen Zustandes nicht vermietbar.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie im <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße<br />

21, 19303 <strong>Dömitz</strong>, Ansprechpartner Frau Harnack, Telefon<br />

038758/31628, Zimmer 28. An diese Anschrift richten Sie auch bitte<br />

die Kaufgebote.<br />

Foto: S. Harnack<br />

Neuer Energiepass kommt <strong>Mit</strong>te 2008<br />

Nach jahrelangem Streit ist es endlich so weit. Ab dem 1. Juli 2008 wird<br />

der Energieausweis kommen. Allerdings nicht sofort <strong>für</strong> alle Gebäude<br />

und auch nicht mit <strong>ein</strong>er <strong>ein</strong>heitlichen Berechnungsmethode. Für Immobilien-Eigentümer<br />

bedeutet der Energieausweis <strong>ein</strong>en zusätzlichen Aufwand<br />

aber auch <strong>ein</strong>e Chance, Schließlich sind die Heizkosten zunehmend<br />

<strong>ein</strong> Argument <strong>für</strong> Mieter und Käufer. Für alle öffentlichen<br />

Gebäude ist der neue Energieausweis pflichtgemäß ab dem 01.07.2009<br />

auszuhängen.<br />

Seit Jahren streiten Verbraucherorganisationen, Architekten und Ingenieursverbände<br />

und die großen Wohnungsbaugesellschaften um die Regeln<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Energiepass, der jetzt offiziell Energieausweis heißt. Bei<br />

rund 39 Millionen Haushalten in Deutschland geht es um Kosten in Milliar<strong>den</strong>höhe,<br />

da wurde gefeilscht, was das Zeug hält. Es ging vor allem<br />

um die Frage, welche Daten dem Energiepass zugrunde liegen sollen:<br />

<strong>ein</strong>e detaillierte und damit teure Untersuchung durch <strong>ein</strong>en Experten<br />

(bedarfsorientierter Ausweis) oder der anhand von Heizkostenabrechnungen<br />

<strong>ein</strong>fach zu ermittelnde Verbrauch der aktuellen Nutzer (verbrauchsorientierter<br />

Ausweis). Herausgekommen ist <strong>ein</strong>e reichlich bürokratische<br />

und schwer verständliche Regelung, von der viel<br />

beschworenen Transparenz <strong>für</strong> Eigentümer, Mieter und Käufer von Immobilien<br />

kann k<strong>ein</strong>e Rede s<strong>ein</strong>. Die Kosten <strong>für</strong> <strong>den</strong> verbrauchsorientierten<br />

Energieausweis belaufen sich auf ca. 100,00 - 200,00 € und <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

bedarfsorientierten Energieausweis müssen Sie ca. 200,00 - 300,00 €<br />

plus Mehrwertsteuer bezahlen.<br />

Käufer und Mieter erfahren mit dem Pass, wie hoch die Kosten <strong>für</strong> Heizung<br />

und Warmwasser in etwa s<strong>ein</strong> wer<strong>den</strong>, und bekommen Basisinformationen<br />

über Dämmung und Heizanlage. Besitzer erhalten <strong>ein</strong>e erste<br />

Information über <strong>den</strong> energetischen Zustand ihres Hauses sowie in<br />

Kurzform Empfehlungen <strong>für</strong> Sanierungen und Modernisierungen, die<br />

<strong>den</strong> Energieverbrauch senken. Sind weder Verkauf noch Neuvermietung<br />

geplant, braucht der Eigentümer auch künftig k<strong>ein</strong>en Energiepass.<br />

Wer also im Eigenheim wohnt und daran nichts ändern will, muss<br />

nichts unternehmen.<br />

Für <strong>den</strong> Verkauf oder die Vermietung von Immobilien oder die Ausreichung<br />

von Fördermitteln <strong>für</strong> Baumaßnahmen wird zukünftig die Vorlage<br />

des Energieausweises Voraussetzung s<strong>ein</strong>.<br />

Die Ausweise haben <strong>ein</strong>e Gültigkeit von 10 Jahren.<br />

Wann benötigen welche Gebäude welchen Energieausweis:<br />

Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort<br />

Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle<br />

wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen<br />

<strong>Mit</strong>teln: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort<br />

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wur<strong>den</strong>:<br />

bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Juli 2008<br />

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet<br />

wur<strong>den</strong>: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Januar 2009<br />

Häuser, die nach 1978 errichtet wur<strong>den</strong> oder die mehr als vier<br />

Wohnungen haben:<br />

Generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem<br />

Energieausweis<br />

Diese Regeln gelten nur bei <strong>ein</strong>er Neuvermietung, Neuverpachtung,<br />

Leasing und Verkauf.

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