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Mit den besten Wünschen für ein angenehmes ... - Amt Dömitz-Malliß

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6 <strong>Amt</strong>skurier Woche 01 / 04.01.2007<br />

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Weitergabe und Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubiläen<br />

Aufgrund des Landesmeldegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LMG) vom 12. Oktober 1992 (GVOBI. M-V S. 578), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVOBl. M-V 2004 S. 2, 8) darf die Meldebehörde nach § 36 (zu § 22 MRRG)<br />

Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an <strong>den</strong> <strong>Amt</strong>skurier oder andere Pressestellen, an Parteien und Wählergruppen oder Religionsgesellschaften<br />

nur dann erteilen, wenn der Betroffene nicht Widerspruch <strong>ein</strong>gelegt hat. Nach § 39 LMG hat die Meldebehörde auf das Recht<br />

der Betroffenen, der Weitergabe s<strong>ein</strong>er Daten zu widersprechen, mindestens <strong>ein</strong>mal jährlich hinzuweisen. Wenn Sie also nicht damit <strong>ein</strong>verstan<strong>den</strong><br />

sind, dass Ihre Daten weitergegeben wer<strong>den</strong>, füllen Sie untenstehen<strong>den</strong> Widerspruch aus und sen<strong>den</strong> ihn an das Einwohnermeldeamt<br />

in 19303 <strong>Dömitz</strong>, Goethestraße 21. Personen, die bereits von ihrem Widerspruch Gebrauch gemacht haben, brauchen nichts zu unternehmen.<br />

Antrag auf Einrichtung <strong>ein</strong>er Übermittlungssperre gem. § 36 Landesmeldegesetz (LMG)<br />

____________________________________ ____________________________________ ______________________________<br />

Name, Vorname Geb.-Name Geb.-Datum<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift<br />

Übermittlungssperre gem. § 36 LMG:<br />

O An Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG) dürfen m<strong>ein</strong> Name und m<strong>ein</strong>e Anschrift nicht weitergegeben wer<strong>den</strong><br />

O Wenn ich <strong>ein</strong> Altersjubiläum (z. B. 80. Geburtstag) begehe, darf <strong>ein</strong>e <strong>Mit</strong>teilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben wer<strong>den</strong><br />

(§ 35 Abs. 2 LMG).<br />

O Wenn wir <strong>ein</strong> Ehejubiläum (z. B. gol<strong>den</strong>e Hochzeit) begehen, darf <strong>ein</strong>e <strong>Mit</strong>teilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben wer<strong>den</strong><br />

(§ 35 Abs. 2 LMG).<br />

O An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 LMG)<br />

O Widerspruch gegen die Internetauskunft (§ 34 Abs.1a LMG)<br />

____________________________________ ____________________________________ ______________________________<br />

Familienname Vorname Geb.-Datum<br />

O K<strong>ein</strong>e Weitergabe m<strong>ein</strong>er Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments-<br />

und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen vorgesehenen Anstimmungen (§ 35 Abs. 1 LMG).<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

(<strong>für</strong> Antrag Nr. 3 sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich)<br />

Wenn Sie <strong>den</strong> Antrag auf Einrichtung <strong>ein</strong>er Übermittlungssperre ausgefüllt und unterschrieben beim Einwohnermeldeamt abgegeben haben,<br />

wird automatisch Ihr Geburtstag nicht mehr in der Geburtstagsliste im <strong>Amt</strong>skurier veröffentlicht.<br />

Kommunalvertretungen beschließen<br />

Umstellung auf kaufmännisches<br />

Rechnungswesen<br />

Der Landtag hat am 12.12.2007 <strong>ein</strong> Gesetz zur Reform des Gem<strong>ein</strong>dehaushaltsrechts<br />

beschlossen. Spätestens bis zum Haushaltsjahr 2012<br />

müssen alle Kommunen im Land ihr Rechnungswesen von der bisherigen<br />

Kameralistik auf die kommunale Doppik umstellen, die sich am<br />

kaufmännischen Rechnungswesen orientiert.<br />

Die Kommunen des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> haben beschlossen, die Umstellung<br />

zum 01.01.2008 vorzunehmen und gehören damit zu <strong>den</strong> Frühstartern<br />

in Mecklenburg-Vorpommern. Das <strong>Amt</strong> hat aktiv an <strong>den</strong> Entwürfen<br />

der Gesetze mitgearbeitet und konnte somit s<strong>ein</strong>e Belange mit<br />

<strong>ein</strong>fließen lassen.<br />

Die Einführung der kommunalen Doppik wird mit ihren Vorteilen begründet.<br />

So erhalten die Kommunen durch <strong>ein</strong>e vollständige Vermögensübersicht<br />

<strong>ein</strong>en Überblick über die Vermögenswerte und Verpflichtungen.<br />

Dabei erfolgt <strong>ein</strong>e realitätsnahe Berücksichtigung auch der<br />

zukünftigen Belastungen, da zum Beispiel aufgestaute Reparaturbedarfe<br />

oder Pensionsverpflichtungen mit in die Betrachtung <strong>ein</strong>zubeziehen<br />

sind. Insoweit handelt es sich bei dem doppischen Rechnungssystem<br />

auch um <strong>ein</strong> Ressourcenverbrauchskonzept, das sicherstellen soll, dass<br />

jede Generation nur das verbraucht, was ihr zur Verfügung steht und<br />

nicht auf Kosten nachfolgender Generationen lebt. Außerdem erleichtert<br />

die doppelte Buchführung die Aufstellung <strong>ein</strong>er Kosten- und Leistungsrechnung<br />

und eröffnet neue Steuerungspotenziale, die <strong>den</strong> Kommunen<br />

<strong>ein</strong>e effizientere Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglicht.<br />

Für <strong>den</strong> Bürger wird das doppische Haushalts- und Rechnungswesen <strong>ein</strong>en<br />

wesentlichen Gewinn an Informationen bringen, der zu <strong>ein</strong>er verstärkten<br />

Beteiligung genutzt wer<strong>den</strong> kann.<br />

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Das <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-MaIIiß in Bildern auf <strong>ein</strong>er DVD. Ein interessantes<br />

Geschenk auch über die <strong>Amt</strong>sgrenzen hinaus. Dargestellt sind alle<br />

Gem<strong>ein</strong><strong>den</strong> des <strong>Amt</strong>es mit <strong>den</strong> <strong>ein</strong>zelnen Ortsteilen.<br />

Bei Bedarf wen<strong>den</strong> Sie sich an o. g. Anschrift bzw. an 0172/9095581.<br />

Kalender 2008<br />

(Malk Göhren) Jubiläumskalender <strong>für</strong> das Jahr 2008 möchten noch<br />

<strong>den</strong> Besitzer wechseln.<br />

Eigens <strong>für</strong> das Doppeljubiläum im Jahr 2008 - 850 Jahre Mark und<br />

700 Jahre Göhren - hat die Gem<strong>ein</strong>de Kalender fertigen lassen.<br />

Fragen Sie nach im Büro des Bürgermeisters und sichern Sie sich<br />

<strong>ein</strong>es der Zeitdokumente der Gem<strong>ein</strong>de anlässlich des Jubiläums.<br />

(as)<br />

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