08.02.2013 Aufrufe

Stahlbau Nachrichten - Verlagsgruppe Wiederspahn

Stahlbau Nachrichten - Verlagsgruppe Wiederspahn

Stahlbau Nachrichten - Verlagsgruppe Wiederspahn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aushangpfl ichtige Arbeitsschutzgesetze<br />

In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung<br />

für Arbeitgeber, alle Arbeitsschutzgesetze<br />

in der jeweils aktuellen Fassung auszuhängen<br />

und für alle Arbeitnehmer zugänglich<br />

zu machen.<br />

Sinn der Regelungen in den einzelnen Arbeitsschutzgesetzen,<br />

die zuweilen ausdrücklich<br />

ein »Aushängen« verlangen, teils aber auch<br />

ein »Auslegen« oder eine »Bekanntmachung«<br />

genügen lassen, ist, alle Arbeitnehmer über die<br />

aktuelle Gesetzeslage zu informieren.<br />

Eine gesetzliche Verpflichtung zum »Aushängen«<br />

oder zum »Auslegen« besteht insbesondere<br />

dann, wenn in der betreffenden Arbeitsstätte<br />

solche Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften<br />

anzuwenden sind, die ausdrücklich eine Aushang-<br />

oder Auslagebestimmung enthalten.<br />

In manchen Arbeitsschutzgesetzen ist die<br />

Aushang- bzw. Auslageverpflichtung an die Beschäftigtenzahl<br />

geknüpft. So sind das Arbeitszeitgesetz<br />

und die Unfallverhütungsvorschriften<br />

– je nach Branche – bereits bei regelmäßig<br />

einem beschäftigten Arbeitnehmer auszuhängen<br />

bzw. bekannt zu geben. Das trifft auch auf<br />

<strong>Stahlbau</strong>betriebe zu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

ist bei Beschäftigung mindestens eines<br />

Jugendlichen und das Mutterschutzgesetz erst<br />

bei einer regelmäßigen Beschäftigung von mehr<br />

als drei Frauen bekannt zu geben.<br />

Für die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer<br />

muss auf jeden Fall die Möglichkeit bestehen,<br />

ohne Schwierigkeiten den jeweiligen Inhalt zu<br />

erfahren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang an<br />

einem sogenannten »Schwarzen Brett« oder an<br />

einer allgemein zugänglichen Stelle im Betrieb.<br />

Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung des<br />

Arbeitgebers wird mit einem Bußgeld bis zu<br />

2.500,00 € sanktioniert. Hinzu kommen in der<br />

Regel noch die Kosten eines Verfahrens, die der<br />

Arbeitgeber ebenfalls zu tragen hat.<br />

Karl Heinz Güntzer<br />

<strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong><br />

BIMformation<br />

management<br />

Bernd,<br />

Stahlfertiger<br />

Tekla Structures BIM (Building Information Modeling)-<br />

Software bietet eine datenintensive 3D-Umgebung, die<br />

von Bauunternehmern, Planern, Konstrukteuren und<br />

Fertigungsbetrieben sowohl im Stahl- als auch Betonbau<br />

gemeinsam genutzt werden kann. Tekla ermöglicht besseres<br />

Bauen und eine optimale Integration bei Projektmanagement<br />

und -auslieferung.<br />

a www.tekla.com<br />

Kevin,<br />

Fertigteilbauer<br />

27<br />

Birgit,<br />

Ingenieurin<br />

Karl-Heinz,<br />

Bauunternehmer<br />

Experten aus verschiedenen Disziplinen sind mit der<br />

Herausforderung konfrontiert, in der Planung<br />

miteinander detailliert zu kommunizieren und<br />

übereinzustimmen. Sie brauchen ein Tool, das eine<br />

effektive Datenzentralisierung und -überprüfung in allen<br />

Phasen des Bauprojektes ermöglicht. Durch die Arbeit an<br />

ein und demselben Tekla-Modell stehen allen Partnern<br />

die aktuellsten Baudaten zur Verfügung, in Echtzeit.<br />

RECHT

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!