Stahlbau Nachrichten - Verlagsgruppe Wiederspahn
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Aushangpfl ichtige Arbeitsschutzgesetze<br />
In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung<br />
für Arbeitgeber, alle Arbeitsschutzgesetze<br />
in der jeweils aktuellen Fassung auszuhängen<br />
und für alle Arbeitnehmer zugänglich<br />
zu machen.<br />
Sinn der Regelungen in den einzelnen Arbeitsschutzgesetzen,<br />
die zuweilen ausdrücklich<br />
ein »Aushängen« verlangen, teils aber auch<br />
ein »Auslegen« oder eine »Bekanntmachung«<br />
genügen lassen, ist, alle Arbeitnehmer über die<br />
aktuelle Gesetzeslage zu informieren.<br />
Eine gesetzliche Verpflichtung zum »Aushängen«<br />
oder zum »Auslegen« besteht insbesondere<br />
dann, wenn in der betreffenden Arbeitsstätte<br />
solche Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften<br />
anzuwenden sind, die ausdrücklich eine Aushang-<br />
oder Auslagebestimmung enthalten.<br />
In manchen Arbeitsschutzgesetzen ist die<br />
Aushang- bzw. Auslageverpflichtung an die Beschäftigtenzahl<br />
geknüpft. So sind das Arbeitszeitgesetz<br />
und die Unfallverhütungsvorschriften<br />
– je nach Branche – bereits bei regelmäßig<br />
einem beschäftigten Arbeitnehmer auszuhängen<br />
bzw. bekannt zu geben. Das trifft auch auf<br />
<strong>Stahlbau</strong>betriebe zu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
ist bei Beschäftigung mindestens eines<br />
Jugendlichen und das Mutterschutzgesetz erst<br />
bei einer regelmäßigen Beschäftigung von mehr<br />
als drei Frauen bekannt zu geben.<br />
Für die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer<br />
muss auf jeden Fall die Möglichkeit bestehen,<br />
ohne Schwierigkeiten den jeweiligen Inhalt zu<br />
erfahren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang an<br />
einem sogenannten »Schwarzen Brett« oder an<br />
einer allgemein zugänglichen Stelle im Betrieb.<br />
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung des<br />
Arbeitgebers wird mit einem Bußgeld bis zu<br />
2.500,00 € sanktioniert. Hinzu kommen in der<br />
Regel noch die Kosten eines Verfahrens, die der<br />
Arbeitgeber ebenfalls zu tragen hat.<br />
Karl Heinz Güntzer<br />
<strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong><br />
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Bernd,<br />
Stahlfertiger<br />
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Kevin,<br />
Fertigteilbauer<br />
27<br />
Birgit,<br />
Ingenieurin<br />
Karl-Heinz,<br />
Bauunternehmer<br />
Experten aus verschiedenen Disziplinen sind mit der<br />
Herausforderung konfrontiert, in der Planung<br />
miteinander detailliert zu kommunizieren und<br />
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effektive Datenzentralisierung und -überprüfung in allen<br />
Phasen des Bauprojektes ermöglicht. Durch die Arbeit an<br />
ein und demselben Tekla-Modell stehen allen Partnern<br />
die aktuellsten Baudaten zur Verfügung, in Echtzeit.<br />
RECHT