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Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von Niederbayern

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<strong>Amtlicher</strong> <strong>Schulanzeiger</strong> Nr. 03/2010<br />

Dem Bewerbungsschreiben ist ein Nachweis des schulpsychologischen Werdegangs (Lehramtsstudium,<br />

Erweiterungsstudium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Rahmen des Lehramtsstudiums)<br />

beizugeben.<br />

Bewerbungen <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigten sind möglich (vgl. Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).<br />

Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.<br />

Zur Verwirklichung der Gleichstellung <strong>von</strong> Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der<br />

Bewerbung <strong>von</strong> Frauen.<br />

Bewerbungen sind auf dem <strong>Die</strong>nstweg an die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> zu richten.<br />

Beratungsrektor/Beratungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin) der BesGr. A 14 bei den<br />

Staatl. Schulämtern im Landkreis Landshut und in der Stadt Landshut<br />

Zur Schulberatung an Volksschulen wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin)<br />

der BesGr. A 14 bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Landshut<br />

und in der Stadt Landshut ausgeschrieben.<br />

Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 an Grundschulen<br />

und Hauptschulen ist neben der entsprechenden Lehrbefähigung ein abgeschlossenes Zweitstudium der<br />

Psychologie <strong>von</strong> mindestens vier Semestern sowie eine aktuelle dienstlichen Beurteilung mit mindestens der<br />

Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) im Amt als Lehrer der BesGr. A 12.<br />

Zur Übertragung des Amtes des Beratungsrektors der BesGr. A 14 als Koordinator für die Schulberatung an<br />

Grund- und Hauptschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr.<br />

A 13 mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB).<br />

<strong>Die</strong> Bewerber sollen Erfahrungen in der schulpsychologischen Tätigkeit nachweisen können.<br />

Dem Bewerbungsschreiben ist ein Nachweis des schulpsychologischen Werdegangs (Lehramtsstudium<br />

bzw. abgeschlossenes Zweitstudium) beizugeben.<br />

Bewerbungen <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigten sind möglich (vgl. Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).<br />

Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.<br />

Zur Verwirklichung der Gleichstellung <strong>von</strong> Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der<br />

Bewerbung <strong>von</strong> Frauen.<br />

Bewerbungen sind auf dem <strong>Die</strong>nstweg an die <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Niederbayern</strong> zu richten.<br />

Beratungsrektor/Beratungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin) der BesGr. A 14 bei den<br />

Staatl. Schulämtern im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing<br />

Zur Schulberatung an Volksschulen wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologe/Schulpsychologin)<br />

der BesGr. A 14 bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Straubing-<br />

Bogen und in der Stadt Straubing ausgeschrieben.<br />

Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 an Grundschulen<br />

und Hauptschulen ist neben der entsprechenden Lehrbefähigung ein abgeschlossenes Zweitstudium der<br />

Psychologie <strong>von</strong> mindestens vier Semestern sowie eine aktuelle dienstlichen Beurteilung mit mindestens der<br />

Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) im Amt als Lehrer der BesGr. A 12.<br />

Zur Übertragung des Amtes des Beratungsrektors der BesGr. A 14 als Koordinator für die Schulberatung an<br />

Grund- und Hauptschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr.<br />

A 13 mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB).<br />

<strong>Die</strong> Bewerber sollen Erfahrungen in der schulpsychologischen Tätigkeit nachweisen können.<br />

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