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Schwarzbuch Leiharbeit - Antileiharbeits-Initiative Düsseldorf

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... außer für die <strong>Leiharbeit</strong>er/-innen<br />

Nur eine einzige Branche macht da eine Ausnahme: die <strong>Leiharbeit</strong>. Mit den<br />

Gesetzen „für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", die 2003 in Kraft<br />

traten, sollte <strong>Leiharbeit</strong> unkomplizierter werden. Fast alle Schutzvorschriften<br />

für <strong>Leiharbeit</strong>sbeschäftigte - vom Synchronisationsverbot bis zur maximalen<br />

Verweildauer - wurden aufgehoben. Im Gegenzug sollten solche „Vereinba­<br />

rungen, die für den <strong>Leiharbeit</strong>nehmer (...) schlechtere Arbeitsbedingungen als<br />

die im Betrieb des Entleihers (...) geltenden" vorsehen, nicht mehr zulässig<br />

sein. „Equal pay" (gleiche Bezahlung) und „Equal treatment" (gleiche Behand­<br />

lung) sollten die Regel sein. Mit einer Ausnahme: „Ein Tarifvertrag kann ab­<br />

weichende Regelungen zulassen" - so Paragraf 9, Ziffer 2 des Arbeitnehmer­<br />

überlassungsgesetzes.<br />

Somit hat sich das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Gesetz in der Leih­<br />

arbeit umgedreht. In allen anderen Branchen heißt die Regel: Es gilt min­<br />

destens das Gesetz - Tarifverträge können es verbessern. Die Regel bei der<br />

<strong>Leiharbeit</strong> lautet: Es gilt höchstens das Gesetz - Tarifverträge können es<br />

verschlechtern.<br />

Erbarmen, die „Christen" kommen<br />

Dass es so weit kommen konnte, liegt an den „christlichen Gewerkschaften".<br />

Im Sommer 2003 hatte sich der DGB gerade mit den beiden <strong>Leiharbeit</strong>sver-<br />

bänden iGZ und BZA weitestgehend über einen Stufenplan geeinigt, wie<br />

„Equal pay" in den Unternehmen erreicht werden könnte, da schaltete sich<br />

die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Per­<br />

sonal-Service" (CGZP) ein. Sie schloss mit dem Arbeitgeberverband Mittel­<br />

ständischer Personaldienstleister (AMP) einen Vertrag, der das „Equal pay"-<br />

Prinzip nicht mal erwähnte. Kaum war der CGZP-Vertrag unterzeichnet,<br />

machten auch iGZ und BZA einen Rückzieher.<br />

Der DGB war machtlos. Er einigte sich mit den Arbeitgebern auf einen<br />

Abschluss, der zwar immer noch über dem CGZP-Tarif lag, aber dem Prinzip<br />

„gleiches Geld für gleiche Arbeit" nicht im Entferntesten entsprach. „Hätten<br />

wir das nicht gemacht, hätten auch BZA und iGZ mit den Christen verhandelt",<br />

sagt Juan-Carlos Rio Antas aus dem Funktionsbereich Tarifpolitik der<br />

IG Metall, der an den Tarifverhandlungen in der <strong>Leiharbeit</strong>sbranche teilnimmt.<br />

„Wir sind in der absurden Situation, mit den Arbeitgebern miese Verträge<br />

abschließen zu müssen, damit diese mit den Christen nicht noch miesere<br />

Vereinbarungen treffen."

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