Schwarzbuch Leiharbeit - Antileiharbeits-Initiative Düsseldorf
Schwarzbuch Leiharbeit - Antileiharbeits-Initiative Düsseldorf
Schwarzbuch Leiharbeit - Antileiharbeits-Initiative Düsseldorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
... außer für die <strong>Leiharbeit</strong>er/-innen<br />
Nur eine einzige Branche macht da eine Ausnahme: die <strong>Leiharbeit</strong>. Mit den<br />
Gesetzen „für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", die 2003 in Kraft<br />
traten, sollte <strong>Leiharbeit</strong> unkomplizierter werden. Fast alle Schutzvorschriften<br />
für <strong>Leiharbeit</strong>sbeschäftigte - vom Synchronisationsverbot bis zur maximalen<br />
Verweildauer - wurden aufgehoben. Im Gegenzug sollten solche „Vereinba<br />
rungen, die für den <strong>Leiharbeit</strong>nehmer (...) schlechtere Arbeitsbedingungen als<br />
die im Betrieb des Entleihers (...) geltenden" vorsehen, nicht mehr zulässig<br />
sein. „Equal pay" (gleiche Bezahlung) und „Equal treatment" (gleiche Behand<br />
lung) sollten die Regel sein. Mit einer Ausnahme: „Ein Tarifvertrag kann ab<br />
weichende Regelungen zulassen" - so Paragraf 9, Ziffer 2 des Arbeitnehmer<br />
überlassungsgesetzes.<br />
Somit hat sich das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Gesetz in der Leih<br />
arbeit umgedreht. In allen anderen Branchen heißt die Regel: Es gilt min<br />
destens das Gesetz - Tarifverträge können es verbessern. Die Regel bei der<br />
<strong>Leiharbeit</strong> lautet: Es gilt höchstens das Gesetz - Tarifverträge können es<br />
verschlechtern.<br />
Erbarmen, die „Christen" kommen<br />
Dass es so weit kommen konnte, liegt an den „christlichen Gewerkschaften".<br />
Im Sommer 2003 hatte sich der DGB gerade mit den beiden <strong>Leiharbeit</strong>sver-<br />
bänden iGZ und BZA weitestgehend über einen Stufenplan geeinigt, wie<br />
„Equal pay" in den Unternehmen erreicht werden könnte, da schaltete sich<br />
die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Per<br />
sonal-Service" (CGZP) ein. Sie schloss mit dem Arbeitgeberverband Mittel<br />
ständischer Personaldienstleister (AMP) einen Vertrag, der das „Equal pay"-<br />
Prinzip nicht mal erwähnte. Kaum war der CGZP-Vertrag unterzeichnet,<br />
machten auch iGZ und BZA einen Rückzieher.<br />
Der DGB war machtlos. Er einigte sich mit den Arbeitgebern auf einen<br />
Abschluss, der zwar immer noch über dem CGZP-Tarif lag, aber dem Prinzip<br />
„gleiches Geld für gleiche Arbeit" nicht im Entferntesten entsprach. „Hätten<br />
wir das nicht gemacht, hätten auch BZA und iGZ mit den Christen verhandelt",<br />
sagt Juan-Carlos Rio Antas aus dem Funktionsbereich Tarifpolitik der<br />
IG Metall, der an den Tarifverhandlungen in der <strong>Leiharbeit</strong>sbranche teilnimmt.<br />
„Wir sind in der absurden Situation, mit den Arbeitgebern miese Verträge<br />
abschließen zu müssen, damit diese mit den Christen nicht noch miesere<br />
Vereinbarungen treffen."