Verwendung der Austrittsleistung (durch austretende Person - eev
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Zahlungsanweisung <strong>der</strong> <strong>austretende</strong>n <strong>Person</strong> (Einzahlungsschein erwünscht):<br />
Name und Ort des neuen Arbeitgebers _____________________________________________<br />
Name <strong>der</strong> Vorsorgeeinrichtung _____________________________________________<br />
Strasse, Nr. / PLZ, Ort _____________________________________________<br />
Vertrags-Nr. _____________________________________________<br />
Bankname<br />
Strasse, Nr. / PLZ, Ort<br />
Bankkonto-Nr.<br />
Clearing-Nr.<br />
SWIFT-Nr. und/o<strong>der</strong> IBAN Nr. <strong>der</strong> Bank<br />
Postcheckkonto Inhaber<br />
Nachweis bei Barauszahlung <strong>der</strong> Freizügigkeitsleistung<br />
Wenn die <strong>austretende</strong> <strong>Person</strong> eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und <strong>der</strong> obligatorischen beruflichen<br />
Vorsorge nicht mehr untersteht (Anspruch auf Barauszahlung <strong>der</strong> <strong>Austrittsleistung</strong> nur im Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong><br />
selbständigen Erwerbstätigkeit beziehungsweise innerhalb eines Jahres nach Aufnahme <strong>der</strong> selbständigen<br />
Erwerbstätigkeit):<br />
- Unterschriftliche Bestätigung <strong>der</strong> versicherten <strong>Person</strong> auf dem Formular „<strong>Verwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Austrittsleistung</strong>"<br />
- aktuelle Bestätigung <strong>der</strong> AHV-Ausgleichskasse über den Haupterwerb<br />
- Pass-/ID-Kopie<br />
Wenn die <strong>austretende</strong> <strong>Person</strong> den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig verlässt und <strong>der</strong><br />
obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr untersteht:<br />
- Unterschriftliche Bestätigung <strong>der</strong> versicherten <strong>Person</strong> auf dem Formular „<strong>Verwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Austrittsleistung</strong>“<br />
- Bestätigung über die Abmeldung bei <strong>der</strong> bisherigen Einwohnerkontrolle<br />
- Pass-/ID-Kopie<br />
- Bestätigung über die Besteuerung <strong>der</strong> Freizügigkeitsleistung <strong>durch</strong> die bisherigen Steuerbehörden, da ansonsten eine<br />
Quellensteuer abgezogen wird<br />
Für Verheiratete/eingetragene Partner/Getrennte ist die unterschriftliche Zustimmung des Ehepartners/<br />
eingetragenen Partners auf dieser Meldung sowie zusätzlich die Pass/ID-Kopie des Ehepartners/ eingetragenen<br />
Partners notwendig. Die Unterschrift des Ehepartners/eingetragenen Partners ist öffentlich zu beglaubigen<br />
(Notar/Gemeinde), sofern die Freizügigkeitsleistung CHF 10'000.00 übersteigt.<br />
Für Unverheiratete (Ledige, nicht eingetragene Partner, Geschiedene, Verwitwete) ist es notwendig, einen<br />
<strong>Person</strong>enstandsnachweis (nicht älter als einen Monat) beizulegen, sofern die Freizügigkeitsleistung CHF 10'000.00<br />
übersteigt. Für im genannten Sinne unverheiratete, in <strong>der</strong> Schweiz wohnhafte Auslän<strong>der</strong> ist es notwendig, eine<br />
Wohnsitzbestätigung mit Zivilstandesangabe (nicht älter als einen Monat) beizulegen, sofern die Freizügigkeitsleistung<br />
mehr als CHF 10'000.00 beträgt.<br />
Es steht <strong>der</strong> Vorsorgeeinrichtung frei, zusätzliche Angaben und Dokumente zu verlangen.<br />
Datum _______________ Unterschrift versicherte <strong>Person</strong> ___________________________