Verwendung der Austrittsleistung (durch austretende Person - eev
Verwendung der Austrittsleistung (durch austretende Person - eev
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<strong>Verwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Austrittsleistung</strong> (<strong>durch</strong> <strong>austretende</strong> <strong>Person</strong> auszufüllen)<br />
1. Ich trete aus <strong>der</strong> SEF aus per ___________________ (Tag/Monat/Jahr)<br />
2. AHV-Nr. o<strong>der</strong> Vers.-Nr.<br />
Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)<br />
Zivilstand nicht verheiratet verheiratet Heiratsdatum<br />
3. Name und Vorname<br />
4. Strasse, Nr./PLZ, Ort<br />
Die Freizügigkeitsleistung ist auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu übertragen<br />
(zwingend bei Eintritt in eine neue Vorsorge)<br />
Die <strong>Austrittsleistung</strong> ist in Form einer Freizügigkeitspolice sicherzustellen (ohne Erhaltung des<br />
Vorsorgeschutzes)<br />
Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank (Einzahlungsschein beilegen)<br />
Auszahlung vorzeitige Pensionierung Kapital (Meldung 6 Monate zum voraus) (*)<br />
Rente (Meldung 3 Monate zum voraus)<br />
Die <strong>Austrittsleistung</strong> ist bar auszuzahlen<br />
Wir bitten Sie, die auf <strong>der</strong> 2. Seite aufgeführten Hinweise „Nachweis bei Barauszahlung <strong>der</strong><br />
Freizügigkeitsleistung“ zu berücksichtigen.<br />
Die <strong>Austrittsleistung</strong> beträgt weniger als ein von mir bezahlter Arbeitnehmer-Jahresbeitrag.<br />
Ich nehme eine selbständige Erwerbstätigkeit auf o<strong>der</strong> setzte sie fort und unterstehe <strong>der</strong><br />
obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr. (*zwingend)<br />
Ich verlasse den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig und unterstehe <strong>der</strong><br />
obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr. (*zwingend)<br />
Die Ausreise erfolgt am ________________ ins Ausreiseland______________________<br />
Ich verlasse den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig und ziehe in einen EU-/EFTA-<br />
Staat und bin nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Risiken Alter, Invalidität und Tod<br />
weiterhin obligatorisch versichert: Ab 1. Juni 2007 ist die Barauszahlung des Teiles <strong>der</strong><br />
Freizügigkeitsleistung, welche dem BVG-Altersguthaben entspricht, nicht mehr möglich. Die<br />
überobligatorische Freizügigkeitsleistung wird bar ausbezahlt, die obligatorische<br />
Freizügigkeitsleistung wird sichergestellt. (*zwingend)<br />
Die Ausreise erfolgt am ________________ ins Ausreiseland______________________<br />
Ich bin mit <strong>der</strong> Barauszahlung einverstanden:<br />
Datum (*)Unterschrift Ehepartner/eingetragener Partner<br />
________________________________ ____________________________________<br />
(gegebenenfalls öffentliche Beglaubigung s. Nachweis)<br />
(Unterliegt die Barauszahlung nicht <strong>der</strong> Quellensteuer, erfolgt eine Mitteilung an die Steuerverwaltung).
Zahlungsanweisung <strong>der</strong> <strong>austretende</strong>n <strong>Person</strong> (Einzahlungsschein erwünscht):<br />
Name und Ort des neuen Arbeitgebers _____________________________________________<br />
Name <strong>der</strong> Vorsorgeeinrichtung _____________________________________________<br />
Strasse, Nr. / PLZ, Ort _____________________________________________<br />
Vertrags-Nr. _____________________________________________<br />
Bankname<br />
Strasse, Nr. / PLZ, Ort<br />
Bankkonto-Nr.<br />
Clearing-Nr.<br />
SWIFT-Nr. und/o<strong>der</strong> IBAN Nr. <strong>der</strong> Bank<br />
Postcheckkonto Inhaber<br />
Nachweis bei Barauszahlung <strong>der</strong> Freizügigkeitsleistung<br />
Wenn die <strong>austretende</strong> <strong>Person</strong> eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und <strong>der</strong> obligatorischen beruflichen<br />
Vorsorge nicht mehr untersteht (Anspruch auf Barauszahlung <strong>der</strong> <strong>Austrittsleistung</strong> nur im Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong><br />
selbständigen Erwerbstätigkeit beziehungsweise innerhalb eines Jahres nach Aufnahme <strong>der</strong> selbständigen<br />
Erwerbstätigkeit):<br />
- Unterschriftliche Bestätigung <strong>der</strong> versicherten <strong>Person</strong> auf dem Formular „<strong>Verwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Austrittsleistung</strong>"<br />
- aktuelle Bestätigung <strong>der</strong> AHV-Ausgleichskasse über den Haupterwerb<br />
- Pass-/ID-Kopie<br />
Wenn die <strong>austretende</strong> <strong>Person</strong> den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig verlässt und <strong>der</strong><br />
obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr untersteht:<br />
- Unterschriftliche Bestätigung <strong>der</strong> versicherten <strong>Person</strong> auf dem Formular „<strong>Verwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Austrittsleistung</strong>“<br />
- Bestätigung über die Abmeldung bei <strong>der</strong> bisherigen Einwohnerkontrolle<br />
- Pass-/ID-Kopie<br />
- Bestätigung über die Besteuerung <strong>der</strong> Freizügigkeitsleistung <strong>durch</strong> die bisherigen Steuerbehörden, da ansonsten eine<br />
Quellensteuer abgezogen wird<br />
Für Verheiratete/eingetragene Partner/Getrennte ist die unterschriftliche Zustimmung des Ehepartners/<br />
eingetragenen Partners auf dieser Meldung sowie zusätzlich die Pass/ID-Kopie des Ehepartners/ eingetragenen<br />
Partners notwendig. Die Unterschrift des Ehepartners/eingetragenen Partners ist öffentlich zu beglaubigen<br />
(Notar/Gemeinde), sofern die Freizügigkeitsleistung CHF 10'000.00 übersteigt.<br />
Für Unverheiratete (Ledige, nicht eingetragene Partner, Geschiedene, Verwitwete) ist es notwendig, einen<br />
<strong>Person</strong>enstandsnachweis (nicht älter als einen Monat) beizulegen, sofern die Freizügigkeitsleistung CHF 10'000.00<br />
übersteigt. Für im genannten Sinne unverheiratete, in <strong>der</strong> Schweiz wohnhafte Auslän<strong>der</strong> ist es notwendig, eine<br />
Wohnsitzbestätigung mit Zivilstandesangabe (nicht älter als einen Monat) beizulegen, sofern die Freizügigkeitsleistung<br />
mehr als CHF 10'000.00 beträgt.<br />
Es steht <strong>der</strong> Vorsorgeeinrichtung frei, zusätzliche Angaben und Dokumente zu verlangen.<br />
Datum _______________ Unterschrift versicherte <strong>Person</strong> ___________________________