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Wintersportler hatten 2011 die Nase vorn - Landkreis Gotha

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Nichtamtlicher Teil vom 12. April 2012<br />

Stellenausschreibung<br />

Der Zweckverband „Schilfwasser-Leina“ nimmt <strong>die</strong> Aufgaben der Trinkwasserversorgung<br />

und Abwasserbehandlung für ca. 12.000 Einwohner in<br />

der Stadt Friedrichroda und der Gemeinde Leinatal wahr. Zum<br />

01.10.2012 ist <strong>die</strong> neu geschaffene Stelle<br />

eines/r kaufmännischen<br />

Sachgebietsleiters/in<br />

mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden<br />

zu besetzen.<br />

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen <strong>die</strong> selbständige Erledigung und<br />

Leitung von Aufgaben im kaufmännischen Bereich des Eigenbetriebes<br />

des Zweckverbandes.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte sind:<br />

– Verantwortlich für <strong>die</strong> Bereiche Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung,<br />

Anlagenbuchhaltung<br />

– Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen<br />

– Wirtschafts- und Finanzplanung des Verbandes<br />

– Kosten- und Leistungsrechnung<br />

– Controlling des gesamten Zweckverbandes<br />

– Mahnwesen<br />

– Liquiditätsmanagement<br />

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />

– ein erfolgreich abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Fachhochschulbzw.<br />

Hochschulstudium oder vergleichbare Ausbildung und mehrjährige<br />

Berufserfahrung in verantwortlicher Funktion im kaufmännischen Bereich<br />

– Kenntnisse im Kommunalrecht, Satzungsrecht und der Eigenbetriebsverordnung<br />

sowie einschlägiger Regelungen und Gesetze<br />

– wünschenswert wären praktische Erfahrungen im Bereich des Ver- und<br />

Entsorgungswesens Wasser/Abwasser<br />

– hohe fachliche Kompetenz bei der Führung und Anleitung von Mitarbeitern<br />

– Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz,<br />

Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />

Die Stelle ist nach einer Probezeit von 6 Monaten unbefristet. Die<br />

Einstellung erfolgt auf Grundlage des TVÖD (Tarifvertrag öffentlicher<br />

Dienst). Die Bewerbung von Menschen mit einer Behinderung wird bei<br />

gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Interessenten richten Ihre aussagekräftigen<br />

Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, einschlägigen<br />

Abschluss- und Arbeitszeugnissen, lückenlosem Ausbildungsund<br />

Tätigkeitsnachweis bis zum 11. Mai 2012 an:<br />

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung<br />

„Schilfwasser-Leina“<br />

z. H. des Werkleiters Herrn Kehl – persönlich<br />

Bahnhofstraße 52, 99894 Friedrichroda<br />

Gegebenenfalls entstehende Kosten bei Vorstellungsgesprächen können<br />

nicht erstattet werden. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten<br />

DIN-A4-Rückumschlag beifügen, gehen wir davon aus, dass Sie auf eine<br />

Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In <strong>die</strong>sem Fall werden wir Ihre<br />

Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.<br />

gez. Kehl Friedrichroda, 02.04.2012<br />

Werkleiter<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> | Verantwortlich für den amtlichen<br />

und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion:<br />

Adrian Weber, Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Büro Landrat/Presse, 18.-März-<br />

Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail:<br />

pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: Petra Schache (S. 9), Pressestelle<br />

des Thüringer Sozialministeriums (S. 10), Isabell Stumpf (S. 12), Archiv |<br />

Gesamtproduktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co.<br />

KG, 99867 <strong>Gotha</strong> | Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 <strong>Gotha</strong> |<br />

Druck: Ehrenklau Druck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle<br />

Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Der Abonnementpreis beträgt bei<br />

Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 € (bei Abholung).<br />

Das nächste Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> erscheint<br />

voraussichtlich am 26. April 2012.<br />

Jahreszeitliche Verbote für Baum- und Strauchschnitt<br />

Umweltamt informiert über aktuelle Bestimmungen<br />

<strong>Landkreis</strong>. Auf Grund häufiger<br />

Anfragen im Zusammenhang mit<br />

zulässigen Zeiten für den Baum- und<br />

Strauchschnitt informiert das Umweltamt<br />

des Landratsamtes <strong>Gotha</strong><br />

über <strong>die</strong> aktuellen gesetzlichen<br />

Bestimmungen: Am 1. März 2010 trat<br />

das neue Bundesnaturschutzgesetz<br />

in Kraft. Damit wurden <strong>die</strong> bisher auf<br />

Länderebene geltenden Bestimmungen<br />

zum allgemeinen Artenschutz<br />

abgelöst. Zum Schutz wild lebender<br />

Tierarten und deren Lebensstätten<br />

dürfen danach Bäume, Hecken, lebende<br />

Zäune, Gebüsche und andere<br />

Gehölze in der Zeit vom 1. März bis<br />

zum 30. September nicht abgeschnitten<br />

und auf Stock gesetzt werden.<br />

Zulässig sind lediglich schonende<br />

Form- und Pflegeschnitte zur<br />

Beseitigung des Zuwachses der<br />

Pflanzen oder zur Gesunderhaltung<br />

Auf Stock gesetzt werden dürfen Bäume nur im Winterhalbjahr.<br />

Seite 9<br />

der Bäume. Dieses gesetzliche<br />

Verbot gilt sowohl im Innen- als<br />

auch im Außenbereich.<br />

Vom Verbot nicht erfasst werden lediglich<br />

Bäume (keine Hecken!) im<br />

Wald, auf Kurzumtriebsplantagen<br />

oder gärtnerisch genutzten Grundflächen.<br />

Dazu zählen auch Hausgärten<br />

und Kleingartenanlagen.<br />

In Fällen von Verkehrssicherheitsmaßnahmen<br />

oder bei behördlich<br />

zugelassenen Vorhaben und Maßnahmen<br />

im öffentlichen Interesse,<br />

<strong>die</strong> nicht auf andere Weise oder zu<br />

einer anderen Zeit durchgeführt werden<br />

können, gelten <strong>die</strong> Verbote nicht.<br />

Die Bürger werden gebeten, sich<br />

an <strong>die</strong> genannten Zeiten zu halten,<br />

um nicht gegen <strong>die</strong> gesetzlichen<br />

Bestimmungen zu verstoßen und<br />

ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

zu riskieren.<br />

Ausschreibungen<br />

<strong>Landkreis</strong> aktuell

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