Wintersportler hatten 2011 die Nase vorn - Landkreis Gotha
Wintersportler hatten 2011 die Nase vorn - Landkreis Gotha
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Nichtamtlicher Teil vom 12. April 2012<br />
Stellenausschreibung<br />
Der Zweckverband „Schilfwasser-Leina“ nimmt <strong>die</strong> Aufgaben der Trinkwasserversorgung<br />
und Abwasserbehandlung für ca. 12.000 Einwohner in<br />
der Stadt Friedrichroda und der Gemeinde Leinatal wahr. Zum<br />
01.10.2012 ist <strong>die</strong> neu geschaffene Stelle<br />
eines/r kaufmännischen<br />
Sachgebietsleiters/in<br />
mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden<br />
zu besetzen.<br />
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen <strong>die</strong> selbständige Erledigung und<br />
Leitung von Aufgaben im kaufmännischen Bereich des Eigenbetriebes<br />
des Zweckverbandes.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte sind:<br />
– Verantwortlich für <strong>die</strong> Bereiche Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung,<br />
Anlagenbuchhaltung<br />
– Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen<br />
– Wirtschafts- und Finanzplanung des Verbandes<br />
– Kosten- und Leistungsrechnung<br />
– Controlling des gesamten Zweckverbandes<br />
– Mahnwesen<br />
– Liquiditätsmanagement<br />
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:<br />
– ein erfolgreich abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Fachhochschulbzw.<br />
Hochschulstudium oder vergleichbare Ausbildung und mehrjährige<br />
Berufserfahrung in verantwortlicher Funktion im kaufmännischen Bereich<br />
– Kenntnisse im Kommunalrecht, Satzungsrecht und der Eigenbetriebsverordnung<br />
sowie einschlägiger Regelungen und Gesetze<br />
– wünschenswert wären praktische Erfahrungen im Bereich des Ver- und<br />
Entsorgungswesens Wasser/Abwasser<br />
– hohe fachliche Kompetenz bei der Führung und Anleitung von Mitarbeitern<br />
– Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz,<br />
Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell<br />
Die Stelle ist nach einer Probezeit von 6 Monaten unbefristet. Die<br />
Einstellung erfolgt auf Grundlage des TVÖD (Tarifvertrag öffentlicher<br />
Dienst). Die Bewerbung von Menschen mit einer Behinderung wird bei<br />
gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Interessenten richten Ihre aussagekräftigen<br />
Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, einschlägigen<br />
Abschluss- und Arbeitszeugnissen, lückenlosem Ausbildungsund<br />
Tätigkeitsnachweis bis zum 11. Mai 2012 an:<br />
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung<br />
„Schilfwasser-Leina“<br />
z. H. des Werkleiters Herrn Kehl – persönlich<br />
Bahnhofstraße 52, 99894 Friedrichroda<br />
Gegebenenfalls entstehende Kosten bei Vorstellungsgesprächen können<br />
nicht erstattet werden. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten<br />
DIN-A4-Rückumschlag beifügen, gehen wir davon aus, dass Sie auf eine<br />
Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In <strong>die</strong>sem Fall werden wir Ihre<br />
Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.<br />
gez. Kehl Friedrichroda, 02.04.2012<br />
Werkleiter<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Gotha</strong> | Verantwortlich für den amtlichen<br />
und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion:<br />
Adrian Weber, Landratsamt <strong>Gotha</strong>, Büro Landrat/Presse, 18.-März-<br />
Straße 50, 99867 <strong>Gotha</strong>, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214283, E-Mail:<br />
pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: Petra Schache (S. 9), Pressestelle<br />
des Thüringer Sozialministeriums (S. 10), Isabell Stumpf (S. 12), Archiv |<br />
Gesamtproduktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co.<br />
KG, 99867 <strong>Gotha</strong> | Vertrieb: Werbeverteilung Blitz, 99867 <strong>Gotha</strong> |<br />
Druck: Ehrenklau Druck GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle<br />
Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong>. Der Abonnementpreis beträgt bei<br />
Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 € (bei Abholung).<br />
Das nächste Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Gotha</strong> erscheint<br />
voraussichtlich am 26. April 2012.<br />
Jahreszeitliche Verbote für Baum- und Strauchschnitt<br />
Umweltamt informiert über aktuelle Bestimmungen<br />
<strong>Landkreis</strong>. Auf Grund häufiger<br />
Anfragen im Zusammenhang mit<br />
zulässigen Zeiten für den Baum- und<br />
Strauchschnitt informiert das Umweltamt<br />
des Landratsamtes <strong>Gotha</strong><br />
über <strong>die</strong> aktuellen gesetzlichen<br />
Bestimmungen: Am 1. März 2010 trat<br />
das neue Bundesnaturschutzgesetz<br />
in Kraft. Damit wurden <strong>die</strong> bisher auf<br />
Länderebene geltenden Bestimmungen<br />
zum allgemeinen Artenschutz<br />
abgelöst. Zum Schutz wild lebender<br />
Tierarten und deren Lebensstätten<br />
dürfen danach Bäume, Hecken, lebende<br />
Zäune, Gebüsche und andere<br />
Gehölze in der Zeit vom 1. März bis<br />
zum 30. September nicht abgeschnitten<br />
und auf Stock gesetzt werden.<br />
Zulässig sind lediglich schonende<br />
Form- und Pflegeschnitte zur<br />
Beseitigung des Zuwachses der<br />
Pflanzen oder zur Gesunderhaltung<br />
Auf Stock gesetzt werden dürfen Bäume nur im Winterhalbjahr.<br />
Seite 9<br />
der Bäume. Dieses gesetzliche<br />
Verbot gilt sowohl im Innen- als<br />
auch im Außenbereich.<br />
Vom Verbot nicht erfasst werden lediglich<br />
Bäume (keine Hecken!) im<br />
Wald, auf Kurzumtriebsplantagen<br />
oder gärtnerisch genutzten Grundflächen.<br />
Dazu zählen auch Hausgärten<br />
und Kleingartenanlagen.<br />
In Fällen von Verkehrssicherheitsmaßnahmen<br />
oder bei behördlich<br />
zugelassenen Vorhaben und Maßnahmen<br />
im öffentlichen Interesse,<br />
<strong>die</strong> nicht auf andere Weise oder zu<br />
einer anderen Zeit durchgeführt werden<br />
können, gelten <strong>die</strong> Verbote nicht.<br />
Die Bürger werden gebeten, sich<br />
an <strong>die</strong> genannten Zeiten zu halten,<br />
um nicht gegen <strong>die</strong> gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu verstoßen und<br />
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
zu riskieren.<br />
Ausschreibungen<br />
<strong>Landkreis</strong> aktuell