11.02.2013 Aufrufe

Analyse der GKV-Statistik (I)

Analyse der GKV-Statistik (I)

Analyse der GKV-Statistik (I)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Michael Schmidt<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> (I)<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht<br />

quartalsweise die <strong>GKV</strong>-Ausgabenzahlen gemäß <strong>der</strong><br />

<strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 (im folgenden kurz<br />

KV 45) im allgemeinen durch Presseveröffentlichungen<br />

und Pressekonferenzen. Üblicherweise werden diese<br />

<strong>GKV</strong>-Ausgabenzahlen vom amtierenden Bundesgesundheitsminister<br />

dazu verwendet, den „Erfolg“ <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Gesundheitspolitik darzustellen und Reformbedarf anzukündigen.<br />

Seit vielen Jahren ist auch zu beobachten,<br />

daß die <strong>GKV</strong>-Spitzenverbände diese quartalsweisen Veröffentlichungen<br />

dazu benutzen, um in häufig überzogener<br />

Weise die Ausgabenentwicklung im Krankenhausbereich<br />

anzuprangern. Offensichtliche Verzerrungen in den einzelnen<br />

Quartalsdaten <strong>der</strong> KV 45 werden dabei teilweise<br />

mißbräuchlich verwendet.<br />

Die Budgetentwicklungen <strong>der</strong> Krankenhäuser weichen<br />

dagegen von <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 erheblich ab. Die<br />

eklatanten Abweichungen zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser einerseits und den Daten <strong>der</strong><br />

KV 45 an<strong>der</strong>erseits werden bei <strong>der</strong> politischen Diskussion<br />

ignoriert. Dieser Artikel klärt einen Großteil <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen <strong>der</strong> tatsächlichen Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

und den <strong>GKV</strong>-Ausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong><br />

KV 45 auf und soll zur Versachlichung beitragen.<br />

Die vorliegende <strong>Analyse</strong> basiert auf den <strong>Statistik</strong>en nach<br />

dem Vordruck KV 45 für 1997 und 1998 sowie auf einer<br />

Auswertung <strong>der</strong> vereinbarten Krankenhausbudgets in den<br />

alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Jahre 1997 und 1998.<br />

Diese Auswertung wurde von <strong>der</strong> DKG im Juli 1999 durchgeführt.<br />

Aus den alten Bundeslän<strong>der</strong>n wurden 1255 von<br />

1950 Krankenhausbudgets (64 Prozent) und aus den<br />

neuen Bundeslän<strong>der</strong>n 301 von 308 Krankenhausbudgets<br />

(98 Prozent) in die Auswertung einbezogen. Bei <strong>der</strong> Auswertung<br />

wurden nur Krankenhäuser berücksichtigt, von<br />

denen für die Pflegesatzzeiträume 1997 und 1998 die Vereinbarungsdaten<br />

nach K5 (Budget für den Pflegesatzzeit-<br />

das<br />

<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />

<strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 versus Budgetsteigerungen<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

Abweichungen zwischen den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach<br />

<strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

haben in jüngster Zeit zu Irritationen in <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Diskussion über die Krankenhausausgaben geführt. Der nachfolgende<br />

Beitrag versucht anhand einer <strong>Analyse</strong> <strong>der</strong> Rechnungsergebnisse<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und des Buchführungssystems<br />

<strong>der</strong> <strong>GKV</strong> „Licht ins Dunkel“ zu bringen und auf diese<br />

Weise zu einer Versachlichung <strong>der</strong> Debatte beizutragen.<br />

raum) <strong>der</strong> Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA)<br />

vorliegen.<br />

Bei korrekter Abgrenzung <strong>der</strong> Jahresrechnungsergebnisse<br />

sowohl <strong>der</strong> Krankenhäuser als auch <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherungen müßten die Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong> Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 in etwa übereinstimmen.<br />

Unterschiede dürften dann lediglich aus <strong>der</strong> Geltendmachung<br />

von Ausnahmetatbeständen nach § 6 Absatz 3<br />

BPflV und den den Krankenhäusern verbleibenden Anteilen<br />

<strong>der</strong> Mehr- und Min<strong>der</strong>erlösausgleiche aus Fallzahlverän<strong>der</strong>ungen<br />

sowie den Ausgleichsbeträgen aus Vorjahren<br />

resultieren.<br />

Eine tiefgehende <strong>Analyse</strong> <strong>der</strong> KV 45 und eine vollständige<br />

Aufklärung <strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

<strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45<br />

können mit den aggregierten Datenbeständen, die <strong>der</strong><br />

DKG vorliegen, nicht durchgeführt werden. Dazu wäre eine<br />

disaggregierte Betrachtung (bis zu einzelnen Buchungsvorgängen<br />

bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen)<br />

notwendig. Diese Daten liegen lediglich<br />

den einzelnen Krankenkassen vor und können seitens <strong>der</strong><br />

DKG nicht eingesehen werden.<br />

Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

1997/98<br />

In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n stiegen die Krankenhausbudgets<br />

ohne Ausgleiche im Pflegesatzzeitraum 1998 im<br />

Vergleich zum Pflegesatzzeitraum 1997 innerhalb <strong>der</strong><br />

vorliegenden Stichprobe um 1,21 Prozent (gemäß K5 laufende<br />

Nummer 9 LKA) und mit Ausgleichen um 0,64 Prozent.<br />

In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n stiegen im gleichen<br />

Zeitraum die Krankenhausbudgets ohne Ausgleiche um<br />

2,78 Prozent und mit Berücksichtigung <strong>der</strong> Ausgleichsbeträge<br />

um 2,75 Prozent. Diese Budgetentwicklungen<br />

enthalten die Beträge für die Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen<br />

nach § 6 Absatz 3 BPflV. Die von den<br />

Krankenhäusern vereinbarten Beträge für die geltend<br />

Tabelle 1: Budgetsteigerung 1998 im Vergleich zu 1997 in Prozent 1)<br />

Budgetsteigerung Budgetsteigerung<br />

mit Ausgleichen ohne Ausgleiche<br />

alte Bundeslän<strong>der</strong> 0,64 1,21<br />

neue Bundeslän<strong>der</strong> 2,75 2,78<br />

Budgetsteigerung mit Ausgleichen: Budget 1998 mit Ausgleichen bezogen auf das Budget<br />

1997 mit Ausgleichen. Budgetsteigerung ohne Ausgleiche: Budget 1998 ohne Ausgleiche<br />

bezogen auf das Budget 1997 ohne Ausgleiche. Quelle: DKG-Auswertung vom Juli 1998,<br />

eigene Berechnungen.<br />

873


das<br />

Krankenhaus<br />

Krankenhaus 12/99 <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45<br />

gemachten Ausnahmetatbestände nach § 6 Absatz 3<br />

BPflV wurden bei <strong>der</strong> DKG-Auswertung nicht detailliert<br />

ausgewertet.<br />

Nach <strong>der</strong> KV 45 stiegen die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n 1998 im Vergleich<br />

zum Vorjahr um 3,07 Prozent und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

um 4,08 Prozent). Die Daten <strong>der</strong> KV 45 liegen<br />

damit deutlich über den Budgetentwicklungen <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

im Pflegesatzzeitraum 1998.<br />

Der Verband <strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen (VdAK) wertet<br />

regelmäßig die vereinbarten Krankenhausbudgets aus.<br />

Für das Jahr 1998 ergeben sich nach den Kassenauswertungen<br />

für insgesamt 1992 von 2 258 Krankenhäusern<br />

(88 Prozent) Budgetsteigerungen von 0,96 Prozent für die<br />

alten Bundeslän<strong>der</strong> und 3,29 Prozent für die neuen Bundeslän<strong>der</strong>.<br />

Dabei wird das Budget 1998 mit Ausgleichen<br />

mit dem Budget 1997 mit Ausgleichen verglichen.<br />

Diese Budgetentwicklungen enthalten die Beträge für die<br />

Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen nach § 6<br />

Absatz 3 BPflV. Die VdAK-Auswertung kommt damit zu<br />

etwas höheren relativen Verän<strong>der</strong>ungen als die DKG-Auswertung.<br />

Die Differenzen zwischen <strong>der</strong> DKG- und <strong>der</strong><br />

VdAK-Auswertung resultieren im wesentlichen aus <strong>der</strong><br />

unterschiedlichen Stichprobe von Krankenhäusern. Beide<br />

Auswertungen belegen allerdings eindrucksvoll, daß die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Krankenhausbudgets deutlich unter den<br />

<strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45<br />

liegt.<br />

■ Ausnahmetatbestände nach § 6 Absatz 3 BPflV<br />

Die in <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser enthaltenen<br />

Beträge für die geltend gemachten Ausnahmetatbestände<br />

gemäß § 6 Absatz 3 BPflV für den Pflegesatzzeitraum<br />

1998 wurden in <strong>der</strong> VdAK-Auswertung<br />

zusätzlich abgefragt und relativ zu den vereinbarten<br />

pflegesatzfähigen Kosten (K5 laufende Nummer 9 LKA)<br />

angegeben.<br />

Tabelle 2: Anteil <strong>der</strong> Beträge für die geltend gemachten<br />

Ausnahmetatbestände gemäß § 6 Absatz 3 BPflV im Pflegesatzzeitraum<br />

1998 in Prozent<br />

Fallzahlsteigerung Krankenhausplanung<br />

alte Bundeslän<strong>der</strong> 0,45 0,37<br />

neue Bundeslän<strong>der</strong> 0,84 0,89<br />

Quelle: VdAK, bezogen auf die pflegesatzfähigen Kosten (K5 laufende Nummer 9 LKA)<br />

des vereinbarten Budgets 1998.<br />

In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n beträgt nach <strong>der</strong> VdAK-Auswertung<br />

<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> geltend gemachten Ausnahmetatbestände<br />

gemäß § 6 Absatz 3 BPflV bezogen auf die<br />

pflegesatzfähigen Kosten im Pflegesatzzeitraum 1998 insgesamt<br />

0,82 Prozent und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

1,73 Prozent. Während die Budgetsteigerung in <strong>der</strong><br />

Tabelle 1 die durchschnittliche Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Krankenhausbudgets<br />

vom Pflegesatzzeitraum 1997 zum Pflegesatzzeitraum<br />

1998 angibt, verdeutlichen die Werte in <strong>der</strong><br />

Tabelle 2 relative Anteile von Beträgen für die geltend<br />

gemachten Ausnahmetatbestände gemäß § 6 Absatz 3<br />

874<br />

BPflV bezogen auf die pflegesatzfähigen Kosten im Pflegesatzzeitraum<br />

1998. Die von den Krankenhäusern geltend<br />

gemachten Ausnahmetatbestände gemäß § 6 Absatz<br />

3 BPflV wurden, wie bereits erwähnt, bei <strong>der</strong><br />

DKG-Auswertung im Juli 1998 nicht detailliert ausgewertet.<br />

Ein Vergleich <strong>der</strong> VdAK-Daten mit den vorhandenen<br />

DKG-Daten ist an dieser Stelle daher nicht sinnvoll möglich.<br />

Die VdAK-Daten werden an dieser Stelle lediglich als<br />

Orientierungsgröße angegeben.<br />

Zur Erklärung <strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 werden<br />

die folgenden potentiellen Einflußfaktoren analysiert.<br />

Quantifizierbare direkte Einflußgrößen:<br />

● nicht in den vereinbarten Krankenhausbudgets enthaltene<br />

Erlöse <strong>der</strong> Krankenhäuser;<br />

● Krankenhaustage mit Zuzahlungen;<br />

● Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3 GSG.<br />

Einflußgrößen mit Fehlbuchungspotential:<br />

● Abrechnung von Krankenhausleistungen in Eigenbetrieben;<br />

● „Son<strong>der</strong>beitrag Krankenhaus“;<br />

● ambulante und stationäre Kuren sowie Anschlußheilbehandlung;<br />

● Modellvorhaben und Früherkennung;<br />

● Leistungen im Ausland.<br />

Nicht quantifizierbare indirekte Einflußgrößen:<br />

● Fallzahlentwicklung;<br />

● keine Periodenabgrenzung von Ausgleichsbeträgen;<br />

● <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong>entwicklung und Familienversicherte.<br />

Zunächst werden im folgenden kurz die wichtigsten<br />

Grundzüge des <strong>GKV</strong>-Buchführungssystems und die Zusammensetzung<br />

<strong>der</strong> KV 45 für den stationären Bereich<br />

vorgestellt. Die grundlegende Kenntnis <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Buchführungsvorschriften<br />

und <strong>der</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong><br />

KV 45 ist Voraussetzung für eine <strong>Analyse</strong> <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser und<br />

<strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong><br />

KV 45.<br />

■ Buchführungsvorschriften <strong>der</strong> <strong>GKV</strong><br />

Die Vorschriften über das Rechnungswesen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen sind in <strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />

über das Rechnungswesen in <strong>der</strong> Sozialversicherung<br />

(SRVwV, vergleiche Bundesratsdrucksache<br />

1001/98) geregelt.<br />

Die einzelnen Buchungen sind in einem Zeitbuch (§ 23<br />

SRVwV), einem Sachbuch (§ 25 SRVwV) und einem Bei-


tragsbuch (§ 26 SRVwV) vorzunehmen. Das Sachbuch ist<br />

gemäß dem „Kontenrahmen für die Träger <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung“ (Anlage 1 zur SRVwV) zu<br />

glie<strong>der</strong>n. Buchungstag für die Eintragungen in die Bücher<br />

ist bei allen baren Geldbewegungen <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> Geldbewegung<br />

in <strong>der</strong> baren Kasse und bei allen unbaren<br />

Geldbewegungen <strong>der</strong> Tag des Eingangs des Kontoauszuges,<br />

in dem die unbare Geldbewegung enthalten ist. Zum<br />

Jahresende sind abweichend unter dem 31. Dezember<br />

unbare Geldbewegungen zu buchen, soweit die Kontoauszüge<br />

<strong>der</strong> Kreditinstitute ein Datum des abgelaufenen<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres tragen und nach dem 30. Dezember eingehen.<br />

■ Konten <strong>der</strong> Kontengruppe 46 (Krankenhausbehandlung)<br />

Die Aufwendungen für die Krankenhausbehandlung werden<br />

in <strong>der</strong> Kontengruppe 46 (Krankenhausbehandlung)<br />

auf die Kontenarten 460–464, 468 und 469 gebucht. Die<br />

460 Kosten <strong>der</strong> vollstationären Krankenhausbehandlung<br />

nach § 39 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)<br />

in einem zugelassenen Krankenhaus gemäß §§ 108,<br />

109 SGB V, einschließlich <strong>der</strong> Mehrkosten nach<br />

§ 39 Absatz 2 SGB V (= Mehrkosten, wenn ein Versicherter<br />

ohne zwingenden Grund ein an<strong>der</strong>es als<br />

in <strong>der</strong> ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus<br />

aufsucht). Die Erstattung <strong>der</strong> Mehrkosten<br />

nach § 39 Absatz 2 SGB V ist auf den entsprechenden<br />

Konten 3211 o<strong>der</strong> 3212 zu buchen (Kontenart<br />

321: Erstattungen und Einnahmen nach dem<br />

SGB V).<br />

461 Kosten <strong>der</strong> vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung<br />

nach § 115 a SGB V in einem zugelassenen<br />

Krankenhaus gemäß §§ 108,109 SGB V,<br />

einschließlich <strong>der</strong> Mehrkosten nach § 39 Absatz 2<br />

SGB V (vergleiche 460). Die Erstattung <strong>der</strong> Mehrkosten<br />

nach § 39 Absatz 2 SGB V ist auf den Konten<br />

3211 o<strong>der</strong> 3212 (vergleiche 460) zu buchen.<br />

462 Kosten für ambulantes Operieren im Krankenhaus<br />

nach § 115 b SGB V in einem zugelassenen Krankenhaus<br />

gemäß §§ 108, 109 SGB V, direkt mit <strong>der</strong><br />

Krankenkasse abgerechnete Aufwendungen nach<br />

§ 85 Absatz 3 a Satz 6 SGB V (in den Abschnitten<br />

B VI und B VII aufgeführte Zuschläge für Leistungen<br />

des ambulanten Operierens) sowie entsprechende<br />

Erstattungen an Versicherte nach § 13 Absatz 2<br />

SGB V (Kostenerstattung für freiwillige Mitglie<strong>der</strong><br />

und <strong>der</strong>en Familienangehörige).<br />

463 Kosten für Behandlung durch Belegärzte bei <strong>der</strong><br />

Krankenhausbehandlung. Nicht hier zu buchen sind<br />

Mehrleistungen <strong>der</strong> Bundesknappschaft nach § 2<br />

Absatz 1 <strong>der</strong> Verordnung über den weiteren Ausbau<br />

<strong>der</strong> knappschaftlichen Versicherung.<br />

Konten <strong>der</strong> Kontengruppe 46<br />

das<br />

<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />

Kontenarten 465–467 sind 1997 und 1998 nicht besetzt.<br />

Zu den Kosten, die auf den einzelnen Konten verbucht<br />

werden, siehe Kastentext auf dieser Seite.<br />

■ Konten <strong>der</strong> Kontengruppe 53 (Empfängnisverhütung,<br />

Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch)<br />

und 55 (Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft)<br />

Die KV 45 weist unter <strong>der</strong> Position „Krankenhausbehandlung<br />

insgesamt“ die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

<strong>der</strong> Schlüsselnummer 4600 (Kontenarten 460–463, 468,<br />

469) zuzüglich <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben für Empfängnisverhütung,<br />

Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch<br />

und stationärer Entbindung aus. Dazu werden <strong>der</strong> Schlüsselnummer<br />

4600 die Aufwendungen <strong>der</strong> Kontenarten 531,<br />

537, 538, 552, 558 und 559 zugeschlagen. Die entsprechenden<br />

Konteninhalte sind im Kastentext auf <strong>der</strong><br />

nächsten Seite zu finden. �<br />

464 Aufwendungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen<br />

nach § 40 Absatz 2 SGB V [Anschlußheilbehandlung]<br />

in einer Rehabilitationseinrichtung, mit<br />

<strong>der</strong> ein Vertrag nach § 111 SGB V besteht. Die<br />

Kosten für Anschlußrehabilitation sind hier zu<br />

buchen, wenn die stationäre Rehabilitationsmaßnahme<br />

innerhalb von vierzehn Tagen nach Beendigung<br />

<strong>der</strong> Krankenhausbehandlung beginnt bzw. aus<br />

medizinischen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en zwingenden Gründen<br />

eine Verlegungsfrist von bis zu sechs Wochen eingehalten<br />

wird und ein ursächlicher Zusammenhang<br />

zwischen beiden Maßnahmen besteht. Bei Krebsbehandlung<br />

beginnt die Frist nach <strong>der</strong> letzten ambulanten<br />

Bestrahlung bzw. nach Beendigung <strong>der</strong><br />

Chemotherapie. Beginnt die Anschlußrehabilitation<br />

im Einzelfall erst nach Ablauf <strong>der</strong> Sechswochenfrist,<br />

weil erst dann ein freier Platz in <strong>der</strong> die Anschlußrehabilitation<br />

durchführenden Einrichtung zur Verfügung<br />

steht, sind die Kosten nur dann hier zu<br />

buchen, wenn hierüber eine schriftliche Bestätigung<br />

<strong>der</strong> Rehabilitationseinrichtung und eine ärztliche<br />

Bescheinigung des Arztes über den unmittelbaren<br />

Zusammenhang <strong>der</strong> Anschlußrehabilitation mit <strong>der</strong><br />

Krankenhausbehandlung vorliegt. Die Aufwendungen<br />

für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (ohne<br />

Anschlußrehabilitation) nach § 40 Absatz 2 SGB V in<br />

einer Rehabilitationseinrichtung, mit <strong>der</strong> ein Vertrag<br />

nach § 111 SGB V besteht, werden auf die Konten<br />

<strong>der</strong> Kontenart 505 gebucht.<br />

468 Mehrleistungen nach § 2 Absatz 1 <strong>der</strong> Verordnung<br />

über den weiteren Ausbau <strong>der</strong> knappschaftlichen<br />

Versicherung.<br />

469 Investitionszuschlag nach Artikel 14 Absatz 3 Gesetz<br />

zur Sicherung und Strukturverbesserung <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung (GSG).<br />

875


das<br />

Krankenhaus<br />

Krankenhaus 12/99 <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45<br />

531 Kosten <strong>der</strong> Krankenhausbehandlung bei Empfängnisverhütung,<br />

Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch<br />

nach §§ 24 a und 24 b SGB V, einschließlich <strong>der</strong><br />

Kosten für belegärztliche Behandlung. Nicht hier zu<br />

buchen sind Mehrleistungen <strong>der</strong> Bundesknappschaft<br />

nach § 2 Absatz 1 <strong>der</strong> Verordnung über den weiteren<br />

Ausbau <strong>der</strong> knappschaftlichen Versicherung.<br />

537 Investitionszuschlag nach Artikel 14 Absatz 3 GSG.<br />

538 Mehrleistungen <strong>der</strong> Bundesknappschaft nach § 2<br />

Absatz 1 <strong>der</strong> Verordnung über den weiteren Ausbau<br />

<strong>der</strong> knappschaftlichen Versicherung.<br />

552 Kosten für die stationäre Entbindung nach § 197<br />

Reichsversicherungsordnung (RVO) in einem zugelassenen<br />

Krankenhaus gemäß §§ 108, 109 SGB V<br />

o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Einrichtung. Dauert die stationäre<br />

Behandlung über den sechsten Tag nach <strong>der</strong> Entbin-<br />

Grundsätze zeitlicher und kontenmäßiger<br />

Abgrenzung beim <strong>GKV</strong>-Buchführungssystem<br />

Gemäß § 77 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)<br />

müssen die Krankenkassen für jedes Kalen<strong>der</strong>jahr zur<br />

Rechnungslegung die Rechnungsbücher abschließen und<br />

eine Jahresrechnung aufstellen. Nach den Bestimmungen<br />

des Kontenrahmens <strong>der</strong> <strong>GKV</strong> sind tagesbezogene<br />

Pflegesätze und Son<strong>der</strong>entgelte nach <strong>der</strong> zeitlichen Rechnungsabgrenzung<br />

zu buchen. Fallpauschalen sind in<br />

dem Geschäftsjahr zu buchen, in dem die Krankenhausbehandlung<br />

endet.<br />

Wird eine Krankenkasse mit <strong>der</strong> Gewährung von Leistungen<br />

von einem Träger <strong>der</strong> Rentenversicherung o<strong>der</strong><br />

von einem Träger <strong>der</strong> Unfallversicherung beauftragt,<br />

können die Aufwendungen zunächst auf Konten <strong>der</strong> oben<br />

genannten Kontenarten (vergleiche die beiden Kastentexte)<br />

gebucht werden. Spätestens zum Jahresabschluß<br />

sind die Aufwendungen allerdings nach <strong>der</strong> Kontengruppe<br />

87 (Leistungen im Auftrag <strong>der</strong> Rentenversicherung)<br />

o<strong>der</strong> 88 (Leistungen im Auftrag <strong>der</strong> Unfallversicherung)<br />

umzubuchen. In <strong>der</strong> Jahresrechnung sind die<br />

Salden <strong>der</strong> Kontengruppen 87 und 88 bei Ausgabenüberschüssen<br />

als For<strong>der</strong>ungen an an<strong>der</strong>e Versicherungsträger<br />

(Aktiva) und bei Einnahmeüberschüssen als Verpflichtungen<br />

gegenüber an<strong>der</strong>en Versicherungsträgern (Passiva)<br />

zu verbuchen. Die KV 45 enthält als Quartalsstatistik<br />

keine Umbuchungen, die erst zum Jahresende für die<br />

Jahresrechnung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong> vorgenommen werden. Die Umbuchungen<br />

finden erst in den endgültigen Jahresrechnungsergebnissen<br />

und damit in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> nach dem<br />

Vordruck KJ 1 (im folgenden kurz KJ 1) ihren Nie<strong>der</strong>schlag.<br />

Demnach ergeben sich leichte Unterschiede<br />

sowohl in den absoluten Beträgen als auch in den<br />

Verän<strong>der</strong>ungen je Mitglied zwischen <strong>der</strong> KV 45 für das<br />

I. bis IV. Quartal und <strong>der</strong> KJ 1.<br />

876<br />

Konten <strong>der</strong> Kontengruppe 53 und 55<br />

dung hinaus an, sind die danach anfallenden Kosten<br />

unter <strong>der</strong> Kontengruppe 46 zu erfassen. Werden die<br />

Krankenhauskosten für eine stationäre Entbindung<br />

als Fallpauschale abgerechnet, sind diese auch bei<br />

einer Verweildauer von mehr als sechs Tagen nach<br />

<strong>der</strong> Entbindung in voller Höhe hier zu buchen, wenn<br />

die Grenzverweildauer nicht erreicht wird. Erst bei<br />

Erreichen <strong>der</strong> Grenzverweildauer sind die zusätzlich<br />

abrechenbaren Kosten unter <strong>der</strong> Kontengruppe 46<br />

zu buchen. Nicht hier zu buchen sind Mehrleistungen<br />

<strong>der</strong> Bundesknappschaft nach § 2 Absatz 1 <strong>der</strong> Verordnung<br />

über den weiteren Ausbau <strong>der</strong> knappschaftlichen<br />

Versicherung.<br />

558 Mehrleistungen <strong>der</strong> Bundesknappschaft nach § 2<br />

Absatz 1 <strong>der</strong> Verordnung über den weiteren Ausbau<br />

<strong>der</strong> knappschaftlichen Versicherung.<br />

559 Investitionszuschlag nach Artikel 14 Absatz 3 GSG.<br />

Werden Versicherte in Eigenbetrieben behandelt, sind bei<br />

stationärer Behandlung Verrechnungspreise in Höhe <strong>der</strong><br />

ortsüblichen Pflegesätze anzusetzen. Die sich danach<br />

ergebenden Beträge sind auf den Leistungskonten als<br />

Ausgabe im Soll und unter <strong>der</strong> Kontengruppe 96 (Eigenbetriebe)<br />

als Einnahme im Haben zu buchen. Zum Jahresabschluß<br />

sind die Einnahmenüberschüsse eines Eigenbetriebs<br />

unter sonstige Einnahmen auf dem Konto 3100<br />

(Rechnungsmäßiger Überschuß <strong>der</strong> Eigenbetriebe) und<br />

die Ausgabenüberschüsse eines Eigenbetriebes als sonstige<br />

Aufwendungen auf dem Konto 6100 (Rechnungsmäßiges<br />

Defizit <strong>der</strong> Eigenbetriebe) zu verbuchen. Gewinne<br />

aus einem Eigenbetrieb dürfen nicht gegen Verluste aus<br />

einem an<strong>der</strong>en Eigenbetrieb aufgerechnet werden.<br />

Ausfüllanleitung für die KV 45<br />

Die Ausfüllanleitung für die <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck<br />

KV 45 wird vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen.<br />

Der Vordruck KV 45 ist von allen Krankenkassen auszufüllen,<br />

auch von solchen, die im Berichtsjahr aufgelöst<br />

werden o<strong>der</strong> wurden. Der Berichtszeitraum erstreckt sich<br />

jeweils auf sämtliche bis zum Meldetermin abgeschlossenen<br />

Kalen<strong>der</strong>vierteljahre, also auf die Berichtszeiträume<br />

1. Januar bis 31. März, 1. Januar bis 30. Juni , 1. Januar<br />

bis 30. September und 1. Januar bis 31. Dezember.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben einschließlich <strong>der</strong> Beträge<br />

auf den Verrechnungskonten sind in den Vordruck einzutragen.<br />

Den Berichtszeitraum betreffende, aber noch nicht<br />

gebuchte Beträge (Buchungstag vor Ende des Berichtszeitraums),<br />

sind zu berücksichtigen, sobald sie aufgrund<br />

vorliegen<strong>der</strong> Rechnungen bekannt sind o<strong>der</strong> sich aufgrund<br />

<strong>der</strong> Rechts- o<strong>der</strong> Vertragssituation für den Erhebungszeitraum<br />

errechnen lassen. Von den Konten sind<br />

die gebuchten Beträge abzusetzen, die nicht mehr den<br />

Erhebungszeitraum, son<strong>der</strong>n den darauf folgenden betreffen.


Unter <strong>der</strong> Schlüsselnummer 4600 (Krankenhausbehandlung)<br />

werden die Ausgaben <strong>der</strong> Kontenarten 460–463,<br />

468 und 469 zusammengefaßt. Die Kontenart 464 (Anschlußrehabilitation)<br />

wird als eigenständige Position unter<br />

<strong>der</strong> Schlüsselnummer 4640 geson<strong>der</strong>t ausgewiesen. Bei<br />

fehlerloser Buchung und Meldung <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

sind in dem Vordruck KV 45 unter <strong>der</strong> Schlüsselnummer<br />

4600 somit die Kosten für die Krankenhausbehandlung<br />

ohne Anschlußheilbehandlung enthalten. In <strong>der</strong> KV 45<br />

werden die Aufwendungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen<br />

(Anschlußrehabilitation) gemeinsam mit den<br />

Aufwendungen für ambulante Kuren, stationäre Kuren<br />

und Mütterkuren unter <strong>der</strong> Rubrik „Kuren insgesamt“ ausgewiesen.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Ausfüllanleitung zum Vordruck KV 45 sind<br />

für die Schlüsselnummern 4600–4640, 5310 und 5520<br />

„die bis zum Ende des auf den Berichtszeitraum folgenden<br />

Monats (30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar)<br />

gebuchten Beträge einzutragen, einschließlich <strong>der</strong> den<br />

Berichtszeitraum betreffenden feststellbaren Verpflichtungen<br />

und abzüglich <strong>der</strong> Zahlungen nach dem Berichtszeitraum“<br />

2) . Vorliegende, nicht gebuchte Rechnungen, die<br />

ganz o<strong>der</strong> teilweise den Berichtszeitraum betreffen, sind<br />

dem Berichtszeitraum hinzuzurechnen.<br />

Nicht in den vereinbarten Krankenhausbudgets<br />

enthalten<br />

In den vereinbarten Krankenhausbudgets sind gemäß<br />

K5 <strong>der</strong> LKA die Kosten für die Behandlung durch Belegärzte<br />

(K5 laufende Nummer 4 LKA, <strong>GKV</strong>-Kontenart<br />

463) und 90 Prozent <strong>der</strong> Kosten für die vor- und<br />

nachstationäre Behandlung (K5 laufende Nummer 2<br />

LKA, <strong>GKV</strong>-Kontenart 461) nicht enthalten. Darüber<br />

hinaus enthalten die vereinbarten Krankenhausbudgets<br />

keine Kosten für das ambulante Operieren (<strong>GKV</strong>-Kontenart<br />

462) sowie für die Behandlung von Blutern. Die<br />

KV 45 weist diese Behandlungskosten jedoch als Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Schlüsselnummer 4600 aus, so daß die<br />

absoluten Angaben <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> aufgrund dieser<br />

Behandlungskosten höher als die vereinbarten<br />

Krankenhausbudgets sind. Damit gibt die KV 45 aber<br />

auch die Verän<strong>der</strong>ungsraten <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied verzerrt wie<strong>der</strong>. Ein sorgfältiger<br />

Vergleich muß daher die oben genannten Behandlungskosten<br />

von den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach<br />

<strong>der</strong> KV 45 absetzen. Die <strong>GKV</strong>-Leistungsausgaben <strong>der</strong><br />

Kontenarten 461–463 sind in <strong>der</strong> KV 45 nicht explizit<br />

ausgewiesen. Der KJ 1 können die Behandlungskosten<br />

für die vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,<br />

für ambulantes Operieren und für die Behandlung<br />

durch Belegärzte allerdings entnommen werden. Da die<br />

KJ 1 und die KV 45 für das I. bis IV. Quartal nicht übereinstimmen,<br />

können die Behandlungskosten für die oben<br />

genannten Leistungen nur näherungsweise <strong>der</strong> KJ 1 entnommen<br />

werden.<br />

Die Tabellen 3 und 4 geben die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

für 1997 und 1998 in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

an, die nicht in den vereinbarten Krankenhausbudgets<br />

enthalten sind.<br />

das<br />

<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />

Tabelle 3: Nicht in den Budgets enthaltene Kosten in 1000 DM –<br />

alte Län<strong>der</strong><br />

1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung<br />

vor- und nachstationäre<br />

Behandlung<br />

84 517 127 242 50,6 Prozent<br />

ambulantes<br />

Operieren<br />

71 199 107 068 50,4 Prozent<br />

Behandlung durch<br />

Belegärzte<br />

710 297 779 876 9,8 Prozent<br />

Summe 866 013 1 014 186 17,1 Prozent<br />

Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KJ 1.<br />

Tabelle 4: Nicht in den Budgets enthaltene Kosten in 1000 DM –<br />

neue Län<strong>der</strong><br />

1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung<br />

vor- und nachstationäre<br />

Behandlung<br />

21 250 30 742 44,7 Prozent<br />

ambulantes<br />

Operieren<br />

12 695 15 655 23,3 Prozent<br />

Behandlung durch<br />

Belegärzte<br />

31 192 33 104 6,1 Prozent<br />

Summe 65 137 79 501 22,1 Prozent<br />

Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KJ 1.<br />

Die nicht in den vereinbarten Krankenhausbudgets enthaltenen<br />

Behandlungskosten weisen erhebliche Steigerungsraten<br />

auf und tragen damit zur Erklärung <strong>der</strong><br />

Differenz zwischen dem Anstieg <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser bei (vergleiche Tabelle 5).<br />

Dabei wird die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 zum Vorjahr mit <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> bereinigten <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je<br />

Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 zum Vorjahr verglichen. Die bereinigten<br />

<strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach <strong>der</strong> KV 45 ergeben<br />

sich, wenn die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach<br />

<strong>der</strong> KV 45 um die Aufwendungen für vor- und nachstationäre<br />

Behandlung, für ambulantes Operieren und für die<br />

Behandlung durch Belegärzte gekürzt werden.<br />

Tabelle 5: Erklärungsbeitrag <strong>der</strong> nicht in den Budgets enthaltenen<br />

Kosten (Angaben in Prozent)<br />

alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />

Krankenhausbehandlung (KV 45) + 3,07 + 4,08<br />

bereinigte Krankenhausbehandlung + 2,92 + 3,99<br />

Erklärungsbeitrag + 0,15 + 0,09<br />

Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr je Mitglied (Schlüsselnummern 4600,<br />

5310 und 5520), bereinigte Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied zum Vorjahr jedoch ohne die Kontenarten 461, 462 und 463,<br />

Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 und KJ 1, eigene Berechnungen.<br />

■ Zuzahlungen<br />

Nach den Bestimmungen des Kontenrahmens für die Träger<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung sind die vom<br />

Leistungserbringer vereinnahmten und mit dem Vergütungsanspruch<br />

gegenüber <strong>der</strong> Krankenkasse verrechneten<br />

Zuzahlungen <strong>der</strong> Versicherten we<strong>der</strong> als Einnahmen<br />

noch als Ausgaben zu buchen.<br />

Die Krankenhäuser haben die Rechnungen an die Krankenkassen<br />

für die Krankenhausbehandlung um die in den<br />

Krankenhäusern von den Versicherten einbehaltenen<br />

877


das<br />

Krankenhaus<br />

Krankenhaus 12/99 <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45<br />

Zuzahlungen zu kürzen. Die von den Krankenkassen<br />

selbst eingezogenen Zuzahlungen <strong>der</strong> Versicherten sind<br />

auf dem entsprechenden Leistungskonto als Einnahmen<br />

gegenzubuchen. Hier gilt für die Buchungsvorgänge das<br />

Nettoprinzip, das heißt, die Summe <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

ist um die Summe <strong>der</strong> Zuzahlungen bereinigt.<br />

Die Zuzahlungen sind we<strong>der</strong> in den ausgewiesenen Aufwendungen<br />

für die Krankenhausbehandlung enthalten,<br />

noch werden sie als Einnahmen geson<strong>der</strong>t aufgeführt.<br />

Ohne den Abzug <strong>der</strong> Zuzahlungen bei den Aufwendungen<br />

für die Krankenhausbehandlung wären die Ausgaben für<br />

die Krankenhausbehandlung in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

dementsprechend höher.<br />

Tabelle 6: Krankenhaustage mit Zuzahlungen in Tausend<br />

1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr<br />

alte Bundeslän<strong>der</strong> 62 484 62 498 + 0,02 Prozent<br />

neue Bundeslän<strong>der</strong> 14 179 14 264 + 0,60 Prozent<br />

Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KG 2, eigene Berechnungen.<br />

In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n blieb die Anzahl <strong>der</strong> Krankenhaustage<br />

mit Zuzahlungen in etwa konstant, während in<br />

den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n die Anzahl <strong>der</strong> Krankenhaustage<br />

mit Zuzahlungen leicht anstieg. Werden die Krankenhaustage<br />

mit Zuzahlungen bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied berücksichtigt, ergibt<br />

sich eine absolute Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 in den<br />

alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n jeweils in Höhe von 0,04<br />

Prozent.<br />

Tabelle 7: Erklärungsbeitrag <strong>der</strong> Zuzahlungen (Angaben in Prozent)<br />

alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />

Krankenhausbehandlung (KV 45) + 3,07 + 4,08<br />

Krankenhausbehandlung<br />

inkl. Zuzahlungen<br />

+ 3,03 + 4,04<br />

Erklärungsbeitrag (absolut) + 0,04 + 0,04<br />

Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr je Mitglied (Schlüsselnummern 4600,<br />

5310 und 5520), bereinigte Krankenhausbehandlung inkl. Zuzahlungen: Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben zum Vorjahr je Mitglied, einschließlich Zuzahlungen <strong>der</strong><br />

Krankenversicherten, Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 und KG 2,<br />

eigene Berechnungen.<br />

■ Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3 GSG<br />

In den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben <strong>der</strong> KV 45 (voll- und<br />

teilstationäre Behandlungen) sind die Investitionszuschläge<br />

nach Artikel 14 Absatz 3 GSG enthalten. Sie tragen<br />

1997 in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n mit 22,4 Mio. DM einen<br />

geringen Anteil an den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben bei. In<br />

den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n dagegen sind 1997 Investitionszuschläge<br />

in Höhe von 214,1 Mio. DM (= 1,5 Prozent<br />

<strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach <strong>der</strong> KV 45) zu verzeichnen.<br />

Die Benutzerbeiträge betragen von 1995 bis 1997 acht<br />

DM und von 1998 bis 2014 elf DM je Berechnungstag eines<br />

tagesgleichen Pflegesatzes und je Belegungstag bei<br />

<strong>der</strong> Abrechnung von Fallpauschalen. Dies entspricht einer<br />

Anhebung <strong>der</strong> Benutzerbeiträge zum 1. Januar 1998 um<br />

37,5 Prozent. Durch die Anhebung <strong>der</strong> Benutzerbeiträge<br />

878<br />

je Berechnungs-/Belegungstag steigt im Pflegesatzzeitraum<br />

1998 <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Investitionszuschläge an den<br />

<strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben an. Der Investitionszuschlag<br />

nach Artikel 14 Absatz 3 GSG wird im Rahmen <strong>der</strong> KV 45<br />

nicht geson<strong>der</strong>t ausgewiesen. Über die KJ 1 lassen sich<br />

die Investitionszuschläge (Konto 469) zumindest näherungsweise<br />

ermitteln. Die Tabelle 8 gibt die Investitionszuschläge<br />

nach Artikel 14 Absatz 3 GSG für die Jahre<br />

1997 und 1998 wie<strong>der</strong>.<br />

Tabelle 8: Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3 GSG<br />

in Mio. DM<br />

1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr<br />

alte Bundeslän<strong>der</strong> 22,4 32,8 + 46,6 Prozent<br />

neue Bundeslän<strong>der</strong> 214,1 291,3 + 36,0 Prozent<br />

Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KJ 1, eigene Berechnungen.<br />

Die Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3 GSG<br />

steigen in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n um 46,6 Prozent und<br />

in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n um 36,0 Prozent. Aufgrund<br />

des geringen Anteils an den gesamten <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

liefern die Investitionszuschläge nach Artikel<br />

14 Absatz 3 GSG in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n mit 0,01<br />

Prozentpunkten nur einen marginalen Erklärungsbeitrag<br />

für den höheren relativen Anstieg <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 im Vergleich zur<br />

Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser (vergleiche Tabelle<br />

9). In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n dagegen beträgt <strong>der</strong><br />

Erklärungsbeitrag 0,51 Prozentpunkte.<br />

Tabelle 9: Erklärungsbeitrag <strong>der</strong> Investitionszuschläge nach<br />

Artikel 14 Absatz 3 GSG (Angaben in Prozent)<br />

alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />

Krankenhausbehandlung (KV 45) + 3,07 + 4,08<br />

Krankenhausbehandlung<br />

ohne Artikel 14 GSG<br />

+ 3,06 + 3,57<br />

Erklärungsbeitrag (absolut) + 0,01 + 0,51<br />

Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr je Mitglied (Schlüsselnummern 4600,<br />

5310 und 5520), Krankenhausbehandlung ohne Artikel 14 GSG: Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben zum Vorjahr je Mitglied ohne Investitionszuschlag nach Artikel 14<br />

Absatz 3 GSG, Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 und KJ 1,<br />

eigene Berechnungen.<br />

■ Eigenbetriebe<br />

Durch die Behandlung von Versicherten in Eigenbetrieben<br />

und <strong>der</strong> Verbuchung <strong>der</strong> entsprechenden Leistungen auf<br />

den <strong>GKV</strong>-Leistungskonten könnte sich ein Teil <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je<br />

Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 erklären lassen. Durch die Wahl<br />

relativ hoher „ortsüblicher“ Pflegesätze als Verrechnungspreise<br />

bei <strong>der</strong> Behandlung von Versicherten in Eigenbetrieben<br />

ließen sich die Aufwendungen für die Leistungserbringung<br />

steigern. Die sich dadurch möglicherweise<br />

ergebenden Überschüsse <strong>der</strong> Eigenbetriebe würden in<br />

<strong>der</strong> Jahresrechnung als „sonstige Einnahmen“ erscheinen.<br />

Dies würde zu einer einseitigen Belastung des Leistungskontos<br />

führen, ohne daß gleichzeitig die Entlastung<br />

durch die Überschußrechnung <strong>der</strong> Eigenbetriebe den Aufwendungen<br />

für die Krankenhausbehandlung zugute kommen<br />

würde. In <strong>der</strong> KV 45 würden sich dadurch höhere Aufwendungen<br />

für die Krankenhausbehandlung ergeben als


das<br />

<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />

Anzeige<br />

Krankenhausportal, 1/1 Seite, 4c<br />

WH aus 11/99, S. 813<br />

879


das<br />

Krankenhaus<br />

Krankenhaus 12/99 <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45<br />

bei <strong>der</strong> Wahl relativ niedriger „ortsüblicher“ Pflegesätze<br />

als Verrechnungspreise. Da sich die Umbuchungsbeträge<br />

in den vorliegenden <strong>Statistik</strong>en nicht ermittlen lassen,<br />

kann kein Erklärungsbeitrag durch die Behandlung von<br />

Versicherten in Eigenbetrieben ermittelt werden.<br />

■ „Son<strong>der</strong>beitrag Krankenhaus“<br />

Die Einnahmen <strong>der</strong> <strong>GKV</strong> durch den „Son<strong>der</strong>beitrag Krankenhaus“<br />

sind auf einem geson<strong>der</strong>ten Konto zu erfassen.<br />

Der „Son<strong>der</strong>beitrag Krankenhaus“ wurde, an<strong>der</strong>s als<br />

von <strong>der</strong> damaligen Bundesregierung ursprünglich vorgesehen,<br />

nur im Pflegesatzzeitraum 1997 erhoben. Nach<br />

<strong>der</strong> Ausfüllanleitung für die KV 45 sind die <strong>GKV</strong>-Einnahmen<br />

durch den „Son<strong>der</strong>beitrag Krankenhaus“ unter<br />

<strong>der</strong> Schlüsselnummer 2600 auszuweisen; sie werden<br />

allerdings nicht als eigenständige Position in <strong>der</strong> KV 45<br />

veröffentlicht. Die Einnahmen durch den „Son<strong>der</strong>beitrag<br />

Krankenhaus“ werden, an<strong>der</strong>s als zum Beispiel die Zuzahlungen,<br />

nicht mit den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

verrechnet (Bruttobuchung). Beim „Son<strong>der</strong>beitrag Krankenhaus“<br />

ist zu beachten, daß in <strong>der</strong> KV 45 unter <strong>der</strong><br />

Schlüsselnummer 2600 nicht die tatsächlich geflossenen<br />

Einnahmen, son<strong>der</strong>n das für die jeweilige Krankenkasse<br />

rechnerische Beitragssoll auszuweisen ist. Haben Krankenversicherte<br />

den Son<strong>der</strong>beitrag nicht bezahlt, wird unter<br />

<strong>der</strong> Schlüsselnummer 2600 ein Betrag ausgewiesen,<br />

<strong>der</strong> höher als die Summe <strong>der</strong> tatsächlich geflossenen<br />

Zahlungen ist.<br />

Der „Son<strong>der</strong>beitrag Krankenhaus“ soll die <strong>GKV</strong>-Kosten für<br />

die Instandhaltung nach § 4 Absatz 2 <strong>der</strong> Abgrenzungsverordnung,<br />

die pauschaliert in die Krankenhausbudgets<br />

eingestellt werden, refinanzieren. Die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

nach <strong>der</strong> KV 45 enthalten die 1,1 Prozentzuschläge<br />

für die Finanzierung <strong>der</strong> pauschalierten Instandhaltungskosten.<br />

Diese sollten in den vereinbarten<br />

Budgets <strong>der</strong> einzelnen Krankenhäuser ebenfalls enthalten<br />

sein (K5 laufende Nummer 13 LKA). Der „Son<strong>der</strong>beitrag<br />

Krankenhaus“ stellt für die <strong>GKV</strong> lediglich einen durchlaufenden<br />

Posten dar, so daß sich kein Erklärungsbeitrag<br />

für die Differenz zwischen den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

ergibt.<br />

Nicht in <strong>der</strong> Position „Krankenhausbehandlung<br />

insgesamt“ enthalten<br />

■ Ambulante und stationäre Kuren sowie<br />

Anschlußheilbehandlung<br />

Die anwachsenden Kosten für Anschlußheilbehandlungen<br />

werden teilweise in Diskussionen ebenfalls herangezogen,<br />

um das Anwachsen <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

zu verdeutlichen. Bei richtiger Buchung werden die <strong>GKV</strong>-<br />

Ausgaben für die Anschlußheilbehandlung in <strong>der</strong> KV 45<br />

unter <strong>der</strong> Schlüsselnummer 4640 und die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

unter <strong>der</strong> Schlüsselnummer 4600 ausgewiesen.<br />

Da Fehlbuchungen zu verzerrten Ergebnissen<br />

auch in <strong>der</strong> KV 45 führen, soll dieser Abschnitt analysieren,<br />

ob die <strong>der</strong> DKG aggregiert vorliegenden Daten<br />

Verzerrungen aufdecken können. Die These von Fehl-<br />

880<br />

buchungen durch die Krankenkassen wird durch eine Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Ärzte Zeitung vom 19. Oktober 1999<br />

verstärkt: „Die Krankenkassen haben entgegen staatlichen<br />

Auflagen ihre Buchhaltung zu Lasten <strong>der</strong> Vertragsärzte<br />

manipuliert.“ 3)<br />

Die Kosten für ambulante Kuren sind unter den Konten<br />

500 (ambulante Vorsorgekuren nach § 23 Absatz 2 SGB V,<br />

Sachleistungen), 501 (ambulante Vorsorgekuren nach<br />

§ 23 Absatz 2 SGB V, Zuschüsse zu den sonstigen<br />

Kosten), 503 (ambulante Rehabilitationskuren nach § 40<br />

Absatz 1 SGB V, Sachleistungen) und 504 (ambulante Rehabilitationskuren<br />

nach § 40 Absatz 1 SGB V, Zuschüsse<br />

zu den sonstigen Kosten) zu buchen. Die Kosten für stationäre<br />

Kuren sind unter den Kontenarten 502 (stationäre<br />

Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Absatz 4 SGB V) und 505<br />

(stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Absatz<br />

2 SGB V ohne Aufwendungen für die Anschlußrehabilitation)<br />

zu buchen. Die absoluten <strong>GKV</strong>-Ausgaben für stationäre<br />

Kuren haben nach einem drastischen Rückgang in<br />

1997 trotz eines Wachstums von 14 Prozent in den alten<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n in 1998 und von zwei Prozent in den<br />

neuen Bundeslän<strong>der</strong>n in 1998 das Niveau von 1996 nicht<br />

wie<strong>der</strong> erreichen können.<br />

Die Aufwendungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen<br />

(Anschlußheilbehandlung, <strong>GKV</strong>-Kontenart 464) nach<br />

§ 40 Absatz 2 SGB V stiegen seit 1996 kontinuierlich an.<br />

Sie wuchsen zwischen 1996 und 1998 in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

um rund 30 Prozent und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

um rund 23 Prozent. Diese Entwicklung läßt<br />

sich teilweise durch die zunehmend rasche Verlegung von<br />

Fallpauschalenpatienten <strong>der</strong> Gruppen 9 (Operationen am<br />

Herzen) und 17 (Operationen an den Bewegungsorganen)<br />

vom Akut- in den Rehabereich erklären.<br />

Die vorliegenden Daten können die These von Fehlbuchungen<br />

nicht erhärten, daß zunehmend Aufwendungen<br />

für stationäre Kuren o<strong>der</strong> stationäre Rehabilitationsmaßnahmen<br />

in Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach<br />

§ 111 SGB V besteht, als Kosten für die Krankenhausbehandlung<br />

in zugelassenen Krankenhäusern gemäß<br />

§§ 108, 109 SGB V verbucht werden. Potentielle Fehlbuchungen<br />

lassen sich mit Hilfe <strong>der</strong> aggregierten Daten<br />

aus <strong>der</strong> KV 45 allerdings nicht aufdecken. Dazu müßten<br />

einzelne Buchungsvorgänge bei den verschiedenen Krankenkassen<br />

analysiert werden. Dies ist <strong>der</strong> DKG allerdings<br />

nicht möglich.<br />

■ Modellvorhaben und Früherkennung<br />

Die absoluten Aufwendungen für Modellvorhaben nach<br />

§ 63 SGB V und für die Früherkennung gingen in den alten<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n von 1996 bis 1998 um 16 Prozent und in<br />

den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n von 1996 bis 1998 um 17 Prozent<br />

zurück. Der Anteil <strong>der</strong> Aufwendungen für Modellvorhaben<br />

an den Gesamtausgaben für Modellvorhaben und<br />

Früherkennung ist mit fünf Prozent jedoch zu gering,<br />

um einen meßbaren Erklärungsbeitrag für die Differenz<br />

zwischen <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser leisten zu können.


■ Leistungen im Ausland<br />

Während die Aufwendungen für Leistungen im Ausland in<br />

den alten Bundeslän<strong>der</strong>n von 1996 bis 1998 kontinuierlich<br />

zurückgingen, erreichten sie in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

nach einem Anstieg in 1997 im Jahr 1998 wie<strong>der</strong> das Niveau<br />

von 1996. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> Aufwendungen für Leistungen im Ausland an den Leistungsausgaben<br />

so gering, daß er keinen Erklärungsbeitrag<br />

für die Differenz zwischen <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong><br />

Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser leisten kann.<br />

Weitere Einflußgrößen<br />

■ Fallzahlentwicklung<br />

In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n übersteigt die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Fallzahlen die Entwicklung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahlen deutlich.<br />

Im Jahr 1998 steht <strong>der</strong> Fallzahlausweitung sogar ein<br />

Mitglie<strong>der</strong>rückgang gegenüber. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

steht den, im Vergleich zu den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

höheren, Fallzahlsteigerungen bereits seit 1996 eine rückläufige<br />

Mitglie<strong>der</strong>entwicklung entgegen.<br />

Tabelle 10: Anzahl <strong>der</strong> Fälle in Mio.<br />

1995 1996 1997 1998<br />

alte Bundeslän<strong>der</strong> 12,50 12,66 12,86 13,21<br />

Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +1,20 +1,60 +2,70<br />

neue Bundeslän<strong>der</strong> 2,50 2,57 2,65 2,74<br />

Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +2,80 +3,10 +3,40<br />

Verän<strong>der</strong>ung gegenüber dem Vorjahr. Quelle: Statistisches Bundesamt.<br />

Daten für 1998 vorläufig.<br />

Damit wird ein wesentlicher Anteil des Anstiegs <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45, <strong>der</strong><br />

über <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Krankenhausbudgets liegt,<br />

durch das Auseinan<strong>der</strong>laufen von Mitglie<strong>der</strong>entwicklung<br />

und Fallzahlentwicklung erklärt. Fallzahlsteigerungen<br />

konnten in den Pflegesatzzeiträumen 1997 und 1998<br />

gemäß § 6 Absatz 3 BPflV als Ausnahmetatbestand geltend<br />

gemacht werden. Eine Überschreitung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsraten<br />

nach § 6 Absatz 1 BPflV war dadurch möglich.<br />

Die Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen<br />

wurde durch das <strong>GKV</strong>-Solidaritätsstärkungsgesetz vom<br />

19. Dezember 1998 (BGBl. I. Seite 3853) für den Pflegesatzzeitraum<br />

1999 stark eingeschränkt. Die KV 45 muß für<br />

1997, 1998 und 1999 (Nachwirkungen aus 1998!) also bei<br />

Fallzahlsteigerungen, die über den im Budget vereinbarten<br />

Fallzahlsteigerungen liegen, einen höheren relativen<br />

Anstieg <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied im<br />

Vergleich zur Entwicklung <strong>der</strong> vereinbarten Krankenhausbudgets<br />

ausweisen. Die Auswirkungen <strong>der</strong> Fallzahlsteigerungen<br />

auf die Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 lassen sich<br />

gegenwärtig nicht explizit ermitteln.<br />

Keine Periodenabgrenzung von<br />

Ausgleichsbeträgen<br />

Ein entscheidendes buchungstechnisches Problem stellen<br />

Ausgleichsbeträge für Mehr- und Min<strong>der</strong>erlöse dar. Entsprechend<br />

den Budgetvereinbarungen erfolgt die Ertrags-<br />

das<br />

<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />

verbuchung <strong>der</strong> Krankenhäuser periodengerecht nach den<br />

Grundsätzen <strong>der</strong> kaufmännischen Buchführung. Die Krankenhäuser<br />

nehmen deshalb eine periodische Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Ausgleiche vor, indem sie die Verrechnungsbeträge<br />

dem Geschäftsjahr zurechnen, in dem die Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>erlöse<br />

angefallen sind. Die fehlende Periodenabgrenzung<br />

von Ausgleichsbeträgen könnte daher einen Beitrag<br />

zur Erklärung <strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 leisten.<br />

Die Ausgleichsbeträge werden in die Pflegesätze für das<br />

Folgejahr einkalkuliert. Deshalb weichen die von den Kassen<br />

gezahlten Pflegesätze (Zahlpflegesätze) von den periodengerechten<br />

Pflegesätzen ohne Ausgleiche in <strong>der</strong> Regel<br />

ab (einzige Ausnahme: „Punktlandung“ bei <strong>der</strong> Vorausschätzung<br />

<strong>der</strong> Fallzahl- und Berechnungstageentwicklung).<br />

Die Krankenhäuser stellen den Krankenkassen die<br />

Zahlpflegesätze für die Inanspruchnahme einer einzelnen<br />

Krankenhausleistung fall- o<strong>der</strong> tagesbezogen in Rechnung.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> gegenwärtig geltenden Bundespflegesatzverordnung<br />

ist <strong>der</strong> getrennte Ausweis des Pflegesatzanteils,<br />

<strong>der</strong> auf Ausgleichsbeträge entfällt, bei <strong>der</strong><br />

Rechnungserstellung nicht vorgesehen. Die Kassen können<br />

daher aus den Rechnungsbeträgen die darin einkalkulierten<br />

Ausgleichsbeträge aus Vorjahren nicht ersehen.<br />

Selbst wenn die Krankenkassen ein kaufmännisches<br />

Buchführungssystem mit vollständig periodengerechter<br />

Verbuchung verwenden würden, könnten sie im gegenwärtigen<br />

Abrechnungssystem keine periodengerechte<br />

Verbuchung <strong>der</strong> Ausgleiche vornehmen. Das Auseinan<strong>der</strong>laufen<br />

<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je<br />

Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong><br />

Krankenhäuser läßt sich somit nicht auf die Anwendung<br />

<strong>der</strong> Betriebskameralistik durch die <strong>GKV</strong> zurückführen.<br />

In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n wurden die Krankenhausbudgets<br />

teilweise nicht prospektiv, son<strong>der</strong>n erst im Laufe des<br />

folgenden Pflegesatzzeitraums rechtswirksam vereinbart.<br />

Darüber hinaus werden hohe Ausgleichszahlungen teilweise<br />

auf mehrere nachfolgende Pflegesatzzeiträume verteilt.<br />

Bei anhaltend steigenden Fallzahlen verschärft sich<br />

dadurch das Problem <strong>der</strong> periodischen Verschiebung innerhalb<br />

<strong>der</strong> KV 45 zusätzlich.<br />

Ein Vergleich <strong>der</strong> Krankenhausbudgets mit Ausgleichsbeträgen<br />

einerseits und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 an<strong>der</strong>erseits<br />

würde das Problem <strong>der</strong> Periodenzuordnung von Ausgleichsbeträgen<br />

bei korrekter Buchung verringern. Nicht<br />

berücksichtigt werden kann dadurch jedoch die Fallzahlentwicklung<br />

des laufenden Jahres, die zwar in den <strong>GKV</strong>-<br />

Leistungsausgaben <strong>der</strong> KV 45, nicht jedoch im vereinbarten<br />

Budget mit Ausgleichsbeträgen enthalten ist, sofern<br />

die Fallzahlverän<strong>der</strong>ung zuvor nicht im Budget vereinbart<br />

wurde.<br />

Einflußgrößen mit indirekter Wirkung<br />

Die beiden nachstehenden Einflußgrößen <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong>entwicklung<br />

und Anzahl <strong>der</strong> Familienversicherten haben<br />

nur einen indirekten und damit schwer quantifizierba-<br />

881


das<br />

Krankenhaus<br />

Krankenhaus 12/99 <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45<br />

ren Einfluß auf die <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben und<br />

auf die Krankenhausbudgets.<br />

Sie werden aber <strong>der</strong><br />

Vollständigkeit halber angegeben.<br />

■ <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong>entwicklung<br />

Neben <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahlen<br />

in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n hat sich<br />

auch die Struktur <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t. Die Strukturverän<strong>der</strong>ung<br />

ist in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ausgeprägter<br />

als in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Tabelle 11 zeigt die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>struktur<br />

in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n von 1995 bis<br />

1998. Der Anteil <strong>der</strong> Rentner steigt in diesem Zeitraum<br />

in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n kontinuierlich an.<br />

In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n steigt <strong>der</strong> Rentneranteil<br />

leicht von 28,9 Prozent in 1995 auf 29,1 Prozent in 1998;<br />

in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n steigt <strong>der</strong> Rentneranteil dagegen<br />

deutlich von 31,1 Prozent in 1995 auf 33,9 Prozent<br />

in 1998.<br />

Die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben steigen mit zunehmendem<br />

Alter tendenziell an. Darüber hinaus erhöhen sich die<br />

durchschnittlichen Verweildauern mit zunehmendem Alter<br />

des behandelten Patienten (vergleiche Statistisches Bundesamt,<br />

Diagnosedaten <strong>der</strong> Krankenhauspatienten).<br />

Da im Normalfall davon ausgegangen werden kann, daß<br />

Rentner im Durchschnitt älter als Pflicht- o<strong>der</strong> freiwillige<br />

<strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> sind, führt dies zusammen mit <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>struktur zu einer demographisch<br />

bedingten Ausweitung <strong>der</strong> durchschnittlichen <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied.<br />

Immer weniger zahlungskräftige Mitglie<strong>der</strong> müssen immer<br />

mehr teurere Krankenhausbehandlungen finanzieren.<br />

Folglich steigen die Kosten für die Krankenhausbehandlung<br />

je Mitglied allein aus medizinisch-demographischen<br />

Gründen an. Die Auswirkungen dieser medizinisch-demographischen<br />

Gründe auf die Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV<br />

45 läßt sich gegenwärtig nicht explizit ermitteln.<br />

■ Familienversicherte<br />

Die Familienversicherten haben sich in den vergangenen<br />

Jahren in etwa wie die <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> entwickelt, so daß<br />

<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Familienversicherten an den <strong>GKV</strong>-Versicherten<br />

insgesamt in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

in etwa konstant geblieben ist (vergleiche Tabellen<br />

12 und 13).<br />

Die Familienversicherten liefern wegen des nahezu konstanten<br />

Anteils an den <strong>GKV</strong>-Versicherten keinen zusätzlichen<br />

Erklärungsbeitrag für die Differenz zwischen <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Krankenhausbudgets und <strong>der</strong> Ent-<br />

882<br />

Tabelle 11: <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> von 1995 bis 1998 in Mio.<br />

alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />

1995 1996 1997 1998 1995 1996 1997 1998<br />

Pflichtmitglie<strong>der</strong> 28,78 28,92 28,95 28,86 7,04 6,85 6,75 6,60<br />

Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +0,50 +0,10 –0,30 — –2,70 –1,50 –2,20<br />

Rentner 11,71 11,76 11,81 11,82 3,18 3,29 3,35 3,39<br />

Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +0,40 +0,40 +0,10 — +3,50 +1,80 +1,20<br />

Gesamt 40,49 40,68 40,76 40,68 10,22 10,14 10,10 9,99<br />

Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — + 0,50 +0,20 –0,20 — –0,80 –0,40 –1,10<br />

Verän<strong>der</strong>ung gegenüber dem Vorjahr in Prozent. Quelle: BMG.<br />

Tabelle 12: Versicherte nach Versichertenstatus in den<br />

alten Län<strong>der</strong>n in Tausend<br />

Jahr <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> Familien- <strong>GKV</strong>-Versicherte<br />

versicherte insgesamt<br />

1992 39 472 17 693 57 165<br />

1993 39 632 17 841 57 473<br />

1994 39 705 17 681 57 386<br />

1995 40 667 18 046 58 713<br />

1996 40 832 18 282 59 114<br />

1997 40 878 17 858 58 737<br />

1998 40 878 18 030 58 908<br />

Quelle: BMG; bis 1994 zählt Berlin-Ost zu den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n und ab 1995 zählt<br />

Berlin-Ost zu den alten Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Tabelle 13: Versicherte nach Versichertenstatus in den<br />

neuen Län<strong>der</strong>n in Tausend<br />

Jahr <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> Familien- <strong>GKV</strong>-Versicherte<br />

versicherte insgesamt<br />

1992 11 552 3 258 14 810<br />

1993 11 244 3 446 14 690<br />

1994 11 050 3 278 14 328<br />

1995 10 221 2 953 13 174<br />

1996 10 164 2 854 13 018<br />

1997 10 107 2 756 12 864<br />

1998 10 004 2 747 12 750<br />

Quelle: BMG; bis 1994 zählt Berlin-Ost zu den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n und ab 1995 zählt<br />

Berlin-Ost zu den alten Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

wicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied<br />

nach <strong>der</strong> KV 45.<br />

Fazit<br />

Aus <strong>der</strong> aggregierten Betrachtung lassen sich einige<br />

wesentliche Ursachen für ein Auseinan<strong>der</strong>laufen <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied<br />

nach <strong>der</strong> KV 45 und den Budgetsteigerungen <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

herausstellen:<br />

● die Fallzahlentwicklung,<br />

● die fehlende Möglichkeit zur periodengerechten Abgrenzung<br />

von Ausgleichsbeträgen bei <strong>der</strong> <strong>GKV</strong> (Ursache<br />

liegt nicht im <strong>GKV</strong>-Buchführungssystem),<br />

● die Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3<br />

GSG.<br />

Werden die in <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Analyse</strong> quantifizierten Erklärungsbeiträge<br />

für das Auseinan<strong>der</strong>laufen zwischen <strong>der</strong>


Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied<br />

nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

im Pflegesatzzeitraum 1998 zusammengefaßt, ergibt<br />

sich für die alten Bundeslän<strong>der</strong> ein Erklärungsbeitrag<br />

in Höhe von 0,20 Prozentpunkten und für die neuen Bundeslän<strong>der</strong><br />

in Höhe von 0,64 Prozentpunkten (vergleiche<br />

Tabelle 14).<br />

Tabelle 14: Erklärungsbeiträge in Prozentpunkten<br />

Ursache alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />

nicht in den Budgets enthaltene<br />

Ausgaben<br />

0,15 0,09<br />

Investitionszuschläge nach<br />

Artikel 14 GSG<br />

0,01 0,51<br />

Zuzahlungen 0,04 0,04<br />

Summe<br />

Quelle: eigene Berechnungen.<br />

0,20 0,64<br />

Die <strong>Statistik</strong> KV 45 stimmt nicht mit <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser überein, son<strong>der</strong>n<br />

liefert einen verzerrten Eindruck <strong>der</strong> Ausgabenentwicklung<br />

zuungunsten <strong>der</strong> Krankenhäuser. Eine weitergehende<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>der</strong> Steigerungsraten für die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 läßt sich jedoch<br />

in <strong>der</strong> aggregierten Darstellung nicht durchführen.<br />

Daher hat sich die DKG seit März 1999 dafür eingesetzt,<br />

sich gemeinsam mit den <strong>GKV</strong>-Spitzenverbänden <strong>der</strong> Aufklärung<br />

<strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 zu widmen.<br />

das<br />

<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />

Die DKG hat im Juli sowohl dem BMG als auch den <strong>GKV</strong>-<br />

Spitzenverbänden erste <strong>Analyse</strong>n <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

und <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> nach <strong>der</strong> KV 45 zugeleitet. Auf <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppenebene konnte bislang kein gemeinsames<br />

Ergebnis vorgelegt werden. Verschiedene Versuche <strong>der</strong><br />

DKG, das BMG in die Arbeiten zur Aufklärung <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

und <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong><br />

KV 45 einzubeziehen, blieben bislang ohne Resonanz und<br />

wurden zuletzt im Oktober 1999 in einem Schreiben des<br />

Staatssekretärs Jordan – mit <strong>der</strong> Begründung fehlen<strong>der</strong><br />

Personalressourcen – abgelehnt.<br />

Die DKG wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, die erheblichen<br />

Differenzen zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 gemeinsam mit den <strong>GKV</strong>-Spitzenverbänden<br />

aufzuklären.<br />

Anmerkungen<br />

1) Die DKG-Auswertung kann nach Bundeslän<strong>der</strong>n geglie<strong>der</strong>t beim Verfasser<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

2) Ausfüllanleitung zum Vordruck KV 45<br />

3) „Kassen manipulierten <strong>Statistik</strong> auf Kosten <strong>der</strong> Ärzte“, Ärzte Zeitung,<br />

Nummer 189 vom 19. Oktober 1999<br />

Anschrift des Verfassers:<br />

Dipl.-Volkswirt Michael Schmidt,<br />

Referent in <strong>der</strong> DKG,<br />

Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf ■<br />

Anzeige<br />

Deutscher Ärzteverlag, sw<br />

WH aus 10/99, S. 639<br />

883

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!