Analyse der GKV-Statistik (I)
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das<br />
Krankenhaus<br />
Krankenhaus 12/99 <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45<br />
Zuzahlungen zu kürzen. Die von den Krankenkassen<br />
selbst eingezogenen Zuzahlungen <strong>der</strong> Versicherten sind<br />
auf dem entsprechenden Leistungskonto als Einnahmen<br />
gegenzubuchen. Hier gilt für die Buchungsvorgänge das<br />
Nettoprinzip, das heißt, die Summe <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
ist um die Summe <strong>der</strong> Zuzahlungen bereinigt.<br />
Die Zuzahlungen sind we<strong>der</strong> in den ausgewiesenen Aufwendungen<br />
für die Krankenhausbehandlung enthalten,<br />
noch werden sie als Einnahmen geson<strong>der</strong>t aufgeführt.<br />
Ohne den Abzug <strong>der</strong> Zuzahlungen bei den Aufwendungen<br />
für die Krankenhausbehandlung wären die Ausgaben für<br />
die Krankenhausbehandlung in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
dementsprechend höher.<br />
Tabelle 6: Krankenhaustage mit Zuzahlungen in Tausend<br />
1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr<br />
alte Bundeslän<strong>der</strong> 62 484 62 498 + 0,02 Prozent<br />
neue Bundeslän<strong>der</strong> 14 179 14 264 + 0,60 Prozent<br />
Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KG 2, eigene Berechnungen.<br />
In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n blieb die Anzahl <strong>der</strong> Krankenhaustage<br />
mit Zuzahlungen in etwa konstant, während in<br />
den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n die Anzahl <strong>der</strong> Krankenhaustage<br />
mit Zuzahlungen leicht anstieg. Werden die Krankenhaustage<br />
mit Zuzahlungen bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />
Krankenhausausgaben je Mitglied berücksichtigt, ergibt<br />
sich eine absolute Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />
Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 in den<br />
alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n jeweils in Höhe von 0,04<br />
Prozent.<br />
Tabelle 7: Erklärungsbeitrag <strong>der</strong> Zuzahlungen (Angaben in Prozent)<br />
alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />
Krankenhausbehandlung (KV 45) + 3,07 + 4,08<br />
Krankenhausbehandlung<br />
inkl. Zuzahlungen<br />
+ 3,03 + 4,04<br />
Erklärungsbeitrag (absolut) + 0,04 + 0,04<br />
Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr je Mitglied (Schlüsselnummern 4600,<br />
5310 und 5520), bereinigte Krankenhausbehandlung inkl. Zuzahlungen: Verän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben zum Vorjahr je Mitglied, einschließlich Zuzahlungen <strong>der</strong><br />
Krankenversicherten, Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 und KG 2,<br />
eigene Berechnungen.<br />
■ Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3 GSG<br />
In den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben <strong>der</strong> KV 45 (voll- und<br />
teilstationäre Behandlungen) sind die Investitionszuschläge<br />
nach Artikel 14 Absatz 3 GSG enthalten. Sie tragen<br />
1997 in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n mit 22,4 Mio. DM einen<br />
geringen Anteil an den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben bei. In<br />
den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n dagegen sind 1997 Investitionszuschläge<br />
in Höhe von 214,1 Mio. DM (= 1,5 Prozent<br />
<strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach <strong>der</strong> KV 45) zu verzeichnen.<br />
Die Benutzerbeiträge betragen von 1995 bis 1997 acht<br />
DM und von 1998 bis 2014 elf DM je Berechnungstag eines<br />
tagesgleichen Pflegesatzes und je Belegungstag bei<br />
<strong>der</strong> Abrechnung von Fallpauschalen. Dies entspricht einer<br />
Anhebung <strong>der</strong> Benutzerbeiträge zum 1. Januar 1998 um<br />
37,5 Prozent. Durch die Anhebung <strong>der</strong> Benutzerbeiträge<br />
878<br />
je Berechnungs-/Belegungstag steigt im Pflegesatzzeitraum<br />
1998 <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Investitionszuschläge an den<br />
<strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben an. Der Investitionszuschlag<br />
nach Artikel 14 Absatz 3 GSG wird im Rahmen <strong>der</strong> KV 45<br />
nicht geson<strong>der</strong>t ausgewiesen. Über die KJ 1 lassen sich<br />
die Investitionszuschläge (Konto 469) zumindest näherungsweise<br />
ermitteln. Die Tabelle 8 gibt die Investitionszuschläge<br />
nach Artikel 14 Absatz 3 GSG für die Jahre<br />
1997 und 1998 wie<strong>der</strong>.<br />
Tabelle 8: Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3 GSG<br />
in Mio. DM<br />
1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr<br />
alte Bundeslän<strong>der</strong> 22,4 32,8 + 46,6 Prozent<br />
neue Bundeslän<strong>der</strong> 214,1 291,3 + 36,0 Prozent<br />
Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KJ 1, eigene Berechnungen.<br />
Die Investitionszuschläge nach Artikel 14 Absatz 3 GSG<br />
steigen in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n um 46,6 Prozent und<br />
in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n um 36,0 Prozent. Aufgrund<br />
des geringen Anteils an den gesamten <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
liefern die Investitionszuschläge nach Artikel<br />
14 Absatz 3 GSG in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n mit 0,01<br />
Prozentpunkten nur einen marginalen Erklärungsbeitrag<br />
für den höheren relativen Anstieg <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 im Vergleich zur<br />
Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser (vergleiche Tabelle<br />
9). In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n dagegen beträgt <strong>der</strong><br />
Erklärungsbeitrag 0,51 Prozentpunkte.<br />
Tabelle 9: Erklärungsbeitrag <strong>der</strong> Investitionszuschläge nach<br />
Artikel 14 Absatz 3 GSG (Angaben in Prozent)<br />
alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />
Krankenhausbehandlung (KV 45) + 3,07 + 4,08<br />
Krankenhausbehandlung<br />
ohne Artikel 14 GSG<br />
+ 3,06 + 3,57<br />
Erklärungsbeitrag (absolut) + 0,01 + 0,51<br />
Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr je Mitglied (Schlüsselnummern 4600,<br />
5310 und 5520), Krankenhausbehandlung ohne Artikel 14 GSG: Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />
Krankenhausausgaben zum Vorjahr je Mitglied ohne Investitionszuschlag nach Artikel 14<br />
Absatz 3 GSG, Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 und KJ 1,<br />
eigene Berechnungen.<br />
■ Eigenbetriebe<br />
Durch die Behandlung von Versicherten in Eigenbetrieben<br />
und <strong>der</strong> Verbuchung <strong>der</strong> entsprechenden Leistungen auf<br />
den <strong>GKV</strong>-Leistungskonten könnte sich ein Teil <strong>der</strong> Differenz<br />
zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je<br />
Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 erklären lassen. Durch die Wahl<br />
relativ hoher „ortsüblicher“ Pflegesätze als Verrechnungspreise<br />
bei <strong>der</strong> Behandlung von Versicherten in Eigenbetrieben<br />
ließen sich die Aufwendungen für die Leistungserbringung<br />
steigern. Die sich dadurch möglicherweise<br />
ergebenden Überschüsse <strong>der</strong> Eigenbetriebe würden in<br />
<strong>der</strong> Jahresrechnung als „sonstige Einnahmen“ erscheinen.<br />
Dies würde zu einer einseitigen Belastung des Leistungskontos<br />
führen, ohne daß gleichzeitig die Entlastung<br />
durch die Überschußrechnung <strong>der</strong> Eigenbetriebe den Aufwendungen<br />
für die Krankenhausbehandlung zugute kommen<br />
würde. In <strong>der</strong> KV 45 würden sich dadurch höhere Aufwendungen<br />
für die Krankenhausbehandlung ergeben als