Analyse der GKV-Statistik (I)
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Unter <strong>der</strong> Schlüsselnummer 4600 (Krankenhausbehandlung)<br />
werden die Ausgaben <strong>der</strong> Kontenarten 460–463,<br />
468 und 469 zusammengefaßt. Die Kontenart 464 (Anschlußrehabilitation)<br />
wird als eigenständige Position unter<br />
<strong>der</strong> Schlüsselnummer 4640 geson<strong>der</strong>t ausgewiesen. Bei<br />
fehlerloser Buchung und Meldung <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
sind in dem Vordruck KV 45 unter <strong>der</strong> Schlüsselnummer<br />
4600 somit die Kosten für die Krankenhausbehandlung<br />
ohne Anschlußheilbehandlung enthalten. In <strong>der</strong> KV 45<br />
werden die Aufwendungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen<br />
(Anschlußrehabilitation) gemeinsam mit den<br />
Aufwendungen für ambulante Kuren, stationäre Kuren<br />
und Mütterkuren unter <strong>der</strong> Rubrik „Kuren insgesamt“ ausgewiesen.<br />
Gemäß <strong>der</strong> Ausfüllanleitung zum Vordruck KV 45 sind<br />
für die Schlüsselnummern 4600–4640, 5310 und 5520<br />
„die bis zum Ende des auf den Berichtszeitraum folgenden<br />
Monats (30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar)<br />
gebuchten Beträge einzutragen, einschließlich <strong>der</strong> den<br />
Berichtszeitraum betreffenden feststellbaren Verpflichtungen<br />
und abzüglich <strong>der</strong> Zahlungen nach dem Berichtszeitraum“<br />
2) . Vorliegende, nicht gebuchte Rechnungen, die<br />
ganz o<strong>der</strong> teilweise den Berichtszeitraum betreffen, sind<br />
dem Berichtszeitraum hinzuzurechnen.<br />
Nicht in den vereinbarten Krankenhausbudgets<br />
enthalten<br />
In den vereinbarten Krankenhausbudgets sind gemäß<br />
K5 <strong>der</strong> LKA die Kosten für die Behandlung durch Belegärzte<br />
(K5 laufende Nummer 4 LKA, <strong>GKV</strong>-Kontenart<br />
463) und 90 Prozent <strong>der</strong> Kosten für die vor- und<br />
nachstationäre Behandlung (K5 laufende Nummer 2<br />
LKA, <strong>GKV</strong>-Kontenart 461) nicht enthalten. Darüber<br />
hinaus enthalten die vereinbarten Krankenhausbudgets<br />
keine Kosten für das ambulante Operieren (<strong>GKV</strong>-Kontenart<br />
462) sowie für die Behandlung von Blutern. Die<br />
KV 45 weist diese Behandlungskosten jedoch als Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Schlüsselnummer 4600 aus, so daß die<br />
absoluten Angaben <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> aufgrund dieser<br />
Behandlungskosten höher als die vereinbarten<br />
Krankenhausbudgets sind. Damit gibt die KV 45 aber<br />
auch die Verän<strong>der</strong>ungsraten <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
je Mitglied verzerrt wie<strong>der</strong>. Ein sorgfältiger<br />
Vergleich muß daher die oben genannten Behandlungskosten<br />
von den <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach<br />
<strong>der</strong> KV 45 absetzen. Die <strong>GKV</strong>-Leistungsausgaben <strong>der</strong><br />
Kontenarten 461–463 sind in <strong>der</strong> KV 45 nicht explizit<br />
ausgewiesen. Der KJ 1 können die Behandlungskosten<br />
für die vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,<br />
für ambulantes Operieren und für die Behandlung<br />
durch Belegärzte allerdings entnommen werden. Da die<br />
KJ 1 und die KV 45 für das I. bis IV. Quartal nicht übereinstimmen,<br />
können die Behandlungskosten für die oben<br />
genannten Leistungen nur näherungsweise <strong>der</strong> KJ 1 entnommen<br />
werden.<br />
Die Tabellen 3 und 4 geben die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
für 1997 und 1998 in den alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
an, die nicht in den vereinbarten Krankenhausbudgets<br />
enthalten sind.<br />
das<br />
<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />
Tabelle 3: Nicht in den Budgets enthaltene Kosten in 1000 DM –<br />
alte Län<strong>der</strong><br />
1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung<br />
vor- und nachstationäre<br />
Behandlung<br />
84 517 127 242 50,6 Prozent<br />
ambulantes<br />
Operieren<br />
71 199 107 068 50,4 Prozent<br />
Behandlung durch<br />
Belegärzte<br />
710 297 779 876 9,8 Prozent<br />
Summe 866 013 1 014 186 17,1 Prozent<br />
Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KJ 1.<br />
Tabelle 4: Nicht in den Budgets enthaltene Kosten in 1000 DM –<br />
neue Län<strong>der</strong><br />
1997 1998 Verän<strong>der</strong>ung<br />
vor- und nachstationäre<br />
Behandlung<br />
21 250 30 742 44,7 Prozent<br />
ambulantes<br />
Operieren<br />
12 695 15 655 23,3 Prozent<br />
Behandlung durch<br />
Belegärzte<br />
31 192 33 104 6,1 Prozent<br />
Summe 65 137 79 501 22,1 Prozent<br />
Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KJ 1.<br />
Die nicht in den vereinbarten Krankenhausbudgets enthaltenen<br />
Behandlungskosten weisen erhebliche Steigerungsraten<br />
auf und tragen damit zur Erklärung <strong>der</strong><br />
Differenz zwischen dem Anstieg <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser bei (vergleiche Tabelle 5).<br />
Dabei wird die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 zum Vorjahr mit <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> bereinigten <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je<br />
Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 zum Vorjahr verglichen. Die bereinigten<br />
<strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach <strong>der</strong> KV 45 ergeben<br />
sich, wenn die <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben nach<br />
<strong>der</strong> KV 45 um die Aufwendungen für vor- und nachstationäre<br />
Behandlung, für ambulantes Operieren und für die<br />
Behandlung durch Belegärzte gekürzt werden.<br />
Tabelle 5: Erklärungsbeitrag <strong>der</strong> nicht in den Budgets enthaltenen<br />
Kosten (Angaben in Prozent)<br />
alte Län<strong>der</strong> neue Län<strong>der</strong><br />
Krankenhausbehandlung (KV 45) + 3,07 + 4,08<br />
bereinigte Krankenhausbehandlung + 2,92 + 3,99<br />
Erklärungsbeitrag + 0,15 + 0,09<br />
Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung zum Vorjahr je Mitglied (Schlüsselnummern 4600,<br />
5310 und 5520), bereinigte Krankenhausbehandlung: Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
je Mitglied zum Vorjahr jedoch ohne die Kontenarten 461, 462 und 463,<br />
Quelle: BMG, <strong>Statistik</strong> nach dem Vordruck KV 45 und KJ 1, eigene Berechnungen.<br />
■ Zuzahlungen<br />
Nach den Bestimmungen des Kontenrahmens für die Träger<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung sind die vom<br />
Leistungserbringer vereinnahmten und mit dem Vergütungsanspruch<br />
gegenüber <strong>der</strong> Krankenkasse verrechneten<br />
Zuzahlungen <strong>der</strong> Versicherten we<strong>der</strong> als Einnahmen<br />
noch als Ausgaben zu buchen.<br />
Die Krankenhäuser haben die Rechnungen an die Krankenkassen<br />
für die Krankenhausbehandlung um die in den<br />
Krankenhäusern von den Versicherten einbehaltenen<br />
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