Analyse der GKV-Statistik (I)
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■ Leistungen im Ausland<br />
Während die Aufwendungen für Leistungen im Ausland in<br />
den alten Bundeslän<strong>der</strong>n von 1996 bis 1998 kontinuierlich<br />
zurückgingen, erreichten sie in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
nach einem Anstieg in 1997 im Jahr 1998 wie<strong>der</strong> das Niveau<br />
von 1996. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong> Anteil<br />
<strong>der</strong> Aufwendungen für Leistungen im Ausland an den Leistungsausgaben<br />
so gering, daß er keinen Erklärungsbeitrag<br />
für die Differenz zwischen <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />
Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong><br />
Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser leisten kann.<br />
Weitere Einflußgrößen<br />
■ Fallzahlentwicklung<br />
In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n übersteigt die Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Fallzahlen die Entwicklung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahlen deutlich.<br />
Im Jahr 1998 steht <strong>der</strong> Fallzahlausweitung sogar ein<br />
Mitglie<strong>der</strong>rückgang gegenüber. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
steht den, im Vergleich zu den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
höheren, Fallzahlsteigerungen bereits seit 1996 eine rückläufige<br />
Mitglie<strong>der</strong>entwicklung entgegen.<br />
Tabelle 10: Anzahl <strong>der</strong> Fälle in Mio.<br />
1995 1996 1997 1998<br />
alte Bundeslän<strong>der</strong> 12,50 12,66 12,86 13,21<br />
Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +1,20 +1,60 +2,70<br />
neue Bundeslän<strong>der</strong> 2,50 2,57 2,65 2,74<br />
Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +2,80 +3,10 +3,40<br />
Verän<strong>der</strong>ung gegenüber dem Vorjahr. Quelle: Statistisches Bundesamt.<br />
Daten für 1998 vorläufig.<br />
Damit wird ein wesentlicher Anteil des Anstiegs <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />
Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45, <strong>der</strong><br />
über <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Krankenhausbudgets liegt,<br />
durch das Auseinan<strong>der</strong>laufen von Mitglie<strong>der</strong>entwicklung<br />
und Fallzahlentwicklung erklärt. Fallzahlsteigerungen<br />
konnten in den Pflegesatzzeiträumen 1997 und 1998<br />
gemäß § 6 Absatz 3 BPflV als Ausnahmetatbestand geltend<br />
gemacht werden. Eine Überschreitung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsraten<br />
nach § 6 Absatz 1 BPflV war dadurch möglich.<br />
Die Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen<br />
wurde durch das <strong>GKV</strong>-Solidaritätsstärkungsgesetz vom<br />
19. Dezember 1998 (BGBl. I. Seite 3853) für den Pflegesatzzeitraum<br />
1999 stark eingeschränkt. Die KV 45 muß für<br />
1997, 1998 und 1999 (Nachwirkungen aus 1998!) also bei<br />
Fallzahlsteigerungen, die über den im Budget vereinbarten<br />
Fallzahlsteigerungen liegen, einen höheren relativen<br />
Anstieg <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied im<br />
Vergleich zur Entwicklung <strong>der</strong> vereinbarten Krankenhausbudgets<br />
ausweisen. Die Auswirkungen <strong>der</strong> Fallzahlsteigerungen<br />
auf die Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 lassen sich<br />
gegenwärtig nicht explizit ermitteln.<br />
Keine Periodenabgrenzung von<br />
Ausgleichsbeträgen<br />
Ein entscheidendes buchungstechnisches Problem stellen<br />
Ausgleichsbeträge für Mehr- und Min<strong>der</strong>erlöse dar. Entsprechend<br />
den Budgetvereinbarungen erfolgt die Ertrags-<br />
das<br />
<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />
verbuchung <strong>der</strong> Krankenhäuser periodengerecht nach den<br />
Grundsätzen <strong>der</strong> kaufmännischen Buchführung. Die Krankenhäuser<br />
nehmen deshalb eine periodische Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Ausgleiche vor, indem sie die Verrechnungsbeträge<br />
dem Geschäftsjahr zurechnen, in dem die Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>erlöse<br />
angefallen sind. Die fehlende Periodenabgrenzung<br />
von Ausgleichsbeträgen könnte daher einen Beitrag<br />
zur Erklärung <strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />
Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 leisten.<br />
Die Ausgleichsbeträge werden in die Pflegesätze für das<br />
Folgejahr einkalkuliert. Deshalb weichen die von den Kassen<br />
gezahlten Pflegesätze (Zahlpflegesätze) von den periodengerechten<br />
Pflegesätzen ohne Ausgleiche in <strong>der</strong> Regel<br />
ab (einzige Ausnahme: „Punktlandung“ bei <strong>der</strong> Vorausschätzung<br />
<strong>der</strong> Fallzahl- und Berechnungstageentwicklung).<br />
Die Krankenhäuser stellen den Krankenkassen die<br />
Zahlpflegesätze für die Inanspruchnahme einer einzelnen<br />
Krankenhausleistung fall- o<strong>der</strong> tagesbezogen in Rechnung.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> gegenwärtig geltenden Bundespflegesatzverordnung<br />
ist <strong>der</strong> getrennte Ausweis des Pflegesatzanteils,<br />
<strong>der</strong> auf Ausgleichsbeträge entfällt, bei <strong>der</strong><br />
Rechnungserstellung nicht vorgesehen. Die Kassen können<br />
daher aus den Rechnungsbeträgen die darin einkalkulierten<br />
Ausgleichsbeträge aus Vorjahren nicht ersehen.<br />
Selbst wenn die Krankenkassen ein kaufmännisches<br />
Buchführungssystem mit vollständig periodengerechter<br />
Verbuchung verwenden würden, könnten sie im gegenwärtigen<br />
Abrechnungssystem keine periodengerechte<br />
Verbuchung <strong>der</strong> Ausgleiche vornehmen. Das Auseinan<strong>der</strong>laufen<br />
<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je<br />
Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong><br />
Krankenhäuser läßt sich somit nicht auf die Anwendung<br />
<strong>der</strong> Betriebskameralistik durch die <strong>GKV</strong> zurückführen.<br />
In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n wurden die Krankenhausbudgets<br />
teilweise nicht prospektiv, son<strong>der</strong>n erst im Laufe des<br />
folgenden Pflegesatzzeitraums rechtswirksam vereinbart.<br />
Darüber hinaus werden hohe Ausgleichszahlungen teilweise<br />
auf mehrere nachfolgende Pflegesatzzeiträume verteilt.<br />
Bei anhaltend steigenden Fallzahlen verschärft sich<br />
dadurch das Problem <strong>der</strong> periodischen Verschiebung innerhalb<br />
<strong>der</strong> KV 45 zusätzlich.<br />
Ein Vergleich <strong>der</strong> Krankenhausbudgets mit Ausgleichsbeträgen<br />
einerseits und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />
je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 an<strong>der</strong>erseits<br />
würde das Problem <strong>der</strong> Periodenzuordnung von Ausgleichsbeträgen<br />
bei korrekter Buchung verringern. Nicht<br />
berücksichtigt werden kann dadurch jedoch die Fallzahlentwicklung<br />
des laufenden Jahres, die zwar in den <strong>GKV</strong>-<br />
Leistungsausgaben <strong>der</strong> KV 45, nicht jedoch im vereinbarten<br />
Budget mit Ausgleichsbeträgen enthalten ist, sofern<br />
die Fallzahlverän<strong>der</strong>ung zuvor nicht im Budget vereinbart<br />
wurde.<br />
Einflußgrößen mit indirekter Wirkung<br />
Die beiden nachstehenden Einflußgrößen <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong>entwicklung<br />
und Anzahl <strong>der</strong> Familienversicherten haben<br />
nur einen indirekten und damit schwer quantifizierba-<br />
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