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Analyse der GKV-Statistik (I)

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■ Leistungen im Ausland<br />

Während die Aufwendungen für Leistungen im Ausland in<br />

den alten Bundeslän<strong>der</strong>n von 1996 bis 1998 kontinuierlich<br />

zurückgingen, erreichten sie in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

nach einem Anstieg in 1997 im Jahr 1998 wie<strong>der</strong> das Niveau<br />

von 1996. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> Aufwendungen für Leistungen im Ausland an den Leistungsausgaben<br />

so gering, daß er keinen Erklärungsbeitrag<br />

für die Differenz zwischen <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong><br />

Budgetentwicklung <strong>der</strong> Krankenhäuser leisten kann.<br />

Weitere Einflußgrößen<br />

■ Fallzahlentwicklung<br />

In den alten Bundeslän<strong>der</strong>n übersteigt die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Fallzahlen die Entwicklung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahlen deutlich.<br />

Im Jahr 1998 steht <strong>der</strong> Fallzahlausweitung sogar ein<br />

Mitglie<strong>der</strong>rückgang gegenüber. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

steht den, im Vergleich zu den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

höheren, Fallzahlsteigerungen bereits seit 1996 eine rückläufige<br />

Mitglie<strong>der</strong>entwicklung entgegen.<br />

Tabelle 10: Anzahl <strong>der</strong> Fälle in Mio.<br />

1995 1996 1997 1998<br />

alte Bundeslän<strong>der</strong> 12,50 12,66 12,86 13,21<br />

Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +1,20 +1,60 +2,70<br />

neue Bundeslän<strong>der</strong> 2,50 2,57 2,65 2,74<br />

Verän<strong>der</strong>ung in Prozent — +2,80 +3,10 +3,40<br />

Verän<strong>der</strong>ung gegenüber dem Vorjahr. Quelle: Statistisches Bundesamt.<br />

Daten für 1998 vorläufig.<br />

Damit wird ein wesentlicher Anteil des Anstiegs <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45, <strong>der</strong><br />

über <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Krankenhausbudgets liegt,<br />

durch das Auseinan<strong>der</strong>laufen von Mitglie<strong>der</strong>entwicklung<br />

und Fallzahlentwicklung erklärt. Fallzahlsteigerungen<br />

konnten in den Pflegesatzzeiträumen 1997 und 1998<br />

gemäß § 6 Absatz 3 BPflV als Ausnahmetatbestand geltend<br />

gemacht werden. Eine Überschreitung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsraten<br />

nach § 6 Absatz 1 BPflV war dadurch möglich.<br />

Die Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen<br />

wurde durch das <strong>GKV</strong>-Solidaritätsstärkungsgesetz vom<br />

19. Dezember 1998 (BGBl. I. Seite 3853) für den Pflegesatzzeitraum<br />

1999 stark eingeschränkt. Die KV 45 muß für<br />

1997, 1998 und 1999 (Nachwirkungen aus 1998!) also bei<br />

Fallzahlsteigerungen, die über den im Budget vereinbarten<br />

Fallzahlsteigerungen liegen, einen höheren relativen<br />

Anstieg <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je Mitglied im<br />

Vergleich zur Entwicklung <strong>der</strong> vereinbarten Krankenhausbudgets<br />

ausweisen. Die Auswirkungen <strong>der</strong> Fallzahlsteigerungen<br />

auf die Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 lassen sich<br />

gegenwärtig nicht explizit ermitteln.<br />

Keine Periodenabgrenzung von<br />

Ausgleichsbeträgen<br />

Ein entscheidendes buchungstechnisches Problem stellen<br />

Ausgleichsbeträge für Mehr- und Min<strong>der</strong>erlöse dar. Entsprechend<br />

den Budgetvereinbarungen erfolgt die Ertrags-<br />

das<br />

<strong>GKV</strong>-<strong>Statistik</strong> KV 45 12/99 Krankenhaus<br />

verbuchung <strong>der</strong> Krankenhäuser periodengerecht nach den<br />

Grundsätzen <strong>der</strong> kaufmännischen Buchführung. Die Krankenhäuser<br />

nehmen deshalb eine periodische Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Ausgleiche vor, indem sie die Verrechnungsbeträge<br />

dem Geschäftsjahr zurechnen, in dem die Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>erlöse<br />

angefallen sind. Die fehlende Periodenabgrenzung<br />

von Ausgleichsbeträgen könnte daher einen Beitrag<br />

zur Erklärung <strong>der</strong> Differenz zwischen <strong>der</strong> Budgetentwicklung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-<br />

Krankenhausausgaben je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 leisten.<br />

Die Ausgleichsbeträge werden in die Pflegesätze für das<br />

Folgejahr einkalkuliert. Deshalb weichen die von den Kassen<br />

gezahlten Pflegesätze (Zahlpflegesätze) von den periodengerechten<br />

Pflegesätzen ohne Ausgleiche in <strong>der</strong> Regel<br />

ab (einzige Ausnahme: „Punktlandung“ bei <strong>der</strong> Vorausschätzung<br />

<strong>der</strong> Fallzahl- und Berechnungstageentwicklung).<br />

Die Krankenhäuser stellen den Krankenkassen die<br />

Zahlpflegesätze für die Inanspruchnahme einer einzelnen<br />

Krankenhausleistung fall- o<strong>der</strong> tagesbezogen in Rechnung.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> gegenwärtig geltenden Bundespflegesatzverordnung<br />

ist <strong>der</strong> getrennte Ausweis des Pflegesatzanteils,<br />

<strong>der</strong> auf Ausgleichsbeträge entfällt, bei <strong>der</strong><br />

Rechnungserstellung nicht vorgesehen. Die Kassen können<br />

daher aus den Rechnungsbeträgen die darin einkalkulierten<br />

Ausgleichsbeträge aus Vorjahren nicht ersehen.<br />

Selbst wenn die Krankenkassen ein kaufmännisches<br />

Buchführungssystem mit vollständig periodengerechter<br />

Verbuchung verwenden würden, könnten sie im gegenwärtigen<br />

Abrechnungssystem keine periodengerechte<br />

Verbuchung <strong>der</strong> Ausgleiche vornehmen. Das Auseinan<strong>der</strong>laufen<br />

<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben je<br />

Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 und <strong>der</strong> Budgetentwicklung <strong>der</strong><br />

Krankenhäuser läßt sich somit nicht auf die Anwendung<br />

<strong>der</strong> Betriebskameralistik durch die <strong>GKV</strong> zurückführen.<br />

In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n wurden die Krankenhausbudgets<br />

teilweise nicht prospektiv, son<strong>der</strong>n erst im Laufe des<br />

folgenden Pflegesatzzeitraums rechtswirksam vereinbart.<br />

Darüber hinaus werden hohe Ausgleichszahlungen teilweise<br />

auf mehrere nachfolgende Pflegesatzzeiträume verteilt.<br />

Bei anhaltend steigenden Fallzahlen verschärft sich<br />

dadurch das Problem <strong>der</strong> periodischen Verschiebung innerhalb<br />

<strong>der</strong> KV 45 zusätzlich.<br />

Ein Vergleich <strong>der</strong> Krankenhausbudgets mit Ausgleichsbeträgen<br />

einerseits und <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>GKV</strong>-Krankenhausausgaben<br />

je Mitglied nach <strong>der</strong> KV 45 an<strong>der</strong>erseits<br />

würde das Problem <strong>der</strong> Periodenzuordnung von Ausgleichsbeträgen<br />

bei korrekter Buchung verringern. Nicht<br />

berücksichtigt werden kann dadurch jedoch die Fallzahlentwicklung<br />

des laufenden Jahres, die zwar in den <strong>GKV</strong>-<br />

Leistungsausgaben <strong>der</strong> KV 45, nicht jedoch im vereinbarten<br />

Budget mit Ausgleichsbeträgen enthalten ist, sofern<br />

die Fallzahlverän<strong>der</strong>ung zuvor nicht im Budget vereinbart<br />

wurde.<br />

Einflußgrößen mit indirekter Wirkung<br />

Die beiden nachstehenden Einflußgrößen <strong>GKV</strong>-Mitglie<strong>der</strong>entwicklung<br />

und Anzahl <strong>der</strong> Familienversicherten haben<br />

nur einen indirekten und damit schwer quantifizierba-<br />

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