Legionellose - Landeshauptstadt Kiel
Legionellose - Landeshauptstadt Kiel
Legionellose - Landeshauptstadt Kiel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
letzte Änderung: Februar 2011 / 3<br />
Symptome<br />
Die Krankheitszeichen sind die einer schweren Lungenentzündung mit teilweise hohem Fieber, Husten,<br />
Atembeschwerden und allgemeiner Mattigkeit.<br />
Diagnose<br />
Eine erste Verdachtsdiagnose ergibt sich aus den vorhandenen Symptomen. Eine endgültige Sicherheit<br />
lässt sich aber erst durch den Nachweis des Erregers erhalten. Dazu wird ein Antigennachweis im<br />
Urin vorgenommen oder ein mikroskopischer Nachweis aus Proben bzw. der Anzucht des Erregers<br />
aus den Atmungsorganen durchgeführt.<br />
Therapie<br />
Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika.<br />
Bei rechtzeitiger richtiger Diagnose kann diese Lungenerkrankung gut behandelt werden, so dass ein tödlicher<br />
Ausgang mittlerweile relativ selten ist.<br />
Prophylaxe<br />
Gefährdet sind größere Wasserinstallationen in z.B. auf Kreuzfahrtschiffen oder anderen Bordinstallationen,<br />
Hotels, Schwimmbädern, Fitness-centern etc.<br />
Im privathäuslichen Bereich spielen Legionellen praktisch keine Rolle.<br />
Der Erreger beginnt bei Temperaturen über 60°C allm ählich, bei über 70°C sehr schnell abzusterben. Dah er<br />
sollten Warmwasserversorgungssysteme in regelmäßigen Abständen auf Temperaturen über 60°C erhitzt werden<br />
können.<br />
Auch Stagnation von Wasser im Leitungssystem führt zu erhöhten Keimzahlen.<br />
Daher sind Warmwasserinstallationen und Klimaanlagen entsprechend den Regeln der Technik regelmäßig zu<br />
warten. Duschen und Wasserhähne müssen – nicht nur wegen möglichen Legionellenbefalls, sondern auch zur<br />
Vermeidung anderer Keime – regelmäßig genutzt , d.h. durchspült werden, Perlatoren und Duschköpfe sind zu<br />
entkalken.<br />
Eine besondere Bedeutung kommt reiseassoziierten Erkrankungen zu, da nicht selten Infektionen während einer<br />
Reise und den damit verbundenen Aufenthalten in Hotels und anderen Unterkünften erworben werden.<br />
Daher ist es wichtig, an die eventuell schon zurückliegende Reise im Erkrankungsfall zu denken und diese beim<br />
Arzt anzugeben.<br />
Rechtliches<br />
Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 1.1.2001 ist der Erregernachweis meldepflichtig. Die Gesundheitsbehörden<br />
erhalten so die Möglichkeit, nach der Infektionsquelle zu fahnden und entsprechende Maßnahmen zur Sanierung<br />
zu treffen.<br />
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne unter untenstehenden Daten zur Verfügung!<br />
� � Mehr Informationen?<br />
Sachbearbeitung: � 0431 / 901- Ärztinnen: � 0431 / 901-<br />
Frau Straehler-Pohl 21 36 sibylle.straehler-pohl@kiel.de Frau Hering 42 22 Annika.Hering@kiel.de<br />
Herr Tobin 42 05 gerald.tobin@kiel.de Frau Dr. Wencke 21 20 Angela.Wencke@kiel.de<br />
Frau Wiertellok-Renzing 21 30 Ute.Wiertellok-Renzing@kiel.de<br />
<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> Amt für Gesundheit Fleethörn 18-24 24103 <strong>Kiel</strong>