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Signalgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
Vermeidung von Explosionen – Explosionsschutz<br />
Um eine Explosion zu vermeiden, werden drei Arten des Explosionsschutzes unterschieden:<br />
EXPLOSIONSSCHUTZ<br />
Primärer Explosionsschutz<br />
Beim primären Explosionsschutz wird<br />
die Bildung explosionsfähiger Atmo -<br />
sphären, z.B. durch ausreichende<br />
Lüftung vermieden.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Um den Explosionsschutz im Euro -<br />
päischen Regelwerk vollständig zu harmonisieren,haben<br />
die Mitglieds staaten<br />
der Europäischen Gemein schaft EG-<br />
Richtlinien erarbeitet. Hierdurch wird die<br />
nationale Gesetz gebung den Vorgaben<br />
innerhalb der Europäischen Gemeinschaft<br />
angepasst.<br />
Basis des Rechtssystems des europäischen<br />
Explosionsschutzes bildet<br />
die EG-Richtlinie 94/9/EG vom<br />
23.03.1994. Diese Richtlinie be schreibt<br />
die Pflichten des Herstellers in Form von<br />
Beschaffenheits an forde run gen für elektrische<br />
und nichtelektrische Geräte<br />
sowie für Schutzsysteme.<br />
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Sekundärer Explosionsschutz<br />
Kann durch primären Explosions -<br />
schutz die Bildung einer explosionsfähigen<br />
Atmosphäre nicht vermieden<br />
werden, so sind Zündquellen durch<br />
sekundäre Explosions schutz maß nah -<br />
men auszuschließen.<br />
In Anlehnung an ihren ursprünglichen<br />
Arbeitstitel – Atmosphère explosible –<br />
wird die Richtlinie auch als ATEX-Richt -<br />
linie bezeichnet. Da sie sich auf Artikel<br />
95 des EG-Vertrags bezieht, ist die<br />
gebräuchliche Bezeichnung ATEX 95.<br />
In der Bundesrepublik Deutschland wurden<br />
die ATEX 95-Richtlinien im<br />
Gerätesicherheitsgesetz (§11 GSGV),<br />
der Explosionsschutzverordnung (ExVo/<br />
12.12.96) und der Neufassung der<br />
Verordnung über elektrische Anlagen in<br />
explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV/<br />
13.12.96) in nationales Recht umgesetzt.<br />
Pflichten des Herstellers<br />
Alle neuen Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen eingesetzt<br />
werden, müssen seit dem 01. Juli 2003<br />
der ATEX-Richtlinie entsprechen. Für vor<br />
diesem Datum in Verkehr gebrachte<br />
Geräte und Anlagen besteht ein Be -<br />
stands schutz, d.h. sie dürfen weiterhin<br />
betrieben werden. Die grund sätzlichen<br />
Bestimmungen für den Bau elektrischer<br />
Betriebsmittel sind in den EN-Standards<br />
der europäischen Normenorganisation<br />
beschrieben.<br />
Sicherheit in explosionsfähigen Bereichen lässt sich nur durch eine enge<br />
Zusammenarbeit aller beteiligter Stellen gewährleisten. Eine Kooperation von<br />
Hersteller, Errichter, Betreiber, Prüfstelle und Aufsichtsbehörde ist somit unabdingbar.<br />
Die wesentlichen Pflichten des Herstellers explosionsgeschützter Betriebsmittel:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Tertiärer Explosionsschutz<br />
Kommt es zu einer Explosion, so minimieren<br />
die tertiären Explosions -<br />
schutzmaßnahmen, z.B. durch druckfeste<br />
Bauweise oder gezieltes Ableiten<br />
des Explosionsdrucks, die Aus wir -<br />
kungen auf die Umgebung.<br />
Die Geräte müssen entsprechend ihres Einsatzortes gekennzeichnet sein.<br />
Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens müssen alle Voraus -<br />
setzungen zur Anbringung des CE-Zeichens erfüllt sein.<br />
Die Geräte der Kategorie 1 und 2 werden von einer unabhängigen anerkannten<br />
Prüfstelle hinsichtlich der Einhaltung aller einschlägiger Vorschriften geprüft.<br />
Dies wird durch die EG-Baumusterprüfbescheinigung bestätigt.<br />
Der Hersteller muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem durch ein EG-<br />
Zertifikat nachweisen.<br />
243<br />
Ex-Signalgeräte<br />
Richtlinien und Bestimmungen