GZ116Leisach.pdf - Gemeinde Leisach - Land Tirol
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Letztendlich haben Anton Kreuzer und Josef Oberwalder dem Projekt nur unter<br />
der Bedingung zugestimmt, dass all ihre Grundflächen in diesem Bereich flächengleich<br />
getauscht werden. Da der Bund die Finanzierung dieses Projektes voraussichtlich<br />
nur mehr heuer zum großen Teil übernimmt, hat die <strong>Gemeinde</strong>führung unter<br />
Zuhilfenahme des Bezirksförsters entsprechende Tauschflächen ermittelt.<br />
Weiters erläutert Bauausschussobmann Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon dem <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
dass die erwähnten Übereinkommen aufgrund der Dringlichkeit bereits getroffen<br />
werden mussten. Ausdrücklich zu betonen ist, dass die Finanzierung dieses Projektes<br />
zum Großteil von der öffentlichen Hand erfolgt und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leisach</strong> als<br />
Grundbesitzer und örtlich zuständige <strong>Gemeinde</strong> zur Durchführung dieses Projektes die<br />
erforderlichen Grundflächen an das öffentliche Wassergut abzutreten hat. DI Hopfgartner<br />
vom Flussbauamt des Baubezirksamtes Lienz hat ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />
dass nach diesem Jahrhundertereignis dringend Handlungsbedarf besteht und eine<br />
zweite Sanierungsstufe vorzunehmen ist. Die Kosten dieser zweiten Sanierungsstufe<br />
werden mit rund 1 Mio Euro beziffert, wobei hiervon rund 50 % als Baukosten im Bereich<br />
der Drau, die restlichen Geldmittel für die Verbringung des Materials und ebenso<br />
für die Errichtung einer Fischtreppe aufgewendet werden müssen. Es werden rund<br />
80.000 bis 90.000 m³ Schutt abgetragen, davon ca. 40.000 m³ vor Ort<br />
wieder verbaut. Das restliche Schuttmaterial kann einer Verwertung zugeführt werden,<br />
wobei die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leisach</strong> diesen Ertrag für die Kosten des Grundtausches<br />
verwenden kann. Bei der Bauausführung obliegt die Bauaufsicht ausschließlich dem<br />
Flussbauamt des Baubezirksamtes Lienz.<br />
Nach einiger Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einhellig, dem Grundtausch mit<br />
Anton Kreuzer und Josef Oberwalder wie folgt:<br />
Anton Kreuzer Gp. 368/1 – KG <strong>Leisach</strong> 9.002 m² Tauschfläche davon Abtretung 2.022 m²<br />
Josef Oberwalder Gp. 367/1 – KG <strong>Leisach</strong> 23.705 m² Tauschfläche davon Abtretung 4.523 m²<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leisach</strong> Gp. 366 – KG <strong>Leisach</strong> Abtretung 1.436 m²<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Leisach</strong> Gp. 365 – KG <strong>Leisach</strong> Abtretung 588 m²<br />
Summe 32.707 m² Tauschflächen Abtretungsflächen 8.569 m²<br />
und der Flächenabtretung für das oben genannte Projekt an das Öffentliche Wassergut<br />
im Ausmaß von 8.569 m² zuzustimmen.<br />
Weiters beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einhellig, dem bereits eingereichten Projekt der<br />
zweiten Sanierungsstufe zum Drau-Hangrutsch vom 20. Februar 2010 zuzustimmen<br />
und als Projektbetreiber sowie Förderungswerber aufzutreten. Hinsichtlich dem Schuttbzw.<br />
Materialabtrag rechtsufrig der Drau stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat der vorliegenden<br />
Vereinbarung vom 23. August 2012 mit dem Flussbauamt des Baubezirksamtes Lienz<br />
und der Fa. Gebr. Dietrich GmbH einhellig zu. Für das verwertbare Material wird von<br />
der Fa. Gebr. Dietrich GmbH an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leisach</strong> als Grundeigentümerin<br />
ein Schotterzins in der Höhe von 1,00 € netto pro m³ ausbezahlt.<br />
+ Vereinbarung mit manfred Senfter, vlg. Zenzer, betreffend die alte<br />
Quellstube QS3<br />
Hierzu berichtet der Vorsitzende dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dass für den Abtrag der alten<br />
Quellstube Q3, die sich auf dem Grundstück des Manfred Senfter, vlg. Zenzer, befindet,<br />
immense Kosten anfallen würden und zudem eine zukünftige Verwendung derselben<br />
nicht ausgeschlossen werden kann. So hat der Bauausschuss unter Federführung<br />
des Obmannes, Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon, eine Vereinbarung mit Manfred Senfter<br />
verfasst, welche den Fortbestand dieser Quellstube, als auch den Zugang und die<br />
Zufahrt zu der für die Wasserversorgung erforderlichen Arbeiten gewährleistet. Dafür