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Open Government Data Deutschland - ePractice.eu

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II DIE RECHTLICHE DIMENSION VON OPEN GOVERNMENT DATA<br />

1 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Aus der d<strong>eu</strong>tschen Rechtsordnung ergeben sich keine direkten Vorgaben für die Ausgestaltung<br />

spezifisch entwickelter Nutzungsbestimmungen. Neben grundsätzlichen rechtlichen Aspekten<br />

(z der Nicht-Diskriminierung) bieten eine Reihe von Kriterien aus der <strong>Open</strong>-<strong>Data</strong>-Diskussion eine<br />

Orientierung. Der Nutzen, welcher sich aus der Weiterverarbeitung offener Verwaltungsdaten ergeben<br />

kann, hängt auch von der Einräumung bestimmter Nutzungsrechte wie der freien Weiterverwendung,<br />

der freien Weitergabe und der freien Veränderung ab. Diese stellen eine Untergrenze<br />

dar. Mit der Einräumung dieser Nutzungsrechte geht eine Einschränkung der möglichen Nutzungsbedingungen<br />

einher, wenn auch ein totaler Verzicht auf Bedingungen weder in der <strong>Open</strong>-<strong>Data</strong>-<br />

Diskussion angedacht ist noch sinnvoll erscheint. Eine Trennung nicht-kommerzieller und kommerzieller<br />

Nutzungszwecke und eine Bepreisung kommerzieller Nutzungszwecke ist grundsätzlich<br />

denkbar und möglich.<br />

Die Ausgestaltung eigens entwickelter Nutzungsbestimmungen für das OGD-Portal in <strong>D<strong>eu</strong>tschland</strong><br />

umfasst zwei Kategorien von Inhalten. Dies sind einerseits notwendige Kriterien wie die Abdeckung<br />

von Nutzungsrechten und -bedingungen, die Konkretisierung von Schutzgegenstand und Reichweite<br />

der Nutzungsbestimmungen (bspw. räumliche und zeitliche Beschränkungen). Andererseits<br />

ergibt sich eine Reihe optionaler Kriterien wie Praktikabilität und Laienverständlichkeit oder, wenn<br />

so vorgesehen, die Trennung von kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung.<br />

Im Interesse einer einheitlichen Dateninfrastruktur in <strong>D<strong>eu</strong>tschland</strong> erscheint es sachgerecht, die<br />

rechtlichen Grundlagen der Daten- und Informationsbereitstellung, die derzeit einerseits noch zwischen<br />

Zugangsansprüchen, Weiterverwendung und proaktiv ausgestalteten Angeboten, andererseits<br />

zwischen unterschiedlichen Datenkategorien und Verwaltungsbereichen differenzieren, in ein<br />

kohärentes Gesamtsystem zu bringen und ggf. anhand einheitlicher Definitionen in einem allgemeinen<br />

Informationsgesetzbuch zusammenzufassen.<br />

Abbildung II-1: Nächste Schritte bei Wahl eines öffentlich-rechtlichen Modells<br />

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