Open Government Data Deutschland - ePractice.eu
Open Government Data Deutschland - ePractice.eu
Open Government Data Deutschland - ePractice.eu
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
II DIE RECHTLICHE DIMENSION VON OPEN GOVERNMENT DATA<br />
1 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Aus der d<strong>eu</strong>tschen Rechtsordnung ergeben sich keine direkten Vorgaben für die Ausgestaltung<br />
spezifisch entwickelter Nutzungsbestimmungen. Neben grundsätzlichen rechtlichen Aspekten<br />
(z der Nicht-Diskriminierung) bieten eine Reihe von Kriterien aus der <strong>Open</strong>-<strong>Data</strong>-Diskussion eine<br />
Orientierung. Der Nutzen, welcher sich aus der Weiterverarbeitung offener Verwaltungsdaten ergeben<br />
kann, hängt auch von der Einräumung bestimmter Nutzungsrechte wie der freien Weiterverwendung,<br />
der freien Weitergabe und der freien Veränderung ab. Diese stellen eine Untergrenze<br />
dar. Mit der Einräumung dieser Nutzungsrechte geht eine Einschränkung der möglichen Nutzungsbedingungen<br />
einher, wenn auch ein totaler Verzicht auf Bedingungen weder in der <strong>Open</strong>-<strong>Data</strong>-<br />
Diskussion angedacht ist noch sinnvoll erscheint. Eine Trennung nicht-kommerzieller und kommerzieller<br />
Nutzungszwecke und eine Bepreisung kommerzieller Nutzungszwecke ist grundsätzlich<br />
denkbar und möglich.<br />
Die Ausgestaltung eigens entwickelter Nutzungsbestimmungen für das OGD-Portal in <strong>D<strong>eu</strong>tschland</strong><br />
umfasst zwei Kategorien von Inhalten. Dies sind einerseits notwendige Kriterien wie die Abdeckung<br />
von Nutzungsrechten und -bedingungen, die Konkretisierung von Schutzgegenstand und Reichweite<br />
der Nutzungsbestimmungen (bspw. räumliche und zeitliche Beschränkungen). Andererseits<br />
ergibt sich eine Reihe optionaler Kriterien wie Praktikabilität und Laienverständlichkeit oder, wenn<br />
so vorgesehen, die Trennung von kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung.<br />
Im Interesse einer einheitlichen Dateninfrastruktur in <strong>D<strong>eu</strong>tschland</strong> erscheint es sachgerecht, die<br />
rechtlichen Grundlagen der Daten- und Informationsbereitstellung, die derzeit einerseits noch zwischen<br />
Zugangsansprüchen, Weiterverwendung und proaktiv ausgestalteten Angeboten, andererseits<br />
zwischen unterschiedlichen Datenkategorien und Verwaltungsbereichen differenzieren, in ein<br />
kohärentes Gesamtsystem zu bringen und ggf. anhand einheitlicher Definitionen in einem allgemeinen<br />
Informationsgesetzbuch zusammenzufassen.<br />
Abbildung II-1: Nächste Schritte bei Wahl eines öffentlich-rechtlichen Modells<br />
89