GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“
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20111007_193BN11_Pu_Auflageentwurf.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Zur Umsetzung der öffentlichen/siedlungspolitischen Interessen der Gemeinde Altaus-<br />
see ist als nachfolgendes Planungsinstrument gemäß Wortlaut zum 4.ten Flächenwidmungsplan<br />
festgelegt. Diese umfassen:<br />
• bestmögliche Eingliederung in die westlich angrenzende, bestehende Wohnsiedlung<br />
(Einfamilienwohnhausbebauung)<br />
• bestmögliche Integration künftiger Baumassen in das bestehende Orts-, Straßenund<br />
Landschaftsbild.<br />
Die unmittelbar nördlich und südlich des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes sowie westlich der<br />
Wimmstraße angrenzenden Grundstücke sind als Bauland – Allgemeines Wohngebiet<br />
mit einem zulässigen Bebauungsdichterahmen von 0,2-0,4 im Westen und Süden bzw.<br />
0,6 im Norden festgelegt und mit freistehenden Einfamilienwohnhäusern bebaut.<br />
1.3 Ersichtlichmachungen im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 idgF der<br />
Gemeinde Altaussee:<br />
Gelbe Wildbachgefahrenzone:<br />
Das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet befindet sich teilweise innerhalb der im rechtswirksamen<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 idgF ersichtlich gemachten Gelben Wildbachgefahrenzone<br />
des Pfrillwiesenbaches. Aufgrund der Lage innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />
wurde im Rahmen der Erstellung des gegenständlichen <strong>Bebauungsplan</strong>es eine<br />
Abstimmung mit der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Ennstal und<br />
Salzatal geführt. Im Schreiben der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 05.10.2011,<br />
GZ: Pfrill-717-2001, Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Mayerl, wird mitgeteilt, dass der Pfrillwiesenbach<br />
im Bereich der Wimmstraße verrohrt ist (vgl. Beilage 3.4) und beim<br />
Rohreinlauf es zu Verklausungen und Bachausbrüchen kommen kann. Die Abflussmulde<br />
in Fallinie unterhalb des Einlaufes in die Verrohrung im Südwesten des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes<br />
stellt den Hauptgefährdungsbereich dar. Aus Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung<br />
ist aufgrund der Lage innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzonen<br />
durch bauplatzbezogene Maßnahmen (vgl. Beilage 3.3) sinnvoll und im Zuge der nachfolgenden<br />
Individualverfahren näher festzulegen.<br />
2. GESTALTUNGSGRUNDLAGEN:<br />
2.1 Maß der baulichen Nutzung:<br />
Der gegenständliche <strong>Bebauungsplan</strong> dient der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen<br />
zur Umsetzung des vorliegenden Bebauungskonzeptes zur Errichtung eines im<br />
öffentlichen Interesse der Gemeinde Altaussee gelegenen Pflegeheimes Altaussee sowie<br />
betreuten Wohneinheiten und einem Kindergarten.<br />
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