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GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“

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20111007_193BN11_Pu_Auflageentwurf.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Zur Umsetzung der öffentlichen/siedlungspolitischen Interessen der Gemeinde Altaus-<br />

see ist als nachfolgendes Planungsinstrument gemäß Wortlaut zum 4.ten Flächenwidmungsplan<br />

festgelegt. Diese umfassen:<br />

• bestmögliche Eingliederung in die westlich angrenzende, bestehende Wohnsiedlung<br />

(Einfamilienwohnhausbebauung)<br />

• bestmögliche Integration künftiger Baumassen in das bestehende Orts-, Straßenund<br />

Landschaftsbild.<br />

Die unmittelbar nördlich und südlich des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes sowie westlich der<br />

Wimmstraße angrenzenden Grundstücke sind als Bauland – Allgemeines Wohngebiet<br />

mit einem zulässigen Bebauungsdichterahmen von 0,2-0,4 im Westen und Süden bzw.<br />

0,6 im Norden festgelegt und mit freistehenden Einfamilienwohnhäusern bebaut.<br />

1.3 Ersichtlichmachungen im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 idgF der<br />

Gemeinde Altaussee:<br />

Gelbe Wildbachgefahrenzone:<br />

Das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet befindet sich teilweise innerhalb der im rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4.00 idgF ersichtlich gemachten Gelben Wildbachgefahrenzone<br />

des Pfrillwiesenbaches. Aufgrund der Lage innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />

wurde im Rahmen der Erstellung des gegenständlichen <strong>Bebauungsplan</strong>es eine<br />

Abstimmung mit der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Ennstal und<br />

Salzatal geführt. Im Schreiben der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 05.10.2011,<br />

GZ: Pfrill-717-2001, Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Mayerl, wird mitgeteilt, dass der Pfrillwiesenbach<br />

im Bereich der Wimmstraße verrohrt ist (vgl. Beilage 3.4) und beim<br />

Rohreinlauf es zu Verklausungen und Bachausbrüchen kommen kann. Die Abflussmulde<br />

in Fallinie unterhalb des Einlaufes in die Verrohrung im Südwesten des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes<br />

stellt den Hauptgefährdungsbereich dar. Aus Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

ist aufgrund der Lage innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzonen<br />

durch bauplatzbezogene Maßnahmen (vgl. Beilage 3.3) sinnvoll und im Zuge der nachfolgenden<br />

Individualverfahren näher festzulegen.<br />

2. GESTALTUNGSGRUNDLAGEN:<br />

2.1 Maß der baulichen Nutzung:<br />

Der gegenständliche <strong>Bebauungsplan</strong> dient der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen<br />

zur Umsetzung des vorliegenden Bebauungskonzeptes zur Errichtung eines im<br />

öffentlichen Interesse der Gemeinde Altaussee gelegenen Pflegeheimes Altaussee sowie<br />

betreuten Wohneinheiten und einem Kindergarten.<br />

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