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GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“

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20111007_193BN11_Pu_Auflageentwurf.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

(3) Bauteile 4 dürfen über die festgelegten Baugrenzlinien (bebaubare Bereiche) unter<br />

Einhaltung der Abstandsbestimmungen nach dem Stmk. BauG 1995 idgF vortreten.<br />

(4) Nebengebäude, im Sinne des jeweils geltenden Baugesetzes sind eingeschossige,<br />

ebenerdige, unbewohnbare Bauten von untergeordneter Bedeutung.<br />

§ 4<br />

BESCHRÄNKUNGEN /ERSICHTLICHMACHUNGEN<br />

(1) Der südwestliche Teilbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes befindet sich innerhalb der<br />

Gelben Wildbachgefahrenzone des Pfrillwiesenbaches. Die geplanten Stellplätze befinden<br />

sich teilweise innerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone.<br />

(2) Im Zuge der nachfolgenden Individualverfahren sind die Vorgaben der Wildbachund<br />

Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Ennstal und Salzatal gem. Stellungnahme<br />

vom 05.10.20011, GZ: Pfrill-717-2011, Sachbearbeiter: DI Mayerl (vgl. Beilage<br />

3.3) verpflichtend einzuhalten.<br />

§ 5<br />

VERKEHRSERSCHLIESSUNG /<br />

TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

(1) Äußere Anbindung:<br />

Die Anbindung des gegenständlichen Planungsgebietes an das übergeordnete Straßennetz<br />

hat aus nordwestlicher Richtung über die Wimmstraße (Grundstück Nr.<br />

1753/1, KG Altaussee, öffentliche Straße der Österreichischen Bundesforste) zu erfolgen.<br />

(2) Die Ein- und Ausfahrt zur Wimmstraße ist gem. Rechtsplan unter Berücksichtigung<br />

der erforderlichen Ausfahrtstrompeten und Sichtbermen gemäß RVS 03.05.12 in Errichtung<br />

zu bringen.<br />

(3) Innere Erschließung:<br />

Die innere Erschließung hat über eine neu zu errichtende Erschließungsstraße gem.<br />

Rechtsplan (Straßenraumbreite mind. 6,5 m) zu erfolgen.<br />

(4) Die Zufahrten zu den Pkw-Stellplätzen hat über die gem. Rechtsplan festgelegte<br />

innere Erschließungsstraße zu erfolgen. Eine Zufahrt zu den Pkw-Stellplätzen direkt<br />

über die Wimmstraße ist nicht zulässig.<br />

3 Definition gem. § 4 Z. 10 Stmk. BauG 1995 idgF<br />

4 Gemäß § 12 (1) Stmk. BauG 1995 idgF.<br />

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