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GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“

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20111007_193BN11_Pu_Auflageentwurf.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />

Um die zukünftige Bebauung bestmöglich in das bestehende Orts-, Straßen- und Landschaftsbild<br />

zu integrieren, werden Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Geschossigkeit<br />

und Bebauungsweise gem. geltenden Bebauungsrichtlinien getroffen.<br />

Die Festlegung der bebaubaren Bereiche erfolgt grundsätzlich gemäß dem Bebauungskonzept<br />

und werden die erforderlichen Grenzabstände nach § 13 Stmk. BauG 1995<br />

idgF jedenfalls eingehalten.<br />

Gemäß vorliegendem Bebauungskonzept ist vorgesehen, zwei parallel zur Wimmstraße<br />

angeordnete Hauptbaukörper und einen zentralen Querriegel zu errichten, welche über<br />

untergeordneten Gebäudeteil gekuppelt werden sollen. Die Baumasse der vorgesehenen<br />

Hauptbaukörper entspricht den bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden<br />

sowie dem bestehende Gemeindebauhof, der Zimmerei und des Installationsunternehmens<br />

im Umgebungsbereich und stellen diese gebietstypische Gebäudeproportionen<br />

dar.<br />

Die entlang der Wimmstraße bestehenden Einfamilienwohnhäuser in Hanglage weisen<br />

eine Geschossigkeit von einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss bzw.<br />

zwei Vollgeschossen samt ausgebautem Dachgeschoss mit visuell sichtbarem Kellergeschoss,<br />

aufgrund der gegebenen Hanglage, auf. Somit orientiert sich die festgelegte<br />

Geschossigkeit von 3 Geschossen in ebener Lage den Gebäudebeständen im unmittelbaren<br />

Umgebungsbereich.<br />

Die prägende Dachform stellt im unmittelbaren Umgebungsbereich das Satteldach dar,<br />

vereinzelt sind auch Krüppelwalmdächer vorhanden und werden aus diesem Grunde<br />

diese Dachformen für Hauptbaukörper als zulässig festgelegt. Für die Verbindungselemente<br />

(Kupplung der 3 Hauptbaukörper) ist die Errichtung eines Flachdaches vorgesehen.<br />

Da sich diese Baukörper den Hauptbaukörper visuell unterordnen, wird die Errichtung<br />

eines Flachdaches für die Verbindungselemente als zulässig festgelegt.<br />

Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes der zukünftigen Gebäude (Dachform,<br />

Dachdeckung, Dachfarbe, Dachgaupen, Fassadengestaltung) entspricht den Festlegungen<br />

der gelt. Bebauungsrichtlinien der Gemeinde Altaussee vom 05.09.2000.<br />

Somit wird durch die getroffenen Festlegungen eine bestmögliche Integration des geplanten<br />

Vorhabens in das bestehende Orts-, Straßen- und Landschaftsbild im Ortsteil<br />

Wimm sichergestellt.<br />

2.2 Verkehrstechnische Erschließung:<br />

Die Anbindung des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes an das übergeordnete Straßennetz erfolgt<br />

aus nordwestlicher Richtung direkt über die Wimmstraße (öffentliche Straße), welche<br />

zweihüftig an das Landesstraßennetz (L 702 in Richtung Altaussee und an die L 702a -<br />

in Richtung Bad Aussee) angebunden wird. Die innere Erschließung wird nach Anbindung<br />

an die Wimmstraße über eine der Bebauung vorgelagerten parallell zur Wimmstraße<br />

verlaufenden inneren Erschließungsstraße sichergestellt. Die Straßenraumbreite<br />

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