GEMEINDE ALTAUSSEE Bebauungsplan „Wimm - Holfeldgründe“
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20111007_193BN11_Pu_Auflageentwurf.doc Pumpernig & Partner ZT GmbH<br />
Um die zukünftige Bebauung bestmöglich in das bestehende Orts-, Straßen- und Landschaftsbild<br />
zu integrieren, werden Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Geschossigkeit<br />
und Bebauungsweise gem. geltenden Bebauungsrichtlinien getroffen.<br />
Die Festlegung der bebaubaren Bereiche erfolgt grundsätzlich gemäß dem Bebauungskonzept<br />
und werden die erforderlichen Grenzabstände nach § 13 Stmk. BauG 1995<br />
idgF jedenfalls eingehalten.<br />
Gemäß vorliegendem Bebauungskonzept ist vorgesehen, zwei parallel zur Wimmstraße<br />
angeordnete Hauptbaukörper und einen zentralen Querriegel zu errichten, welche über<br />
untergeordneten Gebäudeteil gekuppelt werden sollen. Die Baumasse der vorgesehenen<br />
Hauptbaukörper entspricht den bestehenden landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden<br />
sowie dem bestehende Gemeindebauhof, der Zimmerei und des Installationsunternehmens<br />
im Umgebungsbereich und stellen diese gebietstypische Gebäudeproportionen<br />
dar.<br />
Die entlang der Wimmstraße bestehenden Einfamilienwohnhäuser in Hanglage weisen<br />
eine Geschossigkeit von einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss bzw.<br />
zwei Vollgeschossen samt ausgebautem Dachgeschoss mit visuell sichtbarem Kellergeschoss,<br />
aufgrund der gegebenen Hanglage, auf. Somit orientiert sich die festgelegte<br />
Geschossigkeit von 3 Geschossen in ebener Lage den Gebäudebeständen im unmittelbaren<br />
Umgebungsbereich.<br />
Die prägende Dachform stellt im unmittelbaren Umgebungsbereich das Satteldach dar,<br />
vereinzelt sind auch Krüppelwalmdächer vorhanden und werden aus diesem Grunde<br />
diese Dachformen für Hauptbaukörper als zulässig festgelegt. Für die Verbindungselemente<br />
(Kupplung der 3 Hauptbaukörper) ist die Errichtung eines Flachdaches vorgesehen.<br />
Da sich diese Baukörper den Hauptbaukörper visuell unterordnen, wird die Errichtung<br />
eines Flachdaches für die Verbindungselemente als zulässig festgelegt.<br />
Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes der zukünftigen Gebäude (Dachform,<br />
Dachdeckung, Dachfarbe, Dachgaupen, Fassadengestaltung) entspricht den Festlegungen<br />
der gelt. Bebauungsrichtlinien der Gemeinde Altaussee vom 05.09.2000.<br />
Somit wird durch die getroffenen Festlegungen eine bestmögliche Integration des geplanten<br />
Vorhabens in das bestehende Orts-, Straßen- und Landschaftsbild im Ortsteil<br />
Wimm sichergestellt.<br />
2.2 Verkehrstechnische Erschließung:<br />
Die Anbindung des <strong>Bebauungsplan</strong>gebietes an das übergeordnete Straßennetz erfolgt<br />
aus nordwestlicher Richtung direkt über die Wimmstraße (öffentliche Straße), welche<br />
zweihüftig an das Landesstraßennetz (L 702 in Richtung Altaussee und an die L 702a -<br />
in Richtung Bad Aussee) angebunden wird. Die innere Erschließung wird nach Anbindung<br />
an die Wimmstraße über eine der Bebauung vorgelagerten parallell zur Wimmstraße<br />
verlaufenden inneren Erschließungsstraße sichergestellt. Die Straßenraumbreite<br />
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