01. Stadtratssitzung vom 07. Mai 2008 - Stadt Wolframs-Eschenbach
01. Stadtratssitzung vom 07. Mai 2008 - Stadt Wolframs-Eschenbach
01. Stadtratssitzung vom 07. Mai 2008 - Stadt Wolframs-Eschenbach
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www.wolframs-eschenbach.de <strong>Stadt</strong>rats-News<br />
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu<br />
wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“<br />
Verpflichtung des neu gewählten Ortssprechers<br />
Insgesamt sind 5 Ortssprecher für die neue Legislaturperiode von <strong>2008</strong> bis 2014 zu bestimmen.<br />
Für Biederbach entfällt dies, da dieser Ortsteil mit Richard Lechner im <strong>Stadt</strong>rat vertreten<br />
ist.<br />
Mit Ausnahme für den Ortsteil Waizendorf wurden in Ortsteilversammlungen bereits folgende<br />
Ortssprecher bestimmt:<br />
Adelmannsdorf: Gloß Günter (wie bisher)<br />
Reutern mit Sallmannshof,<br />
Utzenmühle und Bölleinsmühle: Einzinger Anton (wie bisher)<br />
Selgenstadt: Stelzer Erich (wie bisher).<br />
Wöltendorf: Wagner Georg (neu)<br />
Waizendorf: - Wahl noch offen -<br />
Der neu gewählte Ortssprecher für Wöltendorf, Herr Georg Wagner, wird von Bürgermeister<br />
Dörr durch die Bekanntgabe des Wortlautes des Art. 20 GO verpflichtet.<br />
Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.<br />
Bürgermeister Dörr verliest den Wortlauf des Art.20 der Gemeindeordnung:<br />
(1) Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger sind verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft<br />
wahrzunehmen.<br />
(2) Sie haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten<br />
Verschwiegenheit zu bewahren; das gilt nicht für Mitteilungen im amtlichen Verkehr<br />
und über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung<br />
bedürfen. Sie dürfen die Kenntnis der nach Satz 1 geheim zu haltenden Angelegenheiten<br />
nicht unbefugt verwerten. Sie haben auf Verlangen des Gemeinderats amtliche Schriftstücke,<br />
Zeichnungen, bildliche Darstellungen und Aufzeichnungen jeder Art über dienstliche<br />
Vorgänge herauszugeben, auch soweit es sich um Wiedergaben handelt.<br />
Wahl des 2. Bürgermeisters<br />
Der Erste Bürgermeister Dörr weist darauf hin, dass der <strong>Stadt</strong>rat nach Art. 35 der Gemeindeordnung<br />
einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch weitere Bürgermeister wählen<br />
kann. Ein so genannter 3. Bürgermeister war bisher nicht bestellt. Von Seiten der Verwaltung<br />
wird die Wahl eines weiteren stellvertretenden Bürgermeisters auch nicht vorgeschlagen;<br />
entsprechende Vorschläge von den beiden Fraktionen sind bisher auch nicht eingegangen,<br />
deshalb ergeht folgender Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt lediglich einen stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.<br />
Die Wahl des 2. Bürgermeisters erfolgt in geheimer Wahl. Hierzu wird ein Wahlausschuss<br />
mit dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 2 <strong>Stadt</strong>räten gebildet.<br />
<strong>01.</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> 04.05.<strong>2008</strong>.doc - 3 -