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01. Stadtratssitzung vom 07. Mai 2008 - Stadt Wolframs-Eschenbach

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www.wolframs-eschenbach.de <strong>Stadt</strong>rats-News<br />

Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu<br />

wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“<br />

Verpflichtung des neu gewählten Ortssprechers<br />

Insgesamt sind 5 Ortssprecher für die neue Legislaturperiode von <strong>2008</strong> bis 2014 zu bestimmen.<br />

Für Biederbach entfällt dies, da dieser Ortsteil mit Richard Lechner im <strong>Stadt</strong>rat vertreten<br />

ist.<br />

Mit Ausnahme für den Ortsteil Waizendorf wurden in Ortsteilversammlungen bereits folgende<br />

Ortssprecher bestimmt:<br />

Adelmannsdorf: Gloß Günter (wie bisher)<br />

Reutern mit Sallmannshof,<br />

Utzenmühle und Bölleinsmühle: Einzinger Anton (wie bisher)<br />

Selgenstadt: Stelzer Erich (wie bisher).<br />

Wöltendorf: Wagner Georg (neu)<br />

Waizendorf: - Wahl noch offen -<br />

Der neu gewählte Ortssprecher für Wöltendorf, Herr Georg Wagner, wird von Bürgermeister<br />

Dörr durch die Bekanntgabe des Wortlautes des Art. 20 GO verpflichtet.<br />

Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.<br />

Bürgermeister Dörr verliest den Wortlauf des Art.20 der Gemeindeordnung:<br />

(1) Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger sind verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft<br />

wahrzunehmen.<br />

(2) Sie haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten<br />

Verschwiegenheit zu bewahren; das gilt nicht für Mitteilungen im amtlichen Verkehr<br />

und über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung<br />

bedürfen. Sie dürfen die Kenntnis der nach Satz 1 geheim zu haltenden Angelegenheiten<br />

nicht unbefugt verwerten. Sie haben auf Verlangen des Gemeinderats amtliche Schriftstücke,<br />

Zeichnungen, bildliche Darstellungen und Aufzeichnungen jeder Art über dienstliche<br />

Vorgänge herauszugeben, auch soweit es sich um Wiedergaben handelt.<br />

Wahl des 2. Bürgermeisters<br />

Der Erste Bürgermeister Dörr weist darauf hin, dass der <strong>Stadt</strong>rat nach Art. 35 der Gemeindeordnung<br />

einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch weitere Bürgermeister wählen<br />

kann. Ein so genannter 3. Bürgermeister war bisher nicht bestellt. Von Seiten der Verwaltung<br />

wird die Wahl eines weiteren stellvertretenden Bürgermeisters auch nicht vorgeschlagen;<br />

entsprechende Vorschläge von den beiden Fraktionen sind bisher auch nicht eingegangen,<br />

deshalb ergeht folgender Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt lediglich einen stellvertretenden Bürgermeister zu wählen.<br />

Die Wahl des 2. Bürgermeisters erfolgt in geheimer Wahl. Hierzu wird ein Wahlausschuss<br />

mit dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 2 <strong>Stadt</strong>räten gebildet.<br />

<strong>01.</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> 04.05.<strong>2008</strong>.doc - 3 -

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