Qualitätsbericht 2010 - Kliniken.de
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1. Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und<br />
Psychotherapeuten sowie Kin<strong>de</strong>r- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />
und -psychotherapeuten, die <strong>de</strong>r Fortbildungspflicht* unterliegen<br />
2. Anzahl <strong>de</strong>rjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen<br />
Fünfjahreszeitraum <strong>de</strong>r Fortbildung abgeschlossen haben und damit <strong>de</strong>r<br />
Nachweispflicht unterliegen [Teilmenge von Nr. 1, Nenner von Nr. 3]<br />
3. Anzahl <strong>de</strong>rjenigen Personen aus Nr. 2, die <strong>de</strong>n Fortbildungsnachweis<br />
gemäß § 3 <strong>de</strong>r G-BA-Regelungen erbracht haben** [Zähler von Nr. 2]<br />
* nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gemeinsamen Bun<strong>de</strong>sausschusses zur Fortbildung <strong>de</strong>r Fachärztinnen und Fachärzte, <strong>de</strong>r Psychologischen<br />
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im<br />
Krankenhaus in <strong>de</strong>r Fassung vom 19.03.2009 (siehe www.g-ba.<strong>de</strong>)<br />
Anzahl<br />
75 Personen<br />
35 Personen<br />
22 Personen<br />
** Hat eine fortbildungsverpflichtete Person zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s fr sie maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ein Fortbildungszertifikat nicht<br />
vorgelegt, kann sie die gebotene Fortbildung binnen eines folgen<strong>de</strong>n Zeitraumes von höchstens zwei Jahren nachholen.<br />
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