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YEARBOOK 2008 / I - AIPPI

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keine direkt geschäftliche Anwendungen begrenzt werden. Zwangsmässige Lizenzierung und<br />

Zwangsenteignung sollten eingeengt ausgelegt sein damit das Recht von den Patentbesitzern<br />

präserviert ist. Parallelimport von patentierte Arzneimitteln sollte nicht erlaubt sein, weil es eine<br />

Wirtschaftliche Marktverzerrung vorbringt, der dadurch die Preise steigen und der dadurch<br />

die lokale Produktion vom Medizinprodukte betroffen wird, und folglich für die direkt aus dem<br />

Ausland herstammte Investierung einen Hindemis schafft. Es gibt andere Arte die nicht Patentrechte<br />

beschränken, und mit dem die Besorgung von Medizin, Diagnose, Medizinsapparate, usw.,<br />

kann erleichtet sein. Es würde sehr ratsam die Patentrechtsbeschränkungen in Übereinstimmung<br />

zu bringen weil damit würde Gewissheit für den Patentbesitzern in vielen verschiedene Ländern<br />

erschafft.<br />

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